16. Kapitel.

Luthers Testament.

„Ich denke noch oft“, erzählt der treue Hieronymus Weller nach Luthers

Tod, „an den Mann Gottes, Doktor Martin Luther, daß er sein Gemahl ließ

den 31. Psalm auswendig lernen, da sie noch jung und frisch und fröhlich

war und sie noch nicht wissen konnte, wie dieser Psalm so lieblich und

tröstlich war. Aber ihr Mann that das nicht ohne Ursache. Denn er wußte

wohl, daß sie nach seinem Tode ein betrübtes, elendes Weib sein und

dieses Trostes, so der 31. Psalm in sich hat, sehr nötig werde

bedürfen.“ Und ähnlich hat sich der Doktor auch in seinem Testament

ausgesprochen, wie in seinem Brief auf seiner Trutz-Fahrt[572].

Luther kannte eben die Welt und seine und seiner Familie Lage: er kannte

der Leute Undank[573], der Fürsten Unzuverlässigkeit und ihrer Beamten

Untreue, der Amtsgenossen kleinliche Gesinnung, der Feinde Haß, der sich

schon bei Lebzeiten auch gegen sein Gemahl in unerhörter Beschimpfung

richtete und sich noch ungehemmter zeigen mußte, wenn erst der

gefürchtete Kämpe den Schild nicht mehr über sie deckte. Er wußte, daß

er ein kranker Mann war, daß er sterben werde, ehe seine Kinder erzogen

und versorgt wären; er kannte die traurige Lage einer Witwe zu seiner

Zeit, die ohne Ansprüche auf Witwengehalt, ja nach dem herkömmlichen

Recht ohne Ansprüche auf die Hinterlassenschaft war. Deshalb war er in

Sorge für seine treue Gattin; deshalb hat er aber auch, so viel an ihm

lag, Fürsorge für sie getroffen, um sie vor dem Schwersten zu bewahren.

Diese Gedanken hat Luther in seinem „zweiten“ und „letzten“ „Testament“

niedergelegt, welches vier Jahre vor seinem Tode, am 6. Januar 1542

niedergeschrieben ist. Darin setzt er seiner „lieben und treuen

Hausfrau“ ein Leibgeding aus und will sie schützen gegen „etlich

unnütze, böse und neidische Mäuler“, welche seine „liebe Käthe“

beschweren oder verunglimpfen möchten oder die Kinder aufhetzen. „Denn

der Teufel, so er mir nicht konnte nahe kommen, sollt er wohl meine

Käthe (auf) allerlei Weise (heim)suchen, (schon) allein (aus) der

Ursache, daß sie des D.M. ehrliche Hausfrau gewesen und Gottlob noch

ist.“[574]

So mußte Frau Katharina auch bald spüren, welcher Unterschied es sei,

die Gattin des großen Doktors zu sein, der nach dem Anspruch eines

großen Fürsten neben dem Kaiser die Welt regierte, dessen Ansehen und

Ehre auch auf die „Hauswirtin“ überging, und Luthers verlassene Witwe,

in deren Vermögens-und Familienverhältnisse, Hauswirtschaft und

Kindererziehung hineinzureden und hineinzuregieren sich jetzt viele

berufen fühlten, zum Teil aus gutem Willen und Verehrung für den

dahingegangenen Freund und Reformator, während bisher Frau Katharina

selbst, höchstens mit Rat und Zustimmung ihres Eheherrn, in diesen

Dingen vollständig selbstherrlich geschaltet hatte. Daß sie, die

energische Frau, welche sich ihrer Tüchtigkeit in der Leitung eines

großen Hauswesens wohl bewußt war, und welcher Luther so bereitwillig

das Hausregiment überlassen hatte, dies Dreinreden und Dreinbefehlen

schwer empfand, ist begreiflich. Nicht wenig mußte es sie auch schmerzen

und ihr Selbstgefühl verletzen, daß sie bisher die erste Frau der Stadt,

ja der evangelischen Welt, nun bescheiden zurücktreten mußte. Schwer

auch kam sie's gewiß an, daß sie das in so großem Stil geführte

Hauswesen mit seiner unerhörten Gastlichkeit beschränken mußte.

Zwar das trat nicht ein, was Luther gefürchtet hatte, daß „die vier

Elemente (d.h. doch wohl die vier Fakultäten der Universität) sie nicht

wohl leiden“ würden. Auch davon hört man nichts, was Luther in seinem

Testamente aussprach: „Ich bitt alle meine guten Freunde, sie wollten

meiner lieben Käthe Zeugen sein und sie entschuldigen helfen, wo etliche

unnütze Mäuler sie beschweren und verunglimpfen wollten, als sollte sie

etwa eine Barschaft hinter sich haben, die sie den armen Kindern

entwenden oder unterschlagen würde. Ich bin des Zeuge, daß da keine

Barschaft ist, ohne die Becher und Kleinod droben im Wipgeding erzählt

(aufgezählt), vielmehr 450 fl. Schulden oder mehr.“[575]

Aber Luther hatte noch ein weiteres vorausgesehen, was seiner Frau

vorgeworfen werden könnte: eine üble Wirtschaft. Es heißt weiter im

Testament: „Es kann solches bei jedermann die Rechnung öffentlich geben,

weil man weiß, wie viel ich Einkommens gehabt von meinen gestrengen

Herrn, ohn was Geschenk ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden,

zumteil auch noch in der Schuld steckt und zu finden ist. Und ich doch

von solchem Einkommen und Geschenk so viel gebaut, gekauft und große und

schwere Haushaltung geführt, daß ich's muß neben anderem selbst für

einen sonderlichen, wunderliche Segen erkennen, daß ich's hab können

erschwingen, und nicht Wunder ist, daß keine Barschaft, sondern daß

nicht mehr Schuld da ist.“[576]

