Der rein wirtschaftliche Wert einer Ware (oder eines Geleisteten), insofern

er sich ausdrückt in dem Gelde, das seinen Gegenwert darstellt, wird von

der Zweckmäßigkeit abhängen, mit der sich innerhalb des

Wirtschaftsorganismus die _Verwaltung_ der Wirtschaft ausgestaltet. Von den

Maßnahmen dieser Verwaltung wird es abhängen, inwiefern auf der geistigen

und rechtlichen Grundlage, welche von den andern Gliedern des sozialen

Organismus geschaffen wird, die wirtschaftliche Fruchtbarkeit sich

entwickeln kann. Der Geldwert einer Ware wird dann der Ausdruck dafür sein,

daß diese Ware in der den Bedürfnissen entsprechenden Menge durch die

Einrichtungen des Wirtschaftsorganismus erzeugt wird. Würden die in dieser

Schrift dargelegten Voraussetzungen verwirklicht, so wird im

Wirtschaftsorganismus nicht der Impuls ausschlaggebend sein, welcher durch

die bloße Menge der Produktion Reichtum ansammeln will, sondern es wird

durch die entstehenden und sich in der mannigfaltigsten Art verbindenden

Genossenschaften die Gütererzeugung sich den Bedürfnissen anpassen. Dadurch

wird das diesen Bedürfnissen entsprechende Verhältnis zwischen dem Geldwert

und den Produktionseinrichtungen im sozialen Organismus hergestellt[7].

Das Geld wird im gesunden sozialen Organismus wirklich nur Wertmesser sein;

denn hinter jedem Geldstück oder Geldschein steht die Warenleistung, auf

welche hin der Geldbesitzer allein zu dem Gelde gekommen sein kann. Es

werden sich aus der Natur der Verhältnisse heraus Einrichtungen notwendig

machen, welche dem Gelde für den Inhaber seinen Wert benehmen, wenn es die

eben gekennzeichnete Bedeutung verloren hat. Auf solche Einrichtungen ist

schon hingewiesen worden. Geldbesitz geht nach einer bestimmten Zeit in

geeigneter Form an die Allgemeinheit über. Und damit Geld, das nicht in

Produktionsbetrieben arbeitet, nicht mit Umgehung der Maßnahmen der

Wirtschaftsorganisation von Inhabern zurückbehalten werde, kann Umprägung

oder Neudruck von Zeit zu Zeit stattfinden. Aus solchen Verhältnissen

heraus wird sich allerdings auch ergeben, daß der Zinsbezug von einem

Kapitale im Laufe der Jahre sich immer verringere. Das Geld wird sich

abnützen, wie sich Waren abnützen. Doch wird eine solche vom Staate zu

treffende Maßnahme gerecht sein. »Zins auf Zins« wird es nicht geben

können. Wer Ersparnisse macht, hat allerdings Leistungen vollbracht, die

ihm auf spätere Waren-Gegenleistungen Anspruch machen lassen, wie

gegenwärtige Leistungen auf den Eintausch gegenwärtiger Gegenleistungen;

aber die Ansprüche können nur bis zu einer gewissen Grenze gehen; denn aus

der Vergangenheit herrührende Ansprüche können nur durch Arbeitsleistungen

der Gegenwart befriedigt werden. Solche Ansprüche dürfen nicht zu einem

wirtschaftlichen Gewaltmittel werden. Durch die Verwirklichung solcher

Voraussetzungen wird die _Währungsfrage_ auf eine gesunde Grundlage

gestellt. Denn gleichgültig wie aus andern Verhältnissen heraus die

_Geldform_ sich gestaltet: _Währung_ wird die vernünftige Einrichtung des

gesamten Wirtschaftsorganismus durch dessen Verwaltung. Die Währungsfrage

wird niemals ein Staat in befriedigender Art durch _Gesetze_ lösen;

gegenwärtige Staaten werden sie nur lösen, wenn sie von ihrer Seite auf die

Lösung verzichten und das Nötige dem von ihnen abzusondernden

Wirtschaftsorganismus überlassen.

