Kaspar wurde auf dem Thurm, schon nach den ersten Tagen, nicht als
Gefangener, sondern als ein verlassenes, verwahrlostes, der Pflege und
Erziehung bedürftiges Kind behandelt. Der Gefangenwärter nahm ihn mit
sich an seinen Familientisch, wo er zwar am Essen nicht Theil nahm,
doch gehörig sitzen, seine Hände auf menschliche Weise gebrauchen und
manche andere Sitte gebildeter Menschen kennen und nachahmen lernte.
Gern spielte er mit den Kindern seines Wärters, welche sich ebenfalls
nicht ungern mit dem gutmüthigen, durch seine große Unwissenheit,
selbst Kindern possirlichen Jüngling unterhielten und von welchen das
älteste, der 11jährige Julius -- den Kaspar besonders liebgewonnen
hatte -- sich das, seiner kleinen Eitelkeit nicht wenig schmeichelnde
Geschäft machte, diesem jungen rüstigen Burschen, dem schon der Anfang
eines Barts um das Kinn sproßte, -- das Sprechen zu lehren.
Bald führte ihm die Neugier, täglich, stündlich eine Menge von Menschen
zu, von denen die Wenigsten sich blos mit dem Angaffen des zahmen
Wilden begnügten. Die Meisten machten sich auf mancherlei Weise,
jeder auf seine Art, mit ihm zu schaffen. Manchem war er wohl nur
Gegenstand der Belustigung, oder nichts weniger als wissenschaftlicher
Experimente. Doch gab es auch Viele, die sich ihm vernünftig
mitzutheilen, ihn geistig zu wecken und zur Mittheilung anzuregen
suchten. Der Eine sagte ihm Worte und Redensarten vor, die er ihn
nachsprechen ließ, der Andere suchte ihm durch Zeichen und Pantomimen,
oder wie es sonst ging, Unbekanntes bekannt, Unverständliches
verständlich zu machen. An jeder Sache, an jedem Spielzeug, womit die
menschliche Theilnahme der guten Nürnberger dem armen Jüngling nahte,
gewann er neue Gedankenstoffe, wurde er um einige Begriffe und um
mehre Wortlaute reicher. Vorzüglich aber wurde in diesem lebhaften
Menschenverkehr seine allmählig zu hellerem Bewußtsein erwachende
Seele mannichfaltig zum Aufmerken, Reflectiren und Denken angeregt,
und durch das zunehmende, von Tag zu Tag höher gesteigerte Bedürfniß
nach Mittheilung, der bekannte, in dem menschlichen Geist instinktmäßig
arbeitende, erfinderische Sprachmeister in immer reger Beschäftigung
erhalten.
Ungefähr 14 Tage nach Kaspars Ankunft zu Nürnberg führte sein günstiges
Geschick ihm noch den würdigen Professor ~Daumer~ zu, einen
jungen, denkenden Gelehrten, der in seinem menschlichen Herzen den
Beruf fand, sich der geistigen Entwickelung, Bildung und Unterweisung
dieses Unglücklichen anzunehmen, -- so weit der ungestüme Zudrang der
Neugierigen und andere hemmende, störende Umstände dieses nur immer
gestatten mochten. Und so müßte denn Kaspar weit weniger Regsamkeit des
Geistes, keinen so heißen Eifer, alles ihm Neue aufzufassen, kein so
lebendiges, jugendlich kräftiges Gedächtniß zum treuen Festhalten des
einmal Aufgefaßten besessen haben, als er zu allgemeiner Verwunderung
wirklich zeigte, wenn er nicht in Kurzem wenigstens so viel sprechen
gelernt hätte, um nothdürftig seine Gedanken auszudrücken. Freilich
aber waren seine Sprechversuche geraume Zeit ein so lückenhaftes,
dürftiges, kindisch unbehülfliches Wortgehäcksel, daß man selten
bestimmt wissen konnte, was er mit seinen durcheinander geworfenen
Redebruchstücken ausdrücken wolle; immer blieb dem Hörenden Vieles
zu errathen und durch Vermuthungen zu ergänzen übrig. An ein
zusammenhängendes Reden und Erzählen war bei ihm vollends gar noch
nicht zu denken.
