unter dem Commando eines Lieutenant Bligh, welcher schon mit Cook Tahiti
besucht hatte, dahin, um den werthvollen Brotfruchtbaum der Südseeinseln
nach Westindien zu verpflanzen. Die Geschichte dieses Schiffes ist so
abenteuerlich, daß sie kurzer Erwähnung verdient. Die „Bounty“ langte
am 26. October 1788 in Tahiti an, kehrte aber nicht mehr nach England
zurück, sondern blieb in den Händen einer meuterischen Mannschaft und fand
in der Südsee ihr Ende. Als das Schiff mit den Brotfruchtbäumen Tahiti
verlassen hatte, brach eine Meuterei auf demselben aus; nach einzelnen
Angaben, weil der größte Theil der Mannschaft die in Tahiti angeknüpften
Liebesverhältnisse nicht aufgeben wollte, nach der wahrscheinlichern
Angabe aber, weil der Commandant die Mannschaft zu hart behandelte.
Thatsache ist, daß das Schiff in den Händen der meuterischen Mannschaft
blieb und die Führung einem mit Gewalt zurückbehaltenen Seecadetten
übertragen wurde. Der Commandant, die Offiziere und ein kleiner Theil der
Mannschaft, welcher treu zu den Offizieren gestanden hatte, wurden dann
am 26. April 1789 auf hoher See in Schiffsbooten ausgesetzt und ihrem
Schicksal überlassen; sie landeten nach langen Irrfahrten und infolge der
erlittenen Entbehrungen sehr zusammengeschmolzen auf Timor und fanden
von dort ihren Rückweg nach England, um Kunde von ihrem Schicksal zu
geben. Die Meuterer kehrten mit dem Schiffe „Bounty“ nach Tahiti zurück,
welches sie, wenn auch auf Umwegen, wohlbehalten wieder erreichten.
Sie versicherten sich dort wieder ihrer Frauen, flüchteten unter
Zurücklassung von 14 Mann weiter und galten lange Zeit als verschollen.
Als die Nachricht von der Meuterei nach England gedrungen war, wurde die
Fregatte „Pandora“ ausgeschickt, um die „Bounty“ zu jagen, langte am 23.
März 1791 in Tahiti an, nahm die dort zurückgebliebenen 14 Mann gefangen
und kehrte dann nach erfolglosem Suchen nach dem Meutererschiff nach
England zurück, woselbst drei der 14 Gefangenen hingerichtet wurden. Die
„Bounty“ mit ihrer Mannschaft war längst vergessen, als im Jahre 1808 ein
Walfischfänger nach Pitcairn-Island (südöstlich der Paumotu-Inseln) kam
und dort auf der bis dahin für unbewohnt gehaltenen Insel die Meuterer
fand. Ehe diese Nachricht nach England kam, hatte auch das englische
Kriegsschiff „Briton“ Pitcairn angelaufen und einen Bericht über die
aus der weißen Mannschaft der „Bounty“, ihren braunen polynesischen
Frauen und Mischlingskindern bestehende Bevölkerung dieser kleinen
Insel nach England gesandt, welcher das allgemeinste Interesse erweckte.
Die Schilderung von dem Glück, der Reinheit der Sitten, der harmlosen
Einfachheit und den nahezu paradiesischen Zuständen auf dieser kleinen
Insel wirkte so mildernd auf die englische Regierung, daß dieselbe unter
Zulassung der Verjährung nicht nur volle Verzeihung gewährte, sondern
auch die Leute unter ihren besondern Schutz nahm und so weit ging, daß
sie im Jahre 1856, als Pitcairn für die Bevölkerung zu klein geworden
war, ihnen die bei Australien gelegene schöne Insel Norfolk, welche bis
dahin Verbrechercolonie gewesen war, mit allen Gebäuden, 2000 Schafen,
300 Pferden, Schweinen, Federvieh u. s. w. als freies Eigenthum schenkte.
Die ganze aus 194 Personen (92 männlichen, 102 weiblichen Geschlechts)
bestehende Bevölkerung wurde auch auf Regierungsschiffen kostenfrei nach
der neuen Heimat übergeführt.
Die von England aus im vorigen Jahrhundert nach der Südsee unternommenen
Reisen hatten die öffentliche Meinung so in Anspruch genommen, daß sich
in London eine Missionsgesellschaft bildete, um durch die Verkündigung
des wahren Glaubens in Polynesien festen Fuß zu fassen. Schon am 10.
