Am 1. Dezember 1343 schrieb Klemens VI. einen dreijährigen und dann

nochmals einen zweijährigen Zehnten aus, um das Geld angeblich zu

einem Kriege gegen die Türken zu verwenden. Zur Ausführung kam dieser

zwar nicht, aber das von Klemens aus dem Klerus erpreßte Geld setzte

ihn in die angenehme Lage, dem französischen König über 700000 und

seinen Verwandten über 100000 Kammergoldgulden, also zusammen +über

zwanzig Millionen Mark+, leihen zu können. Allerdings kam es auch

vor, daß der Klerus sich weigerte, sich diesem Ausbeutungssystem zu

fügen. Schon 1265 hatte Klemens IV. die Verleihung aller am Sitze

der Kurie erledigten kirchlichen Benefizien dem päpstlichen Stuhle

vorbehalten. Diese Zahl schwillt während des zehnjährigen Pontifikats

Klemens VI. zu tausenden an. Außerdem gab es noch +Exspektanzen+,

entstanden aus Bitten und Empfehlungen von Päpsten des 12. Jahrhunderts

für einzelne Personen zum Zwecke ihrer Versorgung mit einer Pfründe

an die ordentlichen Kirchenoberen als deren Verleiher. Schließlich

wurden aus den Bitten Befehle mit Strafandrohungen. Häufig ernannte

der Papst einen Nachfolger zugleich mit den betreffenden Kollegien, so

daß die Gegenkandidaten jahrelang prozessieren mußten. Die Sporteln

beider vereinnahmte natürlich die Kurie, ohne sich weiter viel darum zu

kümmern, wer in den Besitz der Pfründe kam.[178]

*

In welcher Weise das Avignonische Papsttum, der »strenge« und

»ausgezeichnete« Innozenz VI., der »heiligmäßige« Urban V. und der

»durch Klugheit ausgezeichnete« Gregor IX., Nachfolger des Mannes,

der morgens nicht wußte, wo er abends sein müdes Haupt niederlegen

sollte, mit dem Gelde schalteten, werden wir gleich sehen. Die Dummheit

der Völker, die sich von einer prasserischen Geistlichkeit aussaugen

ließen, war aber gewiß nicht geringer, als die Habsucht der Kurie.

Am 3. Mai 1372 verlieh Gregor XI. dem von ihm ein Jahr vorher zum

Kardinal ernannten Jakob Orsini eine Massenexspektanz für künftig

erledigte Pfründen in den Patriarchaten Aquileja und Grado und in der

Mainzer Kirchenprovinz bis zu einem taxmäßigen Jahresertrage von 4000

Kammergoldgulden, deren Kaufkraft nach heutigem Gelde +über 100000 M.+

entsprechen.

Welche Pfründenmassen vier Kardinäle beim Ausbruch des Schismas 1378

lediglich in England besessen haben, erfahren wir von einem von

ihnen, Wilhelm d’Aigrefeuille. Sie bezogen jährlich nämlich 12000

Kammergoldgulden, denen eine heutige Summe von +rund 350000 M. an

Kaufkraft gleichkommt+. Allerdings war England ein besonders beliebtes

Ausbeutungsobjekt, da hier, wie in Frankreich, die Geldwirtschaft

völlig die Naturalwirtschaft verdrängt hatte, während in Deutschland

im 14. Jahrhundert noch vorwiegend die Steuern etc. in Natura gezahlt

wurden.[179]

Außer dem Ertrage ihrer in verschiedenen Ländern der abendländischen

Christenheit gelegenen Pfründen hatten die Kardinäle noch die Einkünfte

ihrer römischen Titelkirchen, ferner die Hälfte der aus verschiedenen

Ländern an den päpstlichen Stuhl zu zahlenden Zensusabgaben, die Hälfte

der servitia communia und Einnahmen aus dem Ertrage der visitationes

reales mancher Prälaten, sowie Anteile an mehreren anderen Einkünften

des päpstlichen Stuhles.

Diese Zensusabgaben, die allerdings gerade zur Avignonischen Zeit

oftmals nicht eingeliefert wurden, waren sehr bedeutend. Die

Beherrscher Neapels schuldeten einen Jahreszensus von 8000 Unzen Gold

= 40000 Kammergoldgulden (ca. 1200000 M.) jährlich dem päpstlichen

Stuhle, die Beherrscher der Insel Sizilien jährlich 3000 Unzen Gold.

