Gregors Worte dürfen füglich unsern Betrachtungen über den

Gottesdienst der heidnischen Germanen voranstehen, weil dadurch

deutlich ausgesprochen ist, dass die heidnischen Kultusformen in der

christlichen Zeit vielfach weiter leben. Zwar befolgten die Bekehrer

nicht immer so milde Grundsätze, wie Gregor anempfiehlt. Mit Brand und

Bruch ward oft genug der Götterdienst der Heiden niedergelegt. Aber im

Grunde kam das gleiche Ergebniss heraus, hier eine freiwillige, dort

eine widerstrebende Bewahrung heidnischer Bräuche. Mithin darf auch

mancher spätere und nur in christlicher Fassung überlieferte Zug zur

Aufhellung ursprünglich heidnischer Zustände verwertet werden.

1. Der Götterdienst in der Rechtsordnung.

Der Götterglaube durchdringt das gesamte Leben des germanischen

Volkes. Rechtswesen und Kriegswesen, Ding und Heerfahrt sind ebenso

religiös geweiht, wie alle wichtigeren Ereignisse des Einzellebens

von religiösen Handlungen begleitet sind. Die Nachrichten, die

natürlich wieder am reichlichsten aus nordischen Quellen zu erholen

sind, zeigen den Götterglauben mit vielen Bräuchen, mit der gesamten

sittlichen Lebensauffassung aufs engste verknüpft. Die allgemeinen

religiösen Formen scheinen bei allen Stämmen ziemlich gleichartig

gewesen zu sein, die grossen Unterschiede, welche die Göttersagen,

d. h. die Gebilde einzelner Dichter, aufweisen, stossen uns hier

nicht so sehr auf. Freilich hören wir auch selten von Einzelheiten,

selbst der Name der angerufenen Gottheit bleibt meistens verschwiegen.

Aber der Gottesdienst wurzelt in uraltem Herkommen und wird von den

Veränderungen der Göttersage wenig berührt.

An der Spitze der germanischen Volksstämme steht in den ältesten

Zeiten der Adel, eine kleine, stets sich vermindernde Schar edler

Geschlechter, aus denen die Könige gewählt wurden. Das Wesen des

Adels tritt in einer sagenumwobenen Ahnenreihe zu Tage, an deren

Ursprung Götter stehen. So sind die angelsächsischen Könige und

damit auch die sächsischen, jütischen, anglischen Wodans Söhne,

ebenso die fränkischen Walsungen. Der Ahnherr der Könige ist oft

dem Stammesheros, nach dem das Volk sich nennt, gleichgestellt und

dabei ein Göttersohn, so vermutlich Ingo, Irmino, Istvo als Söhne

des Tiuȥ. Die Amaler entstammen den _ansîȥ_, den Göttern. Nordische

Könige werden Freys oder Tys Gesippte genannt. Das Volk zeigt überall

treue Anhänglichkeit an seinen Adel, in welchem es den Göttern sich

verwandt fühlt. So ragt der Götterglaube in die Ständeordnung herein.

Unter sich selber stufen die Stämme eines Volkes wol nach den ältesten

und vornehmsten Adelsgeschlechtern sich ab, so die Semnonen mit dem

schaurig-heiligen Walde, wo Tiuȥ waltet, wohin die ersten Anfänge des

Volkes zurückdeuten, neben den übrigen Sueven. Wie spätere Sagenbildung

bis zu dem Gedanken, alle Menschen seien Gottes (Heimdalls) Kinder,

vorschreitet, ist beiläufig erwähnt worden. Für den Glauben der Urzeit,

als die Germanen ins Licht geschichtlicher Überlieferung eintreten,

haben wir mit der Thatsache zu rechnen, dass die Volksstämme in ihren

ältesten und vornehmsten Adligen, denen das Königtum anvertraut wurde,

Abkömmlinge der Volksgötter ehrten.

