Bezeichnend für die Sitten, die in solchen Pilgergesellschaften

herrschten, ist, daß schon 744 der Erzbischof Bonifazius von Mailand

an Cutbert von Canterbury schrieb, die Synode möge den Frauen und

Nonnen solche Reisen untersagen, »weil +viele von ihnen zugrunde gehen,

wenige aber unberührt heimkehren. Denn es gibt in der Lombardei nur

sehr wenige Städte, desgleichen in Franzien oder Gallien, in denen

sich nicht eine Ehebrecherin oder Prostituierte aus englischem Stamme

befindet.+«

Viele erlagen also den Versuchungen der Pilgerfahrten. Deshalb +verbot

auch die Synode von Friaul 791 bereits den Nonnen, nach Rom zu

pilgern+.[169]

*

Wahre Frömmigkeit römischer Observanz, überall zu finden, wo die

kasuistische Pseudomoral der Kirche herrscht, lehrt uns ein niedliches

Geschichtchen kennen, das ebensogut heute passiert sein könnte, wie

im Jahre 1580 und überaus bezeichnend ist für die Denkweise weitester

Kreise unter dem segenspendenden Krummstab.

Montaigne erzählt: »Un quidam etant avecques une courtisane, et couché

sur un lit et parmi la liberté de cete pratique-là, voila sur les

24 heures l’Ave Maria soner: +elle se jeta tout soudein, du lit à

terre, et se mit à genous pour faire sa priere+. Etant avecques un

autre, voila la bone mere (car notammant les jeunes ont des vielles

gouvernantes, de quoi elles font des meres ou des tantes), qui vient

hurter à la porte, et avecques cholere et furie arrache du col de cette

jeune un lasset qu’elle avoit, où il pandoit une +petite Notre-Dame,

pour ne la contaminer de l’ordure de son peché+; la jeune santit

un’extreme contrition d’avoir oblié à se l’oster du col, come ell’avoit

acostumé.«[170]

*

Als Montaigne in der Karwoche 1581 in Rom weilte, sah er eine ungeheure

Prozession mit Fackeln -- er schätzt deren Anzahl auf 12000 --, die

sich, in Büßerkompanien geteilt, gegen St. Peter bewegte. Musikkapellen

waren im Zuge verteilt und Lieder wurden unausgesetzt während des

Marsches gesungen. Inmitten jeder Gruppe, deren es wenigstens 500 gab,

schritt eine Reihe von +Büßern+, die sich mit einem Tau (corde) den

+Rücken in bemitleidenswerter Weise blutig schlugen+.

