Gehalt: »I. Als Professor der Logik und Metaphysik 1) Salarium 166
Thaler 60 Grsch. 2) Zulage 86 Thlr. 73 Grsch. 16⅕ Pf. 3) Accise
26 Thlr. 50 Grsch. (quartaliter zahlbar). 4) Mühlen-Gefälle (als
annuum fällig den 1. April) 4 Thlr. 5) Thalheimsche Gefälle (als
annuum fällig den 19. Juni) 17 Thlr. 53 Grsch. 3 Pf. 6) An Getreyde
44 Schffl. Roggen, quartaliter zu berechnen, aber gewöhnlich erst
im letzten Quartal zu empfangen. Diese sind im Etat à 40 Grsch. p.
Schffl. angeschlagen auf 19 Thlr. 50 Grsch. 7) Aus dem Stipendio
Gerhard Janseniano (als annuum fällig den 31. Dezbr.) 75 Grsch. 8)
An Zinsen aus der philosophischen Fakultät (halbjährig in Ostern und
Michael fällig) 10 Thlr. 88 Grsch. 1⅛ Pf. 9) Ex Signis Initiationis
(halbjährlich in Ostern und Michael fällig) nach der Fraktion 27 Thlr.
17 Grsch. 15 Pf. 10) An Censur-Gebühren nach der Fraktion 6 Grsch.
11) An Holz 5 Achtel, welche von der Königl. Holz-Cämmerey im ersten
Quartal des Etats-Jahres pränumerando geliefert werden. Diese sind im
Etat à 5 Thlr. p. Achtel angeschlagen auf 25 Thlr. Summa als Professor
385 Thlr. 43 Grsch. 17 (17-13/40) Pf.« Dazu kommt sein Gehalt II.
als Senator, der sich in ähnlicher Weise zusammensetzt, in Höhe von
43 Thlr. 59 Grsch. 17 Pf., ferner der als Senior der philosophischen
Fakultät in der Höhe von 100 Thalern und endlich eine außerordentliche
Zulage aus der kgl. Ober-Schul-Kasse im Betrage von 220 Thalern. Mithin
stand sich der größte Denker, den Deutschland, vielleicht die Erde am
Ende des 18. Jahrhunderts besaß, auf +749 Thaler, 23 Groschen und 10
Pf. im Jahre+![127]
*
An der Leipziger Universität gab es im Mittelalter ein großes und ein
kleines Kolleg, in denen die Studenten, wie ja damals allgemein üblich,
auf Grund besonderer Statuten gemeinsam lebten. Diese Statuten nun
bestimmten nicht nur die Reihenfolge, in der bei Tisch die Speisen
anzubieten waren, sie enthielten auch die Vorschrift, daß +kein
Kollegiat in den Vorlesungen oder Disputationen Sätze aufstellen
dürfe, die der Mehrheit der Kollegiaten mißfielen+. Wer es doch tat und
auf die Mahnung nicht hörte, +verlor Tisch und Einkünfte+, bis er vom
Kollegium wieder zu Gnaden aufgenommen war. Es war also möglich, daß im
Kleinen -- acht Stellen aufweisenden -- Kolleg eine Meinung zulässig
war, die im Großen Kolleg mit 22 Stellen verboten war und man fand
nichts Entehrendes darin, eine wissenschaftliche Ansicht durch einen
Majoritätsbeschluß einer derartigen Genossenschaft zu unterdrücken und
offen durch solche Mittel auf die Gesinnung zu wirken. Mag es sich auch
entsprechend der ganzen mittelalterlichen Methode um die einfältigsten
Spitzfindigkeiten gehandelt haben, so war darum die Vergewaltigung der
Lehrmeinung nicht geringer.[128]
*
Das ist weniger verwunderlich, wenn man weiß, daß jedem
mittelalterlichen Universitätslehrer nicht nur die Kleidung, in der
er allein Vorlesungen halten durfte, sondern auch +Inhalt und Form
des Unterrichts genau vorgeschrieben+ waren. Und zwar nicht etwa bloß
das Buch, sondern auch der +Kommentar+, die +Glosse+ und damit der
+ganze Gang und Hauptinhalt der Erklärung+. Ferner ob und wieviel
er diktieren, ob er aus dem Heft vortragen oder wenigstens einen
Gedächtniszettel benutzen dürfe. Es war auch verboten, in einer
Stunde mehr oder weniger als die von der Fakultät vorgeschriebenen
Abschnitte durchzunehmen. War auch meist freier Vortrag gefordert, so
tadelt ein Ingolstädter Gutachten von 1507 es doch als verwerfliches
Virtuosentum, daß der Doktor Theoderich, ein Jurist, Text und Glossen
aus dem Gedächtnis anführe, statt sie aus dem Buch vorzulesen. Der
Lehrer war in solcher Weise +nach allen Seiten hin gebunden+ und wurde
so sehr nur als Werkzeug betrachtet, daß er nicht nur sich -- wie
unsere heutigen Volksschullehrer, sofern sie Religionsunterricht zu
erteilen haben -- den in den vorgeschriebenen Büchern und Kommentaren
vertretenen Ansichten anzuschließen hatte, sondern auch +Methode und
Meinung wechseln mußte, wenn die Fakultät die Bücher wechselte+.
