Verhalten entsprechend zu charakterisieren. Tatsache ist, daß
hochstehende Richter ihrem Erstaunen darüber Ausdruck verliehen
haben, daß +gegen Pfarrer Gehr gerichtlich nicht vorgegangen worden
ist+. Tatsache ist weiter, daß die einzige Maßregel, welche seitens
des bischöflichen Ordinariats gegen ihn verfügt worden ist, die
war, daß er auf die +beliebte+, in schönster Lage am Bodensee
gelegene Pfarrei Eriskirch versetzt worden ist.
2. +Der Fall des Pfarrers und Schulinspektors Adis von
Dotternhausen, O.-A. Rottweil.+
Hier wird die beantragte Beiziehung der Akten des bischöflichen
Ordinariats das Nähere ergeben. Für den Fall, daß die Vorlage
dieser Akten verweigert werden sollte, werde ich eingehenden Beweis
erbringen. Pfarrer Adis hat +Verbrechen+ im Sinne des § 176 Z. 3
StGB. begangen und in der Gemeinde Dotternhausen hiedurch und durch
sonstige sittliche Verfehlungen das größte Ärgernis erregt. Die
einzige Strafe, die gegen ihn verfügt worden ist, bestand in einer
nur auf die Dauer eines +halben Jahres verfügten Suspension vom
Amt+, welche Zeit Pfarrer Adis nicht im Disziplinarhaus der Diözese
Rottenburg für katholische Geistliche, sondern vermutlich in einem
Kloster verbrachte.
3. +Der Fall des katholischen Pfarrers Kolb von Ennabeuren, O.-A.
Münsingen.+
Pfarrer Kolb hat durch fortgesetzten Verkehr mit übel
beleumundeten Frauenzimmern in der Gemeinde Ennabeuren
derartiges sittliches Ärgernis erregt, daß sich ein Bürger von
Ennabeuren, namens Johannes Reyhinger, Frohnmeister daselbst,
den ich für sämtliches hier Vorgetragene als Zeugen benenne und
zur Hauptverhandlung vorzuladen beantrage, +persönlich+ nach
Rottenburg an das bischöfliche Ordinariat wandte. Fronmeister
Johannes Reyhinger schilderte dort einem Domkapitular das sittlich
verwerfliche Verhalten Kolbs, insbesondere auch die Tatsache, daß,
wie ortsbekannt geworden war, ein Frauenzimmer von Ennabeuren
häufig bei Kolb in seiner Wohnung genächtigt und dort im +Pfarrhof
eine besondere Bettstelle zur Verfügung gehabt habe, ohne daß
seitens des Ordinariats gegen Kolb eingeschritten worden wäre+.
4. +Der Fall betreffend Kaplan Hag in Scheer, O.-A. Saulgau.+
Kaplan Hag hatte zwei Knaben, welche bei kirchlichen Anlässen als
Ministranten fungierten und von denen einer jetzt Schutzmann ist,
+in der Kirche zur Päderastie angeleitet und mißbraucht. Er ist
jetzt in Argentinien Pfarrer.+
5. +Der Fall des Pfarrers und Kammerers Höflinger von Altheim,
O.-A. Riedlingen.+
Der genannte Pfarrer war außerehelicher Vater von +fünf+ Kindern,
deren Mütter +zwei+ ledige Frauenspersonen seiner Gemeinde waren.
Diese Tatsache ist in der Gemeinde bekannt geworden und hat dort
berechtigtes Aufsehen erregt. Er verpflichtete sich, den jüngsten
zwei seiner +Kinder+ das Geld zur +Übersiedelung nach Amerika+ zu
geben, worüber ein Vertrag gefertigt worden ist. +Kirchlich wurde
nicht weiter gegen ihn eingeschritten+; er hat jedenfalls auch in
Zukunft seines Amtes als Pfarrer gewaltet.
6. +Der Fall betreffend den Kaplan Azger in Heufelden, O.-A.
Ehningen.+
Dieser Kaplan hatte in den Jahren 1906 und 1907 ein im ganzen Dorfe
bekanntes Verhältnis mit einer Industrielehrerin, +ohne daß gegen
ihn seitens des Ordinariats eingeschritten worden wäre+.
