Da der Uhrzeiger an jedem Tag zweimal den Kreis von 12 bis 12

durchschreitet, ist es notwendig, in den Fahrplänen die eine Stundenart,

die zum größten Teil in der Nacht liegt, von der anderen, die

hauptsächlich den Tag umfaßt, zu unterscheiden. Seit dem Jahre 1878

werden, nach dem schon vorher im Postkursbuch üblichen Verfahren, in den

amtlichen deutschen Fahrplänen die Zeitangaben, die sich auf die Stunden

von 6 Uhr abends bis 5 Uhr 59 morgens beziehen, durch Unterstreichen der

Minutenziffern gekennzeichnet. In anderen Ländern, wie z. B. in Italien,

benutzt man eine fortlaufende Stundenbenennung von 1-24. Es hat dies

gewisse Vorzüge für die mündliche Benennung, gibt sicherlich auch

Ungeübten weniger Anlaß zu Irrtümern. Dennoch hat sich bei uns die

24stündige Einteilung in den Fahrplänen bisher nicht durchgesetzt.

Aus den Angaben des dienstlichen Fahrplanbuchs haben wir bereits

gesehen, daß die Züge durchaus nicht immer mit der höchstmöglichen

Geschwindigkeit fahren. Dies würde eine Überanstrengung der Lokomotiven

bedeuten, und man hätte auch keinen Überschuß zum Einholen von

Verspätungen. Die Fahrzeiten der Züge sind bei uns aber bereits sehr

straff gehalten. Auf den Schnellzügen kann nur eine wirklich gut

geschulte und tüchtige Mannschaft Pünktlichkeit auf die Minute

herbeiführen. Die anbefohlene Höchstgeschwindigkeit setzt übereifrigen

Lokomotivführern eine Grenze in der Beschleunigung des Zugs. Wenn diese

allzu hoch hinaufgesteigert wird, könnten, insbesondere bei der Fahrt

durch Krümmungen, schwerste Gefahren auftreten. Die Sicherheit des

Betriebs muß aber selbstverständlich stets der Pünktlichkeit vorangehen.

Es ist ferner zu beachten, daß für den Reisenden die höchsten

Fahrgeschwindigkeiten eines Zugs durchaus nicht das wichtigste sind.

Ausschlaggebend bleibt für ihn vielmehr die Zeit, welche er zur

Zurücklegung der Strecke zwischen zwei Orten gebraucht. Dies ist die

Reisegeschwindigkeit. Sie setzt sich aus der Fahrgeschwindigkeit und den

Aufenthalten nebst ihren Nebenerscheinungen zusammen. Personenzüge haben

öfter ebenso hohe Fahrgeschwindigkeiten wie Schnellzüge, aber ihre

Reisegeschwindigkeiten sind sehr viel geringer, da sie häufig anhalten

müssen, wobei durch die Verlangsamung beim Bremsen und die nur

allmählich ansteigende Geschwindigkeit nach der Abfahrt viel Zeit

verloren geht. Ihre Reisegeschwindigkeit ist also sehr viel geringer.

Es ist deshalb zur Erzielung rascher Verbindungen wichtiger,

lange aufenthaltslose Fahrten zu schaffen als besonders hohe

Grundgeschwindigkeiten. Das Bestreben, Schnellzüge sehr lange Strecken

ohne Aufenthalt durchlaufen zu lassen, ist denn auch heute bei allen

Bahnverwaltungen zu beobachten. Hierin stand Deutschland bis zum

Ausbruch des Kriegs nicht an der Spitze, Frankreich und England waren

uns vielmehr voraus.

Für die Unterscheidung der drei Zugarten im Personenverkehr bieten die

Fahrpläne den besten Anhalt. Sie sagen deutlich, was ein Personenzug,

was ein Eil- und was ein Schnellzug ist. Tatsächliche, untrügliche

Merkmale für deren Unterscheidung sind nicht vorhanden, am wenigsten

kann man die Betrachtung der Grundgeschwindigkeiten hierzu heranziehen.

