VI. Förderung des Schulwesens seitens einzelner Landesfürsten.

=1. Herzog Ernst der Fromme von Gotha= (1640–1675).

=1. Leben.= Comenius hatte in seiner ‚Großen Unterrichtslehre‘ den

Plan zum Bau der Volksbildung in großen Zügen gezeichnet. Derjenige,

der zuerst Hand anlegte, diesen Bau auszuführen, war der Fürst

eines kleinen Staates im Herzen Deutschlands: Herzog Ernst I. von

Gotha, genannt der Fromme. Kaum hatte er im Oktober 1640 seinen

feierlichen Einzug in die Residenzstadt Gotha gehalten, so ließ er

eine Generalvisitation aller Kirchen und Schulen abhalten, bei welcher

eine große Unwissenheit und geistige Verwilderung des Volkes sich

herausstellte. Daß die Besserung der Verhältnisse in seinem Lande mit

der Verbesserung der Schulen beginnen müsse, erkannte Herzog Ernst

recht klar, zumal er von seiner Mutter (Herzogin Dorothea von Weimar)

ein warmes Interesse für Ratke und dessen Bestrebungen geerbt hatte.

Um nun eine einheitliche Umgestaltung des gesamten Schulwesens in

seinem Lande herbeizuführen, berief er den Rektor Andreas Reyher,

einen Anhänger des Ratke und Comenius, an das Gymnasium zu Gotha. Er

erteilte ihm den Auftrag, unter Benutzung der Visitationsberichte einen

~methodus docendi~ (Lehrplan, Schulordnung) für die unteren Klassen des

Gymnasiums aufzusetzen, der auch in den Volksschulen des ganzen Landes

gebraucht werden könne. Der erste Entwurf dieser Schulordnung erschien

1642, die Erweiterung und Verbesserung derselben 1648.

=2. Schulmethodus.= Der Methodus ist die erste staatliche

Volksschulordnung und enthält in seinen 13 Kapiteln folgende bedeutsame

Gedanken und Vorschriften.

1. (+Hauptaufgabe.+) Die Hauptaufgabe der Schule ist die +Erziehung+.

Den Kindern ist die +Allgegenwart Gottes+ recht zum Bewußtsein zu

bringen, es ist ihnen eindringlich vorzustellen, daß Gott an allen

Orten und Enden ganz nahe um sie sei, all ihr Tun sehe, ihre Reden

höre, alle ihre Gedanken wisse -- so werden sie kindliche Scheu

und Ehrfurcht vor Gott lernen. Der ganze Tageslauf des Kindes soll

unter dem Gesetz der Gottesfurcht stehen; Fleiß und Reinlichkeit,

Bescheidenheit und Höflichkeit sollen ihnen als Zierden des

Kindeslebens gezeichnet werden. Des +Sonntags+ sollen beim ersten

Läuten zum Gottesdienste sich die Kinder in der Schule versammeln,

dann wird das Evangelium gelesen, und darauf gehen sie paarweise

zur Kirche. Die älteren Kinder sollen gewöhnt werden, etwas von der

Predigt nachzuschreiben; die kleineren aber sollen den einen oder

anderen Spruch behalten. Sittliche Fehler sollen zunächst durch

väterliches Vorstellen des Unrechts, dann durch ernstlichen Verweis,

endlich durch Bestrafung mit der Rute oder Niederknieen gerügt

werden. Die +körperliche+ Erziehung darf nicht vernachlässigt werden,

aber Werfen und Schleudern mit Steinen, sowie das Baden und Schwimmen

in fließendem Wasser und Teichen darf nicht geduldet werden, weil es

der Gesundheit schädlich, auch oftmals lebensgefährlich ist.

