1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6
---+----------+--------+--------+-------------------+-----------------
_Der Schnell- oder Eilzug_ |
Nr.| hat bei |hat bei |_auf der|zum Aufnehmen oder | Bemerkungen
| vorfahr- |Voraus- |Strecke_| Absetzen von |
| planmä- | fahrt | |Reisenden zu halten|
| ßiger |des Per-| | in: |
|Überholung| sonen- | | |
|des Perso-| zugs | | |
| nenzugs | | | |
| Nr. | Nr. | | |
===+==========+========+========+===================+=================
1| 355 | |Berlin- | Cüstrin-Kietz |
| | |Cüstrin | |
| | | | |
3| 303 | | Kreuz- |Überholungsstation | Hält nur, wenn
| | |Schnei- |und nötigenfalls in|Übergangsreisende
| | |demühl | Filehne Nord, |für ~D~ 3, ~D~ 13
| | | |Ascherbude, Stieg- |oder ~D~ 23 auf-
| | | | litz, Schönlanke | zunehmen sind
| | | |und Stöwen |
| | | | |
5| 361 | |Berlin- | Cüstrin-Kietz |
| | |Cüstrin | |
| | | | |
61| 376 | |Gnesen- | Überholungsstation|
| | |Posen | und den folgenden |
| | | |Haltestationen des |
| | | |~Pz.~ 376, jedoch |
| | | |nur dann, wenn Rei-|
| | | |sende aufzunehmen |
| | | |sind, die in Posen |
| | | |auf die Züge ~D~ 16|
| | | | und ~D~ 56 über- |
| | | | gehen |
Eine gewisse Zurückhaltung wird man sich bei der Anordnung neuer
Anhaltepunkte deswegen auferlegen, weil diese naturgemäß auf die
Gesamt-Beförderungszeit verlängernd einwirken und ferner Geldausgaben
verursachen. Wird doch bei jedem Anhalten durch das Bremsen lebendige
Kraft vernichtet, die dann durch die Anfahr-Arbeit, also durch erhöhten
Kohlenverbrauch, wieder neu erzeugt werden muß. Man rechnet, daß die
Durchschnittskosten für das Halten bei einem Schnellzug 4,35 Mark, bei
einem Personenzug 1,50 ausmachen.
Bei Eisenbahnunfällen, bei großen Bränden oder sonstiger gemeiner Gefahr
dürfen alle Züge zum Aufnehmen oder Absetzen von Ärzten, Feuerwehr,
Rettungsmannschaft oder bewaffneter Macht aufgehalten werden.
Auf offener Strecke kann ein Zug durch Winken mit einer roten Fahne, im
Notfall auch schon durch Schwenken der Dienstmütze oder der bloßen Hand
zum Stehen gebracht werden. Ist Zeit genug für seine Aufstellung
vorhanden, so soll das auf Bild 299 dargestellte Haltsignal benutzt
werden.
Es kann vorkommen, daß zwar der Vorbeifahrt des Zugs an einem
Hauptsignal nichts entgegensteht, dessen Flügel aber nicht auf Fahrt
Frei gezogen werden kann, weil an der Stellvorrichtung etwas in
Unordnung ist. Keinesfalls darf nun zur Aufrechterhaltung des Betriebs
den Lokomotivführern an geeigneter Stelle einfach mitgeteilt werden, das
betreffende Signal sei in Unordnung, und sie dürften an ihm
vorbeifahren, auch wenn es auf Halt liegt. Die Ehrfurcht vor dem Halt
gebietenden Hauptsignal muß unbedingt aufrechterhalten werden.
Soll ein Lokomotivführer ein auf Halt liegendes Hauptsignal überfahren,
so muß er hierzu schriftlichen Befehl in Händen haben. Dieser wird auf
Befehlsblatt ~A~ in Abschnitt ~d~ erteilt (Bild 344~b~).
