Innerhalb einer so geregelten sozialen Ordnung ist zugleich der freien

Initiative der einzelnen Menschen und auch den Interessen der sozialen

Allgemeinheit Rechnung getragen; ja es wird den letzteren eben dadurch voll

entsprochen, daß die freie Einzel-Initiative in ihren Dienst gestellt wird.

Wer seine Arbeit der Leitung eines andern Menschen anzuvertrauen hat, wird

bei einer solchen Regelung wissen können, daß das mit dem Leiter gemeinsam

Erarbeitete in der möglichst besten Art für den sozialen Organismus, also

auch für den Arbeiter selbst, fruchtbar wird. Die hier gemeinte soziale

Ordnung wird ein dem gesunden Empfinden der Menschen entsprechendes

Verhältnis schaffen zwischen den durch das Rechtsbewußtsein geregelten

Verfügungsrechten über in Produktionsmitteln verkörpertes Kapital und

menschlicher Arbeitskraft einerseits und den Preisen der durch beides

geschaffenen Erzeugnisse andrerseits. -- Vielleicht findet mancher in dem

hier Dargestellten Unvollkommenheiten. Die mögen gefunden werden. Es kommt

einer wirklichkeitsgemäßen Denkart nicht darauf an, vollkommene »Programme«

ein für alle Male zu geben, sondern darauf, die _Richtung_ zu kennzeichnen,

in der praktisch gearbeitet werden soll. Durch solche besondere Angaben,

wie sie die hier gemachten sind, soll eigentlich nur wie durch ein Beispiel

die gekennzeichnete Richtung näher erläutert werden. Ein solches Beispiel

mag verbessert werden. Wenn dies nur in der angegebenen Richtung geschieht,

dann kann ein fruchtbares Ziel erreicht werden.

Berechtigte persönliche oder Familienimpulse werden sich durch solche

Einrichtungen mit den Forderungen der menschlichen Allgemeinheit in

Einklang bringen lassen. Man wird gewiß darauf hinweisen können, daß die

Versuchung, das Eigentum auf einen oder mehrere Nachkommen noch bei

Lebzeiten zu übertragen, sehr groß ist. Und daß man ja in solchen

Nachkommen scheinbar Produzierende schaffen kann, die aber dann doch

gegenüber anderen untüchtig sind und besser durch diese anderen ersetzt

würden. Doch diese Versuchung wird in einer von den oben angedeuteten

Einrichtungen beherrschten Organisation eine möglichst geringe sein können.

Denn der Rechtsstaat braucht nur zu verlangen, daß unter allen Umständen

das Eigentum, das an ein Familienmitglied von einem andern übertragen

worden ist, nach Ablauf einer gewissen, auf den Tod des letzteren folgenden

Zeit einer Korporation der geistigen Organisation zufällt. Oder es kann in

andrer Art durch das Recht die Umgehung der Regel verhindert werden. Der

Rechtsstaat wird nur dafür sorgen, _daß_ diese Überführung geschehe; wer

ausersehen sein solle, das Erbe anzutreten, das sollte durch eine aus der

geistigen Organisation hervorgegangene Einrichtung bestimmt sein. Durch

Erfüllung solcher Voraussetzungen wird sich ein Verständnis dafür

entwickeln, daß Nachkommen durch Erziehung und Unterricht für den sozialen

Organismus geeignet gemacht werden, und nicht durch Kapitalübertragung an

unproduktive Personen sozialer Schaden angerichtet werde. Jemand, in dem

wirklich soziales Verständnis lebt, hat kein Interesse daran, daß seine

Verbindung mit einer Kapitalgrundlage nachwirke bei Personen oder

Personengruppen, bei denen die individuellen Fähigkeiten eine solche

Verbindung nicht rechtfertigen.

