In dem privaten Schreiben, das der Herr Slymering an Havelaar sandte,
teilte er diesem mit, dass er ungeachtet seiner »dringenden Geschäfte«
am folgenden Tage nach Rangkas-Betung kommen werde, um zu erwägen, was
gethan werden müsste. Havelaar, der nur allzu gut wusste, was solche
Erwägungen zu bedeuten hatten--sein Vorgänger hatte so oft mit dem
Residenten von Bantam »abouchiert«!--schrieb den nachfolgenden Brief,
den er dem Residenten entgegenschickte, damit dieser ihn gelesen haben
sollte, bevor er den Hauptplatz von Lebak erreichte. Ein Kommentar
zu diesem Schriftstück erübrigt sich.
»No. 91. Rangkas-Betung, den 25. Februar 1856,
Geheim. Eilig. abends 11 Uhr.
Gestern mittag um 12 Uhr hatte ich die Ehre, meine Eilmissive
No. 88 an Sie abzusenden, im wesentlichen des Inhalts:
dass ich nach langer Untersuchung und nach vergeblichen
Bemühungen, den Betreffenden durch Güte von seinem
unrechten Wandel abzubringen, mich kraft meines Amtseides
verpflichtet fühlte, den Regenten von Lebak zu beschuldigen
des Gewaltmissbrauchs, und dass ich ihn verdächtig hielte
der Erpressung.
Ich war so frei, in dem Briefe Ihnen vorzustellen, diesen
Inländischen Häuptling nach Serang zu berufen, mit dem Zwecke,
nach seiner Abreise und nach Neutralisierung des verderblichen
Einflusses seiner ausgebreiteten Familie eine Untersuchung
einzuleiten über die Begründetheit meiner Beschuldigung und
meiner Vermutung.
Lange, oder richtiger gesagt: viel hatte ich nachgedacht, ehe
ich zu diesem Entschluss kam.
Es war Ihnen durch mich selbst bekannt geworden, dass ich
getrachtet habe, durch Ermahnungen und Androhungen den alten
Regenten vor Unglück und Schande zu bewahren, und mich selbst
vor dem tiefen Schmerz, hiervon--sei es auch nur die unmittelbar
voraufgehende--Ursache zu sein.
Doch ich sah an der andern Seite die seit Jahren ausgesogene,
tief niedergebeugte Bevölkerung, ich dachte an die Notwendigkeit
eines Beispiels--denn viele andere Bedrückungen werde ich
Ihnen zu rapportieren haben, wenn nicht zum mindesten diese von
mir angefasste Sache durch Ihren Einfluss denselben ein Ende
macht--und, ich wiederhole es, nach reiflicher Überlegung habe
ich gethan, was ich für Pflicht hielt.
In diesem Augenblick erhalte ich Ihr freundliches und geehrtes
Privatschreiben, enthaltend die Mitteilung, dass Sie morgen
hierherkommen werden, und zugleich einen Wink, dass ich diese
Sache lieber vorher privat und vertraulich hätte behandeln sollen.
Morgen werde ich also die Ehre haben, Sie zu sehen, und just
darum nehme ich mir die Freiheit, Ihnen dieses entgegenzusenden,
um vor unserer Begegnung das Folgende zu konstatieren.
Alles, was ich bezüglich der Handlungen des Regenten einer
Untersuchung unterwarf, war tief geheim. Nur er selbst und der
Patteh wussten davon, denn ich habe ihn loyal verwarnt. Sogar
der Kontrolleur weiss jetzt nur erst zum Teil den Ausfall
meiner Untersuchungen. Diese Geheimhaltung hatte einen doppelten
Zweck. Erst, als ich noch hoffte, den Regenten von seinem Wege
abzubringen, beobachtete ich sie, um, wenn ich damit Erfolg
hatte, ihn nicht zu kompromittieren. Der Patteh hat mir in seinem
Namen--es war am 12. dieses--ausdrücklich für diese Diskretion
Dank gesagt. Doch später, als ich an dem Erfolg meiner Versuche
zu verzweifeln begann, oder besser, als das Mass meiner Entrüstung
durch einen eben gehörten Vorfall überlief, als längeres Schweigen
Mitverantwortlichkeit bedeutet hätte, da war diese Geheimhaltung
meinethalben nötig, denn auch gegen mich selbst und die Meinen
habe ich Pflichten zu erfüllen.
Gewiss wäre ich nach dem Schreiben der Missive von gestern
unwürdig, dem Gouvernement zu dienen, wenn das darin Ausgesprochene
hinfällig, unbegründet, aus der Luft gegriffen wäre. Und würde
oder wird es mir möglich sein, zu beweisen, dass ich gethan habe,
»was einem guten Assistent-Residenten zu thun obliegt«, wie es mein
Amtseid vorschreibt, zu beweisen, dass ich als Person nicht unter
dem Niveau des Postens stehe, der mir gegeben ward, zu beweisen,
dass ich nicht unbedacht und leichtfertig siebenzehn mühevolle
Dienstjahre aufs Spiel setze, und was mehr sagt, das Wohl von Frau
und Kind ... wird es mir möglich sein, das alles zu beweisen,
wenn nicht tiefe Geheimhaltung meine Nachforschungen verbirgt
und den Schuldigen hindert, sich, wie man es nennt, zu 'decken'?
