Initiative der einzelnen Menschen und auch den Interessen der sozialen
Allgemeinheit Rechnung getragen; ja es wird den letzteren eben dadurch voll
entsprochen, daß die freie Einzel-Initiative in ihren Dienst gestellt wird.
Wer seine Arbeit der Leitung eines andern Menschen anzuvertrauen hat, wird
bei einer solchen Regelung wissen können, daß das mit dem Leiter gemeinsam
Erarbeitete in der möglichst besten Art für den sozialen Organismus, also
auch für den Arbeiter selbst, fruchtbar wird. Die hier gemeinte soziale
Ordnung wird ein dem gesunden Empfinden der Menschen entsprechendes
Verhältnis schaffen zwischen den durch das Rechtsbewußtsein geregelten
Verfügungsrechten über in Produktionsmitteln verkörpertes Kapital und
menschlicher Arbeitskraft einerseits und den Preisen der durch beides
geschaffenen Erzeugnisse andrerseits. -- Vielleicht findet mancher in dem
hier Dargestellten Unvollkommenheiten. Die mögen gefunden werden. Es kommt
einer wirklichkeitsgemäßen Denkart nicht darauf an, vollkommene »Programme«
ein für alle Male zu geben, sondern darauf, die _Richtung_ zu kennzeichnen,
in der praktisch gearbeitet werden soll. Durch solche besondere Angaben,
wie sie die hier gemachten sind, soll eigentlich nur wie durch ein Beispiel
die gekennzeichnete Richtung näher erläutert werden. Ein solches Beispiel
mag verbessert werden. Wenn dies nur in der angegebenen Richtung geschieht,
dann kann ein fruchtbares Ziel erreicht werden.
Berechtigte persönliche oder Familienimpulse werden sich durch solche
Einrichtungen mit den Forderungen der menschlichen Allgemeinheit in
Einklang bringen lassen. Man wird gewiß darauf hinweisen können, daß die
Versuchung, das Eigentum auf einen oder mehrere Nachkommen noch bei
Lebzeiten zu übertragen, sehr groß ist. Und daß man ja in solchen
Nachkommen scheinbar Produzierende schaffen kann, die aber dann doch
gegenüber anderen untüchtig sind und besser durch diese anderen ersetzt
würden. Doch diese Versuchung wird in einer von den oben angedeuteten
Einrichtungen beherrschten Organisation eine möglichst geringe sein können.
Denn der Rechtsstaat braucht nur zu verlangen, daß unter allen Umständen
das Eigentum, das an ein Familienmitglied von einem andern übertragen
worden ist, nach Ablauf einer gewissen, auf den Tod des letzteren folgenden
Zeit einer Korporation der geistigen Organisation zufällt. Oder es kann in
andrer Art durch das Recht die Umgehung der Regel verhindert werden. Der
Rechtsstaat wird nur dafür sorgen, _daß_ diese Überführung geschehe; wer
ausersehen sein solle, das Erbe anzutreten, das sollte durch eine aus der
geistigen Organisation hervorgegangene Einrichtung bestimmt sein. Durch
Erfüllung solcher Voraussetzungen wird sich ein Verständnis dafür
entwickeln, daß Nachkommen durch Erziehung und Unterricht für den sozialen
Organismus geeignet gemacht werden, und nicht durch Kapitalübertragung an
unproduktive Personen sozialer Schaden angerichtet werde. Jemand, in dem
wirklich soziales Verständnis lebt, hat kein Interesse daran, daß seine
Verbindung mit einer Kapitalgrundlage nachwirke bei Personen oder
Personengruppen, bei denen die individuellen Fähigkeiten eine solche
Verbindung nicht rechtfertigen.
