*Audiatur et altera pars*
zu sein, was Pauli (1522, "Schimpf und Ernst" No. 259) mit dem Zusatz
bringt: "Es steht nit umbsunst auf allen richthüssern" und mit der
Übersetzung: "Man soll den andern Teil auch verhören".
In dem grossen Rathaussaale zu Nürnberg steht die Inschrift: "Eins
manns red ist eine halbe red, Man soll die teyl verhören bed" (s.
Agricola, 1529, "Sprichw." 43, 69), in der Vorhalle des Römers zu
Frankfurt a. M. liest man: "Eyns mans redde ein halbe redde, Man
sal sie billich verhören bede" und ebenfalls im Römer trägt Kaiser
Lothars († 1137) Bild den Wahlspruch: "audi alteram partem" ("höre
die andere Partei"), da er (nach dem "Kurtzweiligen Zeitvertreiber"
1666, S. 87) zu sagen pflegte: "Mit Urteil sprechen gar nicht eile,
Bis du gehört hast beide Teile", vrgl. ferner die Stellen bei Graf
und Dietherr: "Rechtssprüchwörter" S. 433, No. 266-273 u. S. 435
besonders Note 9.--
* * * * *
Als der vertriebene *Dionys der Jüngere* (Tyrann von Syrakus 367-43) in
Korinth Schullehrer war, erzählte er dem Philosophen ~Aristoxenus~ (s.
das Bruchstück aus dessen "Leben des Pythagoras" in den gleichnamigen
Werken des Porphyrius § 59-61 und des Jamblichus c. 33) sein Erlebnis
mit den beiden befreundeten Pythagoreern Phintias und Damon. Phintias,
von ihm zum Tode verurteilt, habe sich eine Frist erbeten, um seine
und des Freundes Vermögensangelegenheiten zu ordnen, da sie in
Gütergemeinschaft lebten, und ihm, dem Älteren, das zieme. Damon sei
als Bürge zurückgeblieben. Niemand aber habe an des Phintias Wiederkehr
geglaubt, und als er dennoch pünktlich erschien, um das Urteil an
sich vollstrecken zu lassen, da habe er, Dionys, die beiden Getreuen
umarmt und geküsst und sie gebeten, ihn für würdig zu halten, ihn in
ihren Freundschaftsbund als Dritten aufzunehmen ("ἀξιῶσαι
τρίτον αὑτὸν εἰς τὴν φιλίαν παραδέξασθαι"). ~Schiller~ behandelte
diesen auch von ~Cicero~ ("Tusc." 5, 22; "de off." 3, 10; "de fin." 2,
24, 79), ~Diodor~ (B. 2, T. 2, S. 85. Dindorf), ~Hygin~ (Fab. 257),
~Valerius Maximus~ (4, 7, ext. 1), ~Polyaenus~ ("Strateg." 5, 22) und
~Lactantius~ ("Üb. d. Gerechtigk." 17) überlieferten Stoff in der
Ballade "Die Bürgschaft" (s. Kap. III), und in seiner Fassung citieren
wir den Wunsch des besänftigten Tyrannen:
*Ich sei, gewährt mir die Bitte,
In eurem Bunde der Dritte.*
Der Bericht des ~Aristoxenus~ schliesst damit, dass die Freunde dem
Dionys diese Bitte rund abschlagen. Schiller aber schöpfte aus ~Hygin~,
der dies übergeht, den Phintias "Möros" nennt und ihn zur Hochzeit der
Schwester gehen lässt; doch lag ihm wohl noch eine andere der genannten
Quellen vor, da bei ~Hygin~ allein das Wort "der Dritte" fehlt. Auch
wird losgelöst citiert:
*Der Dritte im Bunde* _und_ *im Bunde der Dritte.--*
* * * * *
*Alexanders des Grossen* (reg. 336-323) Ausspruch
*Wenn ich nicht Alexander wäre, möchte ich wohl Diogenes sein*
bringt ~Diogenes Laërtius~ VI, 2 n. 6, 32. ~Plutarch~ führt ihn an
vielen Stellen (z.B. "Alexander", 14, und "Über das Glück Alexanders
des Grossen") stets in der Form an: "Wenn ich nicht Alexander wäre, so
würde ich Diogenes sein".--
* * * * *
Ein gewisser *Medius* (um 330 v. Chr.) tritt bei ~Plutarch~ ("Über den
Schmeichler und den Freund" c. 24) als Chorführer der Schmeichler im
Gefolge ~Alexanders des Grossen~ auf und erteilt den Rat: ("[θαῤῥοῦντας
ἅπτεσθαι καὶ δάκνειν ταῖς διαβολαῖς, διδάσκων ὅτι κἂν θεραπεύσῃ τὸ
ἕλκος ὁ δεδηγμένος, ἡ οὐλὴ μένει τῆς διαβολῆς") "kühn mit Verleumdungen
zu packen und zu beissen, damit, wenn auch des Gebissenen Wunde heilt,
doch die Narbe der Verleumdung bleibe". Hieraus ist das Wort entlehnt,
das schon bei F. ~Bacon~ (1605. "De dignit. et augment. scient". B. 8.
c. 2. Parab. 34) als sprichwörtlich bezeichnet wird:
*Audacter calumniare, semper aliquid haeret.*
~Joh. Olorinus~ (1609. "Ethogr. Mundi" 9. Regel) citiert es so:
*Calumniare audacter, semper aliquid haeret,*
Nur kühn verleumden! Etwas bleibt immer haften.
Auch wird (z.B. von Goethe "Dicht. u. Wahrh." B. 10) allein angeführt:
*Immer bleibt etwas hängen!*
und ebenso lateinisch:
*Semper aliquid haeret.--*
* * * * *
In des älteren ~Plinius~ "Natur. hist." (35, 36, § 10) lesen wir,
dass Alexanders des Grossen Hofmaler *Apelles* († 308 v. Chr.) dem
überpeinlichen Maler Protogenes vorwarf, dieser könne nicht so gut wie
er "manum de tabula tollere", "die Hand vom Bilde thun". In der Form
des warnenden Zurufs
*Manum de tabula!*
*Hand vom Bild!*
wurde das Wort in allgemeinerer Bedeutung gang und gäbe.