ihre Straflosigkeit zu Ähnlichem zu verführen, durch die Äbtissinnen,
Lehrerinnen oder Priorinnen und die Konvente ihrer Klöster nicht anders
wieder aufgenommen, als auf Grund einer Karzerstrafe,... bis sie durch
uns... der Wiederaufnahme.. würdig erachtet werden.«
Im Jahre 1371 mußte in Köln ein gleicher Befehl erlassen werden.[191]
*
Die gleiche Kölner Synode sah sich auch veranlaßt, in ihrem 15. Kapitel
ausdrücklich den Klerikern zu verbieten, in ihren Testamenten über die
+Einkünfte des sogenannten Gnadenjahres+, das ist des ersten Jahres
nach ihrem Tode, dessen Einkünfte ihnen noch zukamen, +zugunsten ihrer
Konkubinen und ihrer unehelichen Kinder zu verfügen+.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts kam es soundso oft vor, daß Mönche
und Nonnen aus ihren Klöstern aussprangen und dann nach Aufgabe der
Ordenskleidung und Ordenszucht als Weltleute lebten. Daß relativ nicht
viel urkundliches Material uns erhalten ist, hat seinen Grund darin,
daß nur solche Fälle zu unserer Kenntnis gelangen, in denen diese
Ordenspersonen später ihre Flucht aus dem Kloster +bereuten+ und die
+Wiederaufnahme+ begehrten. Nur wenn sie die Hilfe des Papstes dazu
in Anspruch nahmen, besitzen wir die einschlägigen Dokumente. Wie
häufig jedoch tatsächlich diese Fahnenflucht war, erhellte daraus, daß
Papst Benedikt XII. sich veranlaßt sah, eine besondere Konstitution zu
erlassen.[192]
*
Die sogenannten Strafakten des Marienburger Ordenshauses enthalten
mehrere Fälle, wo die Deutschen Herren unter dem Deckmantel der Beichte
und Buße systematisch Verführung von Frauen und Jungfrauen, ja sogar
gewaltsame Schändung von neun- und zwölfjährigen Mädchen verübt hatten.
Der Ordensmeister Jungingen sah sich veranlaßt, Verbote zu erlassen,
daß +kein weibliches Tier, weder Stute, noch Eselin, noch Hündin, im
Ordenshause gehalten werden dürfe+. Ähnliche Verbote bestanden auch
für die Klöster auf dem Berge Athos. In Rom mußten sie gar noch in den
dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts erneuert werden!!!
Wiewohl nun die Ordensritter in Marienburg ein wohleingerichtetes
Frauenhaus unterhielten, liefen doch häufig Beschwerden von Bürgern
ein, daß ihre Frauen und Töchter mit Gewalt aufs Schloß geschleppt und
dort bis zur Mißhandlung gemißbraucht wurden.[193]
*
Klemens VI. hat im ersten Jahre seines Pontifikats 1342 sieben Trierer
und dreizehn Kölner, die unehelich von Priestern erzeugt worden
waren, dispensiert, so daß sie Priester werden konnten. In den Jahren
1335-1342 war dieser Dispens 9 Priestersöhnen der Diözese Metz, 17
ebensolchen der Diözese Trier, 20 der Diözese Köln und 36 der Diözese
Lüttich erteilt worden. Im ganzen absolvierte Klemens im gleichen Jahre
484 +Priestersöhne+ nach Ablegung eines Examens. Bedenkt man nun, daß
selbstverständlich nicht jede Bitte um Dispens erfüllt wurde, daß doch
nicht jedes Kind eines Priesters ein Sohn ist, nur ein Bruchteil das
entsprechende Alter erreicht und doch gewiß nicht die Mehrheit gerade
den Priesterberuf wählte, der eines besonderen päpstlichen Dispenses
bedarf, also der einzige ist, den zu ergreifen diese Herkunft de jure
ausschließt, so wirft das alles auf die Art, in welcher das Zölibat
gehalten wurde, ein grelleres Licht, als die noch so drastischen
Exklamationen der Sittenprediger und Chronisten.
*
Von unbedingt kompetenten Beurteilern liegt für die nordischen Länder
ein Bericht des päpstlichen Notars und Abbreviators Dietrich von
Nieheim (»Nemus Unionis«) vom Jahre 1408 (abgedruckt bei Sauerland S.