2. (+Allgemeine Schulpflicht.+) Alle Kinder, sowohl Knaben als

Mädchen, in Dörfern und Städten sollen +vom 5. bis 14.+ Lebensjahre

in die Schule geschickt werden, nicht nur im Winter, sondern auch

im Sommer. Täglich soll 3 Stunden am Vormittag und 3 Stunden am

Nachmittag Unterricht gehalten werden, nur die Nachmittage am

Mittwoch und Samstag sind frei. In der +Erntezeit+ werden auf dem

Lande 6 Wochen, in der Stadt 4 Wochen frei gegeben. Auch in den

Ferien haben die Lehrer täglich 2 Stunden vormittags Schule zu

halten mit denjenigen Kindern, welche nicht mit häuslichen Arbeiten

beschäftigt sind. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken,

sollen für jede +versäumte+ Stunde zum erstenmal 1 Groschen, zum

zweitenmal 2 Groschen, zum drittenmal 3 Groschen und so fort bis 6

Groschen als Strafe zahlen; und wenn noch ferner Halsstarrigkeit

verspürt würde, soll diese Strafe von jeder Stunde fortgesetzt

werden. Das Geld soll von den Gerichtspersonen eingezogen, zum

Ankauf von Büchern, Federn und Tinte für die armen Kinder sowie zur

Belohnung der fleißigen Schüler verwendet werden.

3. (+Einteilung in Klassen.+) Jede Schule muß in 3 +Klassen+

eingeteilt werden. Der Lehrer soll wie auch jeder Schüler sein

eigenes Buch haben, und zwar kein anderes als die vorgeschriebenen.

Die Fibel und das Lesebüchlein werden einmal jedem Kinde von

der fürstlichen Herrschaft umsonst gegeben. Der +Stundenplan+

soll auf einem ganzen Bogen aufgeschrieben und sichtbar im

Schulzimmer aufgehängt werden. In den einzelnen Stunden darf

nichts anderes vorgenommen werden, als was vorgeschrieben ist.

Der Vormittagsunterricht wird mit +Gebet+ (Morgengebet, Glauben,

Vaterunser) angefangen und mit Gebet oder Gesang geschlossen.

Desgleichen der Nachmittagsunterricht. Jeden Freitag nach der

Wochenpredigt findet eine allgemeine +Repetition+ des Wochenpensums

statt.

4. (+Unterrichtsfächer.+) Außer Religion, Lesen, Schreiben und

Rechnen soll auch der „+Unterricht in den natürlichen Dingen+“

betrieben werden. Reyher schrieb hierfür ein eigenes Buch. Dasselbe

hat 4 Teile. Der +erste+ handelt 1. von dem gestirnten Himmel nach

dem Ptolemäischen System; 2. von den Erscheinungen zwischen Himmel

und Erde (Kometen, Sternschnuppen, Irrlichtern); 3. vom Erdreich, von

Mineralien und Bodenarten; 4. von Kräutern und Bäumen (Die Kräuter

sollen in einem nahen Garten gezogen oder gedörrt auf Papier genäht

werden); 5. von den Tieren; 6. vom Menschen; 7. von der Seele. Der

+zweite+ Teil umfaßt die Geometrie und enthält eine treffliche

Anleitung zum Zeichnen und Messen mit 35 geometrischen Figuren.

Anschauung und praktischer Versuch ist in den Vordergrund gestellt.

Der +dritte+ Teil gibt Belehrung über die Obrigkeit, Gesetze, Rechte,

Steuern, Münzen usw. Alles, was man da zeigen kann, soll den Kindern

gezeigt werden: Dorf, Stadt, Kreis, Grenzstein, Graben, Raine,

Malbäume u. dgl. Der +vierte+ Teil „von etlichen Hausregeln“ gibt

gute Lehren für Hausherren, Hausfrauen und Hausgenossen. Dieses Buch

ist das +erste+ Realienbuch für deutsche Schulen und ist auf Anregung

von Ratke und Comenius zurückzuführen, mit dessen ~orbis pictus~ es

gleichzeitig erschien.

5. (+Lehrer.+) Die Lehrer sollen ihre Talente bei allen Schülern

treulich anwenden, sich nicht durch den Undank der Welt oder andere

äußere Beschwerlichkeiten von ihrer +Treue+ abschrecken lassen,

sondern nächst dem Schutze der Obrigkeit sich ihres guten Gewissens

und des göttlichen Beistandes trösten. Wo mehrere Lehrer an einer

Schule sind, sollen sie sich +friedlich+ miteinander vertragen,

gegen die Vorgesetzten den gebührenden Respekt und Gehorsam

erweisen. Die +Zucht+ soll so gehandhabt werden, daß die Kinder

nicht durch allzu große Schärfe schüchtern, noch durch allzu große

Lindigkeit ungehorsam gemacht werden. Der Schulkatalog, der den

Namen, den Eintritt und die Fortschritte eines jeden Kindes enthält,

soll allezeit richtig geführt werden. Auch sollen die Lehrer ein

besonderes Register haben, in welchem sie täglich verzeichnen, wann

ein Kind aus der Schule bleibt und aus welchem Grunde.

