auch die Marquesas-Inseln gehören, liegt in Papeete auf Tahiti, und
diese Stadt muß somit als die Residenz angesehen werden. Ueber die
Zusammensetzung der Regierung gibt das „'Annuaire'“ auf den Seiten 55-106
Aufschluß und zeigt, welch starkes Beamtenthum für diese Inseln für
erforderlich gehalten wird. Allerdings kommen dieselben Namen häufig bei
den verschiedensten Dienstzweigen vor, weil jedem Beamten, wol um sein
Einkommen zu erhöhen, stets mehrere Aemter zugewiesen sind; ihre Zahl
bleibt aber trotzdem noch eine sehr große. Dieses zahlreiche Beamtenthum,
welches eine große Regierung mit allen Zweigen einer großen Staatsmaschine
bildet, leistet für Frankreich nichts Nutzbringendes, weil die aus dem
durchweg in fremden Händen befindlichen Handel gewonnenen Steuern keinen
Ueberschuß ergeben. Nach den Tabellen auf S. 110-115 des „'Annuaire'“
decken sich zwar Einnahmen und Ausgaben, doch wird der Ausgleich nur
dadurch erzielt, daß das Mutterland eine hohe Subvention zahlt. Dieselbe
besteht einestheils in baarem Gelde, anderntheils darin, daß die Colonie
weder die dort stationirten Schiffe noch das Militär bezahlt, denn
diese Ausgaben sind in den 'Dépenses' nicht zu finden. Trotzdem die
'Caisse agricole' nur solchen Pflanzern Vorschüsse leistet, welche sich
verpflichten, ihre Producte allein nach Frankreich zu exportiren, besteht
nach S. 130 die Ausfuhr dahin in nicht mehr als rund 247500 Frcs., während
nach S. 131 diejenige nach dem Auslande rund 2,366000 Frcs. beträgt.
Hierbei ist indeß in Betracht zu ziehen, daß die im Ganzen mit 2,600000
Frcs. angegebene Ausfuhr nicht allein von den Protectoratsinseln herrührt,
sondern in dieser Summe auch all diejenigen Producte mit enthalten sind,
welche von den umliegenden nichtfranzösischen Inseln in kleinen Fahrzeugen
nach Papeete kommen, um hier in große Schiffe übergeladen zu werden. Aus
den Tabellen S. 132 und 133 geht hervor, daß die von Frankreich kommenden,
bezw. dahingehenden Schiffe, eine so geringe Zahl aufweisen, daß diese
Schiffe für den allgemeinen Handel kaum in Betracht gezogen werden können.
Allerdings führen diese Tabellen eine große Zahl unter Protectoratsflagge
fahrender Schiffe auf, diese Zahl erleidet aber dadurch eine wesentliche
Herabminderung, daß die hier genannten kleinen Fahrzeuge mindestens
viermal im Jahre in Papeete ein- und auslaufen, diese Handelsflotille
in Wirklichkeit also nur aus vielleicht 20 Fahrzeugen besteht, und
diese gehören obenein fast ausschließlich deutschen, englischen und
amerikanischen Handelshäusern. Auch sind die in den Tabellen als nach
dem Auslande abgegangen verzeichneten französischen Handelsschiffe von
Deutschen und Engländern befrachtet worden, und die zwei nach Brest
abgegangenen Schiffe waren französische Marine-Transportschiffe, welche
leer von Neu-Caledonien kommend zu ermäßigten Preisen Fracht mitnahmen und
die ganze nach Frankreich mit 247500 Frcs. angegebene Ausfuhr besorgten,
damit doch wenigstens etwas nach dem Mutterlande exportirt wurde. Die
über Import und Export gegebenen Zahlen erfahren auch noch eine weitere
Richtigstellung durch eine auf S. 136 befindliche Tabelle. Aus dieser
scheint mir deutlich hervorzugehen, daß die Angaben dieses Buches darauf
berechnet sind, dem großen Publikum in Frankreich Sand in die Augen zu
streuen, denn die dort als wieder ausgeführt angegebenen Werthe sind
in den S. 132 und 133 aufgeführten Zahlen als wirklicher Import und
Export angegeben, während aller Wahrscheinlichkeit nach die Waaren das
durchpassirende Schiff nie verlassen oder doch das Land nicht betreten
haben. Dies dürfte z. B. aus der Bemerkung hervorgehen, daß Tahiti
Guano ein- und ausführt. Guano wird weder in Tahiti gewonnen noch dort
gebraucht, er kommt aber in englischen Schiffen von der unabhängigen Insel
Flint nach Papeete, weil diese Schiffe hier ihre Ladung vervollständigen.
