Die Nonnen selbst aber, die so gehalten sind, werden, um nicht durch

ihre Straflosigkeit zu Ähnlichem zu verführen, durch die Äbtissinnen,

Lehrerinnen oder Priorinnen und die Konvente ihrer Klöster nicht anders

wieder aufgenommen, als auf Grund einer Karzerstrafe,... bis sie durch

uns... der Wiederaufnahme.. würdig erachtet werden.«

Im Jahre 1371 mußte in Köln ein gleicher Befehl erlassen werden.[191]

*

Die gleiche Kölner Synode sah sich auch veranlaßt, in ihrem 15. Kapitel

ausdrücklich den Klerikern zu verbieten, in ihren Testamenten über die

+Einkünfte des sogenannten Gnadenjahres+, das ist des ersten Jahres

nach ihrem Tode, dessen Einkünfte ihnen noch zukamen, +zugunsten ihrer

Konkubinen und ihrer unehelichen Kinder zu verfügen+.

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts kam es soundso oft vor, daß Mönche

und Nonnen aus ihren Klöstern aussprangen und dann nach Aufgabe der

Ordenskleidung und Ordenszucht als Weltleute lebten. Daß relativ nicht

viel urkundliches Material uns erhalten ist, hat seinen Grund darin,

daß nur solche Fälle zu unserer Kenntnis gelangen, in denen diese

Ordenspersonen später ihre Flucht aus dem Kloster +bereuten+ und die

+Wiederaufnahme+ begehrten. Nur wenn sie die Hilfe des Papstes dazu

in Anspruch nahmen, besitzen wir die einschlägigen Dokumente. Wie

häufig jedoch tatsächlich diese Fahnenflucht war, erhellte daraus, daß

Papst Benedikt XII. sich veranlaßt sah, eine besondere Konstitution zu

erlassen.[192]

*

Die sogenannten Strafakten des Marienburger Ordenshauses enthalten

mehrere Fälle, wo die Deutschen Herren unter dem Deckmantel der Beichte

und Buße systematisch Verführung von Frauen und Jungfrauen, ja sogar

gewaltsame Schändung von neun- und zwölfjährigen Mädchen verübt hatten.

Der Ordensmeister Jungingen sah sich veranlaßt, Verbote zu erlassen,

daß +kein weibliches Tier, weder Stute, noch Eselin, noch Hündin, im

Ordenshause gehalten werden dürfe+. Ähnliche Verbote bestanden auch

für die Klöster auf dem Berge Athos. In Rom mußten sie gar noch in den

dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts erneuert werden!!!

Wiewohl nun die Ordensritter in Marienburg ein wohleingerichtetes

Frauenhaus unterhielten, liefen doch häufig Beschwerden von Bürgern

ein, daß ihre Frauen und Töchter mit Gewalt aufs Schloß geschleppt und

dort bis zur Mißhandlung gemißbraucht wurden.[193]

*

Klemens VI. hat im ersten Jahre seines Pontifikats 1342 sieben Trierer

und dreizehn Kölner, die unehelich von Priestern erzeugt worden

waren, dispensiert, so daß sie Priester werden konnten. In den Jahren

1335-1342 war dieser Dispens 9 Priestersöhnen der Diözese Metz, 17

ebensolchen der Diözese Trier, 20 der Diözese Köln und 36 der Diözese

Lüttich erteilt worden. Im ganzen absolvierte Klemens im gleichen Jahre

484 +Priestersöhne+ nach Ablegung eines Examens. Bedenkt man nun, daß

selbstverständlich nicht jede Bitte um Dispens erfüllt wurde, daß doch

nicht jedes Kind eines Priesters ein Sohn ist, nur ein Bruchteil das

entsprechende Alter erreicht und doch gewiß nicht die Mehrheit gerade

den Priesterberuf wählte, der eines besonderen päpstlichen Dispenses

bedarf, also der einzige ist, den zu ergreifen diese Herkunft de jure

ausschließt, so wirft das alles auf die Art, in welcher das Zölibat

gehalten wurde, ein grelleres Licht, als die noch so drastischen

Exklamationen der Sittenprediger und Chronisten.

*

Von unbedingt kompetenten Beurteilern liegt für die nordischen Länder

ein Bericht des päpstlichen Notars und Abbreviators Dietrich von

Nieheim (»Nemus Unionis«) vom Jahre 1408 (abgedruckt bei Sauerland S.

