Diese Gedankenströmungen streben -- mehr oder weniger unbewußt -- hinweg

von dem, was dem inneren Erleben die rechte Stoßkraft gibt. Sie erstreben

eine Lebensauffassung, ein seelisches, ein denkerisches, ein nach

wissenschaftlicher Erkenntnis suchendes inneres Leben gewissermaßen wie

eine Insel im Gesamtmenschenleben. Sie sind dann nicht in der Lage, die

Brücke zu bauen von diesem Leben hin zu demjenigen, was den Menschen in die

Alltäglichkeit einspannt. Man kann sehen, wie viele Menschen der Gegenwart

es gewissermaßen »innerlich vornehm« finden, in einer gewissen, sei es auch

schulmäßigen Abstraktheit nachzudenken über allerlei ethisch-religiöse

Probleme in Wolkenkuckucksheimhöhen; man kann sehen, wie die Menschen

nachdenken über die Art und Weise, wie sich der Mensch Tugenden aneignen

könne, wie er in Liebe zu seinen Mitmenschen sich verhalten soll, wie er

begnadet werden kann mit einem »inneren Lebensinhalt«. Man sieht dann aber

auch das Unvermögen, einen Übergang zu ermöglichen von dem, was die Leute

gut und liebevoll und wohlwollend und rechtlich und sittlich nennen, zu

dem, was in der äußern Wirklichkeit, im Alltag den Menschen umgibt als

Kapitalwirkung, als Arbeitsentlöhnung, als Konsum, als Produktion, als

Warenzirkulation, als Kreditwesen, als Bank- und Börsenwesen. Man kann

sehen, wie zwei Weltenströmungen nebeneinandergestellt werden auch in den

Denkgewohnheiten der Menschen. Die _eine_ Weltenströmung ist die, welche

sich gewissermaßen in göttlich-geistiger Höhe halten will, die keine Brücke

bauen will zwischen dem, was ein geistiger Impuls ist, und was eine

Tatsache des gewöhnlichen Handelns im Leben ist. Die _andere_ lebt

gedankenlos im Alltäglichen. Das Leben aber ist ein einheitliches. Es kann

nur gedeihen, wenn die es treibenden Kräfte von allem ethisch-religiösen

Leben herunterwirken in das alleralltäglichste profanste Leben, in

dasjenige Leben, das manchem eben weniger vornehm erscheint. Denn, versäumt

man, die Brücke zu schlagen zwischen den beiden Lebensgebieten, so verfällt

man in bezug auf religiöses, sittliches Leben _und auf soziales Denken_ in

bloße Schwarmgeisterei, die fernsteht der alltäglichen wahren Wirklichkeit.

Es rächt sich dann gewissermaßen diese alltäglich-wahre Wirklichkeit. Dann

strebt der Mensch aus einem gewissen »geistigen« Impuls heraus alles

mögliche Ideale an, alles mögliche, was er »gut« nennt; aber denjenigen

Instinkten, die diesen »Idealen« gegenüberstehen als Grundlage der

gewöhnlichen täglichen Lebensbedürfnisse, deren Befriedigung aus der

Volkswirtschaft heraus kommen muß, diesen Instinkten gibt sich der Mensch

ohne »Geist« hin. Er weiß keinen wirklichkeitsgemäßen Weg von dem Begriff

der Geistigkeit zu dem, was im alltäglichen Leben vor sich geht. Dadurch

nimmt dieses alltägliche Leben eine Gestalt an, die nichts zu tun haben

soll mit dem, was als ethische Impulse in vornehmeren, seelisch-geistigen

Höhen gehalten werden will. Dann aber wird die Rache der Alltäglichkeit

eine solche, daß das ethisch-religiöse Leben zu einer innerlichen

Lebenslüge des Menschen sich gestaltet, weil es sich ferne hält von der

alltäglichen, von der unmittelbaren Lebenspraxis, ohne daß man es merkt.

Wie zahlreich sind doch heute die Menschen, die aus einer gewissen

ethisch-religiösen Vornehmheit heraus den besten _Willen_ zeigen zu einem

rechten Zusammenleben mit ihren Mitmenschen, die ihren Mitmenschen nur das

Allerallerbeste tun möchten. Sie versäumen es aber, zu einer Empfindungsart

zu kommen, die dies wirklich ermöglicht, weil sie sich kein soziales, in

den _praktischen_ Lebensgewohnheiten sich auswirkendes Vorstellen aneignen

können.

