IV.

Kaspar wurde auf dem Thurm, schon nach den ersten Tagen, nicht als

Gefangener, sondern als ein verlassenes, verwahrlostes, der Pflege und

Erziehung bedürftiges Kind behandelt. Der Gefangenwärter nahm ihn mit

sich an seinen Familientisch, wo er zwar am Essen nicht Theil nahm,

doch gehörig sitzen, seine Hände auf menschliche Weise gebrauchen und

manche andere Sitte gebildeter Menschen kennen und nachahmen lernte.

Gern spielte er mit den Kindern seines Wärters, welche sich ebenfalls

nicht ungern mit dem gutmüthigen, durch seine große Unwissenheit,

selbst Kindern possirlichen Jüngling unterhielten und von welchen das

älteste, der 11jährige Julius -- den Kaspar besonders liebgewonnen

hatte -- sich das, seiner kleinen Eitelkeit nicht wenig schmeichelnde

Geschäft machte, diesem jungen rüstigen Burschen, dem schon der Anfang

eines Barts um das Kinn sproßte, -- das Sprechen zu lehren.

Bald führte ihm die Neugier, täglich, stündlich eine Menge von Menschen

zu, von denen die Wenigsten sich blos mit dem Angaffen des zahmen

Wilden begnügten. Die Meisten machten sich auf mancherlei Weise,

jeder auf seine Art, mit ihm zu schaffen. Manchem war er wohl nur

Gegenstand der Belustigung, oder nichts weniger als wissenschaftlicher

Experimente. Doch gab es auch Viele, die sich ihm vernünftig

mitzutheilen, ihn geistig zu wecken und zur Mittheilung anzuregen

suchten. Der Eine sagte ihm Worte und Redensarten vor, die er ihn

nachsprechen ließ, der Andere suchte ihm durch Zeichen und Pantomimen,

oder wie es sonst ging, Unbekanntes bekannt, Unverständliches

verständlich zu machen. An jeder Sache, an jedem Spielzeug, womit die

menschliche Theilnahme der guten Nürnberger dem armen Jüngling nahte,

gewann er neue Gedankenstoffe, wurde er um einige Begriffe und um

mehre Wortlaute reicher. Vorzüglich aber wurde in diesem lebhaften

Menschenverkehr seine allmählig zu hellerem Bewußtsein erwachende

Seele mannichfaltig zum Aufmerken, Reflectiren und Denken angeregt,

und durch das zunehmende, von Tag zu Tag höher gesteigerte Bedürfniß

nach Mittheilung, der bekannte, in dem menschlichen Geist instinktmäßig

arbeitende, erfinderische Sprachmeister in immer reger Beschäftigung

erhalten.

Ungefähr 14 Tage nach Kaspars Ankunft zu Nürnberg führte sein günstiges

Geschick ihm noch den würdigen Professor ~Daumer~ zu, einen

jungen, denkenden Gelehrten, der in seinem menschlichen Herzen den

Beruf fand, sich der geistigen Entwickelung, Bildung und Unterweisung

dieses Unglücklichen anzunehmen, -- so weit der ungestüme Zudrang der

Neugierigen und andere hemmende, störende Umstände dieses nur immer

gestatten mochten. Und so müßte denn Kaspar weit weniger Regsamkeit des

Geistes, keinen so heißen Eifer, alles ihm Neue aufzufassen, kein so

lebendiges, jugendlich kräftiges Gedächtniß zum treuen Festhalten des

einmal Aufgefaßten besessen haben, als er zu allgemeiner Verwunderung

wirklich zeigte, wenn er nicht in Kurzem wenigstens so viel sprechen

gelernt hätte, um nothdürftig seine Gedanken auszudrücken. Freilich

aber waren seine Sprechversuche geraume Zeit ein so lückenhaftes,

dürftiges, kindisch unbehülfliches Wortgehäcksel, daß man selten

bestimmt wissen konnte, was er mit seinen durcheinander geworfenen

Redebruchstücken ausdrücken wolle; immer blieb dem Hörenden Vieles

zu errathen und durch Vermuthungen zu ergänzen übrig. An ein

zusammenhängendes Reden und Erzählen war bei ihm vollends gar noch

nicht zu denken.