298 f.) und für Spanien und Süditalien des päpstlichen Pönitentiars

Alvar Pelajo vom Jahre 1332 in seiner Schrift »De planctu ecclesiae«

(abgedruckt eb. S. 297 f.) vor. Das von beiden unverdächtigen Zeugen

gefällte Urteil entspricht völlig den aus der Statistik gezogenen

Schlüssen. Nieheim stellt z. B. ausdrücklich fest, daß es den

norwegischen Presbytern und Bischöfen +nach heimischer Sitte freistand,

öffentliche Konkubinen zu halten+. Dabei waren diese weiblichen

Personen +ganz und gar nicht gering geschätzt+, sondern nahmen geradezu

am Range ihres Freundes teil. Daß Priester niederen Ranges, die das

Zölibat hielten, ja, die ohne Konkubine lebten, nicht die Regel,

sondern die Ausnahme bildeten, verstände sich von selbst, auch wenn es

nicht ausdrücklich berichtet würde.[194]

*

Als der päpstliche Vikar unter Sixtus IV. den Geistlichen und Kurialen

verbot, sich Konkubinen zu halten, +tadelte der Papst ihn deshalb

heftig und hob das Verbot wieder auf+. Er motivierte es damit, daß man

kaum einen Priester ohne Konkubine fände. »Und aus diesem Grunde wurden

die Prostituierten gezählt, die damals in Rom öffentlich waren, um ein

wahrheitsgetreues Bild zu gewinnen und die Zahl der Prostituierten auf

6800 festgestellt, abgesehen von jenen, die im Konkubinat leben und die

nicht öffentlich, sondern im geheimen zu fünft oder sechst ihre Künste

ausüben, desgleichen jener, die einen einzigen oder mehrere Kuppler

haben. Daran kann man erkennen -- schreibt Infessura --, wie in Rom

gelebt wird, wo das Haupt des Glaubens wohnt, und wie der heilige Staat

regiert wird.«[195]

Berücksichtigt man, daß Rom damals kaum 70000 Einwohner hatte, so läßt

sich der Prozentsatz der Prostituierten etwa folgendermaßen berechnen:

Ziehen wir ein Drittel der Einwohner -- sehr mäßig gerechnet -- als

Kinder und Greise ab, so bleiben etwa 45000, nehmen wir an, die Hälfte

davon sei weiblich gewesen, dann war +jede vierte weibliche Person eine

Prostituierte, ohne Rücksicht auf die im Konkubinat lebenden+![196]

*

Wir besitzen aus den Jahren 1519-1521 für ein kleines Gebiet der

Mainzer Erzdiözese Taxlisten, in denen die Höhe der Strafe für die

einzelnen Delikte von Priestern festgesetzt ist.

Der Bordellbesuch von Priestern wird von allen Vergehen am niedrigsten

eingeschätzt, nämlich im Durchschnitt auf 16 sol. Ehebruch kostet

schon 30, Inzest 88 sol. Gegenüber dieser niedrigen Bestrafung von

Fleischessünden, die ein vernichtendes Urteil über die kirchliche

Moral nicht nur gestattet, sondern fordert, werden Verstöße gegen die

kirchliche Ordnung überaus hoch bestraft.

Unkanonische Amtsführung kostet 29 sol., Nichtbeachtung der

Residenzpflicht 44, Begräbnis eines Exkommunizierten aber 240 sol.

Also war in den Augen der mittelalterlichen Kirche +die Sünde, einen

Exkommunizierten ehrlich zu bestatten und damit praktisches Christentum

zu üben, fast dreimal so schwer wie die der Blutschande, während man um

dasselbe Geld sich als Priester acht Ehebrüche leisten konnte+.

*

Diese kulturhistorisch außerordentlich wertvolle Strafliste erstreckt

sich auch auf Laien. So kostet eine +Übertretung des Fastenverbotes

gerade doppelt so viel als ein Ehebruch+.