Über die friesischen Götter sagt Richthofen[670] auf Grund der

Quellenzeugnisse: Die heidnischen Friesen verehren Götter und machen

sich Bilder von ihren Göttern. Ihnen sind Güter aller Art geweiht,

sie haben Tempel, Äcker, Wälder, Seen, Quellen, weidende Tiere,

Schätze; ihnen wird geopfert, auch Menschenopfer fallen, vor allem von

solchen, die ihre Heiligtümer verletzten. Darum kam Willebrord mit

seinen Genossen fast ums Leben. Sie, die Unbesiegbaren, entscheiden

unmittelbar der Menschen Geschick, verkünden befragt durch das Loos

ihren Willen. Sie sind der Urquell allen Rechtes, es ist von ihnen

geschaffen, von dem geheimnissvollen Fremdling, der unter den zwölf

Asegen erschien und sie des Landrechts unterwies; sie verkünden es

durch ihre Priester, die Asegen, die Rechtsverkündiger, und bringen es

im Gottesurteil zur Geltung.

Ding und Dingstätte sind dem Schutze der Götter geweiht.[671] Den

eigentlichen Verhandlungen voran gehen sakrale Bräuche, deren Zweck

eben darin beruht, den Beistand der Götter zum Gerichte anzurufen. Als

Gerichtstage galten noch in christlicher Zeit besonders Dienstag und

Donnerstag, woraus zu vermuten ist, dass Donar und Tiuȥ des Gerichtes

walteten. In uralter Zeit fanden Menschenopfer zur Heiligung der

Dingstätte statt, ein Brauch, den die spätere mildere Zeit in Norwegen

zur Freigebung eines Unfreien verwandelte. Mit dem Opfer waren die

üblichen Trünke verbunden, was ebenfalls noch aus späteren Bestimmungen

der christlichen nordischen Rechte hervorgeht. Mit feierlichem Opfer an

die Gottheit werden die Gau- und Volksgerichte angehoben haben. Dieses

Opfer mag in den allgemeinen üblichen Formen verlaufen sein. Dann

folgte die Heiligung, die Hegung des Dinges, welche der Priester oder

der leitende Fürst oder König besorgte. Diese besteht in feierlichen

Erklärungen, die in der Verkündigung des Dingfriedens gipfeln, und ist

mit einer räumlichen Einfriedigung, Hegung des Verhandlungsplatzes etwa

mittels Pflock und Seil verbunden. Innerhalb der Dingstätte herrscht

ein heiliger Frieden, dessen Grenzen durch die Hegung abgemarkt werden.

Auf Island bezeichnet _Þinghelgi_, Dingheiligung den Dingfrieden, die

Dinghegung und Dingstätte, _vébǫnd_, Weihbande, heilige Bänder, heissen

die um die Dingstätte gezogenen Schnüre. Der Priester sprach das

feierliche Gebot des Stillschweigens aus. Zur Eröffnung des Gerichtes

leiten die Hegungsfragen, die an die Gerichtsgemeinde oder an ein

einzelnes Mitglied gestellten Fragen des Richters, ob es Dinges Zeit

und Ort sei, ob das Gericht gehörig gehegt, gespannt oder besetzt

sei, ob er den Gerichtsfrieden gebieten solle. Vielleicht wurden diese

altertümlichen Hegungsfragen in der Urzeit vom Vorsitzenden Richter

an die Priester gestellt, welche darüber die Loose zu befragen und

den Willen der Götter zu erkunden hatten. Diese bestätigten hierauf

die gehörige Erfüllung der Einhegungsförmlichkeiten. Dann wurde

Stille geboten und der heilige Dingfriede gesetzt. Die Mitwirkung der

Götter äussert sich wiederum beim Eide. Der Schwörende musste einen

Gegenstand berühren, der sich auf die als Zeugen des Eides und Rächer

des Meineides angerufenen Götter bezog. Uralt ist der germanische

Waffeneid, meist aufs Schwert, das nach Ammianus bei den Quaden

göttliche Verehrung genoss, abgelegt. Zeuge mag der „_Schwertgott_“,

Saxnôt, Tiuȥ gewesen sein. Goten und Nordgermanen schwuren auf Ringe,

die zuvor in das Blut des Opfertieres getaucht worden waren. Eine

nordische Eidformel ist überliefert: Ich schwöre auf den Ring einen

gesetzlichen Eid, so wahr mir Freyr, Njord und der allmächtige Ase

(Thor) helfe, zu klagen, zu verteidigen, zu zeugen, Wahrspruch oder

Urteil zu fällen nach bestem Wissen und Gewissen und nach Rechtsbrauch.