Im allgemeinen ist zu sagen, daß ein Personenzug auf sämtlichen

Bahnhöfen der von ihm durchfahrenen Strecke anhält, der Eilzug an allen

Knotenpunkten, der Schnellzug nur auf ganz großen Bahnhöfen. In

Deutschland werden allmählich sämtliche Schnellzüge als ~D~-Züge

gefahren, wodurch ein zwar äußerliches, aber deutliches

Unterscheidungsmerkmal herbeigeführt wird.

Damit die Reisenden aus den hohen Fahrgeschwindigkeiten der Schnellzüge

einen wirklichen Nutzen ziehen können, müssen diese Züge so gelegt sein,

daß Abfahr- und Ankunftszeiten als bequem empfunden werden. Am liebsten

fährt man an nicht zu frühen Morgenstunden oder in den Abendstunden ab.

Für die Ankunft werden die gleichen Stunden bevorzugt. Es hätte wenig

Zweck, einen Schnellzug zu beschleunigen, um ihn statt um 11 Uhr nachts

erst gegen 12 Uhr abfahren zu lassen. Die Reisenden würden hierdurch

wenig gewinnen, da die freie Nachtstunde doch nicht ausgenutzt werden

kann.

Die Personenzüge werden zweckmäßig so gelegt, daß sie den Reisenden von

solchen Bahnhöfen aus, an denen die Schnellzüge nicht halten,

Gelegenheit geben, am nächsten großen Knotenpunkt in den Schnellzug

überzugehen, und daß sie die aus den Schnellzügen kommenden Reisenden

auf die folgenden kleineren Bahnhöfe verteilen.

Aus all diesem geht hervor, daß die Fahrplanaufstellung unter

Berücksichtigung sehr vieler Gesichtspunkte vorgenommen werden muß.

Ständige Kenntnis und Erkenntnis des Lebens außerhalb der Welt auf

Schienen ist für den Entwerfer eine Notwendigkeit. Die berühmte

Pünktlichkeit auf die Minute hat einen wirklichen Zweck nur dann, wenn

die Zugläufe in sinnvoller Weise angeordnet sind.

25. Die Papptäfelchen

Unsere Ferienreisenden, die wir so heiter den Anhalter Bahnhof im

~D~-Zug verlassen sahen, hatten sich die Möglichkeit, den Zug zu

benutzen, dadurch erwirkt, daß sie Fahrkarten am Schalter lösten.

Hierdurch war der Beförderungsvertrag zwischen ihnen und der

Eisenbahnverwaltung geschlossen worden.

Der Beamte am Schalter war nicht berechtigt, dem einen oder dem anderen,

der eine Fahrkarte erwerben wollte, diese zu verweigern. Die Eisenbahn

hat ja bei uns ein tatsächliches, nur neuerdings durch den

Kraftwagenverkehr ein wenig beeinträchtigtes Alleinrecht der

Schnellbeförderung zwischen verschiedenen Orten. Aus diesem Grund ist

ihr gesetzlich die Beförderungspflicht auferlegt. Sie darf nur unter

besonderen Umständen den Vertragsabschluß verweigern. Insbesondere sind

Personen, die mit ansteckenden Krankheiten behaftet sind oder aus

anderen Gründen den Mitreisenden besonders lästig fallen würden, vom

Beförderungsrecht ausgeschlossen.

Dieses Recht, das man mit dem Erwerb der Fahrkarte gewinnt, gibt jedoch

der Eisenbahn gegenüber keinen so ausgedehnten Anspruch auf

Schadenersatz bei Nichterfüllung, wie dies innerhalb anderer Verträge

der Fall ist. Zweifellos ist die Eisenbahn schadenersatzpflichtig, wenn

in den amtlichen Aushängefahrplänen, nicht aber in den Kursbüchern, ein

Fehler enthalten ist, durch den etwa eine Zugversäumnis veranlaßt wird.