Aus dem Kreise solcher Menschen stammen diejenigen, die in diesem

welthistorischen Augenblick, wo die sozialen Fragen so drängend geworden

sind, sich als die Schwarmgeister, die sich aber für echte Lebenspraktiker

halten, hemmend der wahren Lebenspraxis entgegenstellen. Man kann von ihnen

Reden hören wie diese: Wir haben nötig, daß die Menschen sich erheben aus

dem Materialismus, aus dem äußerlich materiellen Leben, das uns in die

Weltkriegs-Katastrophe und in das Unglück hineingetrieben hat, und daß sie

sich einer geistigen Auffassung des Lebens zuwenden. Man wird, wenn man so

die Wege des Menschen zur Geistigkeit zeigen will, nicht müde, diejenigen

Persönlichkeiten zu zitieren, die man in der Vergangenheit wegen ihrer dem

Geiste zugewendeten Denkungsart verehrt hat. Man kann erleben, daß jemand,

der versucht, gerade auf dasjenige hinzuweisen, was heute der Geist für das

wirkliche praktische Leben so notwendig leisten muß, wie das tägliche Brot

erzeugt werden muß, darauf aufmerksam gemacht wird, daß es ja in erster

Linie darauf ankomme, die Menschen wiederum zur Anerkennung des Geistes zu

bringen. Es kommt aber gegenwärtig darauf an, daß aus der Kraft des

geistigen Lebens heraus die Richtlinien für die Gesundung des sozialen

Organismus gefunden werden. Dazu genügt nicht, daß die Menschen in einer

Seitenströmung des Lebens sich mit dem Geiste beschäftigen. Dazu ist

notwendig, daß das alltägliche Dasein geistgemäß werde. Die Neigung, für

das »geistige Leben« solche Seitenströmungen zu suchen, führte die bisher

leitenden Kreise dazu, an sozialen Zuständen Geschmack zu haben, die in die

gegenwärtigen Tatsachen ausgelaufen sind.

Eng verbunden sind im sozialen Leben der Gegenwart die Verwaltung des

Kapitals in der Warenproduktion und der Besitz der Produktionsmittel, also

auch des Kapitals. Und doch sind diese beiden Verhältnisse des Menschen zum

Kapital ganz verschieden mit Bezug auf ihre Wirkung innerhalb des sozialen

Organismus. Die Verwaltung durch die individuellen Fähigkeiten führt,

zweckmäßig angewendet, dem sozialen Organismus Güter zu, an deren

Vorhandensein alle Menschen, die diesem Organismus angehören, ein Interesse

haben. In welcher Lebenslage ein Mensch auch ist, er hat ein Interesse

daran, daß nichts von dem verloren gehe, was aus den Quellen der

Menschennatur an solchen individuellen Fähigkeiten erfließt, durch die

Güter zustande kommen, welche dem Menschenleben zweckentsprechend dienen.

Die Entwicklung dieser Fähigkeiten kann aber nur dadurch erfolgen, daß ihre

menschlichen Träger aus der eigenen freien Initiative heraus sie zur

Wirkung bringen können. Was aus diesen Quellen nicht in Freiheit erfließen

kann, das wird der Menschenwohlfahrt mindestens bis zu einem gewissen Grade

entzogen. Das Kapital aber ist das Mittel, solche Fähigkeiten für weite

Gebiete des sozialen Lebens in Wirksamkeit zu bringen. Den gesamten

Kapitalbesitz so zu verwalten, daß der einzelne in besonderer Richtung

begabte Mensch oder daß zu Besonderem befähigte Menschengruppen zu einer

solchen Verfügung über Kapital kommen, die lediglich aus ihrer ureigenen

Initiative entspringt, daran muß jedermann innerhalb eines sozialen

Organismus ein wahrhaftes Interesse haben. Vom Geistesarbeiter bis zum

handwerklich Schaffenden muß ein jeder Mensch, wenn er vorurteilslos dem

eigenen Interesse dienen will, sagen: ich möchte, daß eine genügend große

Anzahl befähigter Personen oder Personengruppen völlig frei über Kapital

nicht nur verfügen können, sondern daß sie auch aus der eigenen Initiative

heraus zu dem Kapitale gelangen können; denn nur sie allein können ein

Urteil darüber haben, wie durch die Vermittlung des Kapitales ihre

individuellen Fähigkeiten dem sozialen Organismus zweckmäßig Güter erzeugen

werden.