Das Gottesurteil, das Ordal dient nach altem Rechtsbrauch als

Beweismittel. Die Elemente, Feuer und Wasser, die Loose werden befragt.

Die Götter offenbaren ihr Wissen um die Vergangenheit bei gewissen

Handlungen. Das Ordal dient übrigens im ältesten Rechte nicht bloss

als Beweismittel, sondern es wird auch angewendet, um den Willen der

Götter zu erkunden, ob ihnen der bereits überführte Verbrecher oder der

gefangene Feind als Opfer genehm sei. Das germanische Recht bestraft

schwere Verbrechen auf zweifache Art. Der Missethäter wird aus dem

Frieden gethan und in Wald und Wildniss gewiesen. Dort schweift er

wie ein Wolf umher, sein Leben ist verwirkt, er kann von jedermann

getötet werden. Das Recht entzieht dem, der es gebrochen, seinen

Schutz, besonders den Frieden. Ob er zu Grunde geht, bleibt aber dem

Schicksal, der waltenden Gottheit, überlassen. Es gibt aber Verbrechen,

Neidingswerke, die nicht allein Menschensatzungen zerreissen, die

auch den Zorn der Götter hervorrufen. Auf solchen Verbrechen steht

Todesstrafe.[672] Der Missethäter wird der Gottheit als Opfer gegeben,

auf dass die Rache der Götter, welche durch die Unthat gereizt wurde,

von der Rechtsgenossenschaft abgewandt werde. Demnach ist die

heidnische Todesstrafe ein Kultakt, ein Opfer. Daher rührt noch das

umständliche Ritual, das den Todesstrafen des Mittelalters anhaftet.

Ganz bestimmt wird das Hängen, das Ertränken, das Rückenbrechen als

Opferhandlung bezeugt. Die Kriegsgefangenen wurden aufgehängt, dem

Tiuȥ und Wodan geweiht, aber ebenso auch Verräter und Heerflüchtige

zur Sühne ihrer Schandthat. Neben den Tempeln befanden sich Teiche,

in denen die Opfer ertränkt wurden; die Sklaven der Nerthus versinken

im heiligen See; in gleicher Weise werden nach Tacitus Feiglinge,

Schwächlinge und Unzüchtige in Sümpfen versenkt und mit Dornen bedeckt.

Kriegsgefangene aus der Schlacht im Teutoburger Wald wurden lebendig

begraben. Auch diese Opferhandlung begegnet als besondere Todesstrafe.

Wo die Westisländer sich zum Ding versammelten, an der Dingstätte, in

der Nähe des Tempels sah man in den Tagen Aris noch den Gerichtsring,

in dem die Leute zum Opfer verurteilt wurden; in dem Ringe stand der

Thorsstein, an welchem die Leute gebrochen wurden, die man zum Opfer

gebrauchte, und man sah noch die Blutfarbe an dem Stein. Beim Allding

des Jahres 1000 werfen die christlichen Isländer den heidnischen

vor, sie wählten die schlechtesten Leute, um sie ihren Göttern zu

geben, und opfern sie mit einem abscheulichen Tode und einem ihrer

Missethaten wegen ihrer würdigen, sie stürzen sie von Bergen herab

oder in Felsschluchten. Mit der Auffassung der Todesstrafe als eines

Sühneopfers hängen die umständlichen Formen zusammen. Beim Hängen dient

der Weidenstrang anstatt des Strickes, der dürre laublose Baum anstatt

des Galgens; Hunde werden mitgehängt u. dgl. Kauffmann[673] betrachtet

auch die Ächtung als eine Kulthandlung. Der Verfehmte, der wie ein

Tier wehrlos und selbst gefesselt in den Wald gejagt und dem Tod

preisgegeben wurde, sei es, dass er verhungert und verschmachtet oder

von Tieren zerrissen wird, sei ein unmittelbares Opfer an die Gottheit;

nur dass die Gottheit im schauerlichen unheimlichen Bannwalde selber

das Urteil vollstreckt und an sich nimmt, während sonst der Mensch

das Blut des Opfers vergiesst. Das germanische Strafrecht beruht auf

dem Grundgedanken der Sühnung. Wo durch Missethat der Zorn der Götter

gereizt ist, tritt „öffentliche“ Strafe ein, die einzig mögliche Sühne,

der Opfertod.

