Montaigne erzählt im 22. Kapitel des 1. Buches seiner Essais von einem

Edelmann, der sich noch mit seiner Hand schneuzte. Und zwar tat er das,

weil er dem Nasenschleim nicht das Privileg einräumen wollte, in feiner

Wäsche aufgenommen und sorgfältig eingesteckt zu werden. Er hielt es

für viel verständiger, sich dieser Unreinlichkeit zu entledigen, wo es

gerade sei. Und Montaigne pflichtete ihm bei!

*

Noch im 17. Jahrhundert war der Gebrauch des Taschentuches so wenig

absolutes Erfordernis des wohlerzogenen Mannes, daß selbst ein großer

Herr sich der Finger bedienen durfte. Eines Tages sah Hauterive de

l’Aubespine, ein Edelmann von hohem Range, die Blüte Frankreichs bei

sich, darunter den berühmten Turenne. Als während des Mahles Hauterive

sich schneuzen mußte, +drückte er mit dem Finger ein Nasenloch zu und

schleuderte den Inhalt des andern wie einen Pfeil gegen den Kamin+.

Dabei machte er ein Geräusch wie ein Pistolenschuß. Ruvigny rief bei

dieser Detonation zum großen Gaudium der andern aus: »Mein Herr, Sie

sind doch hoffentlich nicht verwundet?«

De la Mésangère schrieb im Jahre 1797 über dieses nicht sehr

appetitliche Thema: »Vor einigen Jahren machte man eine Kunst daraus,

sich zu schneuzen. Der eine ahmte den Trompetenton nach, der andere das

Schnurren der Katze. Der Gipfel der Vollendung bestand darin, weder zu

viel noch zu wenig Geräusch zu verursachen.«[250]

*

Einen Einblick in das höfische Zeremoniell gewährt uns die

Kammerordnung Herzog Wilhelms V. (dankt 1595 ab, † 1626) von Bayern

vom Jahre 1589. Dieser fromme, ja asketische Monarch bestimmt: »Alß

wir unß dann anzuclaiden wellen anfangen und die Camerpersohnen

darzue verordent werden, sollen die Camerer die Rekh und Mentl in der

Vorcamer von sich legen und also eingenestlet in den Goldern (Kollern)

oder Rekhlen mit anhangenden Iren Rapieren und seittenwähren zu uns

hineingehen und nach vorgehender reverentz on alle Dif(f)erenz und

forgang, wie bißhero geschehen, sondern vertraulich under einander

zu dienen anfachen. Wir verordnen es dann in dieser Instruction oder

ordnung in nachvolgendem anderst, hat es seinen Weg; Nemblich es soll

unser Oberst Camerer oder in seinem abwesen der von uns verordnet

verwalter und, so der kheiner vorhanden, allzeit dem Dienst nach der

öltist oder auch ain anderer Camerer das Schlafhemet von uns empfahen

und alßbaldt unser Leibbarbierer oder in seinem abwesen ainer aus den

Camerdienern unsern Leib mit Tüechern reiben und abstreichen, dieweil

uns der Oberst Camerer den Camb raichen, damit wir uns selbs daß Haar

und Parth khemen, alß dann unser Obrist Camerer das hemet von dem

Camerdiener nemmen und unß solchcs sowol als hernach den Prustfleckh

und gestrickht hemetgeben. Volgents solle uns ainer aus den Camerern

die Leinen sockhen und dariber die Hosen, schuech und Pantofel, deren

Ime die Camerdiener indifferenter ains nach dem andern raichen sollen,

anlegen. Auf dasselb soll uns das Tuech, so wir zu dem hendwaschen fir

unß zu braitten pflegen, gegeben werden und daruf aus unsern Camerern

ainer daß Peckhen und khandlen und der ander daß Mundtwasser nemmen und

mit vorgehender Credentz daß Wasser, der Obrist oder anderer Camerer

aber das Tuech zum Trinckhen raichen, welche alßdan nach verrichtem

handwaschen daß handt- und Mundtwasser auszeschitten und das Peckhe(n)

wiederumben zu seubern wie auch bemelte Tüecher dem Camerdiener

zuestellen sollen. Also solle uns hernach unser oberster Camerer daß

Wames raichen, uns anlegen und aus den Camerern ainer den Nachtrockh

von uns nemmen, aus unsern Camerdienern ainem zuestellen und je zween

von den Camerern uns einnesteln und alsoforth ganz und gar ankhlaiden

und, so offt es auch von nothen, die seitenwehr, Pareth oder Gurt und

gulden flüß (Goldenes Vließ) geben.