Am meisten unzufrieden mit der gesamten Wirtschaft Katharinas war der

Kanzler Brück, Luthers Gevattersmann. Brück hatte schon 1536, als

Katharina das Gut Booß pachten wollte, ihr das nicht zukommen lassen,

aus Argwohn, sie wolle dies herrschaftliche Gut so unter der Hand

erblich an sich und ihre Kinder bringen, „welche Gedanken doch nie in

ihr Herz gekommen sind“. Deshalb hatte sie auch den Landrentmeister

Taubenheim später (1539), als das Gut wieder pachtfrei war, angegangen,

solchen ihren Antrag an niemand sonst, auch nicht an den Kurfürsten

(welchen dann Brück um Gutachten gefragt hätte) gelangen zu lassen,

sondern ihr's unter der Hand zukommen zu lassen, was dann auch geschah.

Brück äußerte sich auch sehr abschätzig über Käthes Unternehmungen auf

ihrem Lieblingssitz Zulsdorf und hielt diese kostspieligen

Verbesserungen für arge Verschwendungen. Er widersetzte sich endlich dem

Erwerb von Wachsdorf. Daher ist es begreiflich, daß auch Katharina auf

ihn übel zu sprechen war, und überhaupt auf die fürstlichen Amtleute,

welche scheel zu den Begnadigungen sahen, die sie vom Hofe erhielten,

und sogar sie darin verkürzten. Als Luther ein Jahr vor seinem Tode von

Wittenberg wegziehen wollte, und seine Frau beauftragte, seine

Besitzungen in der Stadt zu veräußern, da ließ Melanchthon gegen Brück

merken, daß eigentlich Katharina das „treibe“ und daß es nicht das sei,

was Luther vorwende. Das berichtete der Kanzler dem Kurfürsten und fügte

mit einer gewissen Schadenfreude hinzu: es gebe Gottlob keine Käufer für

so kostbare Häuser und Güter[577].

Als dann die kurfürstliche Verordnung wegen „der Hochzeiten und

Kindtaufen“ an Luther geschickt wurde, kamen Melanchthon und Bugenhagen

zu Brück und zeigten an, Luther wolle sie weder sehen noch hören; zu Hof

hätte man nur sein Gespött damit. Daraus schloß Brück, daß der Doktor

durch seine Frau aufgewiegelt werde.

Es war also ein Zerwürfnis zwischen dem Schwarzen Kloster und dem Hof,

das heißt zwischen Dr. Luther und Kanzler Brück, der den „Hof“ vertrat,

so daß Brück gar nicht mehr persönlich und direkt mit Luther

verhandelte, sondern die beiden Theologen sandte oder auch einen

Dritten[578]. Dieses Zerwürfnis hatte dann noch seine weitere

Geschichte.

Im Dezember 1545 schickte Brück einen Zwischenhändler ins Schwarze

Kloster „hinauf zu Sr. Ehrwürden“, um Luther zu bewegen, er solle aus

einer vom Hof bestellten Schrift eine politisch bedenkliche Stelle

auslassen. „Da war Frau Käthe auch dabei und hat ihr Wort dazu gelegt

dergestalt: „Ei lieber Herr, sie lesen zu Hof nichts; das macht's,

wissen sie doch Euere Weise wohl u.s.w.“ Und Luther wurde über diese

Zumutung des Kanzlers zornig und wunderlich und sagte, er wolle es

kurzum nicht thun. Diese Rede Käthes wurde natürlich dem Kanzler

hinterbracht und er berichtete sie sofort samt den vorhergehenden

Beobachtungen dem Kurfürsten mit dem Zusatz: „Ich sorg, weil sich Doktor

Martinus in mehr denn einem Weg wider den Hof bewegt vermerken läßt, es

muß nochmals das Gütlein Wachsdorf dahinter stecken, und der gute,

fromme Herr durch die „Rippe“ bewegt wird.“[579]

Das alles spielte kurz vor Luthers Tode; begreiflich, daß die

Verstimmung bei Brück jetzt noch frisch und kräftig nachwirkte. Auch

Melanchthon und Bugenhagen scheinen gegen die Doktorin eingenommen, wenn

man den Berichten von Brück glauben soll. Es muß aber doch ausfallen,

daß außer den Brückschen Berichten keine Belege für Melanchthons und

Bugenhagens Feindseligkeit gegen Frau Käthe bekannt sind; ja die

Fürsorge beider, namentlich Melanchthons und das Zutrauen Katharinas zu

diesem beweist eher das Gegenteil. Dennoch wäre nach Brücks Eingabe eine

vorübergehende Erregung der beiden alten Freunde gegen sie vorhanden

gewesen.

Zunächst freilich wirkte die Liebe und Verehrung, die der gewaltige und

gemütreiche Mann genossen, auch noch auf seine Familie, insbesondere die

trauernde Gattin.

Der Kurfürst hatte einst vor neun Jahren in Schmalkalden an Luthers

vermeintlichem Sterbebett diesem versprochen: „Euer Weib soll mein Weib

sein und Euere Kinder sollen meine Kinder sein“. Dessen gedachte er auch

jetzt nach des Doktors wirklichem Abscheiden und sandte an „die

Doktorin, Luthers liebe Hausfrau“, jenes gnädige Trostschreiben, worin

er sie und ihre Kinder seiner gnädigen Fürsorge versichert[580]. Diesem

Versprechen kam nun auch der Fürst getreulich nach, so lange er in

Freiheit war und es vermochte.