Es ist nicht nötig, im Rahmen dieser Schrift darzustellen, wie im Laufe der

Menschheitsentwicklung zusammenhängend mit der Betätigung der menschlichen

individuellen Fähigkeiten im sozialen Organismus sich der Privatbesitz aus

andern Besitzformen ergeben hat. Bis zur Gegenwart hat sich unter dem

Einfluß der Arbeitsteilung innerhalb dieses Organismus ein solcher Besitz

entwickelt. Und von den gegenwärtigen Zuständen und deren notwendiger

Weiterentwicklung soll hier gesprochen werden.

Wie auch der Privatbesitz sich gebildet hat, durch Macht- und

Eroberungsbetätigung usw., er ist ein Ergebnis des an individuelle

menschliche Fähigkeiten gebundenen sozialen Schaffens. Dennoch besteht

gegenwärtig bei sozialistisch Denkenden die Meinung, daß sein Bedrückendes

nur beseitigt werden könne durch seine Verwandlung in Gemeinbesitz. Dabei

stellt man die Frage so: wie kann der Privatbesitz an Produktionsmitteln in

seinem Entstehen verhindert werden, damit die durch ihn bewirkte Bedrückung

der besitzlosen Bevölkerung aufhöre? Wer die Frage so stellt, der richtet

dabei sein Augenmerk nicht auf die Tatsache, daß der soziale Organismus ein

fortwährend _Werdendes_, _Wachsendes_ ist. Man kann diesem Wachsenden

gegenüber nicht so fragen: wie soll man es am besten einrichten, damit es

durch diese Einrichtung dann in dem Zustande verbleibe, den man als den

richtigen erkannt hat? So kann man gegenüber einer Sache denken, die von

einem gewissen Ausgangspunkt aus wesentlich unverändert weiter wirkt. Das

gilt nicht für den sozialen Organismus. Der verändert durch sein Leben

fortwährend dasjenige, das in ihm entsteht. Will man ihm eine vermeintlich

beste Form geben, in der er dann bleiben soll, so untergräbt man seine

Lebensbedingungen.

Eine Lebensbedingung des sozialen Organismus ist, daß demjenigen, welcher

der Allgemeinheit durch seine individuellen Fähigkeiten dienen kann, die

Möglichkeit zu solchem Dienen aus der freien eigenen Initiative heraus

nicht genommen werde. Wo zu solchem Dienste die freie Verfügung über

Produktionsmittel gehört, da würde die Verhinderung dieser freien

Initiative den allgemeinen sozialen Interessen schaden. Was gewöhnlich mit

Bezug auf diese Sache vorgebracht wird, daß der Unternehmer zum Anreiz

seiner Tätigkeit die Aussicht auf den Gewinn braucht, der an den Besitz

der Produktionsmittel gebunden ist: das soll hier nicht geltend gemacht

werden. Denn die Denkart, aus welcher die in diesem Buche dargestellte

Meinung von einer Fortentwicklung der sozialen Verhältnisse erfließt, muß

in der Befreiung des geistigen Lebens von dem politischen und dem

wirtschaftlichen Gemeinwesen die Möglichkeit sehen, daß ein solcher Anreiz

wegfallen kann. Das befreite Geistesleben wird soziales Verständnis ganz

notwendig aus sich selbst entwickeln; und aus diesem Verständnis werden

Anreize ganz anderer Art sich ergeben als derjenige ist, der in der

Hoffnung auf wirtschaftlichen Vorteil liegt. Aber nicht darum kann es sich

allein handeln, aus welchen Impulsen heraus der Privatbesitz an

Produktionsmitteln bei Menschen beliebt ist, sondern darum, ob die freie

Verfügung über solche Mittel, oder die durch die Gemeinschaft geregelte den

Lebensbedingungen des sozialen Organismus entspricht. Und dabei muß immer

im Auge behalten werden, daß man für den gegenwärtigen sozialen Organismus

nicht die Lebensbedingungen in Betracht ziehen kann, die man bei primitiven

Menschengesellschaften zu beobachten glaubt, sondern allein diejenigen,

welche der heutigen Entwicklungsstufe der Menschheit entsprechen.

