einem kleineren halbrunden Anbau. Das Langhaus war ganz wie die
gewöhnlichen Hallen eingerichtet, hatte seine Bänke längs den Wänden
und den zwischen den Hauptsäulen befindlichen Hochsitz. Es diente
zur Abhaltung der Opferschmäuse, wobei Feuer auf dem Boden zwischen
den Sitzreihen angezündet waren. Über den Feuern hingen die Kessel
zum Sieden des Opferfleisches. Das eigentliche Heiligtum bildete der
Anbau, das _afhús_, das einen eigenen Eingang hatte und mit der Halle
durch keine Thüröffnung verbunden war. Das _afhús_ war ein überwölbter
Halbrundbau, angelehnt an die schmale Giebelseite des Langhauses. In
der Mitte des Halbkreises war der mit Eisen gedeckte Altar (_stallr_,
_stalli_), auf dem geweihtes Feuer brannte und heilige Geräte, Ring,
Blutkessel, Sprengwedel standen. In den alten Opfersteinen hatte eine
runde Vertiefung das Blut aufgefangen, beim kunstvolleren Altar diente
eine besondere Schale, ein kleiner Kessel (_hlautbolli_) dazu. Hinter
dem Altare an der Rückwand des Halbrundes standen die Götterbilder
auf einer bankartigen Erhöhung. Das _afhús_ durften wol nur wenige
Auserlesene, vor allen der Gode zum Vollzug der Opferhandlung betreten,
das Langhaus nahm die „Sudgenossen“, die Opferteilnehmer auf.
Um den Tempel ging ein mannshoher Zaun mit verschliessbaren Thüren, der
_skíđgarđr_, _stafgarđr_.[739]
Die Anlage des nordischen Tempels erinnert stark an die Kirche mit
Langschiff, Chor und Apsis, nur dass zwischen Chor und Langschiff keine
Verbindung besteht. Diese Übereinstimmung ist schwerlich zufällig.
Wir kennen nordische Tempel erst aus einer Zeit, da die Nordleute
längst mit christlichen Kulturvölkern im Verkehre waren. Da konnte der
Kirchenbau leicht auf den Tempelbau übertragen werden. Jedenfalls ist
schon wegen des Verdachtes nachgeahmter Formen nicht die geringste
Gewähr dafür, den verhältnissmässig so späten nordischen Tempel für ein
Abbild des altgermanischen zu nehmen.
3. Götterbilder.
Tacitus berichtet Ann. 2, 45, dass die Germanen zur Zeit Armins durch
die langen Kämpfe mit den Römern sich gewöhnt hätten, Feldzeichen
zu folgen. In der Germania Kap. 7 erzählt er, dass die Feldzeichen
bestanden aus _effigies_ und _signa_ [740], dass sie von Priestern in
heiligen Hainen aufbewahrt und gleichsam als Vertreter der Götter von
dort in den Kampf getragen wurden.[741] Unter _signa_ sind Attribute
und Waffen der Götter, also etwa Wodans Speer, Donars Hammer, Tiuȥ
Schwert zu verstehen, unter _effigies_ Tierbilder, plastische, auf
Tragstangen befestigte Bilder verschiedener symbolischer, den einzelnen
Stammgöttern geheiligter Tiere, _ferarum imagines_, wie sie Tacitus
Hist. 4, 22 nennt, wie wir sie auch sonst und durch Abbildungen auf
der antoninischen Säule bezeugt finden. Es waren Bilder von Drachen,
Wölfen, Stieren, Ebern, Adlern und Raben.