Der Leibbarbierer sollr, da wir es begern, dem obristen Camerer, mit

ainem Haubttuech verdeckht, daß Zanpulfer und Handsaiffen langen,

derselb uns solches auf vorgehende Credenzung zu gebrauchen raichen und

Ime, Barbierer, hernach wider zuestellen.

Wenn wir dann auß unser Camer in die Vorcamer gleich alßbalden gehen,

so sollen uns unsere Camerer alle vor(--), die Oberst Camerer aber

strackhs volgen und nachgehen, uns zue und von der khurchen biß zu der

Tafel belaitten. Da wir auch die Wöhr im Zimer nit wurden anhengen,

solle sy der Obrist Camerer uns und sonst niemandts nachtragen.«[251]

*

In dieser umständlichen Art sind auch die andern Dienste, der bei der

Tafel, beim Auskleiden etc. festgesetzt. Interessant ist aber diese

Stelle nicht nur wegen ihrer zeremoniösen Umständlichkeit, die den

spanischen Einfluß deutlich verrät und sich wesentlich vom Brauch der

andern damaligen deutschen Höfe unterscheidet, auch nicht allein,

weil sie uns Gelegenheit bietet, die Toilette des Fürsten genau zu

verfolgen, sondern besonders deshalb, weil sie lehrt, +daß man sich

damals nicht wusch+! Nur Hände und Zähne kommen mit dem Wasser in

Berührung. Das andere wird schlecht und recht durch Abreiben mit

Tüchern ersetzt.

*

Madame Campan erzählt in ihren berühmten Memoiren folgende Geschichte,

die die unglückliche Marie Antoinette zum Gegenstand hat:

Das Ankleiden der Prinzessin war ein Meisterwerk der Etikette. Hier

war alles vorgeschrieben... Wenn eine Prinzessin der königlichen

Familie beim Ankleiden der Königin zugegen war, mußte die Ehrendame

ihr ihre Funktionen abtreten. Aber sie zedierte sie nicht direkt

den Prinzessinnen von Geblüt; in diesem Falle gab die Ehrendame das

Hemd der ersten Kammerfrau zurück, die es der Prinzessin von Geblüt

überreichte. Jede dieser Damen beobachtete skrupulös diese Gebräuche

als Bestandteile ihrer Rechte bildend.

An einem Wintertage ereignete es sich, daß die Königin, bereits ganz

entkleidet, im Begriffe war, ihr Hemd anzuziehen. Ich hielt es ganz

entfaltet. Die Ehrendame tritt ein, beeilt sich, ihre Handschuhe

auszuziehen und nimmt das Hemd. Es klopft leise an die Tür, man öffnet:

es ist die Frau Herzogin von Orléans; ihre Handschuhe sind ausgezogen,

sie tritt vor, um das Hemd zu nehmen, aber die Ehrendame darf es ihr

nicht reichen; sie gibt es mir zurück, ich gebe es der Prinzessin. Es

klopft neuerdings: es ist Madame, Gräfin von der Provence; die Herzogin

von Orléans überreicht ihr das Hemd. Die Königin hielt ihre Arme über

der Brust gekreuzt und schien zu frieren. Madame sieht ihre peinliche

Haltung, wirft nur ihr Taschentuch fort, behält die Handschuhe an und

bringt, indem sie ihr das Hemd überstreift, die Haare der Königin in

Unordnung. Diese lächelt, um ihre Ungeduld zu bemänteln, aber erst,

nachdem sie mehrmals zwischen den Zähnen gemurmelt hatte: »Das ist

scheußlich. Welche Belästigung.«[252]