Dem ersten Bürgermeister der Stadt, Herrn ~Binder~, als Chef
der städtischen Polizei, mußte Kaspar, nicht blos von Seite des
menschlichen Interesse's, sondern auch hauptsächlich in amtlicher
Beziehung, nahe am Herzen liegen; und er widmete diesem wunderseltenen
Polizei-Gegenstande seine besondere Aufmerksamkeit und Theilnahme.
Es war wohl von selbst einleuchtend, daß die alltäglichen Amtsformen
für diesen nichts weniger als alltäglichen Fall nicht gemacht sein
konnten[10] und, um einigermaßen hinter das Geheimniß zu kommen, mit
förmlichen Vernehmungen, Verhören und dergleichen amtlichen Proceduren
wenigstens vor der Hand nichts ausgerichtet werden könne. Herr
Binder wählte daher, gewiß mit vollem Recht, einstweilen den Weg des
freieren, ausseramtlichen Wirkens. Er ließ Kaspar fast täglich in seine
Wohnung bringen, machte ihn bei sich und in seiner Familie gleichsam
einheimisch, sprach mit ihm und ließ ihn sprechen, so gut oder übel
dieses gehen mochte, und bemühte sich, durch vielfältiges, wiederholtes
Hin- und Herfragen, Auskunft über sein Leben und Hieherkommen zu
erhalten. Auch gelang es endlich, nach vieler Mühe, Herrn Binder --
oder er glaubte es ihm gelungen -- aus den einzelnen Antworten und
Aeußerungen Kaspars den Stoff zu einer Geschichte herauszusaugen,
welche bereits am 7ten Juli desselben Jahrs in einer öffentlichen
Bekanntmachung[11] der Welt mitgetheilt wurde.
Ist nun gleich in dieser amtlich bekannt gemachten Geschichte -- wenn
man sie so nennen will -- Manches Unglaubliche und Widersprechende,
ist bei manchen, nur allzu ausführlich und zuversichtlich
gegebenen, Einzelheiten nicht wohl auszumitteln, wie viel davon
dem Antwortenden oder dem Fragenden gehören möge, und was davon
wirklich aus Kaspars trüber Erinnerung geflossen, oder ihm durch
vieles Fragen unwillkührlich aufgeredet und eingefragt, oder durch
Vermuthungen ergänzt und ausgemalt, oder auch auf blos mißverstandenen
Aeußerungen dieses an Begriffen bettelarmen, mit den alltäglichsten
Gegenständen der Natur und des Lebens damals noch unbekannten
halb-stummen Thiermenschen gegründet sei: so stimmt doch die
erwähnte Geschichtserzählung im Ganzen und Allgemeinen d. h. was die
~wesentlichsten Hauptumstände~ betrifft, mit Demjenigen überein,
was Hauser in einem späterhin von ihm selbst verfaßten schriftlichen
Aufsatze niedergelegt, bei den im Jahr 1829 mit ihm gepflogenen
gerichtlichen Verhandlungen eidlich betheuert, und dem Verf., so wie
vielen andern Personen, bei verschiedenen Gelegenheiten, immer mit sich
selbst übereinstimmend erzählt hat.
Diese seine Angaben sind im Kurzen folgende:
»Er wisse nicht, wer er selbst und wo seine Heimath sei. Erst zu
Nürnberg sei er auf »die Welt gekommen«[12]; hier erst habe er
erfahren, daß es, ausser ihm und »dem Manne, bei dem er immer gewesen,«
auch noch andere Menschen und Geschöpfe gebe. So lange er sich
entsinnen könne, habe er immer nur in einem Loch (kleinem, niedrigem
Gemach, das er zuweilen auch ~Käfich~ nennt) gelebt, wo er, blos
mit einem Hemd und ledernen, hinten aufgeschlitzten, Hosen bekleidet
und barfuß, auf dem Boden gesessen sei[13]. Er habe in seinem Gemach
nie einen Laut gehört, weder von Menschen, noch von Thieren, noch
von sonst Etwas. Den Himmel habe er nie gesehen, noch habe er je
eine Hellung (Sonnenlicht), wie zu Nürnberg, wahrgenommen. Einen
Unterschied zwischen Tag und Nacht habe er nie erfahren, noch weniger
habe er die schönen Lichter am Himmel jemals zu sehen bekommen. Neben
ihm habe sich in dem Boden ein Loch (wahrscheinlich mit einem Topf)
befunden, in welchem er seine Nothdurft verrichtet habe. So oft er
vom Schlafe erwacht, sei ein Brod neben ihm gelegen und ein Krug mit
Wasser gestanden. Zuweilen habe das Wasser einen sehr bösen Geschmack
gehabt; dann habe er, bald nach dessen Genuß, seine Augen nicht mehr
offenhalten können und habe einschlafen müssen[14]; wenn er hierauf
wieder erwacht sei, habe er wahrgenommen, daß er ein reines Hemd
anhabe und seine Nägel beschnitten seien[15]. Den Mann, der ihm Essen
und Trinken gebracht, habe er nie im Gesicht gesehen. In seinem Loch
habe er zwei hölzerne Pferde gehabt, und verschiedene Bänder dabei.