Wie die Götter das Recht einsetzten und seiner Handhabung walteten,

so nahm das Recht auch wiederum darauf Bedacht, dass der Dienst der

Götter gehörige Pflege fand. Im Norden gab es gesetzliche Bestimmungen,

die von vornherein ausschliesslich auf den Schutz der Religion und

des Kultes gerichtet waren. So heisst es vom ältesten isländischen

Landrecht von 930: „Das war der Anfang der heidnischen Gesetze, dass

man keine Schiffe mit Köpfen in der See haben sollte, oder wenn

man solche hätte, da sollte man den Kopf abnehmen, ehe das Land in

Sicht käme, und nicht zum Lande segeln mit aufgesperrten Köpfen

oder gähnenden Rachen, so dass die Landgeister darüber erschräken.“

Die Vorschrift nimmt also Bedacht, dass die Landgeister durch die

heranfahrenden Drachenschiffe mit ihren schrecklichen Bildnissen nicht

beunruhigt werden sollten. Es scheint überhaupt, dass bereits in der

heidnischen Zeit religiöse Gebote ganz in derselben Weise an die Spitze

der Gesetze gestellt wurden, wie später das Christenrecht deren ersten

Abschnitt zu bilden pflegte.[674]

2. Der Götterdienst im Kriege.

Der Gottesdienst durchdrang weihend die germanischen Kriege, die

nach alter Volkssitte eingeleitet, geführt und beendigt wurden.[675]

Der Brauch der Germanen, Ort und Zeit des Kampfes dem Gegner vorher

zu bestimmen, lebt in nordischer Göttersage insofern nach, als

Wigrid, das weite Walfeld, wo die guten Götter und Surtr im Kampfe

zusammenstossen, im voraus bekannt ist. Mit Haselstäben wurde Dingplatz

und Schlachtfeld abgegrenzt, gehegt und dadurch wahrscheinlich dem

Schutze der Gottheit unterstellt. Der Kriegsgott zog mit den deutschen

Völkern in die Schlacht und war in ihrem Lager. Zum sichtbaren

Zeichen seiner Gegenwart standen die Bilder und Symbole, welche im

Frieden an den heiligen Bäumen der geweihten Waldplätze über den

Opferfesten der Gau- und Volksgemeinden schwebten, bei den Abteilungen

des Heeres. Es war das Amt des Priesters, jene Bilder und Zeichen

von den Bäumen herabzunehmen und während des Zuges zu hüten. Ehe

ein Krieg unternommen oder eine Schlacht begonnen ward, forschten

die Deutschen nach dem Willen des Gottes. Er wurde befragt, ob er

dem Kampfe günstig sei. Ungünstige Zeichen bei den Opfern wurden

sorgsam beachtet; man zog dann Friedensverhandlungen dem Kampfe vor.

