Max Havelaar.«

Diese Bitte, die Schuldigen nicht in Schutz zu nehmen, empfing der

Resident unterwegs. Eine Stunde nach seiner Ankunft stattete er dem

Regenten einen kurzen Besuch ab und fragte bei dieser Gelegenheit:

was er gegen den Assistent-Residenten vorbringen könne? und dann: ob

er, der Adhipatti, Geld nötig habe? Auf die erste Frage antwortete der

Regent: »Nichts, das kann ich beschwören!« Auf die zweite antwortete

er zustimmend, worauf der Resident ihm ein paar Banknoten gab, die

er--für den vorkommenden Fall mitgebracht!--aus seiner Westentasche

zog. Man wird verstehen, dass dies gänzlich ohne Wissen Havelaars

vor sich ging, und bald werden wir erfahren, wie diese schändliche

Handlungsweise ihm bekannt wurde.

Als der Resident Slymering bei Havelaar abstieg, war er bleicher als

gewöhnlich, und seine Worte standen weiter voneinander denn je. Es war

denn auch keine geringe Sache für jemanden, der sich so auszeichnete

durch 'Schippern' und jährliche Ruheberichte, so plötzlich Briefe

zu empfangen, worin sich weder eine Spur fand vom gebräuchlichen

offiziellen Optimismus, noch von künstlicher Verdrehung der Sache,

noch von einiger Furcht vor der Unzufriedenheit der Regierung über die

»Belästigung« mit ungünstigen Berichten. Der Resident von Bantam war

erschrocken, und wenn man mir das unedle Bild um seiner Korrektheit

willen verzeihen will, habe ich Lust, ihn mit einem Gassenjungen zu

vergleichen, der sich über Verletzung urgrossväterlicher Gewohnheiten

beklagt, weil ein excentrischer Kamerad ihn ohne voraufgehende

Schimpfworte geschlagen hat.

Er begann damit, den Kontrolleur zu fragen, warum er nicht versucht

habe, Havelaar von seiner Anklage zurückzuhalten. Der arme Verbrugge,

dem die ganze Anklage unbekannt war, gab dies an, fand aber keinen

Glauben. Der Herr Slymering konnte das Eine nicht begreifen, wie jemand

ganz allein, auf eigene Verantwortung und ohne in die Länge gezogene

Erwägungen oder 'Rücksprachen' zu so unerhörter Pflichterfüllung

hatte übergehen können. Da gleichwohl Verbrugge--vollkommen

wahrheitsgemäss--dabei blieb, dass er keine Wissenschaft von den

Briefen besitze, die Havelaar geschrieben hatte, so musste der

Resident nach vielen Ausrufen voll ungläubiger Verwunderung endlich

sich darein finden, und er ging--ich weiss nicht, warum--dazu über,

diese Briefe zu verlesen.

Was Verbrugge beim Anhören derselben litt, ist schwer zu

beschreiben. Er war ein ehrlicher Mann und würde sicher nicht gelogen

haben, wenn Havelaar sich auf ihn berufen hätte, um die Wahrheit

des Inhalts der Briefe festzustellen. Aber auch abgesehen von dieser

Ehrlichkeit, er hatte in vielen schriftlichen Rapporten nicht immer

vermeiden können, die Wahrheit zu sagen, auch hin und wieder da,

wo sie gefährlich war. Was würde es geben, wenn Havelaar davon

Gebrauch machte?

Nach dem Verlesen der Briefe erklärte der Resident, es würde ihm

angenehm sein, wenn Havelaar diese Schriftstücke zurücknähme, um sie

als nicht geschrieben betrachten zu können, was dieser mit höflicher

Bestimmtheit von sich wies. Nachdem er vergebens versucht hatte,

ihn hierzu zu bewegen, sagte der Resident, dass ihm dann nichts

anderes übrig bliebe, als eine Untersuchung über die Begründetheit

der erhobenen Klagen anzustellen, und dass er also Havelaar ersuchen

müsste, die Zeugen aufrufen zu lassen, die seinen Beschuldigungen

Halt geben könnten.