So konnte der Streit von zwei Schulen der Kommentatoren über die
logischen Lehrbücher zu einem Kampf an den Universitäten und unter den
Universitäten werden, wie der berühmte zwischen den +Realisten+, die
sich bei der Erklärung der Aristotelischen Logik und des allgemein
gebrauchten Kompendiums des Petrus Hispanus den älteren Kommentatoren,
Albertus Magnus, Duns Scotus, Thomas von Aquino u. a. anschlossen,
und den +Nominalisten+, die an Occam anknüpften. Letztere, die auf
Wortformen der Begriffe und Verhältnisse des Satzbaues das Hauptgewicht
legten, wurden die größten Meister spitzfindiger und sophistischer
Dialektik. Es handelte sich lediglich um einen literarischen, keinen
spekulativen Parteigegensatz.
Nun ist nichts bezeichnender für das Wesen der mittelalterlichen
Universität und den Lehrzwang, den sie ausübte, als die Tatsache, daß
die eine Richtung die andere +nicht neben sich duldete, vielmehr an der
einen Universität nur nach der alten, an der andern nur nach der neuen
Methode gelehrt werden durfte+.
Als sich Hieronymus von Prag, der sich am 7. April 1406 in Heidelberg
hatte immatrikulieren lassen, mit Leidenschaft in einer Disputation
zum Realismus bekannte, die Fakultät die Aufstellungen des Hieronymus
widerlegen ließ und Hieronymus hierauf wieder antworten wollte, +wurde
den Studierenden bei ihrem Eide untersagt, dem Akte anzuwohnen+! Weiter
beschloß die Fakultät, daß fortan kein auf einer andern Universität
ausgebildeter Bakkalar oder Magister in die Fakultät aufgenommen
werden solle, bevor er sich +eidlich verpflichtet+ habe, keine Frage
zu determinieren, ohne vorher dem Dekan seine Aufstellung vorzulegen
und zu +schwören, sie auf dem Katheder wörtlich und ohne jede Änderung
vorzutragen+.
Noch im Jahre 1452 mußte sich +jeder Magister+ in Heidelberg bei
der Aufnahme in die Fakultät +eidlich verpflichten+, nur auf Grund
der neuen, vor allem durch Marsilius von Padua eingeführten,
nominalistischen Methode zu lehren. Einige Lehrer, die den alten Weg
für richtiger hielten, mußten ausscheiden. Erst ein Machtwort des
Kurfürsten Friedrich beseitigte dieses Monopol.
In Tübingen, das schon 1477 beiden Richtungen gleiche Geltung
einräumte, konnte ein Scholar oder Bakkalar nicht, wie seit 1452 in
Heidelberg, beliebig bei Lehrern der einen oder andern Partei hören,
vielmehr hatte er sich für einen von beiden zu entscheiden und in dem
gewählten Wege die Grade zu erwerben.