Der Kanzler Brück hatte in einer Nachschrift zu seinem Briefe an den

Kurfürsten vom 19. bemerkt: „Philippus hat mir gesagt, er habe der

Doktorin bereits vor 14 Tagen 20 Thaler zur Haushaltung leihen müssen.

E. Kf. Gn. wollen 14 Thaler verordnen zur Haushaltung und anderem, das

dieses Falles Notdurft wohl erfordern will. Der Allmächtige wird es E.

Kf. Gn. reichlich vergelten!“ Darauf sandte der Kurfürst sofort am

folgenden Tag hundert Gulden mit einem Schreiben an Melanchthon; darin

heißt es: „Dieweil Wir auch vermerken, als solle gemeldten Doctor

Martini seligen Hausfrau und Witwe am Gelde Mangel haben, wie ihr denn

von Euch vor seinem Tode Fürsehung (Vorschuß) geschehen sein solle: als

schicken Wir Euch bei diesem Boten hundert Gulden. Davon wollet Euch des

Geldes, was Ihr geliehen habt, zuvor bezahlen und der Witwe die Übermaß

(den Überschuß) von Unserntwegen zustellen.“[581]

Und vielleicht nochmals zwei Tage nach der Beisetzung hat der Kurfürst

die Witwe Luthers seiner besonderen Gnade und Fürsorge versichert. Auch

erbot er sich, ihren ältesten Sohn an den Hof und in die kurfürstliche

Kanzlei zu nehmen[582].

Auch die Freunde des Hauses nahmen sich der Witwe noch an. Melanchthon

erwies ihr eine kleine Aufmerksamkeit. Als er am 11. März einen Hasen

und einen Pelz von Jonas erhielt, dachte er an das Mosesgesetz, daß den

Priestern, welche die Bürde der Kirchenregierung auf ihren Schultern

trugen, auch die Haut des Opfertieres gehören sollte, und damit an

Luther, der so lange Jahre auf seinen Schultern eine solche Last

Geschäfte getragen, und er schickte den Pelz und Hasen an Luthers

Witwe[583].

Jonas berichtet am 15. April an König Christian III. von Dänemark über

Luthers Tod und fügte die Bitte bei: „Bitt' unterthänigst E.K.Maj. wolle

der Witwe Domini D. Martini seiner drei Söhne Martini, Pauli, Johannis

und eines Töchterlein Margret gnädigster Herr sein.“[584]

Sogar der Herzog von Preußen schrieb an den Kurfürsten von Sachsen für

D. Martini seligen Witwe eine „Vorbitt“, deren der Kurfürst freundlich

eingedenk zu sein verheißt: „Dieweil Wir dem Doktor bei seinem Leben in

allem Guten geneigt gewesen, so achten Wir Uns auch schuldig, seine

nachgelassenen Kinder, seinen getreuen, fleißigen und christlichen

Dienst genießen zu lassen, wie Wir sie auch samt der Witwe in gutem

Befehl habend.“[585]

Die Grafen von Mansfeld hatten Luther und seiner Familie für seine

Vermittlung 2000 fl. zugesagt und haben diese dann auch am 8. Mai 1546

„Doktor Luthers nachgelassener Wittfrau und Kindern“ verschrieben, zu

„Dankbarkeit solch christlichen Liebe und Erzeigung bemeldts D.M.

Luthers, daß er sich gutwillig gen Eisleben gefügt und treumeinende

Handlung vorgenommen und also daselbst mit Friede sein Ende christlich

und seliglich beschlossen.“[586]

Endlich bestand noch ein Vermächtnis des Kurfürsten Johann Friedrich von

1000 fl., welche Luthers Kindern ausgesetzt waren, und wovon einstweilen

die Renten ausbezahlt wurden, als eine Art Gnadengehalt für die

Waisen[587].

Der Witwe war in diesen Verschreibungen nicht gedacht. Dagegen hatte

Luther für seine Gattin schon vier Jahre vor seinem Tode ein Leibgeding

ausgesetzt.

Luther hatte nun in bekannter Mißachtung der Juristen und des

juristischen Formen-Krams dies Dokument absichtlich selbst aufgesetzt

und nur von seinen theologischen Freunden Melanchthon, Kreuziger und

Bugenhagen unterschreiben lassen, in der Meinung, da ihn so „viele in

der Welt für einen Lehrer der Wahrheit halten“ trotz Papstes Bann und

des Kaisers, Könige, Fürsten, Pfaffen, ja aller Teufel Zorn, so sollte

man ihm und seiner Handschrift auch in diesen geringen Sachen glauben.“

Er schreibt darin: „Zuletzt bitt' ich jedermann, weil ich in dieser

Begabung oder Wibgeding nicht gebrauche der juristischen Formen und

Wörter (wozu ich Ursachen gehabt), man wolle mich lassen sein die

Person, die ich in Wahrheit bin, nämlich öffentlich im Himmel, auf Erden

und in der Hölle bekannt, der man trauen und glauben mag, mehr denn

keinem Notario.“[588]

Daraus ergiebt sich eine Mißstimmung gerade gegen Brück, der ja in

diesem Falle besonders hätte gehört werden müssen. Aber die

Rechtsgelehrten konnten dies Testament auch anfechten und scheinen dies

gethan zu haben eben darum, weil Luther in so geflissentlicher Weise die

verhaßten Juristen übergangen hatte. Waren doch die Juristen immer noch

bedenklich über die Rechtsgültigkeit der Priesterehe und gar der Ehe von

Mönchen und Nonnen, also daß Luther fürchten mußte, daß sie seine „Ehre

und Bettelstücke seinen Kindern nicht gedenken zuzusprechen“. Da konnte

nur eine besondere Entscheidung der Staatshoheit der Witwe zu ihrem

Rechte verhelfen, wie auch Luther selbst in dem Testament vorgesehen

hatte: „Und bitt auch hiemit unterthäniglich, S.K.G. wollten solche

Begabung oder Wibgeding schützen und handhaben.“[589]

Dies sog. „Testament“ Luthers war eigentlich ein Leibgeding für seine

Hausfrau, ein „Weibgedinge“, wie es herkömmlich von Ehemännern früher

oder später ausgestellt zu werden pflegte. Es hatte um so größere

Bedeutung, als es für Beamten-, wie Professorenfrauen kein Witwengehalt

gab und das sächsische Erbrecht für Frauen so ungünstig war.