August 1796 segelte das Schiff „Duff“ von London ab und langte am 5. März
1797 in Tahiti an, wo die Missionare zunächst viel Gutes stifteten und
in verhältnißmäßig kurzer Zeit ganz Tahiti dem Christenthume gewannen.
Zu diesem Erfolg soll namentlich der Umstand wesentlich beigetragen
haben, daß die Männer, welche zuerst hierher kamen, in den bestehenden
freien Sitten nicht gleich Sittenlosigkeit vermutheten, sondern mit
Geduld prüfend bald erkannten, daß diese Freiheit nicht eines gewissen
moralischen Haltes ermangele, welchen mit der neuen Religion in Einklang
zu bringen diesen erleuchteten Männern wol gelungen sein soll, wenngleich
jetzt nach 35jähriger französischer Herrschaft von Sittenreinheit
auf Tahiti wol nicht mehr gesprochen werden kann. Wenn auch von einer
Seite behauptet wird, daß die Unduldsamkeit der englischen Missionare
die Ursache gewesen, daß Tahiti unter französisches Protectorat
gekommen sei, weil sie zu Anfang der vierziger Jahre zwei französische
katholische Priester mit Gewalt von der Insel hätten vertreiben lassen
und diese gezwungen worden wären, sich in einem kaum seefähigen kleinen
Fahrzeug nach der 2000 Seemeilen westlich von Tahiti liegenden Insel
Uea (Wallis-Island) zu flüchten, so gibt eine andere, und zwar meines
Erachtens durchaus competente Quelle den Verlauf dieser Vergewaltigung
anders an.
Als Ende der dreißiger Jahre die auf den südöstlich von Tahiti liegenden
Gambier-Inseln ansässigen französischen Missionare dort festen Fuß gefaßt
hatten, schickten sie zwei ihrer Mitglieder nach Tahiti ab, um diese
werthvolle Insel für ihre Interessen zu gewinnen. Da nun Tahiti bereits
lange dem Christenthum und zwar dem protestantischen Glauben gewonnen
war und die Bevölkerung, wie es bei halbcivilisirten Völkern so leicht
der Fall ist, außerordentlich orthodox war, so sah die Königin Pomare
in der Ankunft dieser beiden Priester eine große Gefahr für ihr Land und
erklärte den Herren, weder das Bedürfniß zu einem erneuten Glaubenswechsel
zu empfinden, noch die Macht zu haben, sie vor etwaiger Unbill seitens
ihrer Unterthanen zu schützen, weshalb sie sie ersuchen müsse, die Insel
wieder zu verlassen. Aber die Priester befolgten diesen Rath erst, nachdem
die von ihnen bewohnte Hütte durch einige Eingeborene zerstört worden
war, und gingen freiwillig, aber wol nur, um diese Gewaltthat, auf welche
sie wahrscheinlich gewartet hatten, wenn sie dieselbe nicht, wie es nach
anderer Lesart heißt, provocirt hatten, als Handhabe für eine Einmischung
der französischen Regierung zu benutzen. Die französische Regierung fand
denn auch hierin eine erwünschte Gelegenheit, ihre Hand auf Tahiti zu
legen, und im Jahre 1842 langte der französische Admiral Du Petit Thouars
mit der Fregatte „La Venus“ in Tahiti an, um Satisfaction zu fordern.
Er verlangte 2000 Dollars Schadenersatz, eine Summe, welche die Königin
nicht bezahlen konnte, sodaß sie nun darauf einging, das französische
Protectorat anzunehmen, nachdem die englische Regierung, unter deren
Schutz sie sich gestellt hatte, sie preisgegeben hatte. Die Verhandlungen
fanden im September 1842 ihren Abschluß, und seit dieser Zeit kann Tahiti
als französische Colonie betrachtet werden.
Naturgemäß verloren die englischen Missionare unter der französischen
Herrschaft ihren Einfluß vollkommen und trotz der vielfach aufgestellten
Behauptung, daß sie noch viele Anhänger haben, besagen die mir gewordenen
Mittheilungen, daß es auf Tahiti keine protestantischen Eingeborenen
mehr gibt und die dort noch ansässigen englischen Missionare nur die
Seelsorger der dort lebenden Europäer sind. Auch diese letztern müssen
ihre Kinder, wenn sie dieselben nicht schon im zartesten Alter zur
Erziehung nach Europa, Amerika oder Australien schicken wollen, der Obhut
der französischen Priester und Nonnen anvertrauen, weil die Schulen sich
in deren Händen befinden.