Wie einmal die Alemannen unter Leuthari in Campanien wider den Rat

ihrer Seher sich mit Narses schlugen, wurden sie besiegt. Mittel

der Erforschung war Looswurf, den im Kriegsfalle, wie auch sonst in

öffentlichen Dingen der Priester vollzog. Aus den Eingeweiden und dem

rinnenden Blute der Opfertiere wurde geweissagt. Man horchte auf die

Stimmen, das schwellende Schlachtgeschrei (_barditus_), das Wiehern

der Tempelrosse. Der Zweikampf diente als Erforschungsmittel. Einen

Gefangenen aus dem feindlichen Volke stellten die Deutschen einem

auserlesenen Manne vom eigenen Stamme, jeden mit seinen volkstümlichen

Waffen, gegenüber und nahmen den Sieg des einen oder des andern als

Vorbedeutung des bevorstehenden Krieges. Weissagende Frauen, wie Weleda

bei den Bructerern, hatten grossen Einfluss auf die kriegerischen

Unternehmungen des Volkes. Blutiges Menschenopfer musste den Grimm

der Götter besänftigen und sühnen. Denn der Götter Zorn, Odins Grimm,

ist die vernichtende Niederlage. Darum wurde das Feindesheer zur

Feindschaft des Gottes verflucht: Zornig ist euch Odin! Schwankte der

Sieg während des Kampfes, so wurden neue Opfer gebracht, um den noch

immer zürnenden Gott günstig zu stimmen. Die Kampftoten, die Wal, waren

zugleich ein Dankopfer an den Gott. So ehrten die Goten den Tiuȥ als

den Herrn des Krieges mit Menschenopfern; daher weihten sie ihm die

Erstlinge der Kriegsbeute und alle Gefangenen. Die nordischen Völker

des 5. Jahrhunderts brachten dem Tiuȥ als vornehmstes Opfer den ersten

Kriegsgefangenen, indem sie ihn hängten oder ins Dorngebüsch warfen

oder sonst jämmerlich töteten. Der Frankenkönig Theudebert opferte

an der Pobrücke die gotischen Frauen und Kinder und warf ihre Leiber

in den Fluss als Erstlingsopfer des Krieges. Das Blut aller Christen

gelobte der heidnische Gotenkönig Radagais seinen Göttern bei dem Zug

nach Italien (405), wenn sie ihm den Sieg gäben. So wurde es auch im

Norden gehalten, wo das dritte grosse Opferfest zu Sommers Anfang,

wenn die Jahreszeit für Heerfahrten und Seezüge anbrach, gehalten

wurde, das _sigrblót_. Harald Hilditonn, König von Dänemark, betet in

der Brawallaschlacht zu Odin und gelobt ihm für den Sieg alle Toten

des Walfeldes. Während einer Seeschlacht, die Jarl Hakon in Norwegen

um 989 gegen eingefallene Wikinger schlägt, wendet sich sein Glück.

Da fährt er ans Land und opfert seinen eigenen siebenjährigen Sohn

um Sieg. Eirik von Schweden ergab sich selber vor der Schlacht gegen

Styrbjorn dem Odin für den Sieg: er gelobte, nach zehn Jahren sterben

zu wollen. Die früheren Opfer, die er dem Gotte gebracht, hatten diesen

nicht freundlich gestimmt. Da trat ein grosser Mann mit breitem Hut zu

ihm; der reichte ihm einen Rohrstengel und hiess ihn denselben über

die Schaar Styrbjorns mit den Worten schiessen: Odin hat euch alle!

Eirik that also, und als er geworfen, zeigte sich ihm ein Speer in der

Luft, der flog über das Volk Styrbjorns und blendete dieses und den

Styrbjorn selbst. So gewann Eirik den Sieg mit Odins Hilfe, Björn aber

und viele der Seinen fielen in der Schlacht. Bei einem feindlichen

Zusammentreffen zwischen dem Goden Snorri und Steinthor warf letzterer

nach alter Sitte sich zum guten Zeichen einen Speer über die Gegner

und verwundete dabei einen Verwandten des Snorri. Gizur, Heidreks

Pflegesohn, ritt den einbrechenden Landesfeinden entgegen, um ihnen den

Schlachtplatz anzusagen. Er reitet so nahe heran, dass die Feinde ihn

hören können, und ruft dann laut:

Erschreckt ist euer Volk, dem Tod verfallen euer Führer.

Die Kriegsfahne ist über euch erhoben, feind ist euch Odin.

Ich lade euch nach Dylgja und auf die Dunheide

Zur Schlacht zwischen den Jǫsurbergen.

Und so lasse Odin den Speer fliegen,

Wie ich voraus verkünde.

