Solange beim Fliegen die Flügel nur auf- und niederschlagen in der sie
umgebenden Luft, also kein Vorwärtsfliegen gegen die Luft stattfindet,
welches der Kürze wegen mit »Fliegen auf der Stelle« bezeichnet werden
möge, giebt das vorstehende Rechnungsmaterial einen ungefähren Anhalt
für die Größe der bei diesem Fliegen erforderlichen Arbeit.
Die Anstrengung zur Massenbewegung der Flügel kann man vernachlässigen,
weil die Flügel gerade an ihren schnell bewegten Enden nur aus Federn
bestehen. Ebenso sei zunächst der Luftwiderstand vernachlässigt, welcher
beim Heben der Flügel entsteht.
Bei vorteilhafter Flügelschlageinteilung, wenn also etwas schneller
aufwärts als abwärts geschlagen wird, kann man dann nach dem vorigen
Abschnitt für das Fliegen auf der Stelle den Kraftaufwand A = 1,29A
annehmen, wobei A = G × v ist, und v sich nach der Gleichung: L = 10 ×
0,13 × F × v^2 des Abschnittes 16 jetzt aus der Gleichung: G = 10 × 0,13
× F × v^2 bestimmt.
Hierin ist bereits die pendelartige Bewegung der Flügel berücksichtigt,
und es folgt
v = 0,85 × [sqrt](G/F).
Durch Einsetzen dieses Wertes erhält man A = G × 0,85 × [sqrt](G/F) und
A = 1,29 × G × 0,85 × [sqrt](G/F) oder A = 1,1 × G × [sqrt](G/F).
G/F wird einen für die einzelnen Vogelarten annähernd sich gleich
bleibenden Wert vorstellen. Bei vielen großen Vögeln z. B. ist G/F
ungefähr gleich 9, d. h. ein Vogel von 9 kg Gewicht (australischer
Kranich) hat etwa 1 qm Flügelfläche. [sqrt](G/F) ist dann gleich 3 und A
= 1,1 × G × 3 oder