Einen Priesterstand, der den Gottesdienst für sich allein und

ausschliesslich gepachtet und höheres Wissen geistlicher Geheimlehren

für sich in Anspruch genommen hätte, kannten die Germanen nicht. So

sagt Caesar (bell. gall. 6, 21) von den Germanen im Vergleich zu

den Galliern: _neque druides habent, qui rebus divinis praesint,

neque sacrifciis student_. Gleich hell und durchsichtig, ohne

mystisches Halbdunkel, standen die Götter vor dem geistigen Auge aller

Volksgenossen wie vor den wenigen, die sich besonders dem Dienste der

Himmlischen geweiht hatten. Und dieser Dienst konnte von jedem versehen

werden, wo es Not that, es war kein Geheimdienst. Ob Caesar den

Germanen nur Priester vom Schlage der gallischen Druiden oder Priester

überhaupt absprechen will, ist nicht sicher zu entscheiden. Vielleicht

verrichteten bei den Stämmen, mit denen er zu thun hatte, Könige und

Häuptlinge das Priesteramt. Wer z. B. das norwegische Opfer im 9.

und 10. Jahrh. beobachtete, musste ebenso die Überzeugung gewinnen,

Könige und Jarle, also weltliche Fürsten, keine Priester leiten den

Gottesdienst. Bei Tacitus aber finden wir ausdrücklich Priester

erwähnt, und ihr Amt ziemlich ebenso wie auch sonst in den germanischen

Quellen selber geschildert. Es gab Staatspriester (_sacerdos

civitatis_), die den Gottesdienst in den öffentlichen Angelegenheiten

versahen, wo grössere Feierlichkeit und gründlicheres Wissen erfordert

wurde, während in Privatsachen der Hausvater des Amtes waltete, kein

Priester verlangt wurde. Aber die Staatspriester waren nur religiöse

Hilfsbeamte der herrschenden und leitenden Könige und Fürsten, wenn

sie mit dem Volke tagten, die Priester waren dafür Bürgen, dass die

göttliche Satzung nicht verletzt wurde, dass der unheilvolle Grimm

der Götter vom Volke abgewandt, dass ihre Gunst ihm erhalten blieb.

Sie verkörperten gleichsam das Rechts- und Religionsbewusstsein. Die

Versammlung des Volkes im Ding- und Heerverband ist unzertrennlich vom

Gottesdienste, beim Volksopferfest ist der Gottesdienst überhaupt der

eigentliche Zweck. Da traten nun die Priester in Thätigkeit, wovon

Tacitus folgende Einzelheiten erzählt. Die Priester verkündeten den

Anfang der Verhandlung und den Dingfrieden, dessen Bruch sie im Namen

der Götter zu strafen hatten (_silentium per sacerdotes, quibus tum

et coercendi jus est, imperatur._ Germ. 11). Alle Strafgewalt an Leib

und Leben stand allein den Priestern zu auf Grund der Anschauung, dass

Neidingswerke, schwere Verbrechen, den Zorn der Götter erweckten,

welche zur Sühne den Opfertod des Verbrechers heischten. Zum

Vollzug des blutigen Opfers waren aber zunächst diejenigen berufen,

die im unmittelbaren Dienste der Götter stehend diese vertraten

(_ceterum neque animadvertere neque vincire, ne verberare quidem

nisi sacerdotibus permissum, non quasi in poenam nec ducis jussu,

sed velut deo imperante, quem adesse bellantibus credunt._ Germ.

7). Die heiligen Feldzeichen holen gleichfalls die Priester aus den

Hainen und tragen sie zur Schlacht (_effigiesque et signa quaedam

detracta lucis in proelium ferunt._ Germ. 7). In allen öffentlichen

Angelegenheiten befragt der Staatspriester das Loos. Im Verein mit

dem König oder Herzog geleitet er den heiligen Wagen, den die weissen

gottgeweihten Rosse ziehen, und achtet auf das Schnauben und Wiehern

der Schimmel (Germ. 10). Im eigentlichen Gottesdienst sehen wir

den Priester der Nerthus (Germ. 40), welcher die nahende Gegenwart

der Göttin erkennt, ehrfurchtsvoll ihre Umfahrt begleitet und sie

zuletzt in ihr Heiligtum zurückführt. Bei den Nahanarvalen wird der

Priester als Pfleger des heiligen Haines der Alcis erwähnt (Germ.