Niemand wird, was hier ausgeführt ist, für eine bloße Utopie halten, der
Sinn für wirklich praktisch Durchführbares hat. Denn es wird gerade auf
solche Einrichtungen gedeutet, die ganz unmittelbar an jeder Stelle des
Lebens aus den gegenwärtigen Zuständen heraus erwachsen können. Man wird
nur zu dem Entschluß greifen müssen, innerhalb des Rechtsstaates auf die
Verwaltung des geistigen Lebens und auf das Wirtschaften allmählich zu
verzichten und sich nicht zu wehren, wenn, was geschehen sollte, wirklich
geschieht, daß private Bildungsanstalten entstehen und daß sich das
Wirtschaftsleben auf die eigenen Untergründe stellt. Man braucht die
Staatsschulen und die staatlichen Wirtschaftseinrichtungen nicht von heute
zu morgen abzuschaffen; aber man wird aus vielleicht kleinen Anfängen
heraus die Möglichkeit erwachsen sehen, daß ein allmählicher Abbau des
staatlichen Bildungs- und Wirtschaftswesens erfolge. Vor allem aber würde
notwendig sein, daß diejenigen Persönlichkeiten, welche sich mit der
Überzeugung durchdringen können von der Richtigkeit der hier dargestellten
oder ähnlicher sozialer Ideen, für deren Verbreitung sorgen. Finden solche
Ideen Verständnis, so wird dadurch _Vertrauen_ geschaffen zu einer
möglichen heilsamen Umwandlung der gegenwärtigen Zustände in solche, welche
deren Schäden nicht zeigen. _Dieses_ Vertrauen aber ist das einzige, aus
dem eine wirklich gesunde Entwicklung wird hervorgehen können. Denn wer ein
solches Vertrauen gewinnen soll, der muß überschauen können, wie
Neueinrichtungen sich praktisch an das Bestehende anknüpfen lassen. Und es
scheint gerade das Wesentliche der Ideen zu sein, die hier entwickelt
werden, daß sie nicht eine bessere Zukunft herbeiführen wollen durch eine
noch weitergehende Zerstörung des Gegenwärtigen, als sie schon eingetreten
ist; sondern daß die Verwirklichung solcher Ideen auf dem Bestehenden
weiterbaut und im Weiterbauen den Abbau des Ungesunden herbeiführt. Eine
Aufklärung, die ein Vertrauen nach dieser Richtung nicht anstrebt, wird
nicht erreichen, was unbedingt erreicht werden muß: eine Weiterentwicklung,
bei welcher der Wert der bisher von den Menschen erarbeiteten Güter und der
erworbenen Fähigkeiten nicht in den Wind geschlagen, sondern gewahrt wird.
Auch der ganz radikal Denkende kann Vertrauen zu einer sozialen
Neugestaltung unter Wahrung der überkommenen Werte gewinnen, wenn er vor
Ideen sich gestellt sieht, die eine wirklich gesunde Entwicklung einleiten
können. Auch er wird einsehen müssen, daß, welche Menschenklasse auch immer
zur Herrschaft gelangt: sie die bestehenden Übel nicht beseitigen wird,
wenn ihre Impulse nicht von Ideen getragen sind, die den sozialen
Organismus gesund, lebensfähig machen. Verzweifeln, weil man nicht glauben
kann, daß bei einer genügend großen Anzahl von Menschen auch in den Wirren
der Gegenwart Verständnis sich finde für solche Ideen, wenn auf ihre
Verbreitung die notwendige Energie gewandt werden kann, hieße an der
Empfänglichkeit der Menschennatur für Impulse des Gesunden und
Zweckentsprechenden verzweifeln. Es sollte _diese_ Frage, ob man daran
verzweifeln müsse, gar nicht gestellt werden, sondern _nur die_ andere: was
man tun solle, um die Aufklärung über vertrauenerweckende Ideen so
kraftvoll als möglich zu machen.
