Aus der ersten Aufgabe der öffentlichen Schule, der Aufgabe der

Vorbereitung für die Berufsbildung, ergibt sich also mit Notwendigkeit

für die Organisation der Volksschule die Forderung des fachlichen,

systematisch sich entwickelnden Arbeitsunterrichts, und diese

Notwendigkeit wird verstärkt durch den Umstand, daß auch die geistige

Entwicklung der Massen mangels frühzeitiger hervorragender

intellektueller Begabung unweigerlich auf den Boden der Erziehung durch

manuelle Arbeit gestellt werden muß. Nun verlangen aber auch die

manuellen Berufe, vor allem die gelernten Berufe, schon wegen der

Verflochtenheit ihrer Interessen mit den Interessen des Staates auch die

Beherrschung der primitiven Kulturwerkzeuge des Lesens, Schreibens,

Rechnens, Zeichnens, die wir etwa mit dem, wenn auch nicht ganz

zutreffenden Ausdruck »geistige Fertigkeiten« zusammenfassen können. Sie

verlangen den Besitz von körperlicher Gesundheit und gewisse Einblicke

in die Gesetze der Natur und der eigenen hygienischen Lebensführung, zu

welchem Zwecke Leibesgymnastik und Naturkunde zu wesentlichen

Bestandteilen des Volksschullehrplans gemacht werden müssen. Das sind

Forderungen, auf die hier nicht weiter einzugehen ist. Dagegen ist zu

betonen:

_Je inniger die Entwicklung der geistigen Fertigkeiten mit der

Entwicklung der manuellen Fertigkeiten im Fachunterricht assoziiert

werden kann, desto glücklicher ist die Organisation der Volksschule,

desto ungezwungener und sicherer entwickeln sich auch die geistigen

Fähigkeiten._

Wüßte man von allen Kindern rechtzeitig, welchem Berufe sie sich nach

Neigung und Begabung zuwenden, wären nicht so viele Kinder in der

Berufswahl vom Zufall oder vom Herkommen abhängig, würden nicht bei

einer so großen Anzahl von Kindern infolge der Arbeitsverhältnisse ihrer

Eltern oder aus anderen Gründen bestimmte Arbeitsinteressen sich

überhaupt erst spät oder nie entwickeln, so wäre die beste Organisation

der Volksschule die, welche die Kinder nach Gruppen ihres zukünftigen

Berufes zusammenfassen würde und, _ohne diese Schule zur Berufsschule zu

machen_, ihren aus der ersten Aufgabe entspringenden Teil der Schularbeit

als Vorbereitung für den kommenden Beruf organisieren würde. Würden sich

vollends die in dieser Schule zusammengefaßten _gelernten_ Berufe der

Schüler mit denjenigen Berufen decken, denen auch ihre Eltern nachgehen,

so ließe sich in dieser Schule auch jenes Organisationsideal

verwirklichen, nach welchem die Schule nicht ein Fremdkörper im Leben

des Kindes sein soll, nicht etwas von der täglichen Arbeit im häuslichen

Kreise Isoliertes, sondern ein diese häusliche, tägliche Arbeit des

Zöglings aufgreifendes, sie veredelndes, geistig aufhellendes

Bildungsorgan des Staates. Dann könnte der Lehrer, wie Pestalozzi im

Schwanengesang meint, »sein Nebenwerk in des Vaters Arbeit so

hineinflechten, wie ein Weber seine Blumen in ein ganzes Stück Zeug

hineinwebt«. Aber keine dieser Bedingungen ist im allgemeinen heute

gegeben, höchstens noch in rein ländlichen oder in wirtschaftlich

primitiven Verhältnissen. In den allermeisten Fällen muß die Volksschule

auf diese Konzentration verzichten, nicht aber die Fortbildungsschule,

die diesem Ideal der Organisation in hohem Grade nachkommen kann und

muß, und, wie das Beispiel Münchens zeigt, auch nachgekommen ist.