7. +Ich beantrage+ weiter die Beiziehung der Akten der Kgl.
Staatsanwaltschaft und des Kgl. Landgerichts Rottweil, betreffend
den +Fall des Pfarrers Knittel von Wachendorf, O.-A. Horb+.
Dieser Fall hat seinerzeit auch im Württembergischen Landtag eine
eingehende Besprechung gefunden.
8. +Ebenso+ beantrage ich die Beiziehung der Gerichtsakten,
betreffend den +Pfarrer Nuber in Buchau am Federsee, O.-A.
Riedlingen+, welcher seinerzeit wegen +Schändung von Knaben
in der Kirche+ angeklagt war und der sich in der Folge im
Amtsgerichtsgefängnisse zu Riedlingen erhängte.«
Ob der sittliche Tiefstand in der Rottenburger Diözese besonders groß
ist, wagen wir nicht anzunehmen, noch viel weniger können wir es
feststellen. Ist das aber nicht der Fall, dann bleibt nur ein eben
nicht rühmlicher Schluß auf die übrigen Diözesen zu ziehen übrig.
*
Wie der Corriere de la sera mitteilte, hatte das Erdbeben vom 28.
Dezember 1908, das Messina und mehrere Küstenorte zerstörte, wobei nach
der offiziellen Verlustliste über 98000 Menschen ums Leben kamen, eine
ungeahnte Nebenwirkung. Die +Mönche+ von San Procopio (Kalabrien)
verlangten nämlich in Messina +Unterstützung für sich und ihre
Familien+. In Palmi lebten mehrere Mönche in wilder Ehe. Einer davon
hatte sechs Kinder, für die er um Brot bat.
*
Mag sich also auch das sittliche Niveau der Geistlichkeit seit dem
Mittelalter nicht wesentlich gehoben haben, wenn auch keineswegs
geleugnet werden soll, daß die Konkurrenz der Kirchen und das gute
Beispiel der bürgerlichen Welt veredelnd wirkte, so ist dafür die
Nuditätenschnüffelei desto mehr gewachsen. Unter diesen Umständen
bietet es erhöhtes Interesse, zu sehen, was die Kirche zuließ, als
sie unumschränkt herrschte. Der Schluß, daß auch die äußerliche
Versittlichung nicht ihr, sondern andern Mächten ihren Ursprung dankt,
sie aber, wie überall, so auch hier ein kultur- und kunsthemmendes
Extrem aufstellte, liegt nicht fern.
*
An den Gesimsen des Straßburger Münsters im Innern der Kirche waren
satirische Bildwerke auf die Mönche angebracht, so Affen, Esel,
Schweine im Mönchshabit Messe lesend. Und zwar, wie feststeht, nicht
etwa unter protestantischem Einfluß, da schon im Jahre 1449 der Bau
vollendet war. Die pièce de résistance bildete an der Treppe, die
auf die große Kanzel führte, +ein am Boden liegender Mönch, der »sich
bei einer liegenden Nonne gar ungeziemender Freyheiten gebrauchet«+.
Wenige Jahre vor 1729 erst wurden diese nicht gerade für prüde Augen
bestimmten Plastiken entfernt, nach Fiorillo erst nach 1764. Geiler von
Kaysersberg hatte augenscheinlich an dieser Darstellung keinen Anstoß
genommen. Nach Fiorillo wurde sie sogar erst unter seinen Augen 1486
angebracht.[202]
*
Nach demselben Gewährsmann befand sich noch damals im Erfurter Dom
»an der Ecke rechter Hand ... unter den Zierathen eines Gesimses ein
+Concubitus Monachi cum Monacha+ gar deutlich in Stein gehauen, daß
man also nicht nur aus dem straßburgischen, sondern auch hiesigen
Domgebäude zeigen kann, wie die Clerisey vor der Reformation es so
grob und plump in ihrem Leben und Wandel getrieben, daß auch die
Handwerksleute nicht unterlassen können, in öffentlichen Gebäuden
ihren Spott darüber zu treiben, wo nicht gar die jalousie zwischen den
Mönchen und der übrigen Clerisey zu solchen ärgerlichen Vorstellungen
Anlaß gegeben und den Layen dergleichen Arbeit anbefohlen hat«.[203]
*
An einem Kapitell der Kirche des Egerer Schlosses in Böhmen ist
Adam und Eva dargestellt, beide natürlich völlig nackt. Adam
manipuliert dabei in höchst merkwürdiger Weise an seinem intimsten
Körperteile.[204]
*
In der Hauptkirche von Nördlingen befindet sich ein angeblich von Jesse
Herlin 1503 gemaltes, 1601 restauriertes jüngstes Gericht, das einen
Papst mit Kardinälen und Mönchen in der Hölle zeigt und +ein Weib, das
von einem Teufel vergewaltigt wird+.
