Es ist nicht meine Aufgabe als Verteidiger, ein derartiges

Verhalten entsprechend zu charakterisieren. Tatsache ist, daß

hochstehende Richter ihrem Erstaunen darüber Ausdruck verliehen

haben, daß +gegen Pfarrer Gehr gerichtlich nicht vorgegangen worden

ist+. Tatsache ist weiter, daß die einzige Maßregel, welche seitens

des bischöflichen Ordinariats gegen ihn verfügt worden ist, die

war, daß er auf die +beliebte+, in schönster Lage am Bodensee

gelegene Pfarrei Eriskirch versetzt worden ist.

2. +Der Fall des Pfarrers und Schulinspektors Adis von

Dotternhausen, O.-A. Rottweil.+

Hier wird die beantragte Beiziehung der Akten des bischöflichen

Ordinariats das Nähere ergeben. Für den Fall, daß die Vorlage

dieser Akten verweigert werden sollte, werde ich eingehenden Beweis

erbringen. Pfarrer Adis hat +Verbrechen+ im Sinne des § 176 Z. 3

StGB. begangen und in der Gemeinde Dotternhausen hiedurch und durch

sonstige sittliche Verfehlungen das größte Ärgernis erregt. Die

einzige Strafe, die gegen ihn verfügt worden ist, bestand in einer

nur auf die Dauer eines +halben Jahres verfügten Suspension vom

Amt+, welche Zeit Pfarrer Adis nicht im Disziplinarhaus der Diözese

Rottenburg für katholische Geistliche, sondern vermutlich in einem

Kloster verbrachte.

3. +Der Fall des katholischen Pfarrers Kolb von Ennabeuren, O.-A.

Münsingen.+

Pfarrer Kolb hat durch fortgesetzten Verkehr mit übel

beleumundeten Frauenzimmern in der Gemeinde Ennabeuren

derartiges sittliches Ärgernis erregt, daß sich ein Bürger von

Ennabeuren, namens Johannes Reyhinger, Frohnmeister daselbst,

den ich für sämtliches hier Vorgetragene als Zeugen benenne und

zur Hauptverhandlung vorzuladen beantrage, +persönlich+ nach

Rottenburg an das bischöfliche Ordinariat wandte. Fronmeister

Johannes Reyhinger schilderte dort einem Domkapitular das sittlich

verwerfliche Verhalten Kolbs, insbesondere auch die Tatsache, daß,

wie ortsbekannt geworden war, ein Frauenzimmer von Ennabeuren

häufig bei Kolb in seiner Wohnung genächtigt und dort im +Pfarrhof

eine besondere Bettstelle zur Verfügung gehabt habe, ohne daß

seitens des Ordinariats gegen Kolb eingeschritten worden wäre+.

4. +Der Fall betreffend Kaplan Hag in Scheer, O.-A. Saulgau.+

Kaplan Hag hatte zwei Knaben, welche bei kirchlichen Anlässen als

Ministranten fungierten und von denen einer jetzt Schutzmann ist,

+in der Kirche zur Päderastie angeleitet und mißbraucht. Er ist

jetzt in Argentinien Pfarrer.+

5. +Der Fall des Pfarrers und Kammerers Höflinger von Altheim,

O.-A. Riedlingen.+

Der genannte Pfarrer war außerehelicher Vater von +fünf+ Kindern,

deren Mütter +zwei+ ledige Frauenspersonen seiner Gemeinde waren.

Diese Tatsache ist in der Gemeinde bekannt geworden und hat dort

berechtigtes Aufsehen erregt. Er verpflichtete sich, den jüngsten

zwei seiner +Kinder+ das Geld zur +Übersiedelung nach Amerika+ zu

geben, worüber ein Vertrag gefertigt worden ist. +Kirchlich wurde

nicht weiter gegen ihn eingeschritten+; er hat jedenfalls auch in

Zukunft seines Amtes als Pfarrer gewaltet.

6. +Der Fall betreffend den Kaplan Azger in Heufelden, O.-A.

Ehningen.+

Dieser Kaplan hatte in den Jahren 1906 und 1907 ein im ganzen Dorfe

bekanntes Verhältnis mit einer Industrielehrerin, +ohne daß gegen

ihn seitens des Ordinariats eingeschritten worden wäre+.