Einer wirksamen Verbreitung der hier dargestellten Ideen wird zunächst
entgegenstehen, daß die Denkgewohnheiten des gegenwärtigen Zeitalters aus
zwei Untergründen heraus mit ihnen nicht zurechtkommen werden. Entweder
wird man in irgend einer Form einwenden, man könne sich nicht vorstellen,
daß ein Auseinanderreißen des einheitlichen sozialen Lebens möglich sei, da
doch die drei gekennzeichneten Zweige dieses Lebens in der Wirklichkeit
überall zusammenhängen; oder man wird finden, daß auch im Einheitsstaate
die notwendige selbständige Bedeutung eines jeden der drei Glieder erreicht
werden könne, und daß eigentlich mit dem hier Dargestellten ein
Ideengespinst gegeben sei, das die Wirklichkeit nicht berühre. Der erste
Einwand beruht darauf, daß von einem _unwirklichen_ Denken ausgegangen
wird. Daß geglaubt wird, die Menschen könnten in einer Gemeinschaft nur
eine Einheit des Lebens erzeugen, wenn diese Einheit durch Anordnung erst
in die Gemeinschaft hineingetragen wird. Doch das Umgekehrte wird von der
Lebenswirklichkeit verlangt. Die Einheit muß als das _Ergebnis_ entstehen;
die von verschiedenen Richtungen her zusammenströmenden Betätigungen müssen
_zuletzt_ eine Einheit bewirken. _Dieser_ wirklichkeitsgemäßen Idee lief
die Entwicklung der letzten Zeit zuwider. Deshalb stemmte sich, was in den
Menschen lebte, gegen die von außen in das Leben gebrachte »Ordnung« und
führte zu der gegenwärtigen sozialen Lage. -- Das zweite Vorurteil geht
hervor aus dem Unvermögen, die radikale Verschiedenheit im Wirken der drei
Glieder des sozialen Lebens zu durchschauen. Man sieht nicht, wie der
Mensch zu jedem der drei Glieder ein _besonderes_ Verhältnis hat, das in
seiner Eigenart nur entfaltet werden kann, wenn im wirklichen Leben ein für
sich bestehender Boden vorhanden ist, auf dem sich, abgesondert von den
beiden andern, dieses Verhältnis ausgestalten kann, um mit ihnen
zusammenzuwirken. Eine Anschauung der Vergangenheit, die physiokratische,
meinte: entweder die Menschen machen Regierungsmaßregeln über das
wirtschaftliche Leben, welche der freien Selbstentfaltung dieses Lebens
widerstreben; dann seien solche Maßregeln schädlich. Oder die _Gesetze_
laufen in derselben Richtung, in welcher das Wirtschaftsleben von selbst
läuft, wenn es sich frei überlassen bleibt; dann seien sie überflüssig. Als
Schulmeinung ist diese Anschauung überwunden; als Denkgewohnheit spukt sie
aber überall noch verheerend in den Menschenköpfen. Man meint, wenn ein
Lebensgebiet seinen Gesetzen folgt, dann müsse aus diesem Gebiete _alles_
für das Leben Notwendige sich ergeben. Wenn, zum Beispiel, das
Wirtschaftsleben in einer solchen Art geregelt werde, daß die Menschen die
Regelung als eine sie befriedigende empfinden, dann müsse auch das Rechts-
und Geistesleben aus dem geordneten Wirtschaftsboden sich richtig ergeben.
Doch dieses ist nicht möglich. Und nur ein Denken, das der Wirklichkeit
fremd gegenübersteht, kann glauben, daß es möglich sei. Im Kreislauf des
Wirtschaftslebens ist _nichts_ vorhanden, das von sich aus einen Antrieb
enthielte, dasjenige zu regeln, was aus dem Rechtsbewußtsein über das
Verhältnis von Mensch zu Mensch erfließt. Und will man _dieses_ Verhältnis
aus den wirtschaftlichen Antrieben herausordnen, so wird man den Menschen
mit seiner Arbeit und mit der Verfügung über die Arbeitsmittel in das
Wirtschaftsleben einspannen. Er wird ein Rad in einem Wirtschaftsleben, das
wie ein Mechanismus wirkt. Das Wirtschaftsleben hat die Tendenz,
fortwährend in einer Richtung sich zu bewegen, in die von einer andern
Seite her eingegriffen werden muß. Nicht, _wenn_ die Rechtsmaßnahmen in der
Richtung verlaufen, die vom Wirtschaftsleben erzeugt wird, sind sie gut,
oder wenn sie ihr zuwiderlaufen, sind sie schädlich; sondern, wenn die
Richtung, in welcher das Wirtschaftsleben läuft, fortwährend beeinflußt
wird von den Rechten, welche den Menschen nur als Menschen angehen, wird
dieser in dem Wirtschaftsleben ein menschenwürdiges Dasein führen können.