Ueber die Höhe der Zölle geben die Seiten 115-120 weitern Aufschluß
und danach trägt das Ausland bei der außerordentlich hohen Taxe von 12
Proc. auf Factura einen Einfuhrzoll von ungefähr 300000 Frcs., während
Frankreich sich nur mit ungefähr 50000 Frcs. daran betheiligt (S. 132 und
133). Von den auf das Ausland entfallenden 300000 Frcs. hat die deutsche
'Société commerciale de l’Océanie' mindestens zwei Drittel zu tragen,
und hieraus ist ersichtlich, welchen Ausfall die Einnahmen der Franzosen
erleiden müssen, wenn die genannte Gesellschaft ihre Absicht, nach Raiatea
überzusiedeln, zur Ausführung bringt.
Der Gouverneur, welcher die Charge eines 'capitaine de frégate'
(Corvetten-Kapitän) bekleidet, ist nach seiner Ansicht jedenfalls ein
sehr bedeutender Mann, doch steht er trotzdem auf sehr schwachen Füßen,
weil der die maritimen Streitkräfte commandirende Admiral nach Belieben
mit ihm verfährt. So soll es wiederholt vorgekommen sein, daß der von
einer Reise zurückkehrende Admiral mit der Thätigkeit des Gouverneurs
unzufrieden war, ihn in Arrest schickte und ihm als äußeres Zeichen auch
noch einen Sicherheitsposten vor die Thüre stellen ließ. Dann setzte
er den Gouverneur ab, machte sich selbst dazu, hob nach Herzenslust
Gesetze auf und erließ neue, bis er der Sache überdrüssig wurde und nun
einen Offizier seines Geschwaders zum Gouverneur ernannte. Die heimische
Regierung beseitigte allerdings diesen neuen Gouverneur wieder, scheint
aber dem Admiral seine Einmischungsthätigkeit nicht untersagt zu haben,
weil dieser auch fürder in derselben Weise weiter wirkte.
Die Beamten benehmen sich wie übermüthige Sieger den Besiegten gegenüber,
sie treten als die unumschränkten Herren auf. Werden sie zuerst gegrüßt,
dann danken sie wol verbindlich und höflich, wissen sonst aber den Weg zu
ihrem Hut nicht zu finden, sondern lassen denjenigen ungekannt passiren,
mit welchem sie eine halbe Stunde vorher in freundschaftlichster Weise
verkehrt haben. Mir ist auch der Vorzug nicht zutheil geworden, von einem
jüngern französischen Offizier gegrüßt zu werden, und hierin machte selbst
der Adjutant des Gouverneurs, mit welchem ich vielfach dienstlich zu thun
hatte, keine Ausnahme. Nur die Unteroffiziere und Gemeinen grüßten mich
immer, ob ich in Uniform oder Civil war, und zwar stets in so militärisch
strammer Weise, daß es den hier lebenden Ausländern auffiel. Diese
behaupteten, nie gesehen zu haben, daß die französischen Offiziere von
ihren eigenen Untergebenen in ähnlich strammer Weise gegrüßt worden seien.
Wie das Gesetz hier gehandhabt wird, ist vielleicht am besten aus den
nachfolgenden Angaben zu ersehen.
1. Der Admiral befiehlt, daß die am Hafenquai vor den dortigen Häusern
stehenden schönen schattigen Bäume, welche Eigenthum der Hausbesitzer
sind, aus „Gesundheitsrücksichten“ weggeschlagen werden sollen, ohne
Entschädigung dafür zu gewähren. Die Eigenthümer remonstriren vergebens
dagegen und es wird vor dem mitten in der Flucht liegenden Hause der
deutschen 'Société commerciale', in welchem sich gleichzeitig das deutsche
Consulat befindet, der Anfang gemacht. Sobald die zu diesem Besitzthum
gehörigen Bäume gefällt sind, wird das Gesetz wieder aufgehoben und die
andern Bäume bleiben stehen. So hat das deutsche Haus seine schattigen
Bäume verloren, das Consulat aber unbeabsichtigt den Vorzug erhalten, daß
die deutsche Flagge als einzige von dem ganzen Hafen aus gesehen werden
kann.