6. (+Prüfung.+) Jedes Jahr soll 8 Tage vor der Ernte eine allgemeine

Prüfung gehalten werden. Drei Tage vorher soll der Lehrer dem Pfarrer

eine Tabelle einschicken, in welcher die Namen, Anlagen, Kenntnisse

und Versäumnisse der Kinder anzuführen sind, auch angegeben werden

muß, wie weit sie im Katechismus und in den einzelnen Fächern

gekommen sind. Bei der Prüfung selbst soll der Pfarrer die Schreib-

und Rechenhefte nachsehen, ob die Arbeiten gut geschrieben, ob

und wie sie korrigiert sind. Hieran schließt sich eine mündliche

Prüfung, die sich auf Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen

erstreckt. Die zur Entlassung reif befundenen Kinder werden dann

vom Pfarrer ermahnt, sich der Gottesfurcht und der guten Sitten zu

befleißigen, und geloben dies mit ihren Eltern durch Handschlag.

Fleißige Kinder sollen hierbei durch kleine Geschenke, auch

Geldspenden, ausgezeichnet werden.

Der Methodus zeitigte in Gotha die besten Früchte, so daß es in

Deutschland allgemein hieß: „Des Herzogs Ernst Bauern sind gelehrter

als anderswo die Städter und Edelleute.“ Andere Länder (wie

Braunschweig, Lüneburg, Hessen) nahmen ihn für ihre Schulordnungen zum

Vorbilde.

Das Verhalten der Jugend +außerhalb+ der Schule regelte er durch die

Verordnung v. J. 1654 „Kurze Anleitung, wie die Schuljugend in und

außer den Schullektionen sich zu verhalten hat.“ Diese Anleitung

enthielt Vorschriften über das Benehmen beim Aufstehen, Gehen zur

Schule, Mittagessen, im Hause, in der Kirche, dann auch beim Spiele,

Beten, Abendessen und Schlafengehen; sie mußte an jedem Orte

angeschlagen und beim Schulexamen im Beisein der Ortsbehörde vorgelesen

werden. Die aus der Schule +entlassenen+ Kinder wurden gezwungen, an

einem regelmäßigen Fortbildungsunterricht „in der Religion und in den

natürlichen Dingen“ teilzunehmen; für die Fortbildung in der Religion

war die sonntägliche Kinderlehre bestimmt, für den Unterricht in den

Realien wurden wöchentlich 3 Stunden festgesetzt.

=3. Sorge für den Lehrerstand.= Hatte der „Schulmethodus“ und die

„Anleitung“ für den inneren Ausbau der Volksbildung gesorgt, so sorgte

der Herzog nicht minder auch äußerlich für die Volksschule.

~a.~ Ein +Kapital+ von 27000 Gulden stiftete er schon zu Anfang

seiner Regierung zur Verbesserung der Lehrerbesoldungen und zur

Anschaffung der nötigen Abc- und Lesebücher für die Schulkinder. Jeder

Volksschullehrer seines Landes erhielt außer freier Wohnung, freiem

Holz und Brotkorn wenigstens 600 Mark; eine Fibel und ein Lesebuch

erhält noch heute jedes schulpflichtige Kind unentgeltlich.

~b.~ Die jährliche Anmietung und Kündigung der Lehrer hob er auf, der

von der Gemeinde gewählte Lehrer wurde nunmehr vom Staate +ständig+

angestellt.

~c.~ Für die Witwen der Lehrer gründete er eine staatliche

+Witwenkasse+. Der Anlaß hierzu war ein Besuch des Herzogs in der

Schule zu Reinhardsbrunn; der Herzog fand den Lehrer arm und krank im

Bette, und doch unterrichtete der Kranke die um sein Bett stehende

Kinderschar so eifrig, daß der Herzog zu Tränen gerührt wurde.

~d.~ In seinem Testamente ermahnt er die Erben, die Schulen in gutem

Zustande zu erhalten, besonders dadurch daß man solche Personen, die

Lust zum Lehramte haben, unterstütze und zum Schulamte in einer

Anstalt +vorbereite+. Aber erst 1780 konnte das Lehrerseminar in Gotha

errichtet werden.

