Gottesdienst der heidnischen Germanen voranstehen, weil dadurch
deutlich ausgesprochen ist, dass die heidnischen Kultusformen in der
christlichen Zeit vielfach weiter leben. Zwar befolgten die Bekehrer
nicht immer so milde Grundsätze, wie Gregor anempfiehlt. Mit Brand und
Bruch ward oft genug der Götterdienst der Heiden niedergelegt. Aber im
Grunde kam das gleiche Ergebniss heraus, hier eine freiwillige, dort
eine widerstrebende Bewahrung heidnischer Bräuche. Mithin darf auch
mancher spätere und nur in christlicher Fassung überlieferte Zug zur
Aufhellung ursprünglich heidnischer Zustände verwertet werden.
1. Der Götterdienst in der Rechtsordnung.
Der Götterglaube durchdringt das gesamte Leben des germanischen
Volkes. Rechtswesen und Kriegswesen, Ding und Heerfahrt sind ebenso
religiös geweiht, wie alle wichtigeren Ereignisse des Einzellebens
von religiösen Handlungen begleitet sind. Die Nachrichten, die
natürlich wieder am reichlichsten aus nordischen Quellen zu erholen
sind, zeigen den Götterglauben mit vielen Bräuchen, mit der gesamten
sittlichen Lebensauffassung aufs engste verknüpft. Die allgemeinen
religiösen Formen scheinen bei allen Stämmen ziemlich gleichartig
gewesen zu sein, die grossen Unterschiede, welche die Göttersagen,
d. h. die Gebilde einzelner Dichter, aufweisen, stossen uns hier
nicht so sehr auf. Freilich hören wir auch selten von Einzelheiten,
selbst der Name der angerufenen Gottheit bleibt meistens verschwiegen.
Aber der Gottesdienst wurzelt in uraltem Herkommen und wird von den
Veränderungen der Göttersage wenig berührt.
An der Spitze der germanischen Volksstämme steht in den ältesten
Zeiten der Adel, eine kleine, stets sich vermindernde Schar edler
Geschlechter, aus denen die Könige gewählt wurden. Das Wesen des
Adels tritt in einer sagenumwobenen Ahnenreihe zu Tage, an deren
Ursprung Götter stehen. So sind die angelsächsischen Könige und
damit auch die sächsischen, jütischen, anglischen Wodans Söhne,
ebenso die fränkischen Walsungen. Der Ahnherr der Könige ist oft
dem Stammesheros, nach dem das Volk sich nennt, gleichgestellt und
dabei ein Göttersohn, so vermutlich Ingo, Irmino, Istvo als Söhne
des Tiuȥ. Die Amaler entstammen den _ansîȥ_, den Göttern. Nordische
Könige werden Freys oder Tys Gesippte genannt. Das Volk zeigt überall
treue Anhänglichkeit an seinen Adel, in welchem es den Göttern sich
verwandt fühlt. So ragt der Götterglaube in die Ständeordnung herein.
Unter sich selber stufen die Stämme eines Volkes wol nach den ältesten
und vornehmsten Adelsgeschlechtern sich ab, so die Semnonen mit dem
schaurig-heiligen Walde, wo Tiuȥ waltet, wohin die ersten Anfänge des
Volkes zurückdeuten, neben den übrigen Sueven. Wie spätere Sagenbildung
bis zu dem Gedanken, alle Menschen seien Gottes (Heimdalls) Kinder,
vorschreitet, ist beiläufig erwähnt worden. Für den Glauben der Urzeit,
als die Germanen ins Licht geschichtlicher Überlieferung eintreten,
haben wir mit der Thatsache zu rechnen, dass die Volksstämme in ihren
ältesten und vornehmsten Adligen, denen das Königtum anvertraut wurde,
Abkömmlinge der Volksgötter ehrten.
