Als der gelehrte Muratori eine Schrift zur Widerlegung eines

häretischen Buches schrieb, entschuldigte er sich in der Einleitung:

»Spät gelangte dieses Buch in meine Hände... und ich konnte es nicht

über mich bringen, es zu lesen. Denn zu welchem Zwecke anders, als um

selbst der Torheit zu verfallen sollte ich die Schriften der Neuerer

lesen? Ich suche und liebe solche, die mich in der Religion bestärken,

nicht solche, die mich von ihr abwendig machen.«

Der Hl. Franz von Sales dankt in seinen Schriften mit rührender

Einfallt Gott dem Herrn, daß er ihn bei der Lesung derartiger Bücher

vor dem Verlust seines Glaubens bewahrt habe.

Der gelehrte spanische Philosoph Balmes sagte einst seinen Freunden:

»Ihr wißt, daß der Glaube tief in meinem Herzen wurzelt. Und dennoch

kann ich kein verbotenes Buch lesen, ohne das Bedürfnis zu fühlen, mich

wieder durch das Lesen der Hl. Schrift, der Nachfolge Christi und des

gottseligen Ludwig von Granada in die rechte Stimmung zu versetzen.«

Während es überall für verdienstvoll um nicht zu sagen anständig gilt,

sich durch Gründe überzeugen zu lassen, während der vorwärtsstrebende

Mensch begierig alles in sich aufnimmt, was ihm hilft, alte Irrtümer

gegen neue Wahrheiten einzutauschen, wird also heute noch in der Kirche

der am höchsten angesehen, der sich gewaltsam Scheuklappen vorbindet

und der Wahrheit aus dem Wege geht.[139]

*

Bekanntlich herrscht an unseren Universitäten nicht nur Lern-,

sondern auch Lehrfreiheit. Autoritäten, ein jurare in verba magistri

existiert de jure nicht mehr. Wohl aber de facto. Oder wie läßt sich

die Tatsache, daß weder Atheisten, noch Sozialdemokraten, noch an

protestantischen Universitäten, z. B. Halle, Katholiken -- und zwar

auch für Lehrfächer, die mit der Kirche weder direkt noch indirekt

etwas zu tun haben -- zugelassen werden? Es ist dieselbe Sache in

anderer Form: Aufrechterhaltung des Status quo um jeden Preis und

Bekämpfung des Geistes mit materiellen statt mit geistigen Waffen.

*

Werfen wir noch einen flüchtigen Blick auf den Unterricht des Volkes.

In der Zirkularverordnung über die +Garnisonschulen+ vom 31. August

1799 entwickelt Friedrich Wilhelm von Preußen u. a. folgende Gedanken:

»... Ein mit diesen Eigenschaften ausgerüsteter Soldat wird auf

seinem Platze gewiß ein brauchbarer Diener des Staates, und zugleich

ein glücklicher Mensch sein, wenn niemand das Bestreben nach höheren

Dingen in ihm zu erwecken sucht. Der Keim zur Unzufriedenheit mit

seinem Stande wird sich aber in eben dem Grade entwickeln, in welchem

man seinen wissenschaftlichen Unterricht weiter ausdehnt. Nur

wenige Menschen der unteren Volksklasse sind von der Natur so sehr

verwahrloset, daß sie nicht die Fähigkeit haben sollten, etwas mehr

zu leisten, als ihr Stand von ihnen erfordert, und sich dadurch auf

irgendeinem Wege über denselben zu erheben. +Ein zu weit gedehnter

Unterricht wird das Gefühl solcher Fähigkeiten in ihnen rege machen,

durch deren Anwendungen sie sich leicht ein günstigeres Schicksal, als

das eines gemeinen Soldaten ist, würden verschaffen können+...«[140]

Die Antwort war -- Jena!

*

Im selben Geiste war der Volksschulunterricht gehalten. Der Hofprediger

Sack, der einer Verbesserung des Volksschulwesens das Wort redete,

erörterte noch die Frage, ob Lesen und Schreiben Lehrgegenstand sein

sollen, da doch der Nutzen dieser beiden Kenntnisse für den Landmann

sehr gering sei, +während hingegen die Anpreisung der Taten der

Landesfürsten unbedingt von der Schule besorgt werden müsse+.[140]

Das ist ja auch noch in unserm Geschichtsunterricht nicht gerade

nebensächlich.