=2. Kurfürst Joachim II.= (1535–1571).

Joachim II. ist der +erste+ Fürst aus dem Hause Hohenzollern,

der in seinen Verordnungen auch der +Schulen+ gedenkt. In seiner

„Kirchenordnung“ v. J. 1540 sagt er: „Schulen sind zur Erhaltung der

christlichen Religion und guter Zucht notwendig. Weil aber dieselben

etliche Zeit in Verfall geraten sind, wollen wir, daß sie in allen

Städten und Märkten wieder eingerichtet und verbessert werden.“ Diese

Kirchenordnung setzt das Vorhandensein der Schulen voraus, versteht

aber unter Schulen solche, die in Städten sich befinden und in denen

neben den Elementarfächern Latein gelehrt wurde.

Auch ist von ihm die erste +Schulaufsichtsbehörde+ eingesetzt, das

„Konsistorium“ (1552), welches aus 5 geistlichen und weltlichen Räten

bestand, die zugleich dem Berliner Kammergericht angehörten. Dieselben

mußten die Provinzen bereisen, um Kirchen- und Schulvisitationen

vorzunehmen; innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren mußten sämtliche

Schulen des Landes besucht sein.

=3. Kurfürst Johann Georg= (1571–1598).

Johann Georg nahm ebenfalls auf das Schulwesen in den +Städten+

Bedacht. In seiner „Visitations- und Konsistorialordnung“ v. J. 1573

bestimmt er folgendes. „Die Obrigkeiten jeden Ortes sollen Schulen

ordentlich bauen. Die Pfarrer sollen öffentlich die Eltern ermahnen,

daß sie die Kinder, sobald sie nur altershalber tauglich dazu sind, in

die Schulen schicken, damit diese den gottlosen Müßiggang meiden und

in Gottesfurcht und guter Zucht wohl erzogen werden. Die Schulmeister

und ihre Gehilfen sollen nicht nach Gunst, sondern wegen ihrer

Geschicklichkeit und ihres christlichen Wandels mit Bewilligung der

Pfarrer und Räte in Städten angenommen werden. Dieselben sollen sich

der Kinder aufs trefflichste annehmen, sie im Katechismus und sonst in

guten Künsten mit Fleiß unterrichten, auch die Gesänge in der Kirche

mit denselben rechtzeitig einüben und in der Kirche singen.“ Um den

Fleiß anzuregen, sollen die Kinder in Klassen eingeteilt und die Schule

allmonatlich vom Pfarrer besucht werden. Die Zucht soll gelinde sein,

mit Vernunft und Maß geschehen. Kinder und Eltern sollen den Lehrer

werthalten und ehren, die Bürger sollen ihm seinen Lohn jedes Quartal

unverzüglich und treu entrichten.

Eine besondere Sorgfalt wandte er auch den +Mädchenschulen+ zu, deren

Errichtung er warm empfiehlt. „Die Jungfrauenschulen sind sehr nützlich

und wohl erdacht. Darum sollen die Bürger ihre Töchter in denselben

lesen, beten und geistliche Gesänge lernen lassen.“

Damit auch die Jugend in den +Dörfern+ nicht ohne allen Unterricht

bleibe, sollte der Küster alle Sonntage des Nachmittags den Kindern

den Katechismus vorlesen, durch Fragen erklären und sie beten lehren.

Desgleichen soll er ihnen gute deutsche Psalmen vorsingen und sie in

das Verständnis derselben einführen. Diese Bestimmung darf als der

Anfang der späteren Volksschule gelten.

=4. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst= (1640–1688).

Der Große Kurfürst hat zur Förderung des Schulwesens beigetragen, 1.

durch +Verordnungen+ und 2. durch +Gründungen+ von Schulen.

1. Für die Mark Brandenburg erneuerte er i. J. 1641 die Verordnungen

seines Ahnherrn Johann Georg, die durch die Wirren des 30jährigen

Krieges in Vergessenheit geraten waren. Für das westliche Gebiet seines

Landes erließ er 1662 die „Klevisch-Märkische Kirchen- und Schulordnung

für die Reformierten“, nach welcher die Kirchen und Gemeinden in

Dörfern, Flecken und Städten wohlbestellte Schulen einrichten sollten.