Alle evangelischen Pfarrer der Reformationszeit, deren Besoldung sehr

unsicher, oft nur ein Gnadengehalt war, strebten deshalb danach, ihren

Frauen, wie Luther sich ausdrückt, ein „Erbdächlein und Herdlin“, d.h.

Grundbesitz, zu verschaffen; und jeder Ehemann in Sachsen pflegte der

Ehefrau ein Leibgedinge zu verschreiben. „Wie wenige findet man,“ sagt

Luthers langjähriger Hausgenosse Hieronymus Weller, als er Pfarrer in

Freiberg war und Weib und Kind hatte, „wie wenige findet man, die sich

kümmern um Witwen und Waisen von verstorbenen Dienern der Kirche! Darum

folge ich Luthers Beispiele und kaufe ein Haus zur Zuflucht für die

Meinen in der Zukunft.“ So dachte auch Luther. Er äußerte sich sehr

unzufrieden über das sächsische Recht wegen seiner Behandlung der

weiblichen Ansprüche. „Sachsenrecht“, sagte er, „ist allzustreng und

hart, als das da anordnet, daß man einem Weibe nach ihres Mannes Tode

geben soll nur einen Stuhl und Rocken“. Dies legte aber Luther so aus:

„_Stuhl_, das ist Haus und Hof; _Rocken_, das ist Nahrung, dabei sie

sich in ihrem Alter auch könne erhalten; muß man doch Dienstboten

besolden und jährlich ihnen ihren Lohn geben, ja man giebt doch einem

Bettler mehr.“[590]

Demgemäß handelte nun auch Luther und schrieb — schon am Dreikönigstag

1542 — sein „Testament“, d.h. das „Weibgeding“ für seine Gattin[591].

„Ich, M.L.D. bekenne mit dieser meiner eigenen Handschrift, daß ich

meiner lieben u. treuen Hausfrauen Katherin gegeben habe zum Wipgeding

(oder wie man es nennen kann) auf ihr Lebenlang, damit sie ihres

Gefallens u. zu ihrem Besten gebaren muge, und gebe ihr das in Kraft

dieses Briefs, gegenwartiges und heutigen Tages:

Nämlich das Guttlein Zeilsdorff, wie ichs bis daher gehabt habe.

Zum andern das Haus Bruno zur Wohnung, so ich unter meines Wolfs Namen

gekauft habe.

Zum dritten die Becher und Kleinod, als Ringe, Ketten, Schenkgroschen,

gulden und silbern, welche ungefährlich sollten bey 1000 Fl. werth seyn.

Das thue ich darumb,

Erstlich, daß sie mich als ein frum, treu ehelich Gemahel allezeit lieb,

werth u. schön gehalten, und mir durch reichen Gottes-Segen fünf

lebendige Kinder (die noch furhanden, Gott geb lange) geboren und

erzogen hat.

Zum andern, daß sie die Schuld, so ich noch schuldig bin (wo ich sie nit

bey Leben ablege), auf sich nehmen und bezahlen soll, welcher mag seyn

ungefähr, mir bewußt, 450 fl. mugen sich vielleicht wohl mehr finden.

Zum dritten, und allermeist darumb, daß ich will, sie müsse nicht den

Kindern, sonder die Kinder ihr in die Hände sehen, sie in Ehren halten,

und unterworfen seyn, wie Gott geboten hat. Denn ich wohl gesehen und

erfahren, wie der Teufel wider dieß Gebot die Kinder hetzet und reizet,

wenn sie gleich frum sind, durch böse und neidische Mäuler, sonderlich

wenn die Mütter Witwen sind, und die Söhne Ehefrauen, und die Töchter

Ehemänner kriegen, und wiederumb socrus nurum, nurus socrum. Denn ich

halte, daß die Mutter werde ihrer eigenen Kinder der beste Vormund seyn,

und sölch Guttlein und Wipgeding nicht zu der Kinder Schaden oder

Nachtheil, sondern zu Nutz und Besserung brauchen, als die ihr Fleisch

und Blut sind und sie unter ihrem Herzen getragen hat.

Und ob sie nach meinem Tode genöthiget oder sonst vorursachet wurde

(denn ich Gott in seinen Werken und Willen kein Ziel setzen kann) sich

zu vorändern: so traue ich doch, und will hiemit sölches Vertrauen

haben, sie werde sich mutterlich gegen unser beyder Kinder halten, und

alles treulich, es sey Wipgeding oder anders, wie recht ist, mit ihnen

theilen.

Auch bitt ich alle meine gutten Freunde, sie wollten meiner lieben

Käthen Zeugen seyn und sie entschuldigen helfen, wo etzliche unnutze

Mäuler sie beschweren oder verunglimpfen wollten, als sollt sie etwa

eine Barschaft hinter sich haben, die sie den armen Kindern entwenden

oder unterschlagen würde. Ich bin deß Zeuge, daß da keine Barschaft ist,

ohn die Becher und Kleinod, droben im Wipgeding erzählet.