*
Die Kirche zu Weilheim in Württemberg besitzt ein ähnliches Fresko-Bild
aus dem 15. Jahrhundert. Es stellt ein Jüngstes Gericht dar und scheint
allerdings mehr satirisch als unsittlich zu sein.[205]
*
Am Dom zu Freiburg i. Br. befindet sich ein Wasserspeier in
menschlicher Gestalt, der die Abflußröhre aus dem Gesäß herausragen
hat. Die Person macht das vergnügteste Gesicht von der Welt. Nicht
ohne Grund, denn nicht jedem ist es vergönnt, seinen Gefühlen der
Hochschätzung für die lieben Zeitgenossen in so deutlicher Weise
Ausdruck zu verleihen.[206]
*
Die Unsittlichkeit der genannten Darstellungen war nicht etwa, wie man
annehmen könnte, ein deutsches Privilegium, sondern +in der ganzen
Christenheit+ nahm man daran keinen Anstoß. Fiorillo schreibt z. B.:
»Unter dem Chorgestühl in der Capelle Heinrichs VII. in der Westminster
Abtei wird man einiger Basreliefs gewahr, die äußerst schlüpfrige und
unzüchtige Bilder enthalten, so daß es unbegreiflich ist, wie die
frommen Benediktinermönche dieselben haben dulden können. Jedoch findet
man auch ähnliche obscöne Dinge zu Canterbury, an Chalk Church in
Kent...« Da Fiorillo zu Beginn des 19. Jahrhunderts schrieb, hatte bis
dahin die Kirche keinen Anstoß genommen. Auch hier also, auf so kleinem
Gebiet selbst, zeigt es sich, daß Besserungen nicht durch, sondern
ohne, oft trotz und gegen die Kirche sich durchsetzen.[207]
Zehnter Abschnitt
Ehe
Noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts herrschte bei den Bauern in fast
allen Teilen Deutschlands die Sitte, dem Bräutigam alle ehelichen
Rechte gradatim zu gestatten.
»Sehr oft verweigern die Mädchen ihrem Liebhaber die Gewährung
seiner letzten Wünsche solang, bis er +Gewalt+ braucht. Das geschiht
allezeit, wenn +ihnen wegen seiner Leibesstärke einige Zweifel zurück
sind+, welche sie sich freilich auf keine so heikle Weise, als die
Witwe Wadmann, aufzulösen wissen. Es kömmt daher ein solcher Kampf
dem Kerl oft sehr teuer zu stehen, weil es nicht wenig Mühe kostet,
ein Baurenmensch zu bezwingen, das jene wollüstige Reizbarkeit nicht
besitzt, die Frauenzimmer von Stande so plötzlich entwafnet.«[208]
*
Während man die Nächte, in denen alles gewährt wurde, Probenächte
nannte, hießen die andern, bei denen der Bauernbursch auf möglichst
halsbrecherischem Wege ins Schlafzimmer des Bauernmädchens eindrang,
um zu plaudern, wobei natürlich auch Intimitäten nicht unterblieben,
Kommnächte. »Die Landleute finden ihre Gewohnheit so unschuldig, daß
es nicht selten geschiht, wenn der Geistliche im Orte einen Bauren
nach dem Wohlsein seiner Töchter frägt, diser ihm zum Beweise, daß sie
gut heranwüchsen, mit aller Offenherzigkeit und mit einem väterlichen
Wohlgefallen erzehlt, wie sie schon anfiengen, ihre Kommnächte zu
halten.«[209]
*
Keyßler erzählt im Jahre 1729 folgendes: »In den Dörfern des
benachbarten Bregenzerwaldes hat bisher die wunderliche Gewohnheit
regieret, daß die unverheiratheten Baurensöhne und Knechte ohne
Scheu so lange bei einem ledigen Mädchen haben schlafen können, +bis
dieselbe ein Kind von ihnen bekommen+, da dann jene erst, und zwar
bei den höchsten Strafen, verbunden waren, sie zu heirathen. Diese
Art von Galanterie heißen sie fuegen, und finden sie daran so wenig