Gab es neben diesen symbolischen Feldzeichen, die zur Zeit Armins erst
aufkamen, auch wirkliche Götterbilder? Germania Kap. 9 „_neque in ullam
humani oris speciem assimulare ex magnitudine caelestium arbitrantur_“
ist rhetorische Phrase, aber bei den Alcis (Germania Kap. 43) behauptet
Tacitus bestimmt, es seien keine Bilder vorhanden gewesen (_nulla
simulacra_). Bei der Nerthusumfahrt könnte man allerdings an ein Bild
denken. Aber es kann auch hier beim Symbol geblieben sein, ein Wagen,
ein Schiff fuhr um, unsichtbar dachte man darin Nerthus oder Nehalennia
zugegen. Späterer Brauch, wo wirkliche Bilder umher geführt wurden,
ist für die Urzeit nicht maassgebend. Freilich wenn mit Wagen und
Decke, _si credere velis, numen ipsum_, die Göttin selbst im heiligen
See gebadet wurde, muss ein Bild da gewesen sein. Es dürfte sich wol
wie mit dem Tempelbau verhalten. Ursprünglich genügte der Wald als
Opferstätte, die Götter waren unsichtbar zugegen, hernach aber wurde
ein Haus gezimmert und ein Bild darin aufgestellt. Zur Zeit des Tacitus
löste die neue Sitte eben den älteren tempel- und bilderlosen Kult ab,
wobei das Vorbild der Römer maassgebend war. Zur Zeit der Bekehrung
herrschten in allen germanischen Ländern Tempel und Götterbilder
vor.[742]
Deutsche Söldner im römischen Heerdienst lernten von ihren Kameraden
den Brauch, bildergeschmückte Weihsteine aufzustellen. So erhuben sich
Altäre dem Herkules-Donar, Mars-Thingsus-Tiuȥ, der Isis-Nehalennia.
Aber diese Weihsteine, welche die Inschriften tragen, die Bildwerke,
die den Schmuck abgeben, sind bis auf den letzten Meisselstrich
römisch, sie entstammen römischem Kulte und sind von römischen
Steinmetzen hergestellt.[743] Die Germanen haben sie nur veranlasst,
bezahlt, allenfalls dem römischen Götternamen ein latinisiertes
germanisches Beiwort beigefügt.
Aus rohen Steinen, Steinpfeilern und Holzpfählen, die man aufrichtete,
mag allmälig das symbolartige Götterbild entstanden sein. Erwägt man
die _irminsûl_ der Sachsen und die norwegisch-isländische Hauptsäule
mit ihrem abergläubischen Kulte und mit den daran eingeschnitzten
Götterbildern, so möchte man in solchen roh geformten, vielleicht
zunächst nur mit Köpfen versehenen Holzpfählen die Anfänge germanischer
Götzenbilder vermuten.[744]
Das älteste Zeugniss eines holzgeschnitzten Götterbildes führt in die
zweite Hälfte des 4. Jahrhunderts zu den Goten. Athanarich liess eine
Bildsäule auf einem Wagen (ξόανον ἐφ’ ἀρμάξης ἑστώς) herumführen mit
dem Befehl, die Leute sollten davor niederfallen und opfern (Sozomenus,
hist. eccl. 6,37). Die Nachrichten aus der Bekehrungszeit lauten sehr
allgemein und geben keinen genauen Begriff von den Götzen, welche die
Glaubensboten vorfanden. Auch muss man in Betracht ziehen, dass mit
den Götterbildern, namentlich denen aus Stein oder Metall, schwerlich
ursprünglich germanische gemeint sein werden, denn diese waren aus Holz
gemacht, vielmehr Überreste aus der Römerzeit, die aber in den Dienst
des germanischen Glaubens übernommen worden waren. Nach Gregor von
Tours 2, 29-31 spricht Chrothild zu Chlodowech, den sie bekehren will:
Eure Götter sind aus Stein, Holz oder Metall gemacht. Columban und der
hl. Gallus trafen im Jahre 612 bei Bregenz am Bodensee einen Sitz der