Und nur dann, wenn ganz abgesondert von dem Wirtschaftsleben die
individuellen Fähigkeiten auf einem eigenen Boden erwachsen und dem
Wirtschaften die Kräfte immer wieder neu zuführen, die aus ihm selbst sich
nicht erzeugen _können_, wird auch das Wirtschaften in einer den Menschen
gedeihlichen Art sich entwickeln können.
Es ist merkwürdig: auf dem Gebiete des rein äußerlichen Lebens sieht man
leicht den Vorteil der Arbeitsteilung ein. Man glaubt nicht, daß der
Schneider sich seine Kuh züchten solle, die ihn mit Milch versorgt. Für die
umfassende Gliederung des Menschenlebens glaubt man, daß die
Einheitsordnung das allein Ersprießliche sein müsse.
* * * * *
Daß Einwände gerade bei einer dem wirklichen Leben entsprechenden sozialen
Ideenrichtung von allen Seiten sich ergeben müssen, ist selbstverständlich.
Denn das wirkliche Leben erzeugt Widersprüche. Und wer diesem Leben gemäß
denkt, der muß Einrichtungen verwirklichen wollen, deren Lebenswidersprüche
durch andere Einrichtungen ausgeglichen werden. Er _darf nicht_ glauben:
eine Einrichtung, die sich vor seinem Denken als »ideal gut« ausweist,
werde, wenn sie verwirklicht wird, auch widerspruchslos sich gestalten. --
Es ist eine durchaus berechtigte Forderung des gegenwärtigen Sozialismus,
daß die neuzeitlichen Einrichtungen, in denen produziert wird um des
Profitierens des einzelnen willen, durch solche ersetzt werden, in denen
produziert wird, um des Konsumierens Aller willen. Allein gerade derjenige,
welcher diese Forderung _voll_ anerkennt, wird nicht zu der Schlußfolgerung
dieses neueren Sozialismus kommen können: also müssen die Produktionsmittel
aus dem Privateigentum in Gemeineigentum übergehen. Er wird vielmehr die
ganz andere Schlußfolgerung anerkennen müssen: also muß, was privat auf
Grund der individuellen Tüchtigkeiten produziert wird, durch die rechten
Wege der Allgemeinheit zugeführt werden. Der wirtschaftliche Impuls der
neueren Zeit ging dahin, durch die Menge des Gütererzeugens Einnahmen zu
schaffen; die Zukunft wird danach streben müssen, durch Assoziationen aus
der notwendigen Konsumtion die beste Art der Produktion und die Wege von
dem Produzenten zu dem Konsumenten zu finden. Die Rechtseinrichtungen
werden dafür sorgen, daß ein Produktionsbetrieb nur so lange mit einer
Person oder Personengruppe verbunden bleibt, als sich diese Verbindung aus
den individuellen Fähigkeiten dieser Personen heraus rechtfertigt. Statt
dem _Gemeineigentum_ der Produktionsmittel wird im sozialen Organismus ein
_Kreislauf_ dieser Mittel eintreten, der sie immer von neuem zu denjenigen
Personen bringt, deren individuelle Fähigkeiten sie in der möglichst besten
Art der Gemeinschaft nutzbar machen können. Auf diese Art wird zeitweilig
diejenige Verbindung zwischen Persönlichkeit und Produktionsmittel
hergestellt, die bisher durch den Privatbesitz bewirkt worden ist. Denn der
Leiter einer Unternehmung und seine Unterleiter werden es den
Produktionsmitteln verdanken, daß ihre Fähigkeiten ihnen ein ihren
Ansprüchen gemäßes Einkommen bringen. Sie werden nicht verfehlen, die
Produktion zu einer möglichst vollkommenen zu machen, denn die Steigerung
dieser Produktion bringt ihnen zwar nicht den vollen Profit, aber doch
einen Teil des Erträgnisses. Der Profit fließt ja doch nur im Sinne des
oben Ausgeführten der Allgemeinheit bis zu dem Grade zu, der sich ergibt
nach Abzug des Zinses, der dem Produzenten zugute kommt wegen der
Steigerung der Produktion. Und es liegt eigentlich schon im Geiste des hier
Dargestellten, daß, wenn die Produktion zurückgeht, sich das Einkommen des
Produzenten in demselben Maße zu verringern habe, wie es sich steigert bei
der Produktionserweiterung. Immer aber wird das Einkommen aus der geistigen
Leistung des Leitenden fließen, nicht aus einem solchen Profit, welcher auf
Verhältnissen beruht, die nicht in der geistigen Arbeit eines Unternehmers,
sondern in dem Zusammenwirken der Kräfte des Gemeinlebens ihre Grundlage
haben.
