herrschten, ist, daß schon 744 der Erzbischof Bonifazius von Mailand
an Cutbert von Canterbury schrieb, die Synode möge den Frauen und
Nonnen solche Reisen untersagen, »weil +viele von ihnen zugrunde gehen,
wenige aber unberührt heimkehren. Denn es gibt in der Lombardei nur
sehr wenige Städte, desgleichen in Franzien oder Gallien, in denen
sich nicht eine Ehebrecherin oder Prostituierte aus englischem Stamme
befindet.+«
Viele erlagen also den Versuchungen der Pilgerfahrten. Deshalb +verbot
auch die Synode von Friaul 791 bereits den Nonnen, nach Rom zu
pilgern+.[169]
*
Wahre Frömmigkeit römischer Observanz, überall zu finden, wo die
kasuistische Pseudomoral der Kirche herrscht, lehrt uns ein niedliches
Geschichtchen kennen, das ebensogut heute passiert sein könnte, wie
im Jahre 1580 und überaus bezeichnend ist für die Denkweise weitester
Kreise unter dem segenspendenden Krummstab.
Montaigne erzählt: »Un quidam etant avecques une courtisane, et couché
sur un lit et parmi la liberté de cete pratique-là, voila sur les
24 heures l’Ave Maria soner: +elle se jeta tout soudein, du lit à
terre, et se mit à genous pour faire sa priere+. Etant avecques un
autre, voila la bone mere (car notammant les jeunes ont des vielles
gouvernantes, de quoi elles font des meres ou des tantes), qui vient
hurter à la porte, et avecques cholere et furie arrache du col de cette
jeune un lasset qu’elle avoit, où il pandoit une +petite Notre-Dame,
pour ne la contaminer de l’ordure de son peché+; la jeune santit
un’extreme contrition d’avoir oblié à se l’oster du col, come ell’avoit
acostumé.«[170]
*
Als Montaigne in der Karwoche 1581 in Rom weilte, sah er eine ungeheure
Prozession mit Fackeln -- er schätzt deren Anzahl auf 12000 --, die
sich, in Büßerkompanien geteilt, gegen St. Peter bewegte. Musikkapellen
waren im Zuge verteilt und Lieder wurden unausgesetzt während des
Marsches gesungen. Inmitten jeder Gruppe, deren es wenigstens 500 gab,
schritt eine Reihe von +Büßern+, die sich mit einem Tau (corde) den
+Rücken in bemitleidenswerter Weise blutig schlugen+.
»Das ist ein Rätsel, das ich noch nicht recht verstehe, aber alle
sind braun und blau geschlagen (meurtris) und grausam verwundet und
martern und schlagen sich unaufhörlich. Sehenswert ist ihre Fassung,
die Sicherheit ihrer Schritte, die Festigkeit ihrer Worte (denn ich
hörte mehrere sprechen) und ihr Gesicht (denn mehrere waren in der
Straße barhäuptig). Es erweckte keineswegs den Anschein, als seien sie
in einer schmerzvollen Tätigkeit, noch in einer ernsten begriffen, und
junge Leute von zwölf oder dreizehn Jahren waren darunter. Dicht bei
mir war ein sehr Junger mit angenehmem Gesicht; eine junge Frau sprach
ihr Bedauern aus, ihn sich so verwunden zu sehen. Er wandte sich zu
uns und sagte ihr lachend: ›Genug, sage dir, daß ich das für deine
Sünden tue und nicht für meine eignen.‹ Sie zeigen bei dieser Tätigkeit
nicht nur keine Angst oder Zwang, sondern sie tun es mit Freude oder
mindestens mit solcher Gleichgültigkeit, daß du sie sehen kannst, wie
sie sich mit anderen Dingen beschäftigen, lachen, sich auf der Straße
zanken, laufen, springen, wie es in einem so großen Gedränge, wo die
Reihen in Unordnung geraten, passiert. Unter ihnen gibt es Leute, die
Wein tragen, um ihnen zum Trinken anzubieten: niemand nimmt einen
Schluck. Man gibt ihnen auch Zuckerwerk, und die, welche Wein tragen,
nehmen häufig davon in den Mund und dann spucken sie ihn wieder aus und
benetzen damit das Ende ihrer Geißel, das aus einem Strick besteht und
sie sind derart mit Blut beklebt, daß man sie begießen muß, um sie
auseinander zu bringen; einige blasen den Wein auf ihre Wunden. Nach
ihrem Schuhwerk und Strümpfen zu urteilen sind es Leute sehr niederen
Standes, die sich für diesen Dienst vermieten, wenigstens die Mehrzahl.
