Diese Bitte, die Schuldigen nicht in Schutz zu nehmen, empfing der
Resident unterwegs. Eine Stunde nach seiner Ankunft stattete er dem
Regenten einen kurzen Besuch ab und fragte bei dieser Gelegenheit:
was er gegen den Assistent-Residenten vorbringen könne? und dann: ob
er, der Adhipatti, Geld nötig habe? Auf die erste Frage antwortete der
Regent: »Nichts, das kann ich beschwören!« Auf die zweite antwortete
er zustimmend, worauf der Resident ihm ein paar Banknoten gab, die
er--für den vorkommenden Fall mitgebracht!--aus seiner Westentasche
zog. Man wird verstehen, dass dies gänzlich ohne Wissen Havelaars
vor sich ging, und bald werden wir erfahren, wie diese schändliche
Handlungsweise ihm bekannt wurde.
Als der Resident Slymering bei Havelaar abstieg, war er bleicher als
gewöhnlich, und seine Worte standen weiter voneinander denn je. Es war
denn auch keine geringe Sache für jemanden, der sich so auszeichnete
durch 'Schippern' und jährliche Ruheberichte, so plötzlich Briefe
zu empfangen, worin sich weder eine Spur fand vom gebräuchlichen
offiziellen Optimismus, noch von künstlicher Verdrehung der Sache,
noch von einiger Furcht vor der Unzufriedenheit der Regierung über die
»Belästigung« mit ungünstigen Berichten. Der Resident von Bantam war
erschrocken, und wenn man mir das unedle Bild um seiner Korrektheit
willen verzeihen will, habe ich Lust, ihn mit einem Gassenjungen zu
vergleichen, der sich über Verletzung urgrossväterlicher Gewohnheiten
beklagt, weil ein excentrischer Kamerad ihn ohne voraufgehende
Schimpfworte geschlagen hat.
Er begann damit, den Kontrolleur zu fragen, warum er nicht versucht
habe, Havelaar von seiner Anklage zurückzuhalten. Der arme Verbrugge,
dem die ganze Anklage unbekannt war, gab dies an, fand aber keinen
Glauben. Der Herr Slymering konnte das Eine nicht begreifen, wie jemand
ganz allein, auf eigene Verantwortung und ohne in die Länge gezogene
Erwägungen oder 'Rücksprachen' zu so unerhörter Pflichterfüllung
hatte übergehen können. Da gleichwohl Verbrugge--vollkommen
wahrheitsgemäss--dabei blieb, dass er keine Wissenschaft von den
Briefen besitze, die Havelaar geschrieben hatte, so musste der
Resident nach vielen Ausrufen voll ungläubiger Verwunderung endlich
sich darein finden, und er ging--ich weiss nicht, warum--dazu über,
diese Briefe zu verlesen.
Was Verbrugge beim Anhören derselben litt, ist schwer zu
beschreiben. Er war ein ehrlicher Mann und würde sicher nicht gelogen
haben, wenn Havelaar sich auf ihn berufen hätte, um die Wahrheit
des Inhalts der Briefe festzustellen. Aber auch abgesehen von dieser
Ehrlichkeit, er hatte in vielen schriftlichen Rapporten nicht immer
vermeiden können, die Wahrheit zu sagen, auch hin und wieder da,
wo sie gefährlich war. Was würde es geben, wenn Havelaar davon
Gebrauch machte?
Nach dem Verlesen der Briefe erklärte der Resident, es würde ihm
angenehm sein, wenn Havelaar diese Schriftstücke zurücknähme, um sie
als nicht geschrieben betrachten zu können, was dieser mit höflicher
Bestimmtheit von sich wies. Nachdem er vergebens versucht hatte,
ihn hierzu zu bewegen, sagte der Resident, dass ihm dann nichts
anderes übrig bliebe, als eine Untersuchung über die Begründetheit
der erhobenen Klagen anzustellen, und dass er also Havelaar ersuchen
müsste, die Zeugen aufrufen zu lassen, die seinen Beschuldigungen
Halt geben könnten.