*
+Die unbestrittene Autorität des Aristoteles+ in den weltlichen
Wissenschaften wurde +sowohl von den Nominalisten, als von den
Realisten anerkannt+. Beide Parteien stimmten darin überein, daß sich
+niemand von seiner Lehre entfernen dürfe+, es sei denn, einer seiner
Sätze widerstreite der Kirchenlehre. In diesem Falle solle man darauf
hinweisen, daß Aristoteles nach der bloßen Vernunft urteile, ohne durch
den Glauben erleuchtet zu sein. So zu den Scholaren zu sprechen war
in Heidelberg ausdrücklich vorgeschrieben. Zugleich wurde jeder +neue
Magister eidlich verpflichtet, die Worte des Aristoteles und seines
Kommentators als feste und gewissermaßen unzweifelhafte Wahrheit zu
verkünden+.[129]
*
Als +Petrus Ramus+ um die Erlaubnis gebeten hatte, in Genf lehren
zu dürfen, erhielt er von Beza (1519-1606), dem Nachfolger
Calvins, die für die nicht eben freie Stellung der neuen Kirche zu
Aristoteles charakteristische Antwort: »+Die Genfer haben ein für
allemal beschlossen, weder in der Logik, noch in irgendeinem andern
Wissenszweige von den Ansichten des Aristoteles abzuweichen.+«[130]
*
Georg Kaufmann, der hervorragende Kenner unseres mittelalterlichen
Universitätswesen, urteilt über die Bedeutung der Hochschulen für die
Entwicklung der Wissenschaften wie folgt: »Alle Fakultäten hielten bis
ans Ende der Periode (also bis zur Reformationszeit) die Lehrziele und
die Lehrmethode fest, die ihre Statuten aus dem 14. Jahrhundert zeigen,
und soweit sie neuen Ansprüchen und Regungen Raum ließen, geschah es
fast immer auf Drängen von Personen und Behörden, die +außerhalb+ der
Universitäten standen, oder ihnen doch nur lose und äußerlich verbunden
waren.
Der Scholar, Bakkalaureus, Lizentiat oder Doktor der Medizin des Jahres
1490 war noch ganz mit denselben Büchern, Kenntnissen und selbst Sitten
ausgestattet, wie wir ihn im Jahre 1390 verlassen haben.
Genau so verhielt es sich in der Artistenfakultät. Um 1500 verfolgte
man ungefähr die gleichen Ziele, wie um 1400 und hatte auch noch
dieselben Lehrbücher.«[131]
*
Im Jahre 1471 trug sich nach derselben Quelle ein Ereignis zu, das
selbst im Mittelalter, das an Sonderbarkeiten gewiß nicht Mangel
litt, selten war. +Sechs Schustergesellen sandten nämlich der
Universität Leipzig einen Fehdebrief!+ Sie sagten darin, daß ihnen
von vier Scholaren Gewalt geschehen sei, ohne daß ihnen dafür Recht
geworden wäre. So wollten sie sich denn erholen an allen denen,
»dye do Studenten synt, junck adir alt«. Die Landesherren erließen
allerdings einen Befehl auf Ergreifung der sechs Schustergesellen, aber
merkwürdigerweise +unter gleichzeitiger indirekter Anerkennung des
Fehderechtes+. Nur weil sie nicht zuerst vor den Gerichten über das
ihnen angetane Unrecht Klage geführt, sondern gleich Fehde angesagt
hätten, wurde gegen sie eingeschritten. Außerdem rief die Universität
die geistliche Gerichtsbarkeit gegen die Feinde auf.
*
Ernster lief eine Affäre ab, die hier mitgeteilt werden möge, wiewohl
es sich nicht um einen Studenten handelt. Sie ist aber überaus
bezeichnend für das, was in unserem Mittelalter möglich war.
Ein +Müllerknecht+ namens Klee hatte Forderungen an die Stadt
Mühlhausen wegen rückständigen Lohnes. Eigentlich schuldeten zwar
Meister ihm das Geld, da er aber ein frecher Bursche war, mit dem
die Stadt nichts zu tun haben wollte, kam sie für die Schuld auf und
deponierte die fragliche Summe auf seine Klage hin. Er erhob das Geld
aber nicht, vielmehr steckte er am 11. April 1466 einen +Fehdebrief+
an das Gatter des Baseler Tores zu Mühlhausen! Also ein einzelner
Müllerknecht, der einer ganzen Stadt die Fehde ansagt!