43). Diese gelegentlichen Anspielungen lassen das Amt der Priester

lange nicht überschauen, aber doch in seiner vollen Ausdehnung ahnen.

Ursprünglich scheint ein besonderer Priester nur für den öffentlichen

Gottesdienst nötig gewesen zu sein. Ihm lag die Pflege der gemeinsamen

Volksheiligtümer und Opferstätten, der Wälder und Tempel ob. Dort

versah er auch den Opferdienst. Da der Gottesdienst der heidnischen

Germanen, wie oben gezeigt wurde, das gesamte Staatsleben, Rechts- und

Kriegswesen weihend und strafend durchzieht, war der Staatspriester

auch dazu verpflichtet, wo im öffentlichen Leben des Gesamtvolkes der

Gottesdienst zur Äusserung gelangte, für den richtigen Vollzug Sorge zu

tragen. So wurde er zum obersten Opferer und Rechtweiser im Volke, zum

berufensten Erforscher und Verkündiger des Willens der Götter. Seines

Rates bedurften König und Volk, wenn schwere Schicksalsentscheidung

bevorstand.

2. Germanische Benennungen des Priesters.

Die germanischen Sprachen bewahren einige Bezeichnungen des Priesters,

die sich auf die wichtigsten in seine Hand gelegten Ämter beziehen.

Der burgundische Oberpriester wird als _sinisto_, als der älteste

und vornehmste[755], d. h. als altadliger Herr angeführt. Auf

Gottesdienst, Opfer und Tempelpflege weisen die Ausdrücke _gudja_,

_gođi_, _cotinc_; _blôstreis_ und _pluostrari_ hiess der Priester bei

Goten und Hochdeutschen, sofern er opferte, _harugari_ und _parawari_

als Hüter des heiligen Waldes oder Tempels. Als _êwart_ und _êsago_

ist er Hüter und Verkündiger des geltenden Rechtes, das als göttliche

Einrichtung betrachtet und daher priesterlicher Hut unterstellt ward.

Die gebräuchlichsten und lehrreichsten Benennungen sind folgende.

Wulfila Überträgt ἱερεύς durch _gudja_. Dasselbe Wort kehrt auch

bei andern Germanen wieder. Eine ahd. Glosse (Graff, _Diutiska_ 1,

187) gewährt _cotinc tribunus_. _cotinc_, d. i. _goding_ ist eine

deutliche Ableitung zu einem ähnlichen Wort wie got. _gudja_, an.

