häretischen Buches schrieb, entschuldigte er sich in der Einleitung:
»Spät gelangte dieses Buch in meine Hände... und ich konnte es nicht
über mich bringen, es zu lesen. Denn zu welchem Zwecke anders, als um
selbst der Torheit zu verfallen sollte ich die Schriften der Neuerer
lesen? Ich suche und liebe solche, die mich in der Religion bestärken,
nicht solche, die mich von ihr abwendig machen.«
Der Hl. Franz von Sales dankt in seinen Schriften mit rührender
Einfallt Gott dem Herrn, daß er ihn bei der Lesung derartiger Bücher
vor dem Verlust seines Glaubens bewahrt habe.
Der gelehrte spanische Philosoph Balmes sagte einst seinen Freunden:
»Ihr wißt, daß der Glaube tief in meinem Herzen wurzelt. Und dennoch
kann ich kein verbotenes Buch lesen, ohne das Bedürfnis zu fühlen, mich
wieder durch das Lesen der Hl. Schrift, der Nachfolge Christi und des
gottseligen Ludwig von Granada in die rechte Stimmung zu versetzen.«
Während es überall für verdienstvoll um nicht zu sagen anständig gilt,
sich durch Gründe überzeugen zu lassen, während der vorwärtsstrebende
Mensch begierig alles in sich aufnimmt, was ihm hilft, alte Irrtümer
gegen neue Wahrheiten einzutauschen, wird also heute noch in der Kirche
der am höchsten angesehen, der sich gewaltsam Scheuklappen vorbindet
und der Wahrheit aus dem Wege geht.[139]
*
Bekanntlich herrscht an unseren Universitäten nicht nur Lern-,
sondern auch Lehrfreiheit. Autoritäten, ein jurare in verba magistri
existiert de jure nicht mehr. Wohl aber de facto. Oder wie läßt sich
die Tatsache, daß weder Atheisten, noch Sozialdemokraten, noch an
protestantischen Universitäten, z. B. Halle, Katholiken -- und zwar
auch für Lehrfächer, die mit der Kirche weder direkt noch indirekt
etwas zu tun haben -- zugelassen werden? Es ist dieselbe Sache in
anderer Form: Aufrechterhaltung des Status quo um jeden Preis und
Bekämpfung des Geistes mit materiellen statt mit geistigen Waffen.
*
Werfen wir noch einen flüchtigen Blick auf den Unterricht des Volkes.
In der Zirkularverordnung über die +Garnisonschulen+ vom 31. August
1799 entwickelt Friedrich Wilhelm von Preußen u. a. folgende Gedanken:
»... Ein mit diesen Eigenschaften ausgerüsteter Soldat wird auf
seinem Platze gewiß ein brauchbarer Diener des Staates, und zugleich
ein glücklicher Mensch sein, wenn niemand das Bestreben nach höheren
Dingen in ihm zu erwecken sucht. Der Keim zur Unzufriedenheit mit
seinem Stande wird sich aber in eben dem Grade entwickeln, in welchem
man seinen wissenschaftlichen Unterricht weiter ausdehnt. Nur
wenige Menschen der unteren Volksklasse sind von der Natur so sehr
verwahrloset, daß sie nicht die Fähigkeit haben sollten, etwas mehr
zu leisten, als ihr Stand von ihnen erfordert, und sich dadurch auf
irgendeinem Wege über denselben zu erheben. +Ein zu weit gedehnter
Unterricht wird das Gefühl solcher Fähigkeiten in ihnen rege machen,
durch deren Anwendungen sie sich leicht ein günstigeres Schicksal, als
das eines gemeinen Soldaten ist, würden verschaffen können+...«[140]
Die Antwort war -- Jena!
*
Im selben Geiste war der Volksschulunterricht gehalten. Der Hofprediger
Sack, der einer Verbesserung des Volksschulwesens das Wort redete,
erörterte noch die Frage, ob Lesen und Schreiben Lehrgegenstand sein
sollen, da doch der Nutzen dieser beiden Kenntnisse für den Landmann
sehr gering sei, +während hingegen die Anpreisung der Taten der
Landesfürsten unbedingt von der Schule besorgt werden müsse+.[140]
Das ist ja auch noch in unserm Geschichtsunterricht nicht gerade
nebensächlich.