Man sagte mir wohl, daß man ihre Schultern mit etwas polstert, aber
ich habe die Wundmale zu frisch gesehen und die Attacken so lange
fortgesetzt, daß es kein Heilmittel zur Beseitigung der Empfindung
gibt. Und wozu würde man sie mindern, wenn alles Spiegelfechterei
wäre?«[171]
*
Keyßler, der 1730 in Rom war, erzählt: »Am grünen Donnerstag kamen
etliche geistliche Brüderschaften und eine volkreiche Prozession von
andern Leuten nach der St. Peterskirche. Unter dieser Gesellschaft
fanden sich zehn bis zwölf maskierte Personen, welche ihre entblößten
Rücken mit vielen Riemen, an deren Enden eiserne Stifte waren, also
zerschlugen, daß man es nicht ohne Ekel ansehen konnte, und die
Stellen, wo sie sich etwas aufgehalten hatten, an dem Blute auf dem
Fußboden der Kirche zu erkennen war. Hinter einem jeden solchen
eigenmächtigen Märtyrer oder im Beichtstuhle dazu verurteilten
Missetäter, wurde eine brennende Fackel getragen und oftmals an den
zerfleischten Rücken gehalten, damit das Blut nicht gerinnen sollte.«
In einer unterirdischen Kapelle der Jesuiten bekam jeder Eintretende,
hinter dem die Türe gleich verschlossen wurde, tüchtige Geißeln, »die
sich in sieben bis acht Ende oft geknüpfter Reifschnüre verteilten«.
Ein Jesuit erinnerte -- es war Karfreitag -- an die Leiden Christi
und forderte zur Nachahmung auf. Die Lichter wurden ausgelöscht, die
Litanei gesungen und jedermann geißelte sich. Und zwar geschahen die
Ermahnungen und die darauf folgenden Geißelungen dreimal.[172]
Welche Ähnlichkeit mit dem alljährlich im Orient stattfindenden Umzug
der Perser zur Erinnerung an Alis Tod!
*
Übrigens ließen sich auch Herrscher geißeln. Kaiser Heinrich III.
legte nie seinen königlichen Ornat an, bevor er sich dieser Züchtigung
unterworfen hatte. König Otto IV. ließ sich auf dem Totenbette bis aufs
Blut schlagen und noch der große Kurfürst Maximilian I. von Bayern
(1598-1650) ließ mit eigener Hand Schläge auf seinen entblößten Rücken
fallen.[173]
*
Keyßler erzählt von einer sonderbaren Sitte, die in Loretto herrschte.
»Die +Kastraten+, so in der Musik der Santa Capella gebraucht werden,
lesen hier gleichfalls +Messe+, und tragen +währen der selbigen ihre
abgeschnittenen Testiculos und andere dergleichen Pertinentien in
einer Schachtel in der Tasche bey+ sich, vermuthlich weil sie nach der
Mathematik werden behaupten wollen, daß 99/100 und 1/100 allezeit ein
Ganzes ausmachen. In Rom höret man von dergleichen Gewohnheit nicht, in
dem oberen Theile von Italien aber ist die Sache nicht ungewöhnlich.«
*
Die Maranen, d. h. zwangsweise getaufte Juden der Pyrennäenhalbinsel,
die im geheimen noch dem Glauben ihrer Väter anhingen, heirateten auch
in der Regel untereinander und mußten deshalb häufig die päpstliche
Ehedispens einholen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erlebten diese
Maranen eine religiöse Renaissance. Sie ließen sich einen gewissen
Rabbi Falcon aus Jerusalem kommen, um die vollkommene Wahrung der
orthodoxen Riten und Gebräuche zu gewährleisten. Damals traten viele
noch im Alter zum Judentum öffentlich über und ließen sich beschneiden.