298 f.) und für Spanien und Süditalien des päpstlichen Pönitentiars
Alvar Pelajo vom Jahre 1332 in seiner Schrift »De planctu ecclesiae«
(abgedruckt eb. S. 297 f.) vor. Das von beiden unverdächtigen Zeugen
gefällte Urteil entspricht völlig den aus der Statistik gezogenen
Schlüssen. Nieheim stellt z. B. ausdrücklich fest, daß es den
norwegischen Presbytern und Bischöfen +nach heimischer Sitte freistand,
öffentliche Konkubinen zu halten+. Dabei waren diese weiblichen
Personen +ganz und gar nicht gering geschätzt+, sondern nahmen geradezu
am Range ihres Freundes teil. Daß Priester niederen Ranges, die das
Zölibat hielten, ja, die ohne Konkubine lebten, nicht die Regel,
sondern die Ausnahme bildeten, verstände sich von selbst, auch wenn es
nicht ausdrücklich berichtet würde.[194]
*
Als der päpstliche Vikar unter Sixtus IV. den Geistlichen und Kurialen
verbot, sich Konkubinen zu halten, +tadelte der Papst ihn deshalb
heftig und hob das Verbot wieder auf+. Er motivierte es damit, daß man
kaum einen Priester ohne Konkubine fände. »Und aus diesem Grunde wurden
die Prostituierten gezählt, die damals in Rom öffentlich waren, um ein
wahrheitsgetreues Bild zu gewinnen und die Zahl der Prostituierten auf
6800 festgestellt, abgesehen von jenen, die im Konkubinat leben und die
nicht öffentlich, sondern im geheimen zu fünft oder sechst ihre Künste
ausüben, desgleichen jener, die einen einzigen oder mehrere Kuppler
haben. Daran kann man erkennen -- schreibt Infessura --, wie in Rom
gelebt wird, wo das Haupt des Glaubens wohnt, und wie der heilige Staat
regiert wird.«[195]
Berücksichtigt man, daß Rom damals kaum 70000 Einwohner hatte, so läßt
sich der Prozentsatz der Prostituierten etwa folgendermaßen berechnen:
Ziehen wir ein Drittel der Einwohner -- sehr mäßig gerechnet -- als
Kinder und Greise ab, so bleiben etwa 45000, nehmen wir an, die Hälfte
davon sei weiblich gewesen, dann war +jede vierte weibliche Person eine
Prostituierte, ohne Rücksicht auf die im Konkubinat lebenden+![196]
*
Wir besitzen aus den Jahren 1519-1521 für ein kleines Gebiet der
Mainzer Erzdiözese Taxlisten, in denen die Höhe der Strafe für die
einzelnen Delikte von Priestern festgesetzt ist.
Der Bordellbesuch von Priestern wird von allen Vergehen am niedrigsten
eingeschätzt, nämlich im Durchschnitt auf 16 sol. Ehebruch kostet
schon 30, Inzest 88 sol. Gegenüber dieser niedrigen Bestrafung von
Fleischessünden, die ein vernichtendes Urteil über die kirchliche
Moral nicht nur gestattet, sondern fordert, werden Verstöße gegen die
kirchliche Ordnung überaus hoch bestraft.
Unkanonische Amtsführung kostet 29 sol., Nichtbeachtung der
Residenzpflicht 44, Begräbnis eines Exkommunizierten aber 240 sol.
Also war in den Augen der mittelalterlichen Kirche +die Sünde, einen
Exkommunizierten ehrlich zu bestatten und damit praktisches Christentum
zu üben, fast dreimal so schwer wie die der Blutschande, während man um
dasselbe Geld sich als Priester acht Ehebrüche leisten konnte+.
*
Diese kulturhistorisch außerordentlich wertvolle Strafliste erstreckt
sich auch auf Laien. So kostet eine +Übertretung des Fastenverbotes
gerade doppelt so viel als ein Ehebruch+.
