Im Jahre 1788 schickte König Georg III. von England das Schiff „Bounty“

unter dem Commando eines Lieutenant Bligh, welcher schon mit Cook Tahiti

besucht hatte, dahin, um den werthvollen Brotfruchtbaum der Südseeinseln

nach Westindien zu verpflanzen. Die Geschichte dieses Schiffes ist so

abenteuerlich, daß sie kurzer Erwähnung verdient. Die „Bounty“ langte

am 26. October 1788 in Tahiti an, kehrte aber nicht mehr nach England

zurück, sondern blieb in den Händen einer meuterischen Mannschaft und fand

in der Südsee ihr Ende. Als das Schiff mit den Brotfruchtbäumen Tahiti

verlassen hatte, brach eine Meuterei auf demselben aus; nach einzelnen

Angaben, weil der größte Theil der Mannschaft die in Tahiti angeknüpften

Liebesverhältnisse nicht aufgeben wollte, nach der wahrscheinlichern

Angabe aber, weil der Commandant die Mannschaft zu hart behandelte.

Thatsache ist, daß das Schiff in den Händen der meuterischen Mannschaft

blieb und die Führung einem mit Gewalt zurückbehaltenen Seecadetten

übertragen wurde. Der Commandant, die Offiziere und ein kleiner Theil der

Mannschaft, welcher treu zu den Offizieren gestanden hatte, wurden dann

am 26. April 1789 auf hoher See in Schiffsbooten ausgesetzt und ihrem

Schicksal überlassen; sie landeten nach langen Irrfahrten und infolge der

erlittenen Entbehrungen sehr zusammengeschmolzen auf Timor und fanden

von dort ihren Rückweg nach England, um Kunde von ihrem Schicksal zu

geben. Die Meuterer kehrten mit dem Schiffe „Bounty“ nach Tahiti zurück,

welches sie, wenn auch auf Umwegen, wohlbehalten wieder erreichten.

Sie versicherten sich dort wieder ihrer Frauen, flüchteten unter

Zurücklassung von 14 Mann weiter und galten lange Zeit als verschollen.

Als die Nachricht von der Meuterei nach England gedrungen war, wurde die

Fregatte „Pandora“ ausgeschickt, um die „Bounty“ zu jagen, langte am 23.

März 1791 in Tahiti an, nahm die dort zurückgebliebenen 14 Mann gefangen

und kehrte dann nach erfolglosem Suchen nach dem Meutererschiff nach

England zurück, woselbst drei der 14 Gefangenen hingerichtet wurden. Die

„Bounty“ mit ihrer Mannschaft war längst vergessen, als im Jahre 1808 ein

Walfischfänger nach Pitcairn-Island (südöstlich der Paumotu-Inseln) kam

und dort auf der bis dahin für unbewohnt gehaltenen Insel die Meuterer

fand. Ehe diese Nachricht nach England kam, hatte auch das englische

Kriegsschiff „Briton“ Pitcairn angelaufen und einen Bericht über die

aus der weißen Mannschaft der „Bounty“, ihren braunen polynesischen

Frauen und Mischlingskindern bestehende Bevölkerung dieser kleinen

Insel nach England gesandt, welcher das allgemeinste Interesse erweckte.

Die Schilderung von dem Glück, der Reinheit der Sitten, der harmlosen

Einfachheit und den nahezu paradiesischen Zuständen auf dieser kleinen

Insel wirkte so mildernd auf die englische Regierung, daß dieselbe unter

Zulassung der Verjährung nicht nur volle Verzeihung gewährte, sondern

auch die Leute unter ihren besondern Schutz nahm und so weit ging, daß

sie im Jahre 1856, als Pitcairn für die Bevölkerung zu klein geworden

war, ihnen die bei Australien gelegene schöne Insel Norfolk, welche bis

dahin Verbrechercolonie gewesen war, mit allen Gebäuden, 2000 Schafen,

300 Pferden, Schweinen, Federvieh u. s. w. als freies Eigenthum schenkte.

Die ganze aus 194 Personen (92 männlichen, 102 weiblichen Geschlechts)

bestehende Bevölkerung wurde auch auf Regierungsschiffen kostenfrei nach

der neuen Heimat übergeführt.

