Edelmann, der sich noch mit seiner Hand schneuzte. Und zwar tat er das,
weil er dem Nasenschleim nicht das Privileg einräumen wollte, in feiner
Wäsche aufgenommen und sorgfältig eingesteckt zu werden. Er hielt es
für viel verständiger, sich dieser Unreinlichkeit zu entledigen, wo es
gerade sei. Und Montaigne pflichtete ihm bei!
*
Noch im 17. Jahrhundert war der Gebrauch des Taschentuches so wenig
absolutes Erfordernis des wohlerzogenen Mannes, daß selbst ein großer
Herr sich der Finger bedienen durfte. Eines Tages sah Hauterive de
l’Aubespine, ein Edelmann von hohem Range, die Blüte Frankreichs bei
sich, darunter den berühmten Turenne. Als während des Mahles Hauterive
sich schneuzen mußte, +drückte er mit dem Finger ein Nasenloch zu und
schleuderte den Inhalt des andern wie einen Pfeil gegen den Kamin+.
Dabei machte er ein Geräusch wie ein Pistolenschuß. Ruvigny rief bei
dieser Detonation zum großen Gaudium der andern aus: »Mein Herr, Sie
sind doch hoffentlich nicht verwundet?«
De la Mésangère schrieb im Jahre 1797 über dieses nicht sehr
appetitliche Thema: »Vor einigen Jahren machte man eine Kunst daraus,
sich zu schneuzen. Der eine ahmte den Trompetenton nach, der andere das
Schnurren der Katze. Der Gipfel der Vollendung bestand darin, weder zu
viel noch zu wenig Geräusch zu verursachen.«[250]
*
Einen Einblick in das höfische Zeremoniell gewährt uns die
Kammerordnung Herzog Wilhelms V. (dankt 1595 ab, † 1626) von Bayern
vom Jahre 1589. Dieser fromme, ja asketische Monarch bestimmt: »Alß
wir unß dann anzuclaiden wellen anfangen und die Camerpersohnen
darzue verordent werden, sollen die Camerer die Rekh und Mentl in der
Vorcamer von sich legen und also eingenestlet in den Goldern (Kollern)
oder Rekhlen mit anhangenden Iren Rapieren und seittenwähren zu uns
hineingehen und nach vorgehender reverentz on alle Dif(f)erenz und
forgang, wie bißhero geschehen, sondern vertraulich under einander
zu dienen anfachen. Wir verordnen es dann in dieser Instruction oder
ordnung in nachvolgendem anderst, hat es seinen Weg; Nemblich es soll
unser Oberst Camerer oder in seinem abwesen der von uns verordnet
verwalter und, so der kheiner vorhanden, allzeit dem Dienst nach der
öltist oder auch ain anderer Camerer das Schlafhemet von uns empfahen
und alßbaldt unser Leibbarbierer oder in seinem abwesen ainer aus den
Camerdienern unsern Leib mit Tüechern reiben und abstreichen, dieweil
uns der Oberst Camerer den Camb raichen, damit wir uns selbs daß Haar
und Parth khemen, alß dann unser Obrist Camerer das hemet von dem
Camerdiener nemmen und unß solchcs sowol als hernach den Prustfleckh
und gestrickht hemetgeben. Volgents solle uns ainer aus den Camerern
die Leinen sockhen und dariber die Hosen, schuech und Pantofel, deren
Ime die Camerdiener indifferenter ains nach dem andern raichen sollen,
anlegen. Auf dasselb soll uns das Tuech, so wir zu dem hendwaschen fir
unß zu braitten pflegen, gegeben werden und daruf aus unsern Camerern
ainer daß Peckhen und khandlen und der ander daß Mundtwasser nemmen und
mit vorgehender Credentz daß Wasser, der Obrist oder anderer Camerer
aber das Tuech zum Trinckhen raichen, welche alßdan nach verrichtem
handwaschen daß handt- und Mundtwasser auszeschitten und das Peckhe(n)
wiederumben zu seubern wie auch bemelte Tüecher dem Camerdiener
zuestellen sollen. Also solle uns hernach unser oberster Camerer daß
Wames raichen, uns anlegen und aus den Camerern ainer den Nachtrockh
von uns nemmen, aus unsern Camerdienern ainem zuestellen und je zween
von den Camerern uns einnesteln und alsoforth ganz und gar ankhlaiden
und, so offt es auch von nothen, die seitenwehr, Pareth oder Gurt und
gulden flüß (Goldenes Vließ) geben.
