=1. Herzog Ernst der Fromme von Gotha= (1640–1675).
=1. Leben.= Comenius hatte in seiner ‚Großen Unterrichtslehre‘ den
Plan zum Bau der Volksbildung in großen Zügen gezeichnet. Derjenige,
der zuerst Hand anlegte, diesen Bau auszuführen, war der Fürst
eines kleinen Staates im Herzen Deutschlands: Herzog Ernst I. von
Gotha, genannt der Fromme. Kaum hatte er im Oktober 1640 seinen
feierlichen Einzug in die Residenzstadt Gotha gehalten, so ließ er
eine Generalvisitation aller Kirchen und Schulen abhalten, bei welcher
eine große Unwissenheit und geistige Verwilderung des Volkes sich
herausstellte. Daß die Besserung der Verhältnisse in seinem Lande mit
der Verbesserung der Schulen beginnen müsse, erkannte Herzog Ernst
recht klar, zumal er von seiner Mutter (Herzogin Dorothea von Weimar)
ein warmes Interesse für Ratke und dessen Bestrebungen geerbt hatte.
Um nun eine einheitliche Umgestaltung des gesamten Schulwesens in
seinem Lande herbeizuführen, berief er den Rektor Andreas Reyher,
einen Anhänger des Ratke und Comenius, an das Gymnasium zu Gotha. Er
erteilte ihm den Auftrag, unter Benutzung der Visitationsberichte einen
~methodus docendi~ (Lehrplan, Schulordnung) für die unteren Klassen des
Gymnasiums aufzusetzen, der auch in den Volksschulen des ganzen Landes
gebraucht werden könne. Der erste Entwurf dieser Schulordnung erschien
1642, die Erweiterung und Verbesserung derselben 1648.
=2. Schulmethodus.= Der Methodus ist die erste staatliche
Volksschulordnung und enthält in seinen 13 Kapiteln folgende bedeutsame
Gedanken und Vorschriften.
1. (+Hauptaufgabe.+) Die Hauptaufgabe der Schule ist die +Erziehung+.
Den Kindern ist die +Allgegenwart Gottes+ recht zum Bewußtsein zu
bringen, es ist ihnen eindringlich vorzustellen, daß Gott an allen
Orten und Enden ganz nahe um sie sei, all ihr Tun sehe, ihre Reden
höre, alle ihre Gedanken wisse -- so werden sie kindliche Scheu
und Ehrfurcht vor Gott lernen. Der ganze Tageslauf des Kindes soll
unter dem Gesetz der Gottesfurcht stehen; Fleiß und Reinlichkeit,
Bescheidenheit und Höflichkeit sollen ihnen als Zierden des
Kindeslebens gezeichnet werden. Des +Sonntags+ sollen beim ersten
Läuten zum Gottesdienste sich die Kinder in der Schule versammeln,
dann wird das Evangelium gelesen, und darauf gehen sie paarweise
zur Kirche. Die älteren Kinder sollen gewöhnt werden, etwas von der
Predigt nachzuschreiben; die kleineren aber sollen den einen oder
anderen Spruch behalten. Sittliche Fehler sollen zunächst durch
väterliches Vorstellen des Unrechts, dann durch ernstlichen Verweis,
endlich durch Bestrafung mit der Rute oder Niederknieen gerügt
werden. Die +körperliche+ Erziehung darf nicht vernachlässigt werden,
aber Werfen und Schleudern mit Steinen, sowie das Baden und Schwimmen
in fließendem Wasser und Teichen darf nicht geduldet werden, weil es
der Gesundheit schädlich, auch oftmals lebensgefährlich ist.