Bei dem geringsten Argwohn sendet der Regent einen Express an
seinen Neffen, der schon unterwegs ist und interessiert an der
Erhaltung des Regenten. Er verlangt von ihm, auf wessen Kosten
immer, Geld, teilt es aus mit verschwenderischer Hand an jeden,
den er in der letzten Zeit benachteiligt hat, und die Folge würde
sein--ich hoffe, nicht sagen zu brauchen: wird sein--dass ich
ein leichtfertiges Urteil gefällt habe und mit einem Wort ein
unbrauchbarer Beamter bin, um es nicht ärger auszudrücken.
Mich gegen diese Eventualität zu sichern, dient dieses
Schreiben. Ich habe die grösste Hochachtung vor Ihnen, aber ich
kenne den Geist, den man 'den Geist der Ost-Indischen Beamten'
nennen könnte, und ich besitze diesen Geist nicht!
Ihr Wink, dass die Sache vorher besser »privat« wäre behandelt
worden, lässt mich Befürchtungen hegen vor einer mündlichen
Besprechung. Was ich in meinem Briefe von gestern gesagt habe,
ist wahr. Doch vielleicht würde es unwahr scheinen, wenn die
Sache in einer Weise behandelt würde, die die Offenbarwerdung
meiner Beschuldigung wie meines Vermutens veranlasste, bevor der
Regent von hier entfernt ist.
Ich mag Ihnen nicht verhehlen, dass sogar Ihr unerwartetes Kommen
in Verbindung mit dem gestern von mir nach Serang gesandten
Express mich befürchten lässt, dass der Schuldige, der früher
meine Ermahnungen in den Wind schlug, jetzt vor der Zeit aufmerksam
werden und versuchen wird, wenn möglich die Beweise seiner Schuld,
tant soit peu, zu verwischen.
Ich habe die Ehre, mich noch jetzt buchstäblich auf meine Missive
von gestern zu beziehen, doch erlaube ich mir die Freiheit, dabei
ausdrücklich zu bemerken, dass diese Missive auch den Vorschlag
enthielt: vor der Untersuchung den Regenten zu entfernen und
die von ihm Abhängigen vorläufig unschädlich zu machen. Ich
vermeine nicht weiter verantwortlich zu sein für das, was ich
vorher andeutete, wenn Sie nicht meinem Vorschlage betreffs der
Art und Weise der Untersuchung--d. i. unparteiisch, öffentlich,
und vor allem frei--zuzustimmen belieben.
Diese Freiheit besteht nicht, ehe nicht der Regent entfernt
ist, und nach meiner bescheidenen Meinung liegt hierin nichts
Gefährliches. Ihm kann doch gesagt werden, dass ich ihn beschuldige
und verdächtig erkläre, dass ich Gefahr laufe und nicht er, wenn
er unschuldig ist. Denn ich selbst bin der Ansicht, dass ich aus
dem Dienst entlassen zu werden verdiene, wenn sich herausstellt,
dass ich leichtfertig oder selbst nur voreilig gehandelt habe.
Voreilig! Nach Jahren, Jahren schwersten Missbrauchs!
Voreilig! Als wenn ein ehrlicher Mensch schlafen könnte und leben
und geniessen, solange die, über deren Wohlergehen zu wachen er
berufen ist, sie, die im höchsten Sinne seine 'Nächsten' sind,
vergewaltigt werden und ausgesogen!
Es ist wahr, ich bin hier erst kurze Zeit, doch ich hoffe, dass
die Frage einmal sein wird: was man gethan hat, ob man es gut
gethan hat, und nicht, ob man es in zu kurzer Zeit gethan hat. Für
mich ist jede Spanne Zeit zu lang, die gekennzeichnet ist durch
Erpressung und Unterdrückung, und schwer wiegt mir die Sekunde,
die durch meine Nachlässigkeit, durch meine Pflichtversäumnis,
durch meinen 'Geist des 'Schipperns'' in Elend verbracht wäre.
Mich quälen die Tage, die ich verstreichen liess, ehe ich Ihnen
offiziell Rapport erstattete, und ich bitte um Vergebung wegen
dieses Versäumnisses.
Ich nehme mir die Freiheit, Sie zu ersuchen, dass Sie mir die
Gelegenheit geben, mein Schreiben von gestern zu rechtfertigen und
mich zu sichern vor dem Missglücken meiner Versuche, die Abteilung
Lebak von dem Wurm zu befreien, der seit Menschengedenken an
ihrem Wohlergehen nagt.
Hier liegt die Ursache, dass ich aufs neue so frei bin, Sie zu
ersuchen, meine Handlungen diesangehend--die ja wahrlich ganz
nach Vorschrift der Instruktion allein bestehen in Untersuchung,
Rapport und Vorschlag--gütigst gutheissen zu wollen, den Regenten
von Lebak, ohne voraufgehende direkte oder indirekte Warnung,
von hier zu entfernen, und darauf eine Untersuchung bezüglich
dessen einzuleiten, was ich in meinem Schreiben von gestern,
No. 88, mitteilte.
Der Assistent-Resident von Lebak,