[7] Nur durch eine Verwaltung des sozialen Organismus, die in dieser Art

zustande kommt im freien Zusammenwirken der drei Glieder des sozialen

Organismus, wird sich als Ergebnis für das Wirtschaftsleben ein gesundes

Preisverhältnis der erzeugten Güter einstellen. Dieses muß so sein, daß

jeder Arbeitende für ein Erzeugnis so viel an Gegenwert erhält, als zur

Befriedigung sämtlicher Bedürfnisse bei ihm und den zu ihm gehörenden

Personen nötig ist, bis er ein Erzeugnis der gleichen Arbeit wieder

hervorgebracht hat. Ein solches Preisverhältnis kann nicht durch

amtliche Feststellung erfolgen, sondern es muß sich _als Resultat

ergeben_ aus dem lebendigen Zusammenwirken der im sozialen Organismus

tätigen Assoziationen. Aber es _wird_ sich einstellen, wenn das

Zusammenwirken auf dem gesunden Zusammenwirken der drei

Organisationsglieder beruht. Es muß mit derselben Sicherheit sich

ergeben, wie eine haltbare Brücke sich ergeben muß, wenn sie nach

rechten mathematischen und mechanischen Gesetzen erbaut ist. Man kann

natürlich den naheliegenden Einwand machen, das soziale Leben folge

nicht so seinen Gesetzen wie eine Brücke. Es wird aber niemand einen

solchen Einwand machen, der zu erkennen vermag, wie in der Darstellung

dieses Buches dem sozialen Leben eben _lebendige_ und nicht

mathematische Gesetze zugrunde liegend gedacht werden.

* * * * *

Man spricht viel von der modernen Arbeitsteilung, von deren Wirkung als

Zeitersparnis, Warenvollkommenheit, Warenaustausch usw.; aber man

berücksichtigt wenig, wie sie das Verhältnis des einzelnen Menschen zu

seiner Arbeits_leistung_ beeinflußt. Wer in einem auf Arbeitsteilung

eingestellten sozialen Organismus arbeitet, der _erwirbt_ eigentlich

niemals sein Einkommen selbst, sondern er erwirbt es durch die Arbeit

_aller_ am sozialen Organismus Beteiligten. Ein Schneider, der sich zum

Eigengebrauch einen Rock macht, setzt diesen Rock zu sich nicht in dasselbe

Verhältnis wie ein Mensch, der in primitiven Zuständen noch alles zu seinem

Lebensunterhalte Notwendige selbst zu besorgen hat. Er macht sich den Rock,

um für andere Kleider machen zu können; und der _Wert_ des Rockes für ihn

hängt _ganz_ von den Leistungen der andern ab. Der Rock ist eigentlich

Produktionsmittel. Mancher wird sagen, das sei eine Begriffsspalterei.