Ihr armen Leute, die ihr euch verwundet hattet an den Dornsträuchen
in dem Ravijn, wie angstvoll würden eure Herzen geklopft haben,
wenn ihr von diesem Verlangen hättet hören können!
Armer Verbrugge, du, erster Zeuge, Hauptzeuge, Zeuge ex officio,
Zeuge kraft Amtes und Eides! Zeuge, der du schon Zeugnis abgelegt
hattest durch schriftlichen Bericht! Durch schriftlichen Bericht,
der dalag, auf dem Tisch, unter Havelaars Hand ...
Havelaar antwortete:
»Resident, ich bin Assistent-Resident von Lebak, ich habe gelobt,
die Bevölkerung zu schirmen gegen Erpressung und Gewaltthat, ich
klage den Regenten an und seinen Schwiegersohn zu Parang-Kudjang,
ich werde die Begründetheit meiner Anklage beweisen, sobald mir dazu
die Gelegenheit gegeben wird, die ich in meinen Briefen erbat, ich
bin schuldig der Verleumdung, wenn meine Beschuldigung falsch ist!«
Wie Verbrugge aufatmete!
Und wie sonderbar der Resident Havelaars Worte fand!
Die Unterhaltung dauerte lange. Mit Höflichkeit--denn höflich und
wohlerzogen war der Herr Slymering--suchte er Havelaar zu bewegen,
von so verkehrten Grundsätzen abzulassen. Doch mit ebenso grosser
Höflichkeit blieb dieser unerschütterlich. Das Ende war, dass
der Resident sich darin fügen musste, und als Bedrohung sagte,
was für Havelaar ein Triumph war: dass er sich dann genötigt sähe,
die fraglichen Briefe der Regierung zu unterbreiten.
Die Sitzung wurde aufgehoben. Der Resident besuchte den
Adhipatti--wir sahen schon, was er da zu verrichten hatte!--und
nahm darauf das Mittagmahl an dem dürftigen Tische der Havelaars
ein. Gleich darauf kehrte er nach Serang zurück, mit grosser Eile:
Weil. Er. So. Besonders. Drängend. Zu thun. Habe.
Am folgenden Tage empfing Havelaar vom Residenten von Bantam einen
Brief, dessen Inhalt ersichtlich wird aus der Antwort, die ich hier
abschreibe:
»No. 93. Rangkas-Betung, den 28. Februar 1856.
Geheim.
Ich habe die Ehre gehabt, Ihre Eilmissive vom 26. dieses, La O,
geheim, zu empfangen, in der Hauptsache Mitteilung enthaltend:
dass Sie Gründe hätten, nicht den Vorschlägen Gewähr zu geben,
die ich in meinen Amtsschreiben vom 24. und 25. dieses,
No. 88 und 91, machte;
dass Sie vorher vertrauliche Mitteilung gewünscht hätten;
dass Sie meine Handlungen, wie sie in den beiden Briefen
umschrieben sind, nicht billigten;
und zum Schluss einige Befehle.
Ich habe nun die Ehre, wie es bereits in der vorgestrigen Konferenz
mündlich geschah, nochmals und zum Überfluss zu versichern:
dass ich vollkommen die Legitimität Ihrer Autorität
respektiere, wo es sich um die Wahl handelt, meinen Vorschlägen
Gewähr zu geben oder nicht;
dass den empfangenen Befehlen mit Genauigkeit und nötigenfalls
mit Selbstverleugnung nachgekommen werden wird, als wären
Sie zugegen bei allem, was ich thue und sage, oder genauer:
bei allem, was ich nicht thue und nicht sage.
Ich weiss, dass Sie auf meine Loyalität bezüglich dessen vertrauen.
Doch ich erlaube mir die Freiheit, auf das feierlichste zu
protestieren gegen den geringsten Schein von Missbilligung
bezüglich einer einzigen Handlung, eines einzigen Wortes, eines
einzigen Satzes, von mir in dieser Angelegenheit verrichtet,
gesprochen oder geschrieben.
