Nach einer Urkunde vom Jahre 1804 erhielt +Immanuel Kant+ folgendes

Gehalt: »I. Als Professor der Logik und Metaphysik 1) Salarium 166

Thaler 60 Grsch. 2) Zulage 86 Thlr. 73 Grsch. 16⅕ Pf. 3) Accise

26 Thlr. 50 Grsch. (quartaliter zahlbar). 4) Mühlen-Gefälle (als

annuum fällig den 1. April) 4 Thlr. 5) Thalheimsche Gefälle (als

annuum fällig den 19. Juni) 17 Thlr. 53 Grsch. 3 Pf. 6) An Getreyde

44 Schffl. Roggen, quartaliter zu berechnen, aber gewöhnlich erst

im letzten Quartal zu empfangen. Diese sind im Etat à 40 Grsch. p.

Schffl. angeschlagen auf 19 Thlr. 50 Grsch. 7) Aus dem Stipendio

Gerhard Janseniano (als annuum fällig den 31. Dezbr.) 75 Grsch. 8)

An Zinsen aus der philosophischen Fakultät (halbjährig in Ostern und

Michael fällig) 10 Thlr. 88 Grsch. 1⅛ Pf. 9) Ex Signis Initiationis

(halbjährlich in Ostern und Michael fällig) nach der Fraktion 27 Thlr.

17 Grsch. 15 Pf. 10) An Censur-Gebühren nach der Fraktion 6 Grsch.

11) An Holz 5 Achtel, welche von der Königl. Holz-Cämmerey im ersten

Quartal des Etats-Jahres pränumerando geliefert werden. Diese sind im

Etat à 5 Thlr. p. Achtel angeschlagen auf 25 Thlr. Summa als Professor

385 Thlr. 43 Grsch. 17 (17-13/40) Pf.« Dazu kommt sein Gehalt II.

als Senator, der sich in ähnlicher Weise zusammensetzt, in Höhe von

43 Thlr. 59 Grsch. 17 Pf., ferner der als Senior der philosophischen

Fakultät in der Höhe von 100 Thalern und endlich eine außerordentliche

Zulage aus der kgl. Ober-Schul-Kasse im Betrage von 220 Thalern. Mithin

stand sich der größte Denker, den Deutschland, vielleicht die Erde am

Ende des 18. Jahrhunderts besaß, auf +749 Thaler, 23 Groschen und 10

Pf. im Jahre+![127]

*

An der Leipziger Universität gab es im Mittelalter ein großes und ein

kleines Kolleg, in denen die Studenten, wie ja damals allgemein üblich,

auf Grund besonderer Statuten gemeinsam lebten. Diese Statuten nun

bestimmten nicht nur die Reihenfolge, in der bei Tisch die Speisen

anzubieten waren, sie enthielten auch die Vorschrift, daß +kein

Kollegiat in den Vorlesungen oder Disputationen Sätze aufstellen

dürfe, die der Mehrheit der Kollegiaten mißfielen+. Wer es doch tat und

auf die Mahnung nicht hörte, +verlor Tisch und Einkünfte+, bis er vom

Kollegium wieder zu Gnaden aufgenommen war. Es war also möglich, daß im

Kleinen -- acht Stellen aufweisenden -- Kolleg eine Meinung zulässig

war, die im Großen Kolleg mit 22 Stellen verboten war und man fand

nichts Entehrendes darin, eine wissenschaftliche Ansicht durch einen

Majoritätsbeschluß einer derartigen Genossenschaft zu unterdrücken und

offen durch solche Mittel auf die Gesinnung zu wirken. Mag es sich auch

entsprechend der ganzen mittelalterlichen Methode um die einfältigsten

Spitzfindigkeiten gehandelt haben, so war darum die Vergewaltigung der

Lehrmeinung nicht geringer.[128]