Abgötterei, drei vergoldete Erzbilder, die das Volk anbetete.[745] Sie
waren in der Wand einer Aureliakapelle angebracht. Das Volk hatte sich
vom Christenglauben wieder ihnen als den alten und echten Schutzgöttern
des Landes zugewandt. Der Heilige zerschlug sie und warf sie in den
See und brachte das Christentum wieder zu Ehren. Wahrscheinlich hatten
die Alamannen, als sie in die althelvetische Gegend vorrückten, diese
Bilder römischer Schutzgenien, _tutores hujus loci_, vorgefunden und
ihnen Verehrung erwiesen. Mussten sie doch die Bilder der auch ihnen
vertrauten Landgeister darin erkennen; und auf neu gewonnenem Boden
galt es, diese für sich günstig zu stimmen. Die Friesen beteten nach
der vita Willehadi (MG. 2, 380) Steine und stumme, taube Bilder an
(_lapides, simulacra muta et surda_).[746] Am lebhaftesten hat sich
der Bilderdienst bei den Nordleuten entwickelt, schon darum, weil
bei ihnen das Heidentum länger währte.[747] Meistens standen mehrere
Bilder, nach ihrem Range geordnet, in einem Tempel, der demnach nicht
einem einzigen, sondern einer Mehrheit von Göttern geweiht war. In
Uppsala nennt Adam von Bremen drei Bildsäulen, Thor in der Mitte, links
und rechts von ihm Odin und Freyr. Nach der Eyrbyggjasaga Kap. 4 und
Kjalnesingasaga Kap. 2 wurden in den isländischen Tempeln zu Hof und
Hofstadir neben Thor auch andre Götter aufgestellt, wahrscheinlich
Freyr, Njord und Odin. In einem Tempel, den Hakon Jarl und Gudbrand
gemeinsam besassen, stand Thor auf seinem Wagen neben Thorgerd und
Irpa (Njála Kap. 89). In Hrafnkels Tempel (Hrafnkelssaga S. 23)
standen neben Freyr mehrere andere Götter. Die späte Friðthjofssaga
nennt Baldr neben anderen Götzen. Die Nachricht der Jómsvíkingasaga
Kap. 12 von einem gotländischen Tempel mit hundert Götterbildern
ist natürlich stark übertrieben. Die Götterbilder waren zumeist aus
Holz geschnitzt, bekleidet und mit Gold und Silber geschmückt. Ihr
Vorkommen ist keineswegs bloss auf die Tempel beschränkt. Thors Bild
ist auf den Hauptsäulen des Hauses eingeschnitzt, auf der Rücklehne
eines Stuhles, auf dem Vordersteven eines Heerschiffes. Man trug
allenfalls ein aus Zahn geschnitztes Bildniss Thors, ein aus Silber
geschmiedetes Bildniss Freys in der Tasche, um es jeden Augenblick
anbeten zu können. Götterbilder aus Teig oder Thon, wahrscheinlich zum
Hausgebrauch bestimmt, erwähnt ein norwegisches Rechtsbuch (Eidsifja
Þings lǫg 1,24). Wenn der Isländer Olafr pá aufs Getäfel seines
Wohnhauses zu Hjarðarholt Darstellungen aus der Götter- und Heldensage
einschnitzen lässt, worauf Ulf Uggason der Skald in der zweiten Hälfte
des zehnten Jahrhunderts seine berühmte Húsdrápa dichtete, so gehört
eine derartige Verwendung der Mythen kaum mehr zum eigentlichen Kult;
sie mag nur beiläufig erwähnt sein.
Die hölzernen Götterbilder müssen zuweilen lebensgross und kostbar
gekleidet gewesen sein. Gunnar Helming brachte den Freysgötzen zu Fall
und that seine Gewänder um. Er vertrat bei der Priesterin und dem Volke
gegenüber völlig die Rolle des Gottes. Das gold- und silbergeschmückte,
hammerbewehrte Thorsbild im Gudbrandsdal, das Olaf der Heilige
zerschlägt, war ebenfalls sehr gross. Die wolgekleidete Thorgerd
Hölgabrud war lebensgross, ihren goldenen Fingerring steckt Sigmund
Brestisson an seinen Finger.