Sobald er auf die _Wertbildung_ der Waren im Wirtschaftskreislauf sieht,

wird er diese Meinung nicht mehr haben können. Dann wird er sehen, daß man

in einem Wirtschaftsorganismus, der auf Arbeitsteilung beruht, gar nicht

für sich arbeiten kann. Man kann nur für andere arbeiten, und andere für

sich arbeiten lassen. Man kann ebensowenig für sich arbeiten, wie man sich

selbst aufessen kann. Aber man kann Einrichtungen herstellen, welche dem

Wesen der Arbeitsteilung widersprechen. Das geschieht, wenn die

Gütererzeugung nur darauf eingestellt wird, dem einzelnen Menschen als

Eigentum zu überliefern, was er doch nur durch seine Stellung im sozialen

Organismus als Leistung erzeugen kann. Die Arbeitsteilung drängt den

sozialen Organismus dazu, daß der einzelne Mensch in ihm lebt nach den

Verhältnissen des Gesamtorganismus; sie schließt _wirtschaftlich_ den

Egoismus aus. Ist dann dieser Egoismus doch vorhanden in Form von

Klassenvorrechten und dergleichen, so entsteht ein sozial unhaltbarer

Zustand, der zu Erschütterungen des sozialen Organismus führt. In solchen

Zuständen leben wir gegenwärtig. Es mag manchen geben, der nichts davon

hält, wenn man fordert, die Rechtsverhältnisse und anderes müssen sich nach

dem egoismusfreien Schaffen der Arbeitsteilung richten. Ein solcher möge

dann nur aus seinen Voraussetzungen die Konsequenz ziehen. Diese wäre: man

könne überhaupt nichts tun; die soziale Bewegung könne zu nichts führen.

Man kann in bezug auf diese Bewegung allerdings Ersprießliches nicht tun,

wenn man _der Wirklichkeit_ nicht ihr Recht geben will. Die Denkungsart,

aus der die hier gegebene Darstellung heraus geschrieben ist, will, was der

Mensch innerhalb des sozialen Organismus zu tun hat, nach dem einrichten,

was aus den Lebensbedingungen dieses Organismus folgt.

* * * * *

Wer seine Begriffe nur nach den eingewöhnten Einrichtungen bilden kann, der

wird ängstlich werden, wenn er davon vernimmt, daß das Verhältnis des

Arbeitsleiters zu dem Arbeiter losgelöst werden solle von dem

Wirtschaftsorganismus. Denn er wird glauben, daß eine solche Loslösung

notwendig zur Geldentwertung und zur Rückkehr in primitive

Wirtschaftsverhältnisse führe. (Dr. Rathenau äußert in seiner Schrift »Nach

der Flut« solche Meinungen, die von _seinem_ Standpunkt aus berechtigt

erscheinen.) Aber dieser Gefahr wird durch die Dreigliederung des sozialen

Organismus entgegengearbeitet. Der auf sich selbst gestellte

Wirtschaftsorganismus im Verein mit dem Rechtsorganismus sondert die

Geldverhältnisse ganz ab von den auf das Recht gestellten

Arbeitsverhältnissen. Die Rechtsverhältnisse werden nicht unmittelbar auf

die Geldverhältnisse einen Einfluß haben können. Denn die letzteren sind

Ergebnis der Verwaltung des Wirtschaftsorganismus. Das Rechtsverhältnis

zwischen Arbeitleiter und Arbeiter wird einseitig gar nicht in dem Geldwert

zum Ausdruck kommen können, denn dieser ist nach Beseitigung des Lohnes,

der ein Tauschverhältnis von Ware und Arbeitskraft darstellt, lediglich der

Maßstab für den gegenseitigen Wert der Waren (und Leistungen). -- Aus der

Betrachtung der _Wirkungen_, welche die Dreigliederung für den sozialen

Organismus hat, muß man die Überzeugung gewinnen, daß sie zu Einrichtungen

führen werde, die in den bisherigen Staatsformen nicht vorhanden sind.