Bald nahm sich seiner der Ritter Peter von Regisheim an, der einige
Bürger gefangen setzte und der Stadt seinen Fehdebrief übersandte.
Andere Ritter folgten nach, so daß schließlich der Adel des ganzen
Sundgaues gegen Mühlhausen in Fehde lag. Die Geschichte zog immer
weitere Kreise und wurde Anlaß zum wenige Jahre später erfolgten
Zusammenbruch des mächtigen Reiches Karls des Kühnen von Burgund.
Kleine Ursache, große Wirkung.[132]
*
Auch Differenzen zwischen Gelehrten konnten die unangenehmsten Folgen
haben.
Der Professor Flacius in Jena geriet mit seinem Kollegen Victorinus
Striegel, einem Anhänger Melanchthons, in Jena über das liberum
arbitrium und die sogenannten guten Werke in einen erbitterten Streit,
in dem Striegel, der Jenaische Professor Schnepf und der dortige
Superintendent Andreas Hugel zum höchsten Zorne ihres Gegners und
seiner Partei das »Confutationsbuch« verfaßten. Flacius brachte
die Fürsten von Weimar auf seine Seite, und da Striegel nicht zur
Zurücknahme seiner Ansichten zu bewegen war, griffen die Fürsten zu
einem eigenartigen Mittel, über das uns der Bericht des bekannten
Wittenberger Professors Justus Jonas an den Herzog Albrecht von Preußen
belehrt.
»Die jungen Fürsten zu Sachsen (Weimar) haben Victorinum bei der Nacht
in der Stadt Jena überfallen und samt dem Superintendenten des Orts,
Magister Andreas Hugel, einem frommen, gottesfürchtigen, gelehrten,
alten Mann, +gefänglich+, wie man Dieben und Mördern tut, +wegführen
lassen+.... Am heiligen Ostertag nämlich hat man an die hundert
Hakenschützen, desgleichen an fünfzig oder sechzig Pferde, unter
welchen jedoch keiner von Adel gewesen, in Weimar auf den Abend sich
rüsten lassen, ihnen aber nicht angezeigt, wem oder wohin es gelte;
denn man hat diese Dinge sehr heimlich gehalten, auch derenthalben
zwei Tage zuvor auf der Straße zwischen Weimar und Jena gestreift, den
Boten alle Briefe genommen und erbrochen, auch etliche Wandersleute,
unter welchen der junge Doktor Cornarius, untersucht und wieder zurück
in die Stadt Weimar geführt, auf daß Victorinus ja nicht etwa gewarnt
würde und sich (dessen er doch nie willens gewesen) davonmachte.
Folgends am Ostermontage, zwischen zwei und drei in der Nacht, sind
die Tore der Stadt Jena auf vorangehende fleißige Bestellung geöffnet
worden, Reiter und Hakenschützen hineingelassen, welche alsbald in
die zwei Gassen, darin Dr. Victorinus und der Superintendent ihre
Wohnung haben, gerückt, dem Victorinus mit großem Ungestüm die Türe
mit Äxten und Zimmerbeilen aufgehauen, und als der fromme, ehrliche
Mann aus Schrecken samt seiner tugendreichen, lieben Hausfrau im Hemde
herabgelaufen und gefragt: was da wäre? ob Feuer da wäre? haben die
Ölberger geantwortet: Was sollte da sein? Wir sind da und wollen dich
losen Bösewicht dahin führen, wohin du gehörst.
Als sein frommes Weib diese Worte gehört, hat sie Zeter und Mordio
angefangen zu schreien, durch welches Geschrei sie die Judasrotte
also erzürnt, daß einer unter den Ölbergern, sonder Zweifel ein
ehrevergessener Schelm, dem armen, erschrockenen, ehrlichen, frommen
Weibe +eine Zündbüchse vor den Leib gehalten und gesagt: Schweig, du
Pfaffenhure, oder ich will eine Kugel durch dich schießen+! Welche
Schmähung Dr. Victorinus verantwortet; darauf sie ihn einen Schelm
gescholten, wodurch er denn nicht unbillig bewegt und wieder gesagt:
Ei! bist du ein Schelm, so bleib einer; ich bin kein Schelm!