Die Jahresrechnungen des Kölner Offizialatgerichtes in Werl aus den
Jahren 1495-1515 ergeben ein ähnliches Bild. Denn die höchste der
hier vorkommenden Strafen, nämlich 31 fl. 2 ß ist auf Celebratio
in suspensio gelegt, während zwei schwere Inzestfälle nur mit 19
fl. 5 ß oder 20 fl. 8 ß geahndet werden, ein anderer gar nur mit 14
fl. Ein doppelter Unzuchtfall erhält die Strafe von 3 fl. 5 ß. Sehr
billige, geradezu Tietzpreise, erzielten einfache Unzuchtfälle. Sie
bleiben massenhaft überhaupt unter dem Satze von 1 fl. Ehebruch war
kostspieliger, denn die Strafe von 3 fl. 9 ß wird mit der Armut des
Inkulpaten motiviert.
*
Teuer waren dagegen Verstöße gegen die Kirchenordnung: der Laie,
der seinen Priester hintergeht und trotz seiner Exkommunikation das
Abendmahl nimmt, erhält eine Strafe von 2 fl. 6 ß, der Priester aber,
der ihm ahnungslos das Abendmahl reicht, 6 fl. 5 ß.
Während ein Laie, der, ohne es zu wissen, eine Verwandte vierten Grades
geheiratet hat, einer Buße von 3 fl. 9 ß unterworfen wird, kommt ein
+Priester, der mit einem Schulmädchen in seinem Hause Unzucht treibt,
schon mit 1 fl. durch+.
Auch in dem 1517 in Rom gedruckten Taxenbuch wird Zulassung eines
Exkommunizierten zum Gottesdienst schwerer bestraft, wie Inzest. Ganz
ähnlich übrigens schon die berühmten Dekretalien des Bischofs Burchhard
von Worms († 1025). Man vergleiche das 19. Buch dieses Werkes (Pariser
Ausgabe von 1549, S. 262 ff.).
Zweifelt noch jemand, daß es der Kirche vor der mit so viel Fanatismus
und Borniertheit bekämpften Reformation keineswegs so sehr um Hebung
der Sittlichkeit, als um Erzwingung äußerlicher disziplinärer
Unterordnung zu tun war? Denn diese Taxen, die jeder Moral ins Gesicht
schlagen, sind nicht etwa von irgendwelchen lokalen Gewalten, sondern
von der offiziellen Kirche festgesetzt worden.
Dazu gibt es noch eine ganze Reihe von Beispielen, daß diese milden
Strafen gegen Geistliche nicht verhängt wurden. Daher existierte ein
Sprichwort: Wer ohne Strafe leben will, der werde Kleriker.
*
Als die Camminer Synode von 1454 die Vertreibung der Konkubinen binnen
zwölf Tagen bei einer Strafe von 10 Mark Silbers gebietet, vergißt
sie nicht den Zusatz: »+es sei denn, sie würden aus gerechten und
vernünftigen Gründen von uns geduldet+«!!!
*
Nach Aussagen Kölner Pfarrer von 1484 über die Behandlung homosexueller
Vergehen ergibt sich, daß die Geistlichen es bisweilen überhaupt
unterließen, kirchliche Strafmittel anzuwenden. Die kirchlichen
Behörden hatten es eben vielfach aufgegeben, sich dem Sittenverfall
entgegenzustemmen. Das war eine natürliche Folge der aszetischen
Grundtendenz der Kirche, die im unüberbrückbaren Widerspruch zum
Leben stand. Die Kirche war einfach ratlos gegenüber der allgemeinen
sittlichen Auflösung, die eintreten muß, wenn Unmögliches gefordert
wird.