»Das ist ein Rätsel, das ich noch nicht recht verstehe, aber alle

sind braun und blau geschlagen (meurtris) und grausam verwundet und

martern und schlagen sich unaufhörlich. Sehenswert ist ihre Fassung,

die Sicherheit ihrer Schritte, die Festigkeit ihrer Worte (denn ich

hörte mehrere sprechen) und ihr Gesicht (denn mehrere waren in der

Straße barhäuptig). Es erweckte keineswegs den Anschein, als seien sie

in einer schmerzvollen Tätigkeit, noch in einer ernsten begriffen, und

junge Leute von zwölf oder dreizehn Jahren waren darunter. Dicht bei

mir war ein sehr Junger mit angenehmem Gesicht; eine junge Frau sprach

ihr Bedauern aus, ihn sich so verwunden zu sehen. Er wandte sich zu

uns und sagte ihr lachend: ›Genug, sage dir, daß ich das für deine

Sünden tue und nicht für meine eignen.‹ Sie zeigen bei dieser Tätigkeit

nicht nur keine Angst oder Zwang, sondern sie tun es mit Freude oder

mindestens mit solcher Gleichgültigkeit, daß du sie sehen kannst, wie

sie sich mit anderen Dingen beschäftigen, lachen, sich auf der Straße

zanken, laufen, springen, wie es in einem so großen Gedränge, wo die

Reihen in Unordnung geraten, passiert. Unter ihnen gibt es Leute, die

Wein tragen, um ihnen zum Trinken anzubieten: niemand nimmt einen

Schluck. Man gibt ihnen auch Zuckerwerk, und die, welche Wein tragen,

nehmen häufig davon in den Mund und dann spucken sie ihn wieder aus und

benetzen damit das Ende ihrer Geißel, das aus einem Strick besteht und

sie sind derart mit Blut beklebt, daß man sie begießen muß, um sie

auseinander zu bringen; einige blasen den Wein auf ihre Wunden. Nach

ihrem Schuhwerk und Strümpfen zu urteilen sind es Leute sehr niederen

Standes, die sich für diesen Dienst vermieten, wenigstens die Mehrzahl.

Man sagte mir wohl, daß man ihre Schultern mit etwas polstert, aber

ich habe die Wundmale zu frisch gesehen und die Attacken so lange

fortgesetzt, daß es kein Heilmittel zur Beseitigung der Empfindung

gibt. Und wozu würde man sie mindern, wenn alles Spiegelfechterei

wäre?«[171]

*

Keyßler, der 1730 in Rom war, erzählt: »Am grünen Donnerstag kamen

etliche geistliche Brüderschaften und eine volkreiche Prozession von

andern Leuten nach der St. Peterskirche. Unter dieser Gesellschaft

fanden sich zehn bis zwölf maskierte Personen, welche ihre entblößten

Rücken mit vielen Riemen, an deren Enden eiserne Stifte waren, also

zerschlugen, daß man es nicht ohne Ekel ansehen konnte, und die

Stellen, wo sie sich etwas aufgehalten hatten, an dem Blute auf dem

Fußboden der Kirche zu erkennen war. Hinter einem jeden solchen

eigenmächtigen Märtyrer oder im Beichtstuhle dazu verurteilten

Missetäter, wurde eine brennende Fackel getragen und oftmals an den

zerfleischten Rücken gehalten, damit das Blut nicht gerinnen sollte.«

In einer unterirdischen Kapelle der Jesuiten bekam jeder Eintretende,

hinter dem die Türe gleich verschlossen wurde, tüchtige Geißeln, »die

sich in sieben bis acht Ende oft geknüpfter Reifschnüre verteilten«.

Ein Jesuit erinnerte -- es war Karfreitag -- an die Leiden Christi

und forderte zur Nachahmung auf. Die Lichter wurden ausgelöscht, die

Litanei gesungen und jedermann geißelte sich. Und zwar geschahen die

Ermahnungen und die darauf folgenden Geißelungen dreimal.[172]

Welche Ähnlichkeit mit dem alljährlich im Orient stattfindenden Umzug

der Perser zur Erinnerung an Alis Tod!

*

Übrigens ließen sich auch Herrscher geißeln. Kaiser Heinrich III.

legte nie seinen königlichen Ornat an, bevor er sich dieser Züchtigung

unterworfen hatte. König Otto IV. ließ sich auf dem Totenbette bis aufs

Blut schlagen und noch der große Kurfürst Maximilian I. von Bayern

(1598-1650) ließ mit eigener Hand Schläge auf seinen entblößten Rücken

fallen.[173]

*

Keyßler erzählt von einer sonderbaren Sitte, die in Loretto herrschte.

»Die +Kastraten+, so in der Musik der Santa Capella gebraucht werden,

lesen hier gleichfalls +Messe+, und tragen +währen der selbigen ihre

abgeschnittenen Testiculos und andere dergleichen Pertinentien in

einer Schachtel in der Tasche bey+ sich, vermuthlich weil sie nach der

Mathematik werden behaupten wollen, daß 99/100 und 1/100 allezeit ein

Ganzes ausmachen. In Rom höret man von dergleichen Gewohnheit nicht, in

dem oberen Theile von Italien aber ist die Sache nicht ungewöhnlich.«

*

Die Maranen, d. h. zwangsweise getaufte Juden der Pyrennäenhalbinsel,

die im geheimen noch dem Glauben ihrer Väter anhingen, heirateten auch

in der Regel untereinander und mußten deshalb häufig die päpstliche

Ehedispens einholen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erlebten diese

Maranen eine religiöse Renaissance. Sie ließen sich einen gewissen

Rabbi Falcon aus Jerusalem kommen, um die vollkommene Wahrung der

orthodoxen Riten und Gebräuche zu gewährleisten. Damals traten viele

noch im Alter zum Judentum öffentlich über und ließen sich beschneiden.