Tahiti besteht aus zwei nahezu kreisrunden kegelförmigen Inseln, welche
durch einen Isthmus von 2000 m Breite und 14 m höchster Höhe über dem
Meere verbunden sind. Die größere wird Tahiti-Nui (Groß-Tahiti) oder
kurzweg Tahiti, die kleinere Tahiti-Iti (Klein-Tahiti) oder gewöhnlich
Taiarabu genannt. Tahiti hat einen Durchmesser von 18, Taiarabu einen
solchen von 9 Seemeilen, die größte Höhe des erstern beträgt 2240, die
des letztern 1140 m. Diese beiden durch den genannten Isthmus verbundenen
Inseln sind sich in jeder Beziehung so gleich, daß die folgenden Angaben
über Tahiti auch auf Taiarabu passen.
Tahiti, von den Eingeborenen mit Lauten benannt, die zwischen T’aeiti
und T’eiiti liegen (bei der Bezeichnung Otaheiti bildet O den
Artikel), erhebt sich als flacher ziemlich regelmäßiger Kegel aus dem
Meere. Die Basis an der Wasseroberfläche bildet nahezu einen Kreis, in
dessen Mittelpunkt die höchste Erhebung der Insel liegt. Die Insel ist
vulkanischen Ursprungs und kranzförmig von einem Korallenriff umgeben,
welches ihr eine große Zahl guter und sicherer Häfen gibt, da hinter dem
Riff in mäßiger Wassertiefe mit gutem Ankergrund ein Schiff so sicher
wie in dem besten künstlichen Dockbassin liegt. Der Haupthafen und
hauptsächlichste Wohnort der Europäer ist das an der Nordseite gelegene
Papeete (sprich: Pape-ete, auf deutsch: „Wasserkorb“). Der Hafen ist
vortrefflich und bietet einer großen Zahl der größten Schiffe genügenden
Raum, gestattet auch den großen Kauffahrern, dicht an Land zu legen, hat
aber den großen Nachtheil, daß er an der Leeseite der Insel liegt, sich
daher während des größten Theiles des Jahres unter Windstille befindet,
wodurch die Segelschiffahrt sehr erschwert wird und die Temperatur sehr
viel höher steigt, als wie an den von dem Passat bestrichenen Theilen
der Insel. Es muß auffallen, daß die Franzosen Papeete zu dem Haupthafen
gemacht haben, da an der Südostseite von Tahiti in der von Groß- und
Klein-Tahiti gebildeten Bai bei den Flüssen Vaiurin und Umiti ein
ebenfalls vortrefflicher und geräumiger Hafen liegt, welcher, stets von
dem Passat bestrichen, ein verhältnißmäßig kühles und so gesundes Klima
hat, daß der dort liegende Küstenstrich von kranken Europäern vielfach
als klimatischer Kurort benutzt wird. Zieht man dazu noch in Betracht,
daß dieser letztere Hafen wegen seiner bessern Vertheidigungsfähigkeit als
Kriegshafen große Vortheile vor Papeete haben würde, so kann die Erklärung
für die Wahl des Hafens nur darin zu suchen sein, daß Papeete der Wohnort
der tahitischen Königsfamilie war, politische Gründe bei der Uebernahme
des Protectorats für die Wahl der Residenz damals maßgebend waren und die
Stadt inzwischen so angewachsen ist, daß jetzt an eine Uebersiedelung ohne
Schädigung großer materieller Interessen nicht mehr gedacht werden kann.
Die Bodengestalt sichert dem Ackerbauer leichten und reichen Erwerb,
da große Flächen Landes vorhanden sind, welche bei dem Reichthum an
vortrefflichen Gebirgsflüssen leicht cultivirt werden können und durch
vorzügliche Straßen verbunden sind. Nicht allein die sanft ansteigenden
Abhänge liefern große Flächen fruchtbaren Landes, sondern Tahiti hat auch
noch den seltenen Vorzug, rund um den eigentlichen Inselkern einen breiten
Gürtel ebenern Landes zu besitzen, welcher auch ermöglichte, um die Insel
herum eine vorzügliche Ringchaussee zu legen, welche alle Küstenpunkte
mit der Hauptstadt verbindet.