*
Übrigens, war nach dem Lehrermaterial zu urteilen, die von Friedrich
Wilhelm gefürchtete Gefahr einer Überladung des Volkes mit gelehrter
Bildung nicht sehr groß. +Invalide Soldaten+ versahen vielfach den
Unterricht und ihre Vorbereitung bestand darin, daß man sie fürs
Einpauken von Gesangbuchversen eine Zeitlang abrichtete. Nebenbei
hatten die Landlehrer noch allerlei andere Erziehungspflichten, z. B.
die erst 1802 ihnen abgenommene, den +Hebammen einen Katechismus für
Geburtshilfe zu erklären+!
Das Diensteinkommen der Landlehrer in der Mark Brandenburg betrug zu
Beginn des +19. Jahrhunderts+: in zwei Fällen zwischen 220 und 250
Taler jährlich, dagegen in 155 Fällen unter 10 Talern; 182 bezogen
zwischen 10 und 20 Talern, 263 zwischen 20 und 40 Taler, 167 zwischen
40 und 60 Taler, 131 zwischen 60 und 80 Taler. 92 zwischen 80 und
100 Taler und 151 über 100 Taler. Das war allerdings ein gewaltiger
Fortschritt gegenüber den Zuständen von 1774, denn damals besass
die Kurmark nur 49 Landlehrer mit mehr als 100 Talern Jahresgehalt,
184 aber bezogen 10 Taler und weniger, 111 weniger als 5 Taler und
163 gar kein Gehalt. Deshalb betrachteten die Lehrer den Unterricht
als Nebensache und übten dabei ihren Beruf aus. In der Kurmark
besassen 1806 2026 Dörfer weder Schule noch Lehrer. Friedrich Wilhelms
Bestrebungen hatten somit durchschlagenden Erfolg. Übrigens war auch
in väterlicher Weise dafür gesorgt, daß die Kinder nicht durch Studium
des Lesens und Rechnens dem geistigen Hochmut überliefert würden. Die
Teilnahme an diesen Stunden war nämlich wahlfrei und kostete erhöhtes
Schulgeld, das viele Eltern zu zahlen nicht in der Lage waren.[141]
*
Auch auf den Gymnasien war zu Anfang des 19. Jahrhunderts der
Unterricht selbst für uns, so wenig wir darin verwöhnt sind,
hinlänglich befremdlich. Franz Neumann (1798-1895) erzählt z. B.
in seiner bekannten, von seiner Tochter Luise veröffentlichten
Lebensgeschichte (Tübingen 1904), daß er auf dem Berliner Gymnasium
+lateinische Pflanzennamen+ hätte lernen müssen, +ohne auch nur zu
wissen, daß er nun botanischen Unterricht habe+.
*
Zum Schluß noch eine Tatsache, die zu denken gibt. Bekanntlich besitzt
München in der Person des Schulrats Kerschensteiner eine Koryphä
allerersten Ranges. Wie sehr trotzdem der Geist des Hl. Bureaukratius
in unserem Schulwesen steckt, erhellt daraus, daß einige Schulen den
+Unterricht ruhig weiter erteilten+ und die Kinder im Klassenzimmer
beliessen, als +Graf Zeppelin am 1. und 2. April 1909 sein Luftschiff
über München lenkte+![142]
Sechster Abschnitt
Zensur und Prüderie
Am 26. April 1794 erließ König Friedrich Wilhelm II. von Preußen
folgendes »Reskript an das Kammergericht wegen der Mißbräuche, die bei
der Zensur zu deren Verteilung überhand genommen«: »daß dem Unwesen,
welches seit einiger Zeit mit Schriften getrieben wird, die entweder
den Grund aller Religion überhaupt angreifen, und die wichtigsten
Wahrheiten derselben verdächtig, verächtlich oder lächerlich
machen wollen, oder aber die christliche Religion, die biblischen