Und innerhalb dieser Einrichtungen wird dasjenige ausgetilgt werden können,

was gegenwärtig als _Klassenkampf_ empfunden wird. Denn dieser Kampf beruht

auf der Einspannung des Arbeitslohnes in den Wirtschaftskreislauf. Diese

Schrift stellt eine Form des sozialen Organismus dar, in dem der Begriff

des _Arbeitslohnes_ ebenso eine Umformung erfährt wie der alte

_Eigentumsbegriff_. Aber durch diese Umformung wird ein _lebensfähiger_

sozialer Zusammenhang der Menschen geschaffen. -- Nur eine leichtfertige

Beurteilung wird finden können, daß mit der Verwirklichung des hier

Dargestellten nichts weiter getan sei, als daß der Arbeitszeitlohn in

Stücklohn verwandelt werde. Mag sein, daß eine einseitige Ansicht von der

Sache zu diesem Urteil führt. Aber _hier_ ist diese einseitige Ansicht

nicht als die rechte geschildert, sondern es ist die Ablösung des

Entlohnungsverhältnisses durch das vertragsgemäße Teilungsverhältnis in

bezug auf das von Arbeitsleiter und Arbeiter gemeinsam Geleistete _in

Verbindung mit der gesamten Einrichtung des sozialen Organismus_ ins Auge

gefaßt. Wem der dem Arbeiter zukommende Teil des Leistungserträgnisses als

Stücklohn erscheint, der wird nicht gewahr, daß _dieser_ »Stücklohn« (der

aber eigentlich kein »Lohn« ist) sich im _Werte_ des Geleisteten in einer

Art zum Ausdruck bringt, welche die gesellschaftliche Lebenslage des

Arbeiters zu andern Mitgliedern des sozialen Organismus in ein ganz anderes

Verhältnis bringt, als dasjenige ist, das aus der einseitig wirtschaftlich

bedingten Klassenherrschaft entstanden ist. Die Forderung nach Austilgung

des Klassenkampfes wird damit befriedigt. -- Und wer sich zu der namentlich

auch in sozialistischen Kreisen zu hörenden Meinung bekennt: die

_Entwicklung_ selbst müsse die Lösung der sozialen Frage bringen, man könne

nicht Ansichten aufstellen, die verwirklicht werden sollen; dem muß

erwidert werden: gewiß wird die Entwicklung das Notwendige bringen müssen;

aber in dem sozialen Organismus sind die Ideenimpulse des Menschen

_Wirklichkeiten_. Und wenn die Zeit ein wenig vorgeschritten sein wird und

das _verwirklicht_ sein wird, was heute nur gedacht werden kann: dann wird

eben dieses Verwirklichte in der Entwicklung drinnen sein. Und diejenigen,

welche »nur von der Entwicklung« und nicht von der Erbringung fruchtbarer

Ideen etwas halten, werden sich Zeit lassen müssen mit ihrem Urteil bis

dahin, wo, was heute gedacht wird, Entwicklung sein wird. Doch wird es eben

dann _zu spät_ sein zum Vollbringen gewisser Dinge, die von den _heutigen_

Tatsachen schon gefordert werden. Im sozialen Organismus ist es nicht

möglich, die Entwicklung _objektiv_ zu betrachten wie in der Natur. Man muß

die Entwicklung _bewirken_. Deshalb ist es für ein gesundes soziales Denken

verhängnisvoll, daß ihm gegenwärtig Ansichten gegenüberstehen, die, was

sozial notwendig ist, so »beweisen« wollen, wie man in der

Naturwissenschaft »beweist«. Ein »Beweis« in sozialer Lebensauffassung kann

sich nur dem ergeben, der in seine Anschauung _das_ aufnehmen kann, was

nicht nur im _Bestehenden_ liegt, sondern _dasjenige_, was in den

Menschenimpulsen -- von ihnen oft unbemerkt -- keimhaft ist und sich

verwirklichen will.

* * * * *

Eine derjenigen Wirkungen, durch welche die Dreigliederung des sozialen

Organismus ihre Begründung im Wesenhaften des menschlichen

Gesellschaftslebens zu erweisen haben wird, ist die Loslösung der

richterlichen Tätigkeit von den staatlichen Einrichtungen. Den letzteren

wird es obliegen, die Rechte festzulegen, welche zwischen Menschen oder

Menschengruppen zu bestehen haben. Die Urteilsfindungen selbst aber liegen

in Einrichtungen, die aus der geistigen Organisation heraus gebildet sind.