7. +Ich beantrage+ weiter die Beiziehung der Akten der Kgl.

Staatsanwaltschaft und des Kgl. Landgerichts Rottweil, betreffend

den +Fall des Pfarrers Knittel von Wachendorf, O.-A. Horb+.

Dieser Fall hat seinerzeit auch im Württembergischen Landtag eine

eingehende Besprechung gefunden.

8. +Ebenso+ beantrage ich die Beiziehung der Gerichtsakten,

betreffend den +Pfarrer Nuber in Buchau am Federsee, O.-A.

Riedlingen+, welcher seinerzeit wegen +Schändung von Knaben

in der Kirche+ angeklagt war und der sich in der Folge im

Amtsgerichtsgefängnisse zu Riedlingen erhängte.«

Ob der sittliche Tiefstand in der Rottenburger Diözese besonders groß

ist, wagen wir nicht anzunehmen, noch viel weniger können wir es

feststellen. Ist das aber nicht der Fall, dann bleibt nur ein eben

nicht rühmlicher Schluß auf die übrigen Diözesen zu ziehen übrig.

*

Wie der Corriere de la sera mitteilte, hatte das Erdbeben vom 28.

Dezember 1908, das Messina und mehrere Küstenorte zerstörte, wobei nach

der offiziellen Verlustliste über 98000 Menschen ums Leben kamen, eine

ungeahnte Nebenwirkung. Die +Mönche+ von San Procopio (Kalabrien)

verlangten nämlich in Messina +Unterstützung für sich und ihre

Familien+. In Palmi lebten mehrere Mönche in wilder Ehe. Einer davon

hatte sechs Kinder, für die er um Brot bat.

*

Mag sich also auch das sittliche Niveau der Geistlichkeit seit dem

Mittelalter nicht wesentlich gehoben haben, wenn auch keineswegs

geleugnet werden soll, daß die Konkurrenz der Kirchen und das gute

Beispiel der bürgerlichen Welt veredelnd wirkte, so ist dafür die

Nuditätenschnüffelei desto mehr gewachsen. Unter diesen Umständen

bietet es erhöhtes Interesse, zu sehen, was die Kirche zuließ, als

sie unumschränkt herrschte. Der Schluß, daß auch die äußerliche

Versittlichung nicht ihr, sondern andern Mächten ihren Ursprung dankt,

sie aber, wie überall, so auch hier ein kultur- und kunsthemmendes

Extrem aufstellte, liegt nicht fern.

*

An den Gesimsen des Straßburger Münsters im Innern der Kirche waren

satirische Bildwerke auf die Mönche angebracht, so Affen, Esel,

Schweine im Mönchshabit Messe lesend. Und zwar, wie feststeht, nicht

etwa unter protestantischem Einfluß, da schon im Jahre 1449 der Bau

vollendet war. Die pièce de résistance bildete an der Treppe, die

auf die große Kanzel führte, +ein am Boden liegender Mönch, der »sich

bei einer liegenden Nonne gar ungeziemender Freyheiten gebrauchet«+.

Wenige Jahre vor 1729 erst wurden diese nicht gerade für prüde Augen

bestimmten Plastiken entfernt, nach Fiorillo erst nach 1764. Geiler von

Kaysersberg hatte augenscheinlich an dieser Darstellung keinen Anstoß

genommen. Nach Fiorillo wurde sie sogar erst unter seinen Augen 1486

angebracht.[202]

*

Nach demselben Gewährsmann befand sich noch damals im Erfurter Dom

»an der Ecke rechter Hand ... unter den Zierathen eines Gesimses ein

+Concubitus Monachi cum Monacha+ gar deutlich in Stein gehauen, daß

man also nicht nur aus dem straßburgischen, sondern auch hiesigen

Domgebäude zeigen kann, wie die Clerisey vor der Reformation es so

grob und plump in ihrem Leben und Wandel getrieben, daß auch die

Handwerksleute nicht unterlassen können, in öffentlichen Gebäuden

ihren Spott darüber zu treiben, wo nicht gar die jalousie zwischen den

Mönchen und der übrigen Clerisey zu solchen ärgerlichen Vorstellungen

Anlaß gegeben und den Layen dergleichen Arbeit anbefohlen hat«.[203]