*

Übrigens, war nach dem Lehrermaterial zu urteilen, die von Friedrich

Wilhelm gefürchtete Gefahr einer Überladung des Volkes mit gelehrter

Bildung nicht sehr groß. +Invalide Soldaten+ versahen vielfach den

Unterricht und ihre Vorbereitung bestand darin, daß man sie fürs

Einpauken von Gesangbuchversen eine Zeitlang abrichtete. Nebenbei

hatten die Landlehrer noch allerlei andere Erziehungspflichten, z. B.

die erst 1802 ihnen abgenommene, den +Hebammen einen Katechismus für

Geburtshilfe zu erklären+!

Das Diensteinkommen der Landlehrer in der Mark Brandenburg betrug zu

Beginn des +19. Jahrhunderts+: in zwei Fällen zwischen 220 und 250

Taler jährlich, dagegen in 155 Fällen unter 10 Talern; 182 bezogen

zwischen 10 und 20 Talern, 263 zwischen 20 und 40 Taler, 167 zwischen

40 und 60 Taler, 131 zwischen 60 und 80 Taler. 92 zwischen 80 und

100 Taler und 151 über 100 Taler. Das war allerdings ein gewaltiger

Fortschritt gegenüber den Zuständen von 1774, denn damals besass

die Kurmark nur 49 Landlehrer mit mehr als 100 Talern Jahresgehalt,

184 aber bezogen 10 Taler und weniger, 111 weniger als 5 Taler und

163 gar kein Gehalt. Deshalb betrachteten die Lehrer den Unterricht

als Nebensache und übten dabei ihren Beruf aus. In der Kurmark

besassen 1806 2026 Dörfer weder Schule noch Lehrer. Friedrich Wilhelms

Bestrebungen hatten somit durchschlagenden Erfolg. Übrigens war auch

in väterlicher Weise dafür gesorgt, daß die Kinder nicht durch Studium

des Lesens und Rechnens dem geistigen Hochmut überliefert würden. Die

Teilnahme an diesen Stunden war nämlich wahlfrei und kostete erhöhtes

Schulgeld, das viele Eltern zu zahlen nicht in der Lage waren.[141]

*

Auch auf den Gymnasien war zu Anfang des 19. Jahrhunderts der

Unterricht selbst für uns, so wenig wir darin verwöhnt sind,

hinlänglich befremdlich. Franz Neumann (1798-1895) erzählt z. B.

in seiner bekannten, von seiner Tochter Luise veröffentlichten

Lebensgeschichte (Tübingen 1904), daß er auf dem Berliner Gymnasium

+lateinische Pflanzennamen+ hätte lernen müssen, +ohne auch nur zu

wissen, daß er nun botanischen Unterricht habe+.

*

Zum Schluß noch eine Tatsache, die zu denken gibt. Bekanntlich besitzt

München in der Person des Schulrats Kerschensteiner eine Koryphä

allerersten Ranges. Wie sehr trotzdem der Geist des Hl. Bureaukratius

in unserem Schulwesen steckt, erhellt daraus, daß einige Schulen den

+Unterricht ruhig weiter erteilten+ und die Kinder im Klassenzimmer

beliessen, als +Graf Zeppelin am 1. und 2. April 1909 sein Luftschiff

über München lenkte+![142]