Über die friesischen Götter sagt Richthofen[670] auf Grund der
Quellenzeugnisse: Die heidnischen Friesen verehren Götter und machen
sich Bilder von ihren Göttern. Ihnen sind Güter aller Art geweiht,
sie haben Tempel, Äcker, Wälder, Seen, Quellen, weidende Tiere,
Schätze; ihnen wird geopfert, auch Menschenopfer fallen, vor allem von
solchen, die ihre Heiligtümer verletzten. Darum kam Willebrord mit
seinen Genossen fast ums Leben. Sie, die Unbesiegbaren, entscheiden
unmittelbar der Menschen Geschick, verkünden befragt durch das Loos
ihren Willen. Sie sind der Urquell allen Rechtes, es ist von ihnen
geschaffen, von dem geheimnissvollen Fremdling, der unter den zwölf
Asegen erschien und sie des Landrechts unterwies; sie verkünden es
durch ihre Priester, die Asegen, die Rechtsverkündiger, und bringen es
im Gottesurteil zur Geltung.
Ding und Dingstätte sind dem Schutze der Götter geweiht.[671] Den
eigentlichen Verhandlungen voran gehen sakrale Bräuche, deren Zweck
eben darin beruht, den Beistand der Götter zum Gerichte anzurufen. Als
Gerichtstage galten noch in christlicher Zeit besonders Dienstag und
Donnerstag, woraus zu vermuten ist, dass Donar und Tiuȥ des Gerichtes
walteten. In uralter Zeit fanden Menschenopfer zur Heiligung der
Dingstätte statt, ein Brauch, den die spätere mildere Zeit in Norwegen
zur Freigebung eines Unfreien verwandelte. Mit dem Opfer waren die
üblichen Trünke verbunden, was ebenfalls noch aus späteren Bestimmungen
der christlichen nordischen Rechte hervorgeht. Mit feierlichem Opfer an
die Gottheit werden die Gau- und Volksgerichte angehoben haben. Dieses
Opfer mag in den allgemeinen üblichen Formen verlaufen sein. Dann
folgte die Heiligung, die Hegung des Dinges, welche der Priester oder
der leitende Fürst oder König besorgte. Diese besteht in feierlichen
Erklärungen, die in der Verkündigung des Dingfriedens gipfeln, und ist
mit einer räumlichen Einfriedigung, Hegung des Verhandlungsplatzes etwa
mittels Pflock und Seil verbunden. Innerhalb der Dingstätte herrscht
ein heiliger Frieden, dessen Grenzen durch die Hegung abgemarkt werden.
Auf Island bezeichnet _Þinghelgi_, Dingheiligung den Dingfrieden, die
Dinghegung und Dingstätte, _vébǫnd_, Weihbande, heilige Bänder, heissen
die um die Dingstätte gezogenen Schnüre. Der Priester sprach das
feierliche Gebot des Stillschweigens aus. Zur Eröffnung des Gerichtes
leiten die Hegungsfragen, die an die Gerichtsgemeinde oder an ein
einzelnes Mitglied gestellten Fragen des Richters, ob es Dinges Zeit
und Ort sei, ob das Gericht gehörig gehegt, gespannt oder besetzt
sei, ob er den Gerichtsfrieden gebieten solle. Vielleicht wurden diese
altertümlichen Hegungsfragen in der Urzeit vom Vorsitzenden Richter
an die Priester gestellt, welche darüber die Loose zu befragen und
den Willen der Götter zu erkunden hatten. Diese bestätigten hierauf
die gehörige Erfüllung der Einhegungsförmlichkeiten. Dann wurde
Stille geboten und der heilige Dingfriede gesetzt. Die Mitwirkung der
Götter äussert sich wiederum beim Eide. Der Schwörende musste einen
Gegenstand berühren, der sich auf die als Zeugen des Eides und Rächer
des Meineides angerufenen Götter bezog. Uralt ist der germanische
Waffeneid, meist aufs Schwert, das nach Ammianus bei den Quaden
göttliche Verehrung genoss, abgelegt. Zeuge mag der „_Schwertgott_“,
Saxnôt, Tiuȥ gewesen sein. Goten und Nordgermanen schwuren auf Ringe,
die zuvor in das Blut des Opfertieres getaucht worden waren. Eine
nordische Eidformel ist überliefert: Ich schwöre auf den Ring einen
gesetzlichen Eid, so wahr mir Freyr, Njord und der allmächtige Ase
(Thor) helfe, zu klagen, zu verteidigen, zu zeugen, Wahrspruch oder
Urteil zu fällen nach bestem Wissen und Gewissen und nach Rechtsbrauch.