Die von England aus im vorigen Jahrhundert nach der Südsee unternommenen

Reisen hatten die öffentliche Meinung so in Anspruch genommen, daß sich

in London eine Missionsgesellschaft bildete, um durch die Verkündigung

des wahren Glaubens in Polynesien festen Fuß zu fassen. Schon am 10.

August 1796 segelte das Schiff „Duff“ von London ab und langte am 5. März

1797 in Tahiti an, wo die Missionare zunächst viel Gutes stifteten und

in verhältnißmäßig kurzer Zeit ganz Tahiti dem Christenthume gewannen.

Zu diesem Erfolg soll namentlich der Umstand wesentlich beigetragen

haben, daß die Männer, welche zuerst hierher kamen, in den bestehenden

freien Sitten nicht gleich Sittenlosigkeit vermutheten, sondern mit

Geduld prüfend bald erkannten, daß diese Freiheit nicht eines gewissen

moralischen Haltes ermangele, welchen mit der neuen Religion in Einklang

zu bringen diesen erleuchteten Männern wol gelungen sein soll, wenngleich

jetzt nach 35jähriger französischer Herrschaft von Sittenreinheit

auf Tahiti wol nicht mehr gesprochen werden kann. Wenn auch von einer

Seite behauptet wird, daß die Unduldsamkeit der englischen Missionare

die Ursache gewesen, daß Tahiti unter französisches Protectorat

gekommen sei, weil sie zu Anfang der vierziger Jahre zwei französische

katholische Priester mit Gewalt von der Insel hätten vertreiben lassen

und diese gezwungen worden wären, sich in einem kaum seefähigen kleinen

Fahrzeug nach der 2000 Seemeilen westlich von Tahiti liegenden Insel

Uea (Wallis-Island) zu flüchten, so gibt eine andere, und zwar meines

Erachtens durchaus competente Quelle den Verlauf dieser Vergewaltigung

anders an.

Als Ende der dreißiger Jahre die auf den südöstlich von Tahiti liegenden

Gambier-Inseln ansässigen französischen Missionare dort festen Fuß gefaßt

hatten, schickten sie zwei ihrer Mitglieder nach Tahiti ab, um diese

werthvolle Insel für ihre Interessen zu gewinnen. Da nun Tahiti bereits

lange dem Christenthum und zwar dem protestantischen Glauben gewonnen

war und die Bevölkerung, wie es bei halbcivilisirten Völkern so leicht

der Fall ist, außerordentlich orthodox war, so sah die Königin Pomare

in der Ankunft dieser beiden Priester eine große Gefahr für ihr Land und

erklärte den Herren, weder das Bedürfniß zu einem erneuten Glaubenswechsel

zu empfinden, noch die Macht zu haben, sie vor etwaiger Unbill seitens

ihrer Unterthanen zu schützen, weshalb sie sie ersuchen müsse, die Insel

wieder zu verlassen. Aber die Priester befolgten diesen Rath erst, nachdem

die von ihnen bewohnte Hütte durch einige Eingeborene zerstört worden

war, und gingen freiwillig, aber wol nur, um diese Gewaltthat, auf welche

sie wahrscheinlich gewartet hatten, wenn sie dieselbe nicht, wie es nach

anderer Lesart heißt, provocirt hatten, als Handhabe für eine Einmischung

der französischen Regierung zu benutzen. Die französische Regierung fand

denn auch hierin eine erwünschte Gelegenheit, ihre Hand auf Tahiti zu

legen, und im Jahre 1842 langte der französische Admiral Du Petit Thouars

mit der Fregatte „La Venus“ in Tahiti an, um Satisfaction zu fordern.

Er verlangte 2000 Dollars Schadenersatz, eine Summe, welche die Königin

nicht bezahlen konnte, sodaß sie nun darauf einging, das französische

Protectorat anzunehmen, nachdem die englische Regierung, unter deren

Schutz sie sich gestellt hatte, sie preisgegeben hatte. Die Verhandlungen

fanden im September 1842 ihren Abschluß, und seit dieser Zeit kann Tahiti

als französische Colonie betrachtet werden.

Naturgemäß verloren die englischen Missionare unter der französischen

Herrschaft ihren Einfluß vollkommen und trotz der vielfach aufgestellten

Behauptung, daß sie noch viele Anhänger haben, besagen die mir gewordenen

Mittheilungen, daß es auf Tahiti keine protestantischen Eingeborenen

mehr gibt und die dort noch ansässigen englischen Missionare nur die

Seelsorger der dort lebenden Europäer sind. Auch diese letztern müssen

ihre Kinder, wenn sie dieselben nicht schon im zartesten Alter zur

Erziehung nach Europa, Amerika oder Australien schicken wollen, der Obhut

der französischen Priester und Nonnen anvertrauen, weil die Schulen sich

in deren Händen befinden.