Sehr sonderbar aber ist der Brauch, daß manche, die wegen vorgerückten
Alters vor den Schmerzen einer Beschneidung zurückscheuten, wenn sie
sich auch offen zum Judentum bekannten, +diese Operation nach dem Tode
an sich vornehmen ließen+. Jakob de Mezas hat in seinem »Mohelbuche«
seit dem Jahre 1706 zahlreiche solche Fälle registriert.[173]
*
Der Professor der Dogmatik P. Lépicier, angestellt an der Propaganda
fidei in Rom, schrieb 1909 unter dem Titel »De stabilitate et progressu
dogmatis« ein Buch. Er vertritt darin die Ansicht, daß +ein Ketzer
nicht nur exkommuniziert, sondern von Rechts wegen auch getötet werden
dürfe+. Denn er sei, wie Aristoteles sagt, schlimmer als ein wildes
Tier, das zu töten ja auch keine Sünde sei. Daß die Kirche das Recht
habe, einen Ketzer zum Tode zu verurteilen, unterliegt dem milden
Apostel der christlichen Liebe nicht dem geringsten Zweifel (S. 174
f.). »Diejenigen katholischen Apologeten irren von der Wahrheit ab,
die da sagen, die Schuld an solchen Sentenzen (Hinrichtung von Ketzern)
sei der weltlichen Inquisition zuzuschreiben, oder die feigerweise
zugestehen, die Kirche habe, dem Zeitgeist folgend, in dieser Sache
in etwas ihr Recht überschritten« (S. 183 f.). Auch vertritt er die
Ansicht, man solle Ketzer und Abtrünnige mit Gewalt in den Schoß der
alleinseligmachenden Kirche zurückführen (S. 190 f.).
Die Propaganda hat die Aufgabe, Missionare auszubilden und ihre
Zöglinge genießen besondere Auszeichnungen. Die von Kardinal
Hergenröther herausgegebene Enzyklopädie der katholischen Theologie
sagt zum Ruhme der Propaganda: »Noch mehr muß das Institut eine Zierde
in den Augen derjenigen sein, welche zu ermessen wissen, was seine
Zöglinge seit der Gründung des Hauses Großartiges geleistet haben zur
Erfüllung des Wortes: Eunte docete omnes gentes -- Gehet und lehret
alle Völker --, nicht bloß unter schweißvoller apostolischer Arbeit,
sondern auch mit dem Opfer des Blutes.«
Daß letzteres gebracht wird, wenn auch wohl weniger von den Bekehrern,
als von den Bekehrten, darüber können wir uns nach Lépiciers
Ausführungen beruhigen.
*
Doch wir wollen unsere Blicke abwenden von mittelalterlicher
Beschränktheit, wie sie in diesen Anschauungen sich äußert und wie
sie auch die klugen Jesuiten[174] heute nicht mehr vertreten. Erbauen
wir uns lieber am Beispiel eines ebenso frommen, wie aufgeklärten
Mannes, dessen Name in Deutschland genannt wird, wenn es gilt, einen
Zeugen für die Wohlvereinbarkeit strenger Kirchlichkeit mit wahrhaft
modernem Empfinden aufzurufen. Wir meinen natürlich den +Kardinal
Fischer+ in Köln. Durchdrungen von wahrhaft sittlichem Geiste, Catos
Vorbild nachahmend, doch, was sage ich, überflügelnd, verbot er den
Klosterschwestern zu -- +baden+! Diese hochmoralische Bestimmung ist
heute noch in Kraft. Richten wir unsere Herzen auf an diesem Beispiel
wahrer Frömmigkeit und Keuschheit![175]
*
Ja, wir sind wahrhaft fromm. In der Schule beginnt der innere Drang,
später sorgen Staat und Kirche dafür, daß das Feuer weiterglimmt,
ja lodert. Oder geht das nicht zwingend daraus hervor, daß es uns
nicht genügt, wenn ein +Mathematiklehrer+ Mathematik versteht,
sondern daß er auch +in der Religion beschlagen sein muß+? Kann man
sich überhaupt etwas Gräßlicheres denken als ketzerische Mathematik
oder -- fast gerade so schlimm -- Mathematik, vorgetragen von einem
Ketzer? So denken auch manche deutsche Staaten, vor allem Preußen,
und fordern deshalb vom +Lehramtskandidaten der Mathematik und der
Naturwissenschaften+ ein +Examen in der Religionslehre+ zum Beweise
dafür, daß er auch +gut -- heucheln kann+.