Mit jenen Rossen habe er sich, so lange er gewacht, zu jeder Zeit
unterhalten; seine einzige Beschäftigung sei gewesen, sie neben sich
herlaufen zu lassen, und die Bänder, die er gehabt, ihnen bald so,
bald anders aufzulegen, oder umzuknüpfen. So sei ihm ein Tag wie der
andere vergangen; er habe aber nichts vermißt, sei nicht krank gewesen,
habe -- ein einzigmal ausgenommen -- nichts von Schmerz empfunden, und
überhaupt sei es ihm da viel besser gegangen als auf der Welt, wo er
so viel zu leiden habe. Wie lange er in dieser Lage gelebt, wisse er
nicht, weil er keine Zeit gekannt. Er könne nicht angeben, wann und
wie er hineingekommen; habe auch keine Erinnerung, daß er jemals in
seinem Leben sich in einem andern Zustand und anderswo als in jenem Ort
befunden habe. Der Mann, bei dem er immer gewesen, habe ihm nichts zu
leid gethan. Eines Tages aber -- was nicht lange vor seinem Wegbringen
geschehen sein könne -- als er mit seinen Rossen zu stark gefahren und
zu viel Lärm gemacht habe, sei der Mann gekommen und habe ihn mit einem
Stock (oder Scheit Holz) auf den Arm geschlagen; dies sei die Wunde,
die er nach Nürnberg mitgebracht.«
»Ungefähr gegen dieselbe Zeit habe sich einmal der Mann in seinem
Kerker eingefunden, habe ein Tischchen über seine Füße hergestellt,
habe etwas Weißes, das er jetzt für Papier erkenne, vor ihm
ausgebreitet, dann von hinten her, so daß er nicht habe von ihm
gesehen werden können, seine Hand ergriffen und sei mit einem Ding,
das er ihm zwischen die Finger gesteckt (Bleistift), auf dem Papier
hin- und hergefahren. Er (Hauser) habe nicht gewußt, was das sei, habe
aber gewaltige Freude empfunden, als er die schwarzen Figuren auf dem
weißen Papier entstehen gesehen. Als er seine Hand wieder frei gefühlt
und der Mann ihn verlassen, habe er, in der Freude über die neue
Entdeckung nicht satt werden können, diese Figuren immer wieder von
neuem auf das Papier zu malen. Ueber diese Beschäftigung habe er nun
fast seine Rosse vernachläßigt, obgleich er nicht gewußt, was jene Züge
bedeuten sollten. Der Mann habe auf dieselbe Weise seine Besuche zu
verschiedenen Zeiten wiederholt«[16].
»Hierauf sei der Mann ein anderes Mal wieder gekommen, habe ihn von
seinem Lager aufgehoben, ihn auf die Füße gestellt, und ihn stehen zu
lehren versucht, was er zu verschiedenen Zeiten wiederholt. Er habe
dieses in der Art bewerkstelligt, daß er ihn von hinten fest um die
Brust gefast, seine Füße hinter Kaspars Füße gestellt, und diese zum
Vorwärtsschreiten aufgehoben habe.«
»Endlich sei einmal wieder der Mann erschienen, habe Kaspars Hände
über seine Schultern gelegt, jene zusammengebunden, und ihn so auf
seinem Rücken aus dem Loch herausgeschleppt. Er sei einen Berg hinauf-
[oder herab-][17] getragen worden. Er wisse nicht, wie ihm gewesen;
es sei ganz Nacht geworden, und man habe ihn auf den Boden gelegt.