[Abbildung: 345. _Formblatt zur Meldung eines Eisenbahnunfalls_
Der Inhalt wird im Auftrag des Zugführers vom nächsten Fernsprecher
aus weitergegeben]
Abweichungen von dieser Vorschrift kommen nur auf Stadt- und
Vorortbahnen vor, die eine Zugfolge in bestimmten Abständen haben. Hier
genügt, wenn ein Hauptsignal ungangbar ist, mündlicher Befehl an den
Lokomotivführer, der aber bei jeder Vorbeifahrt stets von neuem
wiederholt werden muß. Signale, die bei Haltstellung auf mündlichen
Befehl überfahren werden dürfen, sind durch eine Tafel mit einem ~M~
besonders gekennzeichnet. Auf der Berliner Stadtbahn sind solche
~M~-Tafeln in großer Zahl zu sehen.
Wenn ein Zug liegen bleiben muß, weil die Strecke unfahrbar oder die
Maschine in Unordnung geraten ist, so muß er durch besondere Maßnahmen
nach hinten gesichert werden, falls die Haltezeit länger als acht
Minuten währt. Wenn möglich, ist der nächste Bahnwärter damit zu
beauftragen, in genügender Entfernung hinter dem Zug die Haltescheibe
aufzustellen, oder ein Schaffner ist abzuschicken, der bei hellem Tag
durch Schwenken einer roten Fahne, bei Dunkelheit oder Nebel durch
Emporhalten einer Signalfackel einen trotz der Signaldeckung dennoch
herankommenden Zug aufzuhalten hat. Fahnen und Fackeln, die selbst
starken Nebel zu durchdringen vermögen, werden stets im Packwagen
mitgeführt.
[Abbildung: 346. _Gleisräumungskran_
Sehr starker fahrbarer Schwenkkran einer amerikanischen Bahn zum
raschen Wegräumen verunglückter Eisenbahnfahrzeuge von den Geleisen]
Hat sich ein Eisenbahnunglück zugetragen, so hat der Zugführer alle
nötigen Maßregeln anzuordnen. Ihm steht der Befehl zu. Der Zug ist nach
hinten zu decken, vor allem aber ist, wenn durch den Unfall auch das
Nachbargleis für die Gegenrichtung unfahrbar geworden ist, für das
Aufhalten der entgegenkommenden Züge Sorge zu tragen. Das Unglück würde
sich ja verdoppeln, wenn ein Gegenzug in die auf seinem Gleis liegenden,
umgestürzten Fahrzeuge hineinführe. Etwa verunglückten Reisenden ist in
jeder Weise Hilfe zu leisten.
Kann die Lokomotive mit dem vorderen Zugteil sich noch bewegen, so ist
sie zur nächsten Zugmeldestelle zu senden, um dort Mitteilung von dem
Vorgefallenen zu machen. Andernfalls hat der Zugführer, sobald die
Hilfeleistungen für verunglückte Reisende ihm dazu Zeit lassen, den auf
der vorhergehenden Seite wiedergegebenen Meldezettel genau auszufüllen
und einen Boten damit an den nächsten Streckenfernsprecher zu senden, wo
dieser den Inhalt wörtlich weiterzugeben hat.
In welcher Richtung der nächste Streckenfernsprecher zu erreichen ist,
wird durch Pfeile angezeigt, die an jeder Telegraphenstange angebracht
sind. Jede Wärterbude, in der ein Streckenfernsprecher untergebracht
ist, trägt an der Vorderwand ein großes ~F~. Bei allzu weiten Abständen
der Wärterbuden voneinander sind an der Strecke öfter auch Fernsprecher
in kleinen Holzzellen allein aufgestellt.
Sobald die Nachricht von einem Unfall den nächsten Bahnhof erreicht hat,
setzt die Hilfeleistung sofort ein. Damit in der Erregung nicht etwa
Wichtiges vergessen wird, sind in den Diensträumen Tafeln aufgehängt,
auf denen man alle für solche Fälle erforderlichen Maßnahmen
zusammengestellt findet. Auch die vorgeschriebenen Meldungen sind hier
verzeichnet. Bei größeren Unfällen werden die höchsten Stellen der
Bahnverwaltung, das Reichseisenbahnamt, die Staatsanwaltschaft und die
Polizeibehörden benachrichtigt.