Das Gottesurteil, das Ordal dient nach altem Rechtsbrauch als
Beweismittel. Die Elemente, Feuer und Wasser, die Loose werden befragt.
Die Götter offenbaren ihr Wissen um die Vergangenheit bei gewissen
Handlungen. Das Ordal dient übrigens im ältesten Rechte nicht bloss
als Beweismittel, sondern es wird auch angewendet, um den Willen der
Götter zu erkunden, ob ihnen der bereits überführte Verbrecher oder der
gefangene Feind als Opfer genehm sei. Das germanische Recht bestraft
schwere Verbrechen auf zweifache Art. Der Missethäter wird aus dem
Frieden gethan und in Wald und Wildniss gewiesen. Dort schweift er
wie ein Wolf umher, sein Leben ist verwirkt, er kann von jedermann
getötet werden. Das Recht entzieht dem, der es gebrochen, seinen
Schutz, besonders den Frieden. Ob er zu Grunde geht, bleibt aber dem
Schicksal, der waltenden Gottheit, überlassen. Es gibt aber Verbrechen,
Neidingswerke, die nicht allein Menschensatzungen zerreissen, die
auch den Zorn der Götter hervorrufen. Auf solchen Verbrechen steht
Todesstrafe.[672] Der Missethäter wird der Gottheit als Opfer gegeben,
auf dass die Rache der Götter, welche durch die Unthat gereizt wurde,
von der Rechtsgenossenschaft abgewandt werde. Demnach ist die
heidnische Todesstrafe ein Kultakt, ein Opfer. Daher rührt noch das
umständliche Ritual, das den Todesstrafen des Mittelalters anhaftet.
Ganz bestimmt wird das Hängen, das Ertränken, das Rückenbrechen als
Opferhandlung bezeugt. Die Kriegsgefangenen wurden aufgehängt, dem
Tiuȥ und Wodan geweiht, aber ebenso auch Verräter und Heerflüchtige
zur Sühne ihrer Schandthat. Neben den Tempeln befanden sich Teiche,
in denen die Opfer ertränkt wurden; die Sklaven der Nerthus versinken
im heiligen See; in gleicher Weise werden nach Tacitus Feiglinge,
Schwächlinge und Unzüchtige in Sümpfen versenkt und mit Dornen bedeckt.
Kriegsgefangene aus der Schlacht im Teutoburger Wald wurden lebendig
begraben. Auch diese Opferhandlung begegnet als besondere Todesstrafe.
Wo die Westisländer sich zum Ding versammelten, an der Dingstätte, in
der Nähe des Tempels sah man in den Tagen Aris noch den Gerichtsring,
in dem die Leute zum Opfer verurteilt wurden; in dem Ringe stand der
Thorsstein, an welchem die Leute gebrochen wurden, die man zum Opfer
gebrauchte, und man sah noch die Blutfarbe an dem Stein. Beim Allding
des Jahres 1000 werfen die christlichen Isländer den heidnischen
vor, sie wählten die schlechtesten Leute, um sie ihren Göttern zu
geben, und opfern sie mit einem abscheulichen Tode und einem ihrer
Missethaten wegen ihrer würdigen, sie stürzen sie von Bergen herab
oder in Felsschluchten. Mit der Auffassung der Todesstrafe als eines
Sühneopfers hängen die umständlichen Formen zusammen. Beim Hängen dient
der Weidenstrang anstatt des Strickes, der dürre laublose Baum anstatt
des Galgens; Hunde werden mitgehängt u. dgl. Kauffmann[673] betrachtet
auch die Ächtung als eine Kulthandlung. Der Verfehmte, der wie ein
Tier wehrlos und selbst gefesselt in den Wald gejagt und dem Tod
preisgegeben wurde, sei es, dass er verhungert und verschmachtet oder
von Tieren zerrissen wird, sei ein unmittelbares Opfer an die Gottheit;
nur dass die Gottheit im schauerlichen unheimlichen Bannwalde selber
das Urteil vollstreckt und an sich nimmt, während sonst der Mensch
das Blut des Opfers vergiesst. Das germanische Strafrecht beruht auf
dem Grundgedanken der Sühnung. Wo durch Missethat der Zorn der Götter
gereizt ist, tritt „öffentliche“ Strafe ein, die einzig mögliche Sühne,
der Opfertod.
