NEUNZEHNTES KAPITEL.

In dem privaten Schreiben, das der Herr Slymering an Havelaar sandte,

teilte er diesem mit, dass er ungeachtet seiner »dringenden Geschäfte«

am folgenden Tage nach Rangkas-Betung kommen werde, um zu erwägen, was

gethan werden müsste. Havelaar, der nur allzu gut wusste, was solche

Erwägungen zu bedeuten hatten--sein Vorgänger hatte so oft mit dem

Residenten von Bantam »abouchiert«!--schrieb den nachfolgenden Brief,

den er dem Residenten entgegenschickte, damit dieser ihn gelesen haben

sollte, bevor er den Hauptplatz von Lebak erreichte. Ein Kommentar

zu diesem Schriftstück erübrigt sich.

»No. 91. Rangkas-Betung, den 25. Februar 1856,

Geheim. Eilig. abends 11 Uhr.

Gestern mittag um 12 Uhr hatte ich die Ehre, meine Eilmissive

No. 88 an Sie abzusenden, im wesentlichen des Inhalts:

dass ich nach langer Untersuchung und nach vergeblichen

Bemühungen, den Betreffenden durch Güte von seinem

unrechten Wandel abzubringen, mich kraft meines Amtseides

verpflichtet fühlte, den Regenten von Lebak zu beschuldigen

des Gewaltmissbrauchs, und dass ich ihn verdächtig hielte

der Erpressung.

Ich war so frei, in dem Briefe Ihnen vorzustellen, diesen

Inländischen Häuptling nach Serang zu berufen, mit dem Zwecke,

nach seiner Abreise und nach Neutralisierung des verderblichen

Einflusses seiner ausgebreiteten Familie eine Untersuchung

einzuleiten über die Begründetheit meiner Beschuldigung und

meiner Vermutung.

Lange, oder richtiger gesagt: viel hatte ich nachgedacht, ehe

ich zu diesem Entschluss kam.

Es war Ihnen durch mich selbst bekannt geworden, dass ich

getrachtet habe, durch Ermahnungen und Androhungen den alten

Regenten vor Unglück und Schande zu bewahren, und mich selbst

vor dem tiefen Schmerz, hiervon--sei es auch nur die unmittelbar

voraufgehende--Ursache zu sein.

Doch ich sah an der andern Seite die seit Jahren ausgesogene,

tief niedergebeugte Bevölkerung, ich dachte an die Notwendigkeit

eines Beispiels--denn viele andere Bedrückungen werde ich

Ihnen zu rapportieren haben, wenn nicht zum mindesten diese von

mir angefasste Sache durch Ihren Einfluss denselben ein Ende

macht--und, ich wiederhole es, nach reiflicher Überlegung habe

ich gethan, was ich für Pflicht hielt.

In diesem Augenblick erhalte ich Ihr freundliches und geehrtes

Privatschreiben, enthaltend die Mitteilung, dass Sie morgen

hierherkommen werden, und zugleich einen Wink, dass ich diese

Sache lieber vorher privat und vertraulich hätte behandeln sollen.

Morgen werde ich also die Ehre haben, Sie zu sehen, und just

darum nehme ich mir die Freiheit, Ihnen dieses entgegenzusenden,

um vor unserer Begegnung das Folgende zu konstatieren.

Alles, was ich bezüglich der Handlungen des Regenten einer

Untersuchung unterwarf, war tief geheim. Nur er selbst und der

Patteh wussten davon, denn ich habe ihn loyal verwarnt. Sogar

der Kontrolleur weiss jetzt nur erst zum Teil den Ausfall

meiner Untersuchungen. Diese Geheimhaltung hatte einen doppelten

Zweck. Erst, als ich noch hoffte, den Regenten von seinem Wege

abzubringen, beobachtete ich sie, um, wenn ich damit Erfolg

hatte, ihn nicht zu kompromittieren. Der Patteh hat mir in seinem

Namen--es war am 12. dieses--ausdrücklich für diese Diskretion

Dank gesagt. Doch später, als ich an dem Erfolg meiner Versuche

zu verzweifeln begann, oder besser, als das Mass meiner Entrüstung

durch einen eben gehörten Vorfall überlief, als längeres Schweigen

Mitverantwortlichkeit bedeutet hätte, da war diese Geheimhaltung

meinethalben nötig, denn auch gegen mich selbst und die Meinen

habe ich Pflichten zu erfüllen.

Gewiss wäre ich nach dem Schreiben der Missive von gestern

unwürdig, dem Gouvernement zu dienen, wenn das darin Ausgesprochene

hinfällig, unbegründet, aus der Luft gegriffen wäre. Und würde

oder wird es mir möglich sein, zu beweisen, dass ich gethan habe,

»was einem guten Assistent-Residenten zu thun obliegt«, wie es mein

Amtseid vorschreibt, zu beweisen, dass ich als Person nicht unter

dem Niveau des Postens stehe, der mir gegeben ward, zu beweisen,

dass ich nicht unbedacht und leichtfertig siebenzehn mühevolle

Dienstjahre aufs Spiel setze, und was mehr sagt, das Wohl von Frau

und Kind ... wird es mir möglich sein, das alles zu beweisen,

wenn nicht tiefe Geheimhaltung meine Nachforschungen verbirgt

und den Schuldigen hindert, sich, wie man es nennt, zu 'decken'?