Sobald die Anforderung durch die Meldung des Zugführers eingetroffen
ist, wird der auf jedem größeren Bahnhof stets bereitstehende Hilfszug
abgelassen. Sein Stamm besteht aus dem Ärztewagen mit Operationsraum und
dem Hilfsgerätewagen (siehe Bild 236, Seite 284). Zum Mitnehmen von
weiteren Beamten, Krankenträgern, Arbeitern und anderen Personen werden
gewöhnliche Wagen angehängt. Das Hilfswerk hat sich zunächst auf die
Dienstleistung an verletzten Personen zu erstrecken, alsdann sind die
gesperrten Geleise frei zu machen und der verletzte Oberbau
wiederherzustellen.
23. Wache und Pflege
Alle die Vorrichtungen und Dienstmaßnahmen, welche wir in den beiden
letzten Abschnitten kennen gelernt haben, dienten keinem anderen Zweck
als der Sicherung unseres nach Halle fahrenden Schnellzugs gegen seine
Genossen auf den Schienen. Doch damit ist noch nicht genug für den
unbedingten Schutz getan, den er für seinen Weg verlangt.
Gefahr droht ihm nicht nur von anderen Zügen, es können auch plötzliche
Hindernisse auf der Fahrbahn auftreten, die seinen Lauf bedrohen. Neben
den Zugsicherungs-Einrichtungen muß die _Bewachung und Unterhaltung der
Strecke_ einhergehen. Ständige Aufsicht ist notwendig, damit die schmale
Rinne, durch die sich der Strom des Eisenbahnverkehrs gurgelnd ergießt,
ständig von allen Gegenständen freigehalten wird, die nicht der Welt auf
Schienen zugehören. Da der stählerne Pfad immer von neuem ungeheure
Gewichte zu tragen hat, so darf man keinen Augenblick darin nachlassen,
seine Festigkeit und Tragfähigkeit zu prüfen.
Die Bewachung der Strecke und ihre Pflege sind in Preußen unmittelbare
Aufgabe der Bahnmeistereien. Auch alle Bauarbeiten, die auf der Strecke
vorgenommen werden, unterstehen der Aufsicht des Bahnmeisters.
Er ist sozusagen der Hausvater der Strecke. Sie muß ihm bis ins letzte
Winkelchen bekannt sein, an den kleinsten Zeichen muß er erkennen, wo
ein Gebrechen sich auszubilden beginnt, wo schwache Stellen vorhanden
sind. Sein Auge muß immer wieder sorgend und prüfend über die Strecke
schweifen, sein Denken so innig mit ihrem Wesen verwachsen sein, daß sie
ihm Fehler offenbart, die noch kein anderer wahrnimmt.
Um so enge Beziehungen zwischen dem Bahnmeister und der ihm anvertrauten
Strecke zu erwirken, macht man auf Hauptbahnen seinen Bezirk nicht
größer, als daß er ihn jeden Tag einmal in aller Ruhe begehen kann. Eine
Bahnmeisterei, die nur eine glatte Strecke zu versorgen hat, kann
immerhin mehrere Kilometer lang sein. Wenn jedoch eine Mehrzahl von
Geleisen zu beaufsichtigen ist, oder wenn gar ein größerer Bahnhof im
Bezirk liegt, so wird die zugeteilte Streckenlänge stark verkürzt.
Auf eingeleisigen Nebenbahnen wachsen die Längen der Bahnmeistereien
naturgemäß am meisten an. Um dem leitenden Beamten allzu lange Märsche
zu ersparen, stellt man ihm für die Bereisung seines Bezirks meist ein
Fahrrad zur Verfügung, das auf den Schienen laufen und leicht über deren
glatte Oberfläche bewegt werden kann. Es ist ein Dreirad; seine Form
läßt sich jedoch am treffendsten als die eines Zweirads bezeichnen, das
auf einer Schiene läuft und durch einen langen Ausleger gestützt wird,
der zur anderen Schiene hinübergeht und dort in einem kleinen Rad endet.