2. Die 'Société commerciale' erhält eine große Quantität Dauerproviant,
welcher nach den andern Inseln verkauft werden soll. Sobald der Admiral
dies erfährt, erläßt er ein bezügliches Ausfuhrverbot wegen auf Tahiti
herrschender Hungersnoth. Das deutsche Haus verlangt darauf, daß der von
ihm eingeführte Proviant von der Regierung übernommen oder doch für die
Lagerung eine Entschädigung gezahlt werden soll. Die Regierung entnimmt
aber weder etwas von dem Proviant, noch zahlt sie eine Entschädigung,
sondern hebt nach zwei Monaten das Ausfuhrverbot einfach wieder auf.
Da zu jener Zeit keine andere Firma Dauerproviant auf Lager hatte und
auch keinerlei Anzeichen für eine Hungersnoth in den gesegneten Gefilden
Tahitis vorlagen, so kann dieser Act nur als eine Chikane gegen das
deutsche Haus angesehen werden.
3. Die Regierung requirirt den der englischen Firma Brander gehörigen
Schleppdampfer „Scotia“ zum Schleppen, ohne auch nur die Kohlen und
sonstigen Auslagen zu bezahlen.
4. Die Regierung requirirt die dem deutschen Hause gehörigen
Leichter-Prähme, ohne dafür Zahlung zu leisten. In einem Fall wurden
die Fahrzeuge stark beschädigt abgeliefert; ein Antrag auf Schadenersatz
oder Reparatur auf der Regierungswerft wurde zurückgewiesen und keinerlei
Ersatz geleistet. Diese Beispiele mögen genügen.
Ein Gesetz, welches wol nur Tahiti eigenthümlich ist, möchte ich hier
auch erwähnen, nämlich daß nach S. 120 des „'Annuaire'“ betrunkene
Frauenzimmer 5 Frs. Strafe zu zahlen oder im Unvermögensfalle die
Straßen zu kehren haben. Für das Kehren der Straßen werden ihnen dann
pro Tag 2 Frs. angerechnet, von welchen sie aber bei freier Beköstigung
noch 1 Fr. baar erhalten; es will mir fast so scheinen, daß man ihnen
absichtlich die Mittel gibt, sich wieder zu betrinken, um auf diese Weise
stets ein reichhaltiges Straßenkehrercorps zu haben, welcher Zweck denn
auch erreicht wird. Die Straßen werden allerdings wenig gekehrt, und der
Fiscus zahlt viel Geld dafür. Es machte mir stets neues großes Vergnügen,
jeden Morgen diese schön gewachsenen frischen, von einem eingeborenen
Polizisten geführten Straßenkehrerinnen ankommen zu sehen. Laut lachend
und singend zogen sie truppweise durch die Straßen, den Besen hinter sich
her schleppend und mit diesem und der fliegenden Schleppe ihrer langen
bunten Gewänder eine riesige Staubwolke aufwühlend, welche nur deshalb
nicht allgemein lästig wurde, weil die fröhlichen Urheberinnen alle paar
Schritte Bekannte trafen und dann natürlich ein Schwätzchen hielten, ehe
es weiter ging.
Ueber das Missionswesen, welches auch eine politische Rolle spielt,
glaube ich die folgenden Angaben machen zu können. Der französische
katholische Priester hat innerhalb der Protectoratsgrenzen den englischen
Missionar vertrieben, aber eben nur da, wo er die Hülfe seiner Regierung
hat, denn die unabhängigen benachbarten Inseln werden nach wie vor von
der englischen Mission behauptet. Eine Erklärung für diese auffallende
Thatsache wage ich nicht zu geben, doch drängen sich mir zwei Fragen auf,
welche ich, ohne sie zu beantworten, hier niederlegen will:
1. Haben die Franzosen die Uebereinkunft vom 9. Sept. 1842, Pos. 4 und 5,
nach welcher Gewissensfreiheit garantirt und den englischen Missionaren
all und jeder Schutz versprochen wird, gebrochen, oder haben die Engländer
Tahiti verlassen, weil mit dem Einzug der Europäer die Pfründe zu schlecht
wurde?