Was die servitia communia betrifft, zu deren Zahlung die neuernannten

oder neu bestätigten Bischöfe und Äbte verpflichtet waren, so betrug

1336 die von der päpstlichen Kammer vereinnahmte Hälfte -- die andere

fiel ja an die Kardinäle -- über 30792 Kammergoldgulden. Im zweiten

Pontifikatsjahre Klemens VI. waren es gar 59904 Kammergoldgulden, also

ca. 1700000 M.! Das Durchschnittseinkommen der päpstlichen Kammer in

den neun Jahren von 1336-1345 belief sich auf 48000 Kammergoldgulden

jährlich und das war, wie gesagt, nur die Hälfte der servitia communia.

Diese Summe verringert sich unter Innocenz VI. im Durchschnitt seines

neunjährigen Pontifikates auf rund 33450 Kammergoldgulden jährlich. Da

nun das Kardinalkollegium, wie gesagt, auf die gleiche Summe Anspruch

hatte, die Zahl der am Sitze der Kurie weilenden Kardinäle unter diesem

Papste aber im Durchschnitt 22 betrug, so kam im Jahresdurchschnitt

auf jeden Kardinal allein an Servitiengeldern die Summe von etwa 1500

Kammergoldgulden oder 45000 M. nach heutigem Gelde.

*

Das +Gesamteinkommen eines Kardinals+ betrug während der Regierung

Klemens VI. und Innozenz VI. nach der aktenmäßig fundierten Berechnung

Sauerlands +mindestens+ 4000-5000 Kammergoldgulden jährlich. Das

Hirtenamt war also recht einträglich, denn nach unserem Gelde

entspricht diese Summe einer Kaufkraft von 120000-150000 M. Mancher

von ihnen wird aber jährlich eine +doppelt oder dreifach so große

Summe vereinnahmt haben+. Das läßt sich beispielsweise aus dem

Nachlaßinventar Hugo Rogers, des Bruders Klemens VI. erweisen. Am 20.

September 1342 zum Kardinal ernannt, starb er am 21. Oktober 1363.

Er war also 21 Jahre Kardinal. In seinem Nachlaß fand man 179186

Goldmünzen und über 8000 Silbermünzen, also eine Geldmasse, deren

damalige Kaufkraft einer heutigen Summe von etwa 6000000 M. gleichkommt.

Diesem Oheim Hugo hatte dessen Neffe Peter, der mit 17 Jahren Kardinal

und mit 39 Jahren Papst war (Gregor XI.) erfolgreich nachgeeifert. Sein

Nachlaß enthielt außer dem Gold- und Silbergerät in barem Gelde 140503

Goldgulden, die aber natürlich nicht der Christenheit oder den Armen,

sondern seinem nahen Verwandten Reymond von Turenne als Haupterben

zufielen.[180]

*

Sauerland hat festgestellt, daß im 14. Jahrhundert im Rheinland nicht

weniger als 94 +Nichtpriester+ im Besitz von Pfarreien waren. Das

schlug natürlich auch damals dem Kirchenrecht ins Gesicht. Während

es häufig in den Urkunden heißt, daß dieser Zustand »viele Jahre«

gedauert hat, gelang es dem Gelehrten, 38 Fälle genau festzustellen.

Unter diesen findet sich in fünf Fällen die Dauer von 10 Jahren, in

einem Fall 11 Jahre, in zwei Fällen 12 Jahre, in drei Fällen 13 Jahre,

in einem Fall 14 Jahre, in zwei Fällen 16 Jahre, in einem Fall 19

Jahre, in einem Falle aber sogar +26 Jahre+!! Es kam vor, daß +ein

Nichtpriester einem ebensolchen folgte+!