Auf dieser gegenwärtigen Stufe _kann_ eben die fruchtbare Betätigung der

individuellen Fähigkeiten durch das Kapital nicht ohne die freie Verfügung

über dasselbe in den Kreislauf des Wirtschaftslebens eintreten. Wo

fruchtbringend produziert werden soll, da muß diese Verfügung möglich sein,

_nicht_ weil sie einem einzelnen oder einer Menschengruppe Vorteil bringt,

sondern weil sie der Allgemeinheit am besten dienen kann, wenn sie

zweckmäßig von sozialem Verständnis getragen ist.

Der Mensch ist gewissermaßen, wie mit der Geschicklichkeit seiner eigenen

Leibesglieder, so verbunden mit dem, was er selbst oder in Gemeinschaft mit

andern erzeugt. Die Unterbindung der freien Verfügung über die

Produktionsmittel kommt gleich einer Lähmung der freien Anwendung seiner

Geschicklichkeit der Leibesglieder.

Nun ist aber das Privateigentum nichts anderes als der Vermittler dieser

freien Verfügung. Für den sozialen Organismus kommt in Ansehung des

Eigentums gar nichts anderes in Betracht, als daß der Eigentümer das

_Recht_ hat, über das Eigentum aus seiner freien Initiative heraus zu

verfügen. Man sieht, im sozialen Leben sind zwei Dinge miteinander

verbunden, welche von ganz verschiedener Bedeutung sind für den sozialen

Organismus: _Die freie Verfügung_ über die Kapitalgrundlage der sozialen

Produktion, und _das Rechtsverhältnis_, in das der Verfüger zu andern

Menschen tritt dadurch, daß durch sein Verfügungsrecht diese anderen

Menschen ausgeschlossen werden von der freien Betätigung durch diese

Kapitalgrundlage.

Nicht die _ursprüngliche_ freie Verfügung führt zu sozialen Schäden,

sondern lediglich das _Fortbestehen_ des Rechtes auf diese Verfügung, wenn

die Bedingungen aufgehört haben, welche in zweckmäßiger Art individuelle

menschliche Fähigkeiten mit dieser Verfügung zusammenbinden. Wer seinen

Blick auf den sozialen Organismus als auf ein Werdendes, Wachsendes

richtet, der wird das hier Angedeutete nicht mißverstehen können. Er wird

nach der Möglichkeit fragen, wie dasjenige, was dem Leben auf der einen

Seite dient, so verwaltet werden kann, daß es nicht auf der anderen Seite

schädlich wirkt. Was _lebt_, kann gar nicht in einer andern Weise

fruchtbringend eingerichtet sein als dadurch, daß im Werden das Entstandene

auch zum Nachteil führt. Und soll man an einem Werdenden selbst

mitarbeiten, wie es der Mensch am sozialen Organismus muß, so kann die

Aufgabe nicht darin bestehen, das Entstehen einer notwendigen Einrichtung

zu verhindern, um Schaden zu vermeiden. Denn damit untergräbt man die

Lebensmöglichkeit des sozialen Organismus. Es kann sich allein darum

handeln, daß im rechten Augenblick eingegriffen werde, wenn sich das

Zweckmäßige in ein Schädliches verwandelt.

Die Möglichkeit, frei über die Kapitalgrundlage aus den individuellen

Fähigkeiten heraus zu verfügen, muß bestehen; das damit verbundene

Eigentumsrecht muß in dem Augenblicke verändert werden können, in dem es

umschlägt in ein Mittel zur ungerechtfertigten Machtentfaltung. In unserer

Zeit haben wir eine Einrichtung, welche der hier angedeuteten sozialen

Forderung Rechnung trägt, teilweise durchgeführt nur für das sogenannte

geistige Eigentum. Dieses geht einige Zeit nach dem Tode des Schaffenden in

freies Besitztum der Allgemeinheit über. Dem liegt eine dem Wesen des

menschlichen Zusammenlebens entsprechende Vorstellungsart zugrunde. So eng

auch die Hervorbringung eines rein geistigen Gutes an die individuelle

Begabung des einzelnen gebunden ist: es ist dieses Gut zugleich ein

Ergebnis des sozialen Zusammenlebens und muß in dieses im rechten

Augenblicke übergeleitet werden. Nicht anders aber steht es mit anderem

Eigentum. Daß mit dessen Hilfe der einzelne im Dienste der Gesamtheit

produziert, das ist nur möglich im Mitwirken dieser Gesamtheit. Es kann

also das Recht auf die Verfügung über ein Eigentum nicht von den Interessen

dieser Gesamtheit getrennt verwaltet werden. Nicht ein Mittel ist zu

finden, wie das Eigentum an der Kapitalgrundlage ausgetilgt werden kann,

sondern ein solches, wie dieses Eigentum so verwaltet werden kann, daß es

in der besten Weise der Gesamtheit diene.

In dem dreigliedrigen sozialen Organismus kann dieses Mittel gefunden

werden. Die im sozialen Organismus vereinigten Menschen wirken als

Gesamtheit durch den Rechtsstaat. Die Betätigung der individuellen

Fähigkeiten gehört der geistigen Organisation an.

Wie alles am sozialen Organismus einer Anschauung, die für _Wirklichkeiten_

Verständnis hat, und die nicht von subjektiven Meinungen, Theorien,

Wünschen usw. sich ganz beherrschen läßt, die Notwendigkeit der

Dreigliederung dieses Organismus ergibt, so insbesondere die Frage nach dem

Verhältnis der individuellen menschlichen Fähigkeiten zur Kapitalgrundlage

des Wirtschaftslebens und dem Eigentum an dieser Kapitalgrundlage. Der

Rechtsstaat wird die Entstehung und die Verwaltung des privaten Eigentums

an Kapital nicht zu verhindern haben, solange die individuellen Fähigkeiten

so verbunden bleiben mit der Kapitalgrundlage, daß die Verwaltung einen

Dienst bedeutet für das Ganze des sozialen Organismus. Und er wird

Rechtsstaat bleiben gegenüber dem privaten Eigentum; er wird es niemals

selbst in seinen Besitz nehmen, sondern bewirken, daß es im rechten

Zeitpunkt in das Verfügungsrecht einer Person oder Personengruppe übergeht,

die wieder ein in den individuellen Verhältnissen bedingtes Verhältnis zu

dem Besitze entwickeln können. Von zwei ganz verschiedenen Ausgangspunkten

wird dadurch dem sozialen Organismus gedient werden können. Aus dem

demokratischen Untergrund des Rechtsstaates heraus, der es zu tun hat mit

dem, was _alle Menschen_ in gleicher Art berührt, wird gewacht werden

können, daß Eigentumsrecht nicht im Laufe der Zeit zu Eigentumsunrecht

wird. Dadurch daß dieser Staat das Eigentum nicht selbst verwaltet, sondern

sorgt für die Überleitung an die individuellen menschlichen Fähigkeiten,

werden diese ihre fruchtbare Kraft für die Gesamtheit des sozialen

Organismus entfalten. Solange es als zweckmäßig erscheint, werden durch

eine solche Organisation die Eigentumsrechte oder die Verfügung über

dieselben bei dem persönlichen Elemente verbleiben können. Man kann sich

vorstellen, daß die Vertreter im Rechtsstaate zu verschiedenen Zeiten ganz

verschiedene Gesetze geben werden über die Überleitung des Eigentums von

einer Person oder Personengruppe an andere. In der Gegenwart, in der sich

in weiten Kreisen ein großes Mißtrauen zu allem privaten Eigentum

entwickelt hat, wird an ein radikales Überführen des privaten Eigentums in

Gemeineigentum gedacht. Würde man auf diesem Wege weit gelangen, so würde

man sehen, wie man dadurch die Lebensmöglichkeit des sozialen Organismus

unterbindet. Durch die Erfahrung belehrt, würde man einen andern Weg später

einschlagen. Doch wäre es zweifellos besser, wenn man schon in der

Gegenwart zu Einrichtungen griffe, die dem sozialen Organismus im Sinne des

hier Angedeuteten seine Gesundheit gäben. Solange eine Person für sich

allein oder in Verbindung mit einer Personengruppe die produzierende

Betätigung fortsetzt, die sie mit einer Kapitalgrundlage zusammengebracht

hat, wird ihr das Verfügungsrecht verbleiben müssen über diejenige

Kapitalmasse, die sich aus dem Anfangskapital als Betriebsgewinn ergibt,

wenn der letztere zur Erweiterung des Produktionsbetriebes verwendet wird.

Von dem Zeitpunkt an, in dem eine solche Persönlichkeit aufhört, die

Produktion zu verwalten, soll diese Kapitalmasse an eine andere Person oder

Personengruppe zum Betriebe einer gleichgearteten oder anderen dem sozialen

Organismus dienenden Produktion übergehen. Auch dasjenige Kapital, das aus

dem Produktionsbetrieb gewonnen wird und nicht zu dessen Erweiterung

verwendet wird, soll von seiner Entstehung an den gleichen Weg nehmen. Als

persönliches Eigentum der den Betrieb leitenden Persönlichkeit soll nur

gelten, was diese bezieht auf Grund derjenigen Ansprüche, die sie bei

Aufnahme des Produktionsbetriebes glaubte wegen ihrer individuellen

Fähigkeit machen zu können, und die dadurch gerechtfertigt erscheinen, daß

sie aus dem Vertrauen anderer Menschen heraus bei Geltendmachung derselben

Kapital erhalten hat. Hat das Kapital durch die Betätigung dieser

Persönlichkeit eine Vergrößerung erfahren, so wird in deren individuelles

Eigentum aus dieser Vergrößerung so viel übergehen, daß die Vermehrung der

ursprünglichen Bezüge der Kapitalvermehrung im Sinne eines Zinsbezuges

entspricht. -- Das Kapital, mit dem ein Produktionsbetrieb eingeleitet

worden ist, wird nach dem Willen der ursprünglichen Besitzer an den neuen

Verwalter mit allen übernommenen Verpflichtungen übergehen, oder an diese

zurückfließen, wenn der erste Verwalter den Betrieb nicht mehr besorgen

kann oder will.

Man hat es bei einer solchen Einrichtung mit Rechtsübertragungen zu tun.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu treffen, wie solche Übertragungen

stattfinden sollen, obliegt dem Rechtsstaat. Er wird auch über die

Ausführung zu wachen und deren Verwaltung zu führen haben. Man kann sich

denken, daß im einzelnen die Bestimmungen, die eine solche

Rechtsübertragung regeln, in sehr verschiedener Art aus dem

Rechtsbewußtsein heraus für richtig befunden werden. Eine Vorstellungsart,

die wie die hier dargestellte _wirklichkeitsgemäß_ sein soll, wird niemals

mehr wollen als auf die _Richtung_ weisen, in der sich die Regelung bewegen

kann. Geht man verständnisvoll auf diese Richtung ein, so wird man im

konkreten Einzelfalle immer ein Zweckentsprechendes finden. Doch wird aus

den besondern Verhältnissen heraus für die Lebenspraxis dem Geiste der

Sache gemäß das Richtige gefunden werden müssen. Je wirklichkeitsgemäßer

eine Denkart ist, desto weniger wird sie für Einzelnes aus vorgefaßten

Forderungen heraus Gesetz und Regel feststellen wollen. -- Nur wird

andrerseits eben aus dem Geiste der Denkart in entschiedener Weise das eine

oder das andere mit Notwendigkeit sich ergeben. Ein solches Ergebnis ist,

daß der Rechtsstaat durch seine Verwaltung der Rechtsübertragungen selbst

niemals die Verfügung über ein Kapital wird an sich reißen dürfen. Er wird

nur dafür zu sorgen haben, daß die Übertragung an eine solche Person oder

Personengruppe geschieht, welche diesen Vorgang durch ihre individuellen

Fähigkeiten als gerechtfertigt erscheinen lassen. Aus dieser Voraussetzung

heraus wird auch zunächst ganz allgemein die Bestimmung zu gelten haben,

daß, wer aus den geschilderten Gründen zu einer Kapitalübertragung zu

schreiten hat, sich aus freier Wahl über seine Nachfolge in der

Kapitalverwertung entscheiden kann. Er wird eine Person oder Personengruppe

wählen können, oder auch das Verfügungsrecht auf eine Korporation der

geistigen Organisation übertragen können. Denn wer durch eine

Kapitalverwaltung dem sozialen Organismus zweckentsprechende Dienste

geleistet hat, der wird auch über die weitere Verwendung dieses Kapitals

aus seinen individuellen Fähigkeiten heraus mit sozialem Verständnis

urteilen. Und es wird für den sozialen Organismus dienlicher sein, wenn auf

dieses Urteil gebaut wird, als wenn darauf verzichtet und die Regelung von

Personen vorgenommen wird, die nicht unmittelbar mit der Sache verbunden

sind.