Und zwar sollts bey iedermann die Rechnung offentlich geben, weil man

weiß, wie viel ich Einkummens gehabt vom M. gestr. Herr, und sonst nicht

ein Heller noch Körnlein von iemand einzukummen gehabt, ohn was Geschenk

ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden, zum Theil auch noch in

der Schuld steckt, und zu finden ist. Dieß bitte ich darumb: denn der

Teufel, so er mir nicht kunnt näher kummen, sollt er wohl meine Käthe,

allein der Ursachen, allerley Weise suchen, daß sie des Mannes D.M.

eheliche Hausfrau gewesen, und (Gott Lob) noch ist.“ —

Außer diesem Witwengut bestand das Lutherische Vermögen aus folgendem:

dem Klosterhaus, hernach zu 3700 fl. verkauft, den beiden Gärten zu 500

fl., Hausrat und Bibliothek zu 1000 fl. zusammen 5200 fl. Das Leibgeding

der Mutter betrug im Verkaufswert 2300 fl., nämlich das Gut Zulsdorf 956

fl., das Haus „Bruno“ zu 343 fl., bisher „um einen liederlichen Zins“

vermietet, dazu noch die 1000 fl. Silbergeschirre; davon gingen

allerdings die genannten 450 fl. Schulden ab, wenn sie bei Luthers Tod

noch standen; diese Schulden machten ihr viel Sorgen; eine „Barschaft“

war — auch nach D. Brücks Zeugnis „nicht da“. Freilich Luther selber

hatte diesen Besitz viel höher angeschlagen; in der Schätzung 1542

berechnet er ihn auf 9000 fl. Das Einkommen aber aus allem schätzt er

auf kaum 100 fl. Dazu kamen noch seit einiger Zeit 50 fl. jährliche

Rente, aus dem verschriebenen kurfürstlichen Legate von 1000 fl. und

endlich noch 2000 fl. des Grafen von Mansfeld[592].

Das war wohl ein großer, weitläufiger Besitz; aber er war wenig

einträglich; alles in allem warf er 250 fl. ab. Ob davon eine größere

Familie ohne gar zu große Einschränkung leben konnte? Die Kinder waren

noch alle unversorgt und unmündig. Der älteste Sohn Hans war 20 Jahre

alt, das jüngste Töchterlein Margarete erst 11, Martin 14 und Paul 15.

Und die drei Söhne sollten nach Luthers Wunsch alle studieren: Hans nach

der Mutter Meinung die Rechte, Martin wollte Theologe werden, Paul hatte

sich schon mit des Vaters Beifall für die Medizin entschlossen. Zudem

war noch der alte lahme Famulus Wolf da, der als gewohntes Erbstück mit

versorgt werden mußte; er hatte zwar auf Luthers Ansuchen vom Kurfürsten

ein Stipendium von 40 fl. bekommen, dies aber ging in Luthers Haushalt

mit auf[593]. Man konnte Luthers Witwe, die einen so großen und

gastfreien Haushalt gewohnt war, doch nicht zumuten, das alte liebe Haus

zu verlassen und sich in ärmlichster Weise, etwa in die „Bude“ Bruno

oder auf Zulsdorf zurückzuziehen und die Kinder unter fremde Leute zu

geben. Brück war freilich dieser Meinung. Frau Katharina dagegen wollte

alle Kinder bei sich behalten, was ja wohl auch das billigste war; sie

wollte ferner im Klosterhaus bleiben und Kostgänger nehmen in noch

ausgedehnterem Maße wie bisher; sie wollte endlich nicht nur „die Böse“

(das Gut Booß), die sie etliche Jahre her zur Miete und um einen

„liederlichen Zins“ innegehabt, ferner auch also behalten, sondern noch

ein weiteres landwirtschaftliches Anwesen erwerben, um ihre Einnahmen zu

vermehren[594]. Dies alles aus Fürsorge für sich und ihre Kinder; aber

auch, wie der Kanzler Dr. Brück gewiß richtig versteht, „damit sie zu

thun, zu schaffen und zu gebieten genug hab, und ihr demnach an der

vorigen Reputation nichts abgehe“. Namentlich war ihr das neue Landgut

angelegen: hatte sie ja für die Landwirtschaft besondere Neigung aus

wirtschaftlichem Interesse, aber wohl auch aus ihrem adeligen Bewußtsein

heraus. Schon vor mehreren Jahren nämlich war ihrem Gatten das große Gut

Wachsdorf zum Kaufe angetragen worden, welches eine Stunde von

Wittenberg, jenseits der Elbe, also viel günstiger als das ferne

Zulsdorf gelegen, auch fruchtbarer und einträglicher, freilich auch

teurer war als dies. Das wurde ihr nun aufs neue angeboten[595].

Die Witwe fragte nun Melanchthon um Rat. Der sah für gut an, man sollte

den Kauf von Wachsdorf anlangend des Kurfürsten Rat und, wo dieser es

riete, seine gnädige Hilfe erbitten. Sie aber wollte das schlechterdings

nicht haben — gewiß nur deshalb, weil sie von vorn herein wußte, daß der

kurfürstliche Rat — der Rat Dr. Brücks sei, dem die Sache zur

Begutachtung übergeben würde und der dem Vorhaben Katharinas durchaus

entgegen war. Sie entwarf nun eine Eingabe an den Kurfürsten

dahingehend: Weil sie gedenke, das Gut Wachsdorf zu kaufen, so wolle

S.K.Gn. ihr dazu gnädige Hilfe thun, und sie mit Vormündern bedenken,

damit ihre Kinder und sie zu ihrer Unterhaltung bedacht werden möchten,

dieweil kein Geld, Gesinde oder Vorrat vorhanden, denn das Gut wäre

nicht angerichtet (eingerichtet).