auszusetzen, daß, da man seit etlichen Jahren, kraft obrigkeitlichen
Amtes, diese schändliche Weise abschaffen wollen, es zu einer +Art
von Aufruhr+ gediehen, und die Sache noch in einem Proceß, zu dessen
Führung sie einen Advocaten aus Lindau angenommen haben, verwickelt
ist.«[210]
*
Nicht viel früher herrschte auch in den +Bürgerhäusern+ noch die
schöne Sitte des »Beischlafens auf Glauben«, die wir im vorigen
Bande kennen gelernt haben. Der Prädikant Wilhelm Ambach (Quellen
zur Frankfurter Gesch. II, 34) erzählt von Frankfurt a. M. darüber
(zitiert nach Schultz): »Das weibliche geschlecht ist ja fast blöd und
schwach, aber man sahe hie bei vielen, daß in hurei, ehebruch und aller
leichtfertigkeit stark und frech waren, dann auch 50jährige witfrauen,
die jetzt Kindeskinder haben, aller ehren und freundschaft vergessen;
jungfrauen sind ihren herrn und eltern entlaufen, sich in schändliche
hurei begeben; jedoch haben etliche aus ihnen öffentlich geehlichet,
viel blieben ungeehlichet, schlufen bei uf Gelderischen glauben,
gewöhnlich aber lebten sie frech und gut kriegerisch...«
Daß der biedere Prädikant, wie bei einem Geistlichen
selbstverständlich, furchtbar übertreibt und nach den zu hoch
hängenden Trauben schielt, ist eine Sache für sich. An der Sitte des
»Gelderischen Glaubens« auch in Bürgerkreisen wird sich kaum zweifeln
lassen.[211]
*
Ja, die +gastliche Prostitution+, bei barbarischen und halbbarbarischen
Völkern sehr häufig und darin bestehend, daß der Wirt seinem Gast das
Eheweib oder die Tochter für die Nacht leiht, läßt sich in Deutschland
noch sehr spät nachweisen. Ältere Zeugnisse, an denen in Skandinavien
und für Island kein Mangel herrscht, fehlen bei uns, dafür berichtet
aber Thomas Murner in der Gäuchmatt (Geschwor. Art. 9): »+es ist in
dem Niderlande auch der Brauch, so der Wirt ein lieben gast hat, daß
er im sin frouw zulegt auf guten glouben+.« Ja, in einem Briefe an J.
G. Forster vom 20. Juni 1788 erzählt der in Bern wohnende, aus Biel
gebürtige Höpfner, daß es +im Berner Oberlande verbürgter Brauch sei,
daß ein Vater seine Tochter, ein Bruder seine Schwester, ein Mann seine
Frau dem fremden Gast in aller Höflichkeit zur Nacht anbiete+ und +sich
eine große Ehre daraus mache, wenn man es annehme+.[212]
*
Im alten Skandinavien scheint es Sitte gewesen zu sein, daß der
Beischlaf vor der Hochzeit ausgeübt wurde. Sehr sonderbar ist, daß
Fritjof die Prinzessin Ingeborg gleich nach der Verlobung im Tempel zu
Baldershagen genießt, und nicht minder erstaunlich, daß König Harald
in Norwegen, der die schöne Asa mit Gewalt gewinnen will, dem für ihn
eintretenden Ritter gestatten muß, +mit ihr+ die Probenacht zu halten,
bevor er zu den Waffen greift![213]
*
Ein sonderbarer Brauch, der sich sonst nur bei barbarischen oder
halbbarbarischen Völkern findet, herrschte noch vor zwei Jahrhunderten
in Island. In der Relation d’Islande dans le Recueil des Voyages au
Nord. Amsterdam 1715. T. I, p. 35 heißt es: »Les filles, qui sont fort
belles dans cette Isle, mais fort mal vetues vont voir ces Allemans et
ofrent à ceux, qui n’ont pas des femmes de coucher avec eux +pour du
pain, pour du biscuit et pour quelqu’autre chose de peu de valeur+.