Der Leibbarbierer sollr, da wir es begern, dem obristen Camerer, mit
ainem Haubttuech verdeckht, daß Zanpulfer und Handsaiffen langen,
derselb uns solches auf vorgehende Credenzung zu gebrauchen raichen und
Ime, Barbierer, hernach wider zuestellen.
Wenn wir dann auß unser Camer in die Vorcamer gleich alßbalden gehen,
so sollen uns unsere Camerer alle vor(--), die Oberst Camerer aber
strackhs volgen und nachgehen, uns zue und von der khurchen biß zu der
Tafel belaitten. Da wir auch die Wöhr im Zimer nit wurden anhengen,
solle sy der Obrist Camerer uns und sonst niemandts nachtragen.«[251]
*
In dieser umständlichen Art sind auch die andern Dienste, der bei der
Tafel, beim Auskleiden etc. festgesetzt. Interessant ist aber diese
Stelle nicht nur wegen ihrer zeremoniösen Umständlichkeit, die den
spanischen Einfluß deutlich verrät und sich wesentlich vom Brauch der
andern damaligen deutschen Höfe unterscheidet, auch nicht allein,
weil sie uns Gelegenheit bietet, die Toilette des Fürsten genau zu
verfolgen, sondern besonders deshalb, weil sie lehrt, +daß man sich
damals nicht wusch+! Nur Hände und Zähne kommen mit dem Wasser in
Berührung. Das andere wird schlecht und recht durch Abreiben mit
Tüchern ersetzt.
*
Madame Campan erzählt in ihren berühmten Memoiren folgende Geschichte,
die die unglückliche Marie Antoinette zum Gegenstand hat:
Das Ankleiden der Prinzessin war ein Meisterwerk der Etikette. Hier
war alles vorgeschrieben... Wenn eine Prinzessin der königlichen
Familie beim Ankleiden der Königin zugegen war, mußte die Ehrendame
ihr ihre Funktionen abtreten. Aber sie zedierte sie nicht direkt
den Prinzessinnen von Geblüt; in diesem Falle gab die Ehrendame das
Hemd der ersten Kammerfrau zurück, die es der Prinzessin von Geblüt
überreichte. Jede dieser Damen beobachtete skrupulös diese Gebräuche
als Bestandteile ihrer Rechte bildend.
An einem Wintertage ereignete es sich, daß die Königin, bereits ganz
entkleidet, im Begriffe war, ihr Hemd anzuziehen. Ich hielt es ganz
entfaltet. Die Ehrendame tritt ein, beeilt sich, ihre Handschuhe
auszuziehen und nimmt das Hemd. Es klopft leise an die Tür, man öffnet:
es ist die Frau Herzogin von Orléans; ihre Handschuhe sind ausgezogen,
sie tritt vor, um das Hemd zu nehmen, aber die Ehrendame darf es ihr
nicht reichen; sie gibt es mir zurück, ich gebe es der Prinzessin. Es
klopft neuerdings: es ist Madame, Gräfin von der Provence; die Herzogin
von Orléans überreicht ihr das Hemd. Die Königin hielt ihre Arme über
der Brust gekreuzt und schien zu frieren. Madame sieht ihre peinliche
Haltung, wirft nur ihr Taschentuch fort, behält die Handschuhe an und
bringt, indem sie ihr das Hemd überstreift, die Haare der Königin in
Unordnung. Diese lächelt, um ihre Ungeduld zu bemänteln, aber erst,
nachdem sie mehrmals zwischen den Zähnen gemurmelt hatte: »Das ist
scheußlich. Welche Belästigung.«[252]
*
+In der Vergangenheit trauerte das ganze Land um den Tod des
Landesfürsten+, und zwar in Frankreich +ein volles Jahr lang+. Die
ganze Nation ging schwarz. Kein Bürger, mag er in noch so beschränkten
Verhältnissen gelebt haben, der nicht Trauerkleidung getragen, auf
Schmuck verzichtet und seine Familie und Dienstboten zum mindesten in
dunkle Gewandung gesteckt hätte. Allerdings erhielten die Angestellten
des Hofes -- ein Begriff, der außerordentlich weit gefaßt wurde -- von
diesem die Trauerkleidung geliefert. Es genügte aber nicht, für die
eigenen Fürsten Trauer anzulegen, +man trug in Paris Trauer um jeden
europäischen Fürsten+.
Da die lange Hoftrauer so drückend, besonders von der Luxusindustrie,
empfunden wurde, reduzierte eine königliche Ordonnanze vom 23. Juni
1716 ihre Dauer auf ein halbes Jahr. Natürlich gab es über die Art
ihrer Ausführung die genauesten Vorschriften.
Übrigens war auch die Privattrauer -- die ersten Zeugnisse, daß
die Trauer überhaupt äußerlich kenntlich gemacht wurde, gehen in
Frankreich nicht weiter, als zum Beginn des 14. Jahrhunderts zurück
-- außerordentlich riguros. Aliénor de Poitiers, eine große Dame, die
zwischen 1484 und 1491 »Les honneurs de la Cour« schrieb, ein Buch,
in dem die genauesten Details über Fragen der Etikette sich finden,
erzählt, daß ihre Standesgenossinnen beim Tode der Eltern neun Tage
lang auf ihrem Bett sitzen mußten, zugedeckt mit blauem Tuche. Das
Zimmer aber mußten sie sechs Wochen hüten. Bei dieser großen Trauer um
Gatten oder Eltern durfte man auch weder Ringe noch Handschuhe tragen.
*
Nach dem Tode des Herzogs von Bourbon im Jahre 1456 blieb seine
Tochter, Frau von Charolais, nicht weniger als sechs Wochen in ihrem
Zimmer, und zwar auf einem mit weißem Tuche überzogenen Bett liegend.
Das Zimmer aber war ganz mit schwarzem Tuch ausgeschlagen, und schwarze
Tücher vertraten auch die Stelle von Teppichen. Davor aber war ein
großes Gemach ebenso hergerichtet. Übrigens lag sie, wenn sie allein
war, weder immer, noch blieb sie stets im gleichen Zimmer. 40 Tage
Stubenarrest nach dem Tode des Gatten war so gebräuchlich, daß ein
Jahrhundert später Katharina von Medici fast getadelt wird, als sie
sich nicht fügte.
Die Witwe mußte ihre Trauerkleidung immer tragen, es sei denn, sie
verheiratete sich wieder, was selten genug vorkam, schon weil die
Kirche es nicht gern sah. Übrigens war diese Witwentracht schwarz oder
grau, zu Beginn des 16. Jahrhunderts und im 17. weiß, ebenso weiß bei
Königinnen noch im 18. Jahrhundert. Im 16. Jahrhundert mußten die
Witwen ihre Haare zwei Jahre lang verbergen und nur mit einem bis zu
den Füßen reichenden Schleier ausgehen.
Heinrich III. von Frankreich trug nach dem Tode der Marie von Kleve an
seiner ausnahmsweise schwarzen Kleidung silberne Tränen, Totenköpfe
und ähnliche Embleme. Nach dem frühen Tode Karls VIII. 1498 trug Anna
von Bretagne um ihn, abweichend vom königlichen Brauch, schwarze
Trauer. Neun Monate nach seinem Tode hatte sie sich aber durch die Ehe
mit Ludwig XII. getröstet. Als sie starb, trauerte ihr zweiter Gatte
auch schwarz um sie und ließ keinen Gesandten vor, der nicht schwarz
gekleidet war. Auch er heiratete neun Monate später wieder. Regel war,
daß die Könige in Violett trauerten, sogar noch im 18. Jahrhundert,
noch Napoleon hielt den Brauch aufrecht. Brantôme sagte ausdrücklich,
daß Maria Stuart weiß trauerte, also sich dem Brauch fügte. Noch heute
heißt ein Zimmer im Hotel Cluny »Zimmer der weißen Königin«, weil Marie
von England, die junge Witwe Ludwigs XII., sich dorthin zurückgezogen
hatte.[253]
*
Über die Volkssitten, die im Jahre der Entdeckung Amerikas im
bischöflichen Brixen herrschten, unterrichtet uns ein gleichzeitiger
venetianischer Reisebericht. »Hier verbrachten wir den Rest des
Feiertages (Fronleichnam) und nahmen wahr, daß die Einwohner sich in
ihren Häusern sehr vergnügten, indem sie, das Haupt mit Eichen- oder
Efeuguirlanden geschmückt, mit den Frauen zum Klange der Querpfeife
tanzten. Danach führte jeder seine Dame zu einem Sitz, wobei er sie
+mit sehr großer Ausgelassenheit umarmte und herzte+. Auch einige junge
Venezianer Edelleute aus der Begleitung der Gesandten versuchten mit
den hübschesten Damen zum Zeichen ihres Wohlgefallens auf dem Balle zu
tanzen. In Brixen herrscht überhaupt ein ausgelassener Ton, denn +auf
den Straßen ist es+ -- und zwar nicht bloß den Einheimischen, sondern
auch den Fremden -- +erlaubt, junge Damen anzufassen und zu berühren
und ihnen Liebenswürdigkeiten zu sagen+.«[254]
Also ein Seitenstück zu dem aus dem 1. Bande bekannten Bericht des
Bracciolini aus den Bädern in der Schweiz! Nur daß es hier wenigstens
äußerlich trockener war.
*
Von den Sitten in Venedig, das Keyßler 1730 besuchte, erzählt er:
»Eine Maitresse zu halten, wird einigermaßen für ein unabsonderliches
Recht eines Edelmannes gehalten: und wenn einer durch seine Armuth
verhindert ist, für sich allein eine Beyschläferin zu unterhalten;
+so tritt er mit drey oder vier Mannspersonen in eine Gesellschaft,
um einander die gemeinschaftlichen Unkosten ertragen zu helfen+.
Jeder begnüget sich alsdann mit denen vierundzwanzig Stunden, welche
der Reihe nach an ihn kommen: und wenn des Morgens der eine seinen
Schlafrock, Schlafmütze und Pantoffeln aus dem Hause der Curtisane
abholen läßt, so nimmt um eben solche Zeit das in der Ordnung folgende
Mitglied der loblichen Gesellschaft, durch Uebersendung von dergleichen
Equipage Besitz von seiner Statthalterschaft. Die Wollüste gehen in
Venedig so weit, und die daraus entstehende garstigen Krankheiten sind
so gemein, daß man kaum der Mühe werth achtet, sich von etlichen Arten
curiren zu lassen.«[255]
*
Am Cirknizer See hatten im 18. Jahrhundert die Bauern das Recht zu
fischen. »es läuft aber alsdann bey der Fischerey alles ohne Scham
unter einander, Manns- und Weibspersonen, wie sie auf die Welt
kommen. Die Obrigkeit und Clerisey hat etliche mal gesucht, solche
Gewohnheit abzubringen, +vornehmlich wegen der jungen Mönche in den
zur Fischerey berechtigten Klöstern, welche sich allsdann nicht gern
in ihren vier Mauern eingeschlossen wollen halten lassen+, sondern
desto mehr begierig sind, einer Augenweide zu genießen, je seltener
und verbothener ihnen solche ist; allein man hat es noch nicht dazu
bringen können, daß beydes Geschlecht auch nur in leichter Kleidung
dabei erschienen wäre. Wahr ist es, daß dieses gemeine Volk kein
Arges daraus machet, und keine Versuchung von einer Sache empfindet,
die ihnen ganz gewöhnlich ist; man höret auch nicht, daß bei solcher
Gelegenheit mehr Böses vorgehe, als bey andern, wo man noch so wohl
mit Kleydungen bedeckt ist; allein die fremden Anwesende bekommen
Gelegenheit zu manchem üppigen Gelächter und vielerlei Anmerkungen; den
Mönchen gereichet in solcher Materie ein geringer Anblick zur starken
Versuchung, und obgleich das hiesige weibliche Geschlecht von gemeinem
Stande ihrer Schönheit nach nicht so beschaffen ist, daß es in manchen
andern Ländern große Liebesgluten entzünden könnte, so ist doch
bisweilen das häßliche nicht unangenehm, wo man von nichts schönerem
weis.«[256]
Bezeichnend ist hierbei, daß die biederen Landbewohner so wenig wie die
Eingeborenen der Tropen erotischen Wallungen ausgesetzt sind, wohl aber
die Erbpächter der Sittlichkeit, der Klerus.
*
In den Bädern in Ofen war man damals auch nicht prüde: »In dem
mittelsten großen Raume dieser Bäder befindet sich beyderley Geschlecht
untereinander, und ist das Mannsvolk nur mit einer Schürze, und
die Weibspersonen mit einem Vorhemde einigermaßen bedeckt. In dem
Raizenbade hält das gemeine Volk sogar dieses wenige für überflüssige
Ceremonien.«
Anmerkungen
+Erster Abschnitt.+ (S. 1 ff.)
[1] Abb. im Jahrbuch des kais. Archäologischen Instituts Bd. XXIV
(1909), 2. Heft, S. 93.
[2] Vgl. Rhousopoulos im Archiv f. d. Gesch. der Naturwissenschaften
u. d. Technik I, S. 288-291.
[3] Darmstädter, Handbuch f. d. Gesch. der Naturwissenschaften u. d.
Technik, S. 14.
[4] Beil. d. Münchner Allgem. Ztg. 1902, Nr. 213. Die wertvollen
Aufsätze von Wagler in Nr. 219 und 220 des gleichen Jahrgangs, sowie
in Nr. 162 f. und 171 f. des Jahres 1904 sind in diesem Abschnitt
verwertet worden.
[5] Alfred Gudeman, Grundriß der Gesch. d. klassischen Philologie, 2.
Aufl., S. 60, Anm. 2.
[6] R. Lehmann-Nitsche, Beiträge zur prähistorischen Chirurgie nach
Funden aus deutscher Vorzeit. Diss. Buenos Aires 1898.
[7] Vgl. Friedländer, Sittengeschichte Roms III, 6. Aufl., S. 620, Anm.
6.
[8] Außer Wagler vgl. H. Stadler, Neue Jahrbücher f. d. klassische
Altertum XXVI. Bd. (1910), S. 146 ff., sowie Friedländer a. a. O., I.
Bd., S. 360 ff. und 510 f.
[9] A. Schulz, Höfisches Leben, I, S. 157.
[10] Nach A. Harnack, Block aus der ältesten Kirchengeschichte, in
Gebhardt &. Harnack, Texte zur Gesch. d. altchristlichen Literatur, 8.
Bd., 1892.
[11] Meyers Konversationslexikon, 6. Aufl., 16. Bd., S. 629.
[12] Vgl. Beil. z. Münchner Allgem. Ztg. 1903, Nr. 267.
[13] E. Huber, Altbabylonische Darlehenstexte in Hilprechts Anniversary
Volume 1909, S. 189 ff.
[14] Harnack a. a. O. S. 104.
+Zweiter Abschnitt.+ (S. 18 ff.)
[15] Vorstehendes zitiert nach W. G. Tennemann, Geschichte der
Philosophie, VIII. Bd., 1. Hälfte (1810), S. 236 f.
[16] Zitiert nach G. Kaufmann, Geschichte d. deutschen Universitäten im
Mittelalter, 2. Bd., S. 485, Anm.
[17] L. Löwenfeld, »Über die Dummheit«, S. 198.
[18] S. Merkle, Die katholische Beurteilung des Aufklärungszeitalters,
1909, S. 13 f. und Anm. 19 S. 81 f. Es sei ausdrücklich bemerkt,
daß mir die Gegenschrift von Ad. Rösch, Ein neuer Historiker der
Aufklärung, 1910 (S. 114 ff., II. Abschnitt, Anm. 3) bekannt ist.
Interessenten für die rabies theologorum und Froschmäusekriege sei
dieses Pamphlet wärmstens empfohlen.
[19] Vgl. A. Roquette, Zur Frage der Autorschaft älterer Dissertationen
im Zentralblatt für Bibliothekwesen IV (1887), S. 335 ff.
[20] Vgl. Allgemeine deutsche Biographie, 2. Bd., S. 399. Carl Hepp hat
in seiner Dichtung »Renate«, Stuttgart 1890, die Geschichte besungen.
[21] Fr. Hellwald, Culturgeschichte in ihrer natürlichen Entwicklung,
1. Aufl., S. 618 f. und Anm. 620.
[22] H. Chamberlain, Grundlagen des 19. Jahrhunderts, II. Bd., 4.
Aufl., S. 675, Anmerkung 1.
[23] Beilage zur Münchner Allgem. Ztg. 1907, Nr. 119, S. 360.
[24] Türmer, 11. Jahrg., 1. Bd., S. 191 f.
[25] Historische Vierteljahrsschrift 1909, 1. Heft, S. 160.
+Dritter Abschnitt.+ (S. 37 ff.)
[26] Ferdinand Rosenberger, Geschichte der Physik, wo auch stets die
Quellen angegeben sind; einige Daten wurden aus den bekanntesten
Nachschlagewerken ergänzt. II. Bd., S. 18 f., 61 u. 87.
[27] Eb. I, S. 134.
[28] Eb. I, S. 135.
[29] Eb. I, S. 124.
[30] Eb. II, S. 238 und II, S. 217.
[31] Eb. II., S. 239 und 242.
[32] Eb. II, S. 245 ff.
[33] Eb. II, S. 185 und 235.
[34] Eb. III. Bd., S. 145 ff.
[35] Eb. III. Bd., S. 187 f.
[36] Eb. III. Bd., S. 191.
[37] Eb. III. Bd., S. 206 f.
[38] Eb. III. Bd., S. 228 f.
[39] Eb. III. Bd., S. 243.
[40] Eb. III. Bd., S. 295 u. 298.
[41] Eb. II. Bd., S. 342 f.
[42] Eb. III. Bd., S. 60 ff.
[43] Eb. III. Bd., S. 98 f.
[44] Eb. III. Bd., S. 61 Anm., und S. 124 f.
[45] Eb. II. Bd., S. 287.
[46] Eb. II. Bd., S. 268 f.
[47] Eb. II. Bd., S. 265.
[48] Vgl. Allgem. deutsche Biographie, XXVIII. Bd., S. 114, und
Kramartsch, Geschichte der Technologie.
[49] Die vier letzten Daten nach W. Schneider, Der neue Geisterglaube,
1882, S. 261 f.
[50] Otto Rabe, in der Beil. d. Münch. Neuesten Nachr. 1908, I, S. 121
f.
[51] Nach gütiger Mitteilung des Herrn Baurat C. Guillery in Pasing,
eines alten Schülers.
[52] August Hirsch, Geschichte der medizinischen Wissenschaften (1893),
S. 308 ff. und 561.
[53] Hirsch, S. 561, und Neuburger und Pargel, Handbuch der Geschichte
der Medizin, II. Bd. (1903). S. 607 f.
[54] Neuburger und Pargel, II. Bd., S. 109 ff. u. 723 ff., und Hirsch,
Gesch. d. Medizin, S. 469 ff. u. 476 f.
[55] Camille Flammarion, Unbekannte Naturkräfte, S. 250-279.
[56] Freies Wort, 1909, IX, S. 639 f.
[57] Beil. der Münch. Allgem. Ztg. 1907, Nr. 77.
[58] Johannes Ranke, Der Mensch, II. Bd., S. 361 f., und K. v. Zittel,
Geschichte der Geologie und Paläontologie, S. 195 ff. u. 200 f.
[59] L. Löwenfeld, Über die Dummheit, S. 210 f.
[60] Zittel a. a. O. S. 175.
[61] Carl Braun S. J., Über Kosmogenie, 3. Aufl., S. 378 f.
[62] W. Schneider, Der neue Geisterglaube, 1882, S. 262.
[63] Richard Hertwig, Beil. d. Münchner Neuesten Nachr., 1909, Nr. 39.
[64] Beil. d. Münchner Allgem. Ztg. 1903, Nr. 291.
[65] Wissenschaftliche Abhandlungen, Leipzig 1882, I, S. 74.
[66] W. Schneider, Geisterglaube, S. 262.
[67] Th. Benfey, Geschichte der Sprachwissenschaft, S. 729.
[68] Zur Wünschelrute vgl. Wolff Hemhard v. Hoberg »Georgica curiosa
aucta, d. i. umständlicher und klarer Unterricht von dem adelichen
Land- und Feld-Leben«, Nürnberg 1687, 112. Kapitel des 1. Buches »Von
Bergwerken und von der Wünsch-Ruth«. Ferner: »Kosmos« III (1906),
S. 203. H. Ehlert im Technischen Gemeindeblatt VIII (1906), S. 296
ff., ferner im »Journal für Gasbeleuchtung« 1905, S. 1090 ff., ferner
eb. 1906, 49. Bd., S. 71 ff., 198, 229 ff., 403 ff. u. 727 ff. Die
Versuche Aigners sind wiederholt in den Münchner Neuesten Nachrichten
beschrieben, z. B. in Nr. 414 1909 und 1910 in Nr. 103.
[69] Otto Jahn, W. A. Mozart, IV, S. 320.
[70] Eb. IV, S. 367. Dies und das folgende zitiert auch Heinrich
Schwartz. »Das Ende der Tonkunst«, Münchner Neueste Nachr. 1909, Nr.
254 u. 256.
[71] Schindler, Biographie von Ludwig van Beethoven.
[72] Kreißle von Hellborn, Franz Schubert.
[73] Nach dem Leipziger Kalender 1904.
[74] Zusammengestellt von Carl Frey, »Wartburg« I, 1902, S. 186 ff.
[75] Heinrich Heine 1906.
+Vierter Abschnitt.+ (S. 84 ff.)
[76] Ferdinand Rosenberger, Geschichte der Physik, 2. Bd., S. 142 ff.
[77] Eb. 1. Bd., S. 130 ff., und M. Cantor, Vorlesungen über Geschichte
der Mathematik, 2. Bd.
[78] Rosenberger I, S. 133.
[79] Eb. I, S. 139 ff.
[80] Julius Sachs, Geschichte der Botanik, S. 514 ff.
[71] Umschau XIV (1910), S. 76 f.
[82] Rosenberger II, S. 139 ff.
[83] Eb. II. S. 267.
[84] Eb. II. S. 293.
[85] Eb. II, S. 312 ff.
[86] R. Hennig, Die angebliche Kenntnis der Blitzableiters vor Franklin
im Archiv für die Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik,
II. Bd., S. 131.
[87] Rosenberger III, S. 75 f.
[88] Eb. III, S. 147 ff.
[89] Eb. III, S. 178.
[90] Eb. III, S. 189.
[91] Henry G. Parker in der Chemiker-Zeitung. Zitiert nach der Beil. d.
M. Allgem. Ztg. 1908, I, S. 168.
[92] Rosenberger III. S. 201 und 204 f.
[93] Eb. III, S. 122 f.
[94] Eb. III. S. 125 f.
[95] Eb. III, S. 208 und 228 ff.
[96] Eb. III, S. 273.
[97] Eb. III, S. 243.
[98] Eb. III. S. 247.
[99] Eb. III, S. 332 und 352.
[100] Eb. III, S. 356, 561 und 407.
[101] Eb. III, S. 362.
[102] Zittel, Geschichte der Geologie und Paläontologie, S. 65.
[103] Eb. S. 95, 99 und 289.
[104] E. Schutze i. d. wissenschaftl. Rundschau der Münchner Neuesten
Nachr. 1909. Nr. 579.