*

+In der Vergangenheit trauerte das ganze Land um den Tod des

Landesfürsten+, und zwar in Frankreich +ein volles Jahr lang+. Die

ganze Nation ging schwarz. Kein Bürger, mag er in noch so beschränkten

Verhältnissen gelebt haben, der nicht Trauerkleidung getragen, auf

Schmuck verzichtet und seine Familie und Dienstboten zum mindesten in

dunkle Gewandung gesteckt hätte. Allerdings erhielten die Angestellten

des Hofes -- ein Begriff, der außerordentlich weit gefaßt wurde -- von

diesem die Trauerkleidung geliefert. Es genügte aber nicht, für die

eigenen Fürsten Trauer anzulegen, +man trug in Paris Trauer um jeden

europäischen Fürsten+.

Da die lange Hoftrauer so drückend, besonders von der Luxusindustrie,

empfunden wurde, reduzierte eine königliche Ordonnanze vom 23. Juni

1716 ihre Dauer auf ein halbes Jahr. Natürlich gab es über die Art

ihrer Ausführung die genauesten Vorschriften.

Übrigens war auch die Privattrauer -- die ersten Zeugnisse, daß

die Trauer überhaupt äußerlich kenntlich gemacht wurde, gehen in

Frankreich nicht weiter, als zum Beginn des 14. Jahrhunderts zurück

-- außerordentlich riguros. Aliénor de Poitiers, eine große Dame, die

zwischen 1484 und 1491 »Les honneurs de la Cour« schrieb, ein Buch,

in dem die genauesten Details über Fragen der Etikette sich finden,

erzählt, daß ihre Standesgenossinnen beim Tode der Eltern neun Tage

lang auf ihrem Bett sitzen mußten, zugedeckt mit blauem Tuche. Das

Zimmer aber mußten sie sechs Wochen hüten. Bei dieser großen Trauer um

Gatten oder Eltern durfte man auch weder Ringe noch Handschuhe tragen.

*

Nach dem Tode des Herzogs von Bourbon im Jahre 1456 blieb seine

Tochter, Frau von Charolais, nicht weniger als sechs Wochen in ihrem

Zimmer, und zwar auf einem mit weißem Tuche überzogenen Bett liegend.

Das Zimmer aber war ganz mit schwarzem Tuch ausgeschlagen, und schwarze

Tücher vertraten auch die Stelle von Teppichen. Davor aber war ein

großes Gemach ebenso hergerichtet. Übrigens lag sie, wenn sie allein

war, weder immer, noch blieb sie stets im gleichen Zimmer. 40 Tage

Stubenarrest nach dem Tode des Gatten war so gebräuchlich, daß ein

Jahrhundert später Katharina von Medici fast getadelt wird, als sie

sich nicht fügte.

Die Witwe mußte ihre Trauerkleidung immer tragen, es sei denn, sie

verheiratete sich wieder, was selten genug vorkam, schon weil die

Kirche es nicht gern sah. Übrigens war diese Witwentracht schwarz oder

grau, zu Beginn des 16. Jahrhunderts und im 17. weiß, ebenso weiß bei

Königinnen noch im 18. Jahrhundert. Im 16. Jahrhundert mußten die

Witwen ihre Haare zwei Jahre lang verbergen und nur mit einem bis zu

den Füßen reichenden Schleier ausgehen.

Heinrich III. von Frankreich trug nach dem Tode der Marie von Kleve an

seiner ausnahmsweise schwarzen Kleidung silberne Tränen, Totenköpfe

und ähnliche Embleme. Nach dem frühen Tode Karls VIII. 1498 trug Anna

von Bretagne um ihn, abweichend vom königlichen Brauch, schwarze

Trauer. Neun Monate nach seinem Tode hatte sie sich aber durch die Ehe

mit Ludwig XII. getröstet. Als sie starb, trauerte ihr zweiter Gatte

auch schwarz um sie und ließ keinen Gesandten vor, der nicht schwarz

gekleidet war. Auch er heiratete neun Monate später wieder. Regel war,

daß die Könige in Violett trauerten, sogar noch im 18. Jahrhundert,

noch Napoleon hielt den Brauch aufrecht. Brantôme sagte ausdrücklich,

daß Maria Stuart weiß trauerte, also sich dem Brauch fügte. Noch heute

heißt ein Zimmer im Hotel Cluny »Zimmer der weißen Königin«, weil Marie

von England, die junge Witwe Ludwigs XII., sich dorthin zurückgezogen

hatte.[253]