Tahiti besteht aus zwei nahezu kreisrunden kegelförmigen Inseln, welche

durch einen Isthmus von 2000 m Breite und 14 m höchster Höhe über dem

Meere verbunden sind. Die größere wird Tahiti-Nui (Groß-Tahiti) oder

kurzweg Tahiti, die kleinere Tahiti-Iti (Klein-Tahiti) oder gewöhnlich

Taiarabu genannt. Tahiti hat einen Durchmesser von 18, Taiarabu einen

solchen von 9 Seemeilen, die größte Höhe des erstern beträgt 2240, die

des letztern 1140 m. Diese beiden durch den genannten Isthmus verbundenen

Inseln sind sich in jeder Beziehung so gleich, daß die folgenden Angaben

über Tahiti auch auf Taiarabu passen.

Tahiti, von den Eingeborenen mit Lauten benannt, die zwischen T’aeiti

und T’eiiti liegen (bei der Bezeichnung Otaheiti bildet O den

Artikel), erhebt sich als flacher ziemlich regelmäßiger Kegel aus dem

Meere. Die Basis an der Wasseroberfläche bildet nahezu einen Kreis, in

dessen Mittelpunkt die höchste Erhebung der Insel liegt. Die Insel ist

vulkanischen Ursprungs und kranzförmig von einem Korallenriff umgeben,

welches ihr eine große Zahl guter und sicherer Häfen gibt, da hinter dem

Riff in mäßiger Wassertiefe mit gutem Ankergrund ein Schiff so sicher

wie in dem besten künstlichen Dockbassin liegt. Der Haupthafen und

hauptsächlichste Wohnort der Europäer ist das an der Nordseite gelegene

Papeete (sprich: Pape-ete, auf deutsch: „Wasserkorb“). Der Hafen ist

vortrefflich und bietet einer großen Zahl der größten Schiffe genügenden

Raum, gestattet auch den großen Kauffahrern, dicht an Land zu legen, hat

aber den großen Nachtheil, daß er an der Leeseite der Insel liegt, sich

daher während des größten Theiles des Jahres unter Windstille befindet,

wodurch die Segelschiffahrt sehr erschwert wird und die Temperatur sehr

viel höher steigt, als wie an den von dem Passat bestrichenen Theilen

der Insel. Es muß auffallen, daß die Franzosen Papeete zu dem Haupthafen

gemacht haben, da an der Südostseite von Tahiti in der von Groß- und

Klein-Tahiti gebildeten Bai bei den Flüssen Vaiurin und Umiti ein

ebenfalls vortrefflicher und geräumiger Hafen liegt, welcher, stets von

dem Passat bestrichen, ein verhältnißmäßig kühles und so gesundes Klima

hat, daß der dort liegende Küstenstrich von kranken Europäern vielfach

als klimatischer Kurort benutzt wird. Zieht man dazu noch in Betracht,

daß dieser letztere Hafen wegen seiner bessern Vertheidigungsfähigkeit als

Kriegshafen große Vortheile vor Papeete haben würde, so kann die Erklärung

für die Wahl des Hafens nur darin zu suchen sein, daß Papeete der Wohnort

der tahitischen Königsfamilie war, politische Gründe bei der Uebernahme

des Protectorats für die Wahl der Residenz damals maßgebend waren und die

Stadt inzwischen so angewachsen ist, daß jetzt an eine Uebersiedelung ohne

Schädigung großer materieller Interessen nicht mehr gedacht werden kann.

Die Bodengestalt sichert dem Ackerbauer leichten und reichen Erwerb,

da große Flächen Landes vorhanden sind, welche bei dem Reichthum an

vortrefflichen Gebirgsflüssen leicht cultivirt werden können und durch

vorzügliche Straßen verbunden sind. Nicht allein die sanft ansteigenden

Abhänge liefern große Flächen fruchtbaren Landes, sondern Tahiti hat auch

noch den seltenen Vorzug, rund um den eigentlichen Inselkern einen breiten

Gürtel ebenern Landes zu besitzen, welcher auch ermöglichte, um die Insel

herum eine vorzügliche Ringchaussee zu legen, welche alle Küstenpunkte

mit der Hauptstadt verbindet.