*
Doch nix genaues weiß man nicht -- auch nicht darüber, ob die Kinder
zeitlebens der Mutter Kirche mit der von einem herrschsüchtigen Klerus
so sehr erwünschten Treue anhängen werden. Deshalb ist es gut, sich
rechtzeitig vorzusehen. So dachte auch +Bischof Benzler+ von Metz
und erließ im Frühjahr 1909 einen Hirtenbrief gegen die Mischehen.
Priester sind nun einmal -- das bringt das Amt so mit sich --
friedfertige Leute, und besonders die Männer, die Christi Namen täglich
hundertmal im Munde führen, zeichnen sich durch Sanftmut vor andern
Sterblichen aus. Sie suchen Trennendes zu überbrücken, Gegensätze zu
mildern. Gesellt sich nun zur christlichen Liebe auch noch die fürs
Vaterland, die Einsicht, daß die Blutbäder und brennenden Städte in
Deutschlands Vergangenheit uns für alle Zeiten ein Memento zurufen,
wohin konfessioneller Hader führt, dann werden wir des glaubensstarken
Bischofs Hirtenbrief doppelt zu schätzen wissen.
Er empfiehlt darin wärmstens eine »Eine verbotene Frucht« betitelte
Schrift. Hier wird den Pfarrern geraten, sie möchten am Kommunionstage
den Kindern die +schriftliche Erklärung abfordern+: »+Ich verspreche an
diesem schönsten Tage meines Lebens, daß ich niemals eine gemischte Ehe
eingehen werde+«!!!
Die so vergewaltigten Kinder sind elf bis dreizehn Jahre alt!
Um aber auch im späteren Alter den Gefahren der Verseuchung oder
Ansteckung durch Andersgläubige -- hu! -- möglichst wenig ausgesetzt
zu sein, gründet man konfessionelle Klubs. So etablierte sich vor
etlichen Jahren in Kissingen ein +Kränzchen katholischer Kurgäste+,
und neuerdings tat sich auch in +Juist+ eine +Vereinigung katholischer
Kurgäste+, ein +katholischer Strandklub auf+.[176]
*
An den bayerischen Gymnasien herrscht Kirchenzwang. Er gründet sich auf
den letzten Passus des § 1 der »Disziplinarsatzungen für die Schüler
der Studienanstalten im Königreich Bayern«, mit dem harmlosen Wortlaut:
»Religiosität betätige der Schüler in seinem ganzen Lebenswandel,
insbesondere auch in der Ausübung der religiösen Pflichten seines
Bekenntnisses.
Alle Sonn- und Feiertage haben die Schüler dem Gottesdienst ihrer
Konfession mit Andacht beizuwohnen.«
Die Forderung der erzwungenen »Andacht« bringt wenigstens eine
humoristische Note in die Tragik der Anwendung des Paragraphen unter
ultramontaner Herrschaft. Denn sie ist barbarisch. +Tagesausflüge+
ohne +vorhergehende+ Genehmigung des Religionslehrers oder Konrektors
+sind unzulässig+! Eine nachherige Erlaubnis wird nicht erteilt. Also
ist der Familienvater, der wegen des schlechten Wetters am Samstag den
projektierten Sonntagsausflug fallen ließ, nicht in der Lage, seinen
Kindern doch die Erholung zu gönnen, wenn das Wetter sich aufheitert!