Aber auch wenn die Volksschule, so wie sie gegenwärtig möglich ist, in

den meisten Fällen ihre Arbeit nicht mit der _praktisch_ gerichteten

Tätigkeit des Hauses und der Familie verweben kann, von der Forderung,

die praktischen Interessen, die so ganz und gar das Seelenleben des

Volksschülers, des noch werdenden Menschen, ausmachen, soweit als

möglich zum Mittelpunkt der Unterrichtstätigkeit zu machen, kann sie

nicht befreit werden. Ihre vornehmste Aufgabe bleibt alsdann zu sehen

und zu sorgen nicht bloß, wie sie diese praktischen Interessen zum

Nutzen des späteren Berufslebens vertiefen und ausbauen kann, sondern

vor allem, wie sie die mit aller praktischen Arbeit verbundene rein

geistige Aktivität entwickeln und so den Übergang von _bloß praktischen_

Interessen zu _theoretischen_ Interessen für alle jene vermitteln kann,

deren Veranlagung diese Entwicklung ermöglicht. »Es ist ein

Gemeinplatz«, sagt _John Dewey_ in seinem Buche »Interest and Effort«

(Hougthon Mifflin Company, Boston 1913, Seite 83), »daß das

Grundprinzip der Naturwissenschaften mit der Relation von Ursache und

Wirkung auf das engste verbunden ist. _Aber das Interesse an dieser

Beziehung setzt zunächst auf rein praktischem Gebiet ein._ Irgendeine

Wirkung wird beabsichtigt, und alle Aufmerksamkeit richtet sich auf die

Bedingungen, welche diese Wirkung erzeugen. Zunächst herrscht das

Interesse an der Erfüllung des beabsichtigten _Zweckes_ vor. Aber in dem

Maße, als dieses Interesse verflochten wird mit _wohldurchdachten_

Bemühungen, den Zweck, trotz aller entgegenstehenden Schwierigkeiten und

Hindernisse zu erreichen, wird das Interesse am praktischen Zwecke oder

an der praktischen Wirkung notwendigerweise übertragen auf das Interesse

an den Mitteln (eben den Ursachen), die die Wirkung zustande bringen. Wo

handwerkliche Arbeit, wo Gartenarbeit, wo Kochprozesse usw. mit

Verständnis (d. h. mit beständiger Überlegung von Ursache und Wirkung)

durchgeführt werden, ist es eine verhältnismäßig einfache Sache, das

zunächst rein praktisch gerichtete Interesse umzuwandeln in ein

Interesse für Versuche um bloßer Entdeckungen willen. Sobald jemand

interessiert ist an einem Problem als einem Problem, an Untersuchungen

und Studien um der Lösung des Problems willen, dann ist das Interesse

bereits rein theoretisch geworden.«

Unsere allgemeinen öffentlichen Schulen nehmen wenig oder gar keine

Rücksicht in ihren Lehrplänen auf diesen Fundamentalsatz aller geistigen

Entwicklung, die immer und überall von praktischen Interessen zu

theoretischen vorwärts schreitet. Sie haben bis heute die Befriedigung

der praktischen Interessen selbst da ausgeschlossen, wo die Masse der

Schüler nur in seltenen Fällen überhaupt über praktische Interessen in

ihrer geistigen Entwicklung hinausschreitet. Sie glaubt schon Großes

getan zu haben, wenn sie bei der Einführung in ihrem vom sonstigen Leben

des Schülers isolierten theoretischen Unterrichtsbetrieb an

Vorstellungen aus dem praktischen Leben anknüpft. Das ist der größte

Mangel, der unseren allgemeinen Schulen anhaftet.

III. DIE ZWEITE UND DRITTE AUFGABE DER ÖFFENTLICHEN SCHULE

Die zweite Aufgabe, die wir aus dem Zweck aller öffentlichen Schulen

abgeleitet haben, ist _die Versittlichung der Berufsaufgabe_. Die

Versittlichung aller dem Rechtsbewußtsein einer Zeit genügenden

Handlungen beginnt da, wo sie ausgeübt wird, entweder um unseren inneren

Personenwert zu erhöhen, oder wo sie aus einer uneigennützigen Neigung

zu einem sittlichen Fremdwert entspringt. Eine Schulklasse so

gewissenhaft als möglich zu führen, weil man als Lehrer zu ihrer Führung

berufen und für diese Arbeit bezahlt wird, ist noch nicht sittlich. Das

gleiche ohne Rücksicht auf Bezahlung tun, weil man sonst die Achtung vor

sich selbst verlieren würde, ist bereits Sittlichkeit. Es zu tun aus

reinem Gefallen an dem inneren Wert, an der inneren Erhöhung, die wir

bei solcher Gesinnung fühlen, auch ohne Rücksicht auf das strafende

Gewissen, ist sittlicher. Es zu tun, weil man sich keine schönere

Aufgabe denken kann, als in dieser Weise dem Fortschritt der

Gemeinschaft der Menschen zu dienen, ist am sittlichsten. Das

Bewußtsein, daß man eine Arbeit, und wäre es auch die kleinste und

niedrigste, zum Wohle einer Gemeinschaft ausführt, der man angehört,

leitet immer die Versittlichung unserer Tätigkeit ein. Um dieses

Bewußtsein durch die Schule zu entwickeln und aktionsfähig zu machen,

gibt es zunächst kein anderes Mittel als das, welches ich als

_Organisation des Schulbetriebes im Geiste der Arbeitsgemeinschaft

bezeichnet habe_. Natürlich gibt die freiwillige Eingliederung in eine

Arbeitsgemeinschaft noch keine Gewißheit für die Versittlichung der

Tätigkeit. Aber wenn die Arbeitsgemeinschaft selbst der Träger einer

sittlichen Idee ist, wenn sie etwa der Pflege edler Kameradschaftlichkeit,

der Hingabe an Wissenschaft, Kunst, Religion, der Erforschung der

Wahrheit, der Unterstützung Hilfsbedürftiger, dem Schutze der

Gerechtigkeit usw. dient, ist es im allgemeinen leicht verständlich,

daß der freiwillige Dienst in solcher Arbeitsgemeinschaft, wie häufig

er auch von Knaben und Mädchen aus anderen Gründen gesucht worden sein

mag, sich aus einem Dienste um rein praktischer Zwecke willen in einen

Dienst um der sittlichen Idee willen umzuwandeln vermag.

Kein Gedanke ist aber unserem deutschen Schulwesen fremder geblieben als

der Gedanke der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft. Nur an wenigen Volks-

und höheren Schulen hat er eine bewußte Verwirklichung gefunden, sei es

in den eigentlichen Unterrichtsmaßnahmen, sei es in den Maßnahmen für

die Gestaltung der Schuldisziplin, oder sei es in freiwilligen

Arbeitsleistungen der Schüler, die dem Schulbetriebe zugute kommen. Und

doch haben wir seit fast hundert Jahren die ausgezeichneten Vorschläge,

die Fichte in seinen »Reden an die deutsche Nation« gemacht hat, worin

er wirtschaftliche Arbeitsgemeinschaften empfiehlt als wesentliche

Erziehungsfaktoren für die kommende Generation. Ich habe darauf schon

seit zwölf Jahren wiederholt hingewiesen, ebenso wie auf die Versuche

von Dr. Lietz in seinen Landerziehungsheimen und auf den glänzenden

Versuch John Deweys in Chicago, der leider nach so kurzer Zeit wieder

eingestellt worden ist.

Ganz anders ist der Gedanke der Arbeitsgemeinschaft in die englischen

und amerikanischen Schulen eingedrungen. Zwar hat auch dort noch der

eigentliche Unterrichtsbetrieb wie bei uns in Deutschland nur die

Förderung des _einzelnen_ im Auge; dagegen finden wir in einer großen

Anzahl von Schulen dieser Länder die Fragen der Klassen- und

Schuldisziplin der Selbstregierung der Schüler anvertraut und den

Gedanken der Arbeitsgemeinschaft in literarischen, sportlichen,

wissenschaftlichen und künstlerischen Schülerverbänden verwirklicht. Wir

Deutsche, denen das Bewußtsein, daß die Schulangelegenheiten

unmittelbare Angelegenheiten des Volkes sind, bei weitem noch nicht

genügend auf die Seele brennt, denen das Regiertwerden in allen

Schulfragen zum unentbehrlichen Lebensbedürfnis geworden ist, wir

Deutsche stehen noch immer vor dem Problem der Verwirklichung dieses

Gedankens, ohne daß wir eine nennenswerte Aktivität hierfür entwickeln.

Wir denken selbst da kaum daran, wo, wie bei der Organisation von

Schulfesten, die Arbeitsgemeinschaft der Schüler eines der natürlichsten

Dinge der Welt wäre. Das hängt nicht zum kleinen Teil auch damit

zusammen, daß der landläufige Buchunterricht unserer Schulen, unser

Lesen, Schreiben, Rechnen, unser Bibel- und Katechismusunterricht, unser

Geschichts-, Geographie-, Literatur- und Sprachunterricht für eine

Durchführung des Schulbetriebes auf der Basis der Arbeitsgemeinschaft

im eigentlichen Unterrichtsbetrieb überhaupt nicht geeignet ist oder nur

teilweise geeignet gemacht werden könnte, nämlich vielleicht in den zwei

obersten Klassen mit Hilfe reichhaltiger Klassen- und Schulbibliotheken.

Schulküchenunterricht für Mädchen, Gartenbau und Blumenpflege und

fachlicher Arbeitsunterricht in Werkstätten, die alle ein Hauptfeld für

die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft bieten, wie alle praktische

Tätigkeit überhaupt, sind heute nur in relativ wenigen deutschen

Volksschulen obligatorisch eingeführt. Regelmäßige gemeinsame

Schülerübungen in Physik, Chemie und Biologie, die nicht weniger zu

Organisationen gemeinsamer Arbeit die Möglichkeit bieten, fehlen als

Pflichtbestandteile des Volksschulunterrichts fast überall. Wenn aber

auch _Pestalozzi_ in der Arbeitsbildung die Wurzel wie der intellektuellen

so auch der sittlichen Bildung erblickt, wenn auch _Natorp_ in Arbeit und

Arbeitsgemeinschaft Kern und Mittelpunkt der sittlichen Bildung sucht,

wenn, wie er behauptet (vgl. Religion innerhalb der Grenzen der

Humanität, 1908, Verlag Mohr, Tübingen, S. 7), die Tugend des

Gemeinschaftslebens, die Gerechtigkeit, nur gelernt wird durch die

unmittelbare Teilnahme an der Gemeinschaft selbst, haben wir da nicht

alle Ursache, unsere Schulen, soweit als immer es möglich ist, in

Arbeitsgemeinschaften umzuwandeln?

Ich hatte den Gedanken der Arbeitsgemeinschaft im Unterrichtsbetrieb vor

vielen Jahren kaum laut ausgesprochen, als zwar technische Bedenken

gegen seine Durchführung nicht erhoben, dagegen der moralische Nutzen

sehr in Frage gestellt wurde. Die Tüchtigen und Herrschsüchtigen, so

sagte man, werden stets die Führung in den Arbeitsgemeinschaften an sich

reißen, die Masse aber wird hypnotisiert, gezwungen oder freiwillig

immer wie eine Hammelherde hinter den Führern nachlaufen. Gewiß, die

Tüchtigen werden die Führung haben, sie sollen sie haben. Ich habe sie

oft genug in unseren auf Arbeitsgemeinschaft basierten Schülerübungen

der Volks- und Fortbildungsschule beobachtet. Aber dazu ist ja gerade

die Schule da, diese Führer zu lehren, ihre Führerschaft im Dienste der

Schwachen auszuüben. Würde jemand empfehlen, die Arbeitsgemeinschaft

des Staates zu zertrümmern, weil im Staate die Menschen sich in

Führer und geführte Massen trennen? Für jeden konsequent Denkenden

ist diese Erscheinung erst recht ein Grund zur Einführung der

Arbeitsgemeinschaften in die Schule. Natürlich setzt diese Einführung

eine tiefe Einsicht der Lehrer in die Wirkungsweise von Arbeitsverbänden

voraus. Man darf sie nicht bilden, ehe nicht die Schüler überhaupt ein

gewisses Minimum von geistiger, manueller und moralischer

Leistungsfähigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiete haben. Auch wird

man nicht allzu ungleiche Elemente zunächst in Arbeitsgemeinschaften

verketten und wird den großen Egoisten, die es immer und überall gibt,

allezeit ein wachsames Auge zuwenden. Ab und zu wird man die Führer

aller Gruppen, soweit es sich um Arbeitsgemeinschaften im

Unterrichtsbetrieb handelt, herausnehmen und zu einer eigenen

Arbeitsgruppe vereinigen, damit sie nicht beständig im Bewußtsein

überragender Kraft leben. _Vor allem aber müssen die Lehrer der Schule

selbst vom Geiste der opferwilligen Arbeitsgemeinschaft_, die sie

untereinander und mit ihren Schülern bilden, _tief durchdrungen sein_.

Gerade die letzte Forderung wird der generellen Durchführung des

Problems durch alle Schulen Deutschlands die größte Schwierigkeit

bereiten. Denn wieviel Idealismus unter den Lehrern auch herrscht, der

Idealismus der freiwilligen Opferwilligkeit auch außerhalb der durch

Dienstvertrag geregelten Arbeitszeit ist wie bei allen anderen Ständen

auch bei den Lehrern nur in einem nicht allzu großen Prozentsatz

vorhanden. Wo Handwerkergeist die Lehrer einer Schule beherrscht, werden

die Schüler schwer zu Arbeitsgemeinschaften außerhalb des

Unterrichtsbetriebes sich vereinigen, und wo sie es tun, wird diesen

Arbeitsgemeinschaften nur allzu leicht die versittlichende Kraft fehlen.

Umgekehrt: Wo die Schülermassen einer Schule vom rechten Geiste der

Arbeitsgemeinschaft erfaßt sind, da stellt dieser Geist selbst das

glänzendste Zeugnis für den inneren Wert der Lehrerschaft dieser Schule

aus. Die Quellen der moralischen Opferwilligkeit versiegen nur zu

leicht, wo sie nicht beständig vom Beispiel einer selbstlosen Umgebung

in den Zöglingen genährt werden.

Mit der Durchführung des Prinzips der Arbeitsgemeinschaft ist aber nicht

bloß eine der wirksamsten Kräfte der Versittlichung der Berufserziehung

unserer Schüler gegeben, sondern es werden auch eine ganze Reihe von

wertvollen Eigenschaften entwickelt, die sonst kaum im regulären

Schulbetrieb Nahrung fänden. Durch die mannigfachen Berührungen, in

welche die Arbeitsgemeinschaft die Schüler immer und immer wieder

bringt, entwickelt sich vor allem eine Eigenschaft, auf die ich im

zweiten Teile meiner Untersuchung zu sprechen kommen werde, die

_Feinfühligkeit_, die an sich noch keine moralische, wohl aber eine für

die Charakterentwicklung höchst wertvolle Eigenschaft ist. Weiterhin

findet dadurch vor allem eine moralische Eigenschaft gerade in den

Tüchtigsten unserer Schüler eine Förderung, wie sie bisher die

öffentliche Schule überhaupt nicht bieten konnte: ich meine die

Entwicklung des Bewußtseins der _Verantwortlichkeit_. Nicht nur die Führer

der Arbeitsgruppen, sondern auch jedes einzelne Mitglied einer

Arbeitsgruppe wird sich tagtäglich bewußt, wie seine Leistungen sowohl

für ihn von Bedeutung sind als auch für die Qualität der Leistung der

ganzen Gruppe. Unsere heutigen Schulen sind kaum imstande, den _Begriff_

der Verantwortlichkeit im Schüler zu erwecken, geschweige daß sie

imstande wären, in ihm das brennende Verantwortlichkeitsgefühl zu

erzeugen. Wenn nicht die Arbeitsgemeinschaft des Hauses hier den

Löwenanteil auf sich nimmt, verschwindet diese Grundeigenschaft des

brauchbaren Staatsbürgers mehr und mehr.

Freilich ist zur vollen Auswertung der erziehlichen Kraft der

Arbeitsgemeinschaft auch noch »eine eingehende Seelenpflege, eine

planvolle Klärung des sittlichen Urteils nötig«, wie W. F. Foerster in

seiner Schrift »Staatsbürgerliche Erziehung« (B. G. Teubner, Leipzig

1910) mir gegenüber hervorheben zu müssen glaubt. Gewiß, »die bloße

Übung im Zusammenarbeiten ist noch kein Schutz gerade gegen die

kommenden Versuchungen des _korporativen_ Egoismus, der für den Staat

mindestens so gefährlich ist wie der _persönliche_ Egoismus«. Aber an

dieser _mündlichen_ Seelenpflege hat es bisher wenigstens an den _besten_

unserer Schulen nicht gefehlt, wenn auch durchaus anzuerkennen ist, daß

die ausgezeichneten Anweisungen, die Foerster vor allem in seiner

»Jugendlehre« (Berlin, Reimer) gibt, die Einsicht in die Notwendigkeit

solcher Lehre erst recht in den Vordergrund des Interesses gerückt hat.

Woran es dagegen durchaus fehlt in unseren Schulen, das ist die

_praktische_ Seelenpflege, ohne welche alle »Klärung des sittlichen

Urteils« höchstens da wertvoll wirkt, wo das Gemeinschaftsleben der

Familien seine Schuldigkeit tut. Darum ist heute nichts notwendiger für

unsere Schulen als Einrichtungen zu treffen, in denen diese praktische

Seelenpflege von selbst ihr fruchtbares Arbeitsfeld findet.

Eine Schule nun, die nicht imstande ist, den sittlichen Geist der

Hingabe an andere durch das Mittel der Arbeitsgemeinschaft und des sich

auf ihren sittlichen Gewohnheiten aufbauenden Gesinnungsunterrichts zu

bilden, ist noch viel weniger geeignet, die dritte und letzte Aufgabe in

Angriff zu nehmen, die wir aus dem Zweck der öffentlichen Schule

abgeleitet haben: ihre Schüler anzuleiten, _an der Versittlichung des

großen Gemeinwesens_, in dem sie leben und ihre berufliche Tätigkeit

ausüben, _mitzuarbeiten_. Für diesen höchsten Akt der staatsbürgerlichen

Erziehung der Jugend, welcher die Grundaufgabe aller öffentlichen

Erziehung sein muß, ist eben die frühzeitige Gewöhnung, im Dienste einer

Idee zu arbeiten, das weitaus Wichtigste.

Die _Volksschule_ allerdings kann wenig mehr tun, als diese Gewöhnung

durch das Mittel der Arbeitsgemeinschaft anzubahnen. Die jugendliche

Unreife und nicht zum geringen Teile auch die mangelnde geistige

Begabung ihrer Schüler lassen die Bestrebungen, die darauf ausgehen, im

Geschichts- oder ethischen oder sonstigen Unterricht die Schüler über

die Aufgaben des Staates und vor allem über die sittlichen Aufgaben

wirksam zu belehren, als im großen und ganzen zwecklos erscheinen. Die

Tätigkeit, welche hier Frankreich entfaltet in seiner »instruction

civique« an den Volksschulen, hat mich angesichts der dort bestehenden

politischen Verhältnisse nicht eines besseren belehrt.

Was aber die Volksschule mit gutem Erfolg durchführen könnte, das ist:

die Schüler an der Versittlichung ihres eigenen kleinen Gemeinwesens der

Klasse oder der ganzen Schule, ihrer eigenen kleinen schulischen

Lebensgemeinschaft durch Zweckverbände, die dazu aus den Schülern

organisiert sind, praktisch arbeiten zu lassen. Sie könnte dies nicht

bloß, sie tut es bereits tatsächlich, allerdings nicht in Deutschland,

wohl aber in Tausenden von Volksschulen der Vereinigten Staaten in

Nordamerika. Der »Schulstaat« ist jenseits des Ozeans längst kein

theoretisches Problem mehr. Selbst in der Riesenstadt Neuyork fand ich

in der 110. Volksschule an der Kreuzung der Cannon- und Broome-Street

ein glänzendes Beispiel. Eine Klasse dieser Schule hatte sich vor etwa

zwölf Jahren eine »Verfassung« gegeben und in einer »Charter«

niedergelegt. In der Urkunde, welche die Verfassung festlegt, sind den

Bürgern auch eine Reihe von Schülerpflichten vorgeschrieben, z. B.

»höflich und gütig zu sein gegen alle«, »alles zu vermeiden, was gegen

die Gesetze des Staates oder der Stadt ist oder was das Recht und das

Glück anderer verletzt«, »jeder allgemeinen Versammlung der Schüler

anzuwohnen«, »zur Aufrechterhaltung der Gesetze beizutragen«, »andern

ein gutes Beispiel zu geben«, »alles zu tun, was die Wohlfahrt der

Schule fördern kann« usw. Zur Aufrechterhaltung der Gesetze sind zwei

eigene Gerichtshöfe gebildet, einer von den Knaben, einer von den

Mädchen. Der Erfolg war nach den Mitteilungen der Leiterin so gut, daß

der Staat sich allmählich ausdehnte und heute alle _höheren_ Klassen

umfaßt. Die Nachbarschaft der Schule ist eine der dichtbevölkertsten der

Welt. Alle Nationalitäten scharen sich in riesigen Logierhäusern um die

Schule: Russen, Italiener, Deutsche, Iren, Österreicher, Ungarn,

Rumänen, Griechen. Das Notwendigste war hier, den Kindern dieser

einander gänzlich fremden Rassen ein selbstloses Interesse aneinander zu

lehren, von innen heraus Autorität zu entwickeln, statt ihnen Autorität

aufzudrücken, und den Kindern zu zeigen, daß Ordnung besser ist als

Anarchie. Jeder Bürger wurde Lehrer eines neuzugewanderten fremden

Kindes. So wuchs der Schulstaat auf einer gesunden Basis. Die kleinen

Bürger sind gütig gegen die kleinen Verbrecher, nur verzichten sie mit

ihnen zu spielen. »Der einzige Weg, auf welchem solch eine

Selbstregierung hoffen kann, erfolgreich zu sein,« meinte Miß Simson,

die Leiterin der 110. Schule, »ist, daß die Lehrer sich nicht

dareinmengen. Sie müssen, äußerlich wenigstens, diese Regierung

ignorieren. Ich selbst«, sagte sie, »habe niemals den Kindern einen Rat

gegeben, ausgenommen zu der Zeit, da die Kinder ihre Verfassung

(Charter) vorbereiteten. Und von dieser Zeit an leben sie genau nach

dieser Verfassung, und die ganze _Selbstregierung hat die Schule, die

einst vor zehn Jahren als die schlechteste der Stadt galt, zu einer der

besten umgewandelt_.« (Vgl. auch meine fünf Aufsätze über das Schulwesen

der Vereinigten Staaten, Süddeutsche Monatshefte, Jahrgang 1912.)

Begriff der Arbeitsschule · 第 2 / 10 段