1. Er führte die allgemeine +Schulpflicht+ ein.

Nachdem der König 1713 eine allgemeine Schulordnung für die

reformierten Schulen erlassen, gab er 1715 eine Instruktion für die

Visitation der lutherischen Schulen. Auf Grund der eingegangenen

Berichte setzte er in der Verordnung vom J. 1717 folgendes fest:

„Künftighin sollen an den Orten, wo Schulen sind, die Eltern bei

nachdrücklicher Strafe gehalten sein, ihre Kinder vom 5.–12. Jahre

gegen zwey Dreyer wöchentliches Schulgeld von einem jeden Kind

im Winter täglich und im Sommer wenigstens ein- oder zweimal die

Woche in die Schule zu schicken, damit sie dasjenige, was im Winter

erlernt worden, nicht gänzlich vergessen mögen. Falls aber die Eltern

arm sind, so wollen wir, daß solche zwey Dreyer aus jedes Ortes

Almosen bezahlt werden sollen.“ In dem Reglement v. J. 1738 wird der

Unterricht in der Religion besonders betont; doch sollte die Übung

der religiösen Pflichten mit dem Erlernen der Religionswahrheiten

verbunden sein. Dazu kamen als weitere Fächer: Deutsch, Rechnen und

Gesang. Die Unterrichtsbücher sollen einheitlich sein. Jährlich

mußte eine öffentliche Prüfung stattfinden. Kinder, die nicht

lesen konnten, durften zur +Konfirmation+ nicht zugelassen werden.

Kinder, die in der Religion, im Deutschen, Rechnen und Singen

nicht hinlänglich unterrichtet waren, durften nicht +entlassen+

werden. Auf seinen Reisen besuchte er die Schulhäuser, wohnte dem

Unterricht bei und hielt strenges Gericht über die unfleißigen

Schüler, wie einst Kaiser Karl d. Gr. Als der König zum letztenmal

in der Provinz Preußen war, sagte er dem Professor der Theologie

Schulze in Königsberg, dem er die Einrichtung der Schulen in

Klein-Litauen übertragen hatte, daß er es am jüngsten Tage zu

verantworten haben werde, wenn er ihm nicht alles bekannt mache, was

er zum Besten der Kirchen und Schulen tun könne. Mit der Methode des

Elementarunterrichts war er so vertraut, daß er einst an der Hoftafel

auseinandersetzen konnte, wie die Kinder nach neuer Erfindung das

Lesen ohne Buchstabieren lernten.

Grundzüge der Geschichte der Pädagogik · 第 89 / 110 题