Dem ersten Bürgermeister der Stadt, Herrn ~Binder~, als Chef

der städtischen Polizei, mußte Kaspar, nicht blos von Seite des

menschlichen Interesse's, sondern auch hauptsächlich in amtlicher

Beziehung, nahe am Herzen liegen; und er widmete diesem wunderseltenen

Polizei-Gegenstande seine besondere Aufmerksamkeit und Theilnahme.

Es war wohl von selbst einleuchtend, daß die alltäglichen Amtsformen

für diesen nichts weniger als alltäglichen Fall nicht gemacht sein

konnten[10] und, um einigermaßen hinter das Geheimniß zu kommen, mit

förmlichen Vernehmungen, Verhören und dergleichen amtlichen Proceduren

wenigstens vor der Hand nichts ausgerichtet werden könne. Herr

Binder wählte daher, gewiß mit vollem Recht, einstweilen den Weg des

freieren, ausseramtlichen Wirkens. Er ließ Kaspar fast täglich in seine

Wohnung bringen, machte ihn bei sich und in seiner Familie gleichsam

einheimisch, sprach mit ihm und ließ ihn sprechen, so gut oder übel

dieses gehen mochte, und bemühte sich, durch vielfältiges, wiederholtes

Hin- und Herfragen, Auskunft über sein Leben und Hieherkommen zu

erhalten. Auch gelang es endlich, nach vieler Mühe, Herrn Binder --

oder er glaubte es ihm gelungen -- aus den einzelnen Antworten und

Aeußerungen Kaspars den Stoff zu einer Geschichte herauszusaugen,

welche bereits am 7ten Juli desselben Jahrs in einer öffentlichen

Bekanntmachung[11] der Welt mitgetheilt wurde.

Ist nun gleich in dieser amtlich bekannt gemachten Geschichte -- wenn

man sie so nennen will -- Manches Unglaubliche und Widersprechende,

ist bei manchen, nur allzu ausführlich und zuversichtlich

gegebenen, Einzelheiten nicht wohl auszumitteln, wie viel davon

dem Antwortenden oder dem Fragenden gehören möge, und was davon

wirklich aus Kaspars trüber Erinnerung geflossen, oder ihm durch

vieles Fragen unwillkührlich aufgeredet und eingefragt, oder durch

Vermuthungen ergänzt und ausgemalt, oder auch auf blos mißverstandenen

Aeußerungen dieses an Begriffen bettelarmen, mit den alltäglichsten

Gegenständen der Natur und des Lebens damals noch unbekannten

halb-stummen Thiermenschen gegründet sei: so stimmt doch die

erwähnte Geschichtserzählung im Ganzen und Allgemeinen d. h. was die

~wesentlichsten Hauptumstände~ betrifft, mit Demjenigen überein,

was Hauser in einem späterhin von ihm selbst verfaßten schriftlichen

Aufsatze niedergelegt, bei den im Jahr 1829 mit ihm gepflogenen

gerichtlichen Verhandlungen eidlich betheuert, und dem Verf., so wie

vielen andern Personen, bei verschiedenen Gelegenheiten, immer mit sich

selbst übereinstimmend erzählt hat.

Diese seine Angaben sind im Kurzen folgende:

»Er wisse nicht, wer er selbst und wo seine Heimath sei. Erst zu

Nürnberg sei er auf »die Welt gekommen«[12]; hier erst habe er

erfahren, daß es, ausser ihm und »dem Manne, bei dem er immer gewesen,«

auch noch andere Menschen und Geschöpfe gebe. So lange er sich

entsinnen könne, habe er immer nur in einem Loch (kleinem, niedrigem

Gemach, das er zuweilen auch ~Käfich~ nennt) gelebt, wo er, blos

mit einem Hemd und ledernen, hinten aufgeschlitzten, Hosen bekleidet

und barfuß, auf dem Boden gesessen sei[13]. Er habe in seinem Gemach

nie einen Laut gehört, weder von Menschen, noch von Thieren, noch

von sonst Etwas. Den Himmel habe er nie gesehen, noch habe er je

eine Hellung (Sonnenlicht), wie zu Nürnberg, wahrgenommen. Einen

Unterschied zwischen Tag und Nacht habe er nie erfahren, noch weniger

habe er die schönen Lichter am Himmel jemals zu sehen bekommen. Neben

ihm habe sich in dem Boden ein Loch (wahrscheinlich mit einem Topf)