Sehr sonderbar aber ist der Brauch, daß manche, die wegen vorgerückten

Alters vor den Schmerzen einer Beschneidung zurückscheuten, wenn sie

sich auch offen zum Judentum bekannten, +diese Operation nach dem Tode

an sich vornehmen ließen+. Jakob de Mezas hat in seinem »Mohelbuche«

seit dem Jahre 1706 zahlreiche solche Fälle registriert.[173]

*

Der Professor der Dogmatik P. Lépicier, angestellt an der Propaganda

fidei in Rom, schrieb 1909 unter dem Titel »De stabilitate et progressu

dogmatis« ein Buch. Er vertritt darin die Ansicht, daß +ein Ketzer

nicht nur exkommuniziert, sondern von Rechts wegen auch getötet werden

dürfe+. Denn er sei, wie Aristoteles sagt, schlimmer als ein wildes

Tier, das zu töten ja auch keine Sünde sei. Daß die Kirche das Recht

habe, einen Ketzer zum Tode zu verurteilen, unterliegt dem milden

Apostel der christlichen Liebe nicht dem geringsten Zweifel (S. 174

f.). »Diejenigen katholischen Apologeten irren von der Wahrheit ab,

die da sagen, die Schuld an solchen Sentenzen (Hinrichtung von Ketzern)

sei der weltlichen Inquisition zuzuschreiben, oder die feigerweise

zugestehen, die Kirche habe, dem Zeitgeist folgend, in dieser Sache

in etwas ihr Recht überschritten« (S. 183 f.). Auch vertritt er die

Ansicht, man solle Ketzer und Abtrünnige mit Gewalt in den Schoß der

alleinseligmachenden Kirche zurückführen (S. 190 f.).

Die Propaganda hat die Aufgabe, Missionare auszubilden und ihre

Zöglinge genießen besondere Auszeichnungen. Die von Kardinal

Hergenröther herausgegebene Enzyklopädie der katholischen Theologie

sagt zum Ruhme der Propaganda: »Noch mehr muß das Institut eine Zierde

in den Augen derjenigen sein, welche zu ermessen wissen, was seine

Zöglinge seit der Gründung des Hauses Großartiges geleistet haben zur

Erfüllung des Wortes: Eunte docete omnes gentes -- Gehet und lehret

alle Völker --, nicht bloß unter schweißvoller apostolischer Arbeit,

sondern auch mit dem Opfer des Blutes.«

Daß letzteres gebracht wird, wenn auch wohl weniger von den Bekehrern,

als von den Bekehrten, darüber können wir uns nach Lépiciers

Ausführungen beruhigen.

*

Doch wir wollen unsere Blicke abwenden von mittelalterlicher

Beschränktheit, wie sie in diesen Anschauungen sich äußert und wie

sie auch die klugen Jesuiten[174] heute nicht mehr vertreten. Erbauen

wir uns lieber am Beispiel eines ebenso frommen, wie aufgeklärten

Mannes, dessen Name in Deutschland genannt wird, wenn es gilt, einen

Zeugen für die Wohlvereinbarkeit strenger Kirchlichkeit mit wahrhaft

modernem Empfinden aufzurufen. Wir meinen natürlich den +Kardinal

Fischer+ in Köln. Durchdrungen von wahrhaft sittlichem Geiste, Catos

Vorbild nachahmend, doch, was sage ich, überflügelnd, verbot er den

Klosterschwestern zu -- +baden+! Diese hochmoralische Bestimmung ist

heute noch in Kraft. Richten wir unsere Herzen auf an diesem Beispiel

wahrer Frömmigkeit und Keuschheit![175]