*

An einem Kapitell der Kirche des Egerer Schlosses in Böhmen ist

Adam und Eva dargestellt, beide natürlich völlig nackt. Adam

manipuliert dabei in höchst merkwürdiger Weise an seinem intimsten

Körperteile.[204]

*

In der Hauptkirche von Nördlingen befindet sich ein angeblich von Jesse

Herlin 1503 gemaltes, 1601 restauriertes jüngstes Gericht, das einen

Papst mit Kardinälen und Mönchen in der Hölle zeigt und +ein Weib, das

von einem Teufel vergewaltigt wird+.

*

Die Kirche zu Weilheim in Württemberg besitzt ein ähnliches Fresko-Bild

aus dem 15. Jahrhundert. Es stellt ein Jüngstes Gericht dar und scheint

allerdings mehr satirisch als unsittlich zu sein.[205]

*

Am Dom zu Freiburg i. Br. befindet sich ein Wasserspeier in

menschlicher Gestalt, der die Abflußröhre aus dem Gesäß herausragen

hat. Die Person macht das vergnügteste Gesicht von der Welt. Nicht

ohne Grund, denn nicht jedem ist es vergönnt, seinen Gefühlen der

Hochschätzung für die lieben Zeitgenossen in so deutlicher Weise

Ausdruck zu verleihen.[206]

*

Die Unsittlichkeit der genannten Darstellungen war nicht etwa, wie man

annehmen könnte, ein deutsches Privilegium, sondern +in der ganzen

Christenheit+ nahm man daran keinen Anstoß. Fiorillo schreibt z. B.:

»Unter dem Chorgestühl in der Capelle Heinrichs VII. in der Westminster

Abtei wird man einiger Basreliefs gewahr, die äußerst schlüpfrige und

unzüchtige Bilder enthalten, so daß es unbegreiflich ist, wie die

frommen Benediktinermönche dieselben haben dulden können. Jedoch findet

man auch ähnliche obscöne Dinge zu Canterbury, an Chalk Church in

Kent...« Da Fiorillo zu Beginn des 19. Jahrhunderts schrieb, hatte bis

dahin die Kirche keinen Anstoß genommen. Auch hier also, auf so kleinem

Gebiet selbst, zeigt es sich, daß Besserungen nicht durch, sondern

ohne, oft trotz und gegen die Kirche sich durchsetzen.[207]

Zehnter Abschnitt

Ehe

Noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts herrschte bei den Bauern in fast

allen Teilen Deutschlands die Sitte, dem Bräutigam alle ehelichen

Rechte gradatim zu gestatten.

»Sehr oft verweigern die Mädchen ihrem Liebhaber die Gewährung

seiner letzten Wünsche solang, bis er +Gewalt+ braucht. Das geschiht

allezeit, wenn +ihnen wegen seiner Leibesstärke einige Zweifel zurück

sind+, welche sie sich freilich auf keine so heikle Weise, als die

Witwe Wadmann, aufzulösen wissen. Es kömmt daher ein solcher Kampf

dem Kerl oft sehr teuer zu stehen, weil es nicht wenig Mühe kostet,

ein Baurenmensch zu bezwingen, das jene wollüstige Reizbarkeit nicht

besitzt, die Frauenzimmer von Stande so plötzlich entwafnet.«[208]

*

Während man die Nächte, in denen alles gewährt wurde, Probenächte

nannte, hießen die andern, bei denen der Bauernbursch auf möglichst

halsbrecherischem Wege ins Schlafzimmer des Bauernmädchens eindrang,

um zu plaudern, wobei natürlich auch Intimitäten nicht unterblieben,

Kommnächte. »Die Landleute finden ihre Gewohnheit so unschuldig, daß

es nicht selten geschiht, wenn der Geistliche im Orte einen Bauren

nach dem Wohlsein seiner Töchter frägt, diser ihm zum Beweise, daß sie

gut heranwüchsen, mit aller Offenherzigkeit und mit einem väterlichen

Wohlgefallen erzehlt, wie sie schon anfiengen, ihre Kommnächte zu

halten.«[209]