Für die Bewachung der Strecken werden in Deutschland sehr bedeutende
Summen ausgegeben. Eine Hauptbahn gilt nach der Betriebsordnung als
bewacht, wenn sich in allen Blockposten diensttuende Beamte befinden,
die Wegübergänge besetzt oder von einem in nicht allzu großer Entfernung
aufgestellten Posten durch Schranken verschlossen werden können, und
wenn ferner dreimal täglich eine Untersuchung der Strecke stattfindet.
Bei Nebenbahnen brauchen nur besonders verkehrsreiche oder
unübersichtliche Wegübergänge besetzt zu sein, und dies auch nur während
der Vorüberfahrt eines Zugs. Hier genügt auch eine einmal täglich
vorgenommene Untersuchung der Strecke.
Alle Beamten, die mit der Bewachung der Strecke und der Wegübergänge
betraut sind, ferner auch Bahnsteigschaffner und Bahnhofspförtner
besitzen die Eigenschaft von Eisenbahnpolizeibeamten. Sie sind als
solche vereidigt oder durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet. Ihr
Amtsbereich umfaßt das gesamte Bahngebiet der Verwaltung, bei der sie
beschäftigt sind. Sie müssen bei Ausübung des Diensts Uniform oder ein
Dienstabzeichen tragen oder mit einem sonstigen Ausweis über ihre
amtliche Eigenschaft, etwa einer Blechmarke, versehen sein. Die
Bahnpolizeibeamten sind befugt, jeden vorläufig festzunehmen, den sie
beim Begehen einer strafbaren Handlung antreffen, oder der nach
Vollführung einer solchen fluchtverdächtig erscheint. Wenn der
Festgenommene nicht alsbald wieder in Freiheit gesetzt werden kann, ist
er unverzüglich dem Amtsrichter oder der Polizeibehörde des Bezirks
vorzuführen, in dem die Festnahme erfolgte.
Unter den Beamten, die bei der Streckenbewachung wirken, nimmt der
Bahnwärter am Wegübergang eine besondere Stelle ein. Durch die örtliche
Lage seines Postens bildet er ein Verbindungsglied zwischen der übrigen
Welt dort draußen und der Schienenwelt, die sich sonst aufs strengste
abgeschlossen verhält. Geheimnisvoll und unverständlich erscheint der
Dienst der meisten anderen Eisenbahnbeamten dem Außenstehenden, aber den
Bahnwärter und sein Tun kennt jeder; alle haben ihn schon öfter bei
seiner Tätigkeit beobachtet. Es gibt in der ganzen Weltliteratur
sicherlich kein Buch, in dem ein mit der Blockbedienung betrauter
Beamter vorkommt, obgleich sein tägliches Tun genug Gelegenheit zur
Anknüpfung einer dramatischen Verwicklung gäbe. Den Lokomotivführer
trifft man in der Lyrik, der epischen und dramatischen Dichtung nur
selten an. Der Bahnwärter aber ist eine Gestalt, die häufig von der
Sonne der Dichtkunst überstrahlt wird.
Die besondere Aufmerksamkeit, der sich dieser Mann zu erfreuen hat, mag
daher rühren, daß die Ausübung seines Diensts so innig mit seinem
häuslichen Leben verknüpft ist. Er und seine Familie wohnen dicht am
Bahnübergang in ihrem kleinen, stets bescheidenen, aber oft recht
malerischen Häuschen. Die Frau hilft dem Mann beim Dienst. Oft dienen
auch die Kinder schon der Eisenbahn. Es ist das einer der seltenen
Fälle, in denen diese Familienbeziehungen anknüpft.
Der Wärter hat meistens neben seinem Häuschen ein Stückchen Land, das er
als Landwirt bebaut, in dem er gräbt, düngt und jätet, um nur dann aus
einem Landwirt sich in einen Beamten umzuwandeln, wenn gerade draußen
auf der Strecke, die unfruchtbar neben seinem freundlich blühenden Feld
liegt, ein Zug vorüberrast. In solchen Augenblicken steht er stramm vor
seiner herabgelassenen Schranke; aber kaum ist der Zug vorbei, so ist
die Rückwandlung zum Ackerbauer schon wieder geschehen. Der Bahnwärter
am Überweg hat nur eine recht lose Verbindung mit dem Eisenbahnbetrieb.