_gođi_, _guđi_.[756] In dieser Benennung des Priesters, die von seiner

Stellung zu den Göttern (_guđ_) hergenommen ist, tritt auch sein

Rechtsamt (_cotinc tribunus_) hervor. Am besten sind wir vom nordischen

Goden unterrichtet.[757] Dabei muss aber scharf unterschieden werden

zwischen den dänischen und norwegischen Goden einerseits, und den

isländischen andererseits, da auf Island das Godenamt zu völlig neuer

und eigenartiger Entwickelung gelangte. Thorolf pflegte auf der Insel

Mostr in Norwegen eines Thorstempels, war also Gode des Thor. Wie

er nach Island fuhr, nahm er seinen Tempel mit hinüber und baute ihn

daselbst von neuem auf (Eyrbyggjasaga Kap. 3 und 4). Thorhadd der

Alte war Hofgode zu Märi im Drontheimischen. Er begehrte nach Island,

brach seinen Tempel ab und nahm die Tempelerde und die Hauptsäulen

mit sich; er kam nach dem Stodwarfjord und legte dem ganzen Meerbusen

die Heiligkeit des märischen Landes bei (Landnáma 4 Kap. 6). Diese

norwegischen Goden sind Vorsteher und Besitzer von Tempeln, die ihnen

eigentümlich gehörten. Öffentliche Staats- oder Landestempel hätten

sie nicht so ohne weiteres abbrechen und überführen können. Reiche,

angesehene Leute konnten sich einen eignen Tempel halten, dem sie als

Goden vorstanden. Sie scheinen dabei ein gewisses Hoheitsrecht über

die Leute ausgeübt zu haben, welchen sie aus freier gegenseitiger

Übereinkunft Beteiligung an Tempel und Opfer verstatteten. Aber das

Verhältniss war in Norwegen privater Art und auf gottesdienstliche

Verrichtungen beschränkt. Für Dänemark bezeugt Saxo (Buch 8 S. 381)

einen _Lyuthguthi_, das Sögubrot af Fornkonungum einen _Gautr guđi_.

Endlich begegnen auf Runensteinen ein _Ruulfr Nuraguþi_ und ein _Ali

Sauluaguþi_[758], d. h. _Hrólfr Nóragođi_, Hrolf des Nori Gode, _Ali

Sǫlvagođi_, Ali des Solvi Gode. Darnach scheint der Gode ein Beamter

im Dienste eines andern gewesen zu sein, ein priesterlicher Gehilfe

des weltlichen Häuptlings, wie der _sacerdos_ neben den _reges_ und

_principes_. Der norwegische Gode ist mithin Besitzer eines Tempels,

worin er den Gottesdienst verrichtet, der dänische Gode ist der

priesterliche Hilfsbeamte des Häuptlings. Im einen Fall war sein Amt

wol ausschliesslich auf den Gottesdienst beschränkt, im andern lag ihm

auch die Rechtspflege beim Dinge ob, eben das Amt des Staatspriesters.

Dass die Bezeichnung Gode ausschliesslich aufs priesterliche Amt, auf

Tempelpflege und Opferdienst sich beschränken konnte, beweist die

Femininbildung _gyđja_[759] zu _guđi_. Nicht nur in erdichteten Sagen

oder mythischen Überlieferungen, sondern auch in völlig zuverlässigen,

isländischen Geschichtsquellen wird von _gyđjur_ gesprochen, also

von Frauen, die den Godentitel und das Godenamt führten. Weltliche

Herrscherrechte waren den Frauen natürlich versagt, priesterliche

Handlungen aber erlaubt. Somit ist der Gode zunächst Priester, Opferer

und nur nebenbei als solcher Hüter des göttlichen und weltlichen

Rechtes. Auf Island freilich kam die ganze Staatsgewalt in die Hände

der Goden, welche die regierenden Herrn wurden. Aber die isländische

Godenwürde gedieh zu völlig eigenartiger Entfaltung.[760] In der

ersten Zeit der Besiedelung, von 874 ab herrschte auf Island gar keine

staatliche Ordnung. Denn die Ansiedler waren unabhängig von einander

angefahren und hatten, wo es ihnen gefiel, Land in Besitz genommen. An

die Tempelbesitzer, die Goden, d. h. an solche, die auch auf Island

Tempel zu errichten im stande gewesen waren, schlossen sich die

Umwohner zur Ausübung des Gottesdienstes an. Der Gode ward Vorsteher

einer Tempelgemeinde, in welcher er auch die notwendigen weltlichen

Hoheitsrechte allmälig ausüben musste, Leitung der Dingversammlung

und der Gerichte. Die Tempelgemeinden waren die von selbst

erwachsenen Verbände, an welche die von den Verhältnissen erforderte

Staatsordnung anknüpfte. So erweiterte sich die ursprünglich alleinige

Tempelvorsteherschaft zur allseitigen Herrschergewalt, welcher die

norwegische Häuptlingschaft zum Vorbild diente. Im Jahr 965 wurde die

Zahl der staatlich anerkannten Goden und ihrer Tempel, der Hǫfuðhof

auf 39 festgesetzt. Der isländische Gode ist allerdings vorwiegend ein

weltlicher Herrscher, ursprünglich aber war er nur Priester, Besitzer

eines Tempels und Vorsteher der Gemeinde.