Schriften, und die darin vorgetragenen Geschichts- und positiven
Glaubenswahrheiten, für das Volk zu Gegenständen des Zweifels oder
gar des Spottes zu machen, sich unterfangen, und dadurch zugleich die
praktische Religion, ohne welche keine bürgerliche Ruhe und Ordnung
bestehen kann, in ihren Grundfesten erschüttern; im gleichen solchen
Schriften, worin die Grundsätze der Staats- und bürgerlichen Verfassung
angetastet, Maßregeln der Regierung aus unrichtigen und gehässigen
Gesichtspunkten dargestellt, Ungehorsam und Widerspänstigkeit gegen
Gesetze und Obrigkeiten verteidigt, oder doch +die Gemüter zu unnützen
Grübeleien über Gegenstände+, welche die Fassung- und Beurteilungskraft
des großen Haufens der Leser übersteigen, aufgefordert, und zu
unrichtigen Anwendungen mißverstandener theoretischer Sätze verleitet
werden, mit dem größten Ernst und Nachdrucke entgegengearbeitet, gegen
diejenigen aber, welche den ergangenen Zensur-Gesetzen auf irgend
eine Art zuwiderhandeln, nach aller Strenge dieser Gesetze, ohne die
geringste Nachsicht oder Schonung verfahren werden soll.«[143]
In dem »General-Privilegium und Gülde-Brief für die Schwarz- und
Weiß-Nagel-Schmiede zu Alt-Stettin, auch für sämtliche Schwarz- und
Weiß-Nagel-Schmiede in Vor- und Hinter-Pommern. De Dato Charlottenburg,
den 29. July 1802« heißt es im Artikel XXI:
»+Alles Korrespondieren mit+ anderen ein- oder ausländischen Gewerken,
+soll sich das Gewerk bei schwerer Strafe enthalten+, wenn aber
besondere Umstände etwa dergleichen erforderten, soll es mit Zuziehung
des Beisitzers, auch wohl nach Befinden mit Vorwissen des Magistrats,
selbst geschehen, wie denn auch, wenn von den anderen ein- oder
ausländischen Gewerken Schreiben einliefen, solche unerbrochen an den
Beisitzer gebracht, in dessen Gegenwart eröffnet, und die Antwort mit
demselben verabredet werden soll.«
Aber die preußische Regierung hatte nicht nur Angst vor eventuellen
Verschwörungen der Zünfte und hielt sie deshalb unter ständiger
polizeilicher Kontrolle, sie +fürchtet auch die Gesellen und verbietet
ihnen deshalb das Briefeschreiben+.
Der Artikel XXXIV des genannten Privilegs lautet:
»+Alles Briefwechselns mit andern Gesellschaften oder sogenannten
Brüderschaften haben sich die Gesellen bei empfindlicher Strafe zu
enthalten+, weshalb ihnen auch kein Siegel gestattet wird. Die etwa von
anderen ein- und ausländischen Brüderschaften eingehenden Schreiben
sollen aber nach der Verordnung vom 23. März 1799 sofort dem Magistrat
in Vorschlag genommen, und von demselben nach Befinden des Inhalts die
Aushändigung an die Gesellen oder deren Kassierung verfügt werden.«[144]
*
Im Jahre 1794 las in Zelle eine Gesellschaft mit Vergnügen den
Moniteur, den sie aus Bremen erhielt. Seit Mitte Mai des Jahres blieb
das Blatt aber aus. Die Zellische Gesellschaft wandte sich daher an
ihren Lieferanten und erhielt die Antwort, daß der Moniteur, sowie alle
französischen Zeitungen den kaiserlichen Postbeamten »bey nahmhafter
Strafe und nach Befinden der Kassation« zu debitieren verboten wären.