*

Das ist weniger verwunderlich, wenn man weiß, daß jedem

mittelalterlichen Universitätslehrer nicht nur die Kleidung, in der

er allein Vorlesungen halten durfte, sondern auch +Inhalt und Form

des Unterrichts genau vorgeschrieben+ waren. Und zwar nicht etwa bloß

das Buch, sondern auch der +Kommentar+, die +Glosse+ und damit der

+ganze Gang und Hauptinhalt der Erklärung+. Ferner ob und wieviel

er diktieren, ob er aus dem Heft vortragen oder wenigstens einen

Gedächtniszettel benutzen dürfe. Es war auch verboten, in einer

Stunde mehr oder weniger als die von der Fakultät vorgeschriebenen

Abschnitte durchzunehmen. War auch meist freier Vortrag gefordert, so

tadelt ein Ingolstädter Gutachten von 1507 es doch als verwerfliches

Virtuosentum, daß der Doktor Theoderich, ein Jurist, Text und Glossen

aus dem Gedächtnis anführe, statt sie aus dem Buch vorzulesen. Der

Lehrer war in solcher Weise +nach allen Seiten hin gebunden+ und wurde

so sehr nur als Werkzeug betrachtet, daß er nicht nur sich -- wie

unsere heutigen Volksschullehrer, sofern sie Religionsunterricht zu

erteilen haben -- den in den vorgeschriebenen Büchern und Kommentaren

vertretenen Ansichten anzuschließen hatte, sondern auch +Methode und

Meinung wechseln mußte, wenn die Fakultät die Bücher wechselte+.

So konnte der Streit von zwei Schulen der Kommentatoren über die

logischen Lehrbücher zu einem Kampf an den Universitäten und unter den

Universitäten werden, wie der berühmte zwischen den +Realisten+, die

sich bei der Erklärung der Aristotelischen Logik und des allgemein

gebrauchten Kompendiums des Petrus Hispanus den älteren Kommentatoren,

Albertus Magnus, Duns Scotus, Thomas von Aquino u. a. anschlossen,

und den +Nominalisten+, die an Occam anknüpften. Letztere, die auf

Wortformen der Begriffe und Verhältnisse des Satzbaues das Hauptgewicht

legten, wurden die größten Meister spitzfindiger und sophistischer

Dialektik. Es handelte sich lediglich um einen literarischen, keinen

spekulativen Parteigegensatz.

Nun ist nichts bezeichnender für das Wesen der mittelalterlichen

Universität und den Lehrzwang, den sie ausübte, als die Tatsache, daß

die eine Richtung die andere +nicht neben sich duldete, vielmehr an der

einen Universität nur nach der alten, an der andern nur nach der neuen

Methode gelehrt werden durfte+.

Als sich Hieronymus von Prag, der sich am 7. April 1406 in Heidelberg

hatte immatrikulieren lassen, mit Leidenschaft in einer Disputation

zum Realismus bekannte, die Fakultät die Aufstellungen des Hieronymus

widerlegen ließ und Hieronymus hierauf wieder antworten wollte, +wurde

den Studierenden bei ihrem Eide untersagt, dem Akte anzuwohnen+! Weiter

beschloß die Fakultät, daß fortan kein auf einer andern Universität

ausgebildeter Bakkalar oder Magister in die Fakultät aufgenommen

werden solle, bevor er sich +eidlich verpflichtet+ habe, keine Frage

zu determinieren, ohne vorher dem Dekan seine Aufstellung vorzulegen

und zu +schwören, sie auf dem Katheder wörtlich und ohne jede Änderung

vorzutragen+.

Noch im Jahre 1452 mußte sich +jeder Magister+ in Heidelberg bei

der Aufnahme in die Fakultät +eidlich verpflichten+, nur auf Grund

der neuen, vor allem durch Marsilius von Padua eingeführten,

nominalistischen Methode zu lehren. Einige Lehrer, die den alten Weg

für richtiger hielten, mußten ausscheiden. Erst ein Machtwort des

Kurfürsten Friedrich beseitigte dieses Monopol.

In Tübingen, das schon 1477 beiden Richtungen gleiche Geltung

einräumte, konnte ein Scholar oder Bakkalar nicht, wie seit 1452 in

Heidelberg, beliebig bei Lehrern der einen oder andern Partei hören,

vielmehr hatte er sich für einen von beiden zu entscheiden und in dem

gewählten Wege die Grade zu erwerben.

