1. Die Ursulinerinnen.

1. Die hl. Angela v. +Merici+ vom dritten Orden des hl. Franziskus

stiftete 1535 zu Brescia die Genossenschaft der Ursulinerinnen.

Sie war gerade von einer Pilgerreise nach Jerusalem zurückgekehrt,

stand schon im vorgeschrittenen Alter und stellte sich und ihre

Genossinnen unter den Schutz der hl. +Ursula+. Zweck der Verbindung

war: Krankenpflege und +Unterricht armer+ Mädchen.

2. Ursprünglich war die Genossenschaft der Ursulinerinnen nur ein

+Verein von Jungfrauen+, welche bei den Eltern zu Hause wohnten.

Mit der Zeit aber bildete sich der Verein zu einer eigentlichen

Ordenskongregation aus. Der hl. Karl +Borromäus+ nahm dieselbe unter

seinen besonderen Schutz und gewann ihre Tätigkeit ausschließlich

für die Mädchenerziehung. Cäsar v. Buß führte die Gesellschaft in

Frankreich ein. Von dort verpflanzte sie sich nach Deutschland. Die

erste deutsche Niederlassung erhielt +Cöln+ (1639). Gegenwärtig

befinden sich mehrere hundert Ursulinenhäuser in allen Teilen Europas.

3. Die Ordensregel bestimmt als Zweck der Genossenschaft: +Erziehung

der Kinder+, sowohl in ihren Häusern (+Pensionaten+), als auch in

+Schulen für Externe+.

Geist und Herz der weiblichen Jugend ist zu bilden durch eine

christliche Erziehung in der Absicht, +Gott zu gefallen+. Die

Zöglinge müssen als künftige Gattinnen und Familienmütter

wahrhaft tugendhaft und gottesfürchtig werden. Darum sollen

die unterrichtenden Schwestern namentlich die Unschuld der

Schülerinnen schützen und hegen und alles anwenden, um die Fehlenden

wiederzugewinnen. Vor öfterem und vielem Loben, wie auch zu großer

Vertraulichkeit mit den Kindern wird gewarnt und ein +würdiger Ernst+

empfohlen.

4. Strafen in der Erregtheit, beschimpfende Worte und verächtliche

Gebärden werden verboten. Die Strafen sollen angemessen sein, nur

im Notfalle geschehen und die übertriebene Empfindlichkeit und

Eigenliebe abtöten. Außergewöhnliche Strafen verhängt die erste

Klassenlehrerin oder die Präfektin. Die Schwestern sollen peinlich

genau die Regel befolgen, nichts hinzufügen noch weglassen und bei

allen Unterrichtszweigen das +Seelenheil der Zöglinge+ im Auge haben.

5. +Die Religion ist der Grund aller Erziehung.+ Der

Diözesankatechismus ist das Religionsbuch. Beicht- und

Kommunionunterricht erfahren vorzügliche Aufmerksamkeit. Weitere

Unterrichtsfächer sind: die +Muttersprache+, +Rechnen+, +Geschichte+,

+Geographie+ und weibliche +Handarbeiten+, wozu nach Bedarf noch

+eine fremde Sprache+ kommt. Zu Ostern und bei der feierlichen

Prüfung (+Mariä Himmelfahrt+) werden Preise verteilt. Das

Pensionsgeld soll möglichst niedrig sein (um auch den Schein des

materiellen Gewinnes zu vermeiden) und die Pflege der Kranken mit der

größten Liebe geschehen.

6. +Allmonatlich zweimal+ sind +Konferenzen+ der Lehrerinnen zur

Belebung des Eifers und einheitlichen Zusammenwirkens. Darin werden

Berichte über das Betragen der Kinder, über die Fehler gegen die

Ordnung usw. erstattet, auch die Verhältnisse des Hauses und der

Klassen besprochen. --

Die Ursulinerinnen haben glänzende Erfolge aufzuweisen und wirken bis

auf den heutigen Tag segensreich fort in der Pflege der weiblichen

Erziehung.

Grundzüge der Geschichte der Pädagogik · 第 76 / 110 题