Dieses »Nachtwerden« bedeutete, wie sich zu Nürnberg bei verschiedener
Gelegenheit ergab, in Kaspars Sprache auch so viel wie: »ohnmächtig
werden.«
Die Erzählung seiner weiteren Reise beschränkt sich im Wesentlichen
darauf: daß er mehrmals mit dem Gesicht auf dem Boden gelegen habe, wo
es dann Nacht geworden sei; daß er einige Male Brod gegessen und Wasser
getrunken; daß der Mann, »bei dem er immer gewesen« öfters ihn Gehen
zu lehren sich bemüht habe, was ihm immer sehr wehe gethan u. s. w.
»Dieser Mann habe nichts zu ihm gesprochen, ausser daß er ihm immer
die Worte vorgesagt: Reutä wähn &c. &c. Er (Kaspar) habe den Mann so
wenig auf dieser Reise, als früher im Gefängniß im Gesicht gesehen.
Dieser habe ihm, so oft er ihn geführt, streng bedeutet, immer vor sich
hin auf den Boden und auf seine Füße zu blicken, was er theils aus
Furcht, theils auch darum gewissenhaft befolgt, weil er ohnehin mit
sich und seinen Füßen genug zu thun gehabt habe. Nicht lange zuvor,
ehe er zu Nürnberg wahrgenommen worden, habe ihm der Mann die Kleider
angezogen, mit denen er zu Nürnberg erschienen. Sehr schmerzhaft sei
es ihm gewesen, als ihm die Stiefel angezogen worden; denn der Mann
habe ihn auf die Erde niedergesetzt, ihn von hinten gepackt, seine
Füße gewaltsam hinauf gezogen, und ihm so vom Rücken her seine Füße in
die Stiefel hineingezwängt. Nun sei es wieder vorwärts gegangen, noch
elender als zuvor. Er habe, so wenig jetzt als früher, irgend etwas
von den ihn umgebenden Dingen wahrgenommen, habe nichts beobachtet und
nichts gesehen; könne daher nicht angeben, von welcher Gegend her, in
welcher Richtung, auf welchem Weg er nach Nürnberg hineingekommen. Nur
so viel sei ihm bewußt, daß zuletzt der Mann, der ihn geführt, ihm den
Brief in die Hand gedrückt habe, und dann verschwunden sei; worauf ein
Bürger ihn (Kaspar) wahrgenommen und zur Wache am neuen Thor gebracht
habe.«
Diese Geschichte der geheimnißvollen Gefangenhaltung und Aussetzung
eines jungen Menschen ist nun fürwahr nicht nur ein grauenhaftes,
sondern auch ein seltsames, dunkles Räthsel, wobei sich
ausserordentlich vieles fragen und rathen, aber wenig mit Gewißheit
beantworten läßt, und welches natürlicher Weise, so lange noch nicht
dessen Auflösung gelungen, mit jedem andern Räthsel die Eigenschaft
gemein hat, daß es -- räthselhaft ist. Der ~Seelenzustand~ Kaspars
während seines Kerkerlebens war der Zustand eines Menschen, der, als
Kind in tiefen Schlaf versenkt, diesen Schlaf, in welchem es für
ihn keinen Traum, wenigstens keinen Wechsel von Träumen gibt, dumpf
fortschläft, bis er, im wilden Getöse der bunten Welt, von Angst und
Schmerz aufgeschreckt, daraus erwacht, und nun betäubt, nicht weiß, wie
ihm geschehen sei. Wer in der Folge, nachdem solch ein Mensch zu vollem
Bewußtsein gekommen, eine vollständige, umständliche, den Verstand über
alle Zweifel befriedigende, geschichtliche Beschreibung seines Schlafs
und seiner Träume erwartete, würde nichts Geringeres verlangen, als
daß ein Schlafender schlafend gewacht, ein Wachender wachend geschlafen
habe.
In gewissen Gegenden Deutschlands, welche ein zweiter Dupin auf seiner
Landkarte der Aufklärung mit Dunkelgrau ausmalen dürfte, sind ähnliche
Ereignisse, wie sie Hauser von sich erzählt, nichts weniger als
unerhört. So sah =Dr.= Horn[18] noch vor wenigen Jahren in dem
Krankenhaus zu Salzburg ein 22jähriges nicht häßliches Mädchen, die bis
in ihr 16tes Jahr in einem Schweinstall unter den Schweinen auferzogen
worden war und darin viele Jahre mit übereinandergeschlagenen Beinen
gesessen hatte. Das eine Bein war ganz verbogen, sie grunzte wie ein
Schwein und betrug sich ungebärdig in ihrem menschlichen Anzug. Gegen
solchen Gräuel sind die an Kaspar verübten Verbrechen sogar noch
schonungsvolle Handlungen der Menschlichkeit.