Das gewaltige Getriebe redet zu ihm ausschließlich durch die Schläge der
Meldeglocke, die neben seinem Häuschen steht.
Noch heute spricht man auch dienstlich von Wärterbuden. Aber die
Wohnungen, welche diesen Beamten jetzt zugewiesen werden, unterscheiden
sich doch recht bedeutend von den hölzernen Buden, die einstmals
wirklich an den Wegübergängen standen. Dort pflegten die Wärterfamilien
im Winter ein jämmerliches Dasein hinter nur lose zusammengefügten
Brettern zu fristen. Heute wohnen sie in steinernen Häuschen, von denen
jedes zwei bis drei bewohnbare Räume und gewöhnlich noch einen Stall
enthält. Die neuzeitlichen baukünstlerischen Bestrebungen sind auch an
diesen kleinsten Häuschen nicht vorübergegangen. Hübsche Formen wurden
geschaffen, die der umgebenden Landschaft zur Zierde gereichen.
Für Dienstzwecke hat jeder Bahnwärter in seinem Häuschen die
Wärtersignale, welche auf Bild 299 dargestellt sind, ferner eine rote
Notfahne, die gewöhnlich zusammengerollt in einer Lederhülse steckt, ein
Signalhorn, um Streckenarbeitern damit Warnungszeichen zu geben,
Laternen, die mit farbigen Blenden versehen werden können,
Bahnunterhaltungsgerät, wie Schraubenschlüssel, Nagelhammer und
Stopfhacke, damit er kleine Schäden, die ihm an der Strecke auffallen,
sofort auszubessern vermag. Ferner ist ihm ein Tagebuch zum Eintragen
aller wichtigen Betriebsereignisse übergeben, und er hat im Besitz einer
verläßlich gehenden Uhr zu sein. Zum Aufziehen des Läutewerks besitzt er
eine Kurbel. Über den Fahrplan seiner Strecke muß der Wärter genau
unterrichtet sein, damit er auch bei Ausbleiben des Läutesignals die
Schranke rechtzeitig schließt.
Er hat das Gleis im Bezirk des Wegübergangs sauber zu halten,
Fremdkörper aus der Spurrinne zu entfernen, bei Glatteis die Schienen
mit Sand zu bestreuen, damit weder Tiere noch Menschen, die
hinübergehen, zu Fall kommen können. Von der Begehung der Strecke ist er
heute meistens befreit, deren Beaufsichtigung liegt vielmehr den
Streckenläufern ob.
Kurz nach Ertönen des Läutesignals hat der Wärter die Überwegschranke zu
schließen. Er darf dies nicht zu spät tun, aber auch nicht zu früh,
damit der querende Verkehr möglichst kurze Zeit behindert wird. Die
unmittelbar besetzten Schranken werden durch einen Hebel oder durch ein
Griffrad niedergelegt. Dies geschieht entweder auf beiden Seiten
zugleich durch eine Kupplung zwischen den Schrankenbäumen, oder es wird
jede Seite einzeln geschlossen. Außer den hauptsächlich verwendeten
Schranken, die beim Öffnen hochgewunden werden, gibt es auch solche, die
seitlich hinausgezogen oder zur Seite fortgedreht werden können.
Viele Schranken werden durch Wärter bedient, die in einiger Entfernung
von ihnen an einem anderen Überweg aufgestellt sind. Auf diese Weise
spart man besondere Posten. Die Fernbedienung geschieht alsdann durch
eine Kurbel, die einen Drahtzug bewegt. Damit kein Vorübergehender von
den plötzlich niedergehenden Schranken getroffen werden kann, ist ein
Warnsignal eingeschaltet. Wenn die Kurbel in Bewegung gesetzt wird,
wirkt der sich bewegende Drahtzug zunächst nicht auf die Schrankenbäume
selbst ein, sondern er betätigt zuvor eine Glocke, die etwa zehn Schläge
ertönen läßt. Erst nach Beendigung dieses Vorläutens gehen die
Schrankenbäume nieder.