2. (+Allgemeine Schulpflicht.+) Alle Kinder, sowohl Knaben als
Mädchen, in Dörfern und Städten sollen +vom 5. bis 14.+ Lebensjahre
in die Schule geschickt werden, nicht nur im Winter, sondern auch
im Sommer. Täglich soll 3 Stunden am Vormittag und 3 Stunden am
Nachmittag Unterricht gehalten werden, nur die Nachmittage am
Mittwoch und Samstag sind frei. In der +Erntezeit+ werden auf dem
Lande 6 Wochen, in der Stadt 4 Wochen frei gegeben. Auch in den
Ferien haben die Lehrer täglich 2 Stunden vormittags Schule zu
halten mit denjenigen Kindern, welche nicht mit häuslichen Arbeiten
beschäftigt sind. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken,
sollen für jede +versäumte+ Stunde zum erstenmal 1 Groschen, zum
zweitenmal 2 Groschen, zum drittenmal 3 Groschen und so fort bis 6
Groschen als Strafe zahlen; und wenn noch ferner Halsstarrigkeit
verspürt würde, soll diese Strafe von jeder Stunde fortgesetzt
werden. Das Geld soll von den Gerichtspersonen eingezogen, zum
Ankauf von Büchern, Federn und Tinte für die armen Kinder sowie zur
Belohnung der fleißigen Schüler verwendet werden.
3. (+Einteilung in Klassen.+) Jede Schule muß in 3 +Klassen+
eingeteilt werden. Der Lehrer soll wie auch jeder Schüler sein
eigenes Buch haben, und zwar kein anderes als die vorgeschriebenen.
Die Fibel und das Lesebüchlein werden einmal jedem Kinde von
der fürstlichen Herrschaft umsonst gegeben. Der +Stundenplan+
soll auf einem ganzen Bogen aufgeschrieben und sichtbar im
Schulzimmer aufgehängt werden. In den einzelnen Stunden darf
nichts anderes vorgenommen werden, als was vorgeschrieben ist.
Der Vormittagsunterricht wird mit +Gebet+ (Morgengebet, Glauben,
Vaterunser) angefangen und mit Gebet oder Gesang geschlossen.
Desgleichen der Nachmittagsunterricht. Jeden Freitag nach der
Wochenpredigt findet eine allgemeine +Repetition+ des Wochenpensums
statt.
4. (+Unterrichtsfächer.+) Außer Religion, Lesen, Schreiben und
Rechnen soll auch der „+Unterricht in den natürlichen Dingen+“
betrieben werden. Reyher schrieb hierfür ein eigenes Buch. Dasselbe
hat 4 Teile. Der +erste+ handelt 1. von dem gestirnten Himmel nach
dem Ptolemäischen System; 2. von den Erscheinungen zwischen Himmel
und Erde (Kometen, Sternschnuppen, Irrlichtern); 3. vom Erdreich, von
Mineralien und Bodenarten; 4. von Kräutern und Bäumen (Die Kräuter
sollen in einem nahen Garten gezogen oder gedörrt auf Papier genäht
werden); 5. von den Tieren; 6. vom Menschen; 7. von der Seele. Der
+zweite+ Teil umfaßt die Geometrie und enthält eine treffliche
Anleitung zum Zeichnen und Messen mit 35 geometrischen Figuren.
Anschauung und praktischer Versuch ist in den Vordergrund gestellt.
Der +dritte+ Teil gibt Belehrung über die Obrigkeit, Gesetze, Rechte,
Steuern, Münzen usw. Alles, was man da zeigen kann, soll den Kindern
gezeigt werden: Dorf, Stadt, Kreis, Grenzstein, Graben, Raine,
Malbäume u. dgl. Der +vierte+ Teil „von etlichen Hausregeln“ gibt
gute Lehren für Hausherren, Hausfrauen und Hausgenossen. Dieses Buch
ist das +erste+ Realienbuch für deutsche Schulen und ist auf Anregung
von Ratke und Comenius zurückzuführen, mit dessen ~orbis pictus~ es
gleichzeitig erschien.
5. (+Lehrer.+) Die Lehrer sollen ihre Talente bei allen Schülern
treulich anwenden, sich nicht durch den Undank der Welt oder andere
äußere Beschwerlichkeiten von ihrer +Treue+ abschrecken lassen,
sondern nächst dem Schutze der Obrigkeit sich ihres guten Gewissens
und des göttlichen Beistandes trösten. Wo mehrere Lehrer an einer
Schule sind, sollen sie sich +friedlich+ miteinander vertragen,
gegen die Vorgesetzten den gebührenden Respekt und Gehorsam
erweisen. Die +Zucht+ soll so gehandhabt werden, daß die Kinder
nicht durch allzu große Schärfe schüchtern, noch durch allzu große
Lindigkeit ungehorsam gemacht werden. Der Schulkatalog, der den
Namen, den Eintritt und die Fortschritte eines jeden Kindes enthält,
soll allezeit richtig geführt werden. Auch sollen die Lehrer ein
besonderes Register haben, in welchem sie täglich verzeichnen, wann
ein Kind aus der Schule bleibt und aus welchem Grunde.