Tahiti producirt alles, was ein tropisches Land nur hervorbringen kann.
Die vielen in üppigster Vegetation prangenden Flußthäler sind wahre
Obstgärten, welche ohne Pflege in überreicher Fülle die Eingeborenen
mit Früchten aller Art versorgen und nebenbei noch reichen Gewinn
durch den sehr bedeutenden Orangenhandel mit San-Francisco bringen.
Tahiti ist nämlich bisjetzt der einzige Platz, welcher gerade zu dem
Unabhängigkeitsfest der Vereinigten Staaten von Nordamerika seine
vortrefflichen Orangen reif nach San-Francisco liefern kann, weil in
Amerika wie in Europa die Erntezeit erst in den Winter der nördlichen
Halbkugel fällt. In den sich öffnenden Ausläufern der Thäler, auf
der Gürtelebene und auf den Bergabhängen wird, ganz abgesehen von der
dankbaren Kokosnuß, mit gutem Erfolg Baumwolle, Zuckerrohr und Kaffee
gebaut, doch vorzugsweise nur von Engländern und Amerikanern, während
der Franzose sich mit Bienenzucht und der Cultur der Vanille befaßt.
Die letztere erfordert hier große Geduld, weil auf der Insel diejenigen
Insekten fehlen, welche die männlichen Samenstäubchen der weiblichen
Blüte zutragen, und daher jede Blüte durch Menschenhand befruchtet werden
muß. Der Eingeborene arbeitet überhaupt nicht, weshalb auf den Plantagen
Chinesen Verwendung finden.
Hierbei möchte ich auch eines Exportartikels erwähnen, welcher mir
bisjetzt als Handelsartikel unbekannt war, es ist dies die Baumwollsaat
(Samenkörner der Baumwollfrucht). Dieser Artikel geht vorzugsweise nach
den Olivendistricten Südfrankreichs, wird dort ausgepreßt und kommt dann
als Olivenöl in den Handel, während die Rückstände zu Kuchen gepreßt ein
hochbezahltes Viehfutter geben. Nachdem ich dies erfahren und auch gehört
habe, daß sehr viel Kokosöl als Olivenöl verkauft wird, ist mir klar,
warum das Speiseöl oft so schlecht ist.
Die in Tahiti vorkommenden Nahrungsmittel sind vorzugsweise die folgenden:
Früchte und zwar Kokosnüsse, Brotfrucht, verschiedene Arten Bananen,
Guaven, Orangen, Limonen und viele der sonst in den Tropen vorkommenden
Früchte, welche nach und nach hierher verpflanzt worden sind; einige
Arten Erdfrüchte und Wurzeln, namentlich Yam, süße Kartoffeln und der
vortreffliche Taro.
Schweine und Federvieh, vorzügliche Salz- und Süßwasserfische, Hummern,
Austern, große Krabben und in den Bergflüssen Süßwasser-Schrimse oder
Garnelen, Crevettes, Krabben, wie diese Thiere auch genannt werden. Den
vortrefflichen Wasserthieren werde ich noch bei Besprechung eines von uns
unternommenen Ausflugs Gerechtigkeit widerfahren lassen.
Rindvieh und Schafe werden meines Wissens auf Tahiti nicht gezüchtet; das
erstere kommt vorzugsweise von Honolulu, die Schafe von der Osterinsel
und Neuseeland. Jagd ist, wie auf all diesen Inseln, so gut wie nicht
vorhanden; nur wilde Tauben und Enten können als eigentliches Wild
betrachtet werden, da die auf einzelnen Inseln wild vorkommenden Rinder,
Ziegen und Schweine früher eingeführte und im Laufe der Zeit verwilderte
Hausthiere sind.
Merkwürdig ist, daß Tahiti kein Nutzholz producirt, sondern dieses von
Californien bezieht, während andererseits Tahiti wieder Brennholz nach
Californien ausführt.
