Der Zweck aber des gegebenen Staates ist ein zweifacher: zun

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BEGRIFF

DER ARBEITSSCHULE

VON

GEORG KERSCHENSTEINER

VIERTE AUFLAGE

9. BIS 11. TAUSEND

MIT 5 TAFELN

[Illustration]

VERLAG VON B. G. TEUBNER. LEIPZIG. BERLIN 1920

SCHUTZFORMEL FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA:

COPYRIGHT 1920 BY B. G. TEUBNER IN LEIPZIG

ALLE RECHTE,

EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN

VORBEMERKUNG ZUR ERSTEN AUFLAGE

Am 12. Januar 1908 hielt ich auf Einladung der Erziehungsdirektion des

Kantons Zürich zur Feier des 162. Geburtstages Heinrich Pestalozzis in

der Peterskirche zu Zürich die Festrede. Ich wählte das Thema: »_Die

Schule der Zukunft im Geiste Pestalozzis_« und nannte sie eine

Arbeitsschule. Was damals meine Seele bewegte, kleidete ich dem Zweck

der Stunde und der Weihe des Ortes entsprechend in die Form einer

Predigt, der es weniger um Formulierung logischer Begriffe zu tun sein

konnte als um die Hinführung der Herzen auf ein altes, immer noch

unverwirklichtes Ideal der Schule.

Vier Jahre sind in der Zwischenzeit verflossen. Das Wort

»Arbeitsschule«, das älter ist wie die Werke Pestalozzis, ist seit

diesem Tage zum Schlagwort geworden. Es war, als ob mit einem Male der

wunde Punkt unseres gesamten öffentlichen Schulwesens, nicht bloß der

Volksschule, sondern ebensosehr auch der Gymnasien und Oberrealschulen,

der ja längst mehr oder weniger bestimmt empfunden wurde, deutlich

erkannt worden wäre. Aber es schien nur so. Denn die mannigfaltigen

pädagogischen und methodischen Verirrungen, die das Schlagwort in

Theorie und Praxis hervorrief, zeigten deutlich, wie äußerlich und

mechanisch man den Geist der Arbeitsschule erfaßte und wie viele

unklare, ja bedenkliche Vorstellungen ganz unwillkürlich mit dem Begriff

der Arbeitsschule verquickt wurden. Ich will hier nur hinweisen auf die

fast überall sich einstellende Verwechslung der manuellen Arbeit mit der

geistigen Arbeit und auf die psychologisch so verfehlten

Konzentrationsbestrebungen, welche die natürlichen, historisch

gewordenen, einheitlichen Wissensgebiete in tausend Stücke zu zerreißen

vorschlugen, um sie dann in völlig willkürlicher Zusammensetzung und

Verknüpfung ohne jedes wirkliche geistige Band »quo omnis doctrina

ingeniarum et humanarum artium continetur« (Plato bei Cic. de orat. III,

6, 21) den Schülern darzubieten.

Um diesen Verirrungen und Verwirrungen ein Ende zu machen, hat der »Bund

für Schulreform« das Thema der Arbeitsschule für die zweite Tagung des

Bundes in Dresden vom 6. bis 8. Oktober 1911 auf sein Arbeitsprogramm

gesetzt und Schulrat Gaudig und mich eingeladen, über den Begriff der

Arbeitsschule zu referieren. Im Anschluß daran sollte durch eine

eingehende und ausgedehnte Debatte diesem Begriff noch weiterhin die

nötige Klarheit und Eindeutigkeit gegeben werden. Ich war der Einladung

sehr gerne gefolgt. Sie gab mir Veranlassung, das, was meinen Geist und

mein Herz seit vielen, vielen Jahren bewegt, in einer von

wissenschaftlichen Methoden geleiteten Arbeit niederzulegen.

Diese Arbeit übergebe ich hiermit der Öffentlichkeit und hoffe von ihr,

daß sie die Entwicklung unserer Volksschulen wie die Reform unserer

höheren Schulen -- denn für beide Gattungen gelten die gleichen

Organisationsprinzipien -- vor Verirrungen bewahrt, die weit

gefährlicher wären als die Sünden der alten Buchschule. Wer den Inhalt

dieser viel ausführlicheren und strengeren Abhandlung mit dem Inhalt

meiner Rede vom 12. Januar 1908 (abgedruckt in »Grundfragen der

Schulorganisation«, B. G. Teubner, Leipzig, 4. Aufl. 1920) vergleicht,

wird erkennen, daß sie sich verhalten wie Gesetz zum Beispiel.

Sonderbarerweise hat meine Rede vom 12. Januar 1908 einen Schriftsteller

veranlaßt, die Priorität des Gedankens der Arbeitsschule für sich in

Anspruch zu nehmen. Da ich sie niemals für mich behauptet habe, bleibt

mir die Antwort erspart. Nur das eine will ich bemerken: Die _Idee_ der

Arbeitsschule ist so alt wie die Erziehungslehre. (Vgl. Plato, leg., S.

819ff., Oxforder Ausgabe von Burnet.) Aber Ideen werden erst lebendig,

wenn sie, völlig zu Ende gedacht, in realen, den Zeitverhältnissen

angepaßten Formen, die Probe auf ihre Verwirklichungsmöglichkeit zu

machen in der Lage sind.

München, im Dezember 1911.

GEORG KERSCHENSTEINER

VORBEMERKUNG ZUR VIERTEN AUFLAGE

Die _dritte_ Auflage, die mitten im Kriege nötig wurde, benutzte ich a)

zur Herausarbeitung eines _wissenschaftlichen Begriffes der

Arbeitsschule_, also eines Begriffes, der nicht mehr bloß beschreibt,

sondern definiert, b) zur vollständigen _Darstellung des

Arbeitsschulbetriebes der vier aufsteigenden Versuchsklassen Münchens_.

Diese Darstellung erschien mir um so notwendiger, als eine allgemeine

Theorie der Arbeitsschule durchaus noch nichts darüber zu enthalten

braucht, ob auch eine _Volksschule_, und zwar vor allem deren unteren vier

Klassen, im Geiste der definierten Arbeitsschule geführt werden _kann_.

Wäre Arbeitsschule schon eine Schule, die »Werkunterricht« oder

»Handfertigkeit« als _Prinzip_ in ihrem ganzen Betrieb eingeführt hat, ja

wäre sie eine, die außerdem auch noch Handfertigkeit in besonderen

Werkstätten als eigenes _Unterrichtsfach_ berücksichtigt, dann wäre diese

im Anhang gegebene Darstellung überflüssig. Aber die beiden Merkmale

machen die Schule noch zu keiner Arbeitsschule. Sie können vollständig

fehlen, und doch kann die Schule im echten Sinne des Wortes eine

Arbeitsschule sein. Das alte humanistische Gymnasium ist -- soweit es

gut geführt wird -- ein glänzendes Beispiel hiefür. Sie können beide

vorhanden sein, und doch kann die Schule des Charakters einer echten

Arbeitsschule entbehren.