*
Da die Kirche trotz zahlloser, im 15. Jahrhundert zur Schärfung
des Gewissens der Geistlichkeit abgehaltener Provinzial- und
Diözesansynoden, trotz Klostervisitationen und glühenden
Volkspredigern kein nennenswertes Resultat erzielte, sahen sich
vielfach die weltlichen Fürsten genötigt, die Reinigung des geistlichen
Standes vorzunehmen. So ordnet Herzog Wilhelm von Jülich am 2. August
1478 die Vertreibung der »pfaffenmede« an.[197]
*
Die Freunde Zwinglis verfaßten 1522 einen »Kommentar«, in dem sie gegen
den Bischof Hugo von Hohenladenberg, der von 1496-1529 den Krummstab
über Konstanz führte, die schwersten Vorwürfe erhoben. So, daß er
früher 4, jetzt 5 Gulden Strafe für jedes illegitime Priesterkind
erhebe. Das war auch der Grund, weshalb er gegen die Eheforderung der
Priester war, denn er wollte auf eine so reiche Einnahmequelle nicht
verzichten. Sollen doch in einem einzigen Jahre in seiner Diözese nicht
weniger als 1500 Priesterkinder geboren worden sein, von denen er also
nach dem alten Satz 6000, nach dem erhöhten aber 7500 Gulden Strafgeld
bezog! Habe einer eine Konkubine oder nicht, so sage man ihm: »Was geht
dies meinem gnädigen Herren an, daß du keine hast? Warum nimmst du
nicht eine?« +Das Geld mußte auf alle Fälle erlegt werden.+
Selbst wenn in dieser Schrift eine Übertreibung untergelaufen sein
sollte, so ist es doch bezeichnend, daß die Zeitgenossen das von ihrem
Seelenhirten für glaubhaft hielten, und der Rat der Stadt Zürich
amtlich in einem Aktenstück festgestellt, »daß die Bischöfe Geld nehmen
und den Pfarrkindern ihre Metzen lassen«.[198]
*
Der Erfolg der landesherrlichen Eingriffe, die besonders seit dem
Trientiner Konzil sich mehrten, war aber sogar noch im 17. Jahrhundert
keineswegs groß, selbst nicht in Bayern, das sich heute mit gerechtem
Stolz rühmen darf, Deutschlands größte Dunkelkammer zu besitzen.
Das Konkubinat der Priester war noch keineswegs ausgerottet und die
Zahl der Priesterkinder groß. Der durchaus klerikale Schriftsteller
Albertinus schreibt sehr vielsagend über die Sittlichkeit unter
Maximilian I. von Bayern (gest. 1650), daß durch die +Menge+ der Sünder
die Sünde nicht geringer werde. Damals wurde im Rendamt Landshut,
das aber sittlich höher stand als Burghausen, eine ganze Reihe von
Geistlichen aufgeführt, denen Verführung von Dienstboten, Mißbrauch
des Beichtstuhls, Notzuchtsversuche, Körperverletzungen etc. zur
Last fielen. Von den Konventualen zu Osterhofen heißt es, daß sie
nächtlicherweile viel auslaufen und sich an leichtfertige Weibspersonen
hängen.[199]
*
Die »Newe Zeitunge von der Römischen Kayserlichen Mayestet Legation gen
Rom zum new erwehlten Papst, im jetzigen Jar, nach weihnachten 1560. in
4^o« bringt folgenden erbaulichen Stimmungsbericht aus der Hauptstadt
der Christenheit.
»Ich glaube nicht, daß unter der Sonne ein ärger Leben verbracht werde,
als in Rom. Das geht umher den ganzen Tag auf Gassen und Straßen,
alles durcheinander, und der feilen Mädchen und Weiber gar viele, so
daß deren daselbst leben 30000, wie ein Register sagt, deren die
geringste jede dem Papste jährlich 2 Kronen zahlt, die stattlichste
aber 20 Kronen. +Sie sind fast hoch privilegiert, daß man keine darf
krumm ansehen; denn wenn sie einen verklagen, der wird ohne alle Gnade
gestraft.+
Und da haben sich Männer und Weiber verlarvt, wie die Narren in
Teutschland, in der Fastnacht. Unter solchen Mummereien reiten auch die
Pfaffen einher. Und haben wir gesehen, daß der +Kardinal Farnese+ alle
Gassen durchrannte, +mit und um ihn dreizehn Curtisaninnen+.
So findet man auch viele Weiber ins Mannskleidern einher gehen, mit
zerhackten und zerschnittenen Hosen, und haben ihre Rapiere an den
Seiten, als wären sie Landsknechte. Dieselbe müssen Briefe (d. h.
Erlaubnisscheine) haben, welche sie aber theuer kaufen von päpstlicher
Heiligkeit. Also nimmt man hier Geld von Rom und läßt alles gottlose
Wesen zu. Es schadet alles garnichts. Hilf, lieber Gott! wie ist das
Volk so verkehrt.