Dieser Lärm hat nicht lange gewährt, denn die Ölberger haben sich vor
den Studenten und der Bürgerschaft, wo sie des Spiels inne und wach
würden, sehr besorgt und derwegen so heftig geeilt, daß sie auch dem
frommen Manne Victorinus nicht haben Weile gelassen, daß er seine
Kleider hätte anziehen können, sondern man hat ihn +im Hemde auf den
Weg gestoßen+ und mit Not so lange gewartet, daß man ihm die Kleider
hintennach geworfen.
Mit dem Superintendenten hat man etwas gelinder verfahren, und wie
der gemeine Laut gehet, so werden sie sehr hart gehalten und nicht so
traktiert, wie billig solche Leute, ob sie gleich ein Größeres verwirkt
hätten, gehalten und traktiert werden sollten. Gott tröste die frommen,
heiligen Leute, wehre und steuere den Teufelskindern, welche die jungen
Fürsten auf solche Umwege führen.«
In einem späteren Briefe berichtet Justus Jonas dem Herzog, daß man
noch viel brutaler, als er zuerst mitgeteilt habe, gegen die Herren
verfuhr: »Man ist nicht allein bei Nebel und Nacht in sein Haus
gefallen, Tür und Angel in Stücke zerhauen, sondern die Judasrotte ist
dem frommen, ehrlichen Manne Victorinus in seine Schlafkammer gefallen,
haben ihn auf einer Seite des Bettes gefunden, ganz bloß und gleich in
dem, daß er sein Hemd über dem Haupt und an seinen Leib gezogen. Sein
frommes, ehrliches Weib, des seligen Mannes Doktor Schneppii Tochter,
haben sie auf der andern Seite des Bettes mutterleibesnackt gefunden,
da das fromm tugendreich Weib stumm und bestürzt gestanden wie ein
Stock, sich vor Schrecken nicht regen noch besinnen können... Des alles
ungeacht haben sie ihr Büchsen und Spieß vor das Herz gehalten und sie
mit Schmähworten greulich angegriffen...«
Grund zu diesem Betragen, das selbst dem Redakteur eines
regierungsfeindlichen Blatte gegenüber vielleicht sogar in Preußen
befremden würde, war die treue Anhängerschaft Victorin Striegels an
Melanchthon und die kursächsischen Theologen zu Wittenberg, die Flacius
haßte, wiewohl ihn Melanchthon früher mit Wohltaten überschüttet
hatte.[133]
*
Das Bild, das Küchelbecker von der Wiener Universität noch um 1730
entwirft, spricht Bände über die segensreiche Wirkung der Kirche in
wissenschaftlichen Fragen. Galt dort die alleinige Meinung der Kirche,
so ist das bei einem orthodoxen Hofe weniger verwunderlich. Aber das
war nicht alles. »Wir wollen nur anführen, daß die Auctorität des
Heil. +Aristotelis+ in Philosophicis hieselbst ebenfalls infalible
ist; Dahero die hiesigen Magistri artium, als unmündige Kinder ihre
Vernunfft unter dem »Autos epha« gefangen nehmen und dessen Dogmata
beschwehren müssen. Auch in der Jurisprudenz muß man nach der alten
einfältigen Leyer derer Canonisten und Civilisten forttantzen und
+beyleibe keine neuen Meinungen, auch nicht einmal exercitii gratia,
statuieren+, wo man sich nicht einen Schwarm Jesuiten auf den Halß
laden will... In der Medicin hat es fast gleiche Bewandniß, die Moral
und Jus Naturae werden allhier schlecht tractiret, und fast nichts
als Fabeln und absurde Principia, deren sich ein jeder vernünfftiger
Mensch schämen muß, tradiret. Das Jus publicum und die Historie,
so wohl die Profan- als Kirchen-Geschichte, können ebenfalls nicht
aufrichtig gelehret werden, weil sonst die römische Kirche ziemlich
würde censiret werden müssen. Dieses alles ist auch die Ursache, warum
so viele österreichische Cavaliers, wenn sie auf Reise gehen, zu Leyden
noch eine Zeit lang studieren, und diese Studia daselbst tractiren.