*

Über die Volkssitten, die im Jahre der Entdeckung Amerikas im

bischöflichen Brixen herrschten, unterrichtet uns ein gleichzeitiger

venetianischer Reisebericht. »Hier verbrachten wir den Rest des

Feiertages (Fronleichnam) und nahmen wahr, daß die Einwohner sich in

ihren Häusern sehr vergnügten, indem sie, das Haupt mit Eichen- oder

Efeuguirlanden geschmückt, mit den Frauen zum Klange der Querpfeife

tanzten. Danach führte jeder seine Dame zu einem Sitz, wobei er sie

+mit sehr großer Ausgelassenheit umarmte und herzte+. Auch einige junge

Venezianer Edelleute aus der Begleitung der Gesandten versuchten mit

den hübschesten Damen zum Zeichen ihres Wohlgefallens auf dem Balle zu

tanzen. In Brixen herrscht überhaupt ein ausgelassener Ton, denn +auf

den Straßen ist es+ -- und zwar nicht bloß den Einheimischen, sondern

auch den Fremden -- +erlaubt, junge Damen anzufassen und zu berühren

und ihnen Liebenswürdigkeiten zu sagen+.«[254]

Also ein Seitenstück zu dem aus dem 1. Bande bekannten Bericht des

Bracciolini aus den Bädern in der Schweiz! Nur daß es hier wenigstens

äußerlich trockener war.

*

Von den Sitten in Venedig, das Keyßler 1730 besuchte, erzählt er:

»Eine Maitresse zu halten, wird einigermaßen für ein unabsonderliches

Recht eines Edelmannes gehalten: und wenn einer durch seine Armuth

verhindert ist, für sich allein eine Beyschläferin zu unterhalten;

+so tritt er mit drey oder vier Mannspersonen in eine Gesellschaft,

um einander die gemeinschaftlichen Unkosten ertragen zu helfen+.

Jeder begnüget sich alsdann mit denen vierundzwanzig Stunden, welche

der Reihe nach an ihn kommen: und wenn des Morgens der eine seinen

Schlafrock, Schlafmütze und Pantoffeln aus dem Hause der Curtisane

abholen läßt, so nimmt um eben solche Zeit das in der Ordnung folgende

Mitglied der loblichen Gesellschaft, durch Uebersendung von dergleichen

Equipage Besitz von seiner Statthalterschaft. Die Wollüste gehen in

Venedig so weit, und die daraus entstehende garstigen Krankheiten sind

so gemein, daß man kaum der Mühe werth achtet, sich von etlichen Arten

curiren zu lassen.«[255]

*

Am Cirknizer See hatten im 18. Jahrhundert die Bauern das Recht zu

fischen. »es läuft aber alsdann bey der Fischerey alles ohne Scham

unter einander, Manns- und Weibspersonen, wie sie auf die Welt

kommen. Die Obrigkeit und Clerisey hat etliche mal gesucht, solche

Gewohnheit abzubringen, +vornehmlich wegen der jungen Mönche in den

zur Fischerey berechtigten Klöstern, welche sich allsdann nicht gern

in ihren vier Mauern eingeschlossen wollen halten lassen+, sondern

desto mehr begierig sind, einer Augenweide zu genießen, je seltener

und verbothener ihnen solche ist; allein man hat es noch nicht dazu

bringen können, daß beydes Geschlecht auch nur in leichter Kleidung

dabei erschienen wäre. Wahr ist es, daß dieses gemeine Volk kein

Arges daraus machet, und keine Versuchung von einer Sache empfindet,

die ihnen ganz gewöhnlich ist; man höret auch nicht, daß bei solcher

Gelegenheit mehr Böses vorgehe, als bey andern, wo man noch so wohl

mit Kleydungen bedeckt ist; allein die fremden Anwesende bekommen

Gelegenheit zu manchem üppigen Gelächter und vielerlei Anmerkungen; den

Mönchen gereichet in solcher Materie ein geringer Anblick zur starken

Versuchung, und obgleich das hiesige weibliche Geschlecht von gemeinem

Stande ihrer Schönheit nach nicht so beschaffen ist, daß es in manchen

andern Ländern große Liebesgluten entzünden könnte, so ist doch

bisweilen das häßliche nicht unangenehm, wo man von nichts schönerem

weis.«[256]