Ihr armen Leute, die ihr euch verwundet hattet an den Dornsträuchen

in dem Ravijn, wie angstvoll würden eure Herzen geklopft haben,

wenn ihr von diesem Verlangen hättet hören können!

Armer Verbrugge, du, erster Zeuge, Hauptzeuge, Zeuge ex officio,

Zeuge kraft Amtes und Eides! Zeuge, der du schon Zeugnis abgelegt

hattest durch schriftlichen Bericht! Durch schriftlichen Bericht,

der dalag, auf dem Tisch, unter Havelaars Hand ...

Havelaar antwortete:

»Resident, ich bin Assistent-Resident von Lebak, ich habe gelobt,

die Bevölkerung zu schirmen gegen Erpressung und Gewaltthat, ich

klage den Regenten an und seinen Schwiegersohn zu Parang-Kudjang,

ich werde die Begründetheit meiner Anklage beweisen, sobald mir dazu

die Gelegenheit gegeben wird, die ich in meinen Briefen erbat, ich

bin schuldig der Verleumdung, wenn meine Beschuldigung falsch ist!«

Wie Verbrugge aufatmete!

Und wie sonderbar der Resident Havelaars Worte fand!

Die Unterhaltung dauerte lange. Mit Höflichkeit--denn höflich und

wohlerzogen war der Herr Slymering--suchte er Havelaar zu bewegen,

von so verkehrten Grundsätzen abzulassen. Doch mit ebenso grosser

Höflichkeit blieb dieser unerschütterlich. Das Ende war, dass

der Resident sich darin fügen musste, und als Bedrohung sagte,

was für Havelaar ein Triumph war: dass er sich dann genötigt sähe,

die fraglichen Briefe der Regierung zu unterbreiten.

Die Sitzung wurde aufgehoben. Der Resident besuchte den

Adhipatti--wir sahen schon, was er da zu verrichten hatte!--und

nahm darauf das Mittagmahl an dem dürftigen Tische der Havelaars

ein. Gleich darauf kehrte er nach Serang zurück, mit grosser Eile:

Weil. Er. So. Besonders. Drängend. Zu thun. Habe.

Am folgenden Tage empfing Havelaar vom Residenten von Bantam einen

Brief, dessen Inhalt ersichtlich wird aus der Antwort, die ich hier

abschreibe:

»No. 93. Rangkas-Betung, den 28. Februar 1856.

Geheim.

Ich habe die Ehre gehabt, Ihre Eilmissive vom 26. dieses, La O,

geheim, zu empfangen, in der Hauptsache Mitteilung enthaltend:

dass Sie Gründe hätten, nicht den Vorschlägen Gewähr zu geben,

die ich in meinen Amtsschreiben vom 24. und 25. dieses,

No. 88 und 91, machte;

dass Sie vorher vertrauliche Mitteilung gewünscht hätten;

dass Sie meine Handlungen, wie sie in den beiden Briefen

umschrieben sind, nicht billigten;

und zum Schluss einige Befehle.

Ich habe nun die Ehre, wie es bereits in der vorgestrigen Konferenz

mündlich geschah, nochmals und zum Überfluss zu versichern:

dass ich vollkommen die Legitimität Ihrer Autorität

respektiere, wo es sich um die Wahl handelt, meinen Vorschlägen

Gewähr zu geben oder nicht;

dass den empfangenen Befehlen mit Genauigkeit und nötigenfalls

mit Selbstverleugnung nachgekommen werden wird, als wären

Sie zugegen bei allem, was ich thue und sage, oder genauer:

bei allem, was ich nicht thue und nicht sage.

Ich weiss, dass Sie auf meine Loyalität bezüglich dessen vertrauen.

Doch ich erlaube mir die Freiheit, auf das feierlichste zu

protestieren gegen den geringsten Schein von Missbilligung

bezüglich einer einzigen Handlung, eines einzigen Wortes, eines

einzigen Satzes, von mir in dieser Angelegenheit verrichtet,

gesprochen oder geschrieben.