befunden, in welchem er seine Nothdurft verrichtet habe. So oft er

vom Schlafe erwacht, sei ein Brod neben ihm gelegen und ein Krug mit

Wasser gestanden. Zuweilen habe das Wasser einen sehr bösen Geschmack

gehabt; dann habe er, bald nach dessen Genuß, seine Augen nicht mehr

offenhalten können und habe einschlafen müssen[14]; wenn er hierauf

wieder erwacht sei, habe er wahrgenommen, daß er ein reines Hemd

anhabe und seine Nägel beschnitten seien[15]. Den Mann, der ihm Essen

und Trinken gebracht, habe er nie im Gesicht gesehen. In seinem Loch

habe er zwei hölzerne Pferde gehabt, und verschiedene Bänder dabei.

Mit jenen Rossen habe er sich, so lange er gewacht, zu jeder Zeit

unterhalten; seine einzige Beschäftigung sei gewesen, sie neben sich

herlaufen zu lassen, und die Bänder, die er gehabt, ihnen bald so,

bald anders aufzulegen, oder umzuknüpfen. So sei ihm ein Tag wie der

andere vergangen; er habe aber nichts vermißt, sei nicht krank gewesen,

habe -- ein einzigmal ausgenommen -- nichts von Schmerz empfunden, und

überhaupt sei es ihm da viel besser gegangen als auf der Welt, wo er

so viel zu leiden habe. Wie lange er in dieser Lage gelebt, wisse er

nicht, weil er keine Zeit gekannt. Er könne nicht angeben, wann und

wie er hineingekommen; habe auch keine Erinnerung, daß er jemals in

seinem Leben sich in einem andern Zustand und anderswo als in jenem Ort

befunden habe. Der Mann, bei dem er immer gewesen, habe ihm nichts zu

leid gethan. Eines Tages aber -- was nicht lange vor seinem Wegbringen

geschehen sein könne -- als er mit seinen Rossen zu stark gefahren und

zu viel Lärm gemacht habe, sei der Mann gekommen und habe ihn mit einem

Stock (oder Scheit Holz) auf den Arm geschlagen; dies sei die Wunde,

die er nach Nürnberg mitgebracht.«

»Ungefähr gegen dieselbe Zeit habe sich einmal der Mann in seinem

Kerker eingefunden, habe ein Tischchen über seine Füße hergestellt,

habe etwas Weißes, das er jetzt für Papier erkenne, vor ihm

ausgebreitet, dann von hinten her, so daß er nicht habe von ihm

gesehen werden können, seine Hand ergriffen und sei mit einem Ding,

das er ihm zwischen die Finger gesteckt (Bleistift), auf dem Papier

hin- und hergefahren. Er (Hauser) habe nicht gewußt, was das sei, habe

aber gewaltige Freude empfunden, als er die schwarzen Figuren auf dem

weißen Papier entstehen gesehen. Als er seine Hand wieder frei gefühlt

und der Mann ihn verlassen, habe er, in der Freude über die neue

Entdeckung nicht satt werden können, diese Figuren immer wieder von

neuem auf das Papier zu malen. Ueber diese Beschäftigung habe er nun

fast seine Rosse vernachläßigt, obgleich er nicht gewußt, was jene Züge

bedeuten sollten. Der Mann habe auf dieselbe Weise seine Besuche zu

verschiedenen Zeiten wiederholt«[16].

»Hierauf sei der Mann ein anderes Mal wieder gekommen, habe ihn von

seinem Lager aufgehoben, ihn auf die Füße gestellt, und ihn stehen zu

lehren versucht, was er zu verschiedenen Zeiten wiederholt. Er habe

dieses in der Art bewerkstelligt, daß er ihn von hinten fest um die

Brust gefast, seine Füße hinter Kaspars Füße gestellt, und diese zum

Vorwärtsschreiten aufgehoben habe.«

»Endlich sei einmal wieder der Mann erschienen, habe Kaspars Hände

über seine Schultern gelegt, jene zusammengebunden, und ihn so auf

seinem Rücken aus dem Loch herausgeschleppt. Er sei einen Berg hinauf-

[oder herab-][17] getragen worden. Er wisse nicht, wie ihm gewesen;

es sei ganz Nacht geworden, und man habe ihn auf den Boden gelegt.