Ich habe die Überzeugung, dass ich meine Pflicht gethan habe,
sowohl was die Absicht, als auch was die Art der Ausführung
angeht, vollkommen meine Pflicht, nichts als meine Pflicht ohne
die mindeste Abweichung.
Lange hatte ich nachgedacht, bevor ich handelte--das heisst:
bevor ich »untersuchte, rapportierte und Vorschläge machte«--und
wenn ich in etwas auch nur im geringsten gefehlt haben sollte
... aus Übereilung fehlte ich nicht.
In gleichen Umständen würde ich wiederum ... etwas schneller
jedoch ... ganz, buchstäblich ganz dasselbe thun und lassen.
Und wäre es selbst, dass eine höhere Macht denn die Ihre etwas
missbilligte von dem, was ich that--ausgenommen vielleicht die
Eigenart meines Stils, die einen Teil meiner selbst ausmacht,
ein Gebrechen, für das ich so wenig verantwortlich bin, wie ein
Stotterer für das seine--wäre es das immerhin ... doch nein,
dies kann es nicht sein, aber wäre es auch so: ich habe meine
Pflicht gethan!
Gewiss thut es mir--gleichwohl ohne befremdet zu sein--leid,
dass Sie hierüber anders urteilen--und was mich selbst angeht,
ich würde mich sogleich dabei beruhigen, dass eine Verkennung
meiner Person stattfand--doch es ist ein Prinzip in Frage, und
ich habe Gewissensgründe, die es fordern, dass festgestellt werde,
welche Meinung richtig ist, die Ihre oder die meine.
Anders dienen, als ich zu Lebak diente, kann ich nicht. Wünscht
also das Gouvernement anders bedient zu werden, dann muss
ich als ehrlicher Mann ehrerbietig darum ersuchen, dass
man mich verabschiede. Dann muss ich in einem Alter von
sechsunddreissig Jahren danach streben, aufs neue eine Laufbahn
mir zu erkämpfen. Dann muss ich--nach siebenzehn Jahren, nach
siebenzehn schweren, mühevollen Dienstjahren, nachdem ich meine
besten Lebenskräfte dem zum Opfer gebracht habe, was ich für meine
Pflicht hielt--aufs neue die Gesellschaft fragen, ob sie mir Brot
geben will für Frau und Kind, Brot in Tausch für meine Gedanken,
Brot vielleicht in Tausch für Arbeit mit Schubkarren oder Spaten,
wenn der Kraft meines Arms mehr Wert zuerkannt wird als der Kraft
meiner Seele.
Doch ich kann und will nicht glauben, dass Ihre Meinung von
Seiner Excellenz dem Generalgouverneur geteilt wird, und ich
bin also verpflichtet, ehe ich übergehe zu dem Bittersten und
Äussersten, das ich in dem vorhergehenden Absatz niederschrieb,
Sie ehrerbietig zu ersuchen, dem Gouvernement vorzustellen:
es möge dem Residenten von Bantam Befehl geben, dass er annoch
die Handlungen des Assistent-Residenten, wie sie in dessen
Missives vom 24. und 25. dieses, No. 88 und 91, umschrieben
sind, gutheisse.
Oder aber:
es möge genannten Assistent-Residenten zur Verantwortung
aufrufen gegen die vom Residenten von Bantam zu formulierenden
Punkte der Missbilligung.
Ich habe die Ehre, Ihnen zum Schluss die dankbare Versicherung
zu geben, dass, wenn etwas mich abbringen könnte von meinen lang
durchdachten und ruhig, doch ebenso mit Leidenschaft verfolgten
Prinzipien in dieser Frage ... wahrlich, es würde dies nur der
rücksichtsvollen, einnehmenden Weise gelungen sein, in der Sie
in der Konferenz von ehegestern diese Prinzipien bekämpft haben.
Der Assistent-Resident von Lebak,
Max Havelaar.