Aber auch hier ist die Inanspruchnahme der Eisenbahn schon stark

herabgesetzt durch den Paragraphen 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der

beim Eintritt eines ungewöhnlich hohen Schadens ein Mitverschulden des

Geschädigten annimmt, falls dieser es unterlassen hat, den anderen

Beteiligten auf die Möglichkeit des Eintritts eines ungewöhnlich hohen

Schadens aufmerksam zu machen. Wenn nun jemand etwa, um ein großes

Geschäft abzuschließen, zu bestimmter Stunde an einem bestimmten Ort

sein muß, den Anschluß jedoch durch einen Fehler im Fahrplan versäumt,

und das Geschäft zu seinem dauernden Schaden hierdurch nicht zustande

kommt, so kann er die Eisenbahn deswegen nicht voll belangen, da er ja

sicherlich vor Lösen der Fahrkarte dem Schalterbeamten keine Mitteilung

von der Sachlage gemacht hat.

Die Eisenbahnverkehrsordnung setzt weitere Einschränkungen für die

Vertragserfüllung fest. Wenn in dem Zug, den der Reisende benutzen will,

kein Platz mehr vorhanden ist, auch nicht in einer höheren Wagenklasse

als der, für welche die Fahrkarte gelöst ist, so kann der Reisende,

falls er zurückbleibt, nur Erstattung des Fahrgelds sowie der

Gepäckfracht verlangen. Eine Entschädigung steht ihm nicht zu. Die

verspätete Abfahrt oder Ankunft oder das Ausfallen eines Zugs begründen

keinen Anspruch auf Entschädigung. Wird infolge einer Verspätung der

Anschluß an einen anderen Zug versäumt, so kann der Reisende auch nur

das Fahrgeld und die Gepäckfracht für die nicht durchfahrene Strecke

zurückfordern. Gibt der Reisende in einem solchen Fall die Weiterfahrt

auf und kehrt mit dem nächsten günstigsten Zug ohne Fahrtunterbrechung

zum Abgangsbahnhof zurück, so sind ihm Fahrgeld und Gepäckfracht ganz zu

erstatten, auch freie Rückbeförderung in der für die Hinreise bezahlten

Wagenklasse zu gewähren. Wenn Naturereignisse oder andere zwingende

Umstände die Fahrt auf einer Strecke verhindern, so hat die Eisenbahn

zwar tunlichst für die Weiterbeförderung bis zu jenem Punkt zu

sorgen, von dem ab die Strecke wieder fahrbar ist, aber eine

Schadenersatzpflicht erwächst ihr in solchem Fall erst recht nicht.

Nur in sehr seltenen Fällen wird der Eisenbahnreisende von derartigen

Beschränkungen berührt. Zu allermeist erwirbt er sich mit der gesetzlich

festgelegten Vorausbezahlung des Fahrpreises beim Erwerb der Fahrkarte

das Recht, auf dem prachtvoll glatten Stahlpfad dahinzugleiten, bis der

Bestimmungsort erreicht ist. In den allermeisten Fällen hat der

Fahrtausweis, der den Eintritt in den Eisenbahnbezirk ermöglichte, die

Form des Papptäfelchens.

Auch diese Fahrkartenform hat es nicht von Beginn an gegeben. In den

ersten Jahrzehnten waren auch auf den Eisenbahnen Fahrtausweise in Form

von dünnen Scheinen üblich, wie sie die Personenfahrpost angewendet

hatte. Fahrziel und Fahrpreis wurden handschriftlich eingetragen. Erst

in den sechziger Jahren wurden die fertigen Papptäfelchen von _Edmonson_

eingeführt. Sie können leichter unversehrt erhalten werden, die

zahlreichen aufgedruckten Angaben bleiben besser lesbar, die Abfertigung

geht durch den Fortfall alles Schreibwerks sehr viel rascher vor sich.

Die Zahl der Fahrkarten, die an jedem Schalter vorgehalten werden

müssen, ist sehr bedeutend. Eine große Ersparnis wird dadurch erzielt,

daß jedes Papptäfelchen durch Abtrennung des unteren Abschnitts in eine

nur mit dem halben Preis zu bezahlende Kinderfahrkarte umgewandelt

werden kann. Ebenso spart man die Auflegung besonderer Fahrkartensätze

für Schnellzüge dadurch, daß besondere Zuschlagkarten ausgegeben werden.