Dieses »Nachtwerden« bedeutete, wie sich zu Nürnberg bei verschiedener

Gelegenheit ergab, in Kaspars Sprache auch so viel wie: »ohnmächtig

werden.«

Die Erzählung seiner weiteren Reise beschränkt sich im Wesentlichen

darauf: daß er mehrmals mit dem Gesicht auf dem Boden gelegen habe, wo

es dann Nacht geworden sei; daß er einige Male Brod gegessen und Wasser

getrunken; daß der Mann, »bei dem er immer gewesen« öfters ihn Gehen

zu lehren sich bemüht habe, was ihm immer sehr wehe gethan u. s. w.

»Dieser Mann habe nichts zu ihm gesprochen, ausser daß er ihm immer

die Worte vorgesagt: Reutä wähn &c. &c. Er (Kaspar) habe den Mann so

wenig auf dieser Reise, als früher im Gefängniß im Gesicht gesehen.

Dieser habe ihm, so oft er ihn geführt, streng bedeutet, immer vor sich

hin auf den Boden und auf seine Füße zu blicken, was er theils aus

Furcht, theils auch darum gewissenhaft befolgt, weil er ohnehin mit

sich und seinen Füßen genug zu thun gehabt habe. Nicht lange zuvor,

ehe er zu Nürnberg wahrgenommen worden, habe ihm der Mann die Kleider

angezogen, mit denen er zu Nürnberg erschienen. Sehr schmerzhaft sei

es ihm gewesen, als ihm die Stiefel angezogen worden; denn der Mann

habe ihn auf die Erde niedergesetzt, ihn von hinten gepackt, seine

Füße gewaltsam hinauf gezogen, und ihm so vom Rücken her seine Füße in

die Stiefel hineingezwängt. Nun sei es wieder vorwärts gegangen, noch

elender als zuvor. Er habe, so wenig jetzt als früher, irgend etwas

von den ihn umgebenden Dingen wahrgenommen, habe nichts beobachtet und

nichts gesehen; könne daher nicht angeben, von welcher Gegend her, in

welcher Richtung, auf welchem Weg er nach Nürnberg hineingekommen. Nur

so viel sei ihm bewußt, daß zuletzt der Mann, der ihn geführt, ihm den

Brief in die Hand gedrückt habe, und dann verschwunden sei; worauf ein

Bürger ihn (Kaspar) wahrgenommen und zur Wache am neuen Thor gebracht

habe.«

Diese Geschichte der geheimnißvollen Gefangenhaltung und Aussetzung

eines jungen Menschen ist nun fürwahr nicht nur ein grauenhaftes,

sondern auch ein seltsames, dunkles Räthsel, wobei sich

ausserordentlich vieles fragen und rathen, aber wenig mit Gewißheit

beantworten läßt, und welches natürlicher Weise, so lange noch nicht

dessen Auflösung gelungen, mit jedem andern Räthsel die Eigenschaft

gemein hat, daß es -- räthselhaft ist. Der ~Seelenzustand~ Kaspars

während seines Kerkerlebens war der Zustand eines Menschen, der, als

Kind in tiefen Schlaf versenkt, diesen Schlaf, in welchem es für

ihn keinen Traum, wenigstens keinen Wechsel von Träumen gibt, dumpf

fortschläft, bis er, im wilden Getöse der bunten Welt, von Angst und

Schmerz aufgeschreckt, daraus erwacht, und nun betäubt, nicht weiß, wie

ihm geschehen sei. Wer in der Folge, nachdem solch ein Mensch zu vollem

Bewußtsein gekommen, eine vollständige, umständliche, den Verstand über

alle Zweifel befriedigende, geschichtliche Beschreibung seines Schlafs

und seiner Träume erwartete, würde nichts Geringeres verlangen, als

daß ein Schlafender schlafend gewacht, ein Wachender wachend geschlafen

habe.

In gewissen Gegenden Deutschlands, welche ein zweiter Dupin auf seiner

Landkarte der Aufklärung mit Dunkelgrau ausmalen dürfte, sind ähnliche

Ereignisse, wie sie Hauser von sich erzählt, nichts weniger als

unerhört. So sah =Dr.= Horn[18] noch vor wenigen Jahren in dem

Krankenhaus zu Salzburg ein 22jähriges nicht häßliches Mädchen, die bis

in ihr 16tes Jahr in einem Schweinstall unter den Schweinen auferzogen

worden war und darin viele Jahre mit übereinandergeschlagenen Beinen

gesessen hatte. Das eine Bein war ganz verbogen, sie grunzte wie ein

Schwein und betrug sich ungebärdig in ihrem menschlichen Anzug. Gegen

solchen Gräuel sind die an Kaspar verübten Verbrechen sogar noch

schonungsvolle Handlungen der Menschlichkeit.

Daß Kaspar von der Art und Weise, wie er nach Nürnberg geschafft

worden, so wenig anzugeben, von seinen Reiseabentheuern, von den

Orten durch welche er gekommen, und von allem andern was wir auf

unsern Reisen, zu Wagen oder zu Fuß, zu sehen und zu beobachten

pflegen, so gut wie gar nichts zu erzählen weiß, ist so wenig zu

verwundern, daß vielmehr das Gegentheil ein Wunder sein müßte.

Wäre sogar Kaspar bereits in seinem Kerker zu vollkommen klarem,

vernünftigem Selbstbewußtsein erwacht gewesen, hätte er in seiner

Gruft, wie Sigismund in seinem Thurm[19] durch Erziehung und Bildung,

zur geistigen Reife eines Jünglings gedeihen können: so würde er

gleichwohl, in Folge des plötzlichen Uebergangs aus engem dumpfem

Kerker in die freie Natur, in Ohnmacht oder in einen höchster

Trunkenheit ähnlichen Zustand haben gerathen müssen. Der ungewohnte

Eindruck der äussern Luft mußte ihn betäuben, das helle Sonnenlicht

seine Augen blenden. Er würde sogar mit ungeblendeten sehenden

Augen doch nichts gesehen, wenigstens nichts ~bemerkt~ und

~erkannt~ haben; es konnte damals die Natur mit allen ihren

Erscheinungen nur wie eine verworrene buntgefleckte Masse, in welcher

für ihn noch nichts Einzelnes sich unterscheiden ließ, vor seinem

Gesicht vorüberflimmern: was, wie wir bald zeigen werden, noch zu

Nürnberg an ganz unzweideutigen Erfahrungen sich bewährt hat.

Von welcher Gegend ungefähr Kaspar hergebracht worden? auf welchem

Weg er gekommen und durch welches Thor? ob er zu Fuß oder zu Wagen

oder abwechselnd auf beide Art seine Reise gemacht habe? dieses und

anderes dergleichen sind Fragen, die, wenn sie auch mit Entschiedenheit

beantwortet werden könnten, doch nur für den untersuchenden und

erkennenden Richter, wenig für das Publikum von Interesse sein

würden. Kaspar selbst erinnert sich nur seines Gehens, ohne daß sich

in seiner Erzählung ein Maßstab auffinden ließe, nach welchem man

einigermaßen beurtheilen könnte, wie lang er zu Fuß gegangen, welchen

Raum er ungefähr gehend zurückgelegt habe? Daß er vom Fahren gar

keine Erinnerung hat, beweist noch keineswegs, daß er nicht dennoch,

und vielleicht die größte Strecke des Wegs, gefahren worden. Kaspar

versinkt auch jetzt noch beim Fahren, zumal in freier Luft, sehr bald

in einen förmlichen Todenschlaf, aus welchem er, der Wagen mag rollen

oder still stehen, nicht zu erwecken ist, und in welchem Zustand man

ihn, so unsanft es auch geschehe, aufheben, hinlegen, auspacken und

wieder einpacken kann, ohne daß er davon das Mindeste wahrnähme. Hat

ihn einmal der Schlaf gefaßt, so ist kein Geräusch und Getös, kein

Schall, kein Donner stark genug, ihn aufzuwecken. Wurde nun Kaspar

-- wie aus seinen eignen Angaben zu schließen ist -- sobald er in

die freie Luft kam, ohnmächtig, hatte man ihm wohl gar, zu größter

Vorsicht, vorher noch von dem übelschmeckenden Wasser [mit Wasser

verdünntem Opium][20] zu trinken gegeben: so konnte man ihn getrost

in einen Wagen werfen und hierauf einige, oder auch mehre Tagreisen

mit ihm zurücklegen, ohne daß man zu besorgen hatte, daß er aufwachen,

schreien oder sonst auf eine Weise seinem Entführer sich unbequem

erweisen möge.

Auf scharfsinnige Weise sucht Herr ~Schmidt von Lübeck~ in seiner

Schrift: ~Ueber Kaspar Hauser~ (Altona, 1831 8.) die Vermuthung

zu begründen, daß ~Kaspar~ ganz aus der ~Nähe~ von Nürnberg

dahin gebracht worden sei. Für diese, wie für noch viele andere

Vermuthungen läßt diese Geschichte weiten, unbegränzten Raum. Daß

derjenige, von welchem Hauser nach Nürnberg gebracht worden, ein mit

Nürnberg und dessen Oertlichkeiten genau bekannter Mann sein müsse,

ist gewiß, und daß er ehemals als Soldat bei einem dortigen Regiment

gedient, wenigstens höchst wahrscheinlich.

Die an der Person Kaspars begangenen Verbrechen, so weit dieselben

angezeigt vorliegen, sind, nach baierischem Strafgesetzbuch beurtheilt,

=I.= das Verbrechen ~widerrechtlicher Gefangenhaltung~ (StGB.

Thl. =I.= Art. 192 bis 195) und zwar doppelt ausgezeichnet,

sowohl hinsichtlich der ~Dauer~, soferne die Gefangenhaltung von

der frühesten Kindheit an, wie es scheint, bis in das Jünglingsalter

fortgesetzt worden ist, als auch hinsichtlich der ~Art~, soferne

dieselbe mit besonderen »~Mißhandlungen~« verbunden war, wohin

nicht blos das thierische, den Körper des Unglücklichen verkrüppelnde

Lager, die elende, kaum einem Hund genügende Kost, sondern auch, und

zwar vor allem, die grausame Versagung jeder, auch der kleinsten Gaben,

welche die Natur, selbst über den Aermsten, mit freigebigen Händen

ausschüttet, die Entziehung aller Mittel geistiger Entwickelung und

Ausbildung, das widernatürliche Zurückhalten einer menschlichen Seele

im Zustande vernunftloser Thierheit, unstreitig zu rechnen sind. Es

trifft damit

=II.= objectiv zusammen das Verbrechen der ~Aussetzung~,

welches, nach dem StGB. Thl. =I.= Art. 174 nicht blos an

Kindern, sondern auch an ~erwachsenen~ Personen begangen werden

kann, wenn sie »wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit sich selbst

zu helfen unvermögend sind«, unter welche Personen der damals noch

thierischdumme, sehendblinde, kaum noch aufrechtgehende Kaspar

gewiß gehörte. Die Aussetzung Kaspars war zugleich eine durch ihre

~Lebensgefährlichkeit~ ausgezeichnete Aussetzung. Dieser Mensch

war, bei seinem damaligen geistigen und leiblichen Zustande, in Gefahr,

entweder in die dem Orte der Aussetzung nahe Pegniz zu stürzen, oder

überritten und überfahren zu werden.

Wäre dem gemeinen Recht oder dem baierischen Strafgesetzbuche ein

besonderes ~Verbrechen gegen die Geisteskräfte~[21], oder, wie

es richtiger zu bezeichnen wäre, ein ~Verbrechen am Seelenleben~

bekannt, so würde dieses, in der rechtlichen Beurtheilung, neben dem

Verbrechen der Gefangenhaltung den ersten Rang einnehmen, vielmehr

jenes in diesem, als dem schwereren, untergehen (von demselben

absorbirt werden) müssen. Die Entziehung äusserer Freiheit, wiewohl

an sich schon ein unersetzliches Uebel, steht gleichwohl in keinem

Vergleich mit der nicht zu berechnenden Summe unschätzbarer,

unersetzlicher Güter, welche in jenem Raub an der Freiheit und

durch die Art und Weise seiner Vollziehung, dem Unglücklichen

theils gänzlich entzogen, theils für seine noch übrige Lebenszeit

zerstört oder verkümmert worden sind, und wodurch nicht blos an dem

Menschen in seiner äußern leiblichen Erscheinung, sondern an seinem

innersten Wesen, an seinem geistigen Dasein, an dem Heiligthum seiner

vernünftigen Natur selbst der raubmörderische Frevel vollbracht

worden ist. Wenn unsere Schriftsteller solche Missethaten blos

als ~Verstandesberaubung~ (=noochiria=) bezeichnen und,

wie ~Tittmann~[22], zu dessen Thatbestand »~Bewirkung der

Verstandlosigkeit oder des Wahnsinns~« als wesentliche Bedingung

fordern: so zeigt das Beispiel Kaspar Hausers, daß jener Begriff

bei weitem zu beschränkt gefaßt sei, und ein Gesetzgeber, welcher

durch Aufstellung einer solchen Gattung von Verbrechen sein System

vervollständigen zu müssen glaubte, einen bei weitem höheren,

freieren Standpunkt würde zu nehmen haben. ~Kaspar~ ist durch

die während seiner Kindheit erlittene Einsperrung weder in Blödsinn,

noch in Wahnsinn verfallen; er ist, wie wir in der Folge genauer

erfahren werden, nach seiner Befreiung, aus dem Zustande der

Thierheit herausgetreten und hat sich so weit entwickelt, daß er,

mit gewissen Einschränkungen, als ein vernünftiger, verständiger,

sittlicher und gesitteter Mensch überall gelten kann. Gleichwohl

wird Niemand verkennen, daß es hauptsächlich der verbrecherische

Eingriff in das Seelenleben dieses Menschen, der Frevel an seiner

höhern geistigen Natur ist, welcher die empörendste Seite der an ihm

verübten Handlung ausmacht. Das Unternehmen, einen Menschen durch

künstliche Veranstaltung von der Natur und andern vernünftigen Wesen

auszuschließen, ihn seiner menschlichen Bestimmung zu entrücken, ihm

alle die geistigen Nahrungsstoffe zu entziehen, welche die Natur der

menschlichen Seele zu ihrem Wachsen und Gedeihen, zu ihrer Erziehung,

Entwickelung und Bildung angewiesen hat: solches Unternehmen ist,

ohne alle Rücksicht auf seine Folgen, an und für sich schon der

strafwürdigste Eingriff in des Menschen heiligstes, eigenstes

Eigenthum, in die Freiheit und Bestimmung seiner Seele. Hiezu aber

kommt vor Allem noch Dieses. Kaspar, während seiner Jugendzeit in

thierischen Seelenschlaf versenkt, hat diesen ganzen großen und schönen

Theil seines Lebens ~ver~lebt, ohne ihn ~ge~lebt zu haben.

Er war während dieser Zeit einem Todten zu vergleichen; indem er

seine Jugend verschlief, ist sie ihm vorübergegangen, ohne daß er sie

gehabt hätte, weil er sich ihrer nicht bewußt werden konnte. Diese

Lücke, welche die an ihm begangene Missethat in sein Leben gerissen,

ist durch nichts mehr auszufüllen; die nicht verlebte Zeit nicht mehr

zurückzuleben, die während seines Seelenschlafs ihm entflohene Jugend

nicht mehr einzuholen. Wie lang er auch leben möge, er bleibt ewig ein

Mensch ohne Kindheit und Jugend, ein monströses Wesen, das naturwidrig

sein Leben erst in der Mitte des Lebens angefangen hat. Sofern ihm auf

diese Weise seine ganze frühere Jugendzeit genommen worden, war er der

Gegenstand eines -- um mich so auszudrücken -- partiellen Seelenmords.

Die an Kaspar verübte That unterscheidet sich daher von dem Verbrechen

Desjenigen, der einen an Verstand gesunden Menschen erst späterhin

in dumpfen Blödsinn oder sonst in bewußt- und vernunftlosen Zustand

versetzt, blos hinsichtlich der verschiedenen Lebens-Epoche, welche

vom Seelenmorde betroffen wird; dort wurde ein menschliches Seelenleben

an seinem Anfang, hier an seinem Ende verstümmelt. Ein nicht zu

übersehendes Hauptmoment ist auch noch dieses: Da Kindheit und Jugend

von der Natur zur Entwickelung und Ausbildung, wie des leiblichen

so des geistigen Lebens, bestimmt sind, und die Natur keine Sprünge

macht; so sind Kasparn, der erst im Jünglingsalter als Kind zur Welt

gekommen ist, jetzt und für alle Zukunft die verschiedenen Lebensstufen

gleichsam verrückt, aus- und durcheinander geschoben. Indem er sein

Kinderleben erst im Alter der physischen Reife beginnen konnte, bleibt

er, sein ganzes Leben lang, mit dem Geiste hinter seinem Alter zurück,

mit dem Alter seinem Geiste voraus. Geistiges und physisches Leben,

welche, bei naturgemäßem Entwickelungsgange, mit einander gleichen

Schritt halten, haben sich auf diese Weise in Kaspars Person gleichsam

von einander losgerissen, und in naturwidrigen Gegensatz gestellt.