»Von dem Verbote sind blos Fürstlichkeiten, wirkliche Minister und
Gesandte an fremden Höfen ausgenommen, an deren offene Adressen die
Zeitungen gehen müssen.« Schon in anderen deutschen Provinzen war ein
ähnliches Verbot vorhergegangen. +Mit diesen Mittelchen hoffte man die
Wirkungen der grossen Revolution fern zu halten.+ Allerdings nimmt
Archenholz »eine Abwesenheit der Weisheit« bei Erlaß dieser Maßnahme
an.[145]
*
Zur Zeit des Vatikanischen Konzils kam der Verlagsbuchhändler
Josef Bachem zum hochbetagten Präses des Priesterseminars in Köln,
Dr. Westhoff, um ihm sein Bedenken gegen das Unfehlbarkeitsdogma
vorzutragen. Der Greis zeigte ihm darauf in der Bibliothek des Seminars
nicht weniger als sechzehn Katechismen, die im 18. Jahrhundert in der
Erzdiözese Köln in Gebrauch gewesen waren und die sämtlich und ohne
Ausnahme die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit in Sachen der
Glaubens- und der Sittenlehre klar und deutlich vortrugen. +Erst die
preußische Zensur, wie sie vor 1848 bestand, hat diese Lehre aus dem
kirchlichen Katechismus gestrichen!+[146]
Die historisch-politischen Blätter begannen im Jahre 1840 (S. 586)
einen Artikel folgendermaßen: »+In Preußen sind nun fast alle
katholischen Journale und Zeitungen verboten+ und, um die Sache
ab ovo zu beginnen, hat man, willkommene Gelegenheit ergreifend,
buchhändlerische Interdikte gegen künftig erscheinende noch ungeborene
Werke in Maße geschleudert oder ihre Verbreitung in einer Weise
erschwert, daß es einem Verbote gleichzuachten ist.«
Unter der Maske des Liberalismus hat bekanntlich Bismarck im
sogenannten Kulturkampf aufs rücksichtsloseste die katholische
Presse verfolgt, wie er ja unbeschadet seiner sonstigen kaum zu
überschätzenden Größe skrupellos und gewalttätig gegen alles vorging,
was sich ihm nicht beugte. Deshalb zieht Bismarck als endlosen
Kometenschweif, in dem wir heute noch leben, jene Atmosphäre des
Servilismus und der Duckmäuserei nach, die nicht weniger Sklavennaturen
züchtete, als der Absolutismus. Doch war die kleinstaatliche
Vergangenheit uns in einem voraus: wer wegen seiner Meinungen in Reuß
jüngere Linie verfolgt wurde, siedelte in die ältere Linie über und
konnte seiner Überzeugung treu bleiben. Im geeinten Deutschland reichte
Bismarcks Arm überall hin.
Damals veranstaltete die Frankfurter Zeitung eine Zählung der
Verurteilungen wegen Preßvergehen. Wiewohl sie auf Vollständigkeit
nicht im entferntesten Anspruch macht, stellt sie im Januar 1875 21,
im Februar 35, im März 39, im April 42 verurteilte Zeitungsherausgeber
fest. Es wurden also in vier Monaten 137 Pressdelinquenten mit
Geldbußen oder Gefängnis bestraft. Außerdem fanden in derselben Zeit 30
Konfiskationen von Zeitungen statt. Gegen vier Redakteure der Germania
waren einmal zu gleicher Zeit Prozesse und Bestrafungen im Gange. Aber
mehr als das: +In mindestens drei katholischen Blättern haben sich
nachweislich Bedienstete der Berliner Geheimpolizei in Stellungen von
Mitredakteuren eingeschmuggelt+, bisweilen sogar über Jahr und Tag
hinaus. Sie hatten nicht nur Spionendienste, sondern auch solche als
+agents provocateurs+, die die Leiter der katholischen Blätter zu
extremen Äußerungen anzutreiben versuchten, zu verrichten.[147]
Im Jahre 1845 erschien folgender Katalog: »Index librorum prohibitorum.
Katalog über die in den Jahren 1844 und 1845 in Deutschland verbotenen
Bücher. Erste Hälfte.« Die zweite Hälfte erschien 1846. Wiewohl
der Index nicht vollständig ist, da die Verbote von Zeitungen und
Zeitschriften nicht aufgenommen wurden, enthält er 437 durch 570
Verbote untersagte Schriften. Man sieht, die weltliche Regierung kann
es auch.