Die Jahresrechnungen des Kölner Offizialatgerichtes in Werl aus den

Jahren 1495-1515 ergeben ein ähnliches Bild. Denn die höchste der

hier vorkommenden Strafen, nämlich 31 fl. 2 ß ist auf Celebratio

in suspensio gelegt, während zwei schwere Inzestfälle nur mit 19

fl. 5 ß oder 20 fl. 8 ß geahndet werden, ein anderer gar nur mit 14

fl. Ein doppelter Unzuchtfall erhält die Strafe von 3 fl. 5 ß. Sehr

billige, geradezu Tietzpreise, erzielten einfache Unzuchtfälle. Sie

bleiben massenhaft überhaupt unter dem Satze von 1 fl. Ehebruch war

kostspieliger, denn die Strafe von 3 fl. 9 ß wird mit der Armut des

Inkulpaten motiviert.

*

Teuer waren dagegen Verstöße gegen die Kirchenordnung: der Laie,

der seinen Priester hintergeht und trotz seiner Exkommunikation das

Abendmahl nimmt, erhält eine Strafe von 2 fl. 6 ß, der Priester aber,

der ihm ahnungslos das Abendmahl reicht, 6 fl. 5 ß.

Während ein Laie, der, ohne es zu wissen, eine Verwandte vierten Grades

geheiratet hat, einer Buße von 3 fl. 9 ß unterworfen wird, kommt ein

+Priester, der mit einem Schulmädchen in seinem Hause Unzucht treibt,

schon mit 1 fl. durch+.

Auch in dem 1517 in Rom gedruckten Taxenbuch wird Zulassung eines

Exkommunizierten zum Gottesdienst schwerer bestraft, wie Inzest. Ganz

ähnlich übrigens schon die berühmten Dekretalien des Bischofs Burchhard

von Worms († 1025). Man vergleiche das 19. Buch dieses Werkes (Pariser

Ausgabe von 1549, S. 262 ff.).

Zweifelt noch jemand, daß es der Kirche vor der mit so viel Fanatismus

und Borniertheit bekämpften Reformation keineswegs so sehr um Hebung

der Sittlichkeit, als um Erzwingung äußerlicher disziplinärer

Unterordnung zu tun war? Denn diese Taxen, die jeder Moral ins Gesicht

schlagen, sind nicht etwa von irgendwelchen lokalen Gewalten, sondern

von der offiziellen Kirche festgesetzt worden.

Dazu gibt es noch eine ganze Reihe von Beispielen, daß diese milden

Strafen gegen Geistliche nicht verhängt wurden. Daher existierte ein

Sprichwort: Wer ohne Strafe leben will, der werde Kleriker.

*

Als die Camminer Synode von 1454 die Vertreibung der Konkubinen binnen

zwölf Tagen bei einer Strafe von 10 Mark Silbers gebietet, vergißt

sie nicht den Zusatz: »+es sei denn, sie würden aus gerechten und

vernünftigen Gründen von uns geduldet+«!!!

*

Nach Aussagen Kölner Pfarrer von 1484 über die Behandlung homosexueller

Vergehen ergibt sich, daß die Geistlichen es bisweilen überhaupt

unterließen, kirchliche Strafmittel anzuwenden. Die kirchlichen

Behörden hatten es eben vielfach aufgegeben, sich dem Sittenverfall

entgegenzustemmen. Das war eine natürliche Folge der aszetischen

Grundtendenz der Kirche, die im unüberbrückbaren Widerspruch zum

Leben stand. Die Kirche war einfach ratlos gegenüber der allgemeinen

sittlichen Auflösung, die eintreten muß, wenn Unmögliches gefordert

wird.

*

Da die Kirche trotz zahlloser, im 15. Jahrhundert zur Schärfung

des Gewissens der Geistlichkeit abgehaltener Provinzial- und

Diözesansynoden, trotz Klostervisitationen und glühenden

Volkspredigern kein nennenswertes Resultat erzielte, sahen sich

vielfach die weltlichen Fürsten genötigt, die Reinigung des geistlichen

Standes vorzunehmen. So ordnet Herzog Wilhelm von Jülich am 2. August

1478 die Vertreibung der »pfaffenmede« an.[197]