Ich habe die Überzeugung, dass ich meine Pflicht gethan habe,

sowohl was die Absicht, als auch was die Art der Ausführung

angeht, vollkommen meine Pflicht, nichts als meine Pflicht ohne

die mindeste Abweichung.

Lange hatte ich nachgedacht, bevor ich handelte--das heisst:

bevor ich »untersuchte, rapportierte und Vorschläge machte«--und

wenn ich in etwas auch nur im geringsten gefehlt haben sollte

... aus Übereilung fehlte ich nicht.

In gleichen Umständen würde ich wiederum ... etwas schneller

jedoch ... ganz, buchstäblich ganz dasselbe thun und lassen.

Und wäre es selbst, dass eine höhere Macht denn die Ihre etwas

missbilligte von dem, was ich that--ausgenommen vielleicht die

Eigenart meines Stils, die einen Teil meiner selbst ausmacht,

ein Gebrechen, für das ich so wenig verantwortlich bin, wie ein

Stotterer für das seine--wäre es das immerhin ... doch nein,

dies kann es nicht sein, aber wäre es auch so: ich habe meine

Pflicht gethan!

Gewiss thut es mir--gleichwohl ohne befremdet zu sein--leid,

dass Sie hierüber anders urteilen--und was mich selbst angeht,

ich würde mich sogleich dabei beruhigen, dass eine Verkennung

meiner Person stattfand--doch es ist ein Prinzip in Frage, und

ich habe Gewissensgründe, die es fordern, dass festgestellt werde,

welche Meinung richtig ist, die Ihre oder die meine.

Anders dienen, als ich zu Lebak diente, kann ich nicht. Wünscht

also das Gouvernement anders bedient zu werden, dann muss

ich als ehrlicher Mann ehrerbietig darum ersuchen, dass

man mich verabschiede. Dann muss ich in einem Alter von

sechsunddreissig Jahren danach streben, aufs neue eine Laufbahn

mir zu erkämpfen. Dann muss ich--nach siebenzehn Jahren, nach

siebenzehn schweren, mühevollen Dienstjahren, nachdem ich meine

besten Lebenskräfte dem zum Opfer gebracht habe, was ich für meine

Pflicht hielt--aufs neue die Gesellschaft fragen, ob sie mir Brot

geben will für Frau und Kind, Brot in Tausch für meine Gedanken,

Brot vielleicht in Tausch für Arbeit mit Schubkarren oder Spaten,

wenn der Kraft meines Arms mehr Wert zuerkannt wird als der Kraft

meiner Seele.

Doch ich kann und will nicht glauben, dass Ihre Meinung von

Seiner Excellenz dem Generalgouverneur geteilt wird, und ich

bin also verpflichtet, ehe ich übergehe zu dem Bittersten und

Äussersten, das ich in dem vorhergehenden Absatz niederschrieb,

Sie ehrerbietig zu ersuchen, dem Gouvernement vorzustellen:

es möge dem Residenten von Bantam Befehl geben, dass er annoch

die Handlungen des Assistent-Residenten, wie sie in dessen

Missives vom 24. und 25. dieses, No. 88 und 91, umschrieben

sind, gutheisse.

Oder aber:

es möge genannten Assistent-Residenten zur Verantwortung

aufrufen gegen die vom Residenten von Bantam zu formulierenden

Punkte der Missbilligung.

Ich habe die Ehre, Ihnen zum Schluss die dankbare Versicherung

zu geben, dass, wenn etwas mich abbringen könnte von meinen lang

durchdachten und ruhig, doch ebenso mit Leidenschaft verfolgten

Prinzipien in dieser Frage ... wahrlich, es würde dies nur der

rücksichtsvollen, einnehmenden Weise gelungen sein, in der Sie

in der Konferenz von ehegestern diese Prinzipien bekämpft haben.

Der Assistent-Resident von Lebak,

Max Havelaar.