Man wird sehen können, daß durch Verwirklichung solcher sozialer Ideen, wie
sie hier dargestellt sind, Einrichtungen, die gegenwärtig bestehen, eine
völlig neue Bedeutung erhalten werden. Das Eigentum hört auf, dasjenige zu
sein, was es bis jetzt gewesen ist. Und es wird nicht zurückgeführt zu
einer überwundenen Form, wie sie das Gemeineigentum darstellen würde,
sondern es wird fortgeführt zu etwas völlig Neuem. Die Gegenstände des
Eigentums werden in den Fluß des sozialen Lebens gebracht. Der einzelne
kann sie nicht aus seinem Privatinteresse heraus zum Schaden der
Allgemeinheit verwalten; aber auch die Allgemeinheit wird sie nicht zum
Schaden der einzelnen bureaukratisch verwalten können; sondern der
geeignete einzelne wird zu ihnen den Zugang finden, um durch sie der
Allgemeinheit dienen zu können.
Ein Sinn für das Allgemeininteresse kann sich durch die Verwirklichung
solcher Impulse entwickeln, welche das Produzieren auf eine gesunde
Grundlage stellen und den sozialen Organismus vor Krisengefahren
bewahren. -- Auch wird eine Verwaltung, die es nur zu tun hat mit dem
Kreislauf des Wirtschaftslebens, zu Ausgleichen führen können, die etwa aus
diesem Kreislauf heraus als notwendig sich ergeben. Sollte, zum Beispiel,
ein Betrieb nicht in der Lage sein, seinen Darleihern ihre
Arbeitsersparnisse zu verzinsen, so wird, wenn er doch als einem Bedürfnis
entsprechend anerkannt wird, aus andern Wirtschaftsbetrieben nach freier
Übereinkunft mit allen an den letzteren beteiligten Personen das Fehlende
zugeschossen werden können. Ein in sich abgeschlossener
Wirtschaftskreislauf, der von außen die Rechtsgrundlage erhält und den
fortdauernden Zufluß der zutage tretenden individuellen
Menschenfähigkeiten, wird es in sich nur mit dem Wirtschaften zu tun
haben. Er wird dadurch der Veranlasser einer Güterverteilung sein können,
die jedem das verschafft, was er nach dem Wohlstande der Gemeinschaft
gerechter Art haben kann. Wenn einer scheinbar mehr Einkommen haben wird
als ein anderer, so wird dies nur deshalb sein, weil das »Mehr« wegen
seiner individuellen Fähigkeiten der Allgemeinheit zugute kommt.
* * * * *
Ein sozialer Organismus, der im Lichte der hier dargestellten
Vorstellungsart sich gestaltet, wird durch eine Übereinkunft zwischen den
Leitern des Rechtslebens und denen des Wirtschaftslebens die Abgaben regeln
können, welche für das Rechtsleben notwendig sind. Und alles, was zum
Unterhalte der geistigen Organisation nötig ist, wird dieser zufließen
durch die aus freiem Verständnis für sie erfolgende Vergütung von seiten
der Einzelpersonen, die am sozialen Organismus beteiligt sind. Diese
geistige Organisation wird ihre gesunde Grundlage durch die in freier
Konkurrenz sich geltend machende individuelle Initiative der zur geistigen
Arbeit fähigen Einzelpersonen haben.