6. (+Prüfung.+) Jedes Jahr soll 8 Tage vor der Ernte eine allgemeine
Prüfung gehalten werden. Drei Tage vorher soll der Lehrer dem Pfarrer
eine Tabelle einschicken, in welcher die Namen, Anlagen, Kenntnisse
und Versäumnisse der Kinder anzuführen sind, auch angegeben werden
muß, wie weit sie im Katechismus und in den einzelnen Fächern
gekommen sind. Bei der Prüfung selbst soll der Pfarrer die Schreib-
und Rechenhefte nachsehen, ob die Arbeiten gut geschrieben, ob
und wie sie korrigiert sind. Hieran schließt sich eine mündliche
Prüfung, die sich auf Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen
erstreckt. Die zur Entlassung reif befundenen Kinder werden dann
vom Pfarrer ermahnt, sich der Gottesfurcht und der guten Sitten zu
befleißigen, und geloben dies mit ihren Eltern durch Handschlag.
Fleißige Kinder sollen hierbei durch kleine Geschenke, auch
Geldspenden, ausgezeichnet werden.
Der Methodus zeitigte in Gotha die besten Früchte, so daß es in
Deutschland allgemein hieß: „Des Herzogs Ernst Bauern sind gelehrter
als anderswo die Städter und Edelleute.“ Andere Länder (wie
Braunschweig, Lüneburg, Hessen) nahmen ihn für ihre Schulordnungen zum
Vorbilde.
Das Verhalten der Jugend +außerhalb+ der Schule regelte er durch die
Verordnung v. J. 1654 „Kurze Anleitung, wie die Schuljugend in und
außer den Schullektionen sich zu verhalten hat.“ Diese Anleitung
enthielt Vorschriften über das Benehmen beim Aufstehen, Gehen zur
Schule, Mittagessen, im Hause, in der Kirche, dann auch beim Spiele,
Beten, Abendessen und Schlafengehen; sie mußte an jedem Orte
angeschlagen und beim Schulexamen im Beisein der Ortsbehörde vorgelesen
werden. Die aus der Schule +entlassenen+ Kinder wurden gezwungen, an
einem regelmäßigen Fortbildungsunterricht „in der Religion und in den
natürlichen Dingen“ teilzunehmen; für die Fortbildung in der Religion
war die sonntägliche Kinderlehre bestimmt, für den Unterricht in den
Realien wurden wöchentlich 3 Stunden festgesetzt.
=3. Sorge für den Lehrerstand.= Hatte der „Schulmethodus“ und die
„Anleitung“ für den inneren Ausbau der Volksbildung gesorgt, so sorgte
der Herzog nicht minder auch äußerlich für die Volksschule.
~a.~ Ein +Kapital+ von 27000 Gulden stiftete er schon zu Anfang
seiner Regierung zur Verbesserung der Lehrerbesoldungen und zur
Anschaffung der nötigen Abc- und Lesebücher für die Schulkinder. Jeder
Volksschullehrer seines Landes erhielt außer freier Wohnung, freiem
Holz und Brotkorn wenigstens 600 Mark; eine Fibel und ein Lesebuch
erhält noch heute jedes schulpflichtige Kind unentgeltlich.
~b.~ Die jährliche Anmietung und Kündigung der Lehrer hob er auf, der
von der Gemeinde gewählte Lehrer wurde nunmehr vom Staate +ständig+
angestellt.
~c.~ Für die Witwen der Lehrer gründete er eine staatliche
+Witwenkasse+. Der Anlaß hierzu war ein Besuch des Herzogs in der
Schule zu Reinhardsbrunn; der Herzog fand den Lehrer arm und krank im
Bette, und doch unterrichtete der Kranke die um sein Bett stehende
Kinderschar so eifrig, daß der Herzog zu Tränen gerührt wurde.
~d.~ In seinem Testamente ermahnt er die Erben, die Schulen in gutem
Zustande zu erhalten, besonders dadurch daß man solche Personen, die
Lust zum Lehramte haben, unterstütze und zum Schulamte in einer
Anstalt +vorbereite+. Aber erst 1780 konnte das Lehrerseminar in Gotha
errichtet werden.