*

+Die unbestrittene Autorität des Aristoteles+ in den weltlichen

Wissenschaften wurde +sowohl von den Nominalisten, als von den

Realisten anerkannt+. Beide Parteien stimmten darin überein, daß sich

+niemand von seiner Lehre entfernen dürfe+, es sei denn, einer seiner

Sätze widerstreite der Kirchenlehre. In diesem Falle solle man darauf

hinweisen, daß Aristoteles nach der bloßen Vernunft urteile, ohne durch

den Glauben erleuchtet zu sein. So zu den Scholaren zu sprechen war

in Heidelberg ausdrücklich vorgeschrieben. Zugleich wurde jeder +neue

Magister eidlich verpflichtet, die Worte des Aristoteles und seines

Kommentators als feste und gewissermaßen unzweifelhafte Wahrheit zu

verkünden+.[129]

*

Als +Petrus Ramus+ um die Erlaubnis gebeten hatte, in Genf lehren

zu dürfen, erhielt er von Beza (1519-1606), dem Nachfolger

Calvins, die für die nicht eben freie Stellung der neuen Kirche zu

Aristoteles charakteristische Antwort: »+Die Genfer haben ein für

allemal beschlossen, weder in der Logik, noch in irgendeinem andern

Wissenszweige von den Ansichten des Aristoteles abzuweichen.+«[130]

*

Georg Kaufmann, der hervorragende Kenner unseres mittelalterlichen

Universitätswesen, urteilt über die Bedeutung der Hochschulen für die

Entwicklung der Wissenschaften wie folgt: »Alle Fakultäten hielten bis

ans Ende der Periode (also bis zur Reformationszeit) die Lehrziele und

die Lehrmethode fest, die ihre Statuten aus dem 14. Jahrhundert zeigen,

und soweit sie neuen Ansprüchen und Regungen Raum ließen, geschah es

fast immer auf Drängen von Personen und Behörden, die +außerhalb+ der

Universitäten standen, oder ihnen doch nur lose und äußerlich verbunden

waren.

Der Scholar, Bakkalaureus, Lizentiat oder Doktor der Medizin des Jahres

1490 war noch ganz mit denselben Büchern, Kenntnissen und selbst Sitten

ausgestattet, wie wir ihn im Jahre 1390 verlassen haben.

Genau so verhielt es sich in der Artistenfakultät. Um 1500 verfolgte

man ungefähr die gleichen Ziele, wie um 1400 und hatte auch noch

dieselben Lehrbücher.«[131]

*

Im Jahre 1471 trug sich nach derselben Quelle ein Ereignis zu, das

selbst im Mittelalter, das an Sonderbarkeiten gewiß nicht Mangel

litt, selten war. +Sechs Schustergesellen sandten nämlich der

Universität Leipzig einen Fehdebrief!+ Sie sagten darin, daß ihnen

von vier Scholaren Gewalt geschehen sei, ohne daß ihnen dafür Recht

geworden wäre. So wollten sie sich denn erholen an allen denen,

»dye do Studenten synt, junck adir alt«. Die Landesherren erließen

allerdings einen Befehl auf Ergreifung der sechs Schustergesellen, aber

merkwürdigerweise +unter gleichzeitiger indirekter Anerkennung des

Fehderechtes+. Nur weil sie nicht zuerst vor den Gerichten über das

ihnen angetane Unrecht Klage geführt, sondern gleich Fehde angesagt

hätten, wurde gegen sie eingeschritten. Außerdem rief die Universität

die geistliche Gerichtsbarkeit gegen die Feinde auf.

*

Ernster lief eine Affäre ab, die hier mitgeteilt werden möge, wiewohl

es sich nicht um einen Studenten handelt. Sie ist aber überaus

bezeichnend für das, was in unserem Mittelalter möglich war.

Ein +Müllerknecht+ namens Klee hatte Forderungen an die Stadt

Mühlhausen wegen rückständigen Lohnes. Eigentlich schuldeten zwar

Meister ihm das Geld, da er aber ein frecher Bursche war, mit dem

die Stadt nichts zu tun haben wollte, kam sie für die Schuld auf und

deponierte die fragliche Summe auf seine Klage hin. Er erhob das Geld

aber nicht, vielmehr steckte er am 11. April 1466 einen +Fehdebrief+

an das Gatter des Baseler Tores zu Mühlhausen! Also ein einzelner

Müllerknecht, der einer ganzen Stadt die Fehde ansagt!