Ich habe mit des Papstes Kämmerlingen einem oft und vielmals geredet,
und des bösen Lebens gedacht, das in Rom geführt wird. Darauf er mir
geantwortet: Auf das Leben dürfe ich nicht sehen, darauf käme nichts
an, sondern ich sollte tun, als sähe ich nicht, was ich nicht sehen
möchte. Aber ich danke Gott, daß meine Zeit kömmt, hinweg zu ziehen aus
Rom, und gedenke, so Gott will, nimmermehr wieder dahin zu kommen.«[200]
Dieser Bericht eines augenscheinlich ehrlichen Mannes aus dem Jahre
1560 lehrt im Verein mit zahllosen andern, daß der Klerus es immer
vortrefflich verstanden hat, Wasser zu predigen und Wein zu trinken
und daß, wie in jeder anderen, so auch in sittlicher Beziehung
Priesterherrschaft von allen möglichen die schlechteste ist.
*
Begreiflicherweise war es sogar noch in späterer Zeit jenseits der
Alpen nicht besser.
Die Sittlichkeit im schwarzen, urreaktionären Neapel stand um 1730
nach Keyßlers Beschreibung nicht sehr leuchtend da: »Was die itzigen
Zeiten anlangt, so muß man gestehen, daß die Freyheit und freche
Lebensart der lüderlichen Weibspersonen in dieser Hauptstadt auf den
höchsten Grad gestiegen, und die Stadt hierinn alle andere übertreffe.
Es wohnen in einer einzigen Gegend +über zweytausend Curtisanen+
beysammen, und schämen sich geistliche Personen nicht, in diesen Gassen
sich gleichfalls einzuquartieren. In allen rechnet man hier über
achtzehntausend solcher Donne libere. Die Jugend wird dadurch gänzlich
verdorben, und die Geistlichkeit selbst kann wenig im Zaume gehalten
werden, weil die weltliche Obrigkeit nichts über sie zu befehlen hat,
und die Clerisey, aus Respect vor das Amt und den heiligen Stand,
einander durch die Finger sieht, ja es wohl übel nimmt, wenn man ihnen
ihren freyen Willen nicht lassen will.«
Wie der gelehrte Reisende weiter berichtet, wurde der Auditor des
päpstlichen Nuntius in flagranti erwischt, aber nicht bestraft, da
sich selbst der Vizekönig nicht getraute. Der Geistliche aber hatte
die Dreistigkeit, die +Bestrafung der Anzeiger zu fordern, womit er
durchdrang+. »Um aber doch einigermaßen allen diesen Herren wiederum
einen Possen zu spielen, so ließ er zwar die Häscher mit einer
Beschimpfung durch die Stadt führen, es war aber auf der Tafel, welche
sie gewöhnlicher Weise auf der Brust tragen mußten, um die Verbrechen
der Missethäter anzudeuten, geschrieben, daß solche Strafe ihnen
angetan würde, weil sie sich unterstanden, den Auditor des päpstlichen
Nuntius in seinen Plaisirs zu verunruhigen.«[201]
*
Was sich selbst noch am Ende des 18. Jahrhunderts, und zwar in Bayern
ein anmaßender und sittenloser Klerus herausnehmen durfte, möge aus
folgender mehr tragischen als komischen Geschichte erhellen, die sich
im Jahre 1786 zu Neuberg im Gericht Pfädter zutrug.
Ein junger Bauer heiratete und wohnte weiter mit der bald
neunzigjährigen Großmutter zusammen. Nach einiger Zeit gab die Kuh
des jungen Paares keine Milch mehr, während der Quell bei der der
Alten weiter sprudelte. Eine Magd, die wegen einer Untreue getadelt
worden war, haßte die Greisin und sprengte deshalb das Gerücht aus,
sie sei eine Hexe und habe die Kuh verzaubert. Zugleich wußte sie die
junge Bäuerin gegen sie mißtrauisch zu machen, so daß ihr schließlich
verboten wurde, die eigene Kuh zu melken. Die Folge waren auch
Streitigkeiten in der jungen Ehe.
Daß das Vieh krank sein könne -- es gab Blut -- und die ungeeignete
Fütterung das Ausbleiben der Milch, das sich auch sofort bei der
Kuh der Greisin einstellte, als sie mit der andern von der Magd auf
die Weide getrieben wurde, verursacht habe, kam niemand in den Sinn.
Zauberei stand fest, und die Franziskaner mußten helfen.
Nach vergeblichen Experimenten ging die junge Frau wieder ins Kloster,
wo sie nach dem »Hexenpater«, den es damals noch in jedem Kloster
gab, verlangte. In ein Separatzimmer geführt und mit Bier bewirtet,
schüttete die junge Frau ihr Herz aus und es entspann sich folgendes
Gespräch:
»Pater: Bäuerin! Bäuerin! Da muß was anders als die Alte schuld sein --
wie meint Ihr?