Diese Urteilsfindung ist in hohem Maße abhängig von der Möglichkeit, daß

der Richtende Sinn und Verständnis habe für die individuelle Lage eines zu

Richtenden. Solcher Sinn und solches Verständnis werden nur vorhanden sein,

wenn dieselben Vertrauensbande, durch welche die Menschen zu den

Einrichtungen der geistigen Organisation sich hingezogen fühlen, auch

maßgebend sind für die Einsetzung der Gerichte. Es ist möglich, daß die

Verwaltung der geistigen Organisation die Richter aufstellt, die aus den

verschiedensten geistigen Berufsklassen heraus genommen sein können, und

die auch nach Ablauf einer gewissen Zeit wieder in ihre eigenen Berufe

zurückkehren. In gewissen Grenzen hat dann jeder Mensch die Möglichkeit,

sich die Persönlichkeit unter den Aufgestellten für fünf oder zehn Jahre zu

wählen, zu der er so viel Vertrauen hat, daß er in dieser Zeit, wenn es

dazu kommt, von ihr die Entscheidung in einem privaten oder

strafrechtlichen Fall entgegennehmen will. Im Umkreis des Wohnortes jedes

Menschen werden dann immer so viele Richtende sein, daß diese Wahl eine

Bedeutung haben wird. Ein Kläger hat sich dann stets an den für einen

Angeklagten zuständigen Richter zu wenden. -- Man bedenke, was eine solche

Einrichtung in den österreichisch-ungarischen Gegenden für eine

einschneidende Bedeutung gehabt hätte. In gemischtsprachigen Gegenden hätte

der Angehörige einer jeden Nationalität sich einen Richter seines Volkes

erwählen können. Wer die österreichischen Verhältnisse kennt, der kann auch

wissen, wieviel zum Ausgleich im Leben der Nationalitäten eine solche

Einrichtung hätte beitragen können. -- Aber außer der Nationalität gibt es

weite Lebensgebiete, für deren gesunde Entfaltung eine solche Einrichtung

im gedeihlichen Sinne wirken kann. -- Für die engere Gesetzeskenntnis

werden den in der geschilderten Art bestellten Richtern und Gerichtshöfen

Beamte zur Seite stehen, deren Wahl auch von der Verwaltung des geistigen

Organismus zu vollziehen ist, die aber nicht selbst zu richten haben.

Ebenso werden Appellationsgerichte aus dieser Verwaltung heraus zu bilden

sein. Es wird im Wesen desjenigen Lebens liegen, das sich durch die

Verwirklichung solcher Voraussetzungen abspielt, daß ein Richter den

Lebensgewohnheiten und der Empfindungsart der zu Richtenden nahestehen

kann, daß er durch sein außerhalb des Richteramtes -- dem er nur eine

Zeitlang vorstehen wird -- liegendes Leben mit den Lebenskreisen der zu

Richtenden vertraut wird. Wie der gesunde soziale Organismus überall in

seinen Einrichtungen das soziale Verständnis der an seinem Leben

beteiligten Personen heranziehen wird, so auch bei der richterlichen

Tätigkeit. Die Urteilsvollstreckung fällt dem Rechtsstaate zu.

* * * * *

Die Einrichtungen, die sich durch die Verwirklichung des hier Dargestellten

für andere Lebensgebiete als die angegebenen notwendig machen, brauchen

vorläufig hier wohl nicht geschildert zu werden. Diese Schilderung würde

selbstverständlich einen nicht zu begrenzenden Raum einnehmen.