Unter den 38 Pfarrinhabern finden sich +ein Knabe von 6 Jahren+, einer

von 10 Jahren, vier von 11 Jahren und ein Knabe von 14 Jahren.[181]

*

Nicht nur die +Söhne von Geistlichen+ erhielten durch päpstlichen

Dispens mit der Priesterwürde die Pfründe, sondern auch ein

+Nonnensohn+ wird genannt. An sich ist Vorurteilslosigkeit gegenüber

der Herkunft gewiß kein Kulturkuriosum, aber merkwürdig ist, daß die

angeblich so sittenstrenge Kirche daran keinen Anstoß nimmt.[182]

*

Ein schönes Beispiel für die Dimensionen, die zur Zeit des

Avignonischen Papsttumes die Pfründenjagd einnehmen konnte, bietet der

Dr. Regum Heinrich +Sudermann+, Angehöriger einer adeligen Dortmunder

Patrizierfamilie. Er war Sekretär des in ständiger Geldnot befindlichen

Kölner Erzbischofs Walram und erhielt von ihm für eine Anleihe von 500

Goldgulden die bedeutenden Höfe der Kölnischen Kirche zu Hagen und

Schwelm samt der dortigen erzbischöflichen Gerichtsgewalt verpfändet.

Während der Regierung Benedikts XII., zwischen 1337 und 1340, erschien

Sudermann viermal als erzbischöflicher Gesandter an der Kurie. Dafür

erhielt er nur die Exspektanz für eine Kanonikatspfründe der Kölner

Severinskirche, die im nächsten Jahre zu einer Exspektanz für eine

höhere Pfründe derselben Kirche erweitert wurde. Das war gewiß nicht zu

viel. Aber es sollte nicht alles bleiben.

Unter der sechsjährigen Regierung Klemens VI. erhielt er eine

Kanonikatswohnung, eine Kanonikatspfründe und die Scholastrie der

Kölner Andreaskirche. Außerdem erwirkte er seinem Bruder Bertram

Exspektanzen auf zwei Pfründen und ferner eine priesterliche

Kanonikatspfründe der Kölner Domkirche. Für einen außerehelich

geborenen Neffen Hermann erwirkte er päpstliche Dispens zum Empfang

der Weihen und eine Pfründe oder eine Exspektanz, einem andern Neffen

eine Exspektanz für eine Kanonikatspfründe der Soester Patroklikirche.

Ferner erwirkte er zwei Angestellten bzw. Bekannten Pfründen.

Später trat Suderman als Notar in päpstliche Dienste und wurde in

wichtigen Geschäften viermal nach Deutschland geschickt. Dafür erhielt

er für seine eigene Person noch drei Pfründen vom Papste, so daß er am

Ende des Pontifikats Innozenz VI. im Besitze der Pfründen von Lüttich,

Haslach, Maastricht, Xanten und St. Andreas in Köln sich befand. Sie

warfen etwa 120 Mark Silber jährlich ab, die Mark Silber galt etwa

fünf Kammergoldgulden, dessen Wert etwa zehn Mark, deren Kaufkraft

damals aber zwei bis dreimal so hoch war wie heute, so ergibt sich eine

Jahresrente von 12-18000 Mark. Das ist durchaus nicht übertrieben. Aber

Suderman wirkte weniger für sich, als +für seine Verwandten, Freunde

und Diener+.

Das eine Mal erbittet er Pfründen bzw. Pfründenexspektanzen für +sechs

Neffen und zwei Diener+, das andere Mal für +drei unehelich geborene

Neffen+ je eine Exspektanz für eine höhere Pfründe, ein drittes Mal

Pfründen und Exspektanzen für fünf Verwandte, ein viertes Mal fünf

Pfründen und zwei Pfründenexspektanzen für sieben Neffen, ein fünftes

Mal Pfründen und Pfründenexspektanzen für sechs Verwandte, Gehilfen

und Diener und ein sechstes und letztes Mal elf Pfründenexspektanzen

für elf Neffen. Onkels von heute, nehmt euch ein Beispiel an diesem

edlen Manne, der während der Regierung Innozenz’ VI. nicht weniger als

+56 päpstliche Verleihungen von Pfründen und Exspektanzen für andere

erwirkte+!

Hier lernten wir ein Musterbild eines vornehmen Kurialen der Avignoner

Papstzeit kennen, der für sich wenige, aber fette Pfründen erwirbt,

aber möglichst viel für seine Verwandten und Diener zu erwerben

trachtet und versteht. Was Nepotismus ist, dürfte nunmehr jeder

wissen.[183]

*

Doch was will der Nepotismus eines Kurialbeamten des 14. Jahrhunderts

bedeuten gegenüber dem des Papstes Sixtus IV. und seiner Nachfolger! Er

wurde nie, weder vorher noch nachher, so rücksichtslos betrieben. Er

war das Prinzip aller Handlungen dieses Statthalters Christi.