Bäuerin: Ich? Ja mein Gott! wo soll’s dann fehlen?
P.: Habt Ihr Euern Mann treulieb?
B.: O ja, von Herzen gern.
P.: Seid Ihr mit ihm zufrieden?
B.: Ja.
P.: Versteht mich wohl! Ich mein’s so, ob er bei der Nacht im Bette
tut, wie Ihr es verlanget, so lang und so viel?
B.: Aber ei! -- (voll Scham) Ihr Hochw--
P.: Nur heraus mit der Sprache, denn da kommt viel darauf an -- also?
B.: Ja! Ihr Hochwürden.
P.: Hm. Hm. (Ergreift ihre Hand.) Weib! Weib! Beinahe komme ich auf
andere Gedanken!
B.: Aber, Ihr Hochwürden, ich bitt’ enk um Gottes willen -- werds ja
mich für kai Hex halten?
P.: Das nicht, Weible, aber -- wie! Macht ’nmal Euer Mieder auf!
B.: Ihr Hochwürden! Was denken S’? Ist ja ä Schand’!
P.: Ich kann Euch nicht helfen. -- Ich komm’ sonst nicht auf die Spur.
-- Nun.
B.: In Gottes Namen! Aber Herr!
P.: So! -- Schon wieder nähere Spuren (indem er die volle Brust
streicht -- drückt -- und zuletzt saugt).
B.: Aber, Ihr Hochwürden! Was ist denn das? O jeges! wenn’ ai Mensch
sehe --
P.: Halt’ dich, Närrin! (Saugt immer fort.)
B.: Nun, was zeigt sich denn?
P. (voll Feuer): Ja, Mütterchen! ich spüre zwar, daß eine Hexerei in
Eurem Leibe ist -- aber noch weiß ich nit, kömmt’s von Eurer Alten oder
gar von Eurem Manne her -- und um das zu finden, müßt Ihr Euch schon da
niederlegen.
B.: Ja, was woll’es dän thai mit mir?
P.: Das werdet Ihr schon sehen. -- Gelt, Ihr seid schwanger?
B.: Ja, Ihr Hochwürden!
P.: Nun schaut! Das Kind ist verhext, und da wird Euch ein schöner
Bankert Freud’ machen und einmal auf dem Scheiterhaufen brinnen
(brennen), wenn ich Euch nicht helfe -- und es geben Euch die Kühe
keine Milch, bis da geholfen ist -- gebt Euch also willig und legt Euch
nieder.
B.: Nu, wann’s Ihr Hochwürden befehlen.« etc.
Der Schluß war nicht nur, daß der Pater sich viehisch an der Frau
verging, er gab ihr auch noch den Rat, mit einem +Prügel versehen in
den Stall zu gehen+, wo sie die Hexe treffen werde. +So lange bis Blut
fließe, solle sie auf sie einschlagen+ und mit dem Blut die Euter der
Kühe bestreichen.
Die Bäuerin handelte nach Befehl, ging in den Stall, traf dort die
+Großmutter+ und +schlug sie tot+. Nur durch die Gerichtsverhandlung
kam auch der schändliche Streich des Geistlichen auf.
Aber niemand dachte daran, den schurkischen Pater Benno zu verfolgen.
Endlich gelang es dem energischen Eingreifen eines einzigen Richters,
gegen den Geistlichen Strafverfolgung zu erwirken. Er wurde auf zehn
Jahre vom Messelesen suspendiert und ebensolange in klösterlichem
Arrest auf Wasser und Brot gesetzt, d. h. begnadigt, denn daß die
Mönche ihrem Kollegen nichts Böses taten, ist klar. Die Regierung
fürchtete aber ein energisches Eingreifen. Statt mit dem Schwert
hingerichtet zu werden -- was das Los der Bäuerin gewesen wäre, wenn
der Schurkenstreich nicht aufgekommen wäre -- wurde sie auf freien Fuß
gesetzt.