*

Die Freunde Zwinglis verfaßten 1522 einen »Kommentar«, in dem sie gegen

den Bischof Hugo von Hohenladenberg, der von 1496-1529 den Krummstab

über Konstanz führte, die schwersten Vorwürfe erhoben. So, daß er

früher 4, jetzt 5 Gulden Strafe für jedes illegitime Priesterkind

erhebe. Das war auch der Grund, weshalb er gegen die Eheforderung der

Priester war, denn er wollte auf eine so reiche Einnahmequelle nicht

verzichten. Sollen doch in einem einzigen Jahre in seiner Diözese nicht

weniger als 1500 Priesterkinder geboren worden sein, von denen er also

nach dem alten Satz 6000, nach dem erhöhten aber 7500 Gulden Strafgeld

bezog! Habe einer eine Konkubine oder nicht, so sage man ihm: »Was geht

dies meinem gnädigen Herren an, daß du keine hast? Warum nimmst du

nicht eine?« +Das Geld mußte auf alle Fälle erlegt werden.+

Selbst wenn in dieser Schrift eine Übertreibung untergelaufen sein

sollte, so ist es doch bezeichnend, daß die Zeitgenossen das von ihrem

Seelenhirten für glaubhaft hielten, und der Rat der Stadt Zürich

amtlich in einem Aktenstück festgestellt, »daß die Bischöfe Geld nehmen

und den Pfarrkindern ihre Metzen lassen«.[198]

*

Der Erfolg der landesherrlichen Eingriffe, die besonders seit dem

Trientiner Konzil sich mehrten, war aber sogar noch im 17. Jahrhundert

keineswegs groß, selbst nicht in Bayern, das sich heute mit gerechtem

Stolz rühmen darf, Deutschlands größte Dunkelkammer zu besitzen.

Das Konkubinat der Priester war noch keineswegs ausgerottet und die

Zahl der Priesterkinder groß. Der durchaus klerikale Schriftsteller

Albertinus schreibt sehr vielsagend über die Sittlichkeit unter

Maximilian I. von Bayern (gest. 1650), daß durch die +Menge+ der Sünder

die Sünde nicht geringer werde. Damals wurde im Rendamt Landshut,

das aber sittlich höher stand als Burghausen, eine ganze Reihe von

Geistlichen aufgeführt, denen Verführung von Dienstboten, Mißbrauch

des Beichtstuhls, Notzuchtsversuche, Körperverletzungen etc. zur

Last fielen. Von den Konventualen zu Osterhofen heißt es, daß sie

nächtlicherweile viel auslaufen und sich an leichtfertige Weibspersonen

hängen.[199]

*

Die »Newe Zeitunge von der Römischen Kayserlichen Mayestet Legation gen

Rom zum new erwehlten Papst, im jetzigen Jar, nach weihnachten 1560. in

4^o« bringt folgenden erbaulichen Stimmungsbericht aus der Hauptstadt

der Christenheit.

»Ich glaube nicht, daß unter der Sonne ein ärger Leben verbracht werde,

als in Rom. Das geht umher den ganzen Tag auf Gassen und Straßen,

alles durcheinander, und der feilen Mädchen und Weiber gar viele, so

daß deren daselbst leben 30000, wie ein Register sagt, deren die

geringste jede dem Papste jährlich 2 Kronen zahlt, die stattlichste

aber 20 Kronen. +Sie sind fast hoch privilegiert, daß man keine darf

krumm ansehen; denn wenn sie einen verklagen, der wird ohne alle Gnade

gestraft.+

Und da haben sich Männer und Weiber verlarvt, wie die Narren in

Teutschland, in der Fastnacht. Unter solchen Mummereien reiten auch die

Pfaffen einher. Und haben wir gesehen, daß der +Kardinal Farnese+ alle

Gassen durchrannte, +mit und um ihn dreizehn Curtisaninnen+.

So findet man auch viele Weiber ins Mannskleidern einher gehen, mit

zerhackten und zerschnittenen Hosen, und haben ihre Rapiere an den

Seiten, als wären sie Landsknechte. Dieselbe müssen Briefe (d. h.

Erlaubnisscheine) haben, welche sie aber theuer kaufen von päpstlicher

Heiligkeit. Also nimmt man hier Geld von Rom und läßt alles gottlose

Wesen zu. Es schadet alles garnichts. Hilf, lieber Gott! wie ist das

Volk so verkehrt.