Und mit kurtzen: wie ist es möglich, hinter die Wahrheit zu kommen, wo
man nicht libertatem sentiendi, ratiocinandi hat. Denn Latein und die
Metaphysique alleine machen keinen Gelehrten.«[134]
*
Am 23. Juli 1798 erschien eine »Verordnung wegen Verhütung und
Bestrafung der die öffentliche Ruhe stöhrenden Excesse der Studirenden
auf sämmtlichen Akademien in den Königlichen Staaten«. Friedrich
Wilhelm III. von Preußen erteilt darin der Polizei das früher
versagte Recht, Studenten zu verhaften, wobei sie sich nötigenfalls
militärischen Beistandes bedienen durfte. In keinem Falle sollte gegen
Studenten, die sich »Ungezogenheiten und Ausschweifungen« erlauben und
»ihren Frevel so weit treiben, daß solcher der öffentlichen Sicherheit
gefährlich geworden« auf Geldstrafen oder Relegation erkannt werden,
sondern auf Gefängnis oder körperliche Züchtigung. Unter keinerlei
Vorwand wird jemand der Zugang zu dem Gefangenen gestattet, selbst der
Gefangenenwärter darf sich mit ihm in keine Unterredung einlassen,
auch nicht einmal in das Gefängnis kommen, sondern muß mittelst einer
Drehmaschine für die Nahrung und Reinlichkeit des Gefangenen sorgen.
Bücher und Schreibmaterialien waren nicht gestattet; die Nahrung ist
»unveränderlich« gleichförmig. »Die Züchtigung mit Peitschenhieben«
muß als »ein väterliches Besserungsmittel angesehen, sie muß im
Gefängnisse in Gegenwart des Vorgesetzten vollstreckt, und von diesem
mit den nötigen Ermahnungen begleitet werden.«
Diese Strafe wäre unverständlich, wenn man nicht wüßte, wie die
Studenten in und außerhalb Preußens damals und früher, aber auch noch
später gehaust haben. Bonner Korpsstudenten haben uns noch im Jahre
1910 daran erinnert, daß der alte Geist des Vandalismus in unsern
Musensöhnen die Stürme der Jahrhunderte überdauert hat.[135]
*
An die großen Disputationen, eine der wichtigsten Institutionen der
mittelalterlichen Universität, die bisweilen vierzehn Tage dauerten
und in denen Berge leeren Strohs gedroschen wurden, schlossen sich
häufig Disputationen über mehr scherzhafte Probleme an. Entsprechend
der Liederlichkeit des Klerus und dem wüsten Treiben der Scholaren war
auch die Wahl des Themas. So wurde 1494 in Erfurt über das +Monopol
der Schweinezunft+, 1515 ebenda über +Säufer und Suff+ (de generibus
ebriosorum et ebrietate) disputiert. In Heidelberg aber verzapfte Joh.
Grieb unter Wimpflings Präsidium 1478 oder 1479 seine Weisheit über
die +Schelmenzunft+ (monopolium et societas des Lichtschiffs). Im
Jahre 1499 aber disputierte man über die +Treue der Kokotten+ (de fide
meretricum) und die +Treue der Beischläferinnen der Priester+ (de fide
concubinarum in sacerdotes). Daß bei diesen Festakten der Fakultät,
die vom Katheder herab gehaltenen Reden von Zoten und unanständigen
Schwänken strotzten, versteht sich von selbst.[136]
*
Wohin es führt, wenn die Kirche die Universitäten beherrscht, lernten
wir im Mittelalter zur Genüge kennen. Jeder Gelehrte brachte seine
Studien in irgend welche Beziehungen zu ihr. So glaubte Erasmus
Rheinhold in Wittenberg, einer der bedeutendsten Mathematiker der
Reformationszeit, die +Mathematik+ nicht höher loben zu können, als
wenn er sie als »eine +Zier der christlichen Lehre und Kirche+«
empfahl. Die +Astronomie+ ward zu einer Wissenschaft, deren letzter
Zweck die +Anbetung Gottes+ war, wie die +Geschichte+ das ganze
Mittelalter hindurch in keinem andern Sinne geschrieben wurde, als dem,