Sechster Abschnitt

Zensur und Prüderie

Am 26. April 1794 erließ König Friedrich Wilhelm II. von Preußen

folgendes »Reskript an das Kammergericht wegen der Mißbräuche, die bei

der Zensur zu deren Verteilung überhand genommen«: »daß dem Unwesen,

welches seit einiger Zeit mit Schriften getrieben wird, die entweder

den Grund aller Religion überhaupt angreifen, und die wichtigsten

Wahrheiten derselben verdächtig, verächtlich oder lächerlich

machen wollen, oder aber die christliche Religion, die biblischen

Schriften, und die darin vorgetragenen Geschichts- und positiven

Glaubenswahrheiten, für das Volk zu Gegenständen des Zweifels oder

gar des Spottes zu machen, sich unterfangen, und dadurch zugleich die

praktische Religion, ohne welche keine bürgerliche Ruhe und Ordnung

bestehen kann, in ihren Grundfesten erschüttern; im gleichen solchen

Schriften, worin die Grundsätze der Staats- und bürgerlichen Verfassung

angetastet, Maßregeln der Regierung aus unrichtigen und gehässigen

Gesichtspunkten dargestellt, Ungehorsam und Widerspänstigkeit gegen

Gesetze und Obrigkeiten verteidigt, oder doch +die Gemüter zu unnützen

Grübeleien über Gegenstände+, welche die Fassung- und Beurteilungskraft

des großen Haufens der Leser übersteigen, aufgefordert, und zu

unrichtigen Anwendungen mißverstandener theoretischer Sätze verleitet

werden, mit dem größten Ernst und Nachdrucke entgegengearbeitet, gegen

diejenigen aber, welche den ergangenen Zensur-Gesetzen auf irgend

eine Art zuwiderhandeln, nach aller Strenge dieser Gesetze, ohne die

geringste Nachsicht oder Schonung verfahren werden soll.«[143]

In dem »General-Privilegium und Gülde-Brief für die Schwarz- und

Weiß-Nagel-Schmiede zu Alt-Stettin, auch für sämtliche Schwarz- und

Weiß-Nagel-Schmiede in Vor- und Hinter-Pommern. De Dato Charlottenburg,

den 29. July 1802« heißt es im Artikel XXI:

»+Alles Korrespondieren mit+ anderen ein- oder ausländischen Gewerken,

+soll sich das Gewerk bei schwerer Strafe enthalten+, wenn aber

besondere Umstände etwa dergleichen erforderten, soll es mit Zuziehung

des Beisitzers, auch wohl nach Befinden mit Vorwissen des Magistrats,

selbst geschehen, wie denn auch, wenn von den anderen ein- oder

ausländischen Gewerken Schreiben einliefen, solche unerbrochen an den

Beisitzer gebracht, in dessen Gegenwart eröffnet, und die Antwort mit

demselben verabredet werden soll.«

Aber die preußische Regierung hatte nicht nur Angst vor eventuellen

Verschwörungen der Zünfte und hielt sie deshalb unter ständiger

polizeilicher Kontrolle, sie +fürchtet auch die Gesellen und verbietet

ihnen deshalb das Briefeschreiben+.

Der Artikel XXXIV des genannten Privilegs lautet:

»+Alles Briefwechselns mit andern Gesellschaften oder sogenannten

Brüderschaften haben sich die Gesellen bei empfindlicher Strafe zu

enthalten+, weshalb ihnen auch kein Siegel gestattet wird. Die etwa von

anderen ein- und ausländischen Brüderschaften eingehenden Schreiben

sollen aber nach der Verordnung vom 23. März 1799 sofort dem Magistrat

in Vorschlag genommen, und von demselben nach Befinden des Inhalts die

Aushändigung an die Gesellen oder deren Kassierung verfügt werden.«[144]

*

Im Jahre 1794 las in Zelle eine Gesellschaft mit Vergnügen den

Moniteur, den sie aus Bremen erhielt. Seit Mitte Mai des Jahres blieb

das Blatt aber aus. Die Zellische Gesellschaft wandte sich daher an

ihren Lieferanten und erhielt die Antwort, daß der Moniteur, sowie alle

französischen Zeitungen den kaiserlichen Postbeamten »bey nahmhafter

Strafe und nach Befinden der Kassation« zu debitieren verboten wären.