Ohne ein Urteil auszusprechen über den guten Grund des Argwohns der

Witwe Slotering, die Ursache betreffend, die ihre Kinder zu Waisen

machte, und indem ich allein annehme, was beweisbar ist, dass nämlich

in Lebak eine enge Beziehung besteht zwischen Pflichterfüllung und

Gift--mochte auch immer diese Beziehung nur in bestimmter Leute Meinung

bestehen--so wird doch jeder einsehen, dass Max und Tine kummervolle

Tage nach des Residenten Besuch zu durchleben hatten. Ich glaube,

ich habe nicht nötig, die Angst einer Mutter zu schildern, die,

wenn sie ihrem Kinde Nahrung reicht, sich stets die Frage vorlegen

muss, ob sie vielleicht ihren Liebling ermorde? Ach, war er doch

ein »abgebetetes Kind«, der kleine Max, der sieben Jahre nach der

Verehelichung ausgeblieben war, als hätte der Schalk gewusst, dass es

keinen Vorteil bedeute, als Sohn von solchen Eltern zur Welt zu kommen!

Neunundzwanzig lange Tage hatte Havelaar zu warten, ehe der

Generalgouverneur ihm mitteilte ... doch wir sind so weit noch nicht.

Kurz nach des Residenten vergeblichen Versuchen, Havelaar zur

Einziehung seiner Briefe zu bewegen, oder zum Verrat der armen Leute,

die auf seine Grossmut vertraut hatten, trat Verbrugge einmal bei ihm

ein. Der brave Mann war totenbleich und konnte nur mit Mühe sprechen.

--Ich bin beim Regenten gewesen, sagte er ... das ist infam ... doch

verraten Sie mich nicht.

--Was? Was soll ich nicht verraten?

--Geben Sie mir Ihr Wort, keinen Gebrauch machen zu wollen von dem,

was ich Ihnen jetzt sagen werde?

--Wieder Halbheit, sagte Havelaar. Doch ... gut! Ich gebe mein Wort.

Und darauf erzählte Verbrugge, was dem Leser bereits bekannt ist, dass

nämlich der Resident an den Adhipatti die Frage gestellt hatte, ob er

gegen Havelaar etwas vorzubringen wüsste, und dass er ihm gleichzeitig

ganz unerwartet Geld angeboten und ihm auch gegeben hatte. Verbrugge

wusste es von dem Regenten selbst, der ihn fragte, welche Gründe den

Residenten hierzu veranlasst haben könnten. Havelaar war entrüstet,

allein ... er hatte sein Wort gegeben.

Am folgenden Tage kam Verbrugge wieder und sagte, dass Duclari ihm

vorgehalten, wie unedel es war, Havelaar, der mit solchen Gegnern

zu kämpfen hätte, so ganz allein zu lassen, worauf er nun komme,

ihn von seinem gegebenen Wort zu entbinden.

--Gut, rief Havelaar, schreiben Sie das auf!

Verbrugge schrieb es auf. Auch diese Erklärung liegt vor mir.

Der Leser hat gewiss schon längst eingesehen, warum ich so leicht

allen Ansprüchen auf juridische Echtheit der Geschichte Saïdjahs

entsagen konnte.

Es war recht bemerkenswert, wie der furchtsame Verbrugge--vor Duclaris

Mahnung--auf Havelaars Wort ohne weiteres baute, und doch in einer

Sache, die zum Wortbruch so stark nötigte!

Und noch etwas. Es sind seit den Geschehnissen, die ich erzähle,

Jahre dahingegangen. Havelaar hat in dieser Zeit schwer gelitten,

er hat seine Familie leiden sehen--die Schriftstücke, die vor mir

liegen, zeugen davon!--und es scheint, dass er auf etwas wartete

... nun, ich teile hier, nach dem Original von seiner Hand, folgende

Aufzeichnung mit:

»Ich habe in den Zeitungen gelesen, dass der Herr Slymering zum Ritter

des Niederländischen Löwen ernannt ist. Er scheint jetzt Resident

von Djokjakarta zu sein. Ich würde also nun ohne Gefahr für Verbrugge

auf die Lebakschen Angelegenheiten zurückkommen können.«

Max Havelaar · 第 45 / 109 题