Aber _nur_ in dem hier gemeinten sozialen Organismus wird die Verwaltung
des Rechtes das notwendige Verständnis finden für eine gerechte
Güterverteilung. Ein Wirtschaftsorganismus, der nicht aus den Bedürfnissen
der einzelnen Produktionszweige die Arbeit der Menschen in Anspruch nimmt,
sondern der mit dem zu wirtschaften hat, was ihm das Recht möglich macht,
wird den Wert der Güter nach dem bestimmen, was ihm die Menschen leisten.
Er wird nicht die Menschen leisten lassen, was durch den unabhängig von
Menschenwohlfahrt und Menschenwürde zustande gekommenen Güterwert bestimmt
ist. Ein solcher Organismus wird Rechte sehen, die aus rein menschlichen
Verhältnissen sich ergeben. Kinder werden das Recht auf Erziehung haben;
der Familienvater wird als Arbeiter ein höheres Einkommen haben können als
der Einzelnstehende. Das »Mehr« wird ihm zufließen durch Einrichtungen, die
durch Übereinkommen aller drei sozialen Organisationen begründet werden.
Solche Einrichtungen können dem Rechte auf Erziehung dadurch entsprechen,
daß nach den allgemeinen Wirtschaftsverhältnissen die Verwaltung der
wirtschaftlichen Organisation die mögliche Höhe des Erziehungseinkommens
bemißt und der Rechtsstaat die Rechte des einzelnen festsetzt nach den
Gutachten der geistigen Organisation. Wieder liegt es in der Art eines
wirklichkeitsgemäßen Denkens, daß mit einer solchen Angabe nur wie durch
ein Beispiel _die Richtung_ bezeichnet wird, in welcher die Einrichtungen
bewirkt werden können. Es wäre möglich, daß für das einzelne ganz anders
geartete Einrichtungen als richtig befunden würden. Aber dieses »Richtige«
wird sich nur finden lassen durch das zielgemäße Zusammenwirken der drei in
sich selbständigen Glieder des sozialen Organismus. Hier, für diese
Darstellung, möchte im Gegensatz zu vielem, was in der Gegenwart für
praktisch gehalten wird, es aber nicht ist, die ihr zugrunde liegende
Denkart das wirklich Praktische finden, nämlich eine solche Gliederung des
sozialen Organismus, die bewirkt, daß die Menschen in dieser Gliederung das
sozial Zweckmäßige veranlassen.
Wie Kindern das _Recht_ auf Erziehung, so steht Altgewordenen, Invaliden,
Witwen, Kranken das Recht auf einen Lebensunterhalt zu, zu dem die
Kapitalgrundlage in einer ähnlichen Art dem Kreislauf des sozialen
Organismus zufließen muß wie der gekennzeichnete Kapitalbeitrag für die
Erziehung der noch nicht selbst Leistungsfähigen. Das Wesentliche bei all
diesem ist, daß die Feststellung desjenigen, was ein nicht selbst
Verdienender als Einkommen bezieht, nicht aus dem Wirtschaftsleben sich
ergeben soll, sondern daß umgekehrt das Wirtschaftsleben abhängig wird von
dem, was in dieser Beziehung aus dem Rechtsbewußtsein sich ergibt. Die in
einem Wirtschaftsorganismus Arbeitenden werden von dem durch ihre Arbeit
geleisteten um so weniger haben, je mehr für die nicht Verdienenden
abfließen muß. Aber das »Weniger« wird von allen am sozialen Organismus
Beteiligten gleichmäßig getragen, wenn die hier gemeinten sozialen Impulse
ihre Verwirklichung finden werden. Durch den vom Wirtschaftsleben
abgesonderten Rechtsstaat wird, was eine allgemeine Angelegenheit der
Menschheit ist, Erziehung und Unterhalt nicht Arbeitsfähiger, auch wirklich
zu einer solchen Angelegenheit gemacht, denn im Gebiete der
Rechtsorganisation wirkt dasjenige, worinnen _alle mündig gewordenen
Menschen_ mitzusprechen haben.