*

Keyßler erzählt im Jahre 1729 folgendes: »In den Dörfern des

benachbarten Bregenzerwaldes hat bisher die wunderliche Gewohnheit

regieret, daß die unverheiratheten Baurensöhne und Knechte ohne

Scheu so lange bei einem ledigen Mädchen haben schlafen können, +bis

dieselbe ein Kind von ihnen bekommen+, da dann jene erst, und zwar

bei den höchsten Strafen, verbunden waren, sie zu heirathen. Diese

Art von Galanterie heißen sie fuegen, und finden sie daran so wenig

auszusetzen, daß, da man seit etlichen Jahren, kraft obrigkeitlichen

Amtes, diese schändliche Weise abschaffen wollen, es zu einer +Art

von Aufruhr+ gediehen, und die Sache noch in einem Proceß, zu dessen

Führung sie einen Advocaten aus Lindau angenommen haben, verwickelt

ist.«[210]

*

Nicht viel früher herrschte auch in den +Bürgerhäusern+ noch die

schöne Sitte des »Beischlafens auf Glauben«, die wir im vorigen

Bande kennen gelernt haben. Der Prädikant Wilhelm Ambach (Quellen

zur Frankfurter Gesch. II, 34) erzählt von Frankfurt a. M. darüber

(zitiert nach Schultz): »Das weibliche geschlecht ist ja fast blöd und

schwach, aber man sahe hie bei vielen, daß in hurei, ehebruch und aller

leichtfertigkeit stark und frech waren, dann auch 50jährige witfrauen,

die jetzt Kindeskinder haben, aller ehren und freundschaft vergessen;

jungfrauen sind ihren herrn und eltern entlaufen, sich in schändliche

hurei begeben; jedoch haben etliche aus ihnen öffentlich geehlichet,

viel blieben ungeehlichet, schlufen bei uf Gelderischen glauben,

gewöhnlich aber lebten sie frech und gut kriegerisch...«

Daß der biedere Prädikant, wie bei einem Geistlichen

selbstverständlich, furchtbar übertreibt und nach den zu hoch

hängenden Trauben schielt, ist eine Sache für sich. An der Sitte des

»Gelderischen Glaubens« auch in Bürgerkreisen wird sich kaum zweifeln

lassen.[211]

*

Ja, die +gastliche Prostitution+, bei barbarischen und halbbarbarischen

Völkern sehr häufig und darin bestehend, daß der Wirt seinem Gast das

Eheweib oder die Tochter für die Nacht leiht, läßt sich in Deutschland

noch sehr spät nachweisen. Ältere Zeugnisse, an denen in Skandinavien

und für Island kein Mangel herrscht, fehlen bei uns, dafür berichtet

aber Thomas Murner in der Gäuchmatt (Geschwor. Art. 9): »+es ist in

dem Niderlande auch der Brauch, so der Wirt ein lieben gast hat, daß

er im sin frouw zulegt auf guten glouben+.« Ja, in einem Briefe an J.

G. Forster vom 20. Juni 1788 erzählt der in Bern wohnende, aus Biel

gebürtige Höpfner, daß es +im Berner Oberlande verbürgter Brauch sei,

daß ein Vater seine Tochter, ein Bruder seine Schwester, ein Mann seine

Frau dem fremden Gast in aller Höflichkeit zur Nacht anbiete+ und +sich

eine große Ehre daraus mache, wenn man es annehme+.[212]

*

Im alten Skandinavien scheint es Sitte gewesen zu sein, daß der

Beischlaf vor der Hochzeit ausgeübt wurde. Sehr sonderbar ist, daß

Fritjof die Prinzessin Ingeborg gleich nach der Verlobung im Tempel zu

Baldershagen genießt, und nicht minder erstaunlich, daß König Harald

in Norwegen, der die schöne Asa mit Gewalt gewinnen will, dem für ihn

eintretenden Ritter gestatten muß, +mit ihr+ die Probenacht zu halten,

bevor er zu den Waffen greift![213]

*

Ein sonderbarer Brauch, der sich sonst nur bei barbarischen oder

halbbarbarischen Völkern findet, herrschte noch vor zwei Jahrhunderten

in Island. In der Relation d’Islande dans le Recueil des Voyages au

Nord. Amsterdam 1715. T. I, p. 35 heißt es: »Les filles, qui sont fort

belles dans cette Isle, mais fort mal vetues vont voir ces Allemans et

ofrent à ceux, qui n’ont pas des femmes de coucher avec eux +pour du

pain, pour du biscuit et pour quelqu’autre chose de peu de valeur+.