*

Ja, wir sind wahrhaft fromm. In der Schule beginnt der innere Drang,

später sorgen Staat und Kirche dafür, daß das Feuer weiterglimmt,

ja lodert. Oder geht das nicht zwingend daraus hervor, daß es uns

nicht genügt, wenn ein +Mathematiklehrer+ Mathematik versteht,

sondern daß er auch +in der Religion beschlagen sein muß+? Kann man

sich überhaupt etwas Gräßlicheres denken als ketzerische Mathematik

oder -- fast gerade so schlimm -- Mathematik, vorgetragen von einem

Ketzer? So denken auch manche deutsche Staaten, vor allem Preußen,

und fordern deshalb vom +Lehramtskandidaten der Mathematik und der

Naturwissenschaften+ ein +Examen in der Religionslehre+ zum Beweise

dafür, daß er auch +gut -- heucheln kann+.

*

Doch nix genaues weiß man nicht -- auch nicht darüber, ob die Kinder

zeitlebens der Mutter Kirche mit der von einem herrschsüchtigen Klerus

so sehr erwünschten Treue anhängen werden. Deshalb ist es gut, sich

rechtzeitig vorzusehen. So dachte auch +Bischof Benzler+ von Metz

und erließ im Frühjahr 1909 einen Hirtenbrief gegen die Mischehen.

Priester sind nun einmal -- das bringt das Amt so mit sich --

friedfertige Leute, und besonders die Männer, die Christi Namen täglich

hundertmal im Munde führen, zeichnen sich durch Sanftmut vor andern

Sterblichen aus. Sie suchen Trennendes zu überbrücken, Gegensätze zu

mildern. Gesellt sich nun zur christlichen Liebe auch noch die fürs

Vaterland, die Einsicht, daß die Blutbäder und brennenden Städte in

Deutschlands Vergangenheit uns für alle Zeiten ein Memento zurufen,

wohin konfessioneller Hader führt, dann werden wir des glaubensstarken

Bischofs Hirtenbrief doppelt zu schätzen wissen.

Er empfiehlt darin wärmstens eine »Eine verbotene Frucht« betitelte

Schrift. Hier wird den Pfarrern geraten, sie möchten am Kommunionstage

den Kindern die +schriftliche Erklärung abfordern+: »+Ich verspreche an

diesem schönsten Tage meines Lebens, daß ich niemals eine gemischte Ehe

eingehen werde+«!!!

Die so vergewaltigten Kinder sind elf bis dreizehn Jahre alt!

Um aber auch im späteren Alter den Gefahren der Verseuchung oder

Ansteckung durch Andersgläubige -- hu! -- möglichst wenig ausgesetzt

zu sein, gründet man konfessionelle Klubs. So etablierte sich vor

etlichen Jahren in Kissingen ein +Kränzchen katholischer Kurgäste+,

und neuerdings tat sich auch in +Juist+ eine +Vereinigung katholischer

Kurgäste+, ein +katholischer Strandklub auf+.[176]

*

An den bayerischen Gymnasien herrscht Kirchenzwang. Er gründet sich auf

den letzten Passus des § 1 der »Disziplinarsatzungen für die Schüler

der Studienanstalten im Königreich Bayern«, mit dem harmlosen Wortlaut:

»Religiosität betätige der Schüler in seinem ganzen Lebenswandel,

insbesondere auch in der Ausübung der religiösen Pflichten seines

Bekenntnisses.

Alle Sonn- und Feiertage haben die Schüler dem Gottesdienst ihrer

Konfession mit Andacht beizuwohnen.«

Die Forderung der erzwungenen »Andacht« bringt wenigstens eine

humoristische Note in die Tragik der Anwendung des Paragraphen unter

ultramontaner Herrschaft. Denn sie ist barbarisch. +Tagesausflüge+

ohne +vorhergehende+ Genehmigung des Religionslehrers oder Konrektors

+sind unzulässig+! Eine nachherige Erlaubnis wird nicht erteilt. Also

ist der Familienvater, der wegen des schlechten Wetters am Samstag den

projektierten Sonntagsausflug fallen ließ, nicht in der Lage, seinen

Kindern doch die Erholung zu gönnen, wenn das Wetter sich aufheitert!