Wie die Götter das Recht einsetzten und seiner Handhabung walteten,
so nahm das Recht auch wiederum darauf Bedacht, dass der Dienst der
Götter gehörige Pflege fand. Im Norden gab es gesetzliche Bestimmungen,
die von vornherein ausschliesslich auf den Schutz der Religion und
des Kultes gerichtet waren. So heisst es vom ältesten isländischen
Landrecht von 930: „Das war der Anfang der heidnischen Gesetze, dass
man keine Schiffe mit Köpfen in der See haben sollte, oder wenn
man solche hätte, da sollte man den Kopf abnehmen, ehe das Land in
Sicht käme, und nicht zum Lande segeln mit aufgesperrten Köpfen
oder gähnenden Rachen, so dass die Landgeister darüber erschräken.“
Die Vorschrift nimmt also Bedacht, dass die Landgeister durch die
heranfahrenden Drachenschiffe mit ihren schrecklichen Bildnissen nicht
beunruhigt werden sollten. Es scheint überhaupt, dass bereits in der
heidnischen Zeit religiöse Gebote ganz in derselben Weise an die Spitze
der Gesetze gestellt wurden, wie später das Christenrecht deren ersten
Abschnitt zu bilden pflegte.[674]
2. Der Götterdienst im Kriege.
Der Gottesdienst durchdrang weihend die germanischen Kriege, die
nach alter Volkssitte eingeleitet, geführt und beendigt wurden.[675]
Der Brauch der Germanen, Ort und Zeit des Kampfes dem Gegner vorher
zu bestimmen, lebt in nordischer Göttersage insofern nach, als
Wigrid, das weite Walfeld, wo die guten Götter und Surtr im Kampfe
zusammenstossen, im voraus bekannt ist. Mit Haselstäben wurde Dingplatz
und Schlachtfeld abgegrenzt, gehegt und dadurch wahrscheinlich dem
Schutze der Gottheit unterstellt. Der Kriegsgott zog mit den deutschen
Völkern in die Schlacht und war in ihrem Lager. Zum sichtbaren
Zeichen seiner Gegenwart standen die Bilder und Symbole, welche im
Frieden an den heiligen Bäumen der geweihten Waldplätze über den
Opferfesten der Gau- und Volksgemeinden schwebten, bei den Abteilungen
des Heeres. Es war das Amt des Priesters, jene Bilder und Zeichen
von den Bäumen herabzunehmen und während des Zuges zu hüten. Ehe
ein Krieg unternommen oder eine Schlacht begonnen ward, forschten
die Deutschen nach dem Willen des Gottes. Er wurde befragt, ob er
dem Kampfe günstig sei. Ungünstige Zeichen bei den Opfern wurden
sorgsam beachtet; man zog dann Friedensverhandlungen dem Kampfe vor.