Ich habe mit des Papstes Kämmerlingen einem oft und vielmals geredet,

und des bösen Lebens gedacht, das in Rom geführt wird. Darauf er mir

geantwortet: Auf das Leben dürfe ich nicht sehen, darauf käme nichts

an, sondern ich sollte tun, als sähe ich nicht, was ich nicht sehen

möchte. Aber ich danke Gott, daß meine Zeit kömmt, hinweg zu ziehen aus

Rom, und gedenke, so Gott will, nimmermehr wieder dahin zu kommen.«[200]

Dieser Bericht eines augenscheinlich ehrlichen Mannes aus dem Jahre

1560 lehrt im Verein mit zahllosen andern, daß der Klerus es immer

vortrefflich verstanden hat, Wasser zu predigen und Wein zu trinken

und daß, wie in jeder anderen, so auch in sittlicher Beziehung

Priesterherrschaft von allen möglichen die schlechteste ist.

*

Begreiflicherweise war es sogar noch in späterer Zeit jenseits der

Alpen nicht besser.

Die Sittlichkeit im schwarzen, urreaktionären Neapel stand um 1730

nach Keyßlers Beschreibung nicht sehr leuchtend da: »Was die itzigen

Zeiten anlangt, so muß man gestehen, daß die Freyheit und freche

Lebensart der lüderlichen Weibspersonen in dieser Hauptstadt auf den

höchsten Grad gestiegen, und die Stadt hierinn alle andere übertreffe.

Es wohnen in einer einzigen Gegend +über zweytausend Curtisanen+

beysammen, und schämen sich geistliche Personen nicht, in diesen Gassen

sich gleichfalls einzuquartieren. In allen rechnet man hier über

achtzehntausend solcher Donne libere. Die Jugend wird dadurch gänzlich

verdorben, und die Geistlichkeit selbst kann wenig im Zaume gehalten

werden, weil die weltliche Obrigkeit nichts über sie zu befehlen hat,

und die Clerisey, aus Respect vor das Amt und den heiligen Stand,

einander durch die Finger sieht, ja es wohl übel nimmt, wenn man ihnen

ihren freyen Willen nicht lassen will.«

Wie der gelehrte Reisende weiter berichtet, wurde der Auditor des

päpstlichen Nuntius in flagranti erwischt, aber nicht bestraft, da

sich selbst der Vizekönig nicht getraute. Der Geistliche aber hatte

die Dreistigkeit, die +Bestrafung der Anzeiger zu fordern, womit er

durchdrang+. »Um aber doch einigermaßen allen diesen Herren wiederum

einen Possen zu spielen, so ließ er zwar die Häscher mit einer

Beschimpfung durch die Stadt führen, es war aber auf der Tafel, welche

sie gewöhnlicher Weise auf der Brust tragen mußten, um die Verbrechen

der Missethäter anzudeuten, geschrieben, daß solche Strafe ihnen

angetan würde, weil sie sich unterstanden, den Auditor des päpstlichen

Nuntius in seinen Plaisirs zu verunruhigen.«[201]

*

Was sich selbst noch am Ende des 18. Jahrhunderts, und zwar in Bayern

ein anmaßender und sittenloser Klerus herausnehmen durfte, möge aus

folgender mehr tragischen als komischen Geschichte erhellen, die sich

im Jahre 1786 zu Neuberg im Gericht Pfädter zutrug.

Ein junger Bauer heiratete und wohnte weiter mit der bald

neunzigjährigen Großmutter zusammen. Nach einiger Zeit gab die Kuh

des jungen Paares keine Milch mehr, während der Quell bei der der

Alten weiter sprudelte. Eine Magd, die wegen einer Untreue getadelt

worden war, haßte die Greisin und sprengte deshalb das Gerücht aus,

sie sei eine Hexe und habe die Kuh verzaubert. Zugleich wußte sie die

junge Bäuerin gegen sie mißtrauisch zu machen, so daß ihr schließlich

verboten wurde, die eigene Kuh zu melken. Die Folge waren auch

Streitigkeiten in der jungen Ehe.

Daß das Vieh krank sein könne -- es gab Blut -- und die ungeeignete

Fütterung das Ausbleiben der Milch, das sich auch sofort bei der

Kuh der Greisin einstellte, als sie mit der andern von der Magd auf

die Weide getrieben wurde, verursacht habe, kam niemand in den Sinn.

Zauberei stand fest, und die Franziskaner mußten helfen.

Nach vergeblichen Experimenten ging die junge Frau wieder ins Kloster,

wo sie nach dem »Hexenpater«, den es damals noch in jedem Kloster

gab, verlangte. In ein Separatzimmer geführt und mit Bier bewirtet,

schüttete die junge Frau ihr Herz aus und es entspann sich folgendes

Gespräch:

»Pater: Bäuerin! Bäuerin! Da muß was anders als die Alte schuld sein --

wie meint Ihr?