2. Fühlen die französischen Priester sich noch nicht stark genug, auf die
Nachbarinseln überzugehen, oder fehlen ihnen noch die passenden Leute
für schlechte Plätze, z. B. Deutsche? Die letztere Vermuthung scheint
mir am Platze zu sein, weil, wie ich bereits früher ausgeführt habe, die
französischen Priester nur auf den guten Plätzen zu finden sind und die
deutschen nur auf den schlechten. So suchten mich auch während meines
kurzen Aufenthalts in Morea die dort stationirten zwei Missionare (beide
Deutsche) am Lande auf, um über ihre Stellung zu klagen und vorsichtige
Andeutungen zu machen, ob ich ihnen nicht Schutz und Hülfe verschaffen
könne. Sie behaupteten, von den französischen Brüdern gehaßt und verfolgt
zu werden und schilderten ihre Stellung als eine nahezu unerträgliche. Ihr
verbittertes Aussehen und die harte Sprache, welche sie führten, bezeugten
die Richtigkeit ihrer Behauptungen. Ich konnte ihnen selbstverständlich
keinen andern Rath geben als den, sich von den Franzosen zu trennen.
Der Bischof von Tahiti kann in dieser Gegend als der erste französische
Handelsmann bezeichnet werden. Das Missionsschiff besorgt den Handel,
welcher hauptsächlich in Baumwolle, Perlschalen und Perlen besteht.
Namentlich der Perlenhandel ist vorzugsweise in den Händen der Priester.
Der König von Tahiti, welchem nach den Verträgen noch vielfache Rechte
zur Seite stehen sollen, hat in Wirklichkeit nichts mehr zu sagen. Er
folgte seiner Ende 1877 verstorbenen Mutter Pomare IV. als Pomare V.
in der Königswürde. Er ist vermählt mit Miß Marau Salmon, Tochter eines
verstorbenen Engländers und der mit diesem vermählt gewesenen Schwester
der verstorbenen Königin. Der König erhält von Frankreich eine jährliche
Apanage von 25000 Frs., wovon aber die sämmtlichen Verwandten seiner
Familie, von welcher die weiblichen den Hofstaat der Königin bilden,
mitleben. Die königliche Familie wird von den Franzosen einerseits
recht schlecht behandelt, andererseits aber doch mit großer Sorgfalt und
Eifersucht gehütet, weil der Einfluß derselben unter den Eingeborenen
immer noch ein sehr großer ist und ein Wort des Königs genügen würde,
das ganze Land zum Aufstand zu bringen. Und was das bedeutet, haben die
Franzosen in frühern Jahren zu ihrem Schaden genugsam erfahren. Namentlich
wird der Umgang der Königin mit den Deutschen sorgsam überwacht, weil
zwei ihrer Nichten, welche von den Eingeborenen als Prinzessinnen von
Geblüt verehrt werden, an deutsche Herren verheirathet sind. Welche
Schwierigkeiten mir gemacht worden sind, mit der königlichen Familie in
Verbindung zu treten, entzieht sich der Besprechung an diesem Platze.
Die Hauptstadt Papeete, welche auf dem flachen Lande der Gürtelebene
an dem nach ihr benannten Hafen liegt und sich im Rücken an die
hochaufstrebenden Berge anlehnt, hat den Charakter der Residenz eines
Naturvolkes vollständig verloren. Der Kokospalmenwald ist mit den in
ihm verstreut liegenden Hütten der Eingeborenen verschwunden und an
seine Stelle sind regelmäßige Straßen mit Häusern nach südamerikanischer
Bauart getreten. Die ganze Physiognomie der Stadt deutet an, daß sie
vornehmlich von Europäern und deren Bedienung bewohnt wird, wie dies auch
die officielle Bevölkerungsziffer angibt. Nach derselben befinden sich
unter den 3000 Einwohnern mehr als 1000 Europäer, und da von diesen ein
großer Theil chinesische Diener und Köche hat, so kann man annehmen, daß
kaum 1000 Eingeborene übrig bleiben.