*
Nicht viel besser als gegen die katholische Kirche verfuhr man gegen
die Sozialisten. Nachdem gegen sie ein Ausnahmegesetz geschaffen
war, erschien 1886 ein förmlicher Index librorum prohibitorum. Er
lautet: »Sozialdemokratische Druckschriften und Vereine verboten auf
Grund des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen
der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878« (1886). Zwei Jahre
später erschien ein Nachtrag. Nach den amtlichen Angaben kommen im
Durchschnitt 130 verbotene Schriften je auf ein Jahr, also wurden in
den zwölf Jahren des Bestehens des Gesetzes +rund 1500-1600 Drucksachen
verboten+.[148]
*
Doch nun zum römischen Index!
Auf ihm stehen neben Rankes »Römischen Päpsten« Kants »Kritik der
reinen Vernunft« gegen die schon Friedrich Wilhelm II. von Preußen in
einer Kabinettsorder unter Minister Möller eingeschritten war, und
Baruch Spinoza. Für letzteren ist das nichts Außerordentliches, da
zwischen 1656 und 1680 über 500 scharfe Verbote gegen die Schriften
dieses großen und edlen Juden erlassen worden waren.[149]
Man kann ohne Übertreibung sagen, daß in den letzten Jahrhunderten
nicht ein einziger großer Denker oder Dichter lebte, dessen Name nicht
auf einem der katholischen Indices zu finden war oder ist. Wer bei
Reusch das Namenverzeichnis durchblättert, glaubt sich in eine geistige
Ruhmeshalle versetzt.
*
Im Jahre 1890 sollte im Lessingtheater in Berlin Sudermanns »Sodoms
Ende« aufgeführt werden. Wiewohl nun Preßfreiheit auch in Preußen
besteht und der Artikel 27 der preußischen Verfassung jedem Preußen das
Recht der freien Meinungsäußerung verbürgt und ausdrücklich verfügt,
daß eine Zensur nicht eingeführt werden dürfe, existiert sie doch. Und
zwar nach einer Polizeiverordnung vom 10. Juli 1851 -- also anderthalb
Jahre nach der Verfassung erlassen -- in der festgesetzt wird, daß die
Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Theatervorstellung beim
kgl. Polizeipräsidium schriftlich nachgesucht werden müsse.
Das hatte Oskar Blumenthal, der Direktor des Lessingtheaters, auch
mit »Sodoms Ende« getan. Als kein Bescheid von der Polizei einlief,
aber alles für die erste Aufführung, mit Kainz und in Gegenwart des
Dichters, vorbereitet war, wurde Blumenthal stutzig. Drei Tage vor dem
Aufführungstermin fuhr er nach dem Polizeipräsidium, wo ihm mitgeteilt
wurde, daß der Theaterzensor die Erlaubnis bereits unbedenklich
erteilt hatte, als der Präsident, Freiherr von Richthofen, sich das
Werk hatte kommen lassen und die öffentliche Aufführung verbot. --
Blumenthal ging darauf zum Polizeigewaltigen persönlich, um die Gründe
für das Verbot zu erfahren. Es entwickelte sich folgendes Gespräch, das
er selbst veröffentlicht:
»Ich höre soeben, Herr Präsident, daß mir drei Tage vor der ersten
Aufführung Hermann Sudermanns Drama »Sodoms Ende« verboten werden soll?«
»Das stimmt!«
»Und daß Sie persönlich das Verbot verfügt haben?«
»Stimmt auch!«
»Ja, aber bedenken Sie die Situation eines Bühnenleiters, Herr
Präsident! Vierzehn Tage angestrengter Bühnenproben... ein Gastspiel
mit Joseph Kainz für diese Novität abgeschlossen... der ganze
Spielplan der nächsten Wochen darauf aufgebaut... selbstverständlich
kein Ersatzstück vorbereitet... die Erfolge des früheren Repertoires
ausgeschöpft... das Haus für die ersten drei Vorstellungen schon
vollständig ausverkauft... und nun diese Ratlosigkeit auf der Höhe der
Saison, in der besten Zeit des Theaterjahres.«
»Alles sehr traurig, aber die Behörde kann auf Privatinteressen keine
Rücksicht nehmen.«
»Aber warum das Verbot, warum?«
»Weil es uns so paßt.«
»Ich verstehe vollkommen, Herr Präsident... Sie wollen mir durch diesen
Lakonismus ins Gedächtnis rufen, daß nach der polizeilichen Verordnung
vom 10. Juli 1851 die Behörde nicht verpflichtet ist, für das Verbot
eines Stückes Gründe anzugeben...«
»Na, da wissen Sie ja also Bescheid!«
»Ich meine aber nur, Herr Präsident, daß doch immerhin die Möglichkeit
vorliegt, durch behutsame Änderungen die Bedenken, die zu diesem Verbot
geführt haben, aus der Welt zu schaffen. Vielleicht sind es nur einige
gewagte Stellen, um die es sich handelt?«
»O nein!«
»Oder einzelne Szenen?«
»Auch nicht!«
»Ja, aber was sonst?«
»+Die janze Richtung paßt uns nicht.+«[150]
So geschehen in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts. Wie glücklich
eine Kunst, die unter polizeilicher Obhut stehen darf!
