Dies scheint die Quelle des Wortes

*Audiatur et altera pars*

zu sein, was Pauli (1522, "Schimpf und Ernst" No. 259) mit dem Zusatz

bringt: "Es steht nit umbsunst auf allen richthüssern" und mit der

Übersetzung: "Man soll den andern Teil auch verhören".

In dem grossen Rathaussaale zu Nürnberg steht die Inschrift: "Eins

manns red ist eine halbe red, Man soll die teyl verhören bed" (s.

Agricola, 1529, "Sprichw." 43, 69), in der Vorhalle des Römers zu

Frankfurt a. M. liest man: "Eyns mans redde ein halbe redde, Man

sal sie billich verhören bede" und ebenfalls im Römer trägt Kaiser

Lothars († 1137) Bild den Wahlspruch: "audi alteram partem" ("höre

die andere Partei"), da er (nach dem "Kurtzweiligen Zeitvertreiber"

1666, S. 87) zu sagen pflegte: "Mit Urteil sprechen gar nicht eile,

Bis du gehört hast beide Teile", vrgl. ferner die Stellen bei Graf

und Dietherr: "Rechtssprüchwörter" S. 433, No. 266-273 u. S. 435

besonders Note 9.--

* * * * *

Als der vertriebene *Dionys der Jüngere* (Tyrann von Syrakus 367-43) in

Korinth Schullehrer war, erzählte er dem Philosophen ~Aristoxenus~ (s.

das Bruchstück aus dessen "Leben des Pythagoras" in den gleichnamigen

Werken des Porphyrius § 59-61 und des Jamblichus c. 33) sein Erlebnis

mit den beiden befreundeten Pythagoreern Phintias und Damon. Phintias,

von ihm zum Tode verurteilt, habe sich eine Frist erbeten, um seine

und des Freundes Vermögensangelegenheiten zu ordnen, da sie in

Gütergemeinschaft lebten, und ihm, dem Älteren, das zieme. Damon sei

als Bürge zurückgeblieben. Niemand aber habe an des Phintias Wiederkehr

geglaubt, und als er dennoch pünktlich erschien, um das Urteil an

sich vollstrecken zu lassen, da habe er, Dionys, die beiden Getreuen

umarmt und geküsst und sie gebeten, ihn für würdig zu halten, ihn in

ihren Freundschaftsbund als Dritten aufzunehmen ("ἀξιῶσαι

τρίτον αὑτὸν εἰς τὴν φιλίαν παραδέξασθαι"). ~Schiller~ behandelte

diesen auch von ~Cicero~ ("Tusc." 5, 22; "de off." 3, 10; "de fin." 2,

24, 79), ~Diodor~ (B. 2, T. 2, S. 85. Dindorf), ~Hygin~ (Fab. 257),

~Valerius Maximus~ (4, 7, ext. 1), ~Polyaenus~ ("Strateg." 5, 22) und

~Lactantius~ ("Üb. d. Gerechtigk." 17) überlieferten Stoff in der

Ballade "Die Bürgschaft" (s. Kap. III), und in seiner Fassung citieren

wir den Wunsch des besänftigten Tyrannen:

*Ich sei, gewährt mir die Bitte,

In eurem Bunde der Dritte.*

Der Bericht des ~Aristoxenus~ schliesst damit, dass die Freunde dem

Dionys diese Bitte rund abschlagen. Schiller aber schöpfte aus ~Hygin~,

der dies übergeht, den Phintias "Möros" nennt und ihn zur Hochzeit der

Schwester gehen lässt; doch lag ihm wohl noch eine andere der genannten

Quellen vor, da bei ~Hygin~ allein das Wort "der Dritte" fehlt. Auch

wird losgelöst citiert:

*Der Dritte im Bunde* _und_ *im Bunde der Dritte.--*

* * * * *

*Alexanders des Grossen* (reg. 336-323) Ausspruch

*Wenn ich nicht Alexander wäre, möchte ich wohl Diogenes sein*

bringt ~Diogenes Laërtius~ VI, 2 n. 6, 32. ~Plutarch~ führt ihn an

vielen Stellen (z.B. "Alexander", 14, und "Über das Glück Alexanders

des Grossen") stets in der Form an: "Wenn ich nicht Alexander wäre, so

würde ich Diogenes sein".--

* * * * *

Ein gewisser *Medius* (um 330 v. Chr.) tritt bei ~Plutarch~ ("Über den

Schmeichler und den Freund" c. 24) als Chorführer der Schmeichler im

Gefolge ~Alexanders des Grossen~ auf und erteilt den Rat: ("[θαῤῥοῦντας

ἅπτεσθαι καὶ δάκνειν ταῖς διαβολαῖς, διδάσκων ὅτι κἂν θεραπεύσῃ τὸ

ἕλκος ὁ δεδηγμένος, ἡ οὐλὴ μένει τῆς διαβολῆς") "kühn mit Verleumdungen

zu packen und zu beissen, damit, wenn auch des Gebissenen Wunde heilt,

doch die Narbe der Verleumdung bleibe". Hieraus ist das Wort entlehnt,

das schon bei F. ~Bacon~ (1605. "De dignit. et augment. scient". B. 8.

c. 2. Parab. 34) als sprichwörtlich bezeichnet wird:

*Audacter calumniare, semper aliquid haeret.*

~Joh. Olorinus~ (1609. "Ethogr. Mundi" 9. Regel) citiert es so:

*Calumniare audacter, semper aliquid haeret,*

Nur kühn verleumden! Etwas bleibt immer haften.

Auch wird (z.B. von Goethe "Dicht. u. Wahrh." B. 10) allein angeführt:

*Immer bleibt etwas hängen!*

und ebenso lateinisch:

*Semper aliquid haeret.--*

* * * * *

In des älteren ~Plinius~ "Natur. hist." (35, 36, § 10) lesen wir,

dass Alexanders des Grossen Hofmaler *Apelles* († 308 v. Chr.) dem

überpeinlichen Maler Protogenes vorwarf, dieser könne nicht so gut wie

er "manum de tabula tollere", "die Hand vom Bilde thun". In der Form

des warnenden Zurufs

*Manum de tabula!*

*Hand vom Bild!*

wurde das Wort in allgemeinerer Bedeutung gang und gäbe.

Geflügelte Worte: Der Citatenschatz des deutschen Volkes · 第 367 / 438 题