Les pères mêmes, dit-on, présentent leurs +filles+ aux Etrangers. +Et

si leurs filles déviennent grosses, ce leur est un grand honneur. Car

elles sont plus considerées et plus recherchées par les Islandois, que

les autres.+ Il y a même de la presse de les avoir.«

Übrigens sollen, wie ich von glaubwürdiger Seite erfahre, noch heute

im Schwarzwald und auch in Mecklenburg, vielleicht auch anderwärts,

ähnliche Sitten herrschen. Und zwar nicht nur »Probenächte«, sondern

auch die Anschauung, daß das schwangere Bauernmädchen höher geschätzt

wird, als eines, das seine Fruchtbarkeit erst noch beweisen muß.

Allerdings heiratet fast ausnahmslos der Bauernbursch das von ihm

geschwängerte Mädchen.

*

Noch im späteren Mittelalter war unter dem hohen Adel, also nicht

etwa nur im Volke, der Brauch verbreitet, daß die Braut vor der

Hochzeit sich ihrem Bräutigam ganz hingab. So hielt im Jahre 1378

nach einer Urkunde Graf Johann IV. von Habsburg ein +ganzes halbes

Jahr lang mit der Herzland von Rappoltstein Probenächte+ ab, um dann

wegen seiner Untüchtigkeit einen Korb zu erhalten. Allerdings hatte

die Dame nicht so ganz unrecht. Köstlich aber ist die Kur, die ein

Straßburger »Meister Heinrich von Sachsen, der der beste Meister ist,

den man finden kan« anwandte: »undt +hiengent ime an in eine Bad an

sin Ding ettwie viel Bliges (Blei) wol fünfzig Pfunf schwer+ undt

pflasterten ine, als menlich seitt, undt verfieng alles nüt, daß sü

imme ut gemachen konnten, daß er verfengklich were zu Frowen.« Wiewohl

diese Kur lange fortgesetzt wurde, hatte sie so wenig Erfolg, wie die

entschieden angenehmere, ihm hundert Frauen vorzustellen, um diejenige

auszusuchen, die voraussichtlich die gewünschte Wirkung erzielen

würde.[214]

*

Höchst bezeichnend für Sitte und Schamgefühl unserer Ahnen ist folgende

Geschichte, die Vitus Arnpek erzählt: Herzog Ludwig I. von Bayern hielt

eine Probenacht mit der schönen verwitweten Gräfin Ludmilla von Bogen,

einer geborenen böhmischen Prinzessin. Da die Gräfin wohl nicht ohne

Grund fürchtete, der Herzog wolle zwar die Freuden der Liebe bei ihr

genießen, sie dann aber sitzen lassen, ersann sie eine List. Als der

Herzog wieder einmal sie besuchte, fand er auf dem vor ihrem Bette

hängenden Vorhang vor ihr drei schön gemalte Ritter. Sie legten sich zu

Bett und huldigten der Liebe Freuden. Die Gräfin aber bewog den Herzog,

ihr zu schwören, daß er sie zu seiner Gemahlin machen wolle, was er

auch angesichts der gemalten Ritter tat. Kaum war es geschehen, als

die Gräfin den Vorhang zurückzog, +so daß drei Ritter, die sie vorher

dahinter versteckt hatte, und die also Zeugen des nicht alltäglichen

Schauspiels gewesen waren+, sichtbar wurden. Sie bestätigten sofort,

daß sie des Herzogs Schwur gehört hatten. Ludwig aber war sehr

überrascht, da er wohl gehofft hatte, ohne Zeugen den Schwur ableugnen

zu können. Er führte nach einem Jahr mit großen Festlichkeiten die

Gräfin heim. Übrigens hat diese Geschichte im Volksliede ihre

Verewigung gefunden.[215]