Les pères mêmes, dit-on, présentent leurs +filles+ aux Etrangers. +Et
si leurs filles déviennent grosses, ce leur est un grand honneur. Car
elles sont plus considerées et plus recherchées par les Islandois, que
les autres.+ Il y a même de la presse de les avoir.«
Übrigens sollen, wie ich von glaubwürdiger Seite erfahre, noch heute
im Schwarzwald und auch in Mecklenburg, vielleicht auch anderwärts,
ähnliche Sitten herrschen. Und zwar nicht nur »Probenächte«, sondern
auch die Anschauung, daß das schwangere Bauernmädchen höher geschätzt
wird, als eines, das seine Fruchtbarkeit erst noch beweisen muß.
Allerdings heiratet fast ausnahmslos der Bauernbursch das von ihm
geschwängerte Mädchen.
*
Noch im späteren Mittelalter war unter dem hohen Adel, also nicht
etwa nur im Volke, der Brauch verbreitet, daß die Braut vor der
Hochzeit sich ihrem Bräutigam ganz hingab. So hielt im Jahre 1378
nach einer Urkunde Graf Johann IV. von Habsburg ein +ganzes halbes
Jahr lang mit der Herzland von Rappoltstein Probenächte+ ab, um dann
wegen seiner Untüchtigkeit einen Korb zu erhalten. Allerdings hatte
die Dame nicht so ganz unrecht. Köstlich aber ist die Kur, die ein
Straßburger »Meister Heinrich von Sachsen, der der beste Meister ist,
den man finden kan« anwandte: »undt +hiengent ime an in eine Bad an
sin Ding ettwie viel Bliges (Blei) wol fünfzig Pfunf schwer+ undt
pflasterten ine, als menlich seitt, undt verfieng alles nüt, daß sü
imme ut gemachen konnten, daß er verfengklich were zu Frowen.« Wiewohl
diese Kur lange fortgesetzt wurde, hatte sie so wenig Erfolg, wie die
entschieden angenehmere, ihm hundert Frauen vorzustellen, um diejenige
auszusuchen, die voraussichtlich die gewünschte Wirkung erzielen
würde.[214]
*
Höchst bezeichnend für Sitte und Schamgefühl unserer Ahnen ist folgende
Geschichte, die Vitus Arnpek erzählt: Herzog Ludwig I. von Bayern hielt
eine Probenacht mit der schönen verwitweten Gräfin Ludmilla von Bogen,
einer geborenen böhmischen Prinzessin. Da die Gräfin wohl nicht ohne
Grund fürchtete, der Herzog wolle zwar die Freuden der Liebe bei ihr
genießen, sie dann aber sitzen lassen, ersann sie eine List. Als der
Herzog wieder einmal sie besuchte, fand er auf dem vor ihrem Bette
hängenden Vorhang vor ihr drei schön gemalte Ritter. Sie legten sich zu
Bett und huldigten der Liebe Freuden. Die Gräfin aber bewog den Herzog,
ihr zu schwören, daß er sie zu seiner Gemahlin machen wolle, was er
auch angesichts der gemalten Ritter tat. Kaum war es geschehen, als
die Gräfin den Vorhang zurückzog, +so daß drei Ritter, die sie vorher
dahinter versteckt hatte, und die also Zeugen des nicht alltäglichen
Schauspiels gewesen waren+, sichtbar wurden. Sie bestätigten sofort,
daß sie des Herzogs Schwur gehört hatten. Ludwig aber war sehr
überrascht, da er wohl gehofft hatte, ohne Zeugen den Schwur ableugnen
zu können. Er führte nach einem Jahr mit großen Festlichkeiten die
Gräfin heim. Übrigens hat diese Geschichte im Volksliede ihre