Tahiti producirt alles, was ein tropisches Land nur hervorbringen kann.

Die vielen in üppigster Vegetation prangenden Flußthäler sind wahre

Obstgärten, welche ohne Pflege in überreicher Fülle die Eingeborenen

mit Früchten aller Art versorgen und nebenbei noch reichen Gewinn

durch den sehr bedeutenden Orangenhandel mit San-Francisco bringen.

Tahiti ist nämlich bisjetzt der einzige Platz, welcher gerade zu dem

Unabhängigkeitsfest der Vereinigten Staaten von Nordamerika seine

vortrefflichen Orangen reif nach San-Francisco liefern kann, weil in

Amerika wie in Europa die Erntezeit erst in den Winter der nördlichen

Halbkugel fällt. In den sich öffnenden Ausläufern der Thäler, auf

der Gürtelebene und auf den Bergabhängen wird, ganz abgesehen von der

dankbaren Kokosnuß, mit gutem Erfolg Baumwolle, Zuckerrohr und Kaffee

gebaut, doch vorzugsweise nur von Engländern und Amerikanern, während

der Franzose sich mit Bienenzucht und der Cultur der Vanille befaßt.

Die letztere erfordert hier große Geduld, weil auf der Insel diejenigen

Insekten fehlen, welche die männlichen Samenstäubchen der weiblichen

Blüte zutragen, und daher jede Blüte durch Menschenhand befruchtet werden

muß. Der Eingeborene arbeitet überhaupt nicht, weshalb auf den Plantagen

Chinesen Verwendung finden.

Hierbei möchte ich auch eines Exportartikels erwähnen, welcher mir

bisjetzt als Handelsartikel unbekannt war, es ist dies die Baumwollsaat

(Samenkörner der Baumwollfrucht). Dieser Artikel geht vorzugsweise nach

den Olivendistricten Südfrankreichs, wird dort ausgepreßt und kommt dann

als Olivenöl in den Handel, während die Rückstände zu Kuchen gepreßt ein

hochbezahltes Viehfutter geben. Nachdem ich dies erfahren und auch gehört

habe, daß sehr viel Kokosöl als Olivenöl verkauft wird, ist mir klar,

warum das Speiseöl oft so schlecht ist.

Die in Tahiti vorkommenden Nahrungsmittel sind vorzugsweise die folgenden:

Früchte und zwar Kokosnüsse, Brotfrucht, verschiedene Arten Bananen,

Guaven, Orangen, Limonen und viele der sonst in den Tropen vorkommenden

Früchte, welche nach und nach hierher verpflanzt worden sind; einige

Arten Erdfrüchte und Wurzeln, namentlich Yam, süße Kartoffeln und der

vortreffliche Taro.

Schweine und Federvieh, vorzügliche Salz- und Süßwasserfische, Hummern,

Austern, große Krabben und in den Bergflüssen Süßwasser-Schrimse oder

Garnelen, Crevettes, Krabben, wie diese Thiere auch genannt werden. Den

vortrefflichen Wasserthieren werde ich noch bei Besprechung eines von uns

unternommenen Ausflugs Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Rindvieh und Schafe werden meines Wissens auf Tahiti nicht gezüchtet; das

erstere kommt vorzugsweise von Honolulu, die Schafe von der Osterinsel

und Neuseeland. Jagd ist, wie auf all diesen Inseln, so gut wie nicht

vorhanden; nur wilde Tauben und Enten können als eigentliches Wild

betrachtet werden, da die auf einzelnen Inseln wild vorkommenden Rinder,

Ziegen und Schweine früher eingeführte und im Laufe der Zeit verwilderte

Hausthiere sind.

Merkwürdig ist, daß Tahiti kein Nutzholz producirt, sondern dieses von

Californien bezieht, während andererseits Tahiti wieder Brennholz nach

Californien ausführt.

Ueber die eingeborene Bevölkerung von Tahiti kann ich aus eigener

Anschauung leider nur verhältnißmäßig wenig berichten, weil meine Stellung

mir in Papeete versagte, einen tiefern Einblick in ihr Leben und Treiben

zu erhalten, doch will ich das Wenige, was ich erfahren, hier wiedergeben,

glaube allerdings, daß ich, wenn ich die Bewohner der Gesellschafts-Inseln

gleich mit bespreche, ein ziemlich getreues Bild gebe. Die Tahitier

gehören der polynesischen Rasse an, welche wegen ihrer angenehmen

Gesichtszüge und schönen Körperbildung nach europäischen Begriffen eine

bevorzugte Stellung unter den sogenannten wilden Völkerschaften einnimmt.