Bei dem geringsten Argwohn sendet der Regent einen Express an

seinen Neffen, der schon unterwegs ist und interessiert an der

Erhaltung des Regenten. Er verlangt von ihm, auf wessen Kosten

immer, Geld, teilt es aus mit verschwenderischer Hand an jeden,

den er in der letzten Zeit benachteiligt hat, und die Folge würde

sein--ich hoffe, nicht sagen zu brauchen: wird sein--dass ich

ein leichtfertiges Urteil gefällt habe und mit einem Wort ein

unbrauchbarer Beamter bin, um es nicht ärger auszudrücken.

Mich gegen diese Eventualität zu sichern, dient dieses

Schreiben. Ich habe die grösste Hochachtung vor Ihnen, aber ich

kenne den Geist, den man 'den Geist der Ost-Indischen Beamten'

nennen könnte, und ich besitze diesen Geist nicht!

Ihr Wink, dass die Sache vorher besser »privat« wäre behandelt

worden, lässt mich Befürchtungen hegen vor einer mündlichen

Besprechung. Was ich in meinem Briefe von gestern gesagt habe,

ist wahr. Doch vielleicht würde es unwahr scheinen, wenn die

Sache in einer Weise behandelt würde, die die Offenbarwerdung

meiner Beschuldigung wie meines Vermutens veranlasste, bevor der

Regent von hier entfernt ist.

Ich mag Ihnen nicht verhehlen, dass sogar Ihr unerwartetes Kommen

in Verbindung mit dem gestern von mir nach Serang gesandten

Express mich befürchten lässt, dass der Schuldige, der früher

meine Ermahnungen in den Wind schlug, jetzt vor der Zeit aufmerksam

werden und versuchen wird, wenn möglich die Beweise seiner Schuld,

tant soit peu, zu verwischen.

Ich habe die Ehre, mich noch jetzt buchstäblich auf meine Missive

von gestern zu beziehen, doch erlaube ich mir die Freiheit, dabei

ausdrücklich zu bemerken, dass diese Missive auch den Vorschlag

enthielt: vor der Untersuchung den Regenten zu entfernen und

die von ihm Abhängigen vorläufig unschädlich zu machen. Ich

vermeine nicht weiter verantwortlich zu sein für das, was ich

vorher andeutete, wenn Sie nicht meinem Vorschlage betreffs der

Art und Weise der Untersuchung--d. i. unparteiisch, öffentlich,

und vor allem frei--zuzustimmen belieben.

Diese Freiheit besteht nicht, ehe nicht der Regent entfernt

ist, und nach meiner bescheidenen Meinung liegt hierin nichts

Gefährliches. Ihm kann doch gesagt werden, dass ich ihn beschuldige

und verdächtig erkläre, dass ich Gefahr laufe und nicht er, wenn

er unschuldig ist. Denn ich selbst bin der Ansicht, dass ich aus

dem Dienst entlassen zu werden verdiene, wenn sich herausstellt,

dass ich leichtfertig oder selbst nur voreilig gehandelt habe.

Voreilig! Nach Jahren, Jahren schwersten Missbrauchs!

Voreilig! Als wenn ein ehrlicher Mensch schlafen könnte und leben

und geniessen, solange die, über deren Wohlergehen zu wachen er

berufen ist, sie, die im höchsten Sinne seine 'Nächsten' sind,

vergewaltigt werden und ausgesogen!

Es ist wahr, ich bin hier erst kurze Zeit, doch ich hoffe, dass

die Frage einmal sein wird: was man gethan hat, ob man es gut

gethan hat, und nicht, ob man es in zu kurzer Zeit gethan hat. Für

mich ist jede Spanne Zeit zu lang, die gekennzeichnet ist durch

Erpressung und Unterdrückung, und schwer wiegt mir die Sekunde,

die durch meine Nachlässigkeit, durch meine Pflichtversäumnis,

durch meinen 'Geist des 'Schipperns'' in Elend verbracht wäre.

Mich quälen die Tage, die ich verstreichen liess, ehe ich Ihnen

offiziell Rapport erstattete, und ich bitte um Vergebung wegen

dieses Versäumnisses.

Ich nehme mir die Freiheit, Sie zu ersuchen, dass Sie mir die

Gelegenheit geben, mein Schreiben von gestern zu rechtfertigen und

mich zu sichern vor dem Missglücken meiner Versuche, die Abteilung

Lebak von dem Wurm zu befreien, der seit Menschengedenken an

ihrem Wohlergehen nagt.

Hier liegt die Ursache, dass ich aufs neue so frei bin, Sie zu

ersuchen, meine Handlungen diesangehend--die ja wahrlich ganz

nach Vorschrift der Instruktion allein bestehen in Untersuchung,

Rapport und Vorschlag--gütigst gutheissen zu wollen, den Regenten

von Lebak, ohne voraufgehende direkte oder indirekte Warnung,

von hier zu entfernen, und darauf eine Untersuchung bezüglich

dessen einzuleiten, was ich in meinem Schreiben von gestern,

No. 88, mitteilte.

Der Assistent-Resident von Lebak,

Max Havelaar · 第 44 / 109 题