Der Speerwurf erscheint hier als Zeichen der Kriegsankündigung, und

zugleich zur guten Vorbedeutung. Aus dem Fluge des Speeres ergab

sich ein Wahrzeichen über den Ausgang des Kampfes, da der Flug unter

Anrufung Odins geschah. In der Sage von Eirik leiht der Gott die eigene

Waffe seinem Schützling, wie er in anderem Falle dem Dag seinen Speer

gab, damit er den erschlagenen Vater an Helgi räche. Wie diejenigen,

welche sich Odin weihten, mit dem Ger sich verwundeten und ihr Blut dem

Gotte opferten, so ist die nach dem Feind geworfene Waffe das Zeichen

für das grosse Blutopfer, das in dem Tod aller Feinde dem grimmen

Todes- und Kriegsgotte gelobt wird. Mit Speerschuss eröffnete Odin den

ersten Weltkrieg, den der Götter und Wanen. Speerwurf als Kampfansage

ist eine uralte religiöse Handlung, ebenso von Persern, Griechen und

Römern als von den Germanen geübt. Der germanische Gerwurf geschah als

Opferhandlung für den Walgott, einst für Tiuȥ, dann für Odin.

Der Gottesdienst, welcher das kriegerische Leben der Germanen

durchdrang, brach auch in den Liedern hervor, mit denen sie ins Gefecht

vorrückten. Mit Anrufung des Donar (Hercules) traten nach Tacitus die

Deutschen in die Schlacht. Rauher, wilder Gesang der Goten, Preis der

Götter und Helden, gellte den Römern in den Ohren. Die Götter und die

Helden schwebten geistig über den Häuptern der todbereiten Männer und

weihten ihre Waffen.

Bei der Anrufung der Götter vor dem Kriege um den Sieg war gelobt

worden, die Feinde ihnen dafür zu opfern. Dem Gelübde folgte die

Erfüllung. Nach dem grossen Siege von Arausio (im Jahre 105) vollzogen

die Kimbern die furchtbare Vernichtung aller Lebenden und Toten. Das

erbeutete Gold und Silber ward ins Wasser geworfen, die Gewänder

wurden zerrissen, die Rüstungen zerhauen, die Reitzeuge zerstört,

die Rosse im Flusse ertränkt, die lebenden Gefangenen an die Bäume

gehenkt. Die ganze ungeheure Beute, die sie in den beiden römischen

Lagern gemacht, vernichteten die Deutschen nach alter Kriegssitte.

Ein andres Bild solcher Opferstätte bot das Walfeld des Varus, wie es

Germanicus im sechsten Jahre nach der Schlacht (15 n. Chr.) fand. So

wie die Römer gefallen waren, lagen ihre Gebeine unbestattet, samt den

Waffenresten und Pferdegerippen; an die Baumstämme waren die Schädel

genagelt; in den nahen Wäldern standen die Opfersteine, an denen die

Tribunen und Centurionen der ersten Züge geopfert worden waren. Die

andern Gefangenen hingen an den Galgen oder waren in Gruben lebendig

begraben worden, wie die Soldaten, die durch Flucht davon gekommen,

dem Germanicus erzählten. Nicht mutwillige oder wütende Grausamkeit

hatte diese schauervolle That bewirkt, sondern die Pflicht gegen den

Kriegsgott, welcher das Opfer verlangte, nachdem er die Bitte und das

Gelöbniss erhört und den Sieg gegeben hatte. In gleicher Weise haben

die Hermunduren nach ihrem Siege über die Chatten am Salzflusse alles,

was an lebenden Menschen und Tieren in ihre Hände gefallen war, dem

Tiuȥ und Wodan geopfert. Und ebenso wird von den Goten berichtet,

dass sie alle Gefangenen dem Tiuȥ zu opfern pflegten. Die Sachsen

bestimmten aus den Kriegsgefangenen durchs Loos den zehnten Mann und

opferten diese Ausgeloosten mit gleicher qualvoller Art den Göttern.

Im besonderen war es das Blut der Menschen und Tiere, welches der

Gott empfing. Die Götter dürsten nach Blut und darum heisst bei den

Skalden das Blut _Gauts tafn_, Odins Opfer. Mit dem Blut aus selbst

gestochener Wunde erkauften die Nordgermanen die Hilfe Odins und

Aufnahme in sein Gefolge. Mit der Speerwunde gaben sie sich dem Gotte

zu Eigen und zeichneten sich mit seiner Marke als ihm gehörig. So

wird Wikar von Starkad aufgeknüpft, durchbohrt und dem Odin geweiht.

Blut- und Hangopfer, die der düstre Gott fordert, sind hier vereint.

Die Leiber der Gefallenen gehören den Tieren des Todesgottes, den

Raben und Wölfen. Unsre alte Poesie klingt noch davon wieder, wie die

dunklen Raben, die Adler und die Habichte schreien, und die wilden

grauen Wölfe, des Wettergottes Hunde, am Abend vor der Schlacht ihr

Lied anstimmen, in der Hoffnung auf Atzung; wie die Heervögel, die

schlachthungrigen, vom Blut benetzten, auf den Spuren der Kämpfer

fliegen und das Schlachtlied singen mitten unter den Speeren. „Der hat

oft die Are gesättigt“, war ein Lob für tapfre Männer. „Deinen Leib

will ich den Vögeln hinlegen und dein Haupt von hinnen führen“, ruft

der Held dem Feinde zu.

Ein Dankopfer für den Sieg war, den isländischen Quellen zufolge,

auch bei Zweikämpfen fromme Sitte. Egill und Atli hatten sich zum

Holmgang gefordert. Als Opfertier war ein grosser alter Stier zur

Stelle gebracht, den sollte der Sieger schlagen. Atli fiel. Da lief

Egill rasch zu dem Tier, griff mit der einen Hand in sein Maul, mit

der andern in die Hörner und schleuderte es herum, dass es das Genick

brach. Kormak hatte den Thorward im Zweikampfe verwundet; er hieb das

Rind als Siegopfer sofort nieder, mit dem Blute bestrich er eine nahe

Elbenhöhle und bereitete aus dem Fleische den Elben ein Mahl, weil

elbische Einflüsse über dem Kampfe gewesen waren.

Vom Beschluss zum Kriege bis zum blutigen Siege durchdringt das

religiöse Element die germanischen Heere und treibt auch den einzelnen

Mann. Der Krieg war ein furchtbarer Opferdienst.

3. Der Götterdienst im alltäglichen Leben.

Wie das öffentliche Leben des ganzen Volkes, so stand auch das des

Einzelnen in engster Verbindung mit dem Götterglauben.[676] Deutlich

tritt bereits bei der Namengebung religiöser Brauch hervor. Wenn dem

Kinde ein mit einem Götternamen gebildeter Eigenname beigelegt wurde,

so soll es damit in des Gottes Schutz gestellt werden. Am meisten

ist die Benennung nach Göttern im heidnischen Norden üblich, jedoch

zeigen deutliche Spuren, dass es in Deutschland ebenso gehalten

wurde. Mit As und Regin, im Niederdeutschen Os, im Hochdeutschen Ans

zusammengesetzte Namen, die grossenteils noch heute üblich sind, wie

die ähnlicher Vorstellung entsprungenen christlichen Namen Gotthold,

Gottlieb, Gottfried u. dgl., drücken die allgemeine Unterordnung

unter die Gottheit aus, wohin auch Helgi und Helga (russisch Olga),

der und die Geheiligte, und die mit _vé_, d. h. Heiligtum, Weihtum,

verbundenen gehören. Foerstemanns altdeutsches Namenbuch und jedes

beliebige nordische Namenverzeichniss bieten unter den Schlagwörtern

Beispiele in Hülle und Fülle. Alfr, Freyr, Gautr, sowie die im Norden

ungemein beliebten Zusammensetzungen mit Thor, Freyr, Ing, Alf sind

hierfür Zeugen. Asen und Alfen nehmen die Menschen in Schutz. Ob

die dem nordischen Gautr und Freyr entsprechenden deutschen Gôȥ

und Frô auf Götternamen weisen, ob nicht vielmehr die zu Grunde

liegenden Appellativa nur im Norden zum Range eines Götternamens sich

erhoben, ist zweifelhaft. In Deutschland werden Wodan und Balder

als Namen geführt, im Norden auch Idun. Wenn auch der grösste Teil

der überlieferten Namen erst der späteren Zeit angehört und, wie es

so häufig auch noch heute geschieht, nur gewohnheitsmässig, ohne

Verständniss des eigentlichen Sinnes, angewandt wurde, so liegt doch

zweifellos ursprünglich bewusster Brauch zu Grunde, ein im Namen

angedeutetes Schutzverhältniss zum Gotte.

Handbuch der Germanischen Mythologie · 第 47 / 68 段