Bald nahm sich seiner der Ritter Peter von Regisheim an, der einige

Bürger gefangen setzte und der Stadt seinen Fehdebrief übersandte.

Andere Ritter folgten nach, so daß schließlich der Adel des ganzen

Sundgaues gegen Mühlhausen in Fehde lag. Die Geschichte zog immer

weitere Kreise und wurde Anlaß zum wenige Jahre später erfolgten

Zusammenbruch des mächtigen Reiches Karls des Kühnen von Burgund.

Kleine Ursache, große Wirkung.[132]

*

Auch Differenzen zwischen Gelehrten konnten die unangenehmsten Folgen

haben.

Der Professor Flacius in Jena geriet mit seinem Kollegen Victorinus

Striegel, einem Anhänger Melanchthons, in Jena über das liberum

arbitrium und die sogenannten guten Werke in einen erbitterten Streit,

in dem Striegel, der Jenaische Professor Schnepf und der dortige

Superintendent Andreas Hugel zum höchsten Zorne ihres Gegners und

seiner Partei das »Confutationsbuch« verfaßten. Flacius brachte

die Fürsten von Weimar auf seine Seite, und da Striegel nicht zur

Zurücknahme seiner Ansichten zu bewegen war, griffen die Fürsten zu

einem eigenartigen Mittel, über das uns der Bericht des bekannten

Wittenberger Professors Justus Jonas an den Herzog Albrecht von Preußen

belehrt.

»Die jungen Fürsten zu Sachsen (Weimar) haben Victorinum bei der Nacht

in der Stadt Jena überfallen und samt dem Superintendenten des Orts,

Magister Andreas Hugel, einem frommen, gottesfürchtigen, gelehrten,

alten Mann, +gefänglich+, wie man Dieben und Mördern tut, +wegführen

lassen+.... Am heiligen Ostertag nämlich hat man an die hundert

Hakenschützen, desgleichen an fünfzig oder sechzig Pferde, unter

welchen jedoch keiner von Adel gewesen, in Weimar auf den Abend sich

rüsten lassen, ihnen aber nicht angezeigt, wem oder wohin es gelte;

denn man hat diese Dinge sehr heimlich gehalten, auch derenthalben

zwei Tage zuvor auf der Straße zwischen Weimar und Jena gestreift, den

Boten alle Briefe genommen und erbrochen, auch etliche Wandersleute,

unter welchen der junge Doktor Cornarius, untersucht und wieder zurück

in die Stadt Weimar geführt, auf daß Victorinus ja nicht etwa gewarnt

würde und sich (dessen er doch nie willens gewesen) davonmachte.

Folgends am Ostermontage, zwischen zwei und drei in der Nacht, sind

die Tore der Stadt Jena auf vorangehende fleißige Bestellung geöffnet

worden, Reiter und Hakenschützen hineingelassen, welche alsbald in

die zwei Gassen, darin Dr. Victorinus und der Superintendent ihre

Wohnung haben, gerückt, dem Victorinus mit großem Ungestüm die Türe

mit Äxten und Zimmerbeilen aufgehauen, und als der fromme, ehrliche

Mann aus Schrecken samt seiner tugendreichen, lieben Hausfrau im Hemde

herabgelaufen und gefragt: was da wäre? ob Feuer da wäre? haben die

Ölberger geantwortet: Was sollte da sein? Wir sind da und wollen dich

losen Bösewicht dahin führen, wohin du gehörst.

Als sein frommes Weib diese Worte gehört, hat sie Zeter und Mordio

angefangen zu schreien, durch welches Geschrei sie die Judasrotte

also erzürnt, daß einer unter den Ölbergern, sonder Zweifel ein

ehrevergessener Schelm, dem armen, erschrockenen, ehrlichen, frommen

Weibe +eine Zündbüchse vor den Leib gehalten und gesagt: Schweig, du

Pfaffenhure, oder ich will eine Kugel durch dich schießen+! Welche

Schmähung Dr. Victorinus verantwortet; darauf sie ihn einen Schelm

gescholten, wodurch er denn nicht unbillig bewegt und wieder gesagt:

Ei! bist du ein Schelm, so bleib einer; ich bin kein Schelm!