Mit Hilfe von nur sechs Arten der Zuschlagkarten, nämlich solcher für

die drei Zonen und die zwei hierbei zu unterscheidenden Wagenklassen --

erster und zweiter zu gleichem Preis, sowie dritter -- können alle

Ansprüche befriedigt werden. Die unmittelbar für Schnellzüge gültigen

Fahrkarten, die auf großen Bahnhöfen zur Beschleunigung der Abfertigung

dennoch vorhanden sind, werden durch einen senkrecht durchlaufenden

roten Strich gekennzeichnet.

Zur weiteren Einschränkung der Auflage hält man Fahrkarten für

Verbindungen, die seltener benutzt werden, nicht fertig vor. Die

Ausweise hierfür werden vielmehr auf Verlangen durch handschriftliche

Eintragungen in Blankfahrscheine hergestellt. Die Ausstellung erfolgt

mittels unverwischbaren Tintenstifts im Pausverfahren. Die Urschrift

bleibt zur Verrechnung am Schalter, die Pause wird dem Fahrgast

ausgehändigt. Es können auf Einem solchen Fahrschein gleichartige

Fahrtausweise für mehrere Personen hergestellt werden. Diese Einrichtung

bringt eine besondere Erleichterung dadurch, daß auf diese Weise das

Gepäck sofort bis zum Reiseziel abgefertigt werden kann, was nicht

möglich wäre, wenn nur eine Teilfahrkarte gelöst werden müßte.

Für Fahrten über sehr lange Strecken, welche die Bezirke vieler

Verwaltungen berühren und wahlweise auf verschiedenen Wegen ausgeführt

werden können, erhält der Reisende einen Fahrtausweis in Buchform. Es

ist hier eine große Zahl von Prüfungsabschnitten zusammengeheftet, die

unterwegs ausgetrennt werden und als Unterlage für die Abrechnung

dienen. Da der Reisende verschiedene Wege benutzen darf, so wäre auf

andere Weise nicht festzustellen, durch welchen Bahnbezirk er wirklich

gefahren ist, welche Verwaltungen also ein Anrecht auf Bezahlung von

Teilstreckenfahrten durch diejenige Verwaltung haben, welche den

Fahrtausweis ausgegeben und das Geld für die ganze Fahrt erhalten hat.

Der Mensch ist niemals ungeduldiger, als wenn er im Begriff ist, eine

Eisenbahnfahrkarte zu lösen. Wie jeder weiß, wartet der Zug nicht, und

wie wenige wissen, erlischt der Anspruch auf Verabfolgung einer

Fahrkarte fünf Minuten vor der für den Zug festgesetzten Abgangszeit.

Viele kommen erst im letzten Augenblick an den Schalter, und alles

drängt auf rascheste Abfertigung. Den Beamten wird auf großen Bahnhöfen

die Arbeit dadurch sehr erschwert, daß die große Zahl der vorrätigen

Fahrkartengattungen die Auflageschränke allmählich höchst umfangreich

gemacht hat. Fortwährend sind längere Wege zurückzulegen, die Zeit

erfordern. Man hat die Einrichtung der Schränke zwar mit großem Bedacht

so getroffen, daß jedes Fahrkartenlager möglichst wenig Platz einnimmt,

aber auch das bringt bei der immer weiter anwachsenden Zahl der

Verkehrsverbindungen keine grundlegende Hilfe.

Von der liegenden Form der Fahrkartenstapelung in den Schränken ist man

neuerdings zur stehenden Form übergegangen. Bei der erstgenannten

Anordnung wird die auszugebende Fahrkarte von unten herausgezogen, bei

der anderen ist stets die oberste zu greifen. Die Schichtung nach

Nummern muß entsprechend einmal von unten nach oben, das andere Mal

umgekehrt geschehen. Man spart bei der stehenden Anordnung die

Anbringung besonderer Schilder vor jedem Fahrkartensatz, da die

Aufschriften der Papptäfelchen hier deutlich zu lesen sind. Eine

Beschleunigung bei der Ausgabe wird jedoch nicht erzielt, wohl aber ist

die Abrechnung beim Dienstwechsel erleichtert, da an den freiliegenden

Nummern durch Vergleich mit dem bei Dienstbeginn aufgenommenen

Verzeichnis ohne weiteres zu erkennen ist, wieviel Karten von jedem

Stapel verkauft worden sind.