Im Jahre seiner Papstwahl noch, 1471, machte er zwei Neffen, +Pietro

Riario+, den man für seinen Sohn hielt, und Julian Rovere, nachmals

Julius II., junge Menschen niederer Abkunft, weder durch Verdienst

noch Talent ausgezeichnet, zu Kardinälen. Dessen ungeachtet erhielt

Pietro die Würden eines Patriarchen von Konstantinopel, eines

Erzbischofs von Sevilla, Florenz und Mende und so viele Benefizien, daß

sich sein Einkommen auf 60000 Goldgulden belief. In den zwei Jahren,

die dieser Parasit noch zu leben hatte, bis Reichtümer und Leben

vergeudet waren, stürzte sich Riario in die sinnloseste Schwelgerei.

Seine Feste übertrafen an Verschwendung alles je Dagewesene. +Seine

Nachttöpfe waren aus vergoldetem Silber!+ Der erbärmliche Mensch starb,

erst 28 Jahre alt, nachdem er 200000 Goldgulden (ca. acht Millionen

Mark!) verpraßt hatte, mit Hinterlassung großer Schulden. Er war

mächtiger gewesen als der Papst![184]

*

Die kirchlichen Zustände im 14. Jahrhundert werden am Beispiel

des Erzbischofs Walram von Köln deutlich. Um das Jahr 1315,

+als zwölfjähriger Knabe+, hatte er bereits eine Kölner

+Domkanonikatspfründe+ erhalten, noch bevor ihm die Tonsur erteilt

worden war. In seinem 23. Lebensjahre erhielt er dazu die Propstei

der Maastrichter Stiftskirche S. Servatii, eine Sinekure, sowie die

Thesaurarie der Kölner Domkirche, obschon er damals für beide Würden

noch nicht das kanonische Alter hatte. Nachdem er dieses erreicht,

verlieh der Papst ihm noch die Propstei der Lütticher Domkirche, eine

Kuratdignität, samt einer dortigen Domkanonikatspfründe und gestattete

ihm den Fortbesitz der Maastrichter Propstei. Weil er aber unterlassen

hatte, wegen der beiden erstgenannten Dignitäten den vorgeschriebenen

kanonischen Dispens wegen mangelnden Alters einzuholen, war er der

kirchlichen Strafe der Infamie und der Unfähigkeit zum Erwerb und

Besitz kirchlicher Pfründen verfallen. Doch die päpstliche Lossprechung

von diesen Kirchenstrafen und kanonische Wiedereinsetzung in die

Kirchenpfründen wurde ihm unterm 30. September 1330 zuteil.

Zugleich schrieb ihm der Papst vor, bis zum nächsten Osterfest

(1331) die für die Lütticher Dompropstei kanonisch erforderliche

Subdiakonatsweihe und dann binnen dreier Jahre die dafür ebenfalls

erforderliche Diakonats- und Priesterweihen sich erteilen zu

lassen. Walram versäumte die erste Pflicht und erfüllte auch die

Residenzpflicht nicht. Deshalb verfiel er neuerdings den vorgenannten

Kirchenstrafen. Doch erhielt er am Ostermontag 1331 die päpstliche

Lossprechung und zugleich die Erlaubnis, den Empfang der Diakonats- und

Priesterweihe noch drei Jahre lang aufzuschieben. In der Zwischenzeit

hatte Walram am 21. Oktober 1328 Titel und Vorrechte eines päpstlichen

Kaplans erhalten.

Diese, wenigstens nach heutigen Begriffen, nicht ganz normale

Lebensgeschichte war aber noch lange nicht zu Ende. Am 27. Januar

1332 wurde nämlich Walram zum Erzbischof von Köln ernannt. Da er aber

das vom kanonischen Recht für einen Bischof erforderliche Alter noch

nicht erreicht hatte, was dem Papste verschwiegen worden war, so war

die Ernennungsurkunde ungültig und mußte durch eine neue gültige

Ausfertigung, die das Datum des folgenden Tages trägt, ersetzt werden.

Der noch nicht dreißigjährige Erzbischof hatte erst die sogenannten

niederen Weihen erhalten. Deshalb bekam er vom Papste die Erlaubnis,

binnen dreier Jahre sich die drei höheren Weihen von einem beliebigen

Bischof erteilen zu lassen.