Niemand wird, was hier ausgeführt ist, für eine bloße Utopie halten, der

Sinn für wirklich praktisch Durchführbares hat. Denn es wird gerade auf

solche Einrichtungen gedeutet, die ganz unmittelbar an jeder Stelle des

Lebens aus den gegenwärtigen Zuständen heraus erwachsen können. Man wird

nur zu dem Entschluß greifen müssen, innerhalb des Rechtsstaates auf die

Verwaltung des geistigen Lebens und auf das Wirtschaften allmählich zu

verzichten und sich nicht zu wehren, wenn, was geschehen sollte, wirklich

geschieht, daß private Bildungsanstalten entstehen und daß sich das

Wirtschaftsleben auf die eigenen Untergründe stellt. Man braucht die

Staatsschulen und die staatlichen Wirtschaftseinrichtungen nicht von heute

zu morgen abzuschaffen; aber man wird aus vielleicht kleinen Anfängen

heraus die Möglichkeit erwachsen sehen, daß ein allmählicher Abbau des

staatlichen Bildungs- und Wirtschaftswesens erfolge. Vor allem aber würde

notwendig sein, daß diejenigen Persönlichkeiten, welche sich mit der

Überzeugung durchdringen können von der Richtigkeit der hier dargestellten

oder ähnlicher sozialer Ideen, für deren Verbreitung sorgen. Finden solche

Ideen Verständnis, so wird dadurch _Vertrauen_ geschaffen zu einer

möglichen heilsamen Umwandlung der gegenwärtigen Zustände in solche, welche

deren Schäden nicht zeigen. _Dieses_ Vertrauen aber ist das einzige, aus

dem eine wirklich gesunde Entwicklung wird hervorgehen können. Denn wer ein

solches Vertrauen gewinnen soll, der muß überschauen können, wie

Neueinrichtungen sich praktisch an das Bestehende anknüpfen lassen. Und es

scheint gerade das Wesentliche der Ideen zu sein, die hier entwickelt

werden, daß sie nicht eine bessere Zukunft herbeiführen wollen durch eine

noch weitergehende Zerstörung des Gegenwärtigen, als sie schon eingetreten

ist; sondern daß die Verwirklichung solcher Ideen auf dem Bestehenden

weiterbaut und im Weiterbauen den Abbau des Ungesunden herbeiführt. Eine

Aufklärung, die ein Vertrauen nach dieser Richtung nicht anstrebt, wird

nicht erreichen, was unbedingt erreicht werden muß: eine Weiterentwicklung,

bei welcher der Wert der bisher von den Menschen erarbeiteten Güter und der

erworbenen Fähigkeiten nicht in den Wind geschlagen, sondern gewahrt wird.

Auch der ganz radikal Denkende kann Vertrauen zu einer sozialen

Neugestaltung unter Wahrung der überkommenen Werte gewinnen, wenn er vor

Ideen sich gestellt sieht, die eine wirklich gesunde Entwicklung einleiten

können. Auch er wird einsehen müssen, daß, welche Menschenklasse auch immer

zur Herrschaft gelangt: sie die bestehenden Übel nicht beseitigen wird,

wenn ihre Impulse nicht von Ideen getragen sind, die den sozialen

Organismus gesund, lebensfähig machen. Verzweifeln, weil man nicht glauben

kann, daß bei einer genügend großen Anzahl von Menschen auch in den Wirren

der Gegenwart Verständnis sich finde für solche Ideen, wenn auf ihre

Verbreitung die notwendige Energie gewandt werden kann, hieße an der

Empfänglichkeit der Menschennatur für Impulse des Gesunden und

Zweckentsprechenden verzweifeln. Es sollte _diese_ Frage, ob man daran

verzweifeln müsse, gar nicht gestellt werden, sondern _nur die_ andere: was

man tun solle, um die Aufklärung über vertrauenerweckende Ideen so

kraftvoll als möglich zu machen.

Einer wirksamen Verbreitung der hier dargestellten Ideen wird zunächst

entgegenstehen, daß die Denkgewohnheiten des gegenwärtigen Zeitalters aus

zwei Untergründen heraus mit ihnen nicht zurechtkommen werden. Entweder

wird man in irgend einer Form einwenden, man könne sich nicht vorstellen,

daß ein Auseinanderreißen des einheitlichen sozialen Lebens möglich sei, da

doch die drei gekennzeichneten Zweige dieses Lebens in der Wirklichkeit

überall zusammenhängen; oder man wird finden, daß auch im Einheitsstaate

die notwendige selbständige Bedeutung eines jeden der drei Glieder erreicht

werden könne, und daß eigentlich mit dem hier Dargestellten ein

Ideengespinst gegeben sei, das die Wirklichkeit nicht berühre. Der erste

Einwand beruht darauf, daß von einem _unwirklichen_ Denken ausgegangen

wird. Daß geglaubt wird, die Menschen könnten in einer Gemeinschaft nur

eine Einheit des Lebens erzeugen, wenn diese Einheit durch Anordnung erst

in die Gemeinschaft hineingetragen wird. Doch das Umgekehrte wird von der

Lebenswirklichkeit verlangt. Die Einheit muß als das _Ergebnis_ entstehen;

die von verschiedenen Richtungen her zusammenströmenden Betätigungen müssen

_zuletzt_ eine Einheit bewirken. _Dieser_ wirklichkeitsgemäßen Idee lief

die Entwicklung der letzten Zeit zuwider. Deshalb stemmte sich, was in den

Menschen lebte, gegen die von außen in das Leben gebrachte »Ordnung« und

führte zu der gegenwärtigen sozialen Lage. -- Das zweite Vorurteil geht

hervor aus dem Unvermögen, die radikale Verschiedenheit im Wirken der drei

Glieder des sozialen Lebens zu durchschauen. Man sieht nicht, wie der

Mensch zu jedem der drei Glieder ein _besonderes_ Verhältnis hat, das in

seiner Eigenart nur entfaltet werden kann, wenn im wirklichen Leben ein für

sich bestehender Boden vorhanden ist, auf dem sich, abgesondert von den

beiden andern, dieses Verhältnis ausgestalten kann, um mit ihnen

zusammenzuwirken. Eine Anschauung der Vergangenheit, die physiokratische,

meinte: entweder die Menschen machen Regierungsmaßregeln über das

wirtschaftliche Leben, welche der freien Selbstentfaltung dieses Lebens

widerstreben; dann seien solche Maßregeln schädlich. Oder die _Gesetze_

laufen in derselben Richtung, in welcher das Wirtschaftsleben von selbst

läuft, wenn es sich frei überlassen bleibt; dann seien sie überflüssig. Als

Schulmeinung ist diese Anschauung überwunden; als Denkgewohnheit spukt sie

aber überall noch verheerend in den Menschenköpfen. Man meint, wenn ein

Lebensgebiet seinen Gesetzen folgt, dann müsse aus diesem Gebiete _alles_

für das Leben Notwendige sich ergeben. Wenn, zum Beispiel, das

Wirtschaftsleben in einer solchen Art geregelt werde, daß die Menschen die

Regelung als eine sie befriedigende empfinden, dann müsse auch das Rechts-

und Geistesleben aus dem geordneten Wirtschaftsboden sich richtig ergeben.

Doch dieses ist nicht möglich. Und nur ein Denken, das der Wirklichkeit

fremd gegenübersteht, kann glauben, daß es möglich sei. Im Kreislauf des

Wirtschaftslebens ist _nichts_ vorhanden, das von sich aus einen Antrieb

enthielte, dasjenige zu regeln, was aus dem Rechtsbewußtsein über das

Verhältnis von Mensch zu Mensch erfließt. Und will man _dieses_ Verhältnis

aus den wirtschaftlichen Antrieben herausordnen, so wird man den Menschen

mit seiner Arbeit und mit der Verfügung über die Arbeitsmittel in das

Wirtschaftsleben einspannen. Er wird ein Rad in einem Wirtschaftsleben, das

wie ein Mechanismus wirkt. Das Wirtschaftsleben hat die Tendenz,

fortwährend in einer Richtung sich zu bewegen, in die von einer andern

Seite her eingegriffen werden muß. Nicht, _wenn_ die Rechtsmaßnahmen in der

Richtung verlaufen, die vom Wirtschaftsleben erzeugt wird, sind sie gut,

oder wenn sie ihr zuwiderlaufen, sind sie schädlich; sondern, wenn die

Richtung, in welcher das Wirtschaftsleben läuft, fortwährend beeinflußt

wird von den Rechten, welche den Menschen nur als Menschen angehen, wird

dieser in dem Wirtschaftsleben ein menschenwürdiges Dasein führen können.

Und nur dann, wenn ganz abgesondert von dem Wirtschaftsleben die

individuellen Fähigkeiten auf einem eigenen Boden erwachsen und dem

Wirtschaften die Kräfte immer wieder neu zuführen, die aus ihm selbst sich

nicht erzeugen _können_, wird auch das Wirtschaften in einer den Menschen

gedeihlichen Art sich entwickeln können.

Es ist merkwürdig: auf dem Gebiete des rein äußerlichen Lebens sieht man

leicht den Vorteil der Arbeitsteilung ein. Man glaubt nicht, daß der

Schneider sich seine Kuh züchten solle, die ihn mit Milch versorgt. Für die

umfassende Gliederung des Menschenlebens glaubt man, daß die

Einheitsordnung das allein Ersprießliche sein müsse.

* * * * *

Daß Einwände gerade bei einer dem wirklichen Leben entsprechenden sozialen

Ideenrichtung von allen Seiten sich ergeben müssen, ist selbstverständlich.

Denn das wirkliche Leben erzeugt Widersprüche. Und wer diesem Leben gemäß

denkt, der muß Einrichtungen verwirklichen wollen, deren Lebenswidersprüche

durch andere Einrichtungen ausgeglichen werden. Er _darf nicht_ glauben:

eine Einrichtung, die sich vor seinem Denken als »ideal gut« ausweist,

werde, wenn sie verwirklicht wird, auch widerspruchslos sich gestalten. --

Es ist eine durchaus berechtigte Forderung des gegenwärtigen Sozialismus,

daß die neuzeitlichen Einrichtungen, in denen produziert wird um des

Profitierens des einzelnen willen, durch solche ersetzt werden, in denen

produziert wird, um des Konsumierens Aller willen. Allein gerade derjenige,

welcher diese Forderung _voll_ anerkennt, wird nicht zu der Schlußfolgerung

dieses neueren Sozialismus kommen können: also müssen die Produktionsmittel

aus dem Privateigentum in Gemeineigentum übergehen. Er wird vielmehr die

ganz andere Schlußfolgerung anerkennen müssen: also muß, was privat auf

Grund der individuellen Tüchtigkeiten produziert wird, durch die rechten

Wege der Allgemeinheit zugeführt werden. Der wirtschaftliche Impuls der

neueren Zeit ging dahin, durch die Menge des Gütererzeugens Einnahmen zu

schaffen; die Zukunft wird danach streben müssen, durch Assoziationen aus

der notwendigen Konsumtion die beste Art der Produktion und die Wege von

dem Produzenten zu dem Konsumenten zu finden. Die Rechtseinrichtungen

werden dafür sorgen, daß ein Produktionsbetrieb nur so lange mit einer

Person oder Personengruppe verbunden bleibt, als sich diese Verbindung aus

den individuellen Fähigkeiten dieser Personen heraus rechtfertigt. Statt

dem _Gemeineigentum_ der Produktionsmittel wird im sozialen Organismus ein

_Kreislauf_ dieser Mittel eintreten, der sie immer von neuem zu denjenigen

Personen bringt, deren individuelle Fähigkeiten sie in der möglichst besten

Art der Gemeinschaft nutzbar machen können. Auf diese Art wird zeitweilig

diejenige Verbindung zwischen Persönlichkeit und Produktionsmittel

hergestellt, die bisher durch den Privatbesitz bewirkt worden ist. Denn der

Leiter einer Unternehmung und seine Unterleiter werden es den

Produktionsmitteln verdanken, daß ihre Fähigkeiten ihnen ein ihren

Ansprüchen gemäßes Einkommen bringen. Sie werden nicht verfehlen, die

Produktion zu einer möglichst vollkommenen zu machen, denn die Steigerung

dieser Produktion bringt ihnen zwar nicht den vollen Profit, aber doch

einen Teil des Erträgnisses. Der Profit fließt ja doch nur im Sinne des

oben Ausgeführten der Allgemeinheit bis zu dem Grade zu, der sich ergibt

nach Abzug des Zinses, der dem Produzenten zugute kommt wegen der

Steigerung der Produktion. Und es liegt eigentlich schon im Geiste des hier

Dargestellten, daß, wenn die Produktion zurückgeht, sich das Einkommen des

Produzenten in demselben Maße zu verringern habe, wie es sich steigert bei

der Produktionserweiterung. Immer aber wird das Einkommen aus der geistigen

Leistung des Leitenden fließen, nicht aus einem solchen Profit, welcher auf

Verhältnissen beruht, die nicht in der geistigen Arbeit eines Unternehmers,

sondern in dem Zusammenwirken der Kräfte des Gemeinlebens ihre Grundlage

haben.

Man wird sehen können, daß durch Verwirklichung solcher sozialer Ideen, wie

sie hier dargestellt sind, Einrichtungen, die gegenwärtig bestehen, eine

völlig neue Bedeutung erhalten werden. Das Eigentum hört auf, dasjenige zu

sein, was es bis jetzt gewesen ist. Und es wird nicht zurückgeführt zu

einer überwundenen Form, wie sie das Gemeineigentum darstellen würde,

sondern es wird fortgeführt zu etwas völlig Neuem. Die Gegenstände des

Eigentums werden in den Fluß des sozialen Lebens gebracht. Der einzelne

kann sie nicht aus seinem Privatinteresse heraus zum Schaden der

Allgemeinheit verwalten; aber auch die Allgemeinheit wird sie nicht zum

Schaden der einzelnen bureaukratisch verwalten können; sondern der

geeignete einzelne wird zu ihnen den Zugang finden, um durch sie der

Allgemeinheit dienen zu können.

Ein Sinn für das Allgemeininteresse kann sich durch die Verwirklichung

solcher Impulse entwickeln, welche das Produzieren auf eine gesunde

Grundlage stellen und den sozialen Organismus vor Krisengefahren

bewahren. -- Auch wird eine Verwaltung, die es nur zu tun hat mit dem

Kreislauf des Wirtschaftslebens, zu Ausgleichen führen können, die etwa aus

diesem Kreislauf heraus als notwendig sich ergeben. Sollte, zum Beispiel,

ein Betrieb nicht in der Lage sein, seinen Darleihern ihre

Arbeitsersparnisse zu verzinsen, so wird, wenn er doch als einem Bedürfnis

entsprechend anerkannt wird, aus andern Wirtschaftsbetrieben nach freier

Übereinkunft mit allen an den letzteren beteiligten Personen das Fehlende

zugeschossen werden können. Ein in sich abgeschlossener

Wirtschaftskreislauf, der von außen die Rechtsgrundlage erhält und den

fortdauernden Zufluß der zutage tretenden individuellen

Menschenfähigkeiten, wird es in sich nur mit dem Wirtschaften zu tun

haben. Er wird dadurch der Veranlasser einer Güterverteilung sein können,

die jedem das verschafft, was er nach dem Wohlstande der Gemeinschaft

gerechter Art haben kann. Wenn einer scheinbar mehr Einkommen haben wird

als ein anderer, so wird dies nur deshalb sein, weil das »Mehr« wegen

seiner individuellen Fähigkeiten der Allgemeinheit zugute kommt.

* * * * *

Ein sozialer Organismus, der im Lichte der hier dargestellten

Vorstellungsart sich gestaltet, wird durch eine Übereinkunft zwischen den

Leitern des Rechtslebens und denen des Wirtschaftslebens die Abgaben regeln

können, welche für das Rechtsleben notwendig sind. Und alles, was zum

Unterhalte der geistigen Organisation nötig ist, wird dieser zufließen

durch die aus freiem Verständnis für sie erfolgende Vergütung von seiten

der Einzelpersonen, die am sozialen Organismus beteiligt sind. Diese

geistige Organisation wird ihre gesunde Grundlage durch die in freier

Konkurrenz sich geltend machende individuelle Initiative der zur geistigen

Arbeit fähigen Einzelpersonen haben.

Aber _nur_ in dem hier gemeinten sozialen Organismus wird die Verwaltung

des Rechtes das notwendige Verständnis finden für eine gerechte

Güterverteilung. Ein Wirtschaftsorganismus, der nicht aus den Bedürfnissen

der einzelnen Produktionszweige die Arbeit der Menschen in Anspruch nimmt,

sondern der mit dem zu wirtschaften hat, was ihm das Recht möglich macht,

wird den Wert der Güter nach dem bestimmen, was ihm die Menschen leisten.

Er wird nicht die Menschen leisten lassen, was durch den unabhängig von

Menschenwohlfahrt und Menschenwürde zustande gekommenen Güterwert bestimmt

ist. Ein solcher Organismus wird Rechte sehen, die aus rein menschlichen

Verhältnissen sich ergeben. Kinder werden das Recht auf Erziehung haben;

der Familienvater wird als Arbeiter ein höheres Einkommen haben können als

der Einzelnstehende. Das »Mehr« wird ihm zufließen durch Einrichtungen, die

durch Übereinkommen aller drei sozialen Organisationen begründet werden.

Solche Einrichtungen können dem Rechte auf Erziehung dadurch entsprechen,

daß nach den allgemeinen Wirtschaftsverhältnissen die Verwaltung der

wirtschaftlichen Organisation die mögliche Höhe des Erziehungseinkommens

bemißt und der Rechtsstaat die Rechte des einzelnen festsetzt nach den

Gutachten der geistigen Organisation. Wieder liegt es in der Art eines

wirklichkeitsgemäßen Denkens, daß mit einer solchen Angabe nur wie durch

ein Beispiel _die Richtung_ bezeichnet wird, in welcher die Einrichtungen

bewirkt werden können. Es wäre möglich, daß für das einzelne ganz anders

geartete Einrichtungen als richtig befunden würden. Aber dieses »Richtige«

wird sich nur finden lassen durch das zielgemäße Zusammenwirken der drei in

sich selbständigen Glieder des sozialen Organismus. Hier, für diese

Darstellung, möchte im Gegensatz zu vielem, was in der Gegenwart für

praktisch gehalten wird, es aber nicht ist, die ihr zugrunde liegende

Denkart das wirklich Praktische finden, nämlich eine solche Gliederung des

sozialen Organismus, die bewirkt, daß die Menschen in dieser Gliederung das

sozial Zweckmäßige veranlassen.

Wie Kindern das _Recht_ auf Erziehung, so steht Altgewordenen, Invaliden,

Witwen, Kranken das Recht auf einen Lebensunterhalt zu, zu dem die

Kapitalgrundlage in einer ähnlichen Art dem Kreislauf des sozialen

Organismus zufließen muß wie der gekennzeichnete Kapitalbeitrag für die

Erziehung der noch nicht selbst Leistungsfähigen. Das Wesentliche bei all

diesem ist, daß die Feststellung desjenigen, was ein nicht selbst

Verdienender als Einkommen bezieht, nicht aus dem Wirtschaftsleben sich

ergeben soll, sondern daß umgekehrt das Wirtschaftsleben abhängig wird von

dem, was in dieser Beziehung aus dem Rechtsbewußtsein sich ergibt. Die in

einem Wirtschaftsorganismus Arbeitenden werden von dem durch ihre Arbeit

geleisteten um so weniger haben, je mehr für die nicht Verdienenden

abfließen muß. Aber das »Weniger« wird von allen am sozialen Organismus

Beteiligten gleichmäßig getragen, wenn die hier gemeinten sozialen Impulse

ihre Verwirklichung finden werden. Durch den vom Wirtschaftsleben

abgesonderten Rechtsstaat wird, was eine allgemeine Angelegenheit der

Menschheit ist, Erziehung und Unterhalt nicht Arbeitsfähiger, auch wirklich

zu einer solchen Angelegenheit gemacht, denn im Gebiete der

Rechtsorganisation wirkt dasjenige, worinnen _alle mündig gewordenen

Menschen_ mitzusprechen haben.

Ein sozialer Organismus, welcher der hier gekennzeichneten Vorstellungsart

entspricht, wird die Mehrleistung, die ein Mensch auf Grund seiner

individuellen Fähigkeiten vollbringt, ebenso in die Allgemeinheit

überführen, wie er für die Minderleistung der weniger Befähigten den

berechtigten Unterhalt aus dieser Allgemeinheit entnehmen wird: »Mehrwert«

wird nicht geschaffen werden für den unberechtigten Genuß des einzelnen,

sondern zur Erhöhung dessen, was dem sozialen Organismus seelische oder

materielle Güter zuführen kann; und zur Pflege desjenigen, was innerhalb

dieses Organismus aus dessen Schoß heraus entsteht, ohne daß es ihm

unmittelbar dienen kann.

Wer der Ansicht zuneigt, daß die Auseinanderhaltung der drei Glieder des

sozialen Organismus nur einen ideellen Wert habe, und daß sie sich auch

beim einheitlich gestalteten Staatsorganismus oder bei einer das

Staatsgebiet umfassenden, auf Gemeineigentum an den Produktionsmitteln

beruhenden wirtschaftlichen Genossenschaft »von selbst« ergebe, der sollte

seinen Blick auf die besondere Art von sozialen Einrichtungen lenken, die

sich ergeben müssen, wenn die Dreigliederung verwirklicht wird. Da wird,

zum Beispiel, nicht mehr die Staatsverwaltung das Geld als gesetzliches

Zahlungsmittel anzuerkennen haben, sondern diese Anerkennung wird auf den

Maßnahmen beruhen, welche von den Verwaltungskörpern der

Wirtschaftsorganisation ausgehen. Denn Geld kann im gesunden sozialen

Organismus nichts anderes sein als eine Anweisung auf Waren, die von andern

erzeugt sind und die man aus dem Gesamtgebiet des Wirtschaftslebens deshalb

beziehen kann, weil man selbst erzeugte Waren an dieses Gebiet abgegeben

hat. Durch den Geldverkehr wird ein Wirtschaftsgebiet eine einheitliche

Wirtschaft. Jeder produziert auf dem Umwege durch das ganze

Wirtschaftsleben für jeden. Innerhalb des Wirtschaftsgebietes hat man es

nur mit Warenwerten zu tun. Für dieses Gebiet nehmen auch die _Leistungen_,

die entstehen aus der geistigen und der staatlichen Organisation heraus,

den Warencharakter an. Was ein Lehrer an seinen Schülern leistet, ist für

den Wirtschaftskreislauf Ware. Dem Lehrer werden seine individuellen

Fähigkeiten ebensowenig bezahlt wie dem Arbeiter seine Arbeitskraft.

Bezahlt _kann_ beiden nur werden, was, von ihnen ausgehend, im

Wirtschaftskreislauf Ware und Waren sein kann. Wie die freie Initiative,

wie das Recht wirken sollen, damit die Ware zustande komme, das liegt

ebenso _außerhalb_ des Wirtschaftskreislaufes wie die Wirkung der

Naturkräfte auf das Kornerträgnis in einem segensreichen oder einem magern

Jahr. Für den Wirtschaftskreislauf sind die geistige Organisation bezüglich

dessen, was sie beansprucht als wirtschaftliches Erträgnis, _und auch der

Staat_ einzelne Warenproduzenten. Nur ist, was sie produzieren, innerhalb

ihres eigenen Gebietes nicht Ware, sondern es wird erst Ware, wenn es von

dem Wirtschaftskreislauf aufgenommen wird. Sie wirtschaften nicht in ihren

eigenen Gebieten; mit dem von ihnen Geleisteten wirtschaftet die

Verwaltung des Wirtschaftsorganismus.

Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft · 第 8 / 11 段