Im besondern sind die Bewohner dieses Theils der Südsee (Tahiti mit den

umliegenden Inselgruppen) durch auffallende Körpergröße ausgezeichnet, was

namentlich von den Frauen gilt, da diese durchschnittlich die Größe der

an sich großen Männer erreichen, ja vielfach diese noch überschreiten.

Ueber die Körperbildung läßt sich nur sagen, daß sie äußerlich der der

kaukasischen Rasse vollkommen entspricht und abgesehen von den großen

Füßen (die Leute gehen alle barfuß) von großer Formenschönheit ist.

Man sieht fast nur schön gebaute Menschen und wird versucht, diese

schöne Gottesgabe dem freien und urwüchsigen Leben dieses Volksstammes

zuzuschreiben, wie ja auch wol theilweise angenommen wird, daß die alten

Griechen und Römer infolge der freiern Tracht durchschnittlich schöner

gebildet waren, als die spätern Geschlechter. Als besonders merkwürdig

ist mir noch aufgefallen, daß die Mischlinge beiderlei Geschlechts von

weißen Vätern und braunen Müttern eigentlich durchgehends schöne und

feine Gesichtszüge haben, wenn auch die Aeltern eher häßlich als schön

sind, ja man findet unter diesen Mischlingen sogar wirklich auffallende

Schönheiten.

Meine oberflächlichen Wahrnehmungen über die Charaktereigenschaften der

Tahitier lassen sich wie folgt zusammenfassen. Von der Verschlagenheit,

welche nach einzelnen Berichten dieser Rasse innewohnen soll, habe

ich nichts bemerkt, im Gegentheil habe ich diese Menschen freundlich,

zuthunlich und zuvorkommend gefunden. Ohne Launen lebt dieses Volk

ein glückliches Leben und scheint nur zur Freude geboren; die Männer

behandeln ihre Frauen und beide ihre Kinder gut. Die Frauen scheinen die

geistig Begabtern zu sein und im allgemeinen die erste Rolle zu spielen,

denn wenn sie auch nicht äußerlich herrschen, so führen sie doch im

häuslichen Leben das Regiment, wie dies ja auch bei uns Europäern oft

der Fall ist. Die Sitte der Bekleidung ist in Tahiti in der Hauptstadt

Papeete allgemein durchgeführt, d. h. von oben herab befohlen, wenngleich

eine Nothwendigkeit dafür nicht vorzuliegen scheint, da die Oberkleider

hier etwa so angesehen werden, wie in civilisirten Ländern der Hut

und die Handschuhe; denn ebenso leicht wie die europäische Dame diese

Luxusartikel ablegt, entledigt die Tahitierin sich außerhalb der Stadt

am öffentlichen Strande, wenn sie baden will, ihres Oberkleides und

entblößt damit Oberkörper und Unterschenkel. Das Hauptkleidungsstück

bei beiden Geschlechtern und früher das einzige, ist der Pareo, ein

Stück Zeug, welches um die Hüften geschlungen bis zu den Knien reicht.