Dieser Lärm hat nicht lange gewährt, denn die Ölberger haben sich vor

den Studenten und der Bürgerschaft, wo sie des Spiels inne und wach

würden, sehr besorgt und derwegen so heftig geeilt, daß sie auch dem

frommen Manne Victorinus nicht haben Weile gelassen, daß er seine

Kleider hätte anziehen können, sondern man hat ihn +im Hemde auf den

Weg gestoßen+ und mit Not so lange gewartet, daß man ihm die Kleider

hintennach geworfen.

Mit dem Superintendenten hat man etwas gelinder verfahren, und wie

der gemeine Laut gehet, so werden sie sehr hart gehalten und nicht so

traktiert, wie billig solche Leute, ob sie gleich ein Größeres verwirkt

hätten, gehalten und traktiert werden sollten. Gott tröste die frommen,

heiligen Leute, wehre und steuere den Teufelskindern, welche die jungen

Fürsten auf solche Umwege führen.«

In einem späteren Briefe berichtet Justus Jonas dem Herzog, daß man

noch viel brutaler, als er zuerst mitgeteilt habe, gegen die Herren

verfuhr: »Man ist nicht allein bei Nebel und Nacht in sein Haus

gefallen, Tür und Angel in Stücke zerhauen, sondern die Judasrotte ist

dem frommen, ehrlichen Manne Victorinus in seine Schlafkammer gefallen,

haben ihn auf einer Seite des Bettes gefunden, ganz bloß und gleich in

dem, daß er sein Hemd über dem Haupt und an seinen Leib gezogen. Sein

frommes, ehrliches Weib, des seligen Mannes Doktor Schneppii Tochter,

haben sie auf der andern Seite des Bettes mutterleibesnackt gefunden,

da das fromm tugendreich Weib stumm und bestürzt gestanden wie ein

Stock, sich vor Schrecken nicht regen noch besinnen können... Des alles

ungeacht haben sie ihr Büchsen und Spieß vor das Herz gehalten und sie

mit Schmähworten greulich angegriffen...«

Grund zu diesem Betragen, das selbst dem Redakteur eines

regierungsfeindlichen Blatte gegenüber vielleicht sogar in Preußen

befremden würde, war die treue Anhängerschaft Victorin Striegels an

Melanchthon und die kursächsischen Theologen zu Wittenberg, die Flacius

haßte, wiewohl ihn Melanchthon früher mit Wohltaten überschüttet

hatte.[133]

*

Das Bild, das Küchelbecker von der Wiener Universität noch um 1730

entwirft, spricht Bände über die segensreiche Wirkung der Kirche in

wissenschaftlichen Fragen. Galt dort die alleinige Meinung der Kirche,

so ist das bei einem orthodoxen Hofe weniger verwunderlich. Aber das

war nicht alles. »Wir wollen nur anführen, daß die Auctorität des

Heil. +Aristotelis+ in Philosophicis hieselbst ebenfalls infalible

ist; Dahero die hiesigen Magistri artium, als unmündige Kinder ihre

Vernunfft unter dem »Autos epha« gefangen nehmen und dessen Dogmata

beschwehren müssen. Auch in der Jurisprudenz muß man nach der alten

einfältigen Leyer derer Canonisten und Civilisten forttantzen und

+beyleibe keine neuen Meinungen, auch nicht einmal exercitii gratia,

statuieren+, wo man sich nicht einen Schwarm Jesuiten auf den Halß

laden will... In der Medicin hat es fast gleiche Bewandniß, die Moral

und Jus Naturae werden allhier schlecht tractiret, und fast nichts

als Fabeln und absurde Principia, deren sich ein jeder vernünfftiger

Mensch schämen muß, tradiret. Das Jus publicum und die Historie,

so wohl die Profan- als Kirchen-Geschichte, können ebenfalls nicht

aufrichtig gelehret werden, weil sonst die römische Kirche ziemlich

würde censiret werden müssen. Dieses alles ist auch die Ursache, warum

so viele österreichische Cavaliers, wenn sie auf Reise gehen, zu Leyden

noch eine Zeit lang studieren, und diese Studia daselbst tractiren.