Bezeichnend ist hierbei, daß die biederen Landbewohner so wenig wie die

Eingeborenen der Tropen erotischen Wallungen ausgesetzt sind, wohl aber

die Erbpächter der Sittlichkeit, der Klerus.

*

In den Bädern in Ofen war man damals auch nicht prüde: »In dem

mittelsten großen Raume dieser Bäder befindet sich beyderley Geschlecht

untereinander, und ist das Mannsvolk nur mit einer Schürze, und

die Weibspersonen mit einem Vorhemde einigermaßen bedeckt. In dem

Raizenbade hält das gemeine Volk sogar dieses wenige für überflüssige

Ceremonien.«

Anmerkungen

+Erster Abschnitt.+ (S. 1 ff.)

[1] Abb. im Jahrbuch des kais. Archäologischen Instituts Bd. XXIV

(1909), 2. Heft, S. 93.

[2] Vgl. Rhousopoulos im Archiv f. d. Gesch. der Naturwissenschaften

u. d. Technik I, S. 288-291.

[3] Darmstädter, Handbuch f. d. Gesch. der Naturwissenschaften u. d.

Technik, S. 14.

[4] Beil. d. Münchner Allgem. Ztg. 1902, Nr. 213. Die wertvollen

Aufsätze von Wagler in Nr. 219 und 220 des gleichen Jahrgangs, sowie

in Nr. 162 f. und 171 f. des Jahres 1904 sind in diesem Abschnitt

verwertet worden.

[5] Alfred Gudeman, Grundriß der Gesch. d. klassischen Philologie, 2.

Aufl., S. 60, Anm. 2.

[6] R. Lehmann-Nitsche, Beiträge zur prähistorischen Chirurgie nach

Funden aus deutscher Vorzeit. Diss. Buenos Aires 1898.

[7] Vgl. Friedländer, Sittengeschichte Roms III, 6. Aufl., S. 620, Anm.

6.

[8] Außer Wagler vgl. H. Stadler, Neue Jahrbücher f. d. klassische

Altertum XXVI. Bd. (1910), S. 146 ff., sowie Friedländer a. a. O., I.

Bd., S. 360 ff. und 510 f.

[9] A. Schulz, Höfisches Leben, I, S. 157.

[10] Nach A. Harnack, Block aus der ältesten Kirchengeschichte, in

Gebhardt &. Harnack, Texte zur Gesch. d. altchristlichen Literatur, 8.

Bd., 1892.

[11] Meyers Konversationslexikon, 6. Aufl., 16. Bd., S. 629.

[12] Vgl. Beil. z. Münchner Allgem. Ztg. 1903, Nr. 267.

[13] E. Huber, Altbabylonische Darlehenstexte in Hilprechts Anniversary

Volume 1909, S. 189 ff.

[14] Harnack a. a. O. S. 104.

+Zweiter Abschnitt.+ (S. 18 ff.)

[15] Vorstehendes zitiert nach W. G. Tennemann, Geschichte der

Philosophie, VIII. Bd., 1. Hälfte (1810), S. 236 f.

[16] Zitiert nach G. Kaufmann, Geschichte d. deutschen Universitäten im

Mittelalter, 2. Bd., S. 485, Anm.

[17] L. Löwenfeld, »Über die Dummheit«, S. 198.

[18] S. Merkle, Die katholische Beurteilung des Aufklärungszeitalters,

1909, S. 13 f. und Anm. 19 S. 81 f. Es sei ausdrücklich bemerkt,

daß mir die Gegenschrift von Ad. Rösch, Ein neuer Historiker der

Aufklärung, 1910 (S. 114 ff., II. Abschnitt, Anm. 3) bekannt ist.