Diese bestehen manchmal aus Holz, meistens aber aus Stahlblechrohren,
die aneinander genietet sind und gegen die Spitze des Schrankenbaums zu
sich verjüngen. Bei Längen über acht Meter sind die Schrankenbäume durch
ein eisernes Sprengwerk gegen Durchbiegung gesichert. Ein bis zum Boden
hinabhängendes Gitter soll Kindern das Hindurchkriechen verwehren. Die
Last der Schrankenbäume ist durch kräftige Gegengewichte ausgeglichen;
die Bäume müssen in jeder Stellung angehalten werden können.
Die Anschauungen über die Sicherung der Wegübergänge sind in den
einzelnen Ländern sehr verschieden. In England findet man Übergänge in
Schienenhöhe selten. Man führt dort die Strecke allermeist auf einer
Brücke darüber oder in einer Unterführung drunter durch. Die Baukosten
für die Strecken erhöhen sich dadurch ganz erheblich. Bei uns wirkt man
den Gefahren der höhengleichen Wegübergänge durch sorgfältige Bewachung
entgegen. An allen verkehrsreichen Stellen, namentlich in größeren
Orten oder in deren Nähe, werden auch bei uns immer mehr höhenungleiche
Überführungen unter Aufwendung sehr großer Summen gebaut. Den Gegenpol
bildet Amerika, wo man die Gefahren der höhengleichen Wegübergänge mit
einem für uns unbegreiflichen Leichtsinn behandelt.
Während der Eisenbahnverkehr in Europa seine Opfer zu allermeist bei
Zugzusammenstößen oder infolge von Verschiebebewegungen fordert, kommen
in Amerika jährlich viele Tausende beim Überschreiten der Wegübergänge
ums Leben, oder weil sie die Geleise als Verkehrsweg benutzen. Bei uns
ist jedes Betreten der Bahnanlagen außerhalb der Übergänge strengstens
verboten. In Amerika aber, namentlich im Westen, wo es noch immer nur
wenige Landstraßen gibt, gilt der Schienenstrang zugleich als
öffentlicher Fußweg. Ist er als solcher auch nicht behördlich anerkannt,
so wird seine Benutzung in dieser Weise doch stillschweigend geduldet.
Es ist nach der „Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen“
berechnet worden, daß in den Jahren 1892 bis 1912 in den Vereinigten
Staaten täglich 14 Leute getötet und ebensoviel verletzt worden sind,
weil sie sich beim Vorüberfahren von Zügen auf dem Gleis befanden, wo
sie nichts zu suchen hatten. Im Betriebsjahr 1911/12 wurden annähernd
5300 Personen beim Überschreiten von Eisenbahngeleisen getötet. Es kann
dies nicht wundernehmen, da es in Amerika an den Wegübergängen keinerlei
Schutzvorrichtungen gibt. Die Eisenbahngesellschaften sträuben sich noch
immer gegen die Einführung von Schranken, indem sie diese als
„unwirtschaftlichen Luxus“ bezeichnen. Dabei soll es allein im Staat
New-York noch 8000 Punkte geben, an denen Eisenbahnen von Straßen in
Schienenhöhe gekreuzt werden.
Obgleich gegenüber derartigen Nachlässigkeiten unsere
Wegübergangssicherungen vortrefflich erscheinen, läßt sich doch nicht
übersehen, daß auch bei uns hier noch mancherlei zu tun ist. Es kann
natürlich nicht ausbleiben, daß hier und da ein Bahnwärter die Schranken
nicht rechtzeitig schließt. Die Zeit ist vielleicht nicht mehr fern, in
der man auch diese Sicherungseinrichtung zwangläufig in den
Eisenbahnbetrieb selbst hineinzieht. Wie die Züge durch Betätigung von
Schienenstromschließern Sperrungen in den Blockkästen auslösen, wie sie
Signale hinter sich auf Halt legen, so könnten sie durch Befahren von
Schienenstromschließern auch rechtzeitig und nach Abgabe eines warnenden
Vorläutesignals die Schranken vor ihrem Weg niederlegen. Das Befahren
eines anderen Schienenstromschließers könnte nach Überquerung des Wegs
das Wiederaufrichten der Stangen herbeiführen. Freilich ist die Frage
offen, ob das immer mögliche Versagen der ziemlich verwickelten
elektromechanischen Vorrichtungen, die für diesen Zweck angebracht
werden müßten, nicht eine reichlicher fließende Fehlerquelle sein würde
als die Vergeßlichkeit der Bahnwärter.