Daß Kaspar von der Art und Weise, wie er nach Nürnberg geschafft
worden, so wenig anzugeben, von seinen Reiseabentheuern, von den
Orten durch welche er gekommen, und von allem andern was wir auf
unsern Reisen, zu Wagen oder zu Fuß, zu sehen und zu beobachten
pflegen, so gut wie gar nichts zu erzählen weiß, ist so wenig zu
verwundern, daß vielmehr das Gegentheil ein Wunder sein müßte.
Wäre sogar Kaspar bereits in seinem Kerker zu vollkommen klarem,
vernünftigem Selbstbewußtsein erwacht gewesen, hätte er in seiner
Gruft, wie Sigismund in seinem Thurm[19] durch Erziehung und Bildung,
zur geistigen Reife eines Jünglings gedeihen können: so würde er
gleichwohl, in Folge des plötzlichen Uebergangs aus engem dumpfem
Kerker in die freie Natur, in Ohnmacht oder in einen höchster
Trunkenheit ähnlichen Zustand haben gerathen müssen. Der ungewohnte
Eindruck der äussern Luft mußte ihn betäuben, das helle Sonnenlicht
seine Augen blenden. Er würde sogar mit ungeblendeten sehenden
Augen doch nichts gesehen, wenigstens nichts ~bemerkt~ und
~erkannt~ haben; es konnte damals die Natur mit allen ihren
Erscheinungen nur wie eine verworrene buntgefleckte Masse, in welcher
für ihn noch nichts Einzelnes sich unterscheiden ließ, vor seinem
Gesicht vorüberflimmern: was, wie wir bald zeigen werden, noch zu
Nürnberg an ganz unzweideutigen Erfahrungen sich bewährt hat.
Von welcher Gegend ungefähr Kaspar hergebracht worden? auf welchem
Weg er gekommen und durch welches Thor? ob er zu Fuß oder zu Wagen
oder abwechselnd auf beide Art seine Reise gemacht habe? dieses und
anderes dergleichen sind Fragen, die, wenn sie auch mit Entschiedenheit
beantwortet werden könnten, doch nur für den untersuchenden und
erkennenden Richter, wenig für das Publikum von Interesse sein
würden. Kaspar selbst erinnert sich nur seines Gehens, ohne daß sich
in seiner Erzählung ein Maßstab auffinden ließe, nach welchem man
einigermaßen beurtheilen könnte, wie lang er zu Fuß gegangen, welchen
Raum er ungefähr gehend zurückgelegt habe? Daß er vom Fahren gar
keine Erinnerung hat, beweist noch keineswegs, daß er nicht dennoch,
und vielleicht die größte Strecke des Wegs, gefahren worden. Kaspar
versinkt auch jetzt noch beim Fahren, zumal in freier Luft, sehr bald
in einen förmlichen Todenschlaf, aus welchem er, der Wagen mag rollen
oder still stehen, nicht zu erwecken ist, und in welchem Zustand man
ihn, so unsanft es auch geschehe, aufheben, hinlegen, auspacken und
wieder einpacken kann, ohne daß er davon das Mindeste wahrnähme. Hat
ihn einmal der Schlaf gefaßt, so ist kein Geräusch und Getös, kein
Schall, kein Donner stark genug, ihn aufzuwecken. Wurde nun Kaspar
-- wie aus seinen eignen Angaben zu schließen ist -- sobald er in
die freie Luft kam, ohnmächtig, hatte man ihm wohl gar, zu größter
Vorsicht, vorher noch von dem übelschmeckenden Wasser [mit Wasser
verdünntem Opium][20] zu trinken gegeben: so konnte man ihn getrost
in einen Wagen werfen und hierauf einige, oder auch mehre Tagreisen
mit ihm zurücklegen, ohne daß man zu besorgen hatte, daß er aufwachen,
schreien oder sonst auf eine Weise seinem Entführer sich unbequem
erweisen möge.