Zunächst dem Hafen zieht sich an dessen Ufer ein breiter, theilweise
durch hohe Bäume beschatteter Quai hin, welcher, vom Wasser aus
gesehen, zur Linken durch die französische Kriegswerft, zur Rechten von
einer Strandbatterie begrenzt wird und weiterhin nach beiden Seiten
in die früher erwähnte Ringchaussee ausläuft. An dem Quai liegen die
Geschäftshäuser und einzelne stattliche Wohnhäuser, auf denen hier und
da die Flagge eines Consulats weht. Zwischen diesen Gebäuden liegen
auch, von hoher Mauer umgeben, die von den französischen Priestern und
Nonnen unterhaltenen Schulen, nebst den hierzu erforderlichen Wohnungen
und Wirthschaftsgebäuden. Ferner sieht man eine schöne kleine Kirche,
einige Regierungsgebäude und das von der französischen Regierung dem König
von Tahiti neuerbaute Palais, ein im Villenstil gehaltenes ansehnliches
Haus. Von dem Quai aus ziehen sich Querstraßen nach den mit ihm parallel
laufenden hinteren Straßen, von welchen aber nur die mit zwei Reihen
schöner alter Bäume bepflanzte erste Parallelstraße von gleicher Länge
der Quaistraße ist, während die andern mit ihrer Entfernung vom Wasser
zusammenschrumpfen und sich schließlich zwischen den verstreut liegenden
Hütten der Eingeborenen auflösen. Die Häuser, welche mit Ausnahme
der Regierungsgebäude alle aus Holz gebaut sind, werden auch mit der
Entfernung vom Wasser kleiner; die Regierungsgebäude sind Steinbauten. In
der ersten Parallelstraße schon liegt nur ein größeres Gebäude, und zwar
in einem schönen großen Garten das für hiesige Verhältnisse stattliche
Palais des Gouverneurs. Diesem gegenüber befindet sich ein öffentlicher
Platz, auf welchem abends die aus Eingeborenen zusammengesetzte
Musikkapelle spielt. Hier finden sich dann die vergnügungssüchtigen
Eingeborenen und namentlich die leichte Welt ein, auch sollen die
französischen Offiziere mit ihrem Gouverneur nie fehlen. Das Treiben
bei diesen Concerten soll derart sein, daß den europäischen Familien der
Besuch abgeschnitten ist. Diesem Umstande wird es auch zuzuschreiben sein,
daß diese Concerte für die Dauer unsers Aufenthalts von dem Gouverneur
untersagt worden waren, und die ansässigen Deutschen und Engländer
behaupteten, daß es entschieden schicklich gedacht gewesen sei, uns diesen
wenig erfreulichen Anblick zu ersparen. Aus eigener Beobachtung kann ich
also über das Straßenleben der Eingeborenen nichts berichten, zumal auch
sonst die Polizei die Straßen außerordentlich scharf überwachte und die
leichte Welt für die Dauer unsers Aufenthalts sogar aus der Stadt verbannt
und auf die umliegenden Dörfer gebracht hatte, wo sie durch mitgeschickte
eingeborene Polizeidiener im Zaume gehalten wurde. Was doch ein schlechtes
Gewissen für absonderliche Blüten zu treiben vermag!