Ein Schüler wurde sogar +bestraft+, weil er einen +anderen+ als den

vorgeschriebenen Gottesdienst mitgemacht hatte!

Einem anderen wurde +verboten, am Samstag zu seinem in der Nähe

Münchens wohnenden Vater zu reisen+, um wenigstens einen Tag

wöchentlich im Elternhause zuzubringen. Und das, wiewohl sich der Vater

für den Besuch der dortigen Messe verbürgte! So blieb dem armen Jungen

nichts anderes übrig, als erst nach dem sonntäglichen Gottesdienst zu

fahren.

Im Jahre 1906 mußten die Schüler eines Realgymnasiums +auf den

zweitägigen Besuch der Landesausstellung in Nürnberg verzichten+, weil

der Professor keine Bürgschaft dafür übernehmen konnte, daß seine

Zöglinge an beiden Feiertagen die +Messe+ besuchen würden!

Wie in der bayerischen Abgeordnetenkammer festgestellt wurde, gibt

es in der Pfalz ein Gymnasium, das eine höchst sinnreiche Kontrolle

der Schüler eingeführt hat. Jeder erhält eine +Karte+, ähnlich den

Abonnements bei den Friseuren. Verläßt der Schüler die Kirche nach

absolviertem Gottesdienst, dann wird die Karte +geknipst+!

Und doch bestreitet der bekannte Staatsrechtslehrer Max von Seydel,

daß hier ein Verstoß gegen die verfassungsmäßig garantierte

Gewissensfreiheit vorliege. Das alles sei kein Zwang, denn niemand sei

verpflichtet, sich der Staatsanstalten zu bedienen!

Der Gelehrte vergaß, daß nicht jeder als Vanderbild geboren ist.

Und doch ist das alles herzlichst zu begrüßen. Wird doch so eine

Generation erzogen, die voller Begeisterung für die Trennung von Staat

und Kirche eintreten wird.[177]

*

Doch nicht nur die Seelen müssen vor ketzerischem Gift bewahrt werden.

Wem es ernst mit seiner Religion ist, wer weiß, was er ihr schuldet,

der macht hier nicht halt. Er breitet die liebenden Arme der Mutter

Kirche auch über -- +Würste+ aus. So lesen wir in einer im März des

Jahres 1910 im Tauber- und Frankenboten, einem in Tauberbischofsheim

in Baden erscheinenden ultramontanen Intelligenzblatt: »... +auch das

kaufende Publikum soll darauf sehen, daß es seine Ware bei Bäckern,

Metzgern und Kaufleuten in Zentrumsblättern eingepackt bekommt+.«

Zum Verpacken der Würste mögen sich diese Geistesprodukte allenfalls

noch eignen.

*

Im Jahre 1908 (das Jahrhundert ist zu beachten!) erschien im Verlage

von Ludwig Auer in Donauwörth unter dem Titel »Die Ehe; eine

Unterweisung über die sittlichen, religiösen und hygienischen Pflichten

für Erwachsene, besonders für Braut- und Eheleute« ein Buch, das mit

dem bischöflichen Imprimatur der Augusta Vindelicorum vom 13. Februar

1908 (Generalvikar Dr. Göbl) versehen ist, in elfter Auflage.

In diesem frommen Werke wird natürlich auch auf die Wichtigkeit der

Nottaufe hingewiesen (S. 218 ff.), sowie auf die Maßregeln, die zu

ergreifen sind, wenn ein Kind bei der Geburt zu sterben droht. Seine

Seele muß doch davor bewahrt werden, ins Fegefeuer zu kommen!