Auf scharfsinnige Weise sucht Herr ~Schmidt von Lübeck~ in seiner
Schrift: ~Ueber Kaspar Hauser~ (Altona, 1831 8.) die Vermuthung
zu begründen, daß ~Kaspar~ ganz aus der ~Nähe~ von Nürnberg
dahin gebracht worden sei. Für diese, wie für noch viele andere
Vermuthungen läßt diese Geschichte weiten, unbegränzten Raum. Daß
derjenige, von welchem Hauser nach Nürnberg gebracht worden, ein mit
Nürnberg und dessen Oertlichkeiten genau bekannter Mann sein müsse,
ist gewiß, und daß er ehemals als Soldat bei einem dortigen Regiment
gedient, wenigstens höchst wahrscheinlich.
Die an der Person Kaspars begangenen Verbrechen, so weit dieselben
angezeigt vorliegen, sind, nach baierischem Strafgesetzbuch beurtheilt,
=I.= das Verbrechen ~widerrechtlicher Gefangenhaltung~ (StGB.
Thl. =I.= Art. 192 bis 195) und zwar doppelt ausgezeichnet,
sowohl hinsichtlich der ~Dauer~, soferne die Gefangenhaltung von
der frühesten Kindheit an, wie es scheint, bis in das Jünglingsalter
fortgesetzt worden ist, als auch hinsichtlich der ~Art~, soferne
dieselbe mit besonderen »~Mißhandlungen~« verbunden war, wohin
nicht blos das thierische, den Körper des Unglücklichen verkrüppelnde
Lager, die elende, kaum einem Hund genügende Kost, sondern auch, und
zwar vor allem, die grausame Versagung jeder, auch der kleinsten Gaben,
welche die Natur, selbst über den Aermsten, mit freigebigen Händen
ausschüttet, die Entziehung aller Mittel geistiger Entwickelung und
Ausbildung, das widernatürliche Zurückhalten einer menschlichen Seele
im Zustande vernunftloser Thierheit, unstreitig zu rechnen sind. Es
trifft damit
=II.= objectiv zusammen das Verbrechen der ~Aussetzung~,
welches, nach dem StGB. Thl. =I.= Art. 174 nicht blos an
Kindern, sondern auch an ~erwachsenen~ Personen begangen werden
kann, wenn sie »wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit sich selbst
zu helfen unvermögend sind«, unter welche Personen der damals noch
thierischdumme, sehendblinde, kaum noch aufrechtgehende Kaspar
gewiß gehörte. Die Aussetzung Kaspars war zugleich eine durch ihre
~Lebensgefährlichkeit~ ausgezeichnete Aussetzung. Dieser Mensch
war, bei seinem damaligen geistigen und leiblichen Zustande, in Gefahr,
entweder in die dem Orte der Aussetzung nahe Pegniz zu stürzen, oder
überritten und überfahren zu werden.
Wäre dem gemeinen Recht oder dem baierischen Strafgesetzbuche ein
besonderes ~Verbrechen gegen die Geisteskräfte~[21], oder, wie
es richtiger zu bezeichnen wäre, ein ~Verbrechen am Seelenleben~
bekannt, so würde dieses, in der rechtlichen Beurtheilung, neben dem
Verbrechen der Gefangenhaltung den ersten Rang einnehmen, vielmehr
jenes in diesem, als dem schwereren, untergehen (von demselben
absorbirt werden) müssen. Die Entziehung äusserer Freiheit, wiewohl
an sich schon ein unersetzliches Uebel, steht gleichwohl in keinem
Vergleich mit der nicht zu berechnenden Summe unschätzbarer,
unersetzlicher Güter, welche in jenem Raub an der Freiheit und
durch die Art und Weise seiner Vollziehung, dem Unglücklichen
theils gänzlich entzogen, theils für seine noch übrige Lebenszeit
zerstört oder verkümmert worden sind, und wodurch nicht blos an dem
Menschen in seiner äußern leiblichen Erscheinung, sondern an seinem
innersten Wesen, an seinem geistigen Dasein, an dem Heiligthum seiner
vernünftigen Natur selbst der raubmörderische Frevel vollbracht
worden ist. Wenn unsere Schriftsteller solche Missethaten blos
als ~Verstandesberaubung~ (=noochiria=) bezeichnen und,
wie ~Tittmann~[22], zu dessen Thatbestand »~Bewirkung der
Verstandlosigkeit oder des Wahnsinns~« als wesentliche Bedingung
fordern: so zeigt das Beispiel Kaspar Hausers, daß jener Begriff