»Von dem Verbote sind blos Fürstlichkeiten, wirkliche Minister und

Gesandte an fremden Höfen ausgenommen, an deren offene Adressen die

Zeitungen gehen müssen.« Schon in anderen deutschen Provinzen war ein

ähnliches Verbot vorhergegangen. +Mit diesen Mittelchen hoffte man die

Wirkungen der grossen Revolution fern zu halten.+ Allerdings nimmt

Archenholz »eine Abwesenheit der Weisheit« bei Erlaß dieser Maßnahme

an.[145]

*

Zur Zeit des Vatikanischen Konzils kam der Verlagsbuchhändler

Josef Bachem zum hochbetagten Präses des Priesterseminars in Köln,

Dr. Westhoff, um ihm sein Bedenken gegen das Unfehlbarkeitsdogma

vorzutragen. Der Greis zeigte ihm darauf in der Bibliothek des Seminars

nicht weniger als sechzehn Katechismen, die im 18. Jahrhundert in der

Erzdiözese Köln in Gebrauch gewesen waren und die sämtlich und ohne

Ausnahme die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit in Sachen der

Glaubens- und der Sittenlehre klar und deutlich vortrugen. +Erst die

preußische Zensur, wie sie vor 1848 bestand, hat diese Lehre aus dem

kirchlichen Katechismus gestrichen!+[146]

Die historisch-politischen Blätter begannen im Jahre 1840 (S. 586)

einen Artikel folgendermaßen: »+In Preußen sind nun fast alle

katholischen Journale und Zeitungen verboten+ und, um die Sache

ab ovo zu beginnen, hat man, willkommene Gelegenheit ergreifend,

buchhändlerische Interdikte gegen künftig erscheinende noch ungeborene

Werke in Maße geschleudert oder ihre Verbreitung in einer Weise

erschwert, daß es einem Verbote gleichzuachten ist.«

Unter der Maske des Liberalismus hat bekanntlich Bismarck im

sogenannten Kulturkampf aufs rücksichtsloseste die katholische

Presse verfolgt, wie er ja unbeschadet seiner sonstigen kaum zu

überschätzenden Größe skrupellos und gewalttätig gegen alles vorging,

was sich ihm nicht beugte. Deshalb zieht Bismarck als endlosen

Kometenschweif, in dem wir heute noch leben, jene Atmosphäre des

Servilismus und der Duckmäuserei nach, die nicht weniger Sklavennaturen

züchtete, als der Absolutismus. Doch war die kleinstaatliche

Vergangenheit uns in einem voraus: wer wegen seiner Meinungen in Reuß

jüngere Linie verfolgt wurde, siedelte in die ältere Linie über und

konnte seiner Überzeugung treu bleiben. Im geeinten Deutschland reichte

Bismarcks Arm überall hin.

Damals veranstaltete die Frankfurter Zeitung eine Zählung der

Verurteilungen wegen Preßvergehen. Wiewohl sie auf Vollständigkeit

nicht im entferntesten Anspruch macht, stellt sie im Januar 1875 21,

im Februar 35, im März 39, im April 42 verurteilte Zeitungsherausgeber

fest. Es wurden also in vier Monaten 137 Pressdelinquenten mit

Geldbußen oder Gefängnis bestraft. Außerdem fanden in derselben Zeit 30

Konfiskationen von Zeitungen statt. Gegen vier Redakteure der Germania

waren einmal zu gleicher Zeit Prozesse und Bestrafungen im Gange. Aber

mehr als das: +In mindestens drei katholischen Blättern haben sich

nachweislich Bedienstete der Berliner Geheimpolizei in Stellungen von

Mitredakteuren eingeschmuggelt+, bisweilen sogar über Jahr und Tag

hinaus. Sie hatten nicht nur Spionendienste, sondern auch solche als

+agents provocateurs+, die die Leiter der katholischen Blätter zu

extremen Äußerungen anzutreiben versuchten, zu verrichten.[147]

Im Jahre 1845 erschien folgender Katalog: »Index librorum prohibitorum.

Katalog über die in den Jahren 1844 und 1845 in Deutschland verbotenen

Bücher. Erste Hälfte.« Die zweite Hälfte erschien 1846. Wiewohl

der Index nicht vollständig ist, da die Verbote von Zeitungen und

Zeitschriften nicht aufgenommen wurden, enthält er 437 durch 570

Verbote untersagte Schriften. Man sieht, die weltliche Regierung kann

es auch.