Der Bilderdienst scheint im Norden gegen das Ende des Heidentums so
sehr entartet zu sein, dass man schliesslich zwischen Göttern und
Götterbildern keinen Unterschied mehr machte. So nur ist der Betrug
möglich, den sich Gunnar mit dem Freysbilde erlaubt. Dem Thorsbilde zu
Hunthorp in Norwegen setzte man Speise vor und meinte, dass es diese
verzehre. Vom Thorsbilde zu Raudsey meinte man, es gehe spazieren und
lasse sich auf einen Kampf mit dem christlichen Könige ein. Grimkels
Göttin Thorgerd zieht mit den andern Götzen aus ihrem Tempel und redet
mit ihrem Verehrer; Thorgerds Bild bewegt den Arm und vermag einen
Ring zu geben oder vorzuenthalten. Man traut den Götzen auch zu, dass
sie sich selbst aus ihrem brennenden Tempel zu retten im Stande seien.
Aber alle diese Nachrichten betreffen die späteste Zeit des Heidentums
und sind in ziemlich späten Quellen überliefert. Wir erkennen nicht
sicher, ob der nordische Bilderdienst wirklich so tief entartete, oder
ob nur spätere christliche Übertreibung diesen bedenklichen Verfall
dem ausgehenden Heidentum einschwärzte. Es ist ein arger Abstand, aber
auch ein grosser Zeitunterschied zwischen dem urdeutschen Gottesdienst,
wo der ehrwürdige heilige Hain zum Tempel der Gottheit diente, deren
Gegenwart im Rauschen der Baumwipfel nur geahnt wurde, und dem
spätnordischen Götzendienst.
Die altgermanischen Götterbilder waren aus Holz geschnitzt, Darauf
weist die Bezeichnung des gotischen Bildes mit ξόανον, Schnitzbild; im
Norden heissen die Bilder Holzgötter (_trégođ_) oder geschnitzte Götter
(_skurđgođ_).
4. Tempelfrieden.
Ein besonderer Gottesfrieden ward im Heidentum den geweihten Stätten
und Festzeiten beigelegt. Wer ihn brach, that ein Neidingswerk und
verfiel dem Zorne der Götter, dem Opfertode. Des Festesfriedens
bei der Nerthusumfahrt gedenkt Tacitus, im Leben des Willebrord
vernehmen wir vom helgoländer Gottesfrieden. Im Norden ist der Tempel
ein _griđastađr_, eine Stätte besonderen Friedens. _Hofshelgi_,
Tempelheiligkeit heisst der Tempelfrieden. Es war nicht erlaubt,
mit Waffen in der Hand den Tempel zu betreten. Das besagt die
Egilssaga Kap. 49: „Die Leute da innen waren alle waffenlos, denn
da war Tempelheiligkeit.“ In der Vatnsdælasaga Kap. 17 wendet sich
Ingimund zu Rafn mit den Worten: „Es ist nicht Sitte, Waffen in den
Tempel mitzunehmen, und du wirst den Zorn der Götter erfahren, wenn
nicht Bussen erlegt werden.“ Wer den Gottesfrieden durch Gewaltthat
verletzte, ward Wolf im Heiligtum, _vargr í véum_, geächtet,
friedlos. Schuldbeladene Leute durften im Tempel nicht verweilen. Das
friesische Recht setzt Opfertod auf die Verletzung der Tempel (_lex
Frisionum addit. sap. tit._ 12). Ebenso erblickt das nordische Recht
darin unsühnbaren Frevel. Nach der Njála Kap. 89 hatte Hrappr den
dem Gudbrand und Hakon Jarl gemeinsamen Tempel verbrannt. Der Jarl
lässt eifrige Verfolgung des Missethäters eintreten und sagt: „Der
Mann, der das gethan hat, wird weggejagt werden aus Walhall und nie
dahin kommen.“ Nach der Kjalnesingasaga Kap. 5, 11, 12 hatte Bui auf
Island einen Tempel angezündet. Der Gode Thorgrim nennt die That ein
beispielloses Verbrechen, andere schelten sie ein Neidingswerk, ein
todeswürdiges Verbrechen. _Hofshelgi_ mochte auch auf weiteren Umkreis
über die eingehegte Opferstätte hinaus ausgedehnt werden. So ist ganz
Helgoland befriedet. Der Isländer Thorolf richtete auf der Spitze des
Vorgebirges Thorsnes eine grosse Friedensstätte ein. Da durfte der
Boden weder durch vergossenes Blut noch mit menschlicher Notdurft
verunreinigt werden. Nachmals entsteht unter den Dingleuten Kampf,
die Stätte wird mit Blut befleckt. Da gilt der Platz als durch das
vergossene Blut entweiht, das Ding und die zweifellos damit verbundene
Opferstätte werden verlegt.[748]