Jeder sogenannte Abgang, mag er noch so unförmlich sein und vielleicht

auch gar keine Gestalt haben, ist nur ein verbildetes Menschenwesen und

seine Seele ist für den Himmel bestimmt. Ist der Abgang der Fehlgeburt

auch klein und weiß man auch nicht, ob das Wesen noch lebt, +so öffne

man die dasselbe umgebende Hauthülle und tauche es in das Wasser+,

wobei man die Taufworte spricht und die Bedingung beifügt: »Wenn du

lebst.« Diese Nottaufe bewirkt +geistliche Verwandtschaft, die ein

Ehehindernis bildet+!

Wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes wird die Schrift von J. Neth

»Die Verwaltung des Priesteramtes« wörtlich zitiert. Sie lautet:

»Wenn bei schweren Geburten zu besorgen steht, es möchte das Kind

sterben, ehe es vollkommen geboren wird, und wenn es möglich wird,

demselben mit Wasser beizukommen, so taufet es im Mutterleibe mittels

einer Röhre oder Spritze, wie sie jede Hebamme haben soll, oder durch

einen Schwamm, den ihr über das Kind im Mutterleibe auspreßt, und

sprechet dabei die Worte: ›Wenn du der Taufe fähig bist, usw....‹

Sollte es sich ereignen, daß nach gespendeter Taufe im Mutterleibe zwei

oder mehrere Kinder zur Welt kommen, so daß man nicht weiß, welches

von ihnen die Taufe im Mutterleibe empfangen habe, so müßt ihr jedes

derselben bedingungsweise »Wenn du nicht schon getauft bist«...

wiedertaufen«.

Diese Anweisungen sind dem gewissenhaften Verfasser des Ehebüchleins

anscheinend nicht ausführlich genug. Sein Geist (sit venia verbo!)

treibt ihn daher, zu der bezeichneten Stelle des Textes folgende

Anmerkung zu setzen, deren Wert nur der nicht zu würdigen versteht, der

allen Christentumes bar ist.

Sie lautet: »Das ist übrigens von Unkundigen kaum durchführbar. +Es

müssen ja die das Kind umgebenden Eihäute zuerst zerrissen sein, damit

das Taufwasser das Kind treffe und nicht die Eihäute.+ Da könnte man

leicht eine Verletzung hervorrufen. Die Taufe im Mutterleibe, von nicht

genau unterrichteten Personen vorgenommen, hat einen sehr zweifelhaften

Wert, und ist +wohl nie Gewißheit gegeben, ob das Kind wirklich getauft

ist+. Erst wenn der Kopf teilweise geboren ist, resp. sichtbar ist,

kann er vom Schleim gesäubert werden und weiß man, daß das Taufwasser

auch wirklich das +Kind+ trifft.«

*

Aber nicht nur fürs Seelenheil des präsumptiven Täuflings, auch für das

Wohl der Mutter ist der gewissenhafte Autor besorgt, denn er gibt die

hygienische Vorschrift: »Um die Gefahr einer Infektion zu vermeiden,

muß das Wasser abgekocht und ganz rein sein; desgleichen das zur

Verwendung kommende Instrument.«

Welche Fülle von Frömmigkeit, gepaart mit weltlicher Weisheit, lebt

doch unter uns! Aber in dieser gottlosen Zeit muß der wahre Christ

das Tageslicht scheuen, damit dort glaubensloses Gesindel (†††)

Unfug treibt und der christkatholischen Menschheit ein Dorn im Auge

ist. Darum wählte der Verfasser die Anonymität. Schade, wir hätten

ihn so gerne mit dem Höllentopographen Professor Bautz künftiger

Heiligsprechung empfohlen.

Achter Abschnitt

Mein Reich ist nicht von dieser Welt

So sagte Christus. Das Papsttum sagte es auch, war aber klug genug,

anders zu handeln. Mochte es auch die sicherste Anwartschaft auf das

Himmelreich in der Tasche haben, darum auf Erden leer auszugehen, fiel

ihm nicht ein. Und man muß es vor allen den Päpsten in Avignon lassen:

das Scheren der Lämmer hatten sie los.