Hoffnungsvoller erscheinen Einrichtungen, die auf Nebenbahnen mit
unbewachten Übergängen das Läuten der Warnglocke auf der Lokomotive
durch Streckenläutewerke am Überweg selbst ersetzen wollen. Die Glocke
wird durch den fahrenden Zug eingeschaltet, wenn dieser sich noch in
einiger Entfernung befindet, und sie läutet, bis die Lokomotive am
Überweg vorübergefahren ist. Damit wäre die Unsicherheit aus der Welt
geschafft, die öfter durch Undeutlichkeit des Lokomotivläutens entsteht,
wenn die Windrichtung ungünstig ist oder in eine Bahnkrümmung
hineingeschobene Hügel oder Waldstücke die Schallwellen zurückhalten.
Die vorgeschriebenen Begehungen der Strecken von Hauptbahnen werden
größtenteils von besonderen Streckenläufern vorgenommen. Man sieht sie
vom Wagenfenster aus häufig in den Geleisen schreiten, die Notfahne
umgehängt, den Schraubenschlüssel in der Hand. Sie gehen auf
zweigeleisigen Strecken stets der Zugrichtung entgegen.
[Abbildung:
Bauart Siemens & Halske
347. _Ersatz für Überwegschranken_
Warnglocke zum Verkünden der Zugannäherung an der Wegkreuzung einer
Nebenbahn]
Aufgabe der Streckenläufer ist es, dreimal täglich jedes Hauptbahngleis
abzugehen und alle eingetretenen Fehler abzustellen. Sie haben ihr
Augenmerk auf Veränderungen im Gleis, schlechte Lage von Schwellen,
Schienenbrüche, Beschädigung der Bettung durch Frost oder
Niederschlagswasser, auf lockere Schrauben, herausgezogene
Schienennägel, auf den Zustand der Böschungen, Brücken und Durchgänge
sowie der Drahtleitungen auf der freien Strecke zu richten. Funde von
Wert sind abzugeben, über besondere Vorkommnisse ist ein Bericht zu
erstatten. Der Streckenwärter sammelt zugleich fortgeworfenes Papier und
ähnliche Reste von der Strecke, jätet das Unkraut ab, so daß der
Bahnkörper immer sauber aussieht.
Ferner haben die Streckenläufer die Züge bei ihrer Vorüberfahrt
daraufhin zu beobachten, ob die Fahrzeuge ruhig laufen, oder ob
auffallende Bewegungen eine Unordnung im Gleis ankündigen. Sie haben
aufzupassen, ob eine Tür im Zug offen steht, was im nächsten Bahnhof zur
Einleitung von Nachforschungen über die Ursache zu melden ist, sie
sollen darauf achten, ob die Ladung auf einem Güterwagen sich etwa
verschoben hat, so daß hierdurch eine Gefahr für begegnende Züge
entstehen könnte. Ferner ist Achtung darauf zu geben, ob der
vorüberfahrende Zug das Schlußsignal hat, oder ob eine Scheibe an der
Lokomotive einen Sonderzug ankündigt. In Notfällen müssen die
Streckenläufer den Zug durch Winken mit der roten Fahne aufhalten.
Ist die Bahnbewachung während der Sommermonate verhältnismäßig leicht
auszuüben, so erfordert sie im Winter, wenn Schnee und Eis die Schwellen
und Schienenbefestigungen überdecken, ganz besondere Aufmerksamkeit. Die
Bahnwärter müssen die Spurrinnen ständig von neuem auskehren, der
Streckenläufer hat jede Schienenauflagestelle freizukehren, damit er
ihren Zustand beobachten kann. Aber trotz aller Sorgfalt bei der
Instandhaltung drohen dem Verkehr doch stets von neuem Störungen durch
starke Schneefälle.