Und mit kurtzen: wie ist es möglich, hinter die Wahrheit zu kommen, wo

man nicht libertatem sentiendi, ratiocinandi hat. Denn Latein und die

Metaphysique alleine machen keinen Gelehrten.«[134]

*

Am 23. Juli 1798 erschien eine »Verordnung wegen Verhütung und

Bestrafung der die öffentliche Ruhe stöhrenden Excesse der Studirenden

auf sämmtlichen Akademien in den Königlichen Staaten«. Friedrich

Wilhelm III. von Preußen erteilt darin der Polizei das früher

versagte Recht, Studenten zu verhaften, wobei sie sich nötigenfalls

militärischen Beistandes bedienen durfte. In keinem Falle sollte gegen

Studenten, die sich »Ungezogenheiten und Ausschweifungen« erlauben und

»ihren Frevel so weit treiben, daß solcher der öffentlichen Sicherheit

gefährlich geworden« auf Geldstrafen oder Relegation erkannt werden,

sondern auf Gefängnis oder körperliche Züchtigung. Unter keinerlei

Vorwand wird jemand der Zugang zu dem Gefangenen gestattet, selbst der

Gefangenenwärter darf sich mit ihm in keine Unterredung einlassen,

auch nicht einmal in das Gefängnis kommen, sondern muß mittelst einer

Drehmaschine für die Nahrung und Reinlichkeit des Gefangenen sorgen.

Bücher und Schreibmaterialien waren nicht gestattet; die Nahrung ist

»unveränderlich« gleichförmig. »Die Züchtigung mit Peitschenhieben«

muß als »ein väterliches Besserungsmittel angesehen, sie muß im

Gefängnisse in Gegenwart des Vorgesetzten vollstreckt, und von diesem

mit den nötigen Ermahnungen begleitet werden.«

Diese Strafe wäre unverständlich, wenn man nicht wüßte, wie die

Studenten in und außerhalb Preußens damals und früher, aber auch noch

später gehaust haben. Bonner Korpsstudenten haben uns noch im Jahre

1910 daran erinnert, daß der alte Geist des Vandalismus in unsern

Musensöhnen die Stürme der Jahrhunderte überdauert hat.[135]

*

An die großen Disputationen, eine der wichtigsten Institutionen der

mittelalterlichen Universität, die bisweilen vierzehn Tage dauerten

und in denen Berge leeren Strohs gedroschen wurden, schlossen sich

häufig Disputationen über mehr scherzhafte Probleme an. Entsprechend

der Liederlichkeit des Klerus und dem wüsten Treiben der Scholaren war

auch die Wahl des Themas. So wurde 1494 in Erfurt über das +Monopol

der Schweinezunft+, 1515 ebenda über +Säufer und Suff+ (de generibus

ebriosorum et ebrietate) disputiert. In Heidelberg aber verzapfte Joh.

Grieb unter Wimpflings Präsidium 1478 oder 1479 seine Weisheit über

die +Schelmenzunft+ (monopolium et societas des Lichtschiffs). Im

Jahre 1499 aber disputierte man über die +Treue der Kokotten+ (de fide

meretricum) und die +Treue der Beischläferinnen der Priester+ (de fide

concubinarum in sacerdotes). Daß bei diesen Festakten der Fakultät,

die vom Katheder herab gehaltenen Reden von Zoten und unanständigen

Schwänken strotzten, versteht sich von selbst.[136]

*

Wohin es führt, wenn die Kirche die Universitäten beherrscht, lernten

wir im Mittelalter zur Genüge kennen. Jeder Gelehrte brachte seine

Studien in irgend welche Beziehungen zu ihr. So glaubte Erasmus

Rheinhold in Wittenberg, einer der bedeutendsten Mathematiker der

Reformationszeit, die +Mathematik+ nicht höher loben zu können, als

wenn er sie als »eine +Zier der christlichen Lehre und Kirche+«

empfahl. Die +Astronomie+ ward zu einer Wissenschaft, deren letzter

Zweck die +Anbetung Gottes+ war, wie die +Geschichte+ das ganze

Mittelalter hindurch in keinem andern Sinne geschrieben wurde, als dem,

+Gott und sein Wirken zu verherrlichen+.[137]