=2. Kurfürst Joachim II.= (1535–1571).
Joachim II. ist der +erste+ Fürst aus dem Hause Hohenzollern,
der in seinen Verordnungen auch der +Schulen+ gedenkt. In seiner
„Kirchenordnung“ v. J. 1540 sagt er: „Schulen sind zur Erhaltung der
christlichen Religion und guter Zucht notwendig. Weil aber dieselben
etliche Zeit in Verfall geraten sind, wollen wir, daß sie in allen
Städten und Märkten wieder eingerichtet und verbessert werden.“ Diese
Kirchenordnung setzt das Vorhandensein der Schulen voraus, versteht
aber unter Schulen solche, die in Städten sich befinden und in denen
neben den Elementarfächern Latein gelehrt wurde.
Auch ist von ihm die erste +Schulaufsichtsbehörde+ eingesetzt, das
„Konsistorium“ (1552), welches aus 5 geistlichen und weltlichen Räten
bestand, die zugleich dem Berliner Kammergericht angehörten. Dieselben
mußten die Provinzen bereisen, um Kirchen- und Schulvisitationen
vorzunehmen; innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren mußten sämtliche
Schulen des Landes besucht sein.
=3. Kurfürst Johann Georg= (1571–1598).
Johann Georg nahm ebenfalls auf das Schulwesen in den +Städten+
Bedacht. In seiner „Visitations- und Konsistorialordnung“ v. J. 1573
bestimmt er folgendes. „Die Obrigkeiten jeden Ortes sollen Schulen
ordentlich bauen. Die Pfarrer sollen öffentlich die Eltern ermahnen,
daß sie die Kinder, sobald sie nur altershalber tauglich dazu sind, in
die Schulen schicken, damit diese den gottlosen Müßiggang meiden und
in Gottesfurcht und guter Zucht wohl erzogen werden. Die Schulmeister
und ihre Gehilfen sollen nicht nach Gunst, sondern wegen ihrer
Geschicklichkeit und ihres christlichen Wandels mit Bewilligung der
Pfarrer und Räte in Städten angenommen werden. Dieselben sollen sich
der Kinder aufs trefflichste annehmen, sie im Katechismus und sonst in
guten Künsten mit Fleiß unterrichten, auch die Gesänge in der Kirche
mit denselben rechtzeitig einüben und in der Kirche singen.“ Um den
Fleiß anzuregen, sollen die Kinder in Klassen eingeteilt und die Schule
allmonatlich vom Pfarrer besucht werden. Die Zucht soll gelinde sein,
mit Vernunft und Maß geschehen. Kinder und Eltern sollen den Lehrer
werthalten und ehren, die Bürger sollen ihm seinen Lohn jedes Quartal
unverzüglich und treu entrichten.
Eine besondere Sorgfalt wandte er auch den +Mädchenschulen+ zu, deren
Errichtung er warm empfiehlt. „Die Jungfrauenschulen sind sehr nützlich
und wohl erdacht. Darum sollen die Bürger ihre Töchter in denselben
lesen, beten und geistliche Gesänge lernen lassen.“
Damit auch die Jugend in den +Dörfern+ nicht ohne allen Unterricht
bleibe, sollte der Küster alle Sonntage des Nachmittags den Kindern
den Katechismus vorlesen, durch Fragen erklären und sie beten lehren.
Desgleichen soll er ihnen gute deutsche Psalmen vorsingen und sie in
das Verständnis derselben einführen. Diese Bestimmung darf als der
Anfang der späteren Volksschule gelten.
=4. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst= (1640–1688).
Der Große Kurfürst hat zur Förderung des Schulwesens beigetragen, 1.
durch +Verordnungen+ und 2. durch +Gründungen+ von Schulen.
1. Für die Mark Brandenburg erneuerte er i. J. 1641 die Verordnungen
seines Ahnherrn Johann Georg, die durch die Wirren des 30jährigen
Krieges in Vergessenheit geraten waren. Für das westliche Gebiet seines
Landes erließ er 1662 die „Klevisch-Märkische Kirchen- und Schulordnung
für die Reformierten“, nach welcher die Kirchen und Gemeinden in
Dörfern, Flecken und Städten wohlbestellte Schulen einrichten sollten.