Die altdeutsche Sprache bewahrt zwei Wörter, die über das

altgermanische Priesteramt willkommenen Aufschluss geben. Ahd.

_êwart_ und _êwarto_, mhd. _êwart_ und _êwarte_, as. _êward_ wird

vom christlichen Priester gebraucht, obschon das Wort einst auf den

heidnischen geprägt ist; es bedeutet „der des Gesetzes (_êwa_) wartet“.

Hüter und Wahrer des von den Göttern gesetzten Rechtes war aber der

Priester. Dass der Ausdruck ins Christentum überging, versteht sich

daraus, dass mit _êwa_ auch das alte und neue Testament bezeichnet

wurde. In diesem Sinne war der _êwart_ auch im Christentum Wahrer

der _êwa_. Dass _êwart_ aber einstens den heidnischen Priester

meinte, lehrt das andere Wort as. _êosago_, ahd. _êsago êasagâri_,

fries. _âsega_ d. h. Gesetz- oder Rechtsverkünder. Im Heliand wird

_êosago_ auf die Schriftgelehrten angewandt. Die Bezeichnungen

_êwart_ und _êsago_ lehren, der germanische Priester ist der Wächter

und Verkündiger des Gesetzes, er hat das geltende Recht dem Volke

vorzutragen, das Recht zu weisen und den Rechtsbruch zu ahnden.

Der friesische _âsega_[761] steht neben dem Vorsitzenden des Dinges und

neben den Urteilern, dem Volke. Sein Amt ist weder zu richten noch zu

urteilen, vielmehr das Recht zu wissen, die geltenden Satzungen vollauf

inne zu haben und jederzeit über das geltende Recht zu belehren. Da

gewinnt die Sage von den zwölf Asegen, die von einem Gotte des Rechtes

unterwiesen wurden, damit sie es in den friesischen Gauen einführten,

tiefen, uralten Sinn. Die Rechtweiser sind vom Gotte selber mit ihrem

Amte betraut, sie sprechen im Namen des Gottes das von ihm gelehrte

Recht. Noch im 12./13. Jahrh. meint aber Asega im Friesischen nicht

allein den Rechtweiser, sondern auch den Priester, wie im Deutschen

Ewart. Der Schluss liegt nahe: in ältester Zeit war eben der Priester

und der Rechtweiser eine und dieselbe Person. Beim Ding vollzog der

Priester Opfer und Recht, er besorgte den Dienst der Götter und

vermittelte dem Volke ihren Willen, der auch im Rechte kundbar ward.

3. Adelige Herkunft und Tracht.

Der Staatspriester wurde wie der König aus den ersten

Adelsgeschlechtern und zwar auf Lebensdauer gewählt.[762] Keine

Krisis erschütterte seine Stellung. Er ist, wie Ammianus 28,5 sagt,

_perpetuus, obnoxius discriminibus nullis ut reges_. Der burgundische

Name „_sinistus_“ scheint anzuzeigen, dass der Priester als der

Älteste, d. h. als der Vornehmste und Adligste im Volke galt, dass er

den _seniores_, den _seigneurs_, den adligen Herrn angehörte. Jordanes

Kap. 5 erklärt ausdrücklich, Könige und Priester der Goten seien dem

Adel entnommen (_pileatos, qui inter eos generosi extabant, ex quibus

eis et reges et sacerdotes ordinabantur_). Nach einer andern Stelle,

im Kap. 11, werden die Edelsten und Weisesten zu Priestern gemacht

(_elegit nobilissimos prudentioresque viros ... fecitque sacerdotes_).

Der Zusammenhang zwischen der hohen Geistlichkeit und den hohen

Adelsfamilien im Mittelalter setzt vielleicht die alte Gewohnheit, dass

die Priester adlig sein müssen, fort. Der Alcispriester war vermutlich

ein Mitglied des wandalischen Königsgeschlechtes der Hasdinge.