Bäuerin: Ich? Ja mein Gott! wo soll’s dann fehlen?

P.: Habt Ihr Euern Mann treulieb?

B.: O ja, von Herzen gern.

P.: Seid Ihr mit ihm zufrieden?

B.: Ja.

P.: Versteht mich wohl! Ich mein’s so, ob er bei der Nacht im Bette

tut, wie Ihr es verlanget, so lang und so viel?

B.: Aber ei! -- (voll Scham) Ihr Hochw--

P.: Nur heraus mit der Sprache, denn da kommt viel darauf an -- also?

B.: Ja! Ihr Hochwürden.

P.: Hm. Hm. (Ergreift ihre Hand.) Weib! Weib! Beinahe komme ich auf

andere Gedanken!

B.: Aber, Ihr Hochwürden, ich bitt’ enk um Gottes willen -- werds ja

mich für kai Hex halten?

P.: Das nicht, Weible, aber -- wie! Macht ’nmal Euer Mieder auf!

B.: Ihr Hochwürden! Was denken S’? Ist ja ä Schand’!

P.: Ich kann Euch nicht helfen. -- Ich komm’ sonst nicht auf die Spur.

-- Nun.

B.: In Gottes Namen! Aber Herr!

P.: So! -- Schon wieder nähere Spuren (indem er die volle Brust

streicht -- drückt -- und zuletzt saugt).

B.: Aber, Ihr Hochwürden! Was ist denn das? O jeges! wenn’ ai Mensch

sehe --

P.: Halt’ dich, Närrin! (Saugt immer fort.)

B.: Nun, was zeigt sich denn?

P. (voll Feuer): Ja, Mütterchen! ich spüre zwar, daß eine Hexerei in

Eurem Leibe ist -- aber noch weiß ich nit, kömmt’s von Eurer Alten oder

gar von Eurem Manne her -- und um das zu finden, müßt Ihr Euch schon da

niederlegen.

B.: Ja, was woll’es dän thai mit mir?

P.: Das werdet Ihr schon sehen. -- Gelt, Ihr seid schwanger?

B.: Ja, Ihr Hochwürden!

P.: Nun schaut! Das Kind ist verhext, und da wird Euch ein schöner

Bankert Freud’ machen und einmal auf dem Scheiterhaufen brinnen

(brennen), wenn ich Euch nicht helfe -- und es geben Euch die Kühe

keine Milch, bis da geholfen ist -- gebt Euch also willig und legt Euch

nieder.

B.: Nu, wann’s Ihr Hochwürden befehlen.« etc.

Der Schluß war nicht nur, daß der Pater sich viehisch an der Frau

verging, er gab ihr auch noch den Rat, mit einem +Prügel versehen in

den Stall zu gehen+, wo sie die Hexe treffen werde. +So lange bis Blut

fließe, solle sie auf sie einschlagen+ und mit dem Blut die Euter der

Kühe bestreichen.

Die Bäuerin handelte nach Befehl, ging in den Stall, traf dort die

+Großmutter+ und +schlug sie tot+. Nur durch die Gerichtsverhandlung

kam auch der schändliche Streich des Geistlichen auf.

Aber niemand dachte daran, den schurkischen Pater Benno zu verfolgen.

Endlich gelang es dem energischen Eingreifen eines einzigen Richters,

gegen den Geistlichen Strafverfolgung zu erwirken. Er wurde auf zehn

Jahre vom Messelesen suspendiert und ebensolange in klösterlichem

Arrest auf Wasser und Brot gesetzt, d. h. begnadigt, denn daß die

Mönche ihrem Kollegen nichts Böses taten, ist klar. Die Regierung

fürchtete aber ein energisches Eingreifen. Statt mit dem Schwert

hingerichtet zu werden -- was das Los der Bäuerin gewesen wäre, wenn

der Schurkenstreich nicht aufgekommen wäre -- wurde sie auf freien Fuß

gesetzt.

