Kremskoje, 23. Juni.
Gnädige Frau! Hätte Ihr Sohn mich persönlich beleidigt oder angegriffen,
so hätte es Ihrer Fürbitte nicht bedurft, damit ich seiner Jugend und
seinem ungestümen Charakter die Kränkung unbedingt vergeben hätte.
Unglücklicherweise ist es nicht die Privatperson, an die Sie sich
wenden, sondern der Vertreter der Regierung; als solcher kann ich nicht
großmütig sein, denn den Staat angehend handelt es sich nicht um
Gefühle, sondern um Nutzen und Notwendigkeit. Ich habe den jungen Mann,
dessen Gesinnung mir bekannt war, zeitig gewarnt, sowohl in seinem wie
im Interesse seiner unglücklichen Eltern; damit, daß er meine Warnung
unbeachtet ließ, erklärte er, die Folgen seiner Handlungsweise auf sich
nehmen zu wollen. Ich traue ihm zu, daß er selbst weder um Gnade bittet,
noch der Regierung aus ihrer Strenge einen Vorwurf machen wird.
Ihnen zu sagen, gnädige Frau, wie sehr ich mit Ihnen empfinde, hätte ich
vielleicht nur das Recht, wenn ich Ihre Bitte gewähren könnte. Erlauben
Sie mir jedoch, Ihnen zu sagen, daß ich Ihnen dankbar wäre, wenn Sie mir
jemals Gelegenheit gäben, Ihnen mein aufrichtiges und schmerzliches
Mitgefühl durch die Tat zu beweisen.
Ihr ergebener
Jegor von Rasimkara.