Blumenthal war hierauf beim Minister des Innern, Herrfuth. Er las das
Stück, veranlaßte einige kleine Milderungen und riet Blumenthal, es
wieder dem Polizeipräsidenten zu unterbreiten.
Die Antwort des Polizeipräsidenten vom 27. Oktober 1890 -- die
Unterredung hatte am 23. stattgefunden -- lautete:
»Ew. Wohlgeboren!
erwidere ich auf das gefällige Schreiben vom 24. d. M. bei Rückgabe
der Anlage desselben, ergebenst, daß ich auch nach nochmaliger
Erwägung mich nicht veranlaßt sehen kann, die Genehmigung zur
Aufführung des Dramas »Sodoms Ende« zu erteilen, da dasselbe in
seiner ganzen Anlage und Durchführung geeignet erscheint, das
sittliche Gefühl zu verletzen, dieses sittenpolizeiliche Bedenken
daher durch die von Ihnen angebotene Streichung einzelner besonders
anstößiger Stellen nicht behoben werden kann.«
Am 31. Oktober hob der Minister des Innern diese Verfügung auf, nachdem
eine Generalprobe nur in Gegenwart dreier Ministerialräte über die
Existenzberechtigung der »neuen Richtung« entschieden hatte, ein
Eingreifen, das nicht ohne Tadel von allerhöchster Stelle geblieben
ist. »Sie hätten sich fragen sollen,« sagte der Kaiser dem Minister,
»+ob Sie auch in Begleitung Ihrer Tochter jede Szene anhören könnten+.«
*
In Blumenthals und Kadelburgs Schwank »Die Großstadtluft« wurde durch
Reskript vom 26. November 1891 angeordnet, die Verse zu streichen:
»Nun bin ich ledig aller Erdenplag’. Mich kann kein Glück, kein Hoffen
mehr betrügen. Und wenn einst naht der Auferstehungstag, ich bleibe
liegen.« Die Polizei fürchtete, sie könnten durch Verspottung des
Auferstehungsglaubens ärgerlich wirken![151]
*
Da wird es sich hinfort empfehlen, es so zu machen wie die
Venezianischen Autoren des 18. Jahrhunderts.
Unter ihnen herrschte ein sonderbarer Brauch, von dem Keyßler
berichtet: »Bey den italienischen Opern ist noch zu bemerken, daß
die Verfertiger ihrer Texte gemeiniglich auf den ersten Blättern der
gedruckten Exemplare sich mit einer +ausdrücklichen Protestation
verwahren, wie sie im Herzen rein katholisch wären+, und man die im
Texte vorkommenden Worte von Idolo, Numi, Deità, Fato, Fortuna, Adorare
und dergleichen nicht anders als poetische Scherze anzusehen habe.«[152]
*
In dem Schauspiel »Falsche Heilige« verläßt eine junge Frau ihren
Gatten, weil sie erfahren hat, daß er vor seiner Verheiratung eine
Gouvernante verführt hat. Ihr Onkel, ein Pariser Lebemann, faßt seine
Meinung in folgende Worte zusammen: »Ich bitte Sie! Da will sich meine
Nichte von ihrem Mann scheiden lassen, weil er früher einmal, vor der
Ehe, eine Gouvernante... Ja, das ist doch einfach lächerlich! Wann soll
man denn mit einer Gouvernante eine Liebschaft haben? Vor der Ehe darf
man nicht. In der Ehe kann man nicht. Nach der Ehe will man nicht....