Ueber die eingeborene Bevölkerung von Tahiti kann ich aus eigener
Anschauung leider nur verhältnißmäßig wenig berichten, weil meine Stellung
mir in Papeete versagte, einen tiefern Einblick in ihr Leben und Treiben
zu erhalten, doch will ich das Wenige, was ich erfahren, hier wiedergeben,
glaube allerdings, daß ich, wenn ich die Bewohner der Gesellschafts-Inseln
gleich mit bespreche, ein ziemlich getreues Bild gebe. Die Tahitier
gehören der polynesischen Rasse an, welche wegen ihrer angenehmen
Gesichtszüge und schönen Körperbildung nach europäischen Begriffen eine
bevorzugte Stellung unter den sogenannten wilden Völkerschaften einnimmt.
Im besondern sind die Bewohner dieses Theils der Südsee (Tahiti mit den
umliegenden Inselgruppen) durch auffallende Körpergröße ausgezeichnet, was
namentlich von den Frauen gilt, da diese durchschnittlich die Größe der
an sich großen Männer erreichen, ja vielfach diese noch überschreiten.
Ueber die Körperbildung läßt sich nur sagen, daß sie äußerlich der der
kaukasischen Rasse vollkommen entspricht und abgesehen von den großen
Füßen (die Leute gehen alle barfuß) von großer Formenschönheit ist.
Man sieht fast nur schön gebaute Menschen und wird versucht, diese
schöne Gottesgabe dem freien und urwüchsigen Leben dieses Volksstammes
zuzuschreiben, wie ja auch wol theilweise angenommen wird, daß die alten
Griechen und Römer infolge der freiern Tracht durchschnittlich schöner
gebildet waren, als die spätern Geschlechter. Als besonders merkwürdig
ist mir noch aufgefallen, daß die Mischlinge beiderlei Geschlechts von
weißen Vätern und braunen Müttern eigentlich durchgehends schöne und
feine Gesichtszüge haben, wenn auch die Aeltern eher häßlich als schön
sind, ja man findet unter diesen Mischlingen sogar wirklich auffallende
Schönheiten.
Meine oberflächlichen Wahrnehmungen über die Charaktereigenschaften der
Tahitier lassen sich wie folgt zusammenfassen. Von der Verschlagenheit,
welche nach einzelnen Berichten dieser Rasse innewohnen soll, habe
ich nichts bemerkt, im Gegentheil habe ich diese Menschen freundlich,
zuthunlich und zuvorkommend gefunden. Ohne Launen lebt dieses Volk
ein glückliches Leben und scheint nur zur Freude geboren; die Männer
behandeln ihre Frauen und beide ihre Kinder gut. Die Frauen scheinen die
geistig Begabtern zu sein und im allgemeinen die erste Rolle zu spielen,
denn wenn sie auch nicht äußerlich herrschen, so führen sie doch im
häuslichen Leben das Regiment, wie dies ja auch bei uns Europäern oft
der Fall ist. Die Sitte der Bekleidung ist in Tahiti in der Hauptstadt
Papeete allgemein durchgeführt, d. h. von oben herab befohlen, wenngleich
eine Nothwendigkeit dafür nicht vorzuliegen scheint, da die Oberkleider
hier etwa so angesehen werden, wie in civilisirten Ländern der Hut
und die Handschuhe; denn ebenso leicht wie die europäische Dame diese
Luxusartikel ablegt, entledigt die Tahitierin sich außerhalb der Stadt
am öffentlichen Strande, wenn sie baden will, ihres Oberkleides und
entblößt damit Oberkörper und Unterschenkel. Das Hauptkleidungsstück
bei beiden Geschlechtern und früher das einzige, ist der Pareo, ein
Stück Zeug, welches um die Hüften geschlungen bis zu den Knien reicht.
Die Männer tragen daneben in der Regel noch ein Hemd, welches über dem
Pareo glatt herunterhängt, die Weiber ein langes bis zur Erde reichendes
weites Gewand, welches die ganze Gestalt bedeckt, und die Wohlhabendern
zwischen Pareo und Obergewand auch noch ein Hemd. Das Obergewand verhüllt
allerdings sehr wenig, da der leichte fast durchsichtige Stoff sich bei
jeder Bewegung des Körpers und bei jedem Lufthauch so fest anschmiegt,
daß die kleinste Erhebung der Haut zu plastischer Entwickelung kommt. Die
früher von den englischen Missionaren eingeführt gewesenen geschmacklosen
Hauben sind glücklicherweise wieder verschwunden; die Frauen tragen jetzt
nur ihr Haar als natürlichen, und Strohhüte oder turbanähnlich um den
Kopf geschlungene Tücher oder wohlriechende Blumenkränze als künstlichen
Kopfputz. Namentlich der letztere ist vorzugsweise beliebt und verleiht
diesen junonischen Gestalten einen besondern Reiz. Schuhzeug wird nicht
getragen und wird sich auch wol schwerlich einbürgern. Bis hierher ist
alles schön, nun aber kommt die häßliche Kehrseite. Die Sittenlosigkeit
in Papeete übertrifft in Masse und Oeffentlichkeit alles bisher von mir
Gesehene, und die Thatsache, daß in der Südsee die Sittenlosigkeit an
den Plätzen, wo die Missionsgesellschaften ihren Centralpunkt haben, am
schlimmsten ist, zwingt wol zu ernstem Nachdenken.