Ein Schüler wurde sogar +bestraft+, weil er einen +anderen+ als den
vorgeschriebenen Gottesdienst mitgemacht hatte!
Einem anderen wurde +verboten, am Samstag zu seinem in der Nähe
Münchens wohnenden Vater zu reisen+, um wenigstens einen Tag
wöchentlich im Elternhause zuzubringen. Und das, wiewohl sich der Vater
für den Besuch der dortigen Messe verbürgte! So blieb dem armen Jungen
nichts anderes übrig, als erst nach dem sonntäglichen Gottesdienst zu
fahren.
Im Jahre 1906 mußten die Schüler eines Realgymnasiums +auf den
zweitägigen Besuch der Landesausstellung in Nürnberg verzichten+, weil
der Professor keine Bürgschaft dafür übernehmen konnte, daß seine
Zöglinge an beiden Feiertagen die +Messe+ besuchen würden!
Wie in der bayerischen Abgeordnetenkammer festgestellt wurde, gibt
es in der Pfalz ein Gymnasium, das eine höchst sinnreiche Kontrolle
der Schüler eingeführt hat. Jeder erhält eine +Karte+, ähnlich den
Abonnements bei den Friseuren. Verläßt der Schüler die Kirche nach
absolviertem Gottesdienst, dann wird die Karte +geknipst+!
Und doch bestreitet der bekannte Staatsrechtslehrer Max von Seydel,
daß hier ein Verstoß gegen die verfassungsmäßig garantierte
Gewissensfreiheit vorliege. Das alles sei kein Zwang, denn niemand sei
verpflichtet, sich der Staatsanstalten zu bedienen!
Der Gelehrte vergaß, daß nicht jeder als Vanderbild geboren ist.
Und doch ist das alles herzlichst zu begrüßen. Wird doch so eine
Generation erzogen, die voller Begeisterung für die Trennung von Staat
und Kirche eintreten wird.[177]
*
Doch nicht nur die Seelen müssen vor ketzerischem Gift bewahrt werden.
Wem es ernst mit seiner Religion ist, wer weiß, was er ihr schuldet,
der macht hier nicht halt. Er breitet die liebenden Arme der Mutter
Kirche auch über -- +Würste+ aus. So lesen wir in einer im März des
Jahres 1910 im Tauber- und Frankenboten, einem in Tauberbischofsheim
in Baden erscheinenden ultramontanen Intelligenzblatt: »... +auch das
kaufende Publikum soll darauf sehen, daß es seine Ware bei Bäckern,
Metzgern und Kaufleuten in Zentrumsblättern eingepackt bekommt+.«
Zum Verpacken der Würste mögen sich diese Geistesprodukte allenfalls
noch eignen.
*
Im Jahre 1908 (das Jahrhundert ist zu beachten!) erschien im Verlage
von Ludwig Auer in Donauwörth unter dem Titel »Die Ehe; eine
Unterweisung über die sittlichen, religiösen und hygienischen Pflichten
für Erwachsene, besonders für Braut- und Eheleute« ein Buch, das mit
dem bischöflichen Imprimatur der Augusta Vindelicorum vom 13. Februar
1908 (Generalvikar Dr. Göbl) versehen ist, in elfter Auflage.
In diesem frommen Werke wird natürlich auch auf die Wichtigkeit der
Nottaufe hingewiesen (S. 218 ff.), sowie auf die Maßregeln, die zu
ergreifen sind, wenn ein Kind bei der Geburt zu sterben droht. Seine
Seele muß doch davor bewahrt werden, ins Fegefeuer zu kommen!