Die Fahrkartenabrechnung ganz im allgemeinen ist ein sehr umfangreiches

Gebiet. Man darf ja nicht übersehen, daß jede Fahrkarte ein Wertpapier

darstellt. In den Druckereien müssen die Täfelchen schon unter Aufsicht

hergestellt werden, damit kein Mißbrauch stattfindet. Die Auslieferung

der Pakete an die einzelnen Ausgabestellen erfordert genaues Auszählen

und Bestätigung des Empfangs jeder einzelnen Kartenart nach ihrer Zahl.

Bei Neuanforderung ist der Verbrauch der alten Bestände durch

Rechnungslegung nachzuweisen. Übergibt ein Schalterbeamter dem anderen

seinen Schrank, so müßte eigentlich jedesmal eine vollständige

Nummernaufnahme stattfinden, damit der neuantretende Beamte genau weiß,

in welchem Zustand er den Fahrkartenvorrat übernommen hat. Die

Arbeitszeit der Beamten würde aber hierdurch so bedeutend verlängert

werden, daß eine solche ordentliche Übergabe nicht jedesmal vorgenommen

werden kann, zumal man auch meist den Schalter nicht so lange

geschlossen zu halten vermag.

Es kommt hinzu, daß die Aufbewahrung dieser Wertpapiere recht unsicher

ist. Die Eisenbahnverwaltung kann ja nicht jeden der großen

Fahrkartenschränke mit Stahlplatten einbruchsicher ausbilden. Das würde

viel zu große Kosten verursachen. Eine ständige Bewachung ist deshalb

notwendig.

Eine seit den letzten Jahren immer häufiger benutzte Maschine scheint

berufen zu sein, alle diese Erschwerungen und Umständlichkeiten zu

beseitigen. An zahlreichen großen Schaltern erhält der Reisende heute

nicht mehr fertig daliegende Fahrkarten aus Lagerschränken, sondern die

Papptäfelchen werden vor seinen Augen frisch gedruckt. Auf den ersten

Blick mag dies als eine Erschwerung der Abfertigung erscheinen. Denn an

allen anderen Orten geht die Abfertigung schneller vor sich, wenn die

begehrte Ware fertig vorhanden ist, als wenn sie erst besonders

hergestellt werden muß. Der Fahrkartendrucker arbeitet jedoch äußerst

geschwind, und er macht das Absuchen langer Schränke unnötig. Die nur

etwa 1-1/2 Meter lange Maschine gestattet das Drucken vieler hundert

Fahrkartenarten von fast stets der gleichen Stelle aus. Vor allem aber

beseitigt sie die schwierigen Abrechnungsverfahren gänzlich und schließt

Diebstahl aus.

[Abbildung:

Erbaut von der AEG

355. _Fahrkartendrucker_]

In den durch Sicherheitsschlösser geschützten und vollkommen

unzugänglichen Körper des Fahrkartendruckers sind so viele Druckplatten

eingeschlossen, wie der Schalter Fahrkartensorten ausgeben kann. Auf

einem langen, drehbaren Zylinder sind die Sorten verzeichnet. Ein

Schlitten kann davor auf und ab fahren. Indem der Beamte auf eine vor

dem Apparat liegende wagerechte Stange mit der Hüfte drückt, kann er den

Zylinder drehen und denjenigen Streifen, der die gewünschte

Fahrkartensorte nennt, nach vorn bringen. Alsdann wird der Schlitten vor

dem Zylinder so weit verschoben, bis ein daran angebrachter Zeiger auf

die richtige Angabe deutet. Das alles geschieht in wenigen Sekunden. Nun

greift der Beamte aus einem Ständer ein leeres Papptäfelchen in der

Farbe der gewünschten Wagenklasse heraus, schiebt es in den Schlitten,

zieht an dem darauf angebrachten Hebel, und die Fahrkarte ist durch

Anheben des betreffenden Täfelchens fertig gedruckt. Zugleich wird in

jede Fahrkarte die Tagesangabe eingepreßt, so daß der besondere

Arbeitsgang hierfür fortfällt.