Diese ganze abenteuerlich klingende, aber durchaus nicht vereinzelte

Geschichte findet ihre Erklärung darin, daß Walram von seinem Bruder,

dem Grafen Wilhelm von Jülich, dem Neffen des französischen Königs,

protegiert worden war. Dieser hatte dem Papst als Entgeld für

seine Bereitwilligkeit in der Ernennungsangelegenheit das eidliche

Versprechen gegeben, dem päpstlichen Stuhle zeitlebens treu und ergeben

zu bleiben und ein Widersacher Ludwigs des Bayern und anderer Gegner

des Papsttums zu sein.

Außerdem war die Sache für Wilhelm auch nicht billig. Sie hatte nämlich

40000 Goldgulden gekostet, also etwa 1200000 Mark nach heutigem

Geldwert!

Daß das Erzbistum diese Summe wieder aufbringen mußte, ist

selbstverständlich. Aber das ging nicht glatt. Vielmehr sah sich

Walram gezwungen, aus Gründen der Sparsamkeit das hochverschuldete

Erzstift, dessen wichtigste Besitzungen verpfändet waren, zu verlassen

und seine Verwaltung fremden Personen anzuvertrauen. Er wanderte mit

wenigen Begleitern nach Frankreich, wo er nach 17jähriger nicht eben

glorreicher Verwaltung der hohen Würde am 14. August 1349 in Paris

starb.[185]

*

Wie wenig Rücksicht die Avignonischen Päpste auf die materielle

Wohlfahrt der Kirchenprovinzen legten, geht schon aus der einzigen

Tatsache schlagend hervor, daß der Nachfolger Walrams, Wilhelm von

Genepe, sich verpflichten mußte, Klemens VI. 30000 Goldgulden zu

zahlen.[186]

*

Auch heute noch scheint der geistliche Beruf recht einträglich zu

sein, wie aus der in »Reynolds Newspaper« (6. Januar 1907) enthaltenen

Zusammenstellung von Hinterlassenschaften von Klerikern im Jahre 1906

aus England hervorgeht.

233 testamentarische Hinterlassenschaften mit in Summa 5638073 £, im

Durchschnitt pro Person 23933 £ werden hier notiert.

+10 überstiegen 2 Millionen Mark+: Rev. Sir Richard Fitzherbert, Rektor

von Warshop = 530548 £. Rev. J. H. Godber, Kanonikus von Southwell =

218506 £. Jeder dieser 10 hinterließ im Durchschnitt 179121 £.

Die 9 Bischöfe, deren Testament im Jahre 1901 veröffentlicht wurde,

hinterließen im Durchschnitt je 24332 £, also etwa eine halbe Million

Mark.

Neunter Abschnitt

Klerus und Sittlichkeit

Gegen den ersten Band dieses Buches ist von ultramontanen Blättern der

Vorwurf erhoben worden -- natürlich ohne auch nur den Gegenbeweis,

der völlig aussichtslos gewesen wäre, zu versuchen --, daß ich die im

mittelalterlichen Klerus herrschende Unsittlichkeit stark übertrieben

hätte. Nun liegt mir nichts ferner, als zu bestreiten, daß es zu allen

Zeiten und überall sittenstrenge und edle Menschen gegeben habe und daß

auch die katholische Geistlichkeit solche stets in ihren Reihen zählte.

Wohl aber ist es grundfalsch, ihnen eine höhere Moral zu imputieren. Im

Gegenteil waren im Mittelalter und besonders vor der Reformation dort

häufig Zustände zu finden, die man kaum irgendwo in einer Gesellschaft,

die nur einigermaßen auf gute Sitten Anspruch erheben möchte, antreffen

dürfte.

*

Der ultramontane Historiker Janssen hielt die Unsittlichkeit des

Klerus vor der Reformation für kaum der Erwähnung wert und führt die

Verwilderung in tendenziöser und die Tatsachen auf den Kopf stellender

Weise auf die Reformation zurück. Mag diese große Geistesbewegung auch

viele Schattenseiten im Gefolge gehabt haben, so wird die Gerechtigkeit

ihr doch zum mindesten eine Besserung der öffentlichen Sittlichkeit

zubilligen müssen.