Eine Regelung dieser Art wird in Betracht kommen bei Kapitalmassen von

einer bestimmten Höhe an, die von einer Person oder einer Personengruppe

durch Produktionsmittel (zu denen auch Grund und Boden gehört) erworben

werden, und die nicht auf der Grundlage der ursprünglich für die Betätigung

der individuellen Fähigkeiten gemachten Ansprüche persönliches Eigentum

werden.

Die in der letzteren Art gemachten Erwerbungen und alle Ersparnisse, die

aus den Leistungen der eigenen Arbeit entspringen, verbleiben bis zum Tode

des Erwerbers oder bis zu einem spätern Zeitpunkte im persönlichen Besitz

dieses Erwerbers oder seiner Nachkommen. Bis zu diesem Zeitpunkte wird auch

ein aus dem Rechtsbewußtsein sich ergebender, durch den Rechtsstaat

festzusetzender Zins von dem zu leisten sein, dem solche Ersparnisse zum

Schaffen von Produktionsmitteln gegeben werden. In einer sozialen Ordnung,

die auf den hier geschilderten Grundlagen ruht, kann eine vollkommene

Scheidung durchgeführt werden zwischen den Erträgnissen, die auf Grund

einer Arbeitsleistung mit Produktionsmitteln zustandekommen und den

Vermögensmassen, die auf Grund der persönlichen (physischen und geistigen)

Arbeit erworben werden. Diese Scheidung entspricht dem Rechtsbewußtsein und

den Interessen der sozialen Allgemeinheit. Was jemand erspart, und als

Ersparnis einem Produktionsbetrieb zur Verfügung stellt, das dient den

allgemeinen Interessen. Denn es macht erst die Produktionsleitung durch

individuelle menschliche Fähigkeiten möglich. Was an Kapitalvermehrung

durch die Produktionsmittel -- nach Abzug des rechtmäßigen Zinses --

entsteht, das verdankt seine Entstehung der Wirkung des gesamten sozialen

Organismus. Es soll also auch in der geschilderten Art wieder in ihn

zurückfließen. Der Rechtsstaat wird nur eine Bestimmung darüber zu treffen

haben, _daß_ die Überleitung der in Frage kommenden Kapitalmassen in der

angegebenen Art geschehe; nicht aber wird es ihm obliegen, Entscheidungen

darüber zu treffen, zu welcher materiellen oder geistigen Produktion ein

übergeleitetes oder auch ein erspartes Kapital zur Verfügung zu stellen

ist. Das würde zu einer Tyrannis des Staates über die geistige und

materielle Produktion führen. Diese aber wird in der für den sozialen

Organismus besten Art durch die individuellen menschlichen Fähigkeiten

geleitet. Nur wird es demjenigen, der nicht selbst die Wahl darüber treffen

will, an wen er ein durch ihn entstandenes Kapital übertragen soll, frei

überlassen sein, für das Verfügungsrecht eine Korporation der geistigen

Organisation einzusetzen.

Auch ein durch Ersparnis gewonnenes Vermögen geht mit dem Zinserträgnis

nach dem Tode des Erwerbers oder einige Zeit danach an eine geistig oder

materiell produzierende Person oder Personengruppe -- aber _nur_ an eine

solche, nicht an eine unproduktive Person, bei der es zur Rente würde --

über, die durch letztwillige Anordnung von dem Erwerber zu wählen ist. Auch

dafür wird, wenn eine Person oder Personengruppe nicht unmittelbar gewählt

werden kann, die Übertragung des Verfügungsrechtes an eine Korporation des

geistigen Organismus in Betracht kommen. Nur wenn jemand von sich aus keine

Verfügung trifft, so wird der Rechtsstaat für ihn eintreten und durch die

geistige Organisation die Verfügung treffen lassen.

Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft · 第 7 / 11 段