[Abbildung: 356. _Drucktäfelchen des Fahrkartendruckers_]

Es werden bei diesem Vorgang ferner zwei fortlaufende Streifen mit

derselben Druckangabe versehen wie die Fahrkarte. Der eine dieser

Streifen verbleibt unzugänglich im Apparat und zeigt an, welche

Fahrkarten mit dessen Hilfe hergestellt worden sind. Der andere dringt

nach außen und wird von dem Beamten, sobald sein Dienst beendet ist,

abgeschnitten. Er hat dann nur die bequem ausgeworfenen Fahrgeldzahlen

zusammenzuzählen und mit seinem Kassenbestand zu vergleichen. Eine

besondere Übergabe braucht nicht mehr stattzufinden.

[Abbildung: 357. _Fahrkartendrucker an einer großen Ausgabe_

_Hauptbahnhof Breslau_]

[Abbildung:

Erbaut von der AEG

358. _Elektrischer Fahrkartendrucker_

Nach Einstecken des Stöpsels ~St~ fällt die neu gedruckte Fahrkarte

sofort heraus]

Wenn eine Änderung in den Tarifsätzen stattfindet, so mußten bisher

sämtliche Fahrkarten, deren Fahrpreisangabe hierdurch unrichtig

geworden war, vernichtet werden. Das ist beim Gebrauch des

Schalterfahrkartendruckers nicht mehr notwendig, da es hier Vorräte

überhaupt nicht gibt. Man braucht nur die Sicherheitsschlösser zu öffnen

und das Drucktäfelchen für die betreffende Fahrkarte gegen ein neues

auszuwechseln.

Die äußerste Bequemlichkeit und Schnelligkeit bewirkt der elektrische

Fahrkartendrucker, der in Form eines kleinen Schranks hergestellt wird

und weder Drehzylinder noch beweglichen Schlitten hat. Bei seiner

Benutzung ist nichts weiter notwendig, als einen Kontaktstöpsel in die

Klinke neben der zutreffenden Angabe zu stecken. Sofort fällt die

gewünschte Fahrkarte fertig gedruckt heraus.

Hat das Papptäfelchen seine Pflicht erfüllt, indem es den Reisenden bis

ans Ende seiner Fahrt geleitete, so wird es an der Bahnsteigsperre

abgenommen. Die Schaffner werfen die Fahrkarten in verschlossene Kästen,

die, sobald sie gefüllt sind, besonderen Prüfstellen übergeben werden.

Dort sondert man die Fahrkarten nach Tagen und Zügen und vermag zu

erkennen, ob ein Beamter an der Sperre sich durch Entgegennahme

unrichtiger Fahrkarten hat täuschen lassen. Die Nummernfolge gestattet

auch einen Schluß darauf, ob aus den Fahrkartenschränken Fahrkarten zu

Betrugszwecken außer der Reihe entnommen worden sind.

Nachdem dies erledigt ist, haben die Papptäfelchen nur noch Stoffwert.

Sie werden alsbald zu Brei eingestampft, und aus der unförmlichen Masse

entstehen alsdann neue Fahrkarten, die wiederum Menschen in Freud oder

Leid während einer Eisenbahnfahrt begleiten.

* * * * *

Die Aufgabe, welche wir uns in Abschnitt 9 stellten, ist nunmehr

erfüllt. Wir haben den ~D~-Zug Berlin-München auf seiner Teilfahrt

zwischen Berlin und Halle von Kilometer zu Kilometer begleitet, wir

haben seine Fahrbahn, seinen Bau, die zu seiner Sicherung getroffenen

Einrichtungen betrachtet, sind tief eingetaucht in den Ozean, der

inmitten der Welt auf Schienen schäumt und brandet. Die Fülle dessen,

was wir auf dem Grund dieses Meers sahen, ist niederdrückend und

erhebend zugleich; niederdrückend, weil wir erfahren mußten, daß der

Mensch gezwungen war, so gewaltige, an Zahl und Wirkungskraft

unvergleichliche Vorkehrungen zu schaffen, nur um mit einigermaßen

befriedigender Geschwindigkeit sich über seinen Heimatstern bewegen zu

können; erhebend, weil wir erkannten, wie durch unbeirrbar zielstrebiges

Zusammenwirken vieler Geschlechter die Entstehung eines so mächtigen

Werkzeugs, des gewaltigsten Hilfsmittels möglich wurde, das die

Menschheit sich geschaffen hat.