*

Nicht viel besser als gegen die katholische Kirche verfuhr man gegen

die Sozialisten. Nachdem gegen sie ein Ausnahmegesetz geschaffen

war, erschien 1886 ein förmlicher Index librorum prohibitorum. Er

lautet: »Sozialdemokratische Druckschriften und Vereine verboten auf

Grund des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen

der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878« (1886). Zwei Jahre

später erschien ein Nachtrag. Nach den amtlichen Angaben kommen im

Durchschnitt 130 verbotene Schriften je auf ein Jahr, also wurden in

den zwölf Jahren des Bestehens des Gesetzes +rund 1500-1600 Drucksachen

verboten+.[148]

*

Doch nun zum römischen Index!

Auf ihm stehen neben Rankes »Römischen Päpsten« Kants »Kritik der

reinen Vernunft« gegen die schon Friedrich Wilhelm II. von Preußen in

einer Kabinettsorder unter Minister Möller eingeschritten war, und

Baruch Spinoza. Für letzteren ist das nichts Außerordentliches, da

zwischen 1656 und 1680 über 500 scharfe Verbote gegen die Schriften

dieses großen und edlen Juden erlassen worden waren.[149]

Man kann ohne Übertreibung sagen, daß in den letzten Jahrhunderten

nicht ein einziger großer Denker oder Dichter lebte, dessen Name nicht

auf einem der katholischen Indices zu finden war oder ist. Wer bei

Reusch das Namenverzeichnis durchblättert, glaubt sich in eine geistige

Ruhmeshalle versetzt.

*

Im Jahre 1890 sollte im Lessingtheater in Berlin Sudermanns »Sodoms

Ende« aufgeführt werden. Wiewohl nun Preßfreiheit auch in Preußen

besteht und der Artikel 27 der preußischen Verfassung jedem Preußen das

Recht der freien Meinungsäußerung verbürgt und ausdrücklich verfügt,

daß eine Zensur nicht eingeführt werden dürfe, existiert sie doch. Und

zwar nach einer Polizeiverordnung vom 10. Juli 1851 -- also anderthalb

Jahre nach der Verfassung erlassen -- in der festgesetzt wird, daß die

Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Theatervorstellung beim

kgl. Polizeipräsidium schriftlich nachgesucht werden müsse.

Das hatte Oskar Blumenthal, der Direktor des Lessingtheaters, auch

mit »Sodoms Ende« getan. Als kein Bescheid von der Polizei einlief,

aber alles für die erste Aufführung, mit Kainz und in Gegenwart des

Dichters, vorbereitet war, wurde Blumenthal stutzig. Drei Tage vor dem

Aufführungstermin fuhr er nach dem Polizeipräsidium, wo ihm mitgeteilt

wurde, daß der Theaterzensor die Erlaubnis bereits unbedenklich

erteilt hatte, als der Präsident, Freiherr von Richthofen, sich das

Werk hatte kommen lassen und die öffentliche Aufführung verbot. --

Blumenthal ging darauf zum Polizeigewaltigen persönlich, um die Gründe

für das Verbot zu erfahren. Es entwickelte sich folgendes Gespräch, das

er selbst veröffentlicht:

»Ich höre soeben, Herr Präsident, daß mir drei Tage vor der ersten

Aufführung Hermann Sudermanns Drama »Sodoms Ende« verboten werden soll?«

»Das stimmt!«

»Und daß Sie persönlich das Verbot verfügt haben?«

»Stimmt auch!«

»Ja, aber bedenken Sie die Situation eines Bühnenleiters, Herr

Präsident! Vierzehn Tage angestrengter Bühnenproben... ein Gastspiel

mit Joseph Kainz für diese Novität abgeschlossen... der ganze

Spielplan der nächsten Wochen darauf aufgebaut... selbstverständlich

kein Ersatzstück vorbereitet... die Erfolge des früheren Repertoires

ausgeschöpft... das Haus für die ersten drei Vorstellungen schon

vollständig ausverkauft... und nun diese Ratlosigkeit auf der Höhe der

Saison, in der besten Zeit des Theaterjahres.«

»Alles sehr traurig, aber die Behörde kann auf Privatinteressen keine

Rücksicht nehmen.«

»Aber warum das Verbot, warum?«

»Weil es uns so paßt.«

»Ich verstehe vollkommen, Herr Präsident... Sie wollen mir durch diesen

Lakonismus ins Gedächtnis rufen, daß nach der polizeilichen Verordnung

vom 10. Juli 1851 die Behörde nicht verpflichtet ist, für das Verbot

eines Stückes Gründe anzugeben...«

»Na, da wissen Sie ja also Bescheid!«

»Ich meine aber nur, Herr Präsident, daß doch immerhin die Möglichkeit

vorliegt, durch behutsame Änderungen die Bedenken, die zu diesem Verbot

geführt haben, aus der Welt zu schaffen. Vielleicht sind es nur einige

gewagte Stellen, um die es sich handelt?«

»O nein!«

»Oder einzelne Szenen?«

»Auch nicht!«

»Ja, aber was sonst?«

»+Die janze Richtung paßt uns nicht.+«[150]

So geschehen in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts. Wie glücklich

eine Kunst, die unter polizeilicher Obhut stehen darf!

Blumenthal war hierauf beim Minister des Innern, Herrfuth. Er las das

Stück, veranlaßte einige kleine Milderungen und riet Blumenthal, es

wieder dem Polizeipräsidenten zu unterbreiten.

Die Antwort des Polizeipräsidenten vom 27. Oktober 1890 -- die

Unterredung hatte am 23. stattgefunden -- lautete:

»Ew. Wohlgeboren!

erwidere ich auf das gefällige Schreiben vom 24. d. M. bei Rückgabe

der Anlage desselben, ergebenst, daß ich auch nach nochmaliger

Erwägung mich nicht veranlaßt sehen kann, die Genehmigung zur

Aufführung des Dramas »Sodoms Ende« zu erteilen, da dasselbe in

seiner ganzen Anlage und Durchführung geeignet erscheint, das

sittliche Gefühl zu verletzen, dieses sittenpolizeiliche Bedenken

daher durch die von Ihnen angebotene Streichung einzelner besonders

anstößiger Stellen nicht behoben werden kann.«

Am 31. Oktober hob der Minister des Innern diese Verfügung auf, nachdem

eine Generalprobe nur in Gegenwart dreier Ministerialräte über die

Existenzberechtigung der »neuen Richtung« entschieden hatte, ein

Eingreifen, das nicht ohne Tadel von allerhöchster Stelle geblieben

ist. »Sie hätten sich fragen sollen,« sagte der Kaiser dem Minister,

»+ob Sie auch in Begleitung Ihrer Tochter jede Szene anhören könnten+.«

*

In Blumenthals und Kadelburgs Schwank »Die Großstadtluft« wurde durch

Reskript vom 26. November 1891 angeordnet, die Verse zu streichen:

»Nun bin ich ledig aller Erdenplag’. Mich kann kein Glück, kein Hoffen

mehr betrügen. Und wenn einst naht der Auferstehungstag, ich bleibe

liegen.« Die Polizei fürchtete, sie könnten durch Verspottung des

Auferstehungsglaubens ärgerlich wirken![151]

*

Da wird es sich hinfort empfehlen, es so zu machen wie die

Venezianischen Autoren des 18. Jahrhunderts.

Unter ihnen herrschte ein sonderbarer Brauch, von dem Keyßler

berichtet: »Bey den italienischen Opern ist noch zu bemerken, daß

die Verfertiger ihrer Texte gemeiniglich auf den ersten Blättern der

gedruckten Exemplare sich mit einer +ausdrücklichen Protestation

verwahren, wie sie im Herzen rein katholisch wären+, und man die im

Texte vorkommenden Worte von Idolo, Numi, Deità, Fato, Fortuna, Adorare

und dergleichen nicht anders als poetische Scherze anzusehen habe.«[152]

*

In dem Schauspiel »Falsche Heilige« verläßt eine junge Frau ihren

Gatten, weil sie erfahren hat, daß er vor seiner Verheiratung eine

Gouvernante verführt hat. Ihr Onkel, ein Pariser Lebemann, faßt seine

Meinung in folgende Worte zusammen: »Ich bitte Sie! Da will sich meine

Nichte von ihrem Mann scheiden lassen, weil er früher einmal, vor der

Ehe, eine Gouvernante... Ja, das ist doch einfach lächerlich! Wann soll

man denn mit einer Gouvernante eine Liebschaft haben? Vor der Ehe darf

man nicht. In der Ehe kann man nicht. Nach der Ehe will man nicht....