Die politischen Verhältnisse von Tahiti lassen sich kurz dahin
zusammenfassen, daß Tahiti unter französischem Protectorat und somit unter
französischer Oberhoheit steht. Frankreich verwaltet die Inselgruppe, und
alle Europäer wie Fremde stehen unter dem Einflusse der französischen
Regierung, während die Eingeborenen der Form nach von ihrem eigenen
König regiert werden. Der französische Gouverneur veröffentlicht in dem
Amtsblatt die für die Europäer und Fremden erlassenen Verordnungen,
der König diejenigen für die eingeborenen Tahitier; französische
Polizeibeamte haben die Ordnung unter den Europäern aufrecht zu erhalten
und dürfen nur allein Hand an die letztern legen, während Eingeborene
nur von eingeborenen Polizisten arretirt werden dürfen. Natürlich ist
diese äußerliche Aufrechterhaltung der Autorität des Königs nur ein
Spiel, da es ja thatsächlich unmöglich sein würde, wenn zwei derartige
Regierungen nebeneinander bestehen wollten. Es ist daher natürlich, daß
der König von Tahiti nur solche Verordnungen erläßt, zu welchen er von dem
französischen Gouverneur autorisirt wird, resp. welche der Gouverneur ihm
zur Unterschrift zuschickt; ebenso natürlich ist es, daß die eingeborene
Polizei in Wirklichkeit ebenso direct unter dem Befehl des französischen
Polizeidirectors steht, wie die französischen Polizeibeamten. Der
jetzige König von Tahiti, Sohn der Ende 1877 verstorbenen Pomare IV.,
übt somit keine Regierungsthätigkeit mehr aus, sondern bezieht nur von
der französischen Regierung eine für die hiesigen Verhältnisse sehr
anständige Apanage, von welcher er allerdings dem polynesischen Brauche
gemäß auch seine sämmtlichen Verwandten mit unterhalten muß, deren
Zahl nicht gering ist. Nach diesem polynesischen Brauch gibt es unter
Verwandten keinen sichern Besitz, denn alles was ein Polynesier erworben
oder geschenkt erhalten hat, muß er ganz oder theilweise hergeben, sobald
seine Verwandten ihn darum angehen; hier besteht also in dem Bereich
einer Gemeinschaft von Blutsverwandten die reinste Gütergemeinschaft.
Diesem Brauch ist es wol auch zuzuschreiben, daß man unter den Polynesiern
keinen hervorragenden Besitz findet, da es zwecklos ist, etwas zu
erwerben; einzig und allein diesem Brauch muß meiner Ansicht nach auch
die notorische Arbeitsscheu der Polynesier zugeschrieben werden, und es
müssen daher alle Versuche, diese Menschen auf den Weg der Arbeitsamkeit
zu bringen, so lange fruchtlos bleiben, als es nicht gelingt, durch
Beseitigung der alten Sitte den Besitz des Erworbenen zu sichern.