Die vorliegende _vierte_ Auflage, die so unerwartet rasch nötig wurde,

enthält gegenüber der dritten keine wesentlichen Änderungen. Ich habe

nur, wo es mir nötig erschien, einige Ergänzungen eingefügt, da und dort

das Begriffliche noch schärfer umrissen und Ausdrucksweisen verbessert,

die mir nicht genau genug erschienen.

München, Ostern 1920.

GEORG KERSCHENSTEINER

INHALT

Seite

I. Der Staatszweck und die Aufgaben der

öffentlichen Schule 1

II. Die Berufsbildung als erste Aufgabe 25

III. Die zweite und dritte Aufgabe der

öffentlichen Schule 41

IV. Die Methoden der Arbeitsschule 59

V. Der fachliche Arbeitsunterricht und

der technische Lehrer 78

VI. Zusammenfassung und Schlußbetrachtung 93

Anhang: _Ein Organisationsbeispiel für städtische

Volksschulklassen_.

1. Vorbemerkungen 115

2. Durchführung des Lehrplanes in den zwei

Unterklassen 131

3. Durchführung des Lehrplanes in den zwei

Mittelklassen 175

4. Schlußbetrachtungen 197

I. DER STAATSZWECK UND DIE AUFGABEN DER ÖFFENTLICHEN SCHULE

Die öffentliche Schule ist mit dem Ende des 18. Jahrhunderts und im

Laufe des 19. Jahrhunderts in Deutschland ein Instrument der

Staatsverwaltung für bestimmte staatliche Zwecke geworden. Das

mittelalterliche Deutschland kannte kein öffentliches Bildungswesen des

Staates. Die Fürsorge um die geistige Entwicklung überließ der Staat

anderen Gemeinschaften. Nun aber führte er den _Schulzwang_ ein,

wenigstens für die Volksschule, und gab damit für deren staatliche

Zweckbestimmung einen gesetzmäßigen Ausdruck.

Solange wir nun für diese Zweckbestimmung der Schulen lediglich den

Zweck und die Aufgaben des _jeweils gegebenen Staates_ ins Auge fassen, so

lange wird sie der wissenschaftlichen Pädagogik keine befriedigende

Lösung bieten. Theoretische wie praktische Vernunft können unter

gewissen Umständen hier Einspruch erheben. Sobald wir aber den jeweils

gegebenen Staat als ein Entwicklungsprodukt betrachten, als einen sich

immer zweckmäßiger organisierenden Menschenverband, der durch die

Tätigkeit seiner Mitglieder mehr und mehr der freien Gestaltung der

sittlichen Persönlichkeit die Wege ebnen soll, der also selbst in der

Richtung des von der Ethik gezeichneten Kultur- und Rechtsstaates

wandert, ergibt sich mit der wissenschaftlichen Fundierung des

Staatszweckes auch die wissenschaftliche Fundierung des Zweckes der

Volks- wie höheren allgemeinen Schulen von selbst.

Ein Staatswesen, das in seinen Zielen und Einrichtungen den sittlichen

Gedanken verkörpert, ist ein höchstes _äußeres_, sittliches Gut. Denn es

ist, wie schon Hobbes, Locke, Spinoza betont haben, die Voraussetzung

dafür, daß der einzelne zum höchsten _inneren_, sittlichen Gut, zur

rechten Gesinnung der sittlich freien Persönlichkeit gelangen kann. Ja

der einzelne findet geradezu in dem Dienste der zeitlichen

Verwirklichung dieses Staatsideals nicht bloß eine schöne und würdige

Betätigung, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit zu seiner eigenen

sittlichen Vollendung. Dieser Auffassung steht nicht im Wege, daß heute

vorhandene Staaten noch weit entfernt sein mögen von diesem Ideal, daß

sie sogar ein Hindernis sein können für die Entwicklung der inneren

sittlichen Freiheit, daß ein bestimmter Staat dem von seiner Macht

betroffenen Individuum eher als ein höchstes Übel denn als ein höchstes

Gut erscheinen kann. In seinem nachgelassenen Werke, »Weltgeschichtliche

Betrachtungen«, hat sich sogar ein so ausgezeichneter Mann wie Jakob

Burckhardt zu der Behauptung verstiegen: »Das absolut Böse ist der

Staat.« Die Frage ist, ob er es sein muß, und die Antwort ist, daß wir

immer wieder die Menschen neue, bessere Staatsformen auf den Trümmern

der alten oder abseits von ihnen errichten sehen, in der Zuversicht, dem

Staatsideal näherzukommen, das uns die reine Vernunft als Hort der

sittlichen Freiheit und der inneren und äußeren Wohlfahrt des einzelnen

vor die Augen rückt, und daß wir tatsächlich die Staatsorganisationen im

Laufe der Geschichte mehr und mehr auf dem Wege zum Kultur- und

Rechtsstaat wandern sehen.

Es liegt nun die Frage nahe, ob es nicht auch andere höchste äußere

sittliche Güter gibt. Diese Frage will ich hier nicht eingehend

erörtern. Soweit ich die Untersuchungen der wissenschaftlichen Ethik

überblicken kann, scheint bei aller Unsicherheit vieler sonstiger

Ergebnisse das eine festgelegt zu sein, daß das höchste und

vollkommenste äußere sittliche Gut eine Organisation der Gesellschaft

ist, die jedem einzelnen alles das zu gewähren vermag, was für ihn

vermöge seiner einheitlichen Natur ein sittliches Gut ist. Angesichts

der Anfechtungen, die meine Forderungen durch gewisse Vertreter der

sogenannten wissenschaftlichen Pädagogik immer wieder erfahren,

erscheint es mir zweckmäßig zu versuchen, die von mir schon wiederholt

unternommene Beweisführung für diesen Satz im Anschluß an den Ideengang

Christoph Sigwarts aus seinem im Jahre 1907 erschienenen Büchlein

»Vorfragen der Ethik« (J. C. B. Mohr, Tübingen) in kurzen Zügen

klarzulegen.

Das Leben des Menschen rollt sich ab in einer Verfolgung von Zwecken. Es

gibt wohl auch noch beim Erwachsenen Stunden einer Betätigung, die frei

ist von allen selbst gesetzten Zwecken; aber sie füllen nur Pausen in

dem rastlosen Triebwerk unserer teleologisch gerichteten geistigen

Natur. Jeder Zweck, den wir uns setzen, hat die Tendenz, nach seiner

Verwirklichung zu drängen. Dabei ordnen sich alle Zwecke in unserem

Bewußtsein nach ihrem Werte für uns. Je höher der Wert eines Zweckes in

unserem Bewußtsein steht, mit desto größerer Energie trachten wir nach

seiner Verwirklichung. Die größere Kraftentfaltung wird _der_ Zweck in uns

auslösen, den als höchsten Zweck anzuerkennen wir _innerlich genötigt_

sind. Die innere Nötigung aus bloßer _Vernunft_ ist freilich nicht immer

stark genug, jeden Zwang zu überwinden, den unsere rein persönlichen

_Neigungen_ auf die Richtung unserer Tätigkeit ausüben.

Unter diesen Neigungen ist die stärkste, sich selbst zu leben, seinen

eigenen Trieben nachzugehen, eine Neigung, die als vornehmste auftritt

in dem Streben nach Ausbildung der inneren Persönlichkeit. Es gibt

Menschen, welche darin so weit gehen, diesen Zweck, dieses für sie

höchste Gut, so zu bestimmen, daß es von äußeren Bedingungen vollständig

unabhängig wird. Sie nehmen dann in den Bereich dieses höchsten Gutes

nur das auf, was von der Tätigkeit des einzelnen allein und direkt

abhängt. Sie suchen den letzten Zweck in einer bleibenden

Geistesverfassung, welcher der Wechsel der äußeren Bedingungen

gleichgültig ist. Die stoische Moral verfolgt diese Richtung. Daß es

einzelnen Menschen gelingt, diesen Weg einzuschlagen, beweist für die

Richtigkeit ihrer Anschauung nichts. Denn es gelingt ihnen nur, weil

alle anderen Menschen durch ihre Gesellschafts- oder Staatseinrichtungen

ihnen jenen Schutz gewähren, den sie brauchen, und jene Mittel

darbieten, die zu ihrer Vervollkommnung notwendig oder doch vorteilhaft

sind. Würden alle Menschen ebenso handeln, so wäre dieses Streben

alsbald ad absurdum geführt.

Der Mensch kann eben nicht für sich allein und aus sich allein leben.

Sein geistiges wie sein wirtschaftliches Leben wird ein für allemal von

allen Seiten, und zwar durch den Verkehr mit seinesgleichen günstig oder

ungünstig, glücklich oder unglücklich beeinflußt. Sowie _alle_ Menschen

den höchsten Zweck ausschließlich in einem Gut suchen, das abgelöst ist

von allen äußeren Bedingungen, von aller gemeinsamen Arbeit, von allem

irgendwie gestalteten Verkehr, hört auch die Möglichkeit auf, daß sie

diesen Zweck jemals erreichen können.

Auch rein psychologisch ist die Beschränkung auf sich selbst in dem

Suchen nach dem _allgemeinen_ höchsten Zweck unmöglich. Denn jeder

energisch gedachte Zweck, dessen Berechtigung aus der allgemeinen Natur

des Menschen abgeleitet wird und der darum allgemeine Gültigkeit haben

soll, enthält, ob wir wollen oder nicht, die Forderung, daß er auch

allgemein berechtigt ist, daß er auch allgemein gewollt werden muß. Ein

_allgemeiner_ dauernder Wille, daß jeder _aus sich allein und für sich

allein lebe_, ist undenkbar, weil die Erfahrung dessen Zweckmäßigkeit

sehr rasch widerlegen würde. Der allgemeine Wille kann nur auf eine

Ordnung des _gemeinsamen Lebens_ gerichtet sein, auf ein Gut, das nur in

einem Gesamtzustand einer in ihren Zwecken allseitig gerichteten

Gemeinschaft von Menschen verwirklicht werden kann.

Wie diese Ordnung des Gesamtzustandes einer Gemeinschaft von Menschen

beschaffen ist, das hängt ganz und gar von dem Kulturstande der

Gemeinschaft ab. Unter der hypothetischen Voraussetzung _vollkommener_

Menschen kann man sich eine Ordnung denken, die ausschließlich auf das

gesellschaftliche Gewissen gegründet ist. Dieses Gewissen wäre,

Vollkommenheit des Menschen vorausgesetzt, das _absolute_ Gewissen, in dem

alle denkbaren Werte und Zwecke in ein vollendetes unbestreitbares

System der Über- und Unterordnung gebracht wären. In diesem System

bestünde zugleich die Ordnung der Gemeinschaft. In Wirklichkeit wird sie

stets eine geschriebene Rechtsordnung sein, hinter der die souveräne

Strafgewalt der im Staate organisierten Gemeinschaft steht.

Wenn aber dieses gemeinschaftliche Gut ein höchster Zweck sein soll,

dann müssen in dem höchsten Zwecke alle niedrigeren Zwecke notwendig

enthalten sein. Diese niedrigeren Zwecke bestimmt unsere

sinnlich-geistige Natur. Von dieser unserer Natur sind die Gebiete

festgelegt, auf denen wir unsere Befriedigung suchen und finden können.

Diese Gebiete sind: die Sorge um das physische Wohlsein, die dazu

notwendige Beherrschung und Benützung der Naturkräfte, die Vereinigung

der Geschlechter, die leibliche und geistige Fürsorge um die

Nachkommenschaft, die Befriedigung der geselligen Triebe, die Betätigung

des Wissensdranges, die Betätigung unserer ästhetischen und

künstlerischen Natur, das Bedürfnis nach religiöser Erhebung, die freie

Gestaltung des sittlichen Wollens usw. Alle diese Triebe und Bedürfnisse

liegen in der menschlichen Natur. Aus ihnen entspringt eine Reihe von

allgemein berechtigten Zwecken und Zwecksystemen, wie sie in Wirtschaft,

Handel, Jugenderziehung, Familienleben, Wissenschaft, Kunst,

Religionsgemeinschaft verfolgt werden. Alle diese Zwecke müssen im

höchsten Zweck, in dem höchsten Gut enthalten sein. Die Rechtsordnung

der Gemeinschaft muß die Möglichkeit der Erfüllung dieser Zwecksysteme

in sich schließen.

Zugleich folgt aus der Forderung, daß das höchste Gut ein allgemein

anerkannter Zweck sein muß, von selbst, daß in der Arbeit für den

allgemeinen Zweck jeder auch seine Befriedigung finden muß und jeder den

allgemeinen Grundsätzen Folge leisten muß, von denen er erwartet, daß

durch sie der allgemeine Zweck erreicht wird. Die Organisation des

gesellschaftlichen Zustandes, der so als höchster Zweck aufgestellt

wird, muß natürlich auch die Mittel zur Befriedigung der individuell

verschiedenen Bedürfnisse enthalten, sie muß jedem die Möglichkeit

bieten, in der Weise seine Befriedigung zu finden, die seiner Natur,

wenigstens seiner ethisch entwickelten Natur, angemessen ist. Jeder

individualisierte Zweck ist soweit berechtigt, soweit er als Teil des

allgemeinen Zweckes gewollt werden kann. Denn die Befriedigung, welche

für alle in gleicher Weise erreichbar ist, liegt schließlich in der

Gewißheit für einen über das individuelle Bewußtsein und seine Schranken

hinausliegenden Zweck -- für einen Menschheits- und Weltzweck -- selbst

zu wirken, um den eigenen Wert als _Träger_ einer höheren Idee, als

Vollstrecker eines göttlichen Willens zu empfinden. In diesem Punkt

begegnen sich Ethik und Metaphysik.

So kommen wir von selbst auf eine durch autonome Rechtsgemeinschaft

organisierte Gemeinschaft, die eben im Rechts- und Kulturstaat

verkörpert ist. Sobald die Rechtsorganisation den eben erörterten

Bedingungen genügt, ist er das höchste äußere sittliche Gut,

und die übrigen Gemeinwesen, wie Familie, Berufsgemeinschaft,

Religionsgemeinschaft usw., müssen notwendig mit ihren Rechtsordnungen

in ihm enthalten sein, soweit sie sittliche Gemeinwesen sind. Denn sonst

wären ja wertvolle Zwecke des einzelnen, zu deren Erreichung er sich

immer erst in Unterverbänden vergesellschaftet, nicht im Gesamtzweck

enthalten.

Gewiß haben wir es hier mit einem idealen Staatsgebilde zu tun, aber mit

keinem utopischen, sondern mit einem aus unserer psychischen Natur

abgeleiteten wissenschaftlichen Ideale, dessen Erreichung allerdings

infolge der Mängel der menschlichen Natur unmöglich ist, dem wir uns

aber nähern können, sofern es uns gelingt, eine staatsbürgerliche

Erziehung zu organisieren, die nach einem solchen Ziele gerichtet ist.

In dieser Unternehmung mag uns das Bewußtsein stärken, daß tatsächlich

im Laufe der menschlichen Kultur die Staatsorganisation sich in der

Richtung einer immer besseren Rechts- und Kulturgesellschaft entwickelt

hat, wenn auch nicht geradlinig, sondern unter mancherlei Rückschlägen,

denen ein reines Machtgebilde wie der Staat immer notwendig ausgesetzt

sein wird.

Der Widerspruch, der sich gegen meine Forderungen vom Endzweck der

Erziehung immer wieder erhebt, rührt also von einem Mißverständnis her,

das trotz meiner wiederholten eingehenden Darlegungen des Staatsbegriffs

und des Begriffes der staatsbürgerlichen Erziehung nie die _Erziehung zur

Verwirklichung der ethischen Idee des höchsten äußeren Gutes im

wohlverstandenen Dienste des gegebenen Staates versteht_, sondern immer

nur die Erziehung zum blinden Dienst eines dauernd festgelegten

Staatsorganismus. Sobald die ehrliche Absicht vorhanden ist, diesen

Grundunterschied zu begreifen, wird auch das Mißverständnis

verschwinden.

Auch ein anderes Mißverständnis löst sich alsdann, das diejenigen

beherrscht, welche das Ziel aller Erziehung nicht etwa wie Herbart auf

die Charakterstärke der Sittlichkeit beschränken, sondern in der Bildung

der autonomen Persönlichkeit sehen, oder, wie Schulrat Gaudig sich

ausdrückt, in der _Selbst_bestimmung, in der Bestimmung zur »Idealität des

eigenen Ichs«. Wer als Erziehungszweck Selbstbestimmung aufstellt, muß

das Ziel dieser Selbstbestimmung eindeutig festlegen. Zu allen Zeiten

gab es Pädagogen, denen Selbstbestimmung oder autonome Charakterbildung

der Endzweck der Erziehung war. In dem Maße, als der Zögling sich

entwickelt, hat die heteronome Erziehung zurückzutreten. Die beste

Erziehung ist die, die den Erzieher selbst immer überflüssiger macht.

Mit dem reinen Formalismus der Selbstbestimmung aber ist ein greifbares

Ziel noch nicht gegeben.

Gaudig sucht das greifbare Ziel in der »Idealität des eigenen Ichs«.

Auch damit ist ein Inhalt noch nicht gegeben. Dessen ist sich Gaudig

auch bewußt. In der Zeitschrift für »Pädagogische Psychologie« sucht er

diesen Inhalt zu bestimmen (Jahrgang 1912, Heft 1 u. 10). Was er aber

dort schildert, ist einfach der »vollkommene Mensch«, nicht die

»spezifische« und immer »unvollkommen bleibende« Persönlichkeit. Sobald

man jedoch die Erziehung zur Persönlichkeit, die als »Idealität des

Ichs« ganz richtig bezeichnet ist, als Ziel aufstellt, muß man sich klar

sein, daß dieses »ideale Ich« als vollkommener Mensch gefaßt kein

_allgemeines_ Ziel sein kann. Es gibt so viele ideale Ich, als es Menschen

gibt. Die Idealisierung erfolgt durch das Lebendigwerden objektiver

Werte im jeweiligen Individuum. Welche Werte in ihm lebendig werden

können, das hängt von seiner Veranlagung ab.

Aber indem sie im Individuum lebendig werden, indem das Individuum durch

sie zu seiner ihm erreichbaren Idealität, d. i. Vollendung, kommt, wird

diese spezifische Persönlichkeit selbst ein allgemeiner objektiver Wert.

Die sich so ergebenden Werte sind jedoch sehr verschieden und bilden

eine aufsteigende Reihe bis zu jenem obersten Wert der Persönlichkeit,

die in der Hingabe an den allgemeinen Zweck im höchsten Gute des

sittlichen Gemeinwesens ihre eigene Vollendung und damit ihre

Lebensaufgabe sucht und findet. Auch ihre Zwecke sind im _allgemeinen_

Zweck, den wir oben als höchsten Zweck erkannt haben, enthalten, und

gerade die Möglichkeit der Selbstbestimmung zur sogenannten »Idealität

des eigenen Ichs«, soweit diese Idealität des einzelnen neben der aller

anderen bestehen kann, ist eines der wesentlichen Merkmale des höchsten

Gutes. Aus dieser Überlegung wird zugleich klar, daß es keinen Sinn hat,

die Pädagogik in Individual- und Sozialpädagogik zu scheiden. Die

wohlverstandenen Zwecke des einzelnen sind in dem allgemeinen Zweck der

Gemeinschaft, sofern diese Gemeinschaft als das höchste Gut bezeichnet

werden kann, enthalten. Es gibt kein sittliches Gemeinwesen, ohne daß

die Mehrzahl seiner Bürger sittliche Individuen sind. Es entwickelt sich

aber auch keine größere Zahl von sittlichen Individuen, wenn nicht die

Verfassung des Gemeinwesens und damit ihr allgemeiner Zweck auf einer

sittlichen Grundlage stehen.

Ich gehe demnach von der Voraussetzung aus, daß das sittliche

Gemeinwesen das höchste äußere sittliche Gut des Menschen ist; außerdem

mache ich die zweite Voraussetzung, daß der _gegebene_ Staat um so eher in

der Richtung zum idealen sittlichen Gemeinwesen sich bewegt, je mehr

durch die öffentliche Erziehung die Erkenntnis sich verbreitet, daß das

höchste innere sittliche Gut und das höchste äußere in wechselseitiger

Bedingtheit stehen, und je mehr infolge dieser Erkenntnis alle

Erziehungsmaßnahmen vom Gesichtspunkt des ethischen Staatsbegriffes aus

getroffen werden. Unter diesen beiden Voraussetzungen darf der gegebene

Staat auch Zweck und Aufgabe der öffentlichen Schulen aus seinem Zweck

und seinen Aufgaben heraus bestimmen.

Der Zweck aber des gegebenen Staates ist ein zweifacher: zunächst ein

egoistischer, nämlich die Fürsorge um den inneren und äußeren Schutz und

um die leibliche und geistige Wohlfahrt seiner Staatsangehörigen; dann

aber ein altruistischer, die allmähliche Herbeiführung des Reiches der

Humanität in der menschlichen Gesellschaft durch seine eigene

Entwicklung zu einem sittlichen Gemeinwesen und die Betätigung seiner

Kräfte in der Gemeinschaft der Kultur- und Rechtsstaaten. Von dem

Bewußtsein, daß die Kulturstaaten (in ihrem eigensten Interesse) auch

dieser zweiten Aufgabe dienen sollen, sind die Sieger im Weltkriege

trotz aller gegenteiligen Beteuerungen und Versicherungen nicht erfüllt

gewesen. Ihre »Friedensbestimmungen« haben der allmählichen

Herbeiführung des Reiches der Humanität in der menschlichen Gesellschaft

die größten Hindernisse bereitet. Möge die kommende Weltgeschichte

nicht den furchtbaren Beweis liefern, daß kein großer Staat ungestraft

dieser zweiten Forderung entgegen handelt! Anders steht natürlich die

Frage, ob _jeder_, auch der schwache und machtlose Staat, im Interesse der

Humanität allezeit für unterdrückte Staaten eintreten muß. Hierüber habe

ich mich in meiner Schrift »Staatsbürgerliche Erziehung der deutschen

Jugend« näher geäußert. Jedenfalls mahnen historisch gewordene Beispiele

zur Vorsicht. Aber etwas anderes ist es, die Normen und Gesetze der

Humanität absichtlich zu verletzen und etwas anderes zu ihrer Verletzung

mit Rücksicht auf die Existenz des eigenen Staatsvolkes zu schweigen.

Hier ist einer der Punkte, in welchen die Individualitätsmoral nicht

schlechtweg auf die Staatsmoral übertragen werden kann.

Wenn ich nun sage: Zweck der öffentlichen Volksschule (wozu natürlich

auch die Fortbildungsschule gehört) ist, die nachwachsende Generation so

erziehen zu helfen, daß sie dieser doppelten Aufgabe, sei es durch

Gewöhnung allein, sei es durch Gewöhnung und Einsicht nach Maßgabe der

vorhandenen Begabung dient, so ist damit nichts weniger als ein

utilitarisches Ziel aufgestellt, wie die Thüringer Herbartfreunde

behaupten, sondern in letzter Linie ein im höchsten Maße ethisches.

Indem ich dann den Menschen, der dem gegebenen Staat nur _im steten

Hinblick auf diese doppelte Aufgabe_ dient, _einen brauchbaren

Staatsbürger nenne_, bezeichne ich in aller Kürze als Zweck der

öffentlichen Schule des Staates und damit als Zweck der Erziehung

überhaupt, brauchbare Staatsbürger zu erziehen. Aus diesem Zweck ergeben

sich die Aufgaben der Schule, aus den Aufgaben folgen gewisse sachliche

Richtlinien oder Normen für die Organisation der Schule überhaupt und

demgemäß auch die Organisation der Schule, die wir mit dem Begriff

»Arbeitsschule« bezeichnen. Weitere Normen aber und die Methoden, die

einzelnen Aufgaben ganz oder teilweise durch eine Schule zu lösen,

hängen von den äußeren und inneren Verhältnissen ab, unter welchen die

leibliche und geistige Entwicklung des Zöglings vor sich geht. Aus der

Gesamtheit dieser Zwecke, Aufgaben, Wege und Methoden folgt jener

Begriff der Schule des modernen Staates, den ich mit dem Wort

»Arbeitsschule« bezeichne. In der Verfolgung der Aufgaben und

Organisationen, die aus dem von mir geforderten _höchsten_ Zweck der

Volksschule sich ergeben, wird sich zugleich zeigen, daß aus diesem

höchsten Zweck auch alle übrigen berechtigten Absichten und Zwecke der

Erziehung abgeleitet werden können, daß er also zugleich auch der _ganze_

Zweck der öffentlichen Erziehung ist.

Vor allem ist klar, daß niemand ein in unserem Sinne brauchbarer Bürger

eines Staates sein kann, der nicht eine Funktion in diesem Organismus

erfüllt, der also nicht irgendeine Arbeit leistet, die direkt oder

indirekt den Zwecken des Staatsverbandes zugute kommt. Wer die Segnungen

der Staatsordnung im Besitze geistiger und körperlicher Gesundheit

genießt, ohne an irgendeiner Stelle dieses allerdings sehr komplizierten

Zweckverbandes zur Leistung der gemeinsamen Arbeit an einem noch so

kleinen Stücke nach Maßgabe seiner Kräfte teilzunehmen, ist nicht nur

kein brauchbarer Staatsbürger, sondern handelt von vornherein

unsittlich. Wer ererbten Reichtum bloß dazu verwendet, sein eigenes

Leben für sich zu genießen, kann den Titel eines brauchbaren

Staatsbürgers nicht beanspruchen, weil er außer dem für alle

verbindlichen Steuerbetrag der gemeinsamen Arbeit, die ihm die

Behaglichkeit seines Daseins erlaubt, keine Gegenleistung

entgegenbringt. Dagegen kann selbst die Arbeit eines Straßenkehrers

sittlichen Wert annehmen, wenn sie vollzogen wird im Bewußtsein der

Notwendigkeit dieser Arbeit für die Gesamtheit.

Die _erste_ Forderung für den einzelnen im Staate ist also, daß er

befähigt und gewillt ist, irgendeine Funktion im Staate auszuüben oder,

wie wir es nennen können, in irgendeinem Berufe tätig zu sein und so

direkt oder indirekt den Staatszweck zu fördern. Daraus folgt die

primitivste Aufgabe der öffentlichen Schule. Die öffentliche Schule hat

zunächst die Aufgabe, dem einzelnen Zögling zu helfen, eine Arbeit im

Gesamtorganismus oder, wie wir sagen, einen Beruf zu ergreifen und ihn

so gut als möglich zu erfüllen. Das ist noch keine sittliche Aufgabe,

aber es ist die Grundbedingung, damit die öffentliche Schule überhaupt

sittliche Aufgaben ins Auge fassen kann.

Die _zweite_ Aufgabe, die an die Schule herantritt, ist nun, den einzelnen

zu gewöhnen, diesen Beruf als ein Amt zu betrachten, das nicht bloß im

Interesse der eigenen Lebenshaltung und der sittlichen Selbstbehauptung

auszuüben ist, sondern auch im Interesse des geordneten

Staatsverbandes, der dem einzelnen die Möglichkeit gibt, unter dem

Segen der Rechtsordnung und Kulturgemeinschaft seiner Arbeit und damit

seinem Lebensunterhalt nachzugehen. Je nach der Art des Berufes wird es

leicht, schwierig oder unmöglich sein, aus ihm zugleich einen _direkten_

Dienst im Interesse der Gesamtheit zu machen. Es gibt eine Reihe von

Berufen, in denen diese Auffassung dem Beruf zugleich die höchste Weihe

gibt. Es gibt eine Menge anderer Berufe, die nicht mit einer _direkten_

Arbeit für das Gemeinwohl verbunden werden können. Immer aber wird es

möglich sein, frühzeitig das Bewußtsein in der heranwachsenden

Generation zu entwickeln, daß jede Berufsarbeit vom Ausübenden als eine

im Dienste der Gesamtheit notwendige aufgefaßt werden kann und daß die

Übernahme jeder entlohnten Arbeit, wie einförmig und bescheiden sie auch

sein mag, eine Verpflichtung zur besten Leistung nach sich zieht.

Die _dritte_ und höchste Erziehungsaufgabe der öffentlichen Schule, die

natürlich entsprechende moralische und intellektuelle Begabung des

Zöglings voraussetzt, ist sodann, im Zögling Neigung und Kraft zu

entwickeln, neben und durch die Berufsarbeit und nicht zuletzt durch die

Arbeit am eigenen Ich, an der Vervollkommnung _seines_ spezifischen

Persönlichkeitswertes seinen Teil beizutragen, daß die Entwicklung des

gegebenen Staates, dem er angehört, in der Richtung zum Ideal eines

sittlichen Gemeinwesen vor sich gehe. Erst in diesem Zusammenhang kann

der subjektive Persönlichkeitswert zum objektiven Werte werden und damit

Anspruch auf einen Erziehungswert machen. Denn das Ideal des sittlichen

Gemeinwesens ist erst gegeben im harmonischen Bunde sittlich freier

Persönlichkeiten, die sich in ihren mannigfaltigen Verschiedenheiten

gegenseitig ergänzen und tragen.

Damit sind drei klare und bestimmt gezeichnete Aufgaben jeder

öffentlichen Schule und damit auch der Volksschule zugewiesen, und sie

umfassen zugleich den _ganzen_ Zweck der Erziehung. Ich bezeichne sie kurz

als

1. die Aufgabe der Berufsbildung oder doch deren Vorbereitung,

2. die Aufgabe der Versittlichung der Berufsbildung,

3. die Aufgabe der Versittlichung des Gemeinwesens, innerhalb dessen der

Beruf auszuüben ist.

Da die Versittlichung des Gemeinwesens gar nicht denkbar ist ohne die

Versittlichung derjenigen, die das Gemeinwesen bilden, so ist in diesen

drei Aufgaben von selbst die sittliche Erziehung des einzelnen mit

eingeschlossen.

Dabei fasse ich den Begriff der Versittlichung in dem formalen

_allgemeinsten Sinne_, der sich mit dem Begriffe Sittlichkeit verbinden

läßt, _als der widerspruchsfreien Einheit_ des durch die allgemeinen

Kulturgüter der Gemeinschaft entwickelten Seelenlebens eines

Individuums.

Die drei Aufgaben sind zugleich untrennbar miteinander verbunden. Man

kann keine ohne die beiden andern lösen. Man kann der Schule nicht die

Aufgabe der Mitarbeit an der Versittlichung des Gemeinwesens zuweisen,

ohne daß man den Schüler zu einer sittlichen Berufsauffassung erzieht,

und man kann dem Schüler keine sittliche Auffassung vom Berufe geben,

ohne ihn selbst so gründlich als möglich für diesen Beruf vorzubereiten.

Aber die Schule kann auch umgekehrt niemanden in der rechten Weise auf

seinen Beruf vorbereiten, ohne daß sie sich selbst als ein Mittel des

allgemeinen Zweckes fühlt, nämlich den gegebenen Staat seinem idealen

Zustand als Rechts- und Kulturstaat zuzuführen. Sobald sich die Schule

als Mittel eines anderen Zweckes fühlt, sobald sie etwa rein

wissenschaftliche, rein künstlerische, rein religiöse, rein

wirtschaftliche, kaufmännische, technische Zwecke ins Auge faßt, also

_einzelne_ Zwecke, die nicht _jedem_ ihrer Schüler _höchster_ Zweck sein

können, leidet darunter immer auch die Berufsbildung selbst. Die Schule

wird bestenfalls eine technische Schule, eine Schule, welche die Technik

um der Technik willen treibt, eine Schule für wissenschaftliches,

künstlerisches, wirtschaftliches, religiöses Virtuosentum, und zwar für

ein immer mehr und immer mannigfaltiger sich spezialisierendes

Virtuosentum. Unsere Universitäten entwickeln sich zusehends in dieser

für die Gesamtkultur so unheimlichen Richtung, die schließlich dahin

ausmündet, in der Mehrzahl ihrer Schüler beschränkte Spezialisten zu

erziehen, die selbst von ihrem Beruf nur mehr eine Seite, ja nur mehr

ein Stück einer Seite kennen und beherrschen lernen, an Stelle ihres

ganzen Berufes. Es vollzieht sich in solchen Schulen der gleiche Prozeß,

wie er sich bereits in der Industrie zum ungeheuren Schaden unserer

Gesamtkultur vollzogen hat, der Prozeß der ins Endlose gehenden

Arbeitsteilung.

Ist dieser Prozeß der atomisierenden Arbeitsteilung der

Kulturentwicklung immanent, dann haben wir es mit einer neuen Seite der

»Tragödie der Kultur« zu tun, von der Georg Simmel in seinem Essay zwei

andere Seiten so eindrucksvoll geschildert hat. Nun haben sich gewiß mit

fortschreitender Kultur der _vernünftigen_ Menschheit die Berufe

spezialisiert, genau ebenso wie mit fortschreitender Entwicklung der

_unvernünftigen_ andern Organismen die Zellen in ihren Funktionen sich

spezialisiert haben. Aber jede einzelne Zelle ist in bezug auf den

Gesamtzellenstaat, dem sie angehört, mag dieser auch noch so hoch

entwickelt sein, nach meiner Kenntnis immer noch unvergleichlich reicher

mit Berufsfunktionen bedacht als unzählige der geistigen und manuellen

Arbeiter im Menschenstaat. Sollte die Vernunft des Menschen in Rücksicht

auf die Entwicklung des menschlichen Vernunftstaates ohnmächtiger sein

als die Instinkte der Zellen in Rücksicht auf die Entwicklung des

organischen Zellenstaates?

II. DIE BERUFSBILDUNG ALS ERSTE AUFGABE

Die erste und vordringlichste Aufgabe der öffentlichen Schule (Volks-,

Fortbildungs- und höheren Schule) ist also die _Berufsbildung_, oder doch

die Vorbereitung auf den Beruf. Das scheint zunächst mit der

gegenwärtigen Auffassung der allgemeinen Schulen in vollständigem

Widerspruch zu stehen. Allein kein Geringerer als Pestalozzi selbst war

durch und durch von dieser Anschauung erfüllt, obwohl ihm als letztes

Ziel gleich mir die allgemeine Menschenbildung vor Augen schwebte. Nie

wird Pestalozzi müde, diese erste und vorwiegende Aufgabe zu betonen.

Dem »Bücherleben« der Schule stellt er das »Berufsleben« gerne

gegenüber. »Wenn ein Bauernknabe mit dem Vater täglich ins Feld geht, an

seinem gewohnheitlichen Tun, soweit er kann, teilnimmt, so genießt er

geradezu die Bildung, die er nötig hat.« (Seyffarthausgabe IX, 236.)

»Man kommt immer früh genug zum _Viel_wissen, wenn man lernt _recht_

wissen, und recht wissen lernt man nie, wenn man nicht in der Nähe, bei den

Seinigen und bei dem Tun anfängt.« (Seyffarthausgabe IV, 90.) »Reiner

Wahrheitssinn bildet sich in engen Kreisen, und reine Menschenweisheit

ruht auf dem festen Grund der Kenntnis seiner nähesten Verhältnisse und

der ausgebildeten Behandlungsfähigkeit seiner nähesten Angelegenheiten.«

(Seyffarthausgabe III, 314.) Ja, er löst sich als Kind seiner Zeit nicht

einmal von dem Gedanken los, daß der Beruf seines Zöglings in dem _Stande_

aufgehe, in dem er geboren ist. Große Teile seines Schwanengesanges, in

welchem er die Erfahrungen und pädagogischen Anschauungen seines Lebens

zusammenfaßt, sind von dieser Auffassung der ersten Aufgabe der

Volksschule erfüllt. Bei den sehr viel einfacheren Verhältnissen seiner

Zeit lag auch kein Gedanke näher als der, die innere Organisation der

Volksschule den Zwecken des Standes anzupassen, aus dem die Zöglinge

genommen waren und in den sie naturgemäß wieder hineinwuchsen.

Diese Verhältnisse haben sich in den verflossenen hundert Jahren

geändert. Nicht nur, daß die Stände als _fixierte_ Schichten der

Staatsorganisation verschwunden sind, auch die Arbeitsverhältnisse, wie

sie namentlich die Industrie gebracht hat, lassen eine rein berufliche

Gestaltung der elementaren Volksschule, welche die Zwecke der

Menschenbildung im Auge haben muß, im allgemeinen als unmöglich

erscheinen. Nichtsdestoweniger bleibt auch heute der elementaren

Volksschule die Aufgabe der Vorbereitung auf den zukünftigen Beruf des

Zöglings zugewiesen. Die ungeheure Mehrzahl aller Menschen im Staate

steht im Dienste der rein manuellen Berufe, und dies wird für alle

Zeiten Geltung haben. Denn jedes menschliche Gemeinwesen hat ungleich

mehr körperliche als geistige Arbeiter nötig. Auch die Begabung der

Massen liegt zunächst durchaus nicht auf den Arbeitsgebieten rein

geistiger Tätigkeit, sondern der manuellen Arbeit, aus der sich ja im

Laufe der Kultur die geistige Arbeit überhaupt erst entwickelt hat. Das

Handwerk ist nicht nur die Grundlage aller echten Kunst, sondern auch

die Grundlage aller echten Wissenschaft. Eine öffentliche Schule, die

auf _geistige_ wie _manuelle_ Berufe vorzubereiten hat, ist daher schlecht

organisiert, wenn sie keine Einrichtung hat, die manuellen Fähigkeiten

des Zöglings zu entwickeln. Sie ist um so schlechter organisiert, als ja

auch in der ganzen Entwicklung des Kindes die körperliche und manuelle

der geistigen vorangeht, als insbesondere in der Zeit vom 3. bis 14.

Lebensjahre die Instinkte und Triebe für manuelle Betätigung durchaus

vorherrschen. Für Schulen, die _nur_ für rein geistige Berufe vorbereiten

sollen, wie dies bei einer alten Gruppe der höheren Schulen der Fall

ist, für Menschen, die, nachdem ihre Instinkte für manuelle Tätigkeit im

wesentlichen erloschen sind, wenn sie ihre Schuldigkeit für die

Entwicklung des normalen Gebrauchs der Glieder und der Sinnesorgane

getan haben, fast ausschließlich unter der Macht der intellektuellen

Triebe stehen, für solche erachte ich Erziehungseinrichtungen zur

manuellen Betätigung (von rein körperlichen Übungen im Interesse einer

gesunden Lebensführung abgesehen) in keiner Weise notwendig. Da es

Menschen dieser Art gibt und auch Berufe, denen sie sich von selbst

zubewegen, so kann ich mir daher auch wohlorganisierte »Arbeitsschulen«

denken, die keinerlei _manuelle_ Betätigung in irgendwelchen besonderen

Werkstätten oder auch nur abseits von besonderen Werkstätten mit

irgendwelchem Unterrichtsbetrieb verbunden kennen.

Für alle anderen Zöglinge aber sind Schulen, die solcher Einrichtungen

entbehren, schlecht organisierte Schulen. Insbesondere muß jede

Volksschule aus den angestellten Erwägungen heraus irgendwelche

praktische Arbeitsplätze, Werkstätten, Gärten, Schulküchen, Nähstuben,

Laboratorien haben, um auf ihnen systematisch die Instinkte für manuelle

Tätigkeit zu entwickeln, den Zögling zu gewöhnen, immer sorgfältiger,

ehrlicher, gewissenhafter, durchdachter die manuellen Arbeitsprozesse

auszuführen. Nur so wird eine der Hauptgrundlagen seiner späteren und

durch die Fortbildungsschule direkt aufzugreifenden Berufsbildung

geschaffen, nämlich die frühzeitige Gewöhnung an wohlüberlegte,

mustergültige, solide, ehrliche manuelle Arbeit. Mit anderen Worten, um

mich eines der bekannten Schlagwörter zu bedienen: In der

wohlorganisierten öffentlichen Volksschule muß der Arbeitsunterricht

auch als ein in sich geschlossenes _Unterrichtsfach_ auftreten. Dieser

Arbeitsunterricht als Fach ist nicht eine »Entweihung« der Volksschule,

sondern ihr größter Segen. In Bayern ist seit mehr als 100 Jahren in

einer großen Zahl von Mädchenklassen der Arbeitsunterricht als Fach

eingeführt, in München seit fast 50 Jahren in nicht weniger als

durchschnittlich drei Stunden in der Woche, und keinem Menschen ist es

bis heute nur im Traum eingefallen, diesen Unterricht, der ruhig für

sich seine eigenen geschlossenen Bahnen läuft, als eine Entweihung der

Mädchenschule zu betrachten und aus dem Lehrplan der Mädchenvolksschule

zu streichen. Nun wird man vielleicht einwenden: Stricken, Nähen,

Leibwäsche herstellen und sie ausbessern ist der Beruf fast aller

Mädchen. Aber nicht alle Knaben ergreifen den gleichen manuellen Beruf.

Das ist richtig. Aber daraus zu schließen, daß man deswegen überhaupt

keinen systematischen Arbeitsunterricht in den inneren Organismus der

Schule eingliedern darf, ein solcher Schluß steht ungefähr auf der

gleichen Höhe wie der, daß, weil nicht alle Menschen die gleiche Nahrung

vertragen, man ihnen am besten gar keine Nahrung gibt.

Noch vor hundert Jahren, da der Geist Pestalozzis in den deutschen

Schulverwaltungen lebendig war, war es selbstverständlich, nicht bloß

für alle Mädchen, sondern auch für alle Knaben Arbeitsschulen und

Arbeitsunterricht zu fordern. Und wenn auch die Verfügungen in den

napoleonischen Wirren und in der nachher das Haupt erhebenden

Reaktionszeit nicht ausgeführt wurden, so zeigen sie doch zunächst

eine in dieser Hinsicht die Gegenwart überragende Einsicht und

redlichsten Willen. Der Allerhöchste Erlaß des Kurpfalzbayrischen

Generalschulendirektoriums von 1803 an die Lokalschulkommissionen

Bayerns ist ein schönes Beispiel hierfür. »Gewisse technische

Fertigkeiten sind jedem Menschen mehr oder minder notwendig. Darum ist

es notwendig, daß überall _Arbeitsschulen für Knaben und Mädchen_ angelegt

und mit Lehrschulen in Verbindung gebracht werden. Von diesen Schulen

sollen auch jene nicht freigesprochen werden, von denen es vorauszusehen

ist, daß sie einstens nicht notwendig haben zu arbeiten, um sich zu

ernähren; denn abgesehen vom Wechsel des Glücks, wodurch viele geerbten

Reichtum verlieren, so ist es immer gut, daß jeder lerne, den Vorzug zu

schätzen, sich selbst den notwendigen Unterhalt erwerben zu können und

jenen gehörig zu achten, der durch Arbeitsamkeit und Kunstfleiß sich

einen Wohlstand zu verschaffen versteht.« Dabei waren in jenen Zeiten

noch Familienwohnsitz und Arbeitsstätte des Vaters enge verbunden, und

die Jugend wuchs nicht auf, wie heute fast ausnahmslos in unseren großen

Städten, ohne die häusliche Schule der Arbeit, ja ohne auch nur den

kümmerlichsten Einblick in die manuelle Arbeit des Vaters zu gewinnen

und vom Zauber ihres Segens erfaßt zu werden.

Wesentlich tiefer noch gräbt um die gleiche Zeit der Leiter des

Frankfurter »Philanthropins« _Jakob Molitor_, ganz in Pestalozzischen

Gedankengängen sich bewegend. Man glaubt in _John Dewey's_ »School and

Society« von 1901 zu lesen, wenn man in seiner Abhandlung »Über die

bürgerliche Erziehung« die Sätze findet: »Es ist der größte Fehler

unserer heutigen Erziehung, daß sie die Kinder mit allem bekannt macht,

was in der Ferne liegt, und in demjenigen ganz unwissend läßt, was sich

in ihrer Nähe befindet. _Deshalb ist zwischen dem Leben und unserer

Schule jetzt so eine ungeheure Kluft. Die Schule ist eine eigene fremde

Welt, in der das Kind ganz andere Dinge hört, als es im Leben sieht_....

Die lebendige Kraft der alten Erziehung beruhte darauf, daß sie mit den

Umgebungen anfing.... Unter dem Gewühle von reger Tätigkeit, mitten

unter den Geräten und Werkzeugen der Arbeit ... wächst das Kind des

Landmannes und des Handwerkers empor. Es siehet und höret von Jugend

auf, und was es siehet und höret, wirkt lebendig und kräftig auf seinen

Sinn. _Der Acker, die Werkstätte, wird ihm der Mittelpunkt seiner Welt

und seines Daseins_, der Punkt, um den sich alle Gedanken drehen, an den

sich alle Begriffe anknüpfen, von dem sie ausgehen und wohin sie alle

zuletzt wieder zurückkehren.... Sie (die Schule) sollte, so wie es in dem

Gange des Lebens immer geschieht, _überall mit der Praxis beginnen und

aus ihr die Theorie entwickeln_.... Man darf nie aus dem Auge verlieren:

die Kinder von Jugend auf mit ihrem künftigen Stande und dessen

Verhältnissen und Beschäftigungen bekannt zu machen, und solchergestalt

deren Gegenstand jederzeit zum _lebendigen Mittelpunkt aller

Betrachtungen_ zu machen.« Muthesius, der in einem Artikel

»Fortbildungsschule und Volksschule« in den Pädagog. Blättern neuerdings

auf Molitor hingewiesen hat, glaubt sicher, daß Molitors Schrift Goethe

bei der Abfassung der pädagogischen Provinz in Wilhelm Meisters

Wanderjahren fruchtbare Anregungen gegeben hat, nachdem Bettina Brentano

ihn mit Molitors Schriften bekannt gemacht habe. Das ist um so

wahrscheinlicher, als Goethes Anschauungen über Erziehung zu allen

Zeiten in der gleichen Richtung sich bewegt hatten, wie ich an anderer

Stelle zeigen konnte.

Der Zweck der _vorbereitenden_ Erziehung für den manuellen Beruf liegt

indes nicht in der Einführung in die Arbeitsprozesse, Werkzeuge,

Maschinen und Materialien eines bestimmten Berufes, ebensowenig wie der

Zweck der vorbereitenden Erziehung für einen geistigen Beruf in der

Übermittlung von Kenntnissen für den zukünftigen Beruf besteht. Hier wie

dort liegt der Zweck der vorbereitenden Erziehung in der Gestaltung der

Organe, die für die Ausbildung des Berufes notwendig sind, in der

Gewöhnung an ehrliche Arbeitsmethoden, an immer größere Sorgfalt,

Gründlichkeit und Umsicht, und in der Erweckung der rechten

Arbeitsfreude. Wer in irgendeiner systematischen Beschäftigung (mit

Holzarbeit z. B.) diese Qualitäten erworben hat, der besitzt sie und

wendet sie bei jeder manuellen Arbeit an, die der spätere Beruf bringt,

genau ebenso wie derjenige, der im Latein oder in der Mathematik seine

logische Denkfähigkeit, seine Gewissenhaftigkeit und Wahrheitsliebe

entwickelt hat, sie besitzt und anwendet, wenn er auch später nicht

Philologie, Mathematiker oder Naturwissenschaftler wird, sondern Jurist,

Historiker oder Philosoph. Ja die Übertragung dieser in einer _manuellen_

Arbeitserziehung erwachsenen Qualitäten auf manuelle Arbeiten anderer

Gebiete ist sehr viel gesicherter als die Übertragung erworbener

Qualitäten auf _geistigen_ Arbeitsgebieten, wo nicht selten Vorurteile,

Parteimeinungen, religiöse Bindungen usw. verhindern, die auf einem

Gebiete sich auswirkende Kraft der Wahrheitsliebe und des logischen

Denkens in gleicher Rücksichtslosigkeit auf anderen Gebieten schaffen zu

lassen.

Begriff der Arbeitsschule · 第 1 / 10 段