*
Solche Zustände scheinen heute unmöglich zu sein. Scheinen! Das Zölibat
ist eine der Natur zu sehr ins Gesicht schlagende Vergewaltigung,
als daß auch beim besten Willen seine Durchführung streng gehandhabt
werden könnte. Man mag vorsichtiger sein, Delikte mögen auch seltener
werden, aufhören werden sie nie. Aber ein Unterschied ist zwischen
der zwar kirchlich verdammten, aber moralisch einwandfreien normalen
Befriedigung der Sinnlichkeit und viehischen Vergewaltigung und
Versuchung anvertrauter Seelen.
Am 8. April 1910 wurde vor der Strafkammer I des kgl. Landgerichts
in Stuttgart gegen den Simplizissimus bzw. dessen verantwortlichen
Redakteur Gulbransson in einer Beleidigungsklage des Bischofs Keppler
von Rottenburg verhandelt und Gulbransson zu zwei Monaten Gefängnis
verurteilt. Dieser Vorgang wäre für uns ohne jedes Interesse, wenn
nicht während der Verhandlung Dinge zur Sprache gekommen wären, die
eigentümliche Blitzlichter auf die sittliche Führung der katholischen
Geistlichkeit wenigstens der Diözese Rottenburg geworfen hätten.
Der Stadtpfarrer Bauer von Schramberg war wegen Sittlichkeitsverbrechen
zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurteilt worden. Da Bischof Keppler
am Vorabend des Schuldspruches eine zu Mißverständnissen Anlaß gebende
Rede über die Möglichkeit eines gerichtlichen Falschspruches gehalten
hatte, glaubte der Simplizissimus -- und mit ihm noch viele andere
Organe -- daß Bischof Keppler gegen sittliche Verfehlungen seiner
Geistlichen, wofern sie nur politisch brauchbar wären, zu milde
vorgehe. Deshalb erschien in dem satirischen Blatt eine Zeichnung, den
Bischof als Hirten einer Schweineherde darstellend. Die Schweine aber
trugen priesterliche Gewandung. Die Überschrift des Bildes lautete:
»Alles fürs Zentrum«, die Unterschrift aber: »Durch sein Eintreten für
den Pfarrer Bauer hat der Bischof Keppler von Rottenburg gezeigt, daß
er nicht nur über Schafe, sondern auch über Schweine ein guter Hirte
ist.«
In der Gerichtsverhandlung, in der festgestellt wurde, daß Pfarrer
Bauer sich in schamlosester Weise an Kindern usw. vergangen hatte,
stellte der Verteidiger Rechtsanwalt Heusel den +Antrag, den
Wahrheitsbeweis für folgende in der Diözese vorgekommene Fälle+ zu
erbringen. Wir zitieren seine Ausführungen wörtlich:
»1. +Der Fall des Pfarrers Gehr von Zuffenhausen.+
Ich beantrage hier die Akten der Kgl. Staatsanwaltschaft Stuttgart
betreffend die Anzeige gegen den katholischen Pfarrer Gehr von
Zuffenhausen vom Jahre 1908 beizuziehen. Pfarrer Gehr hat von
zahlreichen Schulmädchen, welche in die 6. und 7. Klasse der
Volksschule gingen, also vermutlich im 13. oder 14. Lebensjahr
und +vor+ der Kommunion stehenden Mädchen verlangt, +sie sollen
ihre Röcke in die Höhe heben; er hat einzelnen dieser Mädchen
selbst den Rock in die Höhe gehoben+, hat Mädchen auch rücklings
auf seine Knie gesetzt, sie wie etwa kleine Kinder auf seinen
Knien reiten lassen und sie dann rücklings mit dem Kopf zum Boden
hinunterschnappen lassen, daß die Mädchen selbst auf den Gedanken
kamen, er wolle ihnen +unter die Röcke sehen+.
Pfarrer Gehr hat weiter, was das Schwerwiegendere ist, um die
Entdeckung seiner Verfehlungen zu verhindern, die Mädchen so
bearbeitet, daß es schwer, wenn nicht unmöglich war, von ihnen
den wahren Sachverhalt erfahren zu können. Es ist durch mehrfache
Landjägermeldungen bestätigt, daß +Pfarrer Gehr sich direkt bemüht
hat, die Mädchen zu falschen Aussagen zu verleiten+, und +daß den
mißbrauchten Kindern mit der Hölle und mit Gotteszell gedroht
worden ist, falls sie etwas gegen den Pfarrer aussagen+.