Wie einmal die Alemannen unter Leuthari in Campanien wider den Rat
ihrer Seher sich mit Narses schlugen, wurden sie besiegt. Mittel
der Erforschung war Looswurf, den im Kriegsfalle, wie auch sonst in
öffentlichen Dingen der Priester vollzog. Aus den Eingeweiden und dem
rinnenden Blute der Opfertiere wurde geweissagt. Man horchte auf die
Stimmen, das schwellende Schlachtgeschrei (_barditus_), das Wiehern
der Tempelrosse. Der Zweikampf diente als Erforschungsmittel. Einen
Gefangenen aus dem feindlichen Volke stellten die Deutschen einem
auserlesenen Manne vom eigenen Stamme, jeden mit seinen volkstümlichen
Waffen, gegenüber und nahmen den Sieg des einen oder des andern als
Vorbedeutung des bevorstehenden Krieges. Weissagende Frauen, wie Weleda
bei den Bructerern, hatten grossen Einfluss auf die kriegerischen
Unternehmungen des Volkes. Blutiges Menschenopfer musste den Grimm
der Götter besänftigen und sühnen. Denn der Götter Zorn, Odins Grimm,
ist die vernichtende Niederlage. Darum wurde das Feindesheer zur
Feindschaft des Gottes verflucht: Zornig ist euch Odin! Schwankte der
Sieg während des Kampfes, so wurden neue Opfer gebracht, um den noch
immer zürnenden Gott günstig zu stimmen. Die Kampftoten, die Wal, waren
zugleich ein Dankopfer an den Gott. So ehrten die Goten den Tiuȥ als
den Herrn des Krieges mit Menschenopfern; daher weihten sie ihm die
Erstlinge der Kriegsbeute und alle Gefangenen. Die nordischen Völker
des 5. Jahrhunderts brachten dem Tiuȥ als vornehmstes Opfer den ersten
Kriegsgefangenen, indem sie ihn hängten oder ins Dorngebüsch warfen
oder sonst jämmerlich töteten. Der Frankenkönig Theudebert opferte
an der Pobrücke die gotischen Frauen und Kinder und warf ihre Leiber
in den Fluss als Erstlingsopfer des Krieges. Das Blut aller Christen
gelobte der heidnische Gotenkönig Radagais seinen Göttern bei dem Zug
nach Italien (405), wenn sie ihm den Sieg gäben. So wurde es auch im
Norden gehalten, wo das dritte grosse Opferfest zu Sommers Anfang,
wenn die Jahreszeit für Heerfahrten und Seezüge anbrach, gehalten
wurde, das _sigrblót_. Harald Hilditonn, König von Dänemark, betet in
der Brawallaschlacht zu Odin und gelobt ihm für den Sieg alle Toten
des Walfeldes. Während einer Seeschlacht, die Jarl Hakon in Norwegen
um 989 gegen eingefallene Wikinger schlägt, wendet sich sein Glück.
Da fährt er ans Land und opfert seinen eigenen siebenjährigen Sohn
um Sieg. Eirik von Schweden ergab sich selber vor der Schlacht gegen
Styrbjorn dem Odin für den Sieg: er gelobte, nach zehn Jahren sterben
zu wollen. Die früheren Opfer, die er dem Gotte gebracht, hatten diesen
nicht freundlich gestimmt. Da trat ein grosser Mann mit breitem Hut zu
ihm; der reichte ihm einen Rohrstengel und hiess ihn denselben über
die Schaar Styrbjorns mit den Worten schiessen: Odin hat euch alle!
Eirik that also, und als er geworfen, zeigte sich ihm ein Speer in der
Luft, der flog über das Volk Styrbjorns und blendete dieses und den
Styrbjorn selbst. So gewann Eirik den Sieg mit Odins Hilfe, Björn aber
und viele der Seinen fielen in der Schlacht. Bei einem feindlichen
Zusammentreffen zwischen dem Goden Snorri und Steinthor warf letzterer
nach alter Sitte sich zum guten Zeichen einen Speer über die Gegner
und verwundete dabei einen Verwandten des Snorri. Gizur, Heidreks
Pflegesohn, ritt den einbrechenden Landesfeinden entgegen, um ihnen den
Schlachtplatz anzusagen. Er reitet so nahe heran, dass die Feinde ihn
hören können, und ruft dann laut:
Erschreckt ist euer Volk, dem Tod verfallen euer Führer.
Die Kriegsfahne ist über euch erhoben, feind ist euch Odin.
Ich lade euch nach Dylgja und auf die Dunheide
Zur Schlacht zwischen den Jǫsurbergen.
Und so lasse Odin den Speer fliegen,
Wie ich voraus verkünde.