Oder sollen die Gouvernanten vielleicht überhaupt abgeschafft werden?«

Gottlob rettete der Stift des Zensors Deutschlands Sittlichkeit durch

Tilgung dieser furchtbaren Stelle. Von diesem Tage an wurden bisweilen

die Aufführungen des Lessingtheaters von dem Revierwachtmeister mit dem

Textbuch in der Hand überwacht, und jede Abweichung vom polizeilich

gestatteten Text zur Kenntnis des Zensors gebracht. Man hatte diese

schrecklichen Worte nämlich von der Bühne aus nochmals zur großen

Heiterkeit des Publikums gesprochen, was Blumenthal eine sehr scharfe

Vermahnung eingetragen hatte.[153]

*

Mit Recht wird unsere Jugend vor allem Unsittlichen behütet. Hier hat

der Zensor eine besonders dankbare Aufgabe, der er sich mit größter

Gewissenhaftigkeit unterzieht.

In den »Liedern für die deutsche Volksschule«, herausgegeben vom

Bezirkslehrerverein München, Heft 1, 2, 3 (München 1894 ff.), besitzen

wir ein Werk, dessen segensreiche Wirkung auf die Seelen unserer Kinder

nicht hoch genug zu bewerten ist. Zwar heißt es auf S. 4 im II. Heft

ausdrücklich: »Stets wurde darauf gesehen, die Volkslieder nach Melodie

und Text in ihrer ursprünglichen Form wiederzugeben«, aber darum nur

keine Angst! Selbst die keusche Seele eines Lizentiatus Bohn kann das

Buch ohne Gefahr für ihren Frieden lesen. Das werden wir beweisen.

Hölty, augenscheinlich ein recht frivoler Geselle, singt in seinem

»Mailied« (I, 27):

»Haltet Tanz

Auf grünen Auen,

Ihr schönen Frauen!«

So ein Skandal! Nun, Ballhorn -- pardon! der Bezirkslehrerverein war

sich der drohenden Gefahr für die Knaben der 1. und 2. Schulklasse

bewußt und griff mit anerkennenswerter Energie selbst zur Leier und die

Muse küßte ihn mit hörbarem Schmatzen. Er singt:

»Pflückt einen Kranz

Und haltet Tanz

In grünen Hainen,

Ihr lieben Kleinen.«

Für diesmal wären also die Kinder noch vor den Fallstricken der Erotik

bewahrt geblieben.

Daß in Goethes »Frühzeitiger Frühling« (III, 79) die obszöne letzte

Strophe:

»Saget, seit gestern,

Wie mir geschah,

Liebliche Schwestern,

Liebchen ist da!«

gestrichen wurde, versteht sich von selbst. Nun hat aber derselbe

greuliche Heide auch ein »Sommerlied« gedichtet, in dem die gefühlsrohe

Strophe:

»Ach, aber da,

Wo Liebchen ich sah,

Im Kämmerlein,

So nieder und klein --!«

vorkommt. Das schreit ja geradezu nach Umdichtung. Gottlob verhallte

der Ruf nicht ungehört. Todesmutig bestieg der Herausgeber den Pegasus

und machte seinem gequälten Herzen in folgenden Perlen Luft:

»Als ich im Hei-

Mattale dich sah,

O Hüttelein,

So nieder und klein.«

Wie schön!!

Eichendorff in seiner ganzen Leichtfertigkeit offenbart sich im »Frohen

Wandersmann« (II, 10). Er wagt da zu singen:

»Die Trägen, die zu Hause liegen,

Erquicket nicht das Morgenrot,

Sie wissen nur von Kinderwiegen,

Von Sorgen, Last und Not ums Brot.«

»Kinderwiegen«, man denke! Natürlich waltete der Zensor seines Amtes.

Wie hätte er auch die Phantasie der ihm anvertrauten Jugend durch solch

schlüpferige Bilder vergiften lassen dürfen?

Kultur-Kuriosa, Zweiter Band · 第 8 / 17 段