5. Tempelgut.
Zum germanischen Tempel gehörte Besitztum an liegenden und lebenden
Gütern, aber auch an Schätzen. Ganz Helgoland war dem Fosite eigen. Wie
auf Helgoland Fosites Herden weideten, so wurden beim Freystempel zu
Drontheim heilige Pferde des Gottes unterhalten (Flateyjarbók 1, 337)
und bei den alten Deutschen nach Tacitus Germ. 10 in heiligen Hainen
werkheilige weisse Rosse, aus deren Wiehern die Zukunft vorausgesagt
ward. Über gotisches Tempelgut belehrt ein Fundstück. Die Runenschrift
auf dem zu Pietroassa in Rumänien gefundenen goldenen Armring wird
GUTANIO WI HAILAG
gelesen und gedeutet: das gotische heilige Göttereigen
(Tempelgut).[749] Der westgotische Goldhort, von dem einige Stücke
sich erhielten, war vermutlich der heilige unter dem Schutze der
Götter stehende und diesen zugehörige Kult- und Stammesbesitz, dessen
Verwaltung und Aufbewahrung den Königen und Priestern zukam.
Dass die altfriesischen Götter neben Gütern aller Art auch Schätze
an Gold und Silber[750] besassen, beweist die Lebensbeschreibung des
Liudger Kap. 14 und 15. Bischof Alberich entsandte den Liudger um 776
aus Utrecht in die östlich der Laubach gelegenen friesischen Gaue,
um die dortigen Heidentempel zu zerstören. Er nahm aus ihnen die
Schätze, von denen zwei Drittel der König Karl, ein Drittel Utrecht
erhielt. Es war ein grosser Tempelschatz erbeutet worden (_attulerunt
magnum thesaurum, quem in delubris invenerant_). Als König Karl 772
die sächsische Irminsul und ihren Tempel drei Tage lang zerstörte,
erbeutete er dabei Gold und Silber (_aurum vel argentum, quod ibi
repperit, abstulit_).
Beim isländischen Tempel hören wir näheres darüber.[751] Zuweilen
werden Tempel ein für allemal mit liegendem Gute seitens des
Erbauers oder auch späterer Schenker ausgestattet. So berichtet die
Landnáma 4 Kap. 2: „Eine Bergwiese lag noch zwischen dem Lande des
Thorstein torfi und des Hakon, ohne von jemandem in Besitz genommen
zu sein; die legten sie zum Tempel, und sie heisst fortan _Hofsteigr_
(Tempelwiese).“ Ebenda 5 Kap. 3 heisst es vom Goden Jǫrundr zu
Svertingsstaðir: „Er errichtete da einen grossen Tempel; ein Landstück
lag noch ungenommen östlich des Fljot, zwischen Krossa und Joldusteinn;
das Land umfuhr Jǫrundr mit Feuer und legte es zum Tempel.“ Ebenda 5
Kap. 2: „Asbjorn heiligte das von ihm in Besitz genommene Land dem
Thor und nannte es Thorsmork.“ Von einzelnen Personen und ganzen
Gemeinden wurden Weihgeschenke an die Tempel gemacht. Bei einer
schweren Hungersnot wurde auf Island, der Vigaskútusaga Kap. 7 zufolge,
in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts der Vorschlag gemacht,
die Kinder auszusetzen und die alten Leute zu töten, zugleich durch
das Geloben von Weihegeschenken an die Tempel den Zorn der Götter zu
besänftigen. Die Islendingabók Kap. 2 erzählt von einer Schenkung,
die Grímr geitskór, Ulfljots Pflegebruder, an die isländischen Tempel
machte. Grimr hatte das Land bereist, um eine passende Stätte für das
