1. Die hl. Angela v. +Merici+ vom dritten Orden des hl. Franziskus
stiftete 1535 zu Brescia die Genossenschaft der Ursulinerinnen.
Sie war gerade von einer Pilgerreise nach Jerusalem zurückgekehrt,
stand schon im vorgeschrittenen Alter und stellte sich und ihre
Genossinnen unter den Schutz der hl. +Ursula+. Zweck der Verbindung
war: Krankenpflege und +Unterricht armer+ Mädchen.
2. Ursprünglich war die Genossenschaft der Ursulinerinnen nur ein
+Verein von Jungfrauen+, welche bei den Eltern zu Hause wohnten.
Mit der Zeit aber bildete sich der Verein zu einer eigentlichen
Ordenskongregation aus. Der hl. Karl +Borromäus+ nahm dieselbe unter
seinen besonderen Schutz und gewann ihre Tätigkeit ausschließlich
für die Mädchenerziehung. Cäsar v. Buß führte die Gesellschaft in
Frankreich ein. Von dort verpflanzte sie sich nach Deutschland. Die
erste deutsche Niederlassung erhielt +Cöln+ (1639). Gegenwärtig
befinden sich mehrere hundert Ursulinenhäuser in allen Teilen Europas.
3. Die Ordensregel bestimmt als Zweck der Genossenschaft: +Erziehung
der Kinder+, sowohl in ihren Häusern (+Pensionaten+), als auch in
+Schulen für Externe+.
Geist und Herz der weiblichen Jugend ist zu bilden durch eine
christliche Erziehung in der Absicht, +Gott zu gefallen+. Die
Zöglinge müssen als künftige Gattinnen und Familienmütter
wahrhaft tugendhaft und gottesfürchtig werden. Darum sollen
die unterrichtenden Schwestern namentlich die Unschuld der
Schülerinnen schützen und hegen und alles anwenden, um die Fehlenden
wiederzugewinnen. Vor öfterem und vielem Loben, wie auch zu großer
Vertraulichkeit mit den Kindern wird gewarnt und ein +würdiger Ernst+
empfohlen.
4. Strafen in der Erregtheit, beschimpfende Worte und verächtliche
Gebärden werden verboten. Die Strafen sollen angemessen sein, nur
im Notfalle geschehen und die übertriebene Empfindlichkeit und
Eigenliebe abtöten. Außergewöhnliche Strafen verhängt die erste
Klassenlehrerin oder die Präfektin. Die Schwestern sollen peinlich
genau die Regel befolgen, nichts hinzufügen noch weglassen und bei
allen Unterrichtszweigen das +Seelenheil der Zöglinge+ im Auge haben.
5. +Die Religion ist der Grund aller Erziehung.+ Der
Diözesankatechismus ist das Religionsbuch. Beicht- und
Kommunionunterricht erfahren vorzügliche Aufmerksamkeit. Weitere
Unterrichtsfächer sind: die +Muttersprache+, +Rechnen+, +Geschichte+,
+Geographie+ und weibliche +Handarbeiten+, wozu nach Bedarf noch
+eine fremde Sprache+ kommt. Zu Ostern und bei der feierlichen
Prüfung (+Mariä Himmelfahrt+) werden Preise verteilt. Das
Pensionsgeld soll möglichst niedrig sein (um auch den Schein des
materiellen Gewinnes zu vermeiden) und die Pflege der Kranken mit der
größten Liebe geschehen.
6. +Allmonatlich zweimal+ sind +Konferenzen+ der Lehrerinnen zur
Belebung des Eifers und einheitlichen Zusammenwirkens. Darin werden
Berichte über das Betragen der Kinder, über die Fehler gegen die
Ordnung usw. erstattet, auch die Verhältnisse des Hauses und der
Klassen besprochen. --
Die Ursulinerinnen haben glänzende Erfolge aufzuweisen und wirken bis
auf den heutigen Tag segensreich fort in der Pflege der weiblichen
Erziehung.