Die besser situirten Europäer wohnen außerhalb der eigentlichen Stadt
in bequemen, luftigen, nur aus Parterreräumlichkeiten bestehenden
Landhäusern, die inmitten großer Gärten liegend wol als gesunde und
angenehme Wohnungen betrachtet werden dürfen. Dort findet man auch die
französischen Restaurants, welche auch hier, wie überall im Auslande,
sich durch gut gehaltene Gärten, vortreffliche Küche und Getränke,
aufmerksame Bedienung und mäßige Preise auszeichnen. Europäische Damen
von ganz reinem Blut trifft man hier eigentlich nur in den französischen
Beamten- und englischen Missionarfamilien, die andern, größtentheils
mütterlicher-, groß- oder urgroßmütterlicherseits von Tahitiern
herstammend, haben wenigstens ein klein wenig tahitisches Blut in ihren
Adern. Dieses tahitische Blut thut aber weder ihrer Schönheit, noch ihrer
Liebenswürdigkeit, noch ihrer theilweise vortrefflichen und vornehmlich
in England oder Australien genossenen Geistesbildung irgendwelchen
Abbruch, im Gegentheil. Ich hatte den Vorzug, zwei dieser Damen kennen zu
lernen, welche nicht nur durchaus feingebildete Weltdamen, sondern auch
in jeder Beziehung vortreffliche Hausfrauen sind, und schwerlich wird
jemand, da auch ihr Teint wol noch heller als der der Italienerinnen ist,
auf den Gedanken kommen, sie nicht als Europäerinnen der besten Kreise
anzusehen, wenn er nicht ihren Stammbaum kennen sollte. Es hatte für mich
einen eigenen Reiz, eine dieser an deutsche Herren verheiratheten Damen,
welche fließend tahitisch, englisch, französisch und spanisch spricht,
auch das reinste Deutsch sprechen zu hören und zu beobachten, wie ihre
Unterhaltung mit ihren kleinen Kindern sich in Ausdrücken bewegte, wie
sie nur die deutscheste Mutter in der zärtlichsten Stimmung zu finden
weiß. Und sollten Junggesellen diesen Zauber nicht verstehen, dann würden
sie sicher durch die feinen Umgangsformen der liebenswürdigen Wirthin
gewonnen werden, wenn ihnen der Vorzug zutheil würde, in ihr gastfreies
Haus Eingang zu finden.
Eingeborene sieht man in der Stadt, mit Ausnahme der stets heitern
herrlichen Mädchengestalten, welche mit duftenden Blumen bekränzt
durch die Straßen wandeln und dabei mit ihren fliegenden Gewändern den
Staub aufwirbeln, nur solche, welche träge in und vor den Häusern ihrer
reichen, an Europäer verheiratheten Verwandtinnen herumlungern. Diese
Belästigung geht soweit, daß die Hausfrau in der Regel einen ganzen Kreis
von Hofdamen zwischen 16 und 30 Jahren aus der Zahl ihrer weiblichen
Verwandten hat, welche oft dem Hausherrn das Leben recht sauer machen,
weil sie bei kleinen Differenzen stets auf der Seite der Hausfrau stehen,
unter Berücksichtigung ihres liebenswerthen Aeußern auch wol häufig genug
Veranlassung zu Eifersuchtsscenen geben. Aber auch sonst machen sie sich
unbequem, weil sie überall im Hause Zutritt haben. Denn wenn sie z. B. den
Hausherrn nicht zu Hause vermuthen, stürmen sie plötzlich in sein Zimmer,
während er beim Umkleiden ist; andererseits, wenn er beim Nachhausekommen
seine Frau aufsuchen will, wird er von einem halben Dutzend Mädchen wieder
zur Thür hinausspedirt, weil seine Anwesenheit gerade zur Zeit überflüssig
ist.
Ebenso wenig wie in der Stadt sieht man auch auf dem Hafen wirklich
einheimisches Leben; das bequemere europäische Boot hat hier das
zierliche Kanu fast ganz verdrängt. Die Männer, welche die Wäsche von
den Schiffen holen und diejenigen, welche Früchte zum Verkauf bringen,
sind meistentheils im Besitz irgendeines alten Bootes. Würde nicht ab
und zu ein Kanu zum Fischfang auf das Riff fahren, und sähe man nicht
zuweilen am Strande einige Mädchen ihre langen Gewänder abwerfen, um,
nur mit dem Pareo bekleidet, ein Bad zu nehmen, man käme hier in Papeete
nicht auf den Gedanken, auf einer polynesischen Insel zu sein. Im Hafen
Kriegs- und Kauffahrteischiffe, deren hin- und herfahrende Boote und nur
selten dazwischen ein Kanu; in der Stadt Beamte, Kaufleute, Soldaten und
Matrosen, und allerdings häufig genug lustige, lachende Mädchen, aber
keine eingeborenen Männer.