Der Speerwurf erscheint hier als Zeichen der Kriegsankündigung, und
zugleich zur guten Vorbedeutung. Aus dem Fluge des Speeres ergab
sich ein Wahrzeichen über den Ausgang des Kampfes, da der Flug unter
Anrufung Odins geschah. In der Sage von Eirik leiht der Gott die eigene
Waffe seinem Schützling, wie er in anderem Falle dem Dag seinen Speer
gab, damit er den erschlagenen Vater an Helgi räche. Wie diejenigen,
welche sich Odin weihten, mit dem Ger sich verwundeten und ihr Blut dem
Gotte opferten, so ist die nach dem Feind geworfene Waffe das Zeichen
für das grosse Blutopfer, das in dem Tod aller Feinde dem grimmen
Todes- und Kriegsgotte gelobt wird. Mit Speerschuss eröffnete Odin den
ersten Weltkrieg, den der Götter und Wanen. Speerwurf als Kampfansage
ist eine uralte religiöse Handlung, ebenso von Persern, Griechen und
Römern als von den Germanen geübt. Der germanische Gerwurf geschah als
Opferhandlung für den Walgott, einst für Tiuȥ, dann für Odin.
Der Gottesdienst, welcher das kriegerische Leben der Germanen
durchdrang, brach auch in den Liedern hervor, mit denen sie ins Gefecht
vorrückten. Mit Anrufung des Donar (Hercules) traten nach Tacitus die
Deutschen in die Schlacht. Rauher, wilder Gesang der Goten, Preis der
Götter und Helden, gellte den Römern in den Ohren. Die Götter und die
Helden schwebten geistig über den Häuptern der todbereiten Männer und
weihten ihre Waffen.
Bei der Anrufung der Götter vor dem Kriege um den Sieg war gelobt
worden, die Feinde ihnen dafür zu opfern. Dem Gelübde folgte die
Erfüllung. Nach dem grossen Siege von Arausio (im Jahre 105) vollzogen
die Kimbern die furchtbare Vernichtung aller Lebenden und Toten. Das
erbeutete Gold und Silber ward ins Wasser geworfen, die Gewänder
wurden zerrissen, die Rüstungen zerhauen, die Reitzeuge zerstört,
die Rosse im Flusse ertränkt, die lebenden Gefangenen an die Bäume
gehenkt. Die ganze ungeheure Beute, die sie in den beiden römischen
Lagern gemacht, vernichteten die Deutschen nach alter Kriegssitte.
Ein andres Bild solcher Opferstätte bot das Walfeld des Varus, wie es
Germanicus im sechsten Jahre nach der Schlacht (15 n. Chr.) fand. So
wie die Römer gefallen waren, lagen ihre Gebeine unbestattet, samt den
Waffenresten und Pferdegerippen; an die Baumstämme waren die Schädel
genagelt; in den nahen Wäldern standen die Opfersteine, an denen die
Tribunen und Centurionen der ersten Züge geopfert worden waren. Die
andern Gefangenen hingen an den Galgen oder waren in Gruben lebendig
begraben worden, wie die Soldaten, die durch Flucht davon gekommen,
dem Germanicus erzählten. Nicht mutwillige oder wütende Grausamkeit
hatte diese schauervolle That bewirkt, sondern die Pflicht gegen den
Kriegsgott, welcher das Opfer verlangte, nachdem er die Bitte und das
Gelöbniss erhört und den Sieg gegeben hatte. In gleicher Weise haben
die Hermunduren nach ihrem Siege über die Chatten am Salzflusse alles,
was an lebenden Menschen und Tieren in ihre Hände gefallen war, dem
Tiuȥ und Wodan geopfert. Und ebenso wird von den Goten berichtet,
dass sie alle Gefangenen dem Tiuȥ zu opfern pflegten. Die Sachsen
bestimmten aus den Kriegsgefangenen durchs Loos den zehnten Mann und
opferten diese Ausgeloosten mit gleicher qualvoller Art den Göttern.
Im besonderen war es das Blut der Menschen und Tiere, welches der
Gott empfing. Die Götter dürsten nach Blut und darum heisst bei den
Skalden das Blut _Gauts tafn_, Odins Opfer. Mit dem Blut aus selbst
gestochener Wunde erkauften die Nordgermanen die Hilfe Odins und
Aufnahme in sein Gefolge. Mit der Speerwunde gaben sie sich dem Gotte
zu Eigen und zeichneten sich mit seiner Marke als ihm gehörig. So
wird Wikar von Starkad aufgeknüpft, durchbohrt und dem Odin geweiht.
Blut- und Hangopfer, die der düstre Gott fordert, sind hier vereint.