Da gab es zunächst das +Servitium commune+. Jeder Bischof oder Abt war

zu dessen Zahlung bei Androhung schwerster Kirchenstrafen verpflichtet,

ehe seine Bestätigungsurkunde ausgehändigt wurde. Diese Abgabe betrug

den dritten Teil des Jahreseinkommens der Pfründe. Während die eine

Hälfte in die päpstliche Kasse floß, gehörte die andere denjenigen

Kardinälen, welche an dem Promotionskonsistorium teilgenommen hatten.

Außerdem hatte jeder promovierte Bischof oder Abt +noch fünf servitia

communia+ zu zahlen, von denen jedes von derselben Höhe war, wie der

Betrag, welcher den einzelnen Kardinälen von der zweiten Hälfte des

Servitium commune gebührte. Dieses belief sich im 14. Jahrhundert für

Köln auf 10000, für Trier auf 7000 Kammergoldgulden. Die Gesamtsumme

der für Köln zu zahlenden Servitia betrug etwa 11000, für Trier 7700

Kammergoldgulden.

Diese Servitia betrugen aber noch nicht einmal den größten Teil der

für die Einholung der päpstlichen Bestätigung aufzuwendenden Gelder.

Dazu kam das Geld für das +Pallium+ in der Höhe von mehreren hundert

Dukaten, ferner für die Hin- und Rückreise des zu Bestätigenden

oder seines Bevollmächtigten, für den Aufenthalt an der Kurie bis

zur Bestätigung, für die Ausfertigung der Ernennungsbullen in den

verschiedenen Ämtern der Kurie und für die Schenkung von Geldsummen

oder Wertsachen an niedere und höhere Kurialbeamte bis hinauf zu den

Kardinälen. So konnte die Erwirkung der päpstlichen Ernennung des

jungen Walram zum Erzbischof von Köln 40000 Goldgulden, +über eine

Million Mark+, kosten. Die Folge dieses Ausbeutungssystems der Kurie

war natürlich, daß die deutschen Bischöfe des 13. und 14. Jahrhunderts

mit seltenen Ausnahmen in ständiger Geldnot sich befanden. Denn meist

starb der Bischof, bevor die Schulden für seine Bestätigung abgetragen

waren, so daß die Diözese neben der Tilgung der alten Schulden neue für

den neuen Herrn aufnehmen mußte.

*

Was für Bischöfe und reguläre Äbte die Servizien waren, das waren

für den übrigen Klerus die +Annaten+. Sie bestanden darin, daß die

+Hälfte des Einkommens des ersten Jahres+ der Kurie abgeführt wurde.

Am 8. Dezember 1316 wurde diese Steuer zum ersten Male auf drei Jahre

der Trierer und Kölner Diözese auferlegt, ohne dort viel Gegenliebe

zu finden. Man drückte sich um sie wo man nur konnte und so war der

Ertrag recht minimal. Deshalb wurden am 13. August 1327 noch durch neue

Verfügung die sogenannten Interkalalfrüchte von der Kurie beansprucht.

D. h. die während einer Vakanz fälligen Einkünfte aller an der Kurie

vakant werdenden kirchlichen Benefizien werden der päpstlichen Kammer

vorbehalten.

Das genügte aber alles noch nicht der Geldgier des angeblichen

Nachfolgers des armen Fischers Petri. So erklärte Klemens VI. auch die

+Spolien+, d. h. den +beweglichen Nachlaß der Bischöfe und Äbte+ in

einzelnen Fällen, wenn er nämlich vermutlich sehr groß war, für eine

gute Beute der päpstlichen Kammer.

Dazu kam noch der +Zehnte+, stellenweise durch den Zwanzigsten ersetzt

oder das sogenannte Subsidium, d. i. eine bestimmte abgerundete

Geldsumme, die der Bischof auf den Klerus innerhalb seiner Diözese zu

verteilen, zu erheben und dann an die päpstliche Kammer oder an den

betreffenden Kollektor der päpstlichen Kammer abzuführen hatte.

Kultur-Kuriosa, Zweiter Band · 第 10 / 17 段