Die verschlafene Kindheit konnte darum, weil sie verschlafen worden,

nicht ~überlebt~ werden; er muß sie ~nach~leben und sie wird

ihm nunmehr zur Unzeit, eben darum aber auch nicht als lächelnder

Genius, sondern wie ein beängstigendes Gespenst bis in die späteren

Jahre folgen. Wägt man zu allem diesem noch die Verwüstung ab, welche

das Schicksal seiner Jugend in seinem ~Gemüthe~ angerichtet

hat, und welche erst der Verfolg dieser Erzählung klar vor Augen

stellen wird: dann wird man an diesem Beispiele erkennen, daß die

~Verstandesberaubung~ den Begriff von Verbrechen am Seelenleben

bei weitem nicht erschöpft.

Welche andere Verbrechen allenfalls noch hinter der an Kaspar verübten

Missethat versteckt sein mögen? auf welche Zwecke die verborgene

Gefangenhaltung Hausers berechnet gewesen? diese Fragen würden uns zu

weit in das luftige Gebiet der Vermuthungen, oder in gewisse geheiligte

Räume führen, welche eine solche Beleuchtung nicht vertragen.

Dieses in der Geschichte menschlicher Gräuelthaten kaum noch erhörte

Verbrechen, bietet dem Rechtsgelehrten, wie dem gerichtlichen

Arzt, auch noch folgende merkwürdige Seite dar. Die Erforschung

und Beurtheilung von Seelenzuständen hat gewöhnlich nur den

Verbrecher selbst zum Gegenstande, bezüglich der Aufgaben über

Zurechnungsfähigkeit oder Nichtzurechnungsfähigkeit seiner Handlungen.

Hier ist der in seiner Art ganz einzige Fall gegeben, daß, zum

allergrößten Theil, ~der Thatbestand des Verbrechens in dem Grund

einer Menschenseele ruht~, wo derselbe auf rein psychischem

Wege zu erforschen und nur durch Beobachtung der Geistes- und

Gemüthsäusserungen des Beschädigten zu begründen und festzustellen ist.

Auch über die Geschichte der That haben wir vor der Hand keine andere

Kunde als die Erzählung Desjenigen, an dem sie begangen worden; aber

die Wahrheit der Erzählung ist uns verbürgt durch die Persönlichkeit

des Erzählenden, an dessen Leib, Geist und Gemüth -- wie wir noch

umständlicher erfahren werden -- die That selbst in sichtbaren Zügen

deutlich geschrieben steht. Nur wer das erfahren und gelitten was

Kaspar, kann wie Kaspar sein; und wer so sich zeigt wie Kaspar, muß

in dem Zustande gelebt haben, wie ihn Kaspar von sich erzählt hat.

So ruht zugleich die Würdigung der Glaubwürdigkeit des eine fast

unglaubliche Begebenheit Erzählenden ebenfalls zum allergrößten Theil

nur auf psychologischem Grunde. Es gewähren aber die auf diesem Boden

gefundenen Ergebnisse eine Beglaubigung, die jeden andern Beweis an

Stärke überwiegt. Zeugen können lügen, Urkunden verfälscht sein; aber

kein anderer Mensch, er müßte denn mindestens ein mit etwas Allmacht

und Allwissenheit ausgerüsteter Zauberer sein, vermöchte eine Lüge

dieser Art so zu lügen, daß sie, wo man sie auch beleuchtete, wie die

lauterste reinste Wahrheit, wie die in Person erscheinende Wahrheit

selbst aussähe. Wer an Kaspars Erzählung zweifelte, müßte an Kaspars

Person zweifeln. Solch ein Zweifler würde dann aber mit eben so viel

Vernunft zweifeln dürfen: ob ein Mensch, der aus hundert Wunden

blutend, in Todeszuckungen vor seinen Augen liegt, ein wirklich

Verwundeter und Sterbender sei, oder ob er nicht vielmehr den

Verwundeten und Sterbenden nur spiele? -- Doch dem Urtheile der Leser

ziemt es sich noch nicht vorzugreifen. Meine Darstellung der Person

Kaspars hat erst begonnen.

Kaspar Hauser · 第 8 / 12 题