+Gott und sein Wirken zu verherrlichen+.[137]
*
A. Weishaupt erzählt, der religiöse Unterricht habe zum Teil darin
bestanden, daß die Schüler das Vaterunser rückwärts ohne Anstoß
hersagen sollten, oder angeben, wie oft et, in oder cum in dem ersten
Hauptstück des Canisius stehen usw.[138]
*
Der Exbenediktiner H. Braun, der Schulreformator Bayerns, verfaßte
einen Katechismus, der 1769 von der Universität Ingolstadt, 1771 von
fünf Ordinariaten und der Universität Salzburg begutachtet war. Ein
Kritiker rügte es, daß Braun die lateinische Wendung »ich glaube
+in+ Gott Vater« im Glaubensbekenntnis abänderte in »ich glaube +an+
Gott Vater«. Das wird als »lutherisch-deutsch« gescholten. »Warum
sollen wir den Glauben der Lutheraner beten?« Der glaubensstarke Mann
schließt: »Wann in unser katholisches Land dererlei Katechismus sollen
eingeführet werden, wollen wir selbige zusammen sammeln und in das
Feuer werfen, damit die liebe Jugend hierdurch nicht verführet werde
und sohin fälschlich beten lerne«. Denn die genannte Übersetzung sei
eine Verfälschung der wahren Lehre, die »von niemand ohne schwäre Sünde
verteidiget und angenommen werden darf«.
*
Joh. Adam Freiherr v. Ickstatt, Professor der Rechte in Ingolstadt,
wurde als Förderer des Luthertums in öffentlicher Predigt ausgeschrien
-- und der Pöbel gegen ihn gehetzt (1752), weil er -- seinen
+juristischen+ Vorlesungen Leitfäden von +protestantischen Autoren+
zugrunde gelegt hatte.
*
Uns allen ist noch erinnerlich, wie +Ludwig Wahrmund+ wegen seines
Vortrages »Katholische Weltanschauung und freie Wissenschaft« im Jahre
1908, also anderthalb Jahrhunderte später, behandelt wurde. Wie die
tiroler Bauern mit Knütteln nach Innsbruck zogen, um, aufgehetzt von
ihren Seelenhirten, den Mann zu erschlagen, der es gewagt hatte, Dinge
zu sagen, die schließlich jedes Kind mit der Mutterbrust einsaugt, die
aber einem unter jahrhundertelang fortgesetzter Verdummung leidenden
Volke als Revolution und Anarchismus erscheinen. Wir erinnern uns auch,
wie große Parteien den Mann am liebsten totgeschlagen hätten, weil er
anders denkt als sie. Die anschließenden Fälle Schnitzer, Tremel, die
Modernistenhetze beweisen, daß die Sache blieb, nur die Form hat sich
geändert.
Daß es aber sogar eine mächtige Partei gibt, die, wenn auch nicht diese
Form, so doch die Opferung des Intellekts der Autorität billigt, ja
bewundert, und zwar im 20. Jahrhundert, ist nicht ohne Interesse.
Der +Jesuit Donat+ legt u. a. die Gefahren dar, die aus der
Berechtigung jedermanns, sich ein selbständiges Urteil zu bilden,
folgten. Die »krankhafte Zweifelsucht« unserer Zeit, sei eine giftige
Atmosphäre, die den empfänglichen Geist, der sich lange in ihr
aufhalte, anstecke, ohne daß er es merkt.
Man könnte das ja auch so ausdrücken: die Summe der Erfahrungen, die
mit den kirchlichen Dogmen kollidieren, ist so groß, daß auch der
Blinde es langsam merkt und sich weigert, das Sacrificium intellectus
zu bringen.
Köstlich ist die instinktive Angst vor der Wahrheit und dem
unaufhaltsamen Vordringen der weltlichen Freiheit im Gegensatz zur
kirchlichen Unfreiheit, wie sie sich in Aussprüchen großer Katholiken
oder gar Heiliger dokumentiert. »Kardinal Mai« war ein Mann der
Wissenschaft. Er sagte -- und dafür können wir einstehen --: »Ich habe
auch die Erlaubnis, verbotene Bücher zu lesen; ich benutze dieselbe
aber nie und habe auch nicht vor, sie zu gebrauchen.«