Ein Jahr vor seinem Tode (1687) erließ er die „Lutherische Schulordnung
für Kleve und die Mark“. In dieser bestimmt er ausdrücklich: „Die
Schulen sollen mit frommen und fleißigen Schulmeistern bestellt, die
Neben- und Winkelschulen aber nicht gestattet werden. Die Lehrer
sollen die Kinder zur Gottesfurcht erziehen und ihnen selbst mit
gutem Beispiele vorgehen. Die Schularbeit soll durchgehends sowohl in
den lateinischen als in den deutschen Schulen mit dem ‚~Veni, sancte
spiritus~‘, ‚Komm, heiliger Geist‘ angefangen und mit einem Gebet
jederzeit geendigt werden.“
2. Er gründete trotz der herrschenden Geldnot viele neue Schulen und
stellte die verfallenen wieder her. Auf Anregung seiner Gemahlin
Luise Henriette baute er 1665 das große Waisenhaus in +Bützow+ a.
d. Havel, welcher Ort seitdem der Kurfürstin zu Ehren ‚Oranienburg‘
heißt; reichlich bedachte er das Haus mit Kapitalien, Ländereien und
Einkünften. In +Wesel+ wurde 1687 eine „Pflanzschule für (reformierte)
Schulmeister“ als Zweiganstalt des dortigen Gymnasiums eingerichtet.[4]
Große Sorge widmete er auch der Bibliothek in +Berlin+, zu der er
den Grund legte. Dieselbe besaß schon i. J. 1687, also ein Jahr vor
seinem Tode, gegen 2000 Handschriften und 20000 gedruckte Bücher.
Außerdem stiftete er das Friedrich-Werdersche Gymnasium in Berlin, die
Universität zu Duisburg (die 1802 wieder einging) und unterstützte
die Universität in Frankfurt a. d. O. (1506 von Joachim I. Nestor
errichtet, 1811 mit Breslau vereinigt).
=5. Friedrich III.= (=I.=) (1688–1713.)
Derselbe ging vor allem darauf aus, dem neuen Königreiche den Schmuck
der +Wissenschaften und Künste+ zu geben. Er gründete die Akademie der
Künste und unter Mitwirkung des Philosophen Leibniz die Akademie der
Wissenschaften. Im J. 1694 stiftete er die Universität zu Halle a.
d. S., an welche er den Pädagogen Francke als Professor berief, und
bedachte die zu Frankfurt a. d. O. mit namhaften Schenkungen. Doch
wandte er auch dem +Volksschulwesen+ seine Sorgfalt zu. Er unterstützte
die Bestrebungen Franckes in Halle, errichtete 1701 in Königsberg ein
Waisenhaus, nahm sich der Verpflegung der Witwen und Waisen der Lehrer
an und erließ 1710 das „Edikt, betreffend die Generalvisitation der
Kirchen und Schulen“.
Der +erste+ Teil dieses Edikts bezieht sich auf die Schulen in den
+Städten+. Die Visitatoren sollen folgende Fragen beantworten: 1.
Wieviel Schulen in jeder Stadt sind; 2. ob eine Schulordnung vorhanden;
3. wie die ~praeceptores~ und Schüler sich gegen die Mitbürger
verhalten; 4. ob die ~praeceptores~ ihr hinreichendes Auskommen
haben; 5. ob sie auch andere, ihrem Amte nicht anständige Nahrung
(Beschäftigung) treiben; 6. wie ihnen zu besserem Unterhalte am besten
verholfen werden könne; 7. ob auch Stipendien für die Schüler vorhanden
seien.
Der +zweite+ Teil bezieht sich auf die Schulen in +Dörfern+. Hier mußte
berichtet werden: 1. Ob ein Schulmeister vorhanden, der die Knaben im
Lesen, Schreiben und Katechismus unterweise; 2. ob derselbe die zu
seinem Amte nötige Fähigkeit und den erforderlichen Fleiß habe; 3. ob
er einen guten, christlichen Wandel führe.
=6. Friedrich Wilhelm I.= (1713–1740).
König Friedrich Wilhelm I. ist nicht nur der Schöpfer der straffen
Ordnung des Heeres und der Finanzen, sondern auch der Begründer der
allgemeinen Volksschule, des dritten Faktors der Größe Preußens.