*

Noch im 16. Jahrhundert war es Sitte, daß die Jungvermählte sich in

der Brautnacht nackt zu Bett begab, woher das französische Sprichwort

stammt: »Ses promesses ressemblent à celle d’une mariée qui antreroit

au lit en chemise.« Im weiteren Verlaufe des Jahrhunderts erst bürgerte

sich der heutige Brauch, im Hemd zu schlafen, wenigstens im Winter,

allgemein ein. Aber das 1618 erschienene Buch »La Bienséance de la

conversation entre les hommes« hielt es noch für nötig, vom Schlafen

ohne Hemd abzuraten. Ja in »La civilté nouvelle« vom Jahre 1667

erscheint noch die gleiche Mahnung. Allerdings handelt es sich jetzt

nicht mehr um die erste Gesellschaft.[216]

*

Das kanonische Recht scheidet die Ehe bekanntlich nur dann, wenn

durch männliches oder weibliches Unvermögen der Zweck, Kinder zu

erzeugen, nicht erfüllt werden kann. Der berühmte französische Jurist

François Hotman (1524-1590) prüft nun sehr eingehend die Frage, wie

die männliche Impotenz festgestellt werden könne und liefert in

seiner langen und grundgelehrten Abhandlung auch folgenden Passus:

»An Stelle der beiden Feststellungsmethoden hat man, ich weiß nicht

durch welches Unglück unseres Jahrhunderts, eine weitere eingeführt,

die die brutalste ist, die man sich ausdenken kann und von der wir

hoffen, daß sie von ebenso kurzer Dauer ist, wie sie wenig Vernunft und

juristisches Aussehen (apparence) besitzt: Es ist dies der sogenannte

+Kongreß+. Abgesehen davon, daß er gegen die öffentliche Ehrbarkeit

verstößt, ist er überdies unzweifelhaft auch unnütz.... Erst seit

kurzer Zeit ist dieses Verfahren in Übung: sein Ursprung mag darin zu

suchen sein, daß ein scham- und ehrloser Mann, der von seiner Frau der

Impotenz geziehen war, +sich rühmte, den Beweis seiner Tüchtigkeit

zu erbringen in Gegenwart von Leuten, die sich darauf verstünden+.

Und wenn die Richter diesen Beweis zuließen, so geschah es sowohl aus

Überraschung und weil sie darüber nicht reiflich nachgedacht hatten,

als auch weil einige Weise im Anfange dieses Verfahren nicht für

schlecht hielten, in der Erwägung, die Frauen durch diese Schande

und Schamlosigkeit von der allzu großen und häufigen Klage, die sie

gegen ihre Ehemänner erhoben, abzuschrecken. Denn das Gesetz gestattet

bisweilen ein Übel, um ein größeres zu heilen. Ein Beispiel dafür

bietet die Geschichte, die Aulus Gelius lib. 15, kap. 10 von einigen

jungen Mädchen aus Milet erzählt, die aus Verrücktheit freiwillig

aus dem Leben schieden. Und man konnte dieser Krankheit, die sich

stark vermehrte, keinen Einhalt tun, außer durch eine entehrende

Strafe, die man über sie verhängte: die Männer bestimmten, daß alle

diejenigen, die sich auf diese Weise umgebracht hatten, splitternackt

überall herumgetragen und dem Volk gezeigt würden. Die übrigen

jungen Mädchen wurden durch die Schande eines so wenig ehrenvollen

Leichenbegängnisses derart ins Herz getroffen, daß sie ihren Verstand

wiedergewannen und nicht mehr in diese Krankheit verfielen.