Ohne ein Urteil auszusprechen über den guten Grund des Argwohns der
Witwe Slotering, die Ursache betreffend, die ihre Kinder zu Waisen
machte, und indem ich allein annehme, was beweisbar ist, dass nämlich
in Lebak eine enge Beziehung besteht zwischen Pflichterfüllung und
Gift--mochte auch immer diese Beziehung nur in bestimmter Leute Meinung
bestehen--so wird doch jeder einsehen, dass Max und Tine kummervolle
Tage nach des Residenten Besuch zu durchleben hatten. Ich glaube,
ich habe nicht nötig, die Angst einer Mutter zu schildern, die,
wenn sie ihrem Kinde Nahrung reicht, sich stets die Frage vorlegen
muss, ob sie vielleicht ihren Liebling ermorde? Ach, war er doch
ein »abgebetetes Kind«, der kleine Max, der sieben Jahre nach der
Verehelichung ausgeblieben war, als hätte der Schalk gewusst, dass es
keinen Vorteil bedeute, als Sohn von solchen Eltern zur Welt zu kommen!
Neunundzwanzig lange Tage hatte Havelaar zu warten, ehe der
Generalgouverneur ihm mitteilte ... doch wir sind so weit noch nicht.
Kurz nach des Residenten vergeblichen Versuchen, Havelaar zur
Einziehung seiner Briefe zu bewegen, oder zum Verrat der armen Leute,
die auf seine Grossmut vertraut hatten, trat Verbrugge einmal bei ihm
ein. Der brave Mann war totenbleich und konnte nur mit Mühe sprechen.
--Ich bin beim Regenten gewesen, sagte er ... das ist infam ... doch
verraten Sie mich nicht.
--Was? Was soll ich nicht verraten?
--Geben Sie mir Ihr Wort, keinen Gebrauch machen zu wollen von dem,
was ich Ihnen jetzt sagen werde?
--Wieder Halbheit, sagte Havelaar. Doch ... gut! Ich gebe mein Wort.
Und darauf erzählte Verbrugge, was dem Leser bereits bekannt ist, dass
nämlich der Resident an den Adhipatti die Frage gestellt hatte, ob er
gegen Havelaar etwas vorzubringen wüsste, und dass er ihm gleichzeitig
ganz unerwartet Geld angeboten und ihm auch gegeben hatte. Verbrugge
wusste es von dem Regenten selbst, der ihn fragte, welche Gründe den
Residenten hierzu veranlasst haben könnten. Havelaar war entrüstet,
allein ... er hatte sein Wort gegeben.
Am folgenden Tage kam Verbrugge wieder und sagte, dass Duclari ihm
vorgehalten, wie unedel es war, Havelaar, der mit solchen Gegnern
zu kämpfen hätte, so ganz allein zu lassen, worauf er nun komme,
ihn von seinem gegebenen Wort zu entbinden.
--Gut, rief Havelaar, schreiben Sie das auf!
Verbrugge schrieb es auf. Auch diese Erklärung liegt vor mir.
Der Leser hat gewiss schon längst eingesehen, warum ich so leicht
allen Ansprüchen auf juridische Echtheit der Geschichte Saïdjahs
entsagen konnte.
Es war recht bemerkenswert, wie der furchtsame Verbrugge--vor Duclaris
Mahnung--auf Havelaars Wort ohne weiteres baute, und doch in einer
Sache, die zum Wortbruch so stark nötigte!
Und noch etwas. Es sind seit den Geschehnissen, die ich erzähle,
Jahre dahingegangen. Havelaar hat in dieser Zeit schwer gelitten,
er hat seine Familie leiden sehen--die Schriftstücke, die vor mir
liegen, zeugen davon!--und es scheint, dass er auf etwas wartete
... nun, ich teile hier, nach dem Original von seiner Hand, folgende
Aufzeichnung mit:
»Ich habe in den Zeitungen gelesen, dass der Herr Slymering zum Ritter
des Niederländischen Löwen ernannt ist. Er scheint jetzt Resident
von Djokjakarta zu sein. Ich würde also nun ohne Gefahr für Verbrugge
auf die Lebakschen Angelegenheiten zurückkommen können.«