allsommerlich abzuhaltende Allding ausfindig zu machen; dafür hatte er
von jedem Isländer einen Pfennig empfangen. Er aber gab dann dieses Gut
zu den Tempeln. Die Haupttempel des Landes wurden durch eine besondere
Steuer, den Tempelzoll (_hoftollr_) unterhalten. Der Gode erhob von
seinen Dingleuten diese Abgabe zur Unterhaltung des Tempels und zur
Bestreitung der Opferkosten, wozu er ausserdem aus eigenen Mitteln
beisteuerte. So sagt die Eyrbyggjasaga Kap. 4: „Zum Tempel sollten alle
Leute Zoll geben; aber der Gode sollte den Tempel aus eigenen Mitteln
erhalten, so dass er nicht zerfiel, und die Opferfeste darin abhalten.“
In der Egilssaga Kap. 87 wird berichtet: „Oddr war da Häuptling im
Borgarfjord südlich der Hvita; er war Hofsgode und hatte einen Tempel,
zu dem alle Leute südlich der Skardsheide Tempelzoll bezahlten.“ In
der Kjalnesingasaga Kap. 2 heisst es vom Tempel des Goden Thorgrim:
„Da sollten alle Leute Tempelzoll dazu bezahlen. Das Vieh, welches zum
Opfer gegeben wurde, sollte man zur Gastung der Leute anwenden, wenn
Opferfeste gehalten wurden.“ Demnach war das Vermögen des heidnischen
Tempels ganz ähnlich wie das Kirchengut der christlichen Zeit und
bestand ebenso wie dieses aus gesetzlichen Abgaben und frommen
Schenkungen. Der Þorsteins þáttr uxafóts Kap. 1 bemerkt auch richtig:
„Jedermann sollte zum Tempel geben, wie nun zur Kirche Zehnt.“
6. Staats- und Privattempel.
Die gemeinsamen Opfer einer grösseren Anzahl von Volksgenossen oder
gar des Gesamtvolkes erforderten entsprechende Opferstätten. Es gab
Haupttempel, Heiligtümer, an denen die Gau- oder Landesbewohner
Anteil hatten, neben zahlreichen kleineren Tempeln, die von der
Gemeinde oder von einzelnen vermöglichen Leuten errichtet worden
waren. Hauptopferstätte fürs Volk der Sueven, vielleicht überhaupt
der Erminonen, ist der Semnonenhain, ein Haupttempel der ingwaeischen
Nordseestämme stand auf der Nerthusinsel, für die Marsen, vielleicht
für alle Istwaeonen war es das Tanfanaheiligtum. Bei den Friesen
war Helgoland das Volksheiligtum, auch nach der Insel Walchern
strömten die Leute von weither zusammen, bei den Sachsen scheint der
_Irminsûl_ diese Bedeutung zugekommen zu sein. Genaueren Einblick ins
Tempelwesen gewähren die nordischen Länder. In Dänemark gab es vier
Hauptopferstätten[752], Viborg (_Vébjorg_) in Jütland, Odense (_Ođins
vé_) in Fünen, Ringsted-Hleidra, das Thietmar von Merseburg beschreibt,
in Seeland, Lund (an. _lundr_, der Opferhain) in Schonen. Ziemlich im
Mittelpunkt der einzelnen Landesteile lagen die Haupttempel, wo die
Landesbewohner zu den ständigen Opferfesten sich versammelten. Der
Haupttempel auf Seeland scheint zugleich das dänische Volksheiligtum
gewesen zu sein, wo alle neun Jahre das grosse dänische Volksopfer
gefeiert wurde. Meistens, doch nicht regelmässig, waren die Haupttempel
bei den Dingstätten errichtet, weil Recht und Religion mit einander
unzertrennlich verknüpft waren, und weil der Bequemlichkeit halber
wol meistens Ding- und Opferzeiten zusammenfielen. In Schweden war