*

Ein anderer Gesinnungsgenosse Janssens, H. Finke, im übrigen ein

vortrefflicher Historiker, hat zum mindesten Schleswig-Holstein und

Westfalen für die Länder erklärt, die von der sittlichen Verwilderung

der Zeit verschont geblieben seien[187], eine Behauptung, die Pastor

nicht nur übernimmt, sondern in seiner Bearbeitung des Janssenschen

Werkes noch erweitert.[188] Unter diesen Umständen ist es besonders

amüsant, die Zustände +Westfalens+, also des vorgeblichen +sittlichen

Musterlandes+, kennen zu lernen.

Es handelt sich um einen offiziellen Bericht des Fiskalprokurators

Friedrich Turken, also eines Geistlichen, am Kölnischen Offizialgericht

in Werl an den Siegler des Offizialgerichts in Köln vom Jahre 1458.[189]

Das Dokument ist mithin völlig einwandfrei und nicht, wie man glauben

möchte, die gehässige Streitschrift eines Satirikers.

Zunächst werden Verstöße gegen die äußere kirchliche Ordnung

festgestellt, widerrechtliche Abhaltung des Gottesdienstes, Ausfall

der Messe bis zu 14 Tagen, Simonie, gehässige Verweigerung des

Beichtstuhls, Spendung des Abendmahls an Exkommunizierte, und zwar

bewußt und aus Dreistigkeit. In Rüthen werden zwei Vikariate gegründet,

nur damit der Pfarrer als +Vagabund+ leben kann.

Ferner wird konstatiert, daß die Geistlichkeit sich nicht nur an

Wein- und Getreidehandel beteiligt -- und zwar trotz Wohlstandes

aus purer Gewinnsucht --, sondern daß der Klerus allgemein Zins-

und Wuchergeschäfte macht. Der Pfarrer in Rüthen erhält von einem

Sterbenden um der Absolution und der Exsequien willen +alle Güter

vermacht+, hat ihn dann aber +weder absolviert, noch kirchlich

bestattet+. Die fünfjährige Tochter des Verstorbenen ist dadurch

gezwungen, sich von Almosen zu nähren.

Der Gewinnsucht ebenbürtig ist die +Schimpfwut+ und +Gewalttätigkeit+.

Das Dokument führt die Schimpfworte genau an. Uns interessiert mehr die

Tatsache, daß ein Pfarrer den +Schulmeister vor dem Altar »im Angesicht

des ewigen Gottes« verprügelt+, oder daß der von Flierich +seine eigene

Mutter mißhandelt+, oder daß ein anderer in Schwerte mit Bürgern ein

+Messerstechen+ veranstaltet. Bei demselben wird für die Fastnacht die

Teilnahme an einem Turnier getadelt.

Harmloser ist das wilde Jagen der Geistlichkeit bis zu reinem

Vagabundenleben, nicht schön der Wirtshausbesuch mit Betrunkenheit,

Erbrechen und Übernachten auf der Straße. Am wenigsten erfreulich die

geschlechtliche Unsittlichkeit. Das Protokoll enthält +fünf Fälle

von Konkubinaten der Pfarrer mit verheirateten Frauen, deren Männer

noch leben+. Einmal wird die Frau gegen die ausdrückliche Reklamation

des Mannes vom Pfarrer +zurückbehalten+, ein Mandat des Erzbischofs

bleibt gänzlich wirkungslos. Daneben erscheinen +Prostituierte im

Umgang mit Pfarrern+, so scheint das Leben des Kaplans Heinrich Jummen

in Werl sich -- und zwar +ganz öffentlich+ -- überhaupt vornehmlich

in diesen Kreisen zu bewegen. Das Benehmen dieses Seelenhirten wird

im Dokument bis herab zu den Wechselreden im Frauenhause mit einer

Laszivität geschildert, die nur mit der Faszetienliteratur verglichen

werden kann. Der Pfarrer in Altenrüthen hat +eine Ehefrau und zwei

Ledige mißbraucht+, im Nachbardorfe Rüthen aber +gar drei Ehefrauen und

eine Ledige, in Elsey zwei Ledige+. Förmliche Schlägereien zwischen

Konkubinen um einen Pfarrer kommen vor. Der Aplerbecker veranstaltet

eine große Gasterei zur +Hochzeit seiner Tochter+. +Dieselbe Konkubine

dient gleichzeitig und auch nacheinander verschiedenen Geistlichen.+

Übrigens muß sich auch die Breslauer Diözesansynode von 1440 gegen das

Konkubinat mit Ehefrauen wenden. Die Eichstädter Diözesansynode von

1453 aber sieht sich ausdrücklich zur Festsetzung veranlaßt, daß +auch

simplex fornicatio eine Sünde sei+. Man war also bisher zumeist anderer

Ansicht.