Die Leiber der Gefallenen gehören den Tieren des Todesgottes, den
Raben und Wölfen. Unsre alte Poesie klingt noch davon wieder, wie die
dunklen Raben, die Adler und die Habichte schreien, und die wilden
grauen Wölfe, des Wettergottes Hunde, am Abend vor der Schlacht ihr
Lied anstimmen, in der Hoffnung auf Atzung; wie die Heervögel, die
schlachthungrigen, vom Blut benetzten, auf den Spuren der Kämpfer
fliegen und das Schlachtlied singen mitten unter den Speeren. „Der hat
oft die Are gesättigt“, war ein Lob für tapfre Männer. „Deinen Leib
will ich den Vögeln hinlegen und dein Haupt von hinnen führen“, ruft
der Held dem Feinde zu.
Ein Dankopfer für den Sieg war, den isländischen Quellen zufolge,
auch bei Zweikämpfen fromme Sitte. Egill und Atli hatten sich zum
Holmgang gefordert. Als Opfertier war ein grosser alter Stier zur
Stelle gebracht, den sollte der Sieger schlagen. Atli fiel. Da lief
Egill rasch zu dem Tier, griff mit der einen Hand in sein Maul, mit
der andern in die Hörner und schleuderte es herum, dass es das Genick
brach. Kormak hatte den Thorward im Zweikampfe verwundet; er hieb das
Rind als Siegopfer sofort nieder, mit dem Blute bestrich er eine nahe
Elbenhöhle und bereitete aus dem Fleische den Elben ein Mahl, weil
elbische Einflüsse über dem Kampfe gewesen waren.
Vom Beschluss zum Kriege bis zum blutigen Siege durchdringt das
religiöse Element die germanischen Heere und treibt auch den einzelnen
Mann. Der Krieg war ein furchtbarer Opferdienst.
3. Der Götterdienst im alltäglichen Leben.
Wie das öffentliche Leben des ganzen Volkes, so stand auch das des
Einzelnen in engster Verbindung mit dem Götterglauben.[676] Deutlich
tritt bereits bei der Namengebung religiöser Brauch hervor. Wenn dem
Kinde ein mit einem Götternamen gebildeter Eigenname beigelegt wurde,
so soll es damit in des Gottes Schutz gestellt werden. Am meisten
ist die Benennung nach Göttern im heidnischen Norden üblich, jedoch
zeigen deutliche Spuren, dass es in Deutschland ebenso gehalten
wurde. Mit As und Regin, im Niederdeutschen Os, im Hochdeutschen Ans
zusammengesetzte Namen, die grossenteils noch heute üblich sind, wie
die ähnlicher Vorstellung entsprungenen christlichen Namen Gotthold,
Gottlieb, Gottfried u. dgl., drücken die allgemeine Unterordnung
unter die Gottheit aus, wohin auch Helgi und Helga (russisch Olga),
der und die Geheiligte, und die mit _vé_, d. h. Heiligtum, Weihtum,
verbundenen gehören. Foerstemanns altdeutsches Namenbuch und jedes
beliebige nordische Namenverzeichniss bieten unter den Schlagwörtern
Beispiele in Hülle und Fülle. Alfr, Freyr, Gautr, sowie die im Norden
ungemein beliebten Zusammensetzungen mit Thor, Freyr, Ing, Alf sind
hierfür Zeugen. Asen und Alfen nehmen die Menschen in Schutz. Ob
die dem nordischen Gautr und Freyr entsprechenden deutschen Gôȥ
und Frô auf Götternamen weisen, ob nicht vielmehr die zu Grunde
liegenden Appellativa nur im Norden zum Range eines Götternamens sich
erhoben, ist zweifelhaft. In Deutschland werden Wodan und Balder
als Namen geführt, im Norden auch Idun. Wenn auch der grösste Teil
der überlieferten Namen erst der späteren Zeit angehört und, wie es
so häufig auch noch heute geschieht, nur gewohnheitsmässig, ohne
Verständniss des eigentlichen Sinnes, angewandt wurde, so liegt doch
zweifellos ursprünglich bewusster Brauch zu Grunde, ein im Namen
angedeutetes Schutzverhältniss zum Gotte.