Ein flüchtiger Spaziergang durch die Stadt zeigte mir alles, was ich
hier überhaupt zu sehen bekam, und das war nicht viel. Um so dankbarer
muß ich es anerkennen, daß unser Consul, Mitdirector der 'Société
commerciale', mich mit den dienstfreien Offizieren zu einer Partie nach
dem Bergsee Waihiria einlud. An diesen Ausflug, zu welchem von Papeete
aus gewöhnlich mehrere Tage gerechnet werden, konnte ich bei unserm nur
kurzen Aufenthalte nicht denken, weil es mir unmöglich schien, denselben
ohne Schädigung anderer Interessen zur Ausführung zu bringen; der
liebenswürdige Herr hatte aber alles so vortrefflich arrangirt, daß wir
die Partie in anderthalb Tagen machen sollten, und dadurch wurde mir die
Zusage möglich.
Um von Papeete aus zu dem 500 m über dem Meere in den Bergen liegenden
See gelangen zu können, muß man zunächst auf der Ringstraße einen Weg
von 8 deutschen Meilen oder 60 km um die ganze Westküste der Insel
nach ihrer Südostseite bis zu dem Groß- und Klein-Tahiti verbindenden
Isthmus zurücklegen und dann von hier aus in dem Thal eines Bergflusses
den Aufstieg nehmen. Wir waren zusammen acht Personen und verließen
Papeete an einem schönen Morgen in zwei offenen, mit Sonnendächern
versehenen leichten Wagen; ein dritter mit Proviant, Wein und Eis war
schon voraufgegangen. Die flinken Pferde griffen gut aus, die Fahrt in
der großartigen Natur, bei dem prächtigen Wetter, war herrlich. Eine
vorzügliche, zu beiden Seiten mit Palmen und andern Bäumen besetzte
Straße; zur Linken die steilen, mächtigen, rothbraunen Bergmassen, welche
in der Regel nur in ihrem untern Theil mit Laub und Holz bestanden
sind, häufig aber von fruchtbaren, überaus üppigen, bis zu 700 m Höhe
ansteigenden Thälern, auf deren Sohlen Bergflüsse dem Meere zueilen,
durchschnitten werden; zur Rechten das weite Meer mit seinen eilig
hastenden Wogen, welches uns angenehme Kühlung brachte. Ueber einzelne
Flüsse -- wir haben im ganzen acht passirt -- führen Brücken, andere haben
dieselben bei Gelegenheit eines Wolkenbruchs zerstört und wir mußten hier
durch das Flußbett fahren. Der Weg führt an Landhäusern und Plantagen
vorbei, an Gärten und an Vanillepflanzungen, und alle anderthalb Stunden
fanden wir ein unter schattigen Bäumen gelegenes gutes Wirthshaus, wo wir
einen kleinen vorher für uns bereit gestellten Imbiß einnahmen und unsere
Glieder etwas streckten, bis die frischen Pferde, welche schon auf unsere
Ankunft warteten, eingespannt waren.
Daß es auf diesem langen Wege viel zu sehen gab, ist natürlich, doch
will ich von Naturschilderungen absehen und nur das anführen, was mich
besonders interessirt hat.
Zunächst erfuhr ich, als ich mein Befremden darüber aussprach, daß die
Kokospalmen nur am Strande und theilweise sogar in Sandboden zu finden
seien, daß dieser Baum nur in unmittelbarer Nähe der See Früchte trägt
und es noch nicht erwiesen sei, wo die Ertragfähigkeit größer ist, ob in
fettem Boden oder im Korallensand. Thatsache soll es sein, daß die Bäume
um so reicher Früchte tragen, je näher sie am Strande stehen, und zwar
ganz unabhängig von dem Boden, in welchem sie wachsen. Hieraus hat man,
da dicht am Strande gewöhnlich nur Korallensand gefunden wird, einerseits
gefolgert, daß dieser Boden der Kokospalme am zuträglichsten sei, während
andererseits behauptet wird, daß der größere Ertrag nur durch den größern
Salzgehalt der Luft, sowie den des Bodens dicht am Strande bedingt ist.