*

Papst Gregor XII. erließ im Jahre 1308 eine Bulle, in welcher die

Zustände in einer großen Anzahl von Benediktinerinnenklöstern der

nordwestdeutschen Diözesen Bremen, Münster und Utrecht dargestellt

werden.

Nachdem der Papst festgestellt hat, daß fast jegliche Religion

und Beachtung der Ordensregel abhanden gekommen sind, dafür aber

Fleischeslust und Laster regierten, fährt er fort:

»Sie selbst, aus weltlichem Stande und Leben hervorgegangen,

nehmen bisweilen ihre Konkubinen oder Kebsweiber, die sie, wie

vorausgeschickt, im weltlichen Stande gehalten hatten, sogar mitsamt

den Kindern, die sie mit den Kebsweibern gezeugt hatten, mit sich in

die vorgenannten Klöster, in die sie aufgenommen wurden, und halten

und begünstigen sie in ihnen ganz öffentlich, wie sie es früher getan

hatten, als sie noch selbst in weltlichem Stande gelebt hatten, und

scheuen sich nicht, die Messe und andere heilige Ämter zu feiern,

ohne von solchen Verbrechen absolviert zu sein. Es huren auch viele

Nonnen mit ihren Prälaten, Mönchen und Geistlichen herum und gebären in

denselben Klöstern viele Söhne und Töchter, die sie von den gleichen

Prälaten, Mönchen und Geistlichen durch Hurerei oder blutschänderischen

Beischlaf empfangen haben.

Die Söhne aber machen sie zu Mönchen, die auf dieselbe Weise

empfangenen Töchter aber häufig zu Nonnen in den genannten Klöstern.

Und was bemitleidenswert ist: viele dieser Nonnen vergessen

ihre mütterliche Liebe und treiben, indem sie Böses durch Böses

noch vermehren, ihre Frucht ab und töten die zutage geförderten

Kinder....«[190]

*

Im Jahre 1423 berief Erzbischof Otto von Ziegenhain eine

Provinzialsynode, auf der die Sittenzustände im Klerus der Trierer

Kirchenprovinz folgendermaßen geschildert werden:

»Wiewohl aber gegen jene bereits geweihten Kleriker, die notorisch

Konkubinen bei sich halten oder andere verdächtige Weiber viele neue

und alte Gesetze erlassen sind und mehrere bestraft wurden, haben doch

viele heutige Kleriker keine Achtung vor den genannten Strafen, sondern

sie entehren sich, indem sie diese verruchte Sünde begehen. Daraus

entsteht viel Ärgernis, und aller Wahrscheinlichkeit nach würde es noch

mehr sein, wenn nicht Vorkehrungen getroffen würden.«

Daraufhin erließ die Provinzialsynode den Befehl, daß kein Presbyter

oder Kleriker eine Konkubine oder eine verdächtige Weibsperson in

seinem Hause habe. Habe er aber eine solche bei sich, so müsse er

sie binnen zwölf Tagen »+tatsächlich und mit Erfolg entfernen und

entlassen+«.

*

An solchen Schilderungen von authentischer Seite ist kein Mangel.

Bemerkenswert ist noch das 17. Kapitel der Kölner Diözesansynode vom

Jahre 1307, das über Vorfälle in Nonnenklöstern berichtet:

»... viele Nonnen unserer Stadt und geheiligten Diözese werden

geschändet, und wenn sie so geschändet sind, von diesen (Verführern)

aus ihren Klöstern entführt und zur großen Gefahr ihrer Seelen und

vielem Ärgernis öffentlich abspenstig gemacht. Die so Ferngehaltenen

werden durch die nämlichen bisweilen durch Listen, häufig durch

Drohungen und Gewalt, ihren Klöstern wieder zurückerstattet.

Kultur-Kuriosa, Zweiter Band · 第 11 / 17 段