*

Solche Zustände scheinen heute unmöglich zu sein. Scheinen! Das Zölibat

ist eine der Natur zu sehr ins Gesicht schlagende Vergewaltigung,

als daß auch beim besten Willen seine Durchführung streng gehandhabt

werden könnte. Man mag vorsichtiger sein, Delikte mögen auch seltener

werden, aufhören werden sie nie. Aber ein Unterschied ist zwischen

der zwar kirchlich verdammten, aber moralisch einwandfreien normalen

Befriedigung der Sinnlichkeit und viehischen Vergewaltigung und

Versuchung anvertrauter Seelen.

Am 8. April 1910 wurde vor der Strafkammer I des kgl. Landgerichts

in Stuttgart gegen den Simplizissimus bzw. dessen verantwortlichen

Redakteur Gulbransson in einer Beleidigungsklage des Bischofs Keppler

von Rottenburg verhandelt und Gulbransson zu zwei Monaten Gefängnis

verurteilt. Dieser Vorgang wäre für uns ohne jedes Interesse, wenn

nicht während der Verhandlung Dinge zur Sprache gekommen wären, die

eigentümliche Blitzlichter auf die sittliche Führung der katholischen

Geistlichkeit wenigstens der Diözese Rottenburg geworfen hätten.

Der Stadtpfarrer Bauer von Schramberg war wegen Sittlichkeitsverbrechen

zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurteilt worden. Da Bischof Keppler

am Vorabend des Schuldspruches eine zu Mißverständnissen Anlaß gebende

Rede über die Möglichkeit eines gerichtlichen Falschspruches gehalten

hatte, glaubte der Simplizissimus -- und mit ihm noch viele andere

Organe -- daß Bischof Keppler gegen sittliche Verfehlungen seiner

Geistlichen, wofern sie nur politisch brauchbar wären, zu milde

vorgehe. Deshalb erschien in dem satirischen Blatt eine Zeichnung, den

Bischof als Hirten einer Schweineherde darstellend. Die Schweine aber

trugen priesterliche Gewandung. Die Überschrift des Bildes lautete:

»Alles fürs Zentrum«, die Unterschrift aber: »Durch sein Eintreten für

den Pfarrer Bauer hat der Bischof Keppler von Rottenburg gezeigt, daß

er nicht nur über Schafe, sondern auch über Schweine ein guter Hirte

ist.«

In der Gerichtsverhandlung, in der festgestellt wurde, daß Pfarrer

Bauer sich in schamlosester Weise an Kindern usw. vergangen hatte,

stellte der Verteidiger Rechtsanwalt Heusel den +Antrag, den

Wahrheitsbeweis für folgende in der Diözese vorgekommene Fälle+ zu

erbringen. Wir zitieren seine Ausführungen wörtlich:

»1. +Der Fall des Pfarrers Gehr von Zuffenhausen.+

Ich beantrage hier die Akten der Kgl. Staatsanwaltschaft Stuttgart

betreffend die Anzeige gegen den katholischen Pfarrer Gehr von

Zuffenhausen vom Jahre 1908 beizuziehen. Pfarrer Gehr hat von

zahlreichen Schulmädchen, welche in die 6. und 7. Klasse der

Volksschule gingen, also vermutlich im 13. oder 14. Lebensjahr

und +vor+ der Kommunion stehenden Mädchen verlangt, +sie sollen

ihre Röcke in die Höhe heben; er hat einzelnen dieser Mädchen

selbst den Rock in die Höhe gehoben+, hat Mädchen auch rücklings

auf seine Knie gesetzt, sie wie etwa kleine Kinder auf seinen

Knien reiten lassen und sie dann rücklings mit dem Kopf zum Boden

hinunterschnappen lassen, daß die Mädchen selbst auf den Gedanken

kamen, er wolle ihnen +unter die Röcke sehen+.

Pfarrer Gehr hat weiter, was das Schwerwiegendere ist, um die

Entdeckung seiner Verfehlungen zu verhindern, die Mädchen so

bearbeitet, daß es schwer, wenn nicht unmöglich war, von ihnen

den wahren Sachverhalt erfahren zu können. Es ist durch mehrfache

Landjägermeldungen bestätigt, daß +Pfarrer Gehr sich direkt bemüht

hat, die Mädchen zu falschen Aussagen zu verleiten+, und +daß den

mißbrauchten Kindern mit der Hölle und mit Gotteszell gedroht

worden ist, falls sie etwas gegen den Pfarrer aussagen+.

Kultur-Kuriosa, Zweiter Band · 第 12 / 17 段