Verewigung gefunden.[215]
*
Noch im 16. Jahrhundert war es Sitte, daß die Jungvermählte sich in
der Brautnacht nackt zu Bett begab, woher das französische Sprichwort
stammt: »Ses promesses ressemblent à celle d’une mariée qui antreroit
au lit en chemise.« Im weiteren Verlaufe des Jahrhunderts erst bürgerte
sich der heutige Brauch, im Hemd zu schlafen, wenigstens im Winter,
allgemein ein. Aber das 1618 erschienene Buch »La Bienséance de la
conversation entre les hommes« hielt es noch für nötig, vom Schlafen
ohne Hemd abzuraten. Ja in »La civilté nouvelle« vom Jahre 1667
erscheint noch die gleiche Mahnung. Allerdings handelt es sich jetzt
nicht mehr um die erste Gesellschaft.[216]
*
Das kanonische Recht scheidet die Ehe bekanntlich nur dann, wenn
durch männliches oder weibliches Unvermögen der Zweck, Kinder zu
erzeugen, nicht erfüllt werden kann. Der berühmte französische Jurist
François Hotman (1524-1590) prüft nun sehr eingehend die Frage, wie
die männliche Impotenz festgestellt werden könne und liefert in
seiner langen und grundgelehrten Abhandlung auch folgenden Passus:
»An Stelle der beiden Feststellungsmethoden hat man, ich weiß nicht
durch welches Unglück unseres Jahrhunderts, eine weitere eingeführt,
die die brutalste ist, die man sich ausdenken kann und von der wir
hoffen, daß sie von ebenso kurzer Dauer ist, wie sie wenig Vernunft und
juristisches Aussehen (apparence) besitzt: Es ist dies der sogenannte
+Kongreß+. Abgesehen davon, daß er gegen die öffentliche Ehrbarkeit
verstößt, ist er überdies unzweifelhaft auch unnütz.... Erst seit
kurzer Zeit ist dieses Verfahren in Übung: sein Ursprung mag darin zu
suchen sein, daß ein scham- und ehrloser Mann, der von seiner Frau der
Impotenz geziehen war, +sich rühmte, den Beweis seiner Tüchtigkeit
zu erbringen in Gegenwart von Leuten, die sich darauf verstünden+.
Und wenn die Richter diesen Beweis zuließen, so geschah es sowohl aus
Überraschung und weil sie darüber nicht reiflich nachgedacht hatten,
als auch weil einige Weise im Anfange dieses Verfahren nicht für
schlecht hielten, in der Erwägung, die Frauen durch diese Schande
und Schamlosigkeit von der allzu großen und häufigen Klage, die sie
gegen ihre Ehemänner erhoben, abzuschrecken. Denn das Gesetz gestattet
bisweilen ein Übel, um ein größeres zu heilen. Ein Beispiel dafür
bietet die Geschichte, die Aulus Gelius lib. 15, kap. 10 von einigen
jungen Mädchen aus Milet erzählt, die aus Verrücktheit freiwillig
aus dem Leben schieden. Und man konnte dieser Krankheit, die sich
stark vermehrte, keinen Einhalt tun, außer durch eine entehrende
Strafe, die man über sie verhängte: die Männer bestimmten, daß alle
diejenigen, die sich auf diese Weise umgebracht hatten, splitternackt
überall herumgetragen und dem Volk gezeigt würden. Die übrigen
jungen Mädchen wurden durch die Schande eines so wenig ehrenvollen
Leichenbegängnisses derart ins Herz getroffen, daß sie ihren Verstand
wiedergewannen und nicht mehr in diese Krankheit verfielen.