Über Tracht und Aufzug der germanischen Priester verlautet nur weniges

und ungenügendes. Tacitus (Germ. 43) gedenkt eines sacerdos _muliebri

ornatu_ bei den Nahanarvalen, was Müllenhoff (ZfdA. 12, 346) auf den

Haarschmuck bezieht. Es waren Priester mit weichem, langwallendem

Haare, _haȥdingôs_, an. _haddingjar_, d. h. Männer im Frauenhaar (an.

_haddr_). Im Gegensatz hierzu hiessen die gotischen Priester _pileati_,

mit Hüten versehen, weil sie bedeckten Hauptes die Opferhandlung

vollzogen, während das übrige Volk im freien Haarschmuck (_capillati_)

verharrte (Jordanes Kap. 5 und 11). An Hut und Haar scheinen demnach

die Priester besondere Auszeichnungen geführt zu haben. Im weissen

Gewande schritten die gotischen Priester (_cum vestibus candidis_,

Jord. Kap. 10). Dem angelsächsischen Priester war es verboten, Waffen

zu tragen und anders als auf einer Stute zu reiten (_non enim licuerat,

pontificem sacrorum vel arma ferre vel praeterquam in equa equitare_,

Bäda hist. eccl. 2, 13). Zur Ausrüstung des Priesters gehörte wol auch

ein Eidring[763], den er bei allen öffentlichen Handlungen am Arme

trug. Er diente zur feierlichen Eidesabnahme, die demnach dem Priester

oblag, besonders zum Gerichtseid. Der Ring wurde beim Opfer mit Blut

gerötet.

4. Im Norden leiten die weltlichen Herrscher das Opfer.

In Norwegen gab es wol Hofgoden, Besitzer von Tempeln, die sie

mit nach Island nahmen, jedoch tritt nirgends bei Schilderung der

grossen Volklands- oder Hundertschaftsopfer ein Gode hervor; der

weltliche Herrscher, der König, Jarl oder Herse erscheint als

der alleinige Vorsitzende und Leiter des Opfers.[764] Dass es in

Norwegen niemals Staatspriester gab, darf daraus nicht geschlossen

werden. Das Vorhandensein von Goden und Lǫgmenn weist deutlich auf

den altgermanischen Priester und auf seine Ämter im Gottesdienst

und Volksding hin. Jedoch scheint er in den letzten Zeiten des

Heidentums vor dem weltlichen Herrscher völlig zurückgetreten zu sein,

vermutlich infolge der Sonderentwicklung des Gesetzsprecheramts, das

aber den eigentlich religiösen Charakter verlor. Beim Ding wirkte

der ursprüngliche Priester nur als _lǫgmann_, die Opferhandlung

vollzog der König oder Jarl. Untergeordnete priesterliche Gehilfen,

Tempel- und Opferdiener, wird es wol immer gegeben haben, aber

staatsrechtlich treten diese natürlich nirgends hervor. Zum Beweise,

dass die weltlichen Herren Opferleiter sind, dient der Bericht der

Hákonarsaga góða Kap. 16.[765] Sigurd, der Jarl zu Hladir, war der

eifrigste Opferer und so war auch sein Vater Hakon; der Jarl Sigurd

hielt alle Opfermahle da im Dingverband von Drontheim ab im Namen

des Königs. Sigurd Jarl war der freigebigste der Männer; er that ein

Werk, das sehr berühmt war, dass er ein grosses Opferfest zu Hladir

hielt und allein alle Kosten trug. Der christliche König Hakon wird

von den heidnischen Bauern in Drontheim genötigt, altem Brauch gemäss

beim grossen Opferfest zu Winters Anfang den Vorsitz zu führen.

Im folgenden Jahre muss er das Julfest feiern. Dabei ist von acht

namentlich angeführten Volklandshäuptlingen die Rede, die in der ganzen

Landschaft Drontheim, d. h. in den zum Dingverband vereinigten acht

Volklanden dem Opferdienst vorstanden. Dem König und den Jarlen obliegt

der Opferdienst, kein Gode wird erwähnt. Zu Hunthorp im Gudbrandsdal

in Norwegen lebte ein Mann namens Dala Gudbrand, dessen Herrschaft

in den Thälern der eines Königs vergleichbar war, obwol er nur ein

Hersir (Vorsteher eines Herads, einer Hundertschaft) hiess. Der berief

alle Leute aus der Umgegend zum Thorstempel nach Hunthorp. Olaf der

Heilige liess das Thorsbild zerschlagen und zwang die Leute zum

Christentum.[766] Hier also ist der Hersir Eigentümer des Heradstempels

und Vorsteher des Gottesdienstes im Gau. Im Drontheimischen wird auch

einmal ein gewöhnlicher, aber angesehener Bauer, Ölver von Eggja, mit

zwölf anderen Männern als Vorsteher der Opfermahlzeiten zu Winters

Anfang, Mittwinter und Sommers Anfang bezeichnet.[767]

5. Priesterinnen.

Da der Priester ursprünglich Gottesdienst und Rechtspflege vereinigte,

ist ohne weiteres klar, dass das Priesteramt, sofern es von Frauen

besorgt wurde, gewöhnlich nur einen Teil davon, Opferdienst und

Tempelpflege umfassen konnte. Priesterliche Frauen und Jungfrauen

sind aber altbezeugt, doch mehr Wahrsagerinnen als eigentliche

Priesterinnen.[768] Dem ganzen weiblichen Geschlechte wohnte nach

dem Glauben der Deutschen prophetische Gabe bei (Tac. Germ. 8).

Caesar (bell. gall. 1, 50) erzählt, dass die deutschen Hausmütter

durch Loosung und Wahrsagekunst (_sortibus et vaticinationibus_)

erforschen mussten, ob eine Schlacht zu liefern sei oder nicht. Man

hörte auch in Sachen, die das Volk angingen, auf den Rat und Ausspruch

weiser Frauen. Zu Loos und Zukunftsdeuterei gehört aber auch Opfer

und Beschwörung, Zauberei, und so vollziehen Frauen zuweilen bei

wichtigen öffentlichen Angelegenheiten das Opfer. Nach Strabo 7, 2

befanden sich kimbrische Wahrsagerinnen unter den Frauen, die das Heer

geleiteten. Es sind grauhaarige, barfüssige Weiber in weissem Gewand,

das ein eherner Gürtel umschliesst, mit linnenen Mänteln angethan.

Sie führen die Kriegsgefangenen zu einem grossen ehernen Kessel und

durchschneiden ihnen darüber die Kehle. Aus dem hervorströmenden

Blute weissagen sie. Andere prophezeiten aus den Eingeweiden den

Ihren den Sieg. Während der Schlacht schlugen sie auf die abgenommenen

Deckfelle der grossen Wanderwagen und machten damit gewaltigen Lärm,

der gewiss Zauberwirkung haben sollte. Ein paar Jahrhunderte später

erzählt Eunapius (excerpt. ed. Bonn. 82) von den Westgoten, die in das

römische Reich einbrachen, wie jeder Stamm (φυλή) die Heiligtümer der

Heimat mit sich führte, samt Priestern und Priesterinnen. Weinhold

meint: Diese gotischen Priesterinnen (ἱέρειαι) werden wir aus den

kimbrischen Seherinnen (προμάντεις) erklären dürfen. Es sind die

Wahrsagerinnen, die über Wagen und Gewinnen im Kriege entscheidende

Stimme hatten, während den Priestern altem Brauche gemäss (Tacitus,

Germ. 7) die Götterbilder und die heiligen Zeichen während des

Feldzuges anvertraut wurden. Unter Kaiser Vespasian war den Römern die

Brukterin Weleda[769] bekannt geworden, die weithin hochgeehrt ward,

nachdem sie die Vernichtung der römischen Legionen durch die Bataver

vorausgesagt hatte. Sie wohnte in einem Turme und zeigte sich den

Abgesandten der umwohnenden Stämme nicht selbst; einer ihrer Verwandten

vermittelte Frage und Antwort. Man ehrte sie durch allerlei Geschenke.

Vornehme Gefangene, besondere Triumphstücke der Beute sandte man ihr

zu. Die Römer selbst verschmähten nicht, sich an sie zu wenden und

sie aufzufordern, ihren Einfluss auf die Deutschen zur Beilegung des

Krieges zu verwenden. Sie soll schliesslieh von den Römern gefangen

worden sein. Als eine ältere, berühmte Seherin nennt Tacitus in der

Germ. 8 die Albrûna (handschriftlich Auriniam, von Wackernagel als

Albrûna gedeutet), die wahrscheinlich in den Feldzügen unter Drusus

und Tiberius ihr Ansehen erwarb.[770] Unter Domitian stand Ganna bei

den Semnonen in hohen Ehren (Dio Cass. 67, 5). Dem Drusus, als er die

Weser überschritten hatte und sich der Elbe näherte, trat im Lande der

Cherusker eine übermenschliche Frau (γυνή τις μείζων ἢ κατὰ ἀνθρώπου

φύσιν) entgegen, wehrte ihm weiter vorzudringen und weissagte sein

nahes Ende (Dio Cass. 55, 1). Später übte nach der Sage vom Ursprung

der Langobarden bei diesem Volk Gambara durch Weisheit und Voraussicht

grossen Einfluss. Im Jahr 577 zog König Gunthram eine Frau „_habentem

spiritum phitonis, ut ei quae erant eventura narraret_“ zu Rat (Greg.

Tur. 5, 14); einer noch weit jüngeren Thiota, die aus Alamannien nach

Mainz gekommen war, gedenken fuldische Annalen im Jahr 847 (MG. 1, 365).

Im Norden treffen wir Tempelpflegerinnen, Tempelbesitzerinnen unter

der Bezeichnung _gyđjur_; das weibliche Seitenstück zum _gođi_ oder

_guđi_. Tempeldienst, Opfer und Weissagung wird ihr Amt gewesen sein.

Dem Nerthuspriester steht die schwedische Freyspriesterin (Fornmanna

sögur 2, 73 ff.) gegenüber. Sie wird als Freys Frau (_kona Freys_)

bezeichnet; zum Dienste Freys ward ein junges, schönes Weib (_kona

ung ok friđ_) genommen. Dass eine Frau am Landestempel zu Uppsala

allein Dienst that, ist höchst unwahrscheinlich. Auch gedenkt Adam

von Bremen 4, 27 der Staatspriester (_sacerdotes, qui sacrificia

populi offerant_). Immerhin aber bleibt im Hinblick auf die gyðjur in

Norwegen und Island die Thatsache bestehen, dass Frauen im Norden zum

Tempeldienst zugelassen wurden. Die 60 Priesterinnen im grossen Tempel

in Biarmland (Fornaldarsögur 3, 627) sind natürlich fabelhaft. Die

weissagenden Frauen (_spákonur_, _vǫlvur_) greifen in den privaten,

nicht in den öffentlichen Kult ein.

6. Die Wissenschaft der Priester.

Gebundene, kunstvoll gefügte Rede stand in Urzeiten vorwiegend im

Dienste der Religion. Im Liede wurden bei Opfer und Festen die Götter

gepriesen. Heilige Hymnen bilden daher den ältesten Bestand der

Dichtkunst, und so eröffnen auch die altgermanischen _Leiche_[771]

die Geschichte germanischer Poesie. Wo aber ein priesterlicher Leiter

oder Vorsteher des Gottesdienstes vorhanden ist, ruht auch die mit

dem Gottesdienst verknüpfte Dichtkunst in seiner Hand. Erst später

löst der weltliche Sänger den geistlichen ab. Der germanische Priester

war einmal auch der germanische Sänger. Neben genauer Kenntniss des

Opferwesens musste der Staatspriester erschöpfende Wissenschaft aller

göttlichen Dinge besitzen, Göttersage, Rechtskunde, deren Vortrag

im Zusammenhang und lehrhafte Anwendung im einzelnen, z. B. beim

Heilzauber, bei Verträgen und Dingformeln fiel ihm zu. Alles das musste

aber in feierlich gestabter Rede, in dichterischer Form, gesagt und

gesungen werden.

Handbuch der Germanischen Mythologie · 第 53 / 68 段