Die dargestellten einzelnen Lebenseinrichtungen werden gezeigt haben, daß

es bei der zugrunde liegenden Denkungsart sich _nicht_, wie mancher meinen

könnte -- und wie tatsächlich geglaubt wurde, als ich hier und dort das

Dargestellte mündlich vorgetragen habe --, um eine Erneuerung der drei

Stände, Nähr-, Wehr- und Lehrstand handelt. Das Gegenteil dieser

Ständegliederung wird angestrebt. Die Menschen werden weder in Klassen noch

in Stände _sozial_ eingegliedert sein, sondern der soziale Organismus

selbst wird gegliedert sein. Der Mensch aber wird gerade dadurch wahrhaft

Mensch sein können. Denn die Gliederung wird eine solche sein, daß er mit

seinem Leben in jedem der drei Glieder wurzeln wird. In dem Gliede des

sozialen Organismus, in dem er durch den Beruf drinnen steht, wird er mit

sachlichem Interesse stehen; und zu den andern wird er lebensvolle

Beziehungen haben, denn deren Einrichtungen werden zu ihm in einem

Verhältnisse stehen, das solche Beziehungen herausfordert. Dreigeteilt wird

der vom Menschen abgesonderte, seinen Lebensboden bildende soziale

Organismus sein; jeder Mensch als solcher wird ein Verbindendes der drei

Glieder sein.

IV. Internationale Beziehungen der sozialen Organismen

Die innere Gliederung des gesunden sozialen Organismus macht auch die

internationalen Beziehungen dreigliedrig. Jedes der drei Gebiete wird

sein selbständiges Verhältnis zu den entsprechenden Gebieten der

andern sozialen Organismen haben. Wirtschaftliche Beziehungen des

einen Landesgebietes werden zu eben solchen eines andern entstehen,

ohne daß die Beziehungen der Rechtsstaaten darauf einen unmittelbaren

Einfluß haben[8]. Und umgekehrt, die Verhältnisse der Rechtsstaaten

werden sich innerhalb gewisser Grenzen in völliger Unabhängigkeit von

den wirtschaftlichen Beziehungen ausbilden. Durch diese Unabhängigkeit

im _Entstehen_ der Beziehungen werden diese in Konfliktfällen

ausgleichend aufeinander wirken können. Interessenzusammenhänge der

einzelnen sozialen Organismen werden sich ergeben, welche die

Landesgrenzen als unbeträchtlich für das Zusammenleben der Menschen

erscheinen lassen werden. -- Die geistigen Organisationen der

einzelnen Landesgebiete werden zueinander in Beziehungen treten

können, die _nur_ aus dem gemeinsamen Geistesleben der Menschheit

selbst sich ergeben. Das vom Staate unabhängige, auf sich gestellte

Geistesleben wird Verhältnisse ausbilden, die dann unmöglich sind,

wenn die Anerkennung der geistigen Leistungen nicht von der Verwaltung

eines geistigen Organismus, sondern vom Rechtsstaate abhängt. In

dieser Beziehung herrscht auch kein Unterschied zwischen den

Leistungen der ganz offenbar internationalen Wissenschaft und

denjenigen anderer geistiger Gebiete. Ein geistiges Gebiet stellt ja

auch die einem Volke eigene Sprache dar und alles, was sich in

unmittelbarem Zusammenhange mit der Sprache ergibt. Das Volksbewußtsein

selbst gehört in dieses Gebiet. Die Menschen eines Sprachgebietes kommen

mit denen eines andern nicht in unnatürliche Konflikte, wenn sie sich

nicht zur Geltendmachung ihrer Volkskultur der staatlichen Organisation

oder der wirtschaftlichen Gewalt bedienen wollen. Hat eine Volkskultur

gegenüber einer andern eine größere Ausbreitungsfähigkeit und geistige

Fruchtbarkeit, so wird die Ausbreitung eine gerechtfertigte sein, und sie

wird sich friedlich vollziehen, wenn sie nur durch die Einrichtungen

zustande kommt, die von den geistigen Organismen abhängig sind.

[8] Wer dagegen einwendet, daß die Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse

doch in Wirklichkeit ein Ganzes bilden und nicht voneinander getrennt

werden können, der beachtet nicht, worauf es bei der hier gemeinten

Gliederung ankommt. Im _gesamten_ Verkehrsprozeß wirken die beiderlei

Verhältnisse selbstverständlich als ein Ganzes. Aber es ist etwas

anderes, ob man Rechte aus den wirtschaftlichen Bedürfnissen heraus

gestaltet; oder ob man sie aus den elementaren Rechtsempfindungen heraus

gestaltet und, was daraus entsteht, mit dem Wirtschaftsverkehr

zusammenwirken läßt.