Die Männer tragen daneben in der Regel noch ein Hemd, welches über dem

Pareo glatt herunterhängt, die Weiber ein langes bis zur Erde reichendes

weites Gewand, welches die ganze Gestalt bedeckt, und die Wohlhabendern

zwischen Pareo und Obergewand auch noch ein Hemd. Das Obergewand verhüllt

allerdings sehr wenig, da der leichte fast durchsichtige Stoff sich bei

jeder Bewegung des Körpers und bei jedem Lufthauch so fest anschmiegt,

daß die kleinste Erhebung der Haut zu plastischer Entwickelung kommt. Die

früher von den englischen Missionaren eingeführt gewesenen geschmacklosen

Hauben sind glücklicherweise wieder verschwunden; die Frauen tragen jetzt

nur ihr Haar als natürlichen, und Strohhüte oder turbanähnlich um den

Kopf geschlungene Tücher oder wohlriechende Blumenkränze als künstlichen

Kopfputz. Namentlich der letztere ist vorzugsweise beliebt und verleiht

diesen junonischen Gestalten einen besondern Reiz. Schuhzeug wird nicht

getragen und wird sich auch wol schwerlich einbürgern. Bis hierher ist

alles schön, nun aber kommt die häßliche Kehrseite. Die Sittenlosigkeit

in Papeete übertrifft in Masse und Oeffentlichkeit alles bisher von mir

Gesehene, und die Thatsache, daß in der Südsee die Sittenlosigkeit an

den Plätzen, wo die Missionsgesellschaften ihren Centralpunkt haben, am

schlimmsten ist, zwingt wol zu ernstem Nachdenken.

Die politischen Verhältnisse von Tahiti lassen sich kurz dahin

zusammenfassen, daß Tahiti unter französischem Protectorat und somit unter

französischer Oberhoheit steht. Frankreich verwaltet die Inselgruppe, und

alle Europäer wie Fremde stehen unter dem Einflusse der französischen

Regierung, während die Eingeborenen der Form nach von ihrem eigenen

König regiert werden. Der französische Gouverneur veröffentlicht in dem

Amtsblatt die für die Europäer und Fremden erlassenen Verordnungen,

der König diejenigen für die eingeborenen Tahitier; französische

Polizeibeamte haben die Ordnung unter den Europäern aufrecht zu erhalten

und dürfen nur allein Hand an die letztern legen, während Eingeborene

nur von eingeborenen Polizisten arretirt werden dürfen. Natürlich ist

diese äußerliche Aufrechterhaltung der Autorität des Königs nur ein

Spiel, da es ja thatsächlich unmöglich sein würde, wenn zwei derartige

Regierungen nebeneinander bestehen wollten. Es ist daher natürlich, daß

der König von Tahiti nur solche Verordnungen erläßt, zu welchen er von dem

französischen Gouverneur autorisirt wird, resp. welche der Gouverneur ihm

zur Unterschrift zuschickt; ebenso natürlich ist es, daß die eingeborene

Polizei in Wirklichkeit ebenso direct unter dem Befehl des französischen

Polizeidirectors steht, wie die französischen Polizeibeamten. Der

jetzige König von Tahiti, Sohn der Ende 1877 verstorbenen Pomare IV.,

übt somit keine Regierungsthätigkeit mehr aus, sondern bezieht nur von

der französischen Regierung eine für die hiesigen Verhältnisse sehr

anständige Apanage, von welcher er allerdings dem polynesischen Brauche

gemäß auch seine sämmtlichen Verwandten mit unterhalten muß, deren

Zahl nicht gering ist. Nach diesem polynesischen Brauch gibt es unter

Verwandten keinen sichern Besitz, denn alles was ein Polynesier erworben

oder geschenkt erhalten hat, muß er ganz oder theilweise hergeben, sobald

seine Verwandten ihn darum angehen; hier besteht also in dem Bereich

einer Gemeinschaft von Blutsverwandten die reinste Gütergemeinschaft.

Diesem Brauch ist es wol auch zuzuschreiben, daß man unter den Polynesiern

keinen hervorragenden Besitz findet, da es zwecklos ist, etwas zu

erwerben; einzig und allein diesem Brauch muß meiner Ansicht nach auch

die notorische Arbeitsscheu der Polynesier zugeschrieben werden, und es

müssen daher alle Versuche, diese Menschen auf den Weg der Arbeitsamkeit

zu bringen, so lange fruchtlos bleiben, als es nicht gelingt, durch

Beseitigung der alten Sitte den Besitz des Erworbenen zu sichern.

In Bezug auf die politischen Verhältnisse ist zu bemerken, daß, während

die Marquesas-Inseln französische Colonie sind, die andern von den

Franzosen in diesem Theil der Südsee besetzten Inseln unter französischem

Protectorat stehen. Der Unterschied liegt, wie bereits angegeben,

vorzugsweise darin, daß die Einwohner der Colonie französische Unterthanen

sind, als solche die Rechte französischer Bürger haben oder doch haben

sollen und unter französischem Gesetz stehen, während die Bewohner des

unter französischem Protectorat stehenden Territoriums mit Frankreich

nichts gemein haben, sondern nur das Staatsoberhaupt Frankreichs

gleichzeitig auch als das ihrige zu betrachten haben. Diese Stellung

ermöglicht es der französischen Regierung, den unter Protectorat stehenden

Inseln willkürliche, dem Augenblick angepaßte Steuern und Gesetze

aufzuerlegen, was sie in den Colonien nicht kann. Um dieses Verhältniß

auch äußerlich klar zu stellen, hat das Protectorats-Territorium eine

besondere Flagge erhalten, welche nur in der obern Ecke die französischen

Farben führt. Von den Franzosen werden nun als unter Protectorat stehend

die folgenden Inseln angesehen:

1. Tahiti und Morea mit einigen kleinern zu dieser Gruppe gehörigen Inseln;

2. die Paumotugruppe oder englisch Low-Archipelago, von den Franzosen

„Archipel Tuamotu“ oder „'Les Iles Basses'“ genannt;

3. die Gambier- oder Mangareva-Inseln.

Ehe ich mit der Besprechung dieser Verhältnisse fortfahre, will ich

noch erwähnen, daß die gesammelten Angaben aus einem von mir in Tahiti

im Buchhandel gekauften Buche „'Annuaire de Tahiti pour 1877'“ und aus

den Nachrichten stammen, welche ich von in Papeete lebenden Deutschen

und Engländern erhalten habe. Meine amtliche Stellung hat mir keinerlei

Einblick in die hiesigen Verhältnisse verschafft. Das vorgenannte Buch

enthält natürlich nur das, was man der Oeffentlichkeit übergeben will,

und bringt namentlich für das französische Publikum bestimmte Angaben,

welche, ohne es bestimmt auszusprechen, den französischen Einfluß in der

Südsee viel größer darstellen, als er in Wirklichkeit ist. So lassen die

auf Seite 40-46 enthaltenen Angaben, welche alle die unter französischem

Einfluß stehenden Inselgruppen namentlich aufführen, vermuthen, daß

die Gesellschafts-Inseln ('Iles-sous-le-vent'), die Cook-Inseln, sowie

die 'Sporades océaniennes' zu Frankreich gehören, während diese Inseln

thatsächlich unabhängig sind. Auch soll dieses Buch andererseits wol auch

die fremden Regierungen täuschen, da nach ihm auf Tahiti immer noch das

Vertragsverhältniß der Jahre 1842 und 1843 (Seite 47-51) besteht, während

in Wirklichkeit der König von Tahiti im Laufe der Zeit zu einer Null

herabgedrückt worden ist.

So ist auch das Verhältniß der Gambier-Inseln zu Frankreich ein höchst

merkwürdiges und zweifelhaftes. Das auf S. 52 abgedruckte Schriftstück

der Mangareva-Häuptlinge vom 16. Februar 1844 verlangt das französische

Protectorat und gleichzeitig als Zeichen der Vereinigung mit Frankreich

die Flagge der Grande Nation. Diese Inseln führen denn auch nicht

die Protectorats-, sondern die französische Flagge und werden von den

Kaufleuten daher als französische Colonie angesehen, was die Franzosen

indessen nicht gelten lassen wollen. Die Bedeutung der Sache liegt in

Folgendem. Die Franzosen sind nicht in der Lage, die aus ungefähr 80

Inseln bestehende Paumotu- und Gambiergruppe so mit Beamten zu besetzen,

daß eine Erhebung der Steuern an Ort und Stelle erfolgen könnte. Sie

haben daher ein Gesetz erlassen, welches alle Schiffe, die innerhalb der

Protectoratsgrenzen Handel treiben wollen, verpflichtet:

1. die Protectoratsflagge zu führen, und

2. stets von Papeete aus ihre Fahrt anzutreten und zur Erlegung der

Steuern wieder dahin zurückzukehren.

Sind die Gambier-Inseln nun Colonie, dann fallen diese sehr lästigen

Beschränkungen fort und nebenbei werden keine Steuern bezahlt, weil

niemand dort ist, der eine Steuer erheben könnte. Was nun die Franzosen

dazu veranlaßt, die Gambier-Inseln als zum Protectorat gehörig zu

bezeichnen, ist der Umstand, daß von dort viele und namentlich häufig

sehr große Perlen, sowie große Massen von Perlschalen (Perlmuscheln)

kommen, beide Artikel aber innerhalb der Protectoratsgrenzen mit einer

außerordentlich hohen Ausfuhrsteuer belegt sind.

Ein deutsches Kriegsschiff in der Südsee · 第 15 / 56 段