Jeder sogenannte Abgang, mag er noch so unförmlich sein und vielleicht
auch gar keine Gestalt haben, ist nur ein verbildetes Menschenwesen und
seine Seele ist für den Himmel bestimmt. Ist der Abgang der Fehlgeburt
auch klein und weiß man auch nicht, ob das Wesen noch lebt, +so öffne
man die dasselbe umgebende Hauthülle und tauche es in das Wasser+,
wobei man die Taufworte spricht und die Bedingung beifügt: »Wenn du
lebst.« Diese Nottaufe bewirkt +geistliche Verwandtschaft, die ein
Ehehindernis bildet+!
Wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes wird die Schrift von J. Neth
»Die Verwaltung des Priesteramtes« wörtlich zitiert. Sie lautet:
»Wenn bei schweren Geburten zu besorgen steht, es möchte das Kind
sterben, ehe es vollkommen geboren wird, und wenn es möglich wird,
demselben mit Wasser beizukommen, so taufet es im Mutterleibe mittels
einer Röhre oder Spritze, wie sie jede Hebamme haben soll, oder durch
einen Schwamm, den ihr über das Kind im Mutterleibe auspreßt, und
sprechet dabei die Worte: ›Wenn du der Taufe fähig bist, usw....‹
Sollte es sich ereignen, daß nach gespendeter Taufe im Mutterleibe zwei
oder mehrere Kinder zur Welt kommen, so daß man nicht weiß, welches
von ihnen die Taufe im Mutterleibe empfangen habe, so müßt ihr jedes
derselben bedingungsweise »Wenn du nicht schon getauft bist«...
wiedertaufen«.
Diese Anweisungen sind dem gewissenhaften Verfasser des Ehebüchleins
anscheinend nicht ausführlich genug. Sein Geist (sit venia verbo!)
treibt ihn daher, zu der bezeichneten Stelle des Textes folgende
Anmerkung zu setzen, deren Wert nur der nicht zu würdigen versteht, der
allen Christentumes bar ist.
Sie lautet: »Das ist übrigens von Unkundigen kaum durchführbar. +Es
müssen ja die das Kind umgebenden Eihäute zuerst zerrissen sein, damit
das Taufwasser das Kind treffe und nicht die Eihäute.+ Da könnte man
leicht eine Verletzung hervorrufen. Die Taufe im Mutterleibe, von nicht
genau unterrichteten Personen vorgenommen, hat einen sehr zweifelhaften
Wert, und ist +wohl nie Gewißheit gegeben, ob das Kind wirklich getauft
ist+. Erst wenn der Kopf teilweise geboren ist, resp. sichtbar ist,
kann er vom Schleim gesäubert werden und weiß man, daß das Taufwasser
auch wirklich das +Kind+ trifft.«
*
Aber nicht nur fürs Seelenheil des präsumptiven Täuflings, auch für das
Wohl der Mutter ist der gewissenhafte Autor besorgt, denn er gibt die
hygienische Vorschrift: »Um die Gefahr einer Infektion zu vermeiden,
muß das Wasser abgekocht und ganz rein sein; desgleichen das zur
Verwendung kommende Instrument.«
Welche Fülle von Frömmigkeit, gepaart mit weltlicher Weisheit, lebt
doch unter uns! Aber in dieser gottlosen Zeit muß der wahre Christ
das Tageslicht scheuen, damit dort glaubensloses Gesindel (†††)
Unfug treibt und der christkatholischen Menschheit ein Dorn im Auge
ist. Darum wählte der Verfasser die Anonymität. Schade, wir hätten
ihn so gerne mit dem Höllentopographen Professor Bautz künftiger
Heiligsprechung empfohlen.
Achter Abschnitt
Mein Reich ist nicht von dieser Welt
So sagte Christus. Das Papsttum sagte es auch, war aber klug genug,
anders zu handeln. Mochte es auch die sicherste Anwartschaft auf das
Himmelreich in der Tasche haben, darum auf Erden leer auszugehen, fiel
ihm nicht ein. Und man muß es vor allen den Päpsten in Avignon lassen:
das Scheren der Lämmer hatten sie los.