So dachte man wohl auch, daß ein so unehrenvoller Kongreß die Klagen

der Frauen mäßigen würde. Aber im +Gegenteil+ (wie das Jahrhundert ja

unglücklich ist), +sie fühlten sich durch dieses Mittel gestärkt+,

und von Beginn ihres Scheidungsprozesses an +fordern sie selbst den

Kongreß+, da sie alle wissen, daß sie damit ein unzweifelhaftes Mittel

besitzen, den Prozeß zu gewinnen. Denn welche Sicherheit jeder Mann

sich auch zutrauen mag (wenn er nicht ebenso brutal und schamlos

ist wie ein Hund), er wird einräumen, wenn er für sich und ohne

Leidenschaft es gut betrachtet, daß es nicht in seiner Gewalt liegt,

den Beweis für seine Fähigkeit, die Ehe zu vollziehen, zu erbringen

+in Gegenwart des Gerichtshofes+, den man verehrt, angesichts der

+Ärzte, Chirurgen und Matronen+, die man fürchtet und mit einer Frau,

die man für seine Feindin hält, da eingestandenermaßen solche Akte

Selbstsicherheit, Heimlichkeit und Freundschaft erfordern.«[217]

*

Nach einem handschriftlichen Amtsbericht vom 8. März 1666 ging es

den +Pantoffelhelden+ in der Gegend von Mainz recht schlecht. »Es

ist ein alter Gebrauch hierumb in der Nachbarschaft, falß etwan ein

Frauw ihren Mann schlagen sollte, daß alle des Fleckens oder Dorffs,

worin das Factum geschehen, angrenzende Gemärker sichs annehmen; doch

würdt die sach vff den letzten Faßnachttag oder Eschermittwoch als

ein recht Faßnachtspiehl versparet, da denn alle Gemärker, nachdem

sie sich 8 oder 14 Tag zuvor angemeldet, Jung und Alt, so Lust dazu

haben, sich versammeln, mit Trommen, Pfeiff und fliegenten Fahnen zu

Pferd und zu Fuß dem Orth zuziehen, wo das Factum geschehen, vor dem

Flecken sich anmelden, und etliche aus ihren mittlen zu dem schulthesen

schicken, welche ihre Anklag wieder den geschlagenen Mann thun, auch

zugleich ihre Zeugen, so sie deswegen haben, vorstellen, nachdem nuhn

selbige abgehöret, und ausfündig gemacht worden, daß die Frau den

Mann geschlagen, würdt ihnen der Einzug in den Flecken gegönnt, da

sie dann also baldt sich alle sambdt vor des geschlagenen mans Hauß

versammeln, das Hauß umbringen, undt fallß der Mann sich mit ihnen

nicht vergleichet undt abfindet, schlagen sie Leitern ahn, +steigen auf

das Dach, hauwen ihme die Fürst ein undt reißen das Dach bis vff die

vierte Latt von oben ahn ab+, vergleicht er sich aber, so ziehen sie

wieder ohne Verletzung des Hauses ab, falß aber der Beweiß nicht kann

geführt werden, müssen sie unverrichteter sach wieder abziehen.«

Im ehemaligen Fürstentum Fulda war es ebenso. Wenn ein Mann überwiesen

wird, von seiner Frau Schläge bekommen zu haben, so hat das

Hofmarschallamt das Recht, die Sache zu untersuchen. Ist die Anklage

begründet, dann wird dem Geschlagenen durch Diener in fürstlicher

Livree +das Dach seines Wohnhauses abgedeckt+. Noch im Jahre 1768 oder

1769 ist eine solche Exekution vollzogen worden (Journal von und für

Teutschland. 1784. 1. Th., S. 136), ja, noch 1795 soll dieser Brauch

geübt worden sein.[218]

*

Höchst sonderbar war die Gerechtsame der Familie von Frankenstein bei

Darmstadt, die von dieser Stadt jährlich 12 Malter Korn erhielt, um

dafür, wenn die Darmstädter es verlangten, durch einen besonderen Boten

einen Esel zu schicken, auf dem die schlagfertige Frau durch die Stadt

reiten mußte. Der letzte derartige Fall wird vom Jahre 1536 erwähnt.

Eine ähnliche Sitte bestand in Frankreich. Dort mußte der Mann, der

sich von seiner besseren Hälfte schlagen ließ, zur Schande auf einem

Esel reiten, und zwar rittlings, den Schwanz in den Händen haltend.

Wenn der Pantoffelheld sich durch die Flucht dieser Strafe entzog, dann

mußte der nächste Nachbar für ihn herhalten.

*

Kultur-Kuriosa, Zweiter Band · 第 13 / 17 段