So dachte man wohl auch, daß ein so unehrenvoller Kongreß die Klagen
der Frauen mäßigen würde. Aber im +Gegenteil+ (wie das Jahrhundert ja
unglücklich ist), +sie fühlten sich durch dieses Mittel gestärkt+,
und von Beginn ihres Scheidungsprozesses an +fordern sie selbst den
Kongreß+, da sie alle wissen, daß sie damit ein unzweifelhaftes Mittel
besitzen, den Prozeß zu gewinnen. Denn welche Sicherheit jeder Mann
sich auch zutrauen mag (wenn er nicht ebenso brutal und schamlos
ist wie ein Hund), er wird einräumen, wenn er für sich und ohne
Leidenschaft es gut betrachtet, daß es nicht in seiner Gewalt liegt,
den Beweis für seine Fähigkeit, die Ehe zu vollziehen, zu erbringen
+in Gegenwart des Gerichtshofes+, den man verehrt, angesichts der
+Ärzte, Chirurgen und Matronen+, die man fürchtet und mit einer Frau,
die man für seine Feindin hält, da eingestandenermaßen solche Akte
Selbstsicherheit, Heimlichkeit und Freundschaft erfordern.«[217]
*
Nach einem handschriftlichen Amtsbericht vom 8. März 1666 ging es
den +Pantoffelhelden+ in der Gegend von Mainz recht schlecht. »Es
ist ein alter Gebrauch hierumb in der Nachbarschaft, falß etwan ein
Frauw ihren Mann schlagen sollte, daß alle des Fleckens oder Dorffs,
worin das Factum geschehen, angrenzende Gemärker sichs annehmen; doch
würdt die sach vff den letzten Faßnachttag oder Eschermittwoch als
ein recht Faßnachtspiehl versparet, da denn alle Gemärker, nachdem
sie sich 8 oder 14 Tag zuvor angemeldet, Jung und Alt, so Lust dazu
haben, sich versammeln, mit Trommen, Pfeiff und fliegenten Fahnen zu
Pferd und zu Fuß dem Orth zuziehen, wo das Factum geschehen, vor dem
Flecken sich anmelden, und etliche aus ihren mittlen zu dem schulthesen
schicken, welche ihre Anklag wieder den geschlagenen Mann thun, auch
zugleich ihre Zeugen, so sie deswegen haben, vorstellen, nachdem nuhn
selbige abgehöret, und ausfündig gemacht worden, daß die Frau den
Mann geschlagen, würdt ihnen der Einzug in den Flecken gegönnt, da
sie dann also baldt sich alle sambdt vor des geschlagenen mans Hauß
versammeln, das Hauß umbringen, undt fallß der Mann sich mit ihnen
nicht vergleichet undt abfindet, schlagen sie Leitern ahn, +steigen auf
das Dach, hauwen ihme die Fürst ein undt reißen das Dach bis vff die
vierte Latt von oben ahn ab+, vergleicht er sich aber, so ziehen sie
wieder ohne Verletzung des Hauses ab, falß aber der Beweiß nicht kann
geführt werden, müssen sie unverrichteter sach wieder abziehen.«
Im ehemaligen Fürstentum Fulda war es ebenso. Wenn ein Mann überwiesen
wird, von seiner Frau Schläge bekommen zu haben, so hat das
Hofmarschallamt das Recht, die Sache zu untersuchen. Ist die Anklage
begründet, dann wird dem Geschlagenen durch Diener in fürstlicher
Livree +das Dach seines Wohnhauses abgedeckt+. Noch im Jahre 1768 oder
1769 ist eine solche Exekution vollzogen worden (Journal von und für
Teutschland. 1784. 1. Th., S. 136), ja, noch 1795 soll dieser Brauch
geübt worden sein.[218]
*
Höchst sonderbar war die Gerechtsame der Familie von Frankenstein bei
Darmstadt, die von dieser Stadt jährlich 12 Malter Korn erhielt, um
dafür, wenn die Darmstädter es verlangten, durch einen besonderen Boten
einen Esel zu schicken, auf dem die schlagfertige Frau durch die Stadt
reiten mußte. Der letzte derartige Fall wird vom Jahre 1536 erwähnt.
Eine ähnliche Sitte bestand in Frankreich. Dort mußte der Mann, der
sich von seiner besseren Hälfte schlagen ließ, zur Schande auf einem
Esel reiten, und zwar rittlings, den Schwanz in den Händen haltend.
Wenn der Pantoffelheld sich durch die Flucht dieser Strafe entzog, dann
mußte der nächste Nachbar für ihn herhalten.
*