In Bezug auf die politischen Verhältnisse ist zu bemerken, daß, während
die Marquesas-Inseln französische Colonie sind, die andern von den
Franzosen in diesem Theil der Südsee besetzten Inseln unter französischem
Protectorat stehen. Der Unterschied liegt, wie bereits angegeben,
vorzugsweise darin, daß die Einwohner der Colonie französische Unterthanen
sind, als solche die Rechte französischer Bürger haben oder doch haben
sollen und unter französischem Gesetz stehen, während die Bewohner des
unter französischem Protectorat stehenden Territoriums mit Frankreich
nichts gemein haben, sondern nur das Staatsoberhaupt Frankreichs
gleichzeitig auch als das ihrige zu betrachten haben. Diese Stellung
ermöglicht es der französischen Regierung, den unter Protectorat stehenden
Inseln willkürliche, dem Augenblick angepaßte Steuern und Gesetze
aufzuerlegen, was sie in den Colonien nicht kann. Um dieses Verhältniß
auch äußerlich klar zu stellen, hat das Protectorats-Territorium eine
besondere Flagge erhalten, welche nur in der obern Ecke die französischen
Farben führt. Von den Franzosen werden nun als unter Protectorat stehend
die folgenden Inseln angesehen:
1. Tahiti und Morea mit einigen kleinern zu dieser Gruppe gehörigen Inseln;
2. die Paumotugruppe oder englisch Low-Archipelago, von den Franzosen
„Archipel Tuamotu“ oder „'Les Iles Basses'“ genannt;
3. die Gambier- oder Mangareva-Inseln.
Ehe ich mit der Besprechung dieser Verhältnisse fortfahre, will ich
noch erwähnen, daß die gesammelten Angaben aus einem von mir in Tahiti
im Buchhandel gekauften Buche „'Annuaire de Tahiti pour 1877'“ und aus
den Nachrichten stammen, welche ich von in Papeete lebenden Deutschen
und Engländern erhalten habe. Meine amtliche Stellung hat mir keinerlei
Einblick in die hiesigen Verhältnisse verschafft. Das vorgenannte Buch
enthält natürlich nur das, was man der Oeffentlichkeit übergeben will,
und bringt namentlich für das französische Publikum bestimmte Angaben,
welche, ohne es bestimmt auszusprechen, den französischen Einfluß in der
Südsee viel größer darstellen, als er in Wirklichkeit ist. So lassen die
auf Seite 40-46 enthaltenen Angaben, welche alle die unter französischem
Einfluß stehenden Inselgruppen namentlich aufführen, vermuthen, daß
die Gesellschafts-Inseln ('Iles-sous-le-vent'), die Cook-Inseln, sowie
die 'Sporades océaniennes' zu Frankreich gehören, während diese Inseln
thatsächlich unabhängig sind. Auch soll dieses Buch andererseits wol auch
die fremden Regierungen täuschen, da nach ihm auf Tahiti immer noch das
Vertragsverhältniß der Jahre 1842 und 1843 (Seite 47-51) besteht, während
in Wirklichkeit der König von Tahiti im Laufe der Zeit zu einer Null
herabgedrückt worden ist.
So ist auch das Verhältniß der Gambier-Inseln zu Frankreich ein höchst
merkwürdiges und zweifelhaftes. Das auf S. 52 abgedruckte Schriftstück
der Mangareva-Häuptlinge vom 16. Februar 1844 verlangt das französische
Protectorat und gleichzeitig als Zeichen der Vereinigung mit Frankreich
die Flagge der Grande Nation. Diese Inseln führen denn auch nicht
die Protectorats-, sondern die französische Flagge und werden von den
Kaufleuten daher als französische Colonie angesehen, was die Franzosen
indessen nicht gelten lassen wollen. Die Bedeutung der Sache liegt in
Folgendem. Die Franzosen sind nicht in der Lage, die aus ungefähr 80
Inseln bestehende Paumotu- und Gambiergruppe so mit Beamten zu besetzen,
daß eine Erhebung der Steuern an Ort und Stelle erfolgen könnte. Sie
haben daher ein Gesetz erlassen, welches alle Schiffe, die innerhalb der
Protectoratsgrenzen Handel treiben wollen, verpflichtet:
1. die Protectoratsflagge zu führen, und
2. stets von Papeete aus ihre Fahrt anzutreten und zur Erlegung der
Steuern wieder dahin zurückzukehren.
Sind die Gambier-Inseln nun Colonie, dann fallen diese sehr lästigen
Beschränkungen fort und nebenbei werden keine Steuern bezahlt, weil
niemand dort ist, der eine Steuer erheben könnte. Was nun die Franzosen
dazu veranlaßt, die Gambier-Inseln als zum Protectorat gehörig zu
bezeichnen, ist der Umstand, daß von dort viele und namentlich häufig
sehr große Perlen, sowie große Massen von Perlschalen (Perlmuscheln)
kommen, beide Artikel aber innerhalb der Protectoratsgrenzen mit einer
außerordentlich hohen Ausfuhrsteuer belegt sind.