Diese Bittschrift gab Frau Katharina Melanchthon zur Begutachtung.

Dieser brachte sie nun am Dienstag, 9. März, abends in die Sitzung mit,

welche er, Bugenhagen und Kreuziger mit Brück wegen des Regensburger

Religionsgespräches bei dem Kanzler hielten, und gab sie — Brück. Und

der Kanzler las sie nun „öffentlich“ vor.

Als Bugenhagen den Plan Katharinas wegen Wachsdorf vernahm, rief er: „Da

hört man wohl, wer alleweg nach dem Gut Wachsdorf getrachtet. Vorher hat

man's auf den Doktor geworfen, der wolle es schlechterdings haben; aber

jetzt merkt man wohl, wessen Getrieb es gewest.“

Darnach fielen allerlei Reden zwischen den vier Männern und meinten

dieselben „fast insgemein“: „Kriegte sie das Gut, so würde sie ein

solches Bauen darauf anfangen, zu ihrem und der Kinder großem Schaden,

wie sie mit dem Gut Zulsdorf auch gethan, welches sie über 1600(!)

Gulden zu stehen kam und wollt ihr nicht gern 600 Gulden gelten[596].

Weiter wurde bedacht: Wenn sie draußen (in Wachsdorf) bauen und wohnen

wollte, so würde sie die Söhne zu sich hinaus vom Studium abziehen, daß

sie junkern lernten und Vögel fangen[597]. Ferner überschwemme die Elbe

sofort und bedecke das Gut mehrern Teils mit Wasser; man könne keinen

Keller bauen, es sei überhaupt „ein wüstes Gütlein“.

Aber Melanchthon, der das Ungehörige seines Schrittes wohl einsah, bat,

man solle nicht über die Bittschrift verhandeln, sondern sie, wie sie

wäre, an den Kurfürsten abgehen lassen; „die Frau ließe sich doch nit

raten, sondern ihr Gutdünken und Meinung müsse alleweg für rücken“.

Brück sagte: „Will sie um Vormünder bitten, so wird sie ja mit derselben

Rate handeln und vorgehen müssen. Und ich dächte, daß Kreuziger und M.

Melanchthon neben andern die besten Vormünder wären; denn sie wissen ja

um des Herrn sel. Gelegenheit; die Kinder müssen ihnen auch des Studiums

halber vor anderen folgen.“

Aber die beiden schlugen die Vormundschaft „alsbald glatt ab“, aus

Ursachen, daß „die Frau nicht folge und sie oft beschwerliche Reden von

ihr würden einnehmen müssen“.

Ferner ließ sich Melanchthon vernehmen, daß sie der Kinder keins wolle

von sich thun, sondern dieselben sollten bei ihr in Wittenberg

unterhalten werden. Und wiewohl der ältere Sohn Hans nicht ungeneigt

gewesen wäre, auf des Kurfürst gnädiges Erbieten gen Hof und in die

kurf. Kanzlei zu ziehen, so hätte sie ihn doch (ab)wendig gemacht.

Man[598] habe von andern auch dergleichen gehört, daß sie vorgäbe: es

wäre ein alberner Gesell, man würde ihn in der Kanzlei nur äffen und zum

Narren machen. Zum Studium tauge er nach Melanchthons Meinung gar nicht,

denn er wäre zu groß und es fehlten ihm die Grundlagen. Endlich war der

Kanzler der Meinung, man sollte die Behausung des Klosters, diese

weitläufige Wohnung, verkaufen oder verlassen. Aber Melanchthon

erklärte, daß „ihr Gemüt (Sinn) nicht wäre“, das zu thun, sondern sie

gedächt es zu behalten, ingleichen auch das Gut Zulsdorf, selbst wenn

Wachsdorf dazu käme.

So war — nach Brücks Bericht — die Unterredung der vier Freunde und

Gevattern Luthers über seine Witwe.

Melanchthon hatte also gegen den Willen der Frau Doktorin ihr Anliegen

dem Kanzler vorgetragen, dessen Dreinreden sie gerade — und mit gutem

Grund — vermeiden wollte; und er hatte auch noch allerlei mündliche

Mitteilungen gemacht, welche nicht dazu dienen konnten, die Stimmung der

Freunde gegen die Doktorin zu verbessern.

Ohne von dieser Behandlung ihrer vertraulichen Mitteilung etwas zu

wissen, ließ nun Frau Katharina ihre Eingabe durch den Hausfreund

Ratzeberger, den kurfürstlichen Leibarzt, bei Hofe im Torgauer Schloß

einreichen. Es geschah am Mittwoch, und schon Donnerstag, 11. März,

fordert der Kurfürst den Kanzler Brück in Wittenberg um ein Gutachten

über die Bittschrift Katharinas auf, die er seinem Schreiben beilegte.

Das Gutachten des Kanzlers ist nun ein eigentümlich gehässiges

Schreiben. Brück berichtet darin an den Kurfürsten zuerst die

vertrauliche Beratung der drei Theologen mit allen für Katharina

ungünstigen Bemerkungen derselben, und zwar, wie es scheint, verschärft.