Oder sollen die Gouvernanten vielleicht überhaupt abgeschafft werden?«
Gottlob rettete der Stift des Zensors Deutschlands Sittlichkeit durch
Tilgung dieser furchtbaren Stelle. Von diesem Tage an wurden bisweilen
die Aufführungen des Lessingtheaters von dem Revierwachtmeister mit dem
Textbuch in der Hand überwacht, und jede Abweichung vom polizeilich
gestatteten Text zur Kenntnis des Zensors gebracht. Man hatte diese
schrecklichen Worte nämlich von der Bühne aus nochmals zur großen
Heiterkeit des Publikums gesprochen, was Blumenthal eine sehr scharfe
Vermahnung eingetragen hatte.[153]
*
Mit Recht wird unsere Jugend vor allem Unsittlichen behütet. Hier hat
der Zensor eine besonders dankbare Aufgabe, der er sich mit größter
Gewissenhaftigkeit unterzieht.
In den »Liedern für die deutsche Volksschule«, herausgegeben vom
Bezirkslehrerverein München, Heft 1, 2, 3 (München 1894 ff.), besitzen
wir ein Werk, dessen segensreiche Wirkung auf die Seelen unserer Kinder
nicht hoch genug zu bewerten ist. Zwar heißt es auf S. 4 im II. Heft
ausdrücklich: »Stets wurde darauf gesehen, die Volkslieder nach Melodie
und Text in ihrer ursprünglichen Form wiederzugeben«, aber darum nur
keine Angst! Selbst die keusche Seele eines Lizentiatus Bohn kann das
Buch ohne Gefahr für ihren Frieden lesen. Das werden wir beweisen.
Hölty, augenscheinlich ein recht frivoler Geselle, singt in seinem
»Mailied« (I, 27):
»Haltet Tanz
Auf grünen Auen,
Ihr schönen Frauen!«
So ein Skandal! Nun, Ballhorn -- pardon! der Bezirkslehrerverein war
sich der drohenden Gefahr für die Knaben der 1. und 2. Schulklasse
bewußt und griff mit anerkennenswerter Energie selbst zur Leier und die
Muse küßte ihn mit hörbarem Schmatzen. Er singt:
»Pflückt einen Kranz
Und haltet Tanz
In grünen Hainen,
Ihr lieben Kleinen.«
Für diesmal wären also die Kinder noch vor den Fallstricken der Erotik
bewahrt geblieben.
Daß in Goethes »Frühzeitiger Frühling« (III, 79) die obszöne letzte
Strophe:
»Saget, seit gestern,
Wie mir geschah,
Liebliche Schwestern,
Liebchen ist da!«
gestrichen wurde, versteht sich von selbst. Nun hat aber derselbe
greuliche Heide auch ein »Sommerlied« gedichtet, in dem die gefühlsrohe
Strophe:
»Ach, aber da,
Wo Liebchen ich sah,
Im Kämmerlein,
So nieder und klein --!«
vorkommt. Das schreit ja geradezu nach Umdichtung. Gottlob verhallte
der Ruf nicht ungehört. Todesmutig bestieg der Herausgeber den Pegasus
und machte seinem gequälten Herzen in folgenden Perlen Luft:
»Als ich im Hei-
Mattale dich sah,
O Hüttelein,
So nieder und klein.«
Wie schön!!
Eichendorff in seiner ganzen Leichtfertigkeit offenbart sich im »Frohen
Wandersmann« (II, 10). Er wagt da zu singen:
»Die Trägen, die zu Hause liegen,
Erquicket nicht das Morgenrot,
Sie wissen nur von Kinderwiegen,
Von Sorgen, Last und Not ums Brot.«
»Kinderwiegen«, man denke! Natürlich waltete der Zensor seines Amtes.
Wie hätte er auch die Phantasie der ihm anvertrauten Jugend durch solch
schlüpferige Bilder vergiften lassen dürfen?