Interessenten für die rabies theologorum und Froschmäusekriege sei

dieses Pamphlet wärmstens empfohlen.

[19] Vgl. A. Roquette, Zur Frage der Autorschaft älterer Dissertationen

im Zentralblatt für Bibliothekwesen IV (1887), S. 335 ff.

[20] Vgl. Allgemeine deutsche Biographie, 2. Bd., S. 399. Carl Hepp hat

in seiner Dichtung »Renate«, Stuttgart 1890, die Geschichte besungen.

[21] Fr. Hellwald, Culturgeschichte in ihrer natürlichen Entwicklung,

1. Aufl., S. 618 f. und Anm. 620.

[22] H. Chamberlain, Grundlagen des 19. Jahrhunderts, II. Bd., 4.

Aufl., S. 675, Anmerkung 1.

[23] Beilage zur Münchner Allgem. Ztg. 1907, Nr. 119, S. 360.

[24] Türmer, 11. Jahrg., 1. Bd., S. 191 f.

[25] Historische Vierteljahrsschrift 1909, 1. Heft, S. 160.

+Dritter Abschnitt.+ (S. 37 ff.)

[26] Ferdinand Rosenberger, Geschichte der Physik, wo auch stets die

Quellen angegeben sind; einige Daten wurden aus den bekanntesten

Nachschlagewerken ergänzt. II. Bd., S. 18 f., 61 u. 87.

[27] Eb. I, S. 134.

[28] Eb. I, S. 135.

[29] Eb. I, S. 124.

[30] Eb. II, S. 238 und II, S. 217.

[31] Eb. II., S. 239 und 242.

[32] Eb. II, S. 245 ff.

[33] Eb. II, S. 185 und 235.

[34] Eb. III. Bd., S. 145 ff.

[35] Eb. III. Bd., S. 187 f.

[36] Eb. III. Bd., S. 191.

[37] Eb. III. Bd., S. 206 f.

[38] Eb. III. Bd., S. 228 f.

[39] Eb. III. Bd., S. 243.

[40] Eb. III. Bd., S. 295 u. 298.

[41] Eb. II. Bd., S. 342 f.

[42] Eb. III. Bd., S. 60 ff.

[43] Eb. III. Bd., S. 98 f.

[44] Eb. III. Bd., S. 61 Anm., und S. 124 f.

[45] Eb. II. Bd., S. 287.

[46] Eb. II. Bd., S. 268 f.

[47] Eb. II. Bd., S. 265.

[48] Vgl. Allgem. deutsche Biographie, XXVIII. Bd., S. 114, und

Kramartsch, Geschichte der Technologie.

[49] Die vier letzten Daten nach W. Schneider, Der neue Geisterglaube,

1882, S. 261 f.

[50] Otto Rabe, in der Beil. d. Münch. Neuesten Nachr. 1908, I, S. 121

f.

[51] Nach gütiger Mitteilung des Herrn Baurat C. Guillery in Pasing,

eines alten Schülers.

[52] August Hirsch, Geschichte der medizinischen Wissenschaften (1893),

S. 308 ff. und 561.

[53] Hirsch, S. 561, und Neuburger und Pargel, Handbuch der Geschichte

der Medizin, II. Bd. (1903). S. 607 f.

[54] Neuburger und Pargel, II. Bd., S. 109 ff. u. 723 ff., und Hirsch,

Gesch. d. Medizin, S. 469 ff. u. 476 f.

[55] Camille Flammarion, Unbekannte Naturkräfte, S. 250-279.

[56] Freies Wort, 1909, IX, S. 639 f.

[57] Beil. der Münch. Allgem. Ztg. 1907, Nr. 77.

[58] Johannes Ranke, Der Mensch, II. Bd., S. 361 f., und K. v. Zittel,

Geschichte der Geologie und Paläontologie, S. 195 ff. u. 200 f.

[59] L. Löwenfeld, Über die Dummheit, S. 210 f.