Hätte das Melanchthon gewußt, so hätte er's wohl unterlassen, Brück „von

der Frauen wegen um sein Bedenken“ zu bitten. Ferner erwähnt der Kanzler

in dem Schriftstück allerlei gehässiges und sogar verlogenes Geschwätz

„von andern“. „Viel Leut wollen's dafür halten, es werde endlich

schwerlich unterbleiben, daß sie sich wieder verändern wird“ — so wagt

Brück drei Wochen nach ihres Gatten Tod von einer 47jährigen Frau zu

schreiben! und dies, obwohl er sich bewußt ist und ausdrücklich erklärt,

es sollte vermieden werden, daß „man mit der Frauen disputiere, ob sie

sich verändern wird oder nit“. Ferner berichtet er an den Kurfürsten:

„Man sagt mir, es hab ein jeder Knab einen eigenen Präceptor und

Famulum“ — hinterher stellt sich aber heraus, daß es bloß ein einziger

ist, Rutfeld, und ein gelehrter und treuer Geselle. Ebenso wird es

Uebertreibung sein, wenn er als „öffentlich“ hinstellt, was „des andern

Gesindes vorhanden ist“ — wie sie nämlich „mit vielem Volk“ (Gesinde)

überladen sei. Endlich giebt der Kanzler seiner Abneigung gegen die

Doctorin noch verschiedentlich klaren Ausdruck. Er nennt ihre Bitte

„stumpf und kurz“; er rechnet dem Kurfürsten _wiederholt_ vor, daß er

600 fl. Gnadengeld zur Erbauung des Gutes Zulsdorf gegeben und noch dazu

für 100 fl. Holz; er spricht die Verdächtigung aus, welche doch auch Dr.

Luther träfe: „Der arme lahme Wolf ist auch noch da; wollt sie ihn bei

sich behalten und er bei ihr bleiben, so hätt sie die vierzig Gulden

auch mit einzubrocken, wie denn bisher geschehen, daß der arme Mensch

derselben wenig genossen hat, — besorg ich“, setzt er doch etwas

bedenklich hinzu. Das Gut Wachsdorf macht Brück so schlecht wie möglich

und meint, es „erobere“ keine hundert Gulden Reinertrag, also nicht

einmal die Kapitalzinsen. Er verdächtigt die Doctorin weiter, „es sei

ihren Kindern nichts nutz“ und es sei ihr nur darum zu thun, teil zu

haben an dem Gut. Und sein ganzes Bestreben geht dahin, nur den Kindern

und immer den Kindern alles zugut kommen zu lassen und die Witwe vom

Besitz und Genuß auszuschließen. Und weiterhin ist Brücks Rat und

Absicht, „ihr die stattliche — ein andermal heißts: „große und

verthunliche“ — Haushaltung zu brechen“. Endlich geht er mit aller Macht

darauf aus, der Mutter die Kinder zu entziehen. Während Luther in seinem

Testament zu seiner Gattin das gute Zutrauen hatte, „die Mutter werde

ihren eigenen Kindern der beste Vormund sein“, erklärte Brück, wie es

scheint mit direkter Beziehung auf diese Meinung Luthers: „Nach

sächsischem Recht kann sie nit Vormund sein, dieweil sie bei ihrem

Witwenstand selbst Vormünder bedürftig; so wär es auch sorglich, da

(wenn) sich die Frau anderweit würde verehelichen.“ Am ärgsten wohl

tritt er der Witwe zu nahe, wenn er ausführt, die Knaben würden bei ihr

junkern und spazieren gehen und vom Studio abgezogen, sie müßten daher

„zu gelehrten Leuten gethan werden, vor denen sie Furcht und Scheu

hätten, bei welchen sie auch einen bequemen Tisch hätten“ — als ob die

Kinder bei ihr — der „Erzköchin“ — sogar in ihrer leiblichen Pflege

versäumt würden! Die einzige gegründete Veranlassung zu dem Mißtrauen in

Katharinas Erziehungskunst konnten doch nur die geringen Fortschritte

geben, die der wenig begabte Erstgeborne im Studium bisher gemacht.

Fast eher wie böses Gewissen sieht es aus, als wie Scheu vor Frau

Katharinas starkem Willen, wenn der Kanzler an den Kurfürsten schreibt:

„Nun wär ich in Unterthänigkeit willig gewest, mit der Frauen selbst

oder dem Philippo von den Sachen auf E. Kurf. Gn. Befehl zu reden; so

hat mich doch dies abgescheuet, daß ich dazumal vom Philippo verstanden,

daß ihr Gemüt nit wäre das Haus allhie zu verkaufen oder zu verlassen,

sondern gedächt es zu behalten, ingleichen Zulsdorf und Wachsdorf; darum

des Verkaufens des Hauses gegen ihr nit zu gedenken sein wollte.“

Sachlich macht der Kanzler dem Kurfürsten nun folgende Vorschläge:

1. Damit die Domina nicht Ursache habe S.K.Gn. zu Unglimpf zu gedenken,

möge der Kurfürst zu den bisherig verschriebenen 1000 fl. noch 1000 fl.

— aber nur für die Kinder — hinzuthun und beides zusammen mit 100 fl.

verzinsen, das auf das Mädchen (Margarete) fallende Viertel aber (500

fl.) bis zu ihrer Verheiratung verpensionieren.

2. Der Kurfürst solle der Mutter und den Kindern besondere Vormünder

geben. Diese beiderseitigen Vormünder sollten dann das Eigentum der

Witwe und das der Waisen reinlich scheiden.

3. „Darnach müssen die Vormünder beiderseits davon reden, wie, wovon und

welcher Gestalt die Kinder sollen unterhalten werden. Da wird sich denn

das Gebeiß zwischen der Frau und den beiderseitigen Vormündern ergeben.