bei weitem zu beschränkt gefaßt sei, und ein Gesetzgeber, welcher
durch Aufstellung einer solchen Gattung von Verbrechen sein System
vervollständigen zu müssen glaubte, einen bei weitem höheren,
freieren Standpunkt würde zu nehmen haben. ~Kaspar~ ist durch
die während seiner Kindheit erlittene Einsperrung weder in Blödsinn,
noch in Wahnsinn verfallen; er ist, wie wir in der Folge genauer
erfahren werden, nach seiner Befreiung, aus dem Zustande der
Thierheit herausgetreten und hat sich so weit entwickelt, daß er,
mit gewissen Einschränkungen, als ein vernünftiger, verständiger,
sittlicher und gesitteter Mensch überall gelten kann. Gleichwohl
wird Niemand verkennen, daß es hauptsächlich der verbrecherische
Eingriff in das Seelenleben dieses Menschen, der Frevel an seiner
höhern geistigen Natur ist, welcher die empörendste Seite der an ihm
verübten Handlung ausmacht. Das Unternehmen, einen Menschen durch
künstliche Veranstaltung von der Natur und andern vernünftigen Wesen
auszuschließen, ihn seiner menschlichen Bestimmung zu entrücken, ihm
alle die geistigen Nahrungsstoffe zu entziehen, welche die Natur der
menschlichen Seele zu ihrem Wachsen und Gedeihen, zu ihrer Erziehung,
Entwickelung und Bildung angewiesen hat: solches Unternehmen ist,
ohne alle Rücksicht auf seine Folgen, an und für sich schon der
strafwürdigste Eingriff in des Menschen heiligstes, eigenstes
Eigenthum, in die Freiheit und Bestimmung seiner Seele. Hiezu aber
kommt vor Allem noch Dieses. Kaspar, während seiner Jugendzeit in
thierischen Seelenschlaf versenkt, hat diesen ganzen großen und schönen
Theil seines Lebens ~ver~lebt, ohne ihn ~ge~lebt zu haben.
Er war während dieser Zeit einem Todten zu vergleichen; indem er
seine Jugend verschlief, ist sie ihm vorübergegangen, ohne daß er sie
gehabt hätte, weil er sich ihrer nicht bewußt werden konnte. Diese
Lücke, welche die an ihm begangene Missethat in sein Leben gerissen,
ist durch nichts mehr auszufüllen; die nicht verlebte Zeit nicht mehr
zurückzuleben, die während seines Seelenschlafs ihm entflohene Jugend
nicht mehr einzuholen. Wie lang er auch leben möge, er bleibt ewig ein
Mensch ohne Kindheit und Jugend, ein monströses Wesen, das naturwidrig
sein Leben erst in der Mitte des Lebens angefangen hat. Sofern ihm auf
diese Weise seine ganze frühere Jugendzeit genommen worden, war er der
Gegenstand eines -- um mich so auszudrücken -- partiellen Seelenmords.
Die an Kaspar verübte That unterscheidet sich daher von dem Verbrechen
Desjenigen, der einen an Verstand gesunden Menschen erst späterhin
in dumpfen Blödsinn oder sonst in bewußt- und vernunftlosen Zustand
versetzt, blos hinsichtlich der verschiedenen Lebens-Epoche, welche
vom Seelenmorde betroffen wird; dort wurde ein menschliches Seelenleben
an seinem Anfang, hier an seinem Ende verstümmelt. Ein nicht zu
übersehendes Hauptmoment ist auch noch dieses: Da Kindheit und Jugend
von der Natur zur Entwickelung und Ausbildung, wie des leiblichen
so des geistigen Lebens, bestimmt sind, und die Natur keine Sprünge
macht; so sind Kasparn, der erst im Jünglingsalter als Kind zur Welt
gekommen ist, jetzt und für alle Zukunft die verschiedenen Lebensstufen
gleichsam verrückt, aus- und durcheinander geschoben. Indem er sein
Kinderleben erst im Alter der physischen Reife beginnen konnte, bleibt
er, sein ganzes Leben lang, mit dem Geiste hinter seinem Alter zurück,
mit dem Alter seinem Geiste voraus. Geistiges und physisches Leben,
welche, bei naturgemäßem Entwickelungsgange, mit einander gleichen
Schritt halten, haben sich auf diese Weise in Kaspars Person gleichsam
von einander losgerissen, und in naturwidrigen Gegensatz gestellt.