[60] Zittel a. a. O. S. 175.

[61] Carl Braun S. J., Über Kosmogenie, 3. Aufl., S. 378 f.

[62] W. Schneider, Der neue Geisterglaube, 1882, S. 262.

[63] Richard Hertwig, Beil. d. Münchner Neuesten Nachr., 1909, Nr. 39.

[64] Beil. d. Münchner Allgem. Ztg. 1903, Nr. 291.

[65] Wissenschaftliche Abhandlungen, Leipzig 1882, I, S. 74.

[66] W. Schneider, Geisterglaube, S. 262.

[67] Th. Benfey, Geschichte der Sprachwissenschaft, S. 729.

[68] Zur Wünschelrute vgl. Wolff Hemhard v. Hoberg »Georgica curiosa

aucta, d. i. umständlicher und klarer Unterricht von dem adelichen

Land- und Feld-Leben«, Nürnberg 1687, 112. Kapitel des 1. Buches »Von

Bergwerken und von der Wünsch-Ruth«. Ferner: »Kosmos« III (1906),

S. 203. H. Ehlert im Technischen Gemeindeblatt VIII (1906), S. 296

ff., ferner im »Journal für Gasbeleuchtung« 1905, S. 1090 ff., ferner

eb. 1906, 49. Bd., S. 71 ff., 198, 229 ff., 403 ff. u. 727 ff. Die

Versuche Aigners sind wiederholt in den Münchner Neuesten Nachrichten

beschrieben, z. B. in Nr. 414 1909 und 1910 in Nr. 103.

[69] Otto Jahn, W. A. Mozart, IV, S. 320.

[70] Eb. IV, S. 367. Dies und das folgende zitiert auch Heinrich

Schwartz. »Das Ende der Tonkunst«, Münchner Neueste Nachr. 1909, Nr.

254 u. 256.

[71] Schindler, Biographie von Ludwig van Beethoven.

[72] Kreißle von Hellborn, Franz Schubert.

[73] Nach dem Leipziger Kalender 1904.

[74] Zusammengestellt von Carl Frey, »Wartburg« I, 1902, S. 186 ff.

[75] Heinrich Heine 1906.

+Vierter Abschnitt.+ (S. 84 ff.)

[76] Ferdinand Rosenberger, Geschichte der Physik, 2. Bd., S. 142 ff.

[77] Eb. 1. Bd., S. 130 ff., und M. Cantor, Vorlesungen über Geschichte

der Mathematik, 2. Bd.

[78] Rosenberger I, S. 133.

[79] Eb. I, S. 139 ff.

[80] Julius Sachs, Geschichte der Botanik, S. 514 ff.

[71] Umschau XIV (1910), S. 76 f.

[82] Rosenberger II, S. 139 ff.

[83] Eb. II. S. 267.

[84] Eb. II. S. 293.

[85] Eb. II, S. 312 ff.

[86] R. Hennig, Die angebliche Kenntnis der Blitzableiters vor Franklin

im Archiv für die Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik,

II. Bd., S. 131.

[87] Rosenberger III, S. 75 f.

[88] Eb. III, S. 147 ff.

[89] Eb. III, S. 178.

[90] Eb. III, S. 189.

[91] Henry G. Parker in der Chemiker-Zeitung. Zitiert nach der Beil. d.

M. Allgem. Ztg. 1908, I, S. 168.

[92] Rosenberger III. S. 201 und 204 f.

[93] Eb. III, S. 122 f.

[94] Eb. III. S. 125 f.

[95] Eb. III, S. 208 und 228 ff.

[96] Eb. III, S. 273.

[97] Eb. III, S. 243.

[98] Eb. III. S. 247.

[99] Eb. III, S. 332 und 352.

[100] Eb. III, S. 356, 561 und 407.

[101] Eb. III, S. 362.

[102] Zittel, Geschichte der Geologie und Paläontologie, S. 65.

[103] Eb. S. 95, 99 und 289.

[104] E. Schutze i. d. wissenschaftl. Rundschau der Münchner Neuesten

Nachr. 1909. Nr. 579.