Gegenwärtig wird der Dreigliederung des sozialen Organismus noch der

schärfste Widerstand von seiten derjenigen Menschheitszusammenhänge

erwachsen, die aus den Gemeinsamkeiten der Sprachen und Volkskulturen sich

entwickelt haben. Dieser Widerstand wird sich brechen müssen an dem Ziel,

das sich aus den Lebensnotwendigkeiten der neueren Zeit die Menschheit als

Ganzes immer bewußter wird setzen müssen. Diese Menschheit wird empfinden,

daß ein jeder ihrer Teile zu einem wahrhaft menschenwürdigen Dasein nur

kommen kann, wenn er sich lebenskräftig mit allen anderen Teilen verbindet.

Volkszusammenhänge sind neben anderen naturgemäßen Impulsen die Ursachen,

durch die sich Rechts- und Wirtschaftsgemeinsamkeiten geschichtlich

gebildet haben. Aber die Kräfte, durch welche die Volkstümer wachsen,

müssen sich in einer Wechselwirkung entfalten, die nicht gehemmt ist durch

die Beziehungen, welche die Staatskörper und Wirtschaftsgenossenschaften

zueinander entwickeln. Das wird erreicht, wenn die Volksgemeinschaften die

innere Dreigliederung ihrer sozialen Organismen so durchführen, daß jedes

der Glieder seine selbständigen Beziehungen zu anderen sozialen Organismen

entfalten kann.

Dadurch bilden sich _vielgestaltige_ Zusammenhänge zwischen Völkern,

Staaten und Wirtschaftskörpern, die jeden Teil der Menschheit mit anderen

Teilen so verbinden, daß der eine in seinen eigenen Interessen das Leben

der andern mitempfindet. Ein Völkerbund _entsteht_ aus wirklichkeitsgemäßen

Grundimpulsen heraus. Er wird nicht aus einseitigen Rechtsanschauungen

»eingesetzt« werden müssen[9].

[9] Wer in solchen Dingen »Utopien« sieht, der beachtet nicht, daß _in

Wahrheit_ die Wirklichkeit des Lebens nach diesen von ihm für

utopistisch gehaltenen Einrichtungen hinstrebt, und daß die Schäden

dieser Wirklichkeit gerade davon kommen, daß diese Einrichtungen nicht

da sind.

Von besonderer Bedeutung muß einem wirklichkeitsgemäßen Denken erscheinen,

daß die hier dargestellten Ziele eines sozialen Organismus zwar ihre

Geltung haben für die gesamte Menschheit, daß sie aber von _jedem

einzelnen_ sozialen Organismus verwirklicht werden können, gleichgültig,

wie sich andere Länder zu dieser Verwirklichung vorläufig verhalten.

Gliedert sich ein sozialer Organismus in die naturgemäßen drei Gebiete, so

können die Vertretungen derselben als einheitliche Körperschaft mit anderen

in internationale Beziehungen treten, auch wenn diese anderen für sich die

Gliederung noch nicht vorgenommen haben. Wer mit dieser Gliederung

vorangeht, der wird für ein gemeinschaftliches Menschheitsziel wirken. Was

getan werden soll, wird sich durchsetzen viel mehr durch die Kraft, welche

ein in wirklichen Menschheitsimpulsen wurzelndes Ziel _im Leben_ erweist,

als durch eine Feststellung auf Kongressen und aus Verabredungen heraus.

Auf einer Wirklichkeitsgrundlage ist dieses Ziel _gedacht_; im wirklichen

Leben, an jedem Punkte der Menschengemeinschaften läßt es sich erstreben.

Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft · 第 9 / 11 段