Da gab es zunächst das +Servitium commune+. Jeder Bischof oder Abt war
zu dessen Zahlung bei Androhung schwerster Kirchenstrafen verpflichtet,
ehe seine Bestätigungsurkunde ausgehändigt wurde. Diese Abgabe betrug
den dritten Teil des Jahreseinkommens der Pfründe. Während die eine
Hälfte in die päpstliche Kasse floß, gehörte die andere denjenigen
Kardinälen, welche an dem Promotionskonsistorium teilgenommen hatten.
Außerdem hatte jeder promovierte Bischof oder Abt +noch fünf servitia
communia+ zu zahlen, von denen jedes von derselben Höhe war, wie der
Betrag, welcher den einzelnen Kardinälen von der zweiten Hälfte des
Servitium commune gebührte. Dieses belief sich im 14. Jahrhundert für
Köln auf 10000, für Trier auf 7000 Kammergoldgulden. Die Gesamtsumme
der für Köln zu zahlenden Servitia betrug etwa 11000, für Trier 7700
Kammergoldgulden.
Diese Servitia betrugen aber noch nicht einmal den größten Teil der
für die Einholung der päpstlichen Bestätigung aufzuwendenden Gelder.
Dazu kam das Geld für das +Pallium+ in der Höhe von mehreren hundert
Dukaten, ferner für die Hin- und Rückreise des zu Bestätigenden
oder seines Bevollmächtigten, für den Aufenthalt an der Kurie bis
zur Bestätigung, für die Ausfertigung der Ernennungsbullen in den
verschiedenen Ämtern der Kurie und für die Schenkung von Geldsummen
oder Wertsachen an niedere und höhere Kurialbeamte bis hinauf zu den
Kardinälen. So konnte die Erwirkung der päpstlichen Ernennung des
jungen Walram zum Erzbischof von Köln 40000 Goldgulden, +über eine
Million Mark+, kosten. Die Folge dieses Ausbeutungssystems der Kurie
war natürlich, daß die deutschen Bischöfe des 13. und 14. Jahrhunderts
mit seltenen Ausnahmen in ständiger Geldnot sich befanden. Denn meist
starb der Bischof, bevor die Schulden für seine Bestätigung abgetragen
waren, so daß die Diözese neben der Tilgung der alten Schulden neue für
den neuen Herrn aufnehmen mußte.
*
Was für Bischöfe und reguläre Äbte die Servizien waren, das waren
für den übrigen Klerus die +Annaten+. Sie bestanden darin, daß die
+Hälfte des Einkommens des ersten Jahres+ der Kurie abgeführt wurde.
Am 8. Dezember 1316 wurde diese Steuer zum ersten Male auf drei Jahre
der Trierer und Kölner Diözese auferlegt, ohne dort viel Gegenliebe
zu finden. Man drückte sich um sie wo man nur konnte und so war der
Ertrag recht minimal. Deshalb wurden am 13. August 1327 noch durch neue
Verfügung die sogenannten Interkalalfrüchte von der Kurie beansprucht.
D. h. die während einer Vakanz fälligen Einkünfte aller an der Kurie
vakant werdenden kirchlichen Benefizien werden der päpstlichen Kammer
vorbehalten.
Das genügte aber alles noch nicht der Geldgier des angeblichen
Nachfolgers des armen Fischers Petri. So erklärte Klemens VI. auch die
+Spolien+, d. h. den +beweglichen Nachlaß der Bischöfe und Äbte+ in
einzelnen Fällen, wenn er nämlich vermutlich sehr groß war, für eine
gute Beute der päpstlichen Kammer.
Dazu kam noch der +Zehnte+, stellenweise durch den Zwanzigsten ersetzt
oder das sogenannte Subsidium, d. i. eine bestimmte abgerundete
Geldsumme, die der Bischof auf den Klerus innerhalb seiner Diözese zu
verteilen, zu erheben und dann an die päpstliche Kammer oder an den
betreffenden Kollektor der päpstlichen Kammer abzuführen hatte.