[105] Karmarsch, Geschichte der Technologie, S. 104.

[106] Vgl. Morses Biographie von Trownbridge, Boston 1901.

[107] Beil. der Münchner Allgem. Ztg. 1905, Nr. 64.

[108] Beil. d. Münchner Neuesten Nachr. 1908, I. S. 480.

[109] Archiv für die Gesch. der Naturwissenschaften u. d. Technik I

(1909), S. 146.

[110] Rosenberger III, S. 792 f. und Allgemeine deutsche Biographie,

28. Bd., Artikel Reis.

[111] Felix Auerbach, Das Zeißwerk, Jena 1903, S. 4-9.

[112] Vgl. Süddeutsche Monatshefte 1908, Märzheft, u. Allgem. deutsche

Biographie, 5. Bd., Artikel Drais.

[113] Rich. Hertwig in der Beil. d. Münch. Neuesten Nachr. 1909. Nr. 38.

[114] Beil. d. Münch. Allgem. Ztg. 1905, Nr. 44.

[115] Th. Benfey, Gesch. der Sprachwissenschaft S. 346.

[116] Eb. S. 348.

[117] Allgem. deutsche Biographie, 9. Bd., S. 763 f.

[118] Th. Benfey, S. 729 (ergänzt). Es handelt sich hier nur um eine

Ergänzung der in meinen »Dingen, die man nicht sagt«, S. 68 ff.

genannten Namen.

[119] Georg Kaufmann, Geschichte der deutschen Universität im

Mittelalter, 2. Bd., S. 481 f.

+Fünfter Abschnitt.+ (S. 113 ff.)

[120] Georg Kaufmann, Geschichte der deutschen Universitäten, 2. Bd.,

S. 180 ff. und 415.

[121] Zeitvertreiber, S. 87, zitiert nach A. Schultz, Das häusliche

Leben im Mittelalter, S. 214. »Curiositäten«, 2. Bd. (1810), S. 253.

[122] Danach berichtet Misson in seiner Reise durch Italien, S. 169 und

178 dasselbe.

[123] Kaufmann, 2. Bd., S. 220 und 377.

[124] Eb. II, S. 451 ff.

[125] Eb. II, S. 317 f.

[126] Eb. II, S. 446.

[127] Beil. d. Münchn. Allgem. Ztg. 1905, Nr. 173.

[128] Kaufmann II, S. 219.

[129] Eb. 2. Bd., S. 354-363.

[130] Ferd. Rosenberger, Geschichte der Physik, 1. Bd., S. 124.

[131] Kaufmann 2. Bd., S. 477 ff.

[132] H. Witte im Jahrbuch für Schweizerische Geschichte, IX. Bd.

(1886), S. 264 ff.

[133] Abgedruckt von Joh. Voigt, »Herzog Albrecht von Preußen« in

Raumers »Historischem Taschenbuch«, 2. Jhg., 1831, S. 284 ff.

[134] Allerneueste Nachricht S. 655 ff.

[135] Nach Friedr. Eisner, Das Ende des Reiches, S. 180. Zu S. 131, Z.

5 v. o.

[136] Kaufmann II, S. 389 ff. Die Reden, gedruckt bei Zarncke, Die

deutschen Universitäten im Mittelalter, Leipzig 1857, S. 49-154.

[137] Voigt, bei Raumer, II, S. 257.

[138] Donat, S. J., Die Freiheit der Wissenschaft, 1910, S. 383.

[139] Eisner, S. 177 f.

[140] F. S. Sack, Ȇber die Verbesserung des Landschulwesens in der

Kurmark Brandenburg«, Berlin 1799. Nach Eisner.

[141] Bassewitz, Kurmark, S. 343 ff. und Tabelle XI (nach Eisner).

[142] Generalanzeiger der Münchner Neuesten Nachr. 1909, 5. April.

+Sechster Abschnitt.+ (S. 140 ff.)

[143] Kurt Eisner, Das Ende des Reichs, S. 44 f.

[144] Eb. S. 148 f.

Kultur-Kuriosa, Zweiter Band · 第 16 / 17 段