*

A. Weishaupt erzählt, der religiöse Unterricht habe zum Teil darin

bestanden, daß die Schüler das Vaterunser rückwärts ohne Anstoß

hersagen sollten, oder angeben, wie oft et, in oder cum in dem ersten

Hauptstück des Canisius stehen usw.[138]

*

Der Exbenediktiner H. Braun, der Schulreformator Bayerns, verfaßte

einen Katechismus, der 1769 von der Universität Ingolstadt, 1771 von

fünf Ordinariaten und der Universität Salzburg begutachtet war. Ein

Kritiker rügte es, daß Braun die lateinische Wendung »ich glaube

+in+ Gott Vater« im Glaubensbekenntnis abänderte in »ich glaube +an+

Gott Vater«. Das wird als »lutherisch-deutsch« gescholten. »Warum

sollen wir den Glauben der Lutheraner beten?« Der glaubensstarke Mann

schließt: »Wann in unser katholisches Land dererlei Katechismus sollen

eingeführet werden, wollen wir selbige zusammen sammeln und in das

Feuer werfen, damit die liebe Jugend hierdurch nicht verführet werde

und sohin fälschlich beten lerne«. Denn die genannte Übersetzung sei

eine Verfälschung der wahren Lehre, die »von niemand ohne schwäre Sünde

verteidiget und angenommen werden darf«.

*

Joh. Adam Freiherr v. Ickstatt, Professor der Rechte in Ingolstadt,

wurde als Förderer des Luthertums in öffentlicher Predigt ausgeschrien

-- und der Pöbel gegen ihn gehetzt (1752), weil er -- seinen

+juristischen+ Vorlesungen Leitfäden von +protestantischen Autoren+

zugrunde gelegt hatte.

*

Uns allen ist noch erinnerlich, wie +Ludwig Wahrmund+ wegen seines

Vortrages »Katholische Weltanschauung und freie Wissenschaft« im Jahre

1908, also anderthalb Jahrhunderte später, behandelt wurde. Wie die

tiroler Bauern mit Knütteln nach Innsbruck zogen, um, aufgehetzt von

ihren Seelenhirten, den Mann zu erschlagen, der es gewagt hatte, Dinge

zu sagen, die schließlich jedes Kind mit der Mutterbrust einsaugt, die

aber einem unter jahrhundertelang fortgesetzter Verdummung leidenden

Volke als Revolution und Anarchismus erscheinen. Wir erinnern uns auch,

wie große Parteien den Mann am liebsten totgeschlagen hätten, weil er

anders denkt als sie. Die anschließenden Fälle Schnitzer, Tremel, die

Modernistenhetze beweisen, daß die Sache blieb, nur die Form hat sich

geändert.

Daß es aber sogar eine mächtige Partei gibt, die, wenn auch nicht diese

Form, so doch die Opferung des Intellekts der Autorität billigt, ja

bewundert, und zwar im 20. Jahrhundert, ist nicht ohne Interesse.

Der +Jesuit Donat+ legt u. a. die Gefahren dar, die aus der

Berechtigung jedermanns, sich ein selbständiges Urteil zu bilden,

folgten. Die »krankhafte Zweifelsucht« unserer Zeit, sei eine giftige

Atmosphäre, die den empfänglichen Geist, der sich lange in ihr

aufhalte, anstecke, ohne daß er es merkt.

Man könnte das ja auch so ausdrücken: die Summe der Erfahrungen, die

mit den kirchlichen Dogmen kollidieren, ist so groß, daß auch der

Blinde es langsam merkt und sich weigert, das Sacrificium intellectus

zu bringen.

Köstlich ist die instinktive Angst vor der Wahrheit und dem

unaufhaltsamen Vordringen der weltlichen Freiheit im Gegensatz zur

kirchlichen Unfreiheit, wie sie sich in Aussprüchen großer Katholiken

oder gar Heiliger dokumentiert. »Kardinal Mai« war ein Mann der

Wissenschaft. Er sagte -- und dafür können wir einstehen --: »Ich habe

auch die Erlaubnis, verbotene Bücher zu lesen; ich benutze dieselbe

aber nie und habe auch nicht vor, sie zu gebrauchen.«

Kultur-Kuriosa, Zweiter Band · 第 7 / 17 段