Die verschlafene Kindheit konnte darum, weil sie verschlafen worden,
nicht ~überlebt~ werden; er muß sie ~nach~leben und sie wird
ihm nunmehr zur Unzeit, eben darum aber auch nicht als lächelnder
Genius, sondern wie ein beängstigendes Gespenst bis in die späteren
Jahre folgen. Wägt man zu allem diesem noch die Verwüstung ab, welche
das Schicksal seiner Jugend in seinem ~Gemüthe~ angerichtet
hat, und welche erst der Verfolg dieser Erzählung klar vor Augen
stellen wird: dann wird man an diesem Beispiele erkennen, daß die
~Verstandesberaubung~ den Begriff von Verbrechen am Seelenleben
bei weitem nicht erschöpft.
Welche andere Verbrechen allenfalls noch hinter der an Kaspar verübten
Missethat versteckt sein mögen? auf welche Zwecke die verborgene
Gefangenhaltung Hausers berechnet gewesen? diese Fragen würden uns zu
weit in das luftige Gebiet der Vermuthungen, oder in gewisse geheiligte
Räume führen, welche eine solche Beleuchtung nicht vertragen.
Dieses in der Geschichte menschlicher Gräuelthaten kaum noch erhörte
Verbrechen, bietet dem Rechtsgelehrten, wie dem gerichtlichen
Arzt, auch noch folgende merkwürdige Seite dar. Die Erforschung
und Beurtheilung von Seelenzuständen hat gewöhnlich nur den
Verbrecher selbst zum Gegenstande, bezüglich der Aufgaben über
Zurechnungsfähigkeit oder Nichtzurechnungsfähigkeit seiner Handlungen.
Hier ist der in seiner Art ganz einzige Fall gegeben, daß, zum
allergrößten Theil, ~der Thatbestand des Verbrechens in dem Grund
einer Menschenseele ruht~, wo derselbe auf rein psychischem
Wege zu erforschen und nur durch Beobachtung der Geistes- und
Gemüthsäusserungen des Beschädigten zu begründen und festzustellen ist.
Auch über die Geschichte der That haben wir vor der Hand keine andere
Kunde als die Erzählung Desjenigen, an dem sie begangen worden; aber
die Wahrheit der Erzählung ist uns verbürgt durch die Persönlichkeit
des Erzählenden, an dessen Leib, Geist und Gemüth -- wie wir noch
umständlicher erfahren werden -- die That selbst in sichtbaren Zügen
deutlich geschrieben steht. Nur wer das erfahren und gelitten was
Kaspar, kann wie Kaspar sein; und wer so sich zeigt wie Kaspar, muß
in dem Zustande gelebt haben, wie ihn Kaspar von sich erzählt hat.
So ruht zugleich die Würdigung der Glaubwürdigkeit des eine fast
unglaubliche Begebenheit Erzählenden ebenfalls zum allergrößten Theil
nur auf psychologischem Grunde. Es gewähren aber die auf diesem Boden
gefundenen Ergebnisse eine Beglaubigung, die jeden andern Beweis an
Stärke überwiegt. Zeugen können lügen, Urkunden verfälscht sein; aber
kein anderer Mensch, er müßte denn mindestens ein mit etwas Allmacht
und Allwissenheit ausgerüsteter Zauberer sein, vermöchte eine Lüge
dieser Art so zu lügen, daß sie, wo man sie auch beleuchtete, wie die
lauterste reinste Wahrheit, wie die in Person erscheinende Wahrheit
selbst aussähe. Wer an Kaspars Erzählung zweifelte, müßte an Kaspars
Person zweifeln. Solch ein Zweifler würde dann aber mit eben so viel
Vernunft zweifeln dürfen: ob ein Mensch, der aus hundert Wunden
blutend, in Todeszuckungen vor seinen Augen liegt, ein wirklich
Verwundeter und Sterbender sei, oder ob er nicht vielmehr den
Verwundeten und Sterbenden nur spiele? -- Doch dem Urtheile der Leser
ziemt es sich noch nicht vorzugreifen. Meine Darstellung der Person
Kaspars hat erst begonnen.