Wir haben hier und da schon Seitenblicke von der großen Hauptstrecke weg

auf besondere Eisenbahneinrichtungen geworfen. Es bleibt uns noch übrig,

drei Sondererscheinungen zu betrachten, die eine wichtige Rolle in der

Gesamtheit des Eisenbahnbetriebs spielen, zum Teil erst im Beginn ihrer

Entwicklung stehen.

[Abbildung:

Aufnahme von Photoglob in Zürich

359. _Von der ältesten Zahnbahn in Europa_

Schnurtobelbrücke der Strecke Vitznau-Rigi-Kulm]

26. Mit Zahn und Seil

Die Eisenbahn ist ein Kind der Ebene. Sobald die Züge eine steigungslose

Strecke vor sich haben, können sie auf den Flügeln des Dampfs mit

Urkraft und kühner Geschwindigkeit dahinstürmen. Aber wie der unhörbare

Zauberspruch eines Gotts den Arm des Helden, so lähmt schon eine kaum

sichtbare Steigung den vorwärtsdrängenden Willen der Lokomotive. Ihr

Atem geht nur noch stoßweis, ihre Zugkraft und Geschwindigkeit

vermindern sich stark. Bereits ein verhältnismäßig geringer

Steigungswinkel setzt die Lokomotivleistung tief hinunter. Dies klar

erkannt zu haben, ist ja eines der Hauptverdienste des großen Georg

Stephenson.

Als die Menschheit in ihrem unhemmbaren Vorwärtsdrängen daran ging, auch

die hemmenden Wälle der großen Gebirge zu überschienen, da waren

besondere, außerordentlich kostspielige Vorkehrungen notwendig, um auch

hier einigermaßen ausreichende Geschwindigkeiten zu erzielen. Damit die

Züge nicht zu hoch hinaufzusteigen brauchten, durchbohrte man mit

unendlicher Mühe die Berge. Aber auch die Zufahrten zu den Tunneln

mußten in besonderer Weise ausgestaltet werden. Spitzkehren,

Ausfahrungen von Seitentälern, große Schlingen und Schleifen wurden

gebildet, um die Steigung für jeden Meter der Vorwärtsfahrt gering zu

halten. Die Bergspitzen, nach denen so mancher sehnsüchtige Blick

emporschweifte, blieben trotzdem vom Eisenbahnverkehr ausgeschlossen.

Erst vier Jahrzehnte, nachdem die Eisenbahn für die Ebene geschaffen

war, gelang es, die Lokomotive auch in die Erhabenheit der Bergwelt

emporzuführen.

[Abbildung:

Aufnahme von Photoglob in Zürich

360. _Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren (Schweiz)_]

Bergbahnen haben zu allermeist nur die Aufgabe, Aussichtspunkte zu

erschließen. Das läßt sie betrieblich von vornherein als Bahnen

zweiter Ordnung erscheinen. Güterverkehr kommt nur in mäßigem Umfang

vor, ein Durchgangsverkehr ist äußerst selten zu bewältigen, meist

handelt es sich nur um eine Betriebszeit während weniger Monate des

Jahrs. Das legt aus geldlichen Rücksichten Beschränkungen auf. Man kann

nicht daran denken, die sehr starken Steigungen, die hier vorkommen,

durch künstliche Längenentwicklungen zu überwinden, denn diese gehören

zu den allerkostspieligsten Anlagen. Ein neuer Gedanke mußte entstehen,

die Schaffung einer besonderen Bahngattung war notwendig, um hier zum

Ziel zu gelangen.

[Abbildung: 361. _Talbrücke auf der Mürrenbahn_

Im Hintergrund von links nach rechts Eiger, Mönch und Jungfrau]

Die Welt auf Schienen Eine Darstellung der Einrichtungen und des Betriebs auf den Eisenbahnen des Fernverkehrs, Nebst einer Geschichte der Eisenbahn · 第 53 / 60 段