41. Die Konstruktion der Flugapparate.

Der vorige Abschnitt zeigte uns den rechnungsmäßigen Zusammenhang der

Flugthätigkeit mit der Flugwirkung am Vogelflügel. Die hier in Betracht

gezogenen Verhältnisse entsprechend vergrößert, müssen uns auf Formen

und Dimensionen solcher Apparate führen, deren sich der Mensch beim

freien Fluge zu bedienen hätte.

Wir betrachten es nun nicht als unsere Aufgabe, durch sensationelle

Bilder Eindrücke hervorzurufen, sondern überlassen es der Phantasie

jedes Einzelnen, sich auszumalen, wie der Mensch unter Innehaltung der

hier entwickelten Principien fliegend in der Luft sich ausnehmen würde.

Statt dessen wollen wir aber kurz noch einmal die Gesichtspunkte

zusammenstellen, nach denen die Konstruktion der Flugapparate zu

erfolgen hätte, wenn die in diesem Werke veröffentlichten

Versuchsresultate berücksichtigt werden, und die demzufolge entwickelten

Ansichten richtige sind.

Es würden sich dann folgende Sätze ergeben:

1. Die Konstruktion brauchbarer Flugvorrichtungen ist nicht unter allen

Umständen abhängig von der Beschaffung starker und leichter Motore.

2. Der Flug auf der Stelle bei ruhender Luft kann vom Menschen durch

eigene Kraft nicht bewirkt werden, derselbe erfordert unter den

allergünstigsten Verhältnissen mindestens 1,5 HP.

3. Bei Wind von mittlerer Stärke genügt die physische Kraft des

Menschen, um einen geeigneten Flugapparat wirkungsvoll in Bewegung zu

setzen.

4. Bei Wind von über 10 m Geschwindigkeit ist der anstrengungslose

Segelflug mittelst geeigneter Trageflächen vom Menschen ausführbar.

5. Ein Flugapparat, der mit möglichster Arbeitsersparnis wirken soll,

hat sich in Form und Verhältnissen genau den Flügeln der gutfliegenden

größeren Vögel anzuschließen.

6. Als Flügelgröße ist pro Kilogramm Gesamtgewicht 1/10-1/8 qm

Flugfläche zu wählen.

7. Tragfähige Apparate, hergestellt aus Weidenruten mit Stoffbespannung,

bei 10 qm Tragefläche lassen sich bei einem Gewicht von cirka 15 kg

anfertigen.

8. Ein Mensch mit einem solchen Apparate im Gesamtgewicht von cirka 90

kg besäße pro Kilogramm 1/9 qm Flugfläche, was dem Flugflächenverhältnis

der größeren Vögel entspricht.

9. Sache des Versuches wird es sein, ob die breite Form der Raub- und

Sumpfvogelflügel mit gegliederten Schwungfedern, oder die langgestreckte

und zugespitzte Flügelform der Seevögel als vorteilhafter sich

herausstellt.

10. In kurzer, breiter Ausführung würden die Flügel eines Apparates von

10 qm Tragefläche eine Klafterbreite von 8 m bei 1,6 m größter Breite

nach Fig. 79 erhalten.

[Illustration: Fig. 79.]

11. Bei Anwendung einer schlanken Flügelform ergäbe eine Flugfläche von

10 qm nach Fig. 80 eine Klafterbreite von 11 m bei einer größten Breite

von 1,4 m.

[Illustration: Fig. 80.]

12. Die Anwendung einer Schwanzfläche hat für die Tragewirkung

untergeordnete Bedeutung.

13. Die Flügel müssen im Querschnitt eine Wölbung besitzen, die mit der

Höhlung nach unten zeigt.

14. Die Pfeilhöhe der Wölbung hat nach Maßgabe der Vogelflügel ungefähr

1/12 der Flügelbreite an der betreffenden Querschnittstelle zu betragen.

15. Durch Versuche wäre festzustellen, ob für größere Flügelflächen etwa

schwächere oder stärkere Wölbungen vorteilhafter sind.

16. Die Tragerippen und Verdickungen der Flügel sind möglichst an der

vorderen Kante derselben anzubringen.

17. Wenn möglich, so ist dieser verdickten Kante noch eine Zuschärfung

vorzusetzen.

18. Die Form der Wölbung muß eine parabolische sein, nach der

Vorderkante zu gekrümmter, nach der Hinterkante zu gestreckter.

19. Die beste Wölbungsform für größere Flächen wäre durch Versuche zu

ermitteln und derjenigen Form der Vorzug zu geben, deren Widerstände für

kleinere Neigungswinkel sich am meisten nach der Bewegungsrichtung

hinneigen.

20. Die Konstruktion muß eine Drehung des Flügels um seine Längsachse

ermöglichen, die am besten ganz oder teilweise durch den Luftdruck

selbst bewirkt wird. An dieser Drehung haben am stärksten die

Flügelenden teilzunehmen.

21. Beim Ruderfluge erhalten die nach der Mitte zu liegenden breiteren

Flügelteile möglichst wenig Hub und dienen ausschließlich zum Tragen.

22. Das Vorwärtsziehen zur Unterhaltung der Fluggeschwindigkeit wird

dadurch bewirkt, daß die Flügelspitzen oder Schwungfedern mit gesenkter

Vorderkante abwärtsgeschlagen werden.

23. Der breitere Flügelteil hat im Ruderfluge auch beim Aufschlag

möglichst tragend mitzuwirken.

24. Die Flügelspitzen sind beim Aufschlag mit möglichst wenig Widerstand

zu heben.

25. Der Niederschlag muß wenigstens 6/10 der Dauer eines Doppelschlages

betragen.

26. An dem Auf- und Niederschlag brauchen nur die Enden der Flügel

teilzunehmen. Der nur tragende Flügelteil kann wie beim Segeln

unbeweglich bleiben.

27. Wenn nur die Flügelspitzen auf und nieder bewegt werden, darf dieses

nicht mit Hülfe eines Gelenkes geschehen, weil der Flügel sonst einen

schädlichen Knick erhielte, vielmehr muß der Ausschlag der Spitzen mit

allmählichem Übergang sich bilden.

28. Zur Hervorrufung der Flügelschläge durch die Kraft des Menschen

müßten vor allem die Streckmuskeln der Beine verwendet werden, und zwar

nicht gleichzeitig, sondern abwechselnd, aber möglichst so, daß der

Tritt jedes einzelnen Fußes einen Doppelschlag zur Folge hat.

Der Vogelflug als Grundlage der Fliegekunst Ein Beitrag zur Systematik der Flugtechnik · 第 47 / 50 题