zu Uppsala der Reichstempel, auch hier mit dem grossen, alle neun
Jahre stattfindenden Landesopfer. Eine Gliederung in verschiedene
Opfer und demnach wol auch in mehrere Tempel zeigt sich auch auf
Gotland, worüber die Gutasaga Kap. 1 angibt: „Das gesamte Land hatte
für sich ein höchstes Opfer mit Leuten. Ausserdem hielt jedes Drittel
ein Opfer für sich; die kleineren Dinge hatten geringere Opfer mit
Vieh, Speise und Trank.“ Norwegen zerfiel in Volklande (_fylki_) und
Hundertschaften (_herǫđ_). Das Fylki hatte mehrere kleinere Tempel,
welche dem Bedürfniss der _herǫđ_ dienten, aber daneben einen
Haupttempel (_hofuđhof_) zum Gottesdienst des ganzen Volklandes. Ja
selbst mehrere Volklande mochten zu einem gemeinsamen Dingverbande mit
einem Haupttempel sich zusammenthun. Die Egilssaga Kap. 49 gedenkt
eines Haupttempels in der Landschaft Gaular, bei welchem die Leute
aus Firdir, Fjalir und Sogn zusammenzukommen pflegten. Der Tempel zu
Hladir war Fylkishof für das Strindafylki und Haupttempel für die ganze
Landschaft Drontheim, der zu Skiringssal Haupttempel für die Landschaft
Vikin (Sǫgubrot af fornkonungum Kap. 10). Ausser den grossen Tempeln
gab es in Norwegen zahlreiche kleinere öffentliche und private, deren
Andenken viele Ortsnamen festhalten.[753]
Endlich ist die Entstehung des isländischen Freistaates zur Kenntniss
des Hofwesens von Belang.[754] Begüterte Norweger, die im Stammlande
einen eigenen Tempel besessen hatten, nahmen dessen Grundpfeiler und
anderes Holzwerk mit nach Island hinüber, um sofort in der neuen Heimat
den Tempel wieder aufzurichten. An solche Tempelbesitzer (Goden) und
ihr Herrschaftsgebiet (Godord) knüpft die Entstehung der isländischen
Staatsverfassung an, indem die Regierung in ihre Gewalt gegeben wurde.
Die Bezirksverfassung vom Jahre 965 regelte die Anzahl der Godord. Man
teilte die Insel in vier Viertel, deren jedes drei, das Nordviertel
aber vier Dingverbände in sich schliessen sollte. Jeder Dingverband
bestand aus drei Godorden mit je einem Haupttempel (_hofuđhof_).
Somit gab es auf Island 39 Goden, die Besitzer und Vorsteher von 39
Haupttempeln. Sicherlich mochte nach wie vor jeder nach freiem Belieben
und Vermögen sich Tempel erbauen, aber denen kam nicht die Bedeutung
des Haupttempels zu, vielmehr nur untergeordnete private Stellung. Man
sieht aber auch aus dieser isländischen Verfassung deutlich die wol
gemeingermanische Unterscheidung zwischen staatlichem, öffentlichem
und privatem Tempel, welche der des Staatsopfers und des Einzelopfers
entspricht. Die heidnische Tempelverfassung wirkt vielleicht auch noch
in der norwegischen Kirchenordnung nach, welche _fylkiskirkjur_ oder
_hǫfuđkirkjur_, die den heidnischen _hǫfuđhof_, den Staatstempeln,
den Volksheiligtümern entsprachen, neben den kleineren, privater
Pflege überlassenen _herađskirkjur_ (Hundertschaftskirchen) und
_hœgindiskirkjur_ (Bequemlichkeitskirchen, Privatkapellen) unterschied.
III. Das Priesterwesen.
1. Die ältesten Nachrichten von germanischen Priestern.