Ein sozialer Organismus, welcher der hier gekennzeichneten Vorstellungsart
entspricht, wird die Mehrleistung, die ein Mensch auf Grund seiner
individuellen Fähigkeiten vollbringt, ebenso in die Allgemeinheit
überführen, wie er für die Minderleistung der weniger Befähigten den
berechtigten Unterhalt aus dieser Allgemeinheit entnehmen wird: »Mehrwert«
wird nicht geschaffen werden für den unberechtigten Genuß des einzelnen,
sondern zur Erhöhung dessen, was dem sozialen Organismus seelische oder
materielle Güter zuführen kann; und zur Pflege desjenigen, was innerhalb
dieses Organismus aus dessen Schoß heraus entsteht, ohne daß es ihm
unmittelbar dienen kann.
Wer der Ansicht zuneigt, daß die Auseinanderhaltung der drei Glieder des
sozialen Organismus nur einen ideellen Wert habe, und daß sie sich auch
beim einheitlich gestalteten Staatsorganismus oder bei einer das
Staatsgebiet umfassenden, auf Gemeineigentum an den Produktionsmitteln
beruhenden wirtschaftlichen Genossenschaft »von selbst« ergebe, der sollte
seinen Blick auf die besondere Art von sozialen Einrichtungen lenken, die
sich ergeben müssen, wenn die Dreigliederung verwirklicht wird. Da wird,
zum Beispiel, nicht mehr die Staatsverwaltung das Geld als gesetzliches
Zahlungsmittel anzuerkennen haben, sondern diese Anerkennung wird auf den
Maßnahmen beruhen, welche von den Verwaltungskörpern der
Wirtschaftsorganisation ausgehen. Denn Geld kann im gesunden sozialen
Organismus nichts anderes sein als eine Anweisung auf Waren, die von andern
erzeugt sind und die man aus dem Gesamtgebiet des Wirtschaftslebens deshalb
beziehen kann, weil man selbst erzeugte Waren an dieses Gebiet abgegeben
hat. Durch den Geldverkehr wird ein Wirtschaftsgebiet eine einheitliche
Wirtschaft. Jeder produziert auf dem Umwege durch das ganze
Wirtschaftsleben für jeden. Innerhalb des Wirtschaftsgebietes hat man es
nur mit Warenwerten zu tun. Für dieses Gebiet nehmen auch die _Leistungen_,
die entstehen aus der geistigen und der staatlichen Organisation heraus,
den Warencharakter an. Was ein Lehrer an seinen Schülern leistet, ist für
den Wirtschaftskreislauf Ware. Dem Lehrer werden seine individuellen
Fähigkeiten ebensowenig bezahlt wie dem Arbeiter seine Arbeitskraft.
Bezahlt _kann_ beiden nur werden, was, von ihnen ausgehend, im
Wirtschaftskreislauf Ware und Waren sein kann. Wie die freie Initiative,
wie das Recht wirken sollen, damit die Ware zustande komme, das liegt
ebenso _außerhalb_ des Wirtschaftskreislaufes wie die Wirkung der
Naturkräfte auf das Kornerträgnis in einem segensreichen oder einem magern
Jahr. Für den Wirtschaftskreislauf sind die geistige Organisation bezüglich
dessen, was sie beansprucht als wirtschaftliches Erträgnis, _und auch der
Staat_ einzelne Warenproduzenten. Nur ist, was sie produzieren, innerhalb
ihres eigenen Gebietes nicht Ware, sondern es wird erst Ware, wenn es von
dem Wirtschaftskreislauf aufgenommen wird. Sie wirtschaften nicht in ihren
eigenen Gebieten; mit dem von ihnen Geleisteten wirtschaftet die
Verwaltung des Wirtschaftsorganismus.