[105] Karmarsch, Geschichte der Technologie, S. 104.
[106] Vgl. Morses Biographie von Trownbridge, Boston 1901.
[107] Beil. der Münchner Allgem. Ztg. 1905, Nr. 64.
[108] Beil. d. Münchner Neuesten Nachr. 1908, I. S. 480.
[109] Archiv für die Gesch. der Naturwissenschaften u. d. Technik I
(1909), S. 146.
[110] Rosenberger III, S. 792 f. und Allgemeine deutsche Biographie,
28. Bd., Artikel Reis.
[111] Felix Auerbach, Das Zeißwerk, Jena 1903, S. 4-9.
[112] Vgl. Süddeutsche Monatshefte 1908, Märzheft, u. Allgem. deutsche
Biographie, 5. Bd., Artikel Drais.
[113] Rich. Hertwig in der Beil. d. Münch. Neuesten Nachr. 1909. Nr. 38.
[114] Beil. d. Münch. Allgem. Ztg. 1905, Nr. 44.
[115] Th. Benfey, Gesch. der Sprachwissenschaft S. 346.
[116] Eb. S. 348.
[117] Allgem. deutsche Biographie, 9. Bd., S. 763 f.
[118] Th. Benfey, S. 729 (ergänzt). Es handelt sich hier nur um eine
Ergänzung der in meinen »Dingen, die man nicht sagt«, S. 68 ff.
genannten Namen.
[119] Georg Kaufmann, Geschichte der deutschen Universität im
Mittelalter, 2. Bd., S. 481 f.
+Fünfter Abschnitt.+ (S. 113 ff.)
[120] Georg Kaufmann, Geschichte der deutschen Universitäten, 2. Bd.,
S. 180 ff. und 415.
[121] Zeitvertreiber, S. 87, zitiert nach A. Schultz, Das häusliche
Leben im Mittelalter, S. 214. »Curiositäten«, 2. Bd. (1810), S. 253.
[122] Danach berichtet Misson in seiner Reise durch Italien, S. 169 und
178 dasselbe.
[123] Kaufmann, 2. Bd., S. 220 und 377.
[124] Eb. II, S. 451 ff.
[125] Eb. II, S. 317 f.
[126] Eb. II, S. 446.
[127] Beil. d. Münchn. Allgem. Ztg. 1905, Nr. 173.
[128] Kaufmann II, S. 219.
[129] Eb. 2. Bd., S. 354-363.
[130] Ferd. Rosenberger, Geschichte der Physik, 1. Bd., S. 124.
[131] Kaufmann 2. Bd., S. 477 ff.
[132] H. Witte im Jahrbuch für Schweizerische Geschichte, IX. Bd.
(1886), S. 264 ff.
[133] Abgedruckt von Joh. Voigt, »Herzog Albrecht von Preußen« in
Raumers »Historischem Taschenbuch«, 2. Jhg., 1831, S. 284 ff.
[134] Allerneueste Nachricht S. 655 ff.
[135] Nach Friedr. Eisner, Das Ende des Reiches, S. 180. Zu S. 131, Z.
5 v. o.
[136] Kaufmann II, S. 389 ff. Die Reden, gedruckt bei Zarncke, Die
deutschen Universitäten im Mittelalter, Leipzig 1857, S. 49-154.
[137] Voigt, bei Raumer, II, S. 257.
[138] Donat, S. J., Die Freiheit der Wissenschaft, 1910, S. 383.
[139] Eisner, S. 177 f.
[140] F. S. Sack, Ȇber die Verbesserung des Landschulwesens in der
Kurmark Brandenburg«, Berlin 1799. Nach Eisner.
[141] Bassewitz, Kurmark, S. 343 ff. und Tabelle XI (nach Eisner).
[142] Generalanzeiger der Münchner Neuesten Nachr. 1909, 5. April.
+Sechster Abschnitt.+ (S. 140 ff.)
[143] Kurt Eisner, Das Ende des Reichs, S. 44 f.
[144] Eb. S. 148 f.