Ein Jahr vor seinem Tode (1687) erließ er die „Lutherische Schulordnung

für Kleve und die Mark“. In dieser bestimmt er ausdrücklich: „Die

Schulen sollen mit frommen und fleißigen Schulmeistern bestellt, die

Neben- und Winkelschulen aber nicht gestattet werden. Die Lehrer

sollen die Kinder zur Gottesfurcht erziehen und ihnen selbst mit

gutem Beispiele vorgehen. Die Schularbeit soll durchgehends sowohl in

den lateinischen als in den deutschen Schulen mit dem ‚~Veni, sancte

spiritus~‘, ‚Komm, heiliger Geist‘ angefangen und mit einem Gebet

jederzeit geendigt werden.“

2. Er gründete trotz der herrschenden Geldnot viele neue Schulen und

stellte die verfallenen wieder her. Auf Anregung seiner Gemahlin

Luise Henriette baute er 1665 das große Waisenhaus in +Bützow+ a.

d. Havel, welcher Ort seitdem der Kurfürstin zu Ehren ‚Oranienburg‘

heißt; reichlich bedachte er das Haus mit Kapitalien, Ländereien und

Einkünften. In +Wesel+ wurde 1687 eine „Pflanzschule für (reformierte)

Schulmeister“ als Zweiganstalt des dortigen Gymnasiums eingerichtet.[4]

Große Sorge widmete er auch der Bibliothek in +Berlin+, zu der er

den Grund legte. Dieselbe besaß schon i. J. 1687, also ein Jahr vor

seinem Tode, gegen 2000 Handschriften und 20000 gedruckte Bücher.

Außerdem stiftete er das Friedrich-Werdersche Gymnasium in Berlin, die

Universität zu Duisburg (die 1802 wieder einging) und unterstützte

die Universität in Frankfurt a. d. O. (1506 von Joachim I. Nestor

errichtet, 1811 mit Breslau vereinigt).

=5. Friedrich III.= (=I.=) (1688–1713.)

Derselbe ging vor allem darauf aus, dem neuen Königreiche den Schmuck

der +Wissenschaften und Künste+ zu geben. Er gründete die Akademie der

Künste und unter Mitwirkung des Philosophen Leibniz die Akademie der

Wissenschaften. Im J. 1694 stiftete er die Universität zu Halle a.

d. S., an welche er den Pädagogen Francke als Professor berief, und

bedachte die zu Frankfurt a. d. O. mit namhaften Schenkungen. Doch

wandte er auch dem +Volksschulwesen+ seine Sorgfalt zu. Er unterstützte

die Bestrebungen Franckes in Halle, errichtete 1701 in Königsberg ein

Waisenhaus, nahm sich der Verpflegung der Witwen und Waisen der Lehrer

an und erließ 1710 das „Edikt, betreffend die Generalvisitation der

Kirchen und Schulen“.

Der +erste+ Teil dieses Edikts bezieht sich auf die Schulen in den

+Städten+. Die Visitatoren sollen folgende Fragen beantworten: 1.

Wieviel Schulen in jeder Stadt sind; 2. ob eine Schulordnung vorhanden;

3. wie die ~praeceptores~ und Schüler sich gegen die Mitbürger

verhalten; 4. ob die ~praeceptores~ ihr hinreichendes Auskommen

haben; 5. ob sie auch andere, ihrem Amte nicht anständige Nahrung

(Beschäftigung) treiben; 6. wie ihnen zu besserem Unterhalte am besten

verholfen werden könne; 7. ob auch Stipendien für die Schüler vorhanden

seien.

Der +zweite+ Teil bezieht sich auf die Schulen in +Dörfern+. Hier mußte

berichtet werden: 1. Ob ein Schulmeister vorhanden, der die Knaben im

Lesen, Schreiben und Katechismus unterweise; 2. ob derselbe die zu

seinem Amte nötige Fähigkeit und den erforderlichen Fleiß habe; 3. ob

er einen guten, christlichen Wandel führe.

=6. Friedrich Wilhelm I.= (1713–1740).

König Friedrich Wilhelm I. ist nicht nur der Schöpfer der straffen

Ordnung des Heeres und der Finanzen, sondern auch der Begründer der

allgemeinen Volksschule, des dritten Faktors der Größe Preußens.

Grundzüge der Geschichte der Pädagogik · 第 88 / 110 题