Denn der Kinder Vormünder werden sagen: es sei kein bessers, denn Hansen

den ältern Sohn thue man gen Hof in E.K.G. Kanzlei; so möchte es sich

mit der Zeit also schicken, daß er zu etwas käme, so ihm sonst fehlen

möchte. Denn wenn ihm E.K.G. ein Stipendium verordnet und es wollt mit

dem Studium nicht fort, so wird es schimpflich, es ihm zu kündigen.

Ferner werden sie sagen, daß mit den andern Knaben auch kein besser

wäre, denn daß man sie von einander thät und daß sie nit bei der Mutter

wären.“ Dazu könne ihnen der Kurfürst noch ein weiteres Stipendium

geben.

4. Das Töchterlein könne man bei der Mutter lassen, und von den 500 fl.

30 fl. Rente geben, und wenn es nicht reiche: 40 fl. Davon könnte es die

Mutter mit einem kleinen Meidlein, das ihm aufwartet, wohl erhalten und

es von dem Mansfeldischen Geld- oder Zinsanteil mit Kleidung versehen.

5. Auf diesem Weg würde der Frau ihre große und verthunliche Haushaltung

gebrochen werden und dem vorgebeugt, daß aus den Kindern „Junker und

Lappen“ werden.

6. „Würde die Frau unsern Vormündern dann sagen: „Wovon solle sie denn

erhalten werden?“, so könnten die Vormünder der Kinder erwidern: Sie

brauche mit ihrer Tochter nicht große Haushaltung, nicht viel Gesinde,

hätte die Wohnung umsonst, könne Kostgänger halten, die Anwesen zum Teil

vermieten, brauen, den Genuß vom Garten, Hufen und Zulsdorf haben und

Anteil an den Mansfeldschen Kapitalzinsen. Auch könne der Kurfürst ihr

und der Tochter jährlich 2 Wispel Korn geben und vielleicht etliche

Klafter Holz.

7. „Wenn sie (die Domina) vermerkte, daß E.K.G. den _Kindern_ bewilligen

wollte, Wachsdorf zu kaufen und dazu die 2000 fl. ausfolgen lassen, so

wird sie des Gutes bald vergessen und sich der Mühe und des Bauens nicht

wollen beladen, so sie nicht zum wenigsten die Hälfte daran

mitberechtigt wird.“ Es gebe auch jährlich kaum 100 fl. Reinertrag, und

habe dazu auch die Last eines halben Lehnspferdes. Darüber aber solle

der Hauptmann zu Wittenberg Asmus Spiegel befinden, ob das Gut mehr

eintrage als das Kapital.

Der Kurfürst war rücksichtsvoller als sein Kanzler. Er schien dessen

Abneigung zu merken und ordnete in einem Schreiben an Brück und

Melanchthon an, daß Vormünder für die Witwe und für die Waisen bestellt

würden, und verschrieb den Kindern noch 1000 fl.; über den Kauf von

Wachsdorf sollten die Vormünder befinden[599].

Zwar erbot sich Brück, „hinauf zu fahren (zur Doktorin) und die

Anzeigung mit zu thun; Philippus aber meinte, es wäre ohne Not, er wollt

es von unser beider wegen wohl ausrichten.“ Also ging Melanchthon am

Freitag früh mit dem kurfürstlichen Schreiben zu der Doktorin[600].

Sie bedankte sich bei ihm und dem Kurfürsten für die Begnadigungs-Zulage

zu gunsten ihrer Kinder und erklärte dann folgendes:

1. Sie wünsche für sich zu Vormündern den jeweiligen Stadthauptmann von

Wittenberg und ihren Bruder Hans von Bora; für die Kinder des Doktors

sel. Bruder Jakob, den jetzigen Bürgermeister Reuter von Wittenberg und

Melanchthon, Dr. G. Major lehnte sie ab; auch Kreuziger scheint sie

abgelehnt zu haben, welcher im vertrauten Briefwechsel mit Veit Dietrich

Käthe eine „Hausfackel“ genannt hatte. Sie erklärte sich aber mit der

Vormundschaft des Kurfürstl. Leibarztes Dr. Ratzeberger einverstanden,

der „seines Weibes halber selber der Freundschaft (= Verwandtschaft)

war.“[601]

2. Sie war einverstanden, daß die 1500 fl. vom Kurfürsten für ihre

_Söhne_ auf Wachsdorf angelegt würden. Der Kanzler hatte ihr also auch

darin Unrecht gethan, daß er meinte, die Domina wolle Wachsdorf nur oder

hauptsächlich für sich haben und bewirtschaften, statt für ihre Söhne.

Der Kanzler schlug nun dem Kurfürsten vor, Melanchthon „nicht mit der

Vormundschaft zu beladen, denn er ist fromm und wenig (gutherzig und

schwach), dienet nit dazu, da man der Frau wird sollen Oppositum

(Opposition) halten.“ Man solle die beiden Theologen Melanchthon und

Kreuzinger nur zu Mitvormündern in Bezug auf die Erziehung der Kinder

machen, daß die Söhne zu „Gottesfurcht, Lehre, Zucht und Tugend möchten

gezogen werden“.[602]

So wurde es dann auch vom Kurfürsten angenommen und die Vormünder

bestellt, für die Kinder auch Kreuziger in Stellvertretung für

Ratzeberger, welcher nur bei den wichtigsten Verhandlungen abkommen

könnte[603].

Auch das Testament Luthers wurde, „nachdem Uns Unsre Liebe Besondere

Katharina, des Ehrwürdigen und Hochgelehrten Unsers Lieben Andächtigen

Ehr Martin Luthers, der hl. Schrift Doctors seligen nachgelassene Witwe

ihres Herrn Testament und Verordnung vortragen und bitten lassen“ — zu

Judica vom Kurfürsten „gnädiglich bestätