ausschliesslich gepachtet und höheres Wissen geistlicher Geheimlehren
für sich in Anspruch genommen hätte, kannten die Germanen nicht. So
sagt Caesar (bell. gall. 6, 21) von den Germanen im Vergleich zu
den Galliern: _neque druides habent, qui rebus divinis praesint,
neque sacrifciis student_. Gleich hell und durchsichtig, ohne
mystisches Halbdunkel, standen die Götter vor dem geistigen Auge aller
Volksgenossen wie vor den wenigen, die sich besonders dem Dienste der
Himmlischen geweiht hatten. Und dieser Dienst konnte von jedem versehen
werden, wo es Not that, es war kein Geheimdienst. Ob Caesar den
Germanen nur Priester vom Schlage der gallischen Druiden oder Priester
überhaupt absprechen will, ist nicht sicher zu entscheiden. Vielleicht
verrichteten bei den Stämmen, mit denen er zu thun hatte, Könige und
Häuptlinge das Priesteramt. Wer z. B. das norwegische Opfer im 9.
und 10. Jahrh. beobachtete, musste ebenso die Überzeugung gewinnen,
Könige und Jarle, also weltliche Fürsten, keine Priester leiten den
Gottesdienst. Bei Tacitus aber finden wir ausdrücklich Priester
erwähnt, und ihr Amt ziemlich ebenso wie auch sonst in den germanischen
Quellen selber geschildert. Es gab Staatspriester (_sacerdos
civitatis_), die den Gottesdienst in den öffentlichen Angelegenheiten
versahen, wo grössere Feierlichkeit und gründlicheres Wissen erfordert
wurde, während in Privatsachen der Hausvater des Amtes waltete, kein
Priester verlangt wurde. Aber die Staatspriester waren nur religiöse
Hilfsbeamte der herrschenden und leitenden Könige und Fürsten, wenn
sie mit dem Volke tagten, die Priester waren dafür Bürgen, dass die
göttliche Satzung nicht verletzt wurde, dass der unheilvolle Grimm
der Götter vom Volke abgewandt, dass ihre Gunst ihm erhalten blieb.
Sie verkörperten gleichsam das Rechts- und Religionsbewusstsein. Die
Versammlung des Volkes im Ding- und Heerverband ist unzertrennlich vom
Gottesdienste, beim Volksopferfest ist der Gottesdienst überhaupt der
eigentliche Zweck. Da traten nun die Priester in Thätigkeit, wovon
Tacitus folgende Einzelheiten erzählt. Die Priester verkündeten den
Anfang der Verhandlung und den Dingfrieden, dessen Bruch sie im Namen
der Götter zu strafen hatten (_silentium per sacerdotes, quibus tum
et coercendi jus est, imperatur._ Germ. 11). Alle Strafgewalt an Leib
und Leben stand allein den Priestern zu auf Grund der Anschauung, dass
Neidingswerke, schwere Verbrechen, den Zorn der Götter erweckten,
welche zur Sühne den Opfertod des Verbrechers heischten. Zum
Vollzug des blutigen Opfers waren aber zunächst diejenigen berufen,
die im unmittelbaren Dienste der Götter stehend diese vertraten
(_ceterum neque animadvertere neque vincire, ne verberare quidem
nisi sacerdotibus permissum, non quasi in poenam nec ducis jussu,
sed velut deo imperante, quem adesse bellantibus credunt._ Germ.
7). Die heiligen Feldzeichen holen gleichfalls die Priester aus den
Hainen und tragen sie zur Schlacht (_effigiesque et signa quaedam
detracta lucis in proelium ferunt._ Germ. 7). In allen öffentlichen
Angelegenheiten befragt der Staatspriester das Loos. Im Verein mit
dem König oder Herzog geleitet er den heiligen Wagen, den die weissen
gottgeweihten Rosse ziehen, und achtet auf das Schnauben und Wiehern
der Schimmel (Germ. 10). Im eigentlichen Gottesdienst sehen wir
den Priester der Nerthus (Germ. 40), welcher die nahende Gegenwart
der Göttin erkennt, ehrfurchtsvoll ihre Umfahrt begleitet und sie
zuletzt in ihr Heiligtum zurückführt. Bei den Nahanarvalen wird der
Priester als Pfleger des heiligen Haines der Alcis erwähnt (Germ.
43). Diese gelegentlichen Anspielungen lassen das Amt der Priester
lange nicht überschauen, aber doch in seiner vollen Ausdehnung ahnen.
Ursprünglich scheint ein besonderer Priester nur für den öffentlichen
Gottesdienst nötig gewesen zu sein. Ihm lag die Pflege der gemeinsamen
Volksheiligtümer und Opferstätten, der Wälder und Tempel ob. Dort
versah er auch den Opferdienst. Da der Gottesdienst der heidnischen
Germanen, wie oben gezeigt wurde, das gesamte Staatsleben, Rechts- und
Kriegswesen weihend und strafend durchzieht, war der Staatspriester
auch dazu verpflichtet, wo im öffentlichen Leben des Gesamtvolkes der
Gottesdienst zur Äusserung gelangte, für den richtigen Vollzug Sorge zu
tragen. So wurde er zum obersten Opferer und Rechtweiser im Volke, zum
berufensten Erforscher und Verkündiger des Willens der Götter. Seines
Rates bedurften König und Volk, wenn schwere Schicksalsentscheidung
bevorstand.
2. Germanische Benennungen des Priesters.
Die germanischen Sprachen bewahren einige Bezeichnungen des Priesters,
die sich auf die wichtigsten in seine Hand gelegten Ämter beziehen.
Der burgundische Oberpriester wird als _sinisto_, als der älteste
und vornehmste[755], d. h. als altadliger Herr angeführt. Auf
Gottesdienst, Opfer und Tempelpflege weisen die Ausdrücke _gudja_,
_gođi_, _cotinc_; _blôstreis_ und _pluostrari_ hiess der Priester bei
Goten und Hochdeutschen, sofern er opferte, _harugari_ und _parawari_
als Hüter des heiligen Waldes oder Tempels. Als _êwart_ und _êsago_
ist er Hüter und Verkündiger des geltenden Rechtes, das als göttliche
Einrichtung betrachtet und daher priesterlicher Hut unterstellt ward.
Die gebräuchlichsten und lehrreichsten Benennungen sind folgende.
Wulfila Überträgt ἱερεύς durch _gudja_. Dasselbe Wort kehrt auch
bei andern Germanen wieder. Eine ahd. Glosse (Graff, _Diutiska_ 1,
187) gewährt _cotinc tribunus_. _cotinc_, d. i. _goding_ ist eine
deutliche Ableitung zu einem ähnlichen Wort wie got. _gudja_, an.
_gođi_, _guđi_.[756] In dieser Benennung des Priesters, die von seiner
Stellung zu den Göttern (_guđ_) hergenommen ist, tritt auch sein
Rechtsamt (_cotinc tribunus_) hervor. Am besten sind wir vom nordischen
Goden unterrichtet.[757] Dabei muss aber scharf unterschieden werden
zwischen den dänischen und norwegischen Goden einerseits, und den
isländischen andererseits, da auf Island das Godenamt zu völlig neuer
und eigenartiger Entwickelung gelangte. Thorolf pflegte auf der Insel
Mostr in Norwegen eines Thorstempels, war also Gode des Thor. Wie
er nach Island fuhr, nahm er seinen Tempel mit hinüber und baute ihn
daselbst von neuem auf (Eyrbyggjasaga Kap. 3 und 4). Thorhadd der
Alte war Hofgode zu Märi im Drontheimischen. Er begehrte nach Island,
brach seinen Tempel ab und nahm die Tempelerde und die Hauptsäulen
mit sich; er kam nach dem Stodwarfjord und legte dem ganzen Meerbusen
die Heiligkeit des märischen Landes bei (Landnáma 4 Kap. 6). Diese
norwegischen Goden sind Vorsteher und Besitzer von Tempeln, die ihnen
eigentümlich gehörten. Öffentliche Staats- oder Landestempel hätten
sie nicht so ohne weiteres abbrechen und überführen können. Reiche,
angesehene Leute konnten sich einen eignen Tempel halten, dem sie als
Goden vorstanden. Sie scheinen dabei ein gewisses Hoheitsrecht über
die Leute ausgeübt zu haben, welchen sie aus freier gegenseitiger
Übereinkunft Beteiligung an Tempel und Opfer verstatteten. Aber das
Verhältniss war in Norwegen privater Art und auf gottesdienstliche
Verrichtungen beschränkt. Für Dänemark bezeugt Saxo (Buch 8 S. 381)
einen _Lyuthguthi_, das Sögubrot af Fornkonungum einen _Gautr guđi_.
Endlich begegnen auf Runensteinen ein _Ruulfr Nuraguþi_ und ein _Ali
Sauluaguþi_[758], d. h. _Hrólfr Nóragođi_, Hrolf des Nori Gode, _Ali
Sǫlvagođi_, Ali des Solvi Gode. Darnach scheint der Gode ein Beamter
im Dienste eines andern gewesen zu sein, ein priesterlicher Gehilfe
des weltlichen Häuptlings, wie der _sacerdos_ neben den _reges_ und
_principes_. Der norwegische Gode ist mithin Besitzer eines Tempels,
worin er den Gottesdienst verrichtet, der dänische Gode ist der
priesterliche Hilfsbeamte des Häuptlings. Im einen Fall war sein Amt
wol ausschliesslich auf den Gottesdienst beschränkt, im andern lag ihm
auch die Rechtspflege beim Dinge ob, eben das Amt des Staatspriesters.
Dass die Bezeichnung Gode ausschliesslich aufs priesterliche Amt, auf
Tempelpflege und Opferdienst sich beschränken konnte, beweist die
Femininbildung _gyđja_[759] zu _guđi_. Nicht nur in erdichteten Sagen
oder mythischen Überlieferungen, sondern auch in völlig zuverlässigen,
isländischen Geschichtsquellen wird von _gyđjur_ gesprochen, also
von Frauen, die den Godentitel und das Godenamt führten. Weltliche
Herrscherrechte waren den Frauen natürlich versagt, priesterliche
Handlungen aber erlaubt. Somit ist der Gode zunächst Priester, Opferer
und nur nebenbei als solcher Hüter des göttlichen und weltlichen
Rechtes. Auf Island freilich kam die ganze Staatsgewalt in die Hände
der Goden, welche die regierenden Herrn wurden. Aber die isländische
Godenwürde gedieh zu völlig eigenartiger Entfaltung.[760] In der
ersten Zeit der Besiedelung, von 874 ab herrschte auf Island gar keine
staatliche Ordnung. Denn die Ansiedler waren unabhängig von einander
angefahren und hatten, wo es ihnen gefiel, Land in Besitz genommen. An
die Tempelbesitzer, die Goden, d. h. an solche, die auch auf Island
Tempel zu errichten im stande gewesen waren, schlossen sich die
Umwohner zur Ausübung des Gottesdienstes an. Der Gode ward Vorsteher
einer Tempelgemeinde, in welcher er auch die notwendigen weltlichen
Hoheitsrechte allmälig ausüben musste, Leitung der Dingversammlung
und der Gerichte. Die Tempelgemeinden waren die von selbst
erwachsenen Verbände, an welche die von den Verhältnissen erforderte
Staatsordnung anknüpfte. So erweiterte sich die ursprünglich alleinige
Tempelvorsteherschaft zur allseitigen Herrschergewalt, welcher die
norwegische Häuptlingschaft zum Vorbild diente. Im Jahr 965 wurde die
Zahl der staatlich anerkannten Goden und ihrer Tempel, der Hǫfuðhof
auf 39 festgesetzt. Der isländische Gode ist allerdings vorwiegend ein
weltlicher Herrscher, ursprünglich aber war er nur Priester, Besitzer
eines Tempels und Vorsteher der Gemeinde.
Die altdeutsche Sprache bewahrt zwei Wörter, die über das
altgermanische Priesteramt willkommenen Aufschluss geben. Ahd.
_êwart_ und _êwarto_, mhd. _êwart_ und _êwarte_, as. _êward_ wird
vom christlichen Priester gebraucht, obschon das Wort einst auf den
heidnischen geprägt ist; es bedeutet „der des Gesetzes (_êwa_) wartet“.
Hüter und Wahrer des von den Göttern gesetzten Rechtes war aber der
Priester. Dass der Ausdruck ins Christentum überging, versteht sich
daraus, dass mit _êwa_ auch das alte und neue Testament bezeichnet
wurde. In diesem Sinne war der _êwart_ auch im Christentum Wahrer
der _êwa_. Dass _êwart_ aber einstens den heidnischen Priester
meinte, lehrt das andere Wort as. _êosago_, ahd. _êsago êasagâri_,
fries. _âsega_ d. h. Gesetz- oder Rechtsverkünder. Im Heliand wird
_êosago_ auf die Schriftgelehrten angewandt. Die Bezeichnungen
_êwart_ und _êsago_ lehren, der germanische Priester ist der Wächter
und Verkündiger des Gesetzes, er hat das geltende Recht dem Volke
vorzutragen, das Recht zu weisen und den Rechtsbruch zu ahnden.
Der friesische _âsega_[761] steht neben dem Vorsitzenden des Dinges und
neben den Urteilern, dem Volke. Sein Amt ist weder zu richten noch zu
urteilen, vielmehr das Recht zu wissen, die geltenden Satzungen vollauf
inne zu haben und jederzeit über das geltende Recht zu belehren. Da
gewinnt die Sage von den zwölf Asegen, die von einem Gotte des Rechtes
unterwiesen wurden, damit sie es in den friesischen Gauen einführten,
tiefen, uralten Sinn. Die Rechtweiser sind vom Gotte selber mit ihrem
Amte betraut, sie sprechen im Namen des Gottes das von ihm gelehrte
Recht. Noch im 12./13. Jahrh. meint aber Asega im Friesischen nicht
allein den Rechtweiser, sondern auch den Priester, wie im Deutschen
Ewart. Der Schluss liegt nahe: in ältester Zeit war eben der Priester
und der Rechtweiser eine und dieselbe Person. Beim Ding vollzog der
Priester Opfer und Recht, er besorgte den Dienst der Götter und
vermittelte dem Volke ihren Willen, der auch im Rechte kundbar ward.
3. Adelige Herkunft und Tracht.
Der Staatspriester wurde wie der König aus den ersten
Adelsgeschlechtern und zwar auf Lebensdauer gewählt.[762] Keine
Krisis erschütterte seine Stellung. Er ist, wie Ammianus 28,5 sagt,
_perpetuus, obnoxius discriminibus nullis ut reges_. Der burgundische
Name „_sinistus_“ scheint anzuzeigen, dass der Priester als der
Älteste, d. h. als der Vornehmste und Adligste im Volke galt, dass er
den _seniores_, den _seigneurs_, den adligen Herrn angehörte. Jordanes
Kap. 5 erklärt ausdrücklich, Könige und Priester der Goten seien dem
Adel entnommen (_pileatos, qui inter eos generosi extabant, ex quibus
eis et reges et sacerdotes ordinabantur_). Nach einer andern Stelle,
im Kap. 11, werden die Edelsten und Weisesten zu Priestern gemacht
(_elegit nobilissimos prudentioresque viros ... fecitque sacerdotes_).
Der Zusammenhang zwischen der hohen Geistlichkeit und den hohen
Adelsfamilien im Mittelalter setzt vielleicht die alte Gewohnheit, dass
die Priester adlig sein müssen, fort. Der Alcispriester war vermutlich
ein Mitglied des wandalischen Königsgeschlechtes der Hasdinge.
Über Tracht und Aufzug der germanischen Priester verlautet nur weniges
und ungenügendes. Tacitus (Germ. 43) gedenkt eines sacerdos _muliebri
ornatu_ bei den Nahanarvalen, was Müllenhoff (ZfdA. 12, 346) auf den
Haarschmuck bezieht. Es waren Priester mit weichem, langwallendem
Haare, _haȥdingôs_, an. _haddingjar_, d. h. Männer im Frauenhaar (an.
_haddr_). Im Gegensatz hierzu hiessen die gotischen Priester _pileati_,
mit Hüten versehen, weil sie bedeckten Hauptes die Opferhandlung
vollzogen, während das übrige Volk im freien Haarschmuck (_capillati_)
verharrte (Jordanes Kap. 5 und 11). An Hut und Haar scheinen demnach
die Priester besondere Auszeichnungen geführt zu haben. Im weissen
Gewande schritten die gotischen Priester (_cum vestibus candidis_,
Jord. Kap. 10). Dem angelsächsischen Priester war es verboten, Waffen
zu tragen und anders als auf einer Stute zu reiten (_non enim licuerat,
pontificem sacrorum vel arma ferre vel praeterquam in equa equitare_,
Bäda hist. eccl. 2, 13). Zur Ausrüstung des Priesters gehörte wol auch
ein Eidring[763], den er bei allen öffentlichen Handlungen am Arme
trug. Er diente zur feierlichen Eidesabnahme, die demnach dem Priester
oblag, besonders zum Gerichtseid. Der Ring wurde beim Opfer mit Blut
gerötet.
4. Im Norden leiten die weltlichen Herrscher das Opfer.
In Norwegen gab es wol Hofgoden, Besitzer von Tempeln, die sie
mit nach Island nahmen, jedoch tritt nirgends bei Schilderung der
grossen Volklands- oder Hundertschaftsopfer ein Gode hervor; der
weltliche Herrscher, der König, Jarl oder Herse erscheint als
der alleinige Vorsitzende und Leiter des Opfers.[764] Dass es in
Norwegen niemals Staatspriester gab, darf daraus nicht geschlossen
werden. Das Vorhandensein von Goden und Lǫgmenn weist deutlich auf
den altgermanischen Priester und auf seine Ämter im Gottesdienst
und Volksding hin. Jedoch scheint er in den letzten Zeiten des
Heidentums vor dem weltlichen Herrscher völlig zurückgetreten zu sein,
vermutlich infolge der Sonderentwicklung des Gesetzsprecheramts, das
aber den eigentlich religiösen Charakter verlor. Beim Ding wirkte
der ursprüngliche Priester nur als _lǫgmann_, die Opferhandlung
vollzog der König oder Jarl. Untergeordnete priesterliche Gehilfen,
Tempel- und Opferdiener, wird es wol immer gegeben haben, aber
staatsrechtlich treten diese natürlich nirgends hervor. Zum Beweise,
dass die weltlichen Herren Opferleiter sind, dient der Bericht der
Hákonarsaga góða Kap. 16.[765] Sigurd, der Jarl zu Hladir, war der
eifrigste Opferer und so war auch sein Vater Hakon; der Jarl Sigurd
hielt alle Opfermahle da im Dingverband von Drontheim ab im Namen
des Königs. Sigurd Jarl war der freigebigste der Männer; er that ein
Werk, das sehr berühmt war, dass er ein grosses Opferfest zu Hladir
hielt und allein alle Kosten trug. Der christliche König Hakon wird
von den heidnischen Bauern in Drontheim genötigt, altem Brauch gemäss
beim grossen Opferfest zu Winters Anfang den Vorsitz zu führen.
Im folgenden Jahre muss er das Julfest feiern. Dabei ist von acht
namentlich angeführten Volklandshäuptlingen die Rede, die in der ganzen
Landschaft Drontheim, d. h. in den zum Dingverband vereinigten acht
Volklanden dem Opferdienst vorstanden. Dem König und den Jarlen obliegt
der Opferdienst, kein Gode wird erwähnt. Zu Hunthorp im Gudbrandsdal
in Norwegen lebte ein Mann namens Dala Gudbrand, dessen Herrschaft
in den Thälern der eines Königs vergleichbar war, obwol er nur ein
Hersir (Vorsteher eines Herads, einer Hundertschaft) hiess. Der berief
alle Leute aus der Umgegend zum Thorstempel nach Hunthorp. Olaf der
Heilige liess das Thorsbild zerschlagen und zwang die Leute zum
Christentum.[766] Hier also ist der Hersir Eigentümer des Heradstempels
und Vorsteher des Gottesdienstes im Gau. Im Drontheimischen wird auch
einmal ein gewöhnlicher, aber angesehener Bauer, Ölver von Eggja, mit
zwölf anderen Männern als Vorsteher der Opfermahlzeiten zu Winters
Anfang, Mittwinter und Sommers Anfang bezeichnet.[767]
5. Priesterinnen.
Da der Priester ursprünglich Gottesdienst und Rechtspflege vereinigte,
ist ohne weiteres klar, dass das Priesteramt, sofern es von Frauen
besorgt wurde, gewöhnlich nur einen Teil davon, Opferdienst und
Tempelpflege umfassen konnte. Priesterliche Frauen und Jungfrauen
sind aber altbezeugt, doch mehr Wahrsagerinnen als eigentliche
Priesterinnen.[768] Dem ganzen weiblichen Geschlechte wohnte nach
dem Glauben der Deutschen prophetische Gabe bei (Tac. Germ. 8).
Caesar (bell. gall. 1, 50) erzählt, dass die deutschen Hausmütter
durch Loosung und Wahrsagekunst (_sortibus et vaticinationibus_)
erforschen mussten, ob eine Schlacht zu liefern sei oder nicht. Man
hörte auch in Sachen, die das Volk angingen, auf den Rat und Ausspruch
weiser Frauen. Zu Loos und Zukunftsdeuterei gehört aber auch Opfer
und Beschwörung, Zauberei, und so vollziehen Frauen zuweilen bei
wichtigen öffentlichen Angelegenheiten das Opfer. Nach Strabo 7, 2
befanden sich kimbrische Wahrsagerinnen unter den Frauen, die das Heer
geleiteten. Es sind grauhaarige, barfüssige Weiber in weissem Gewand,
das ein eherner Gürtel umschliesst, mit linnenen Mänteln angethan.
Sie führen die Kriegsgefangenen zu einem grossen ehernen Kessel und
durchschneiden ihnen darüber die Kehle. Aus dem hervorströmenden
Blute weissagen sie. Andere prophezeiten aus den Eingeweiden den
Ihren den Sieg. Während der Schlacht schlugen sie auf die abgenommenen
Deckfelle der grossen Wanderwagen und machten damit gewaltigen Lärm,
der gewiss Zauberwirkung haben sollte. Ein paar Jahrhunderte später
erzählt Eunapius (excerpt. ed. Bonn. 82) von den Westgoten, die in das
römische Reich einbrachen, wie jeder Stamm (φυλή) die Heiligtümer der
Heimat mit sich führte, samt Priestern und Priesterinnen. Weinhold
meint: Diese gotischen Priesterinnen (ἱέρειαι) werden wir aus den
kimbrischen Seherinnen (προμάντεις) erklären dürfen. Es sind die
Wahrsagerinnen, die über Wagen und Gewinnen im Kriege entscheidende
Stimme hatten, während den Priestern altem Brauche gemäss (Tacitus,
Germ. 7) die Götterbilder und die heiligen Zeichen während des
Feldzuges anvertraut wurden. Unter Kaiser Vespasian war den Römern die
Brukterin Weleda[769] bekannt geworden, die weithin hochgeehrt ward,
nachdem sie die Vernichtung der römischen Legionen durch die Bataver
vorausgesagt hatte. Sie wohnte in einem Turme und zeigte sich den
Abgesandten der umwohnenden Stämme nicht selbst; einer ihrer Verwandten
vermittelte Frage und Antwort. Man ehrte sie durch allerlei Geschenke.
Vornehme Gefangene, besondere Triumphstücke der Beute sandte man ihr
zu. Die Römer selbst verschmähten nicht, sich an sie zu wenden und
sie aufzufordern, ihren Einfluss auf die Deutschen zur Beilegung des
Krieges zu verwenden. Sie soll schliesslieh von den Römern gefangen
worden sein. Als eine ältere, berühmte Seherin nennt Tacitus in der
Germ. 8 die Albrûna (handschriftlich Auriniam, von Wackernagel als
Albrûna gedeutet), die wahrscheinlich in den Feldzügen unter Drusus
und Tiberius ihr Ansehen erwarb.[770] Unter Domitian stand Ganna bei
den Semnonen in hohen Ehren (Dio Cass. 67, 5). Dem Drusus, als er die
Weser überschritten hatte und sich der Elbe näherte, trat im Lande der
Cherusker eine übermenschliche Frau (γυνή τις μείζων ἢ κατὰ ἀνθρώπου
φύσιν) entgegen, wehrte ihm weiter vorzudringen und weissagte sein
nahes Ende (Dio Cass. 55, 1). Später übte nach der Sage vom Ursprung
der Langobarden bei diesem Volk Gambara durch Weisheit und Voraussicht
grossen Einfluss. Im Jahr 577 zog König Gunthram eine Frau „_habentem
spiritum phitonis, ut ei quae erant eventura narraret_“ zu Rat (Greg.
Tur. 5, 14); einer noch weit jüngeren Thiota, die aus Alamannien nach
Mainz gekommen war, gedenken fuldische Annalen im Jahr 847 (MG. 1, 365).
Im Norden treffen wir Tempelpflegerinnen, Tempelbesitzerinnen unter
der Bezeichnung _gyđjur_; das weibliche Seitenstück zum _gođi_ oder
_guđi_. Tempeldienst, Opfer und Weissagung wird ihr Amt gewesen sein.
Dem Nerthuspriester steht die schwedische Freyspriesterin (Fornmanna
sögur 2, 73 ff.) gegenüber. Sie wird als Freys Frau (_kona Freys_)
bezeichnet; zum Dienste Freys ward ein junges, schönes Weib (_kona
ung ok friđ_) genommen. Dass eine Frau am Landestempel zu Uppsala
allein Dienst that, ist höchst unwahrscheinlich. Auch gedenkt Adam
von Bremen 4, 27 der Staatspriester (_sacerdotes, qui sacrificia
populi offerant_). Immerhin aber bleibt im Hinblick auf die gyðjur in
Norwegen und Island die Thatsache bestehen, dass Frauen im Norden zum
Tempeldienst zugelassen wurden. Die 60 Priesterinnen im grossen Tempel
in Biarmland (Fornaldarsögur 3, 627) sind natürlich fabelhaft. Die
weissagenden Frauen (_spákonur_, _vǫlvur_) greifen in den privaten,
nicht in den öffentlichen Kult ein.
6. Die Wissenschaft der Priester.
Gebundene, kunstvoll gefügte Rede stand in Urzeiten vorwiegend im
Dienste der Religion. Im Liede wurden bei Opfer und Festen die Götter
gepriesen. Heilige Hymnen bilden daher den ältesten Bestand der
Dichtkunst, und so eröffnen auch die altgermanischen _Leiche_[771]
die Geschichte germanischer Poesie. Wo aber ein priesterlicher Leiter
oder Vorsteher des Gottesdienstes vorhanden ist, ruht auch die mit
dem Gottesdienst verknüpfte Dichtkunst in seiner Hand. Erst später
löst der weltliche Sänger den geistlichen ab. Der germanische Priester
war einmal auch der germanische Sänger. Neben genauer Kenntniss des
Opferwesens musste der Staatspriester erschöpfende Wissenschaft aller
göttlichen Dinge besitzen, Göttersage, Rechtskunde, deren Vortrag
im Zusammenhang und lehrhafte Anwendung im einzelnen, z. B. beim
Heilzauber, bei Verträgen und Dingformeln fiel ihm zu. Alles das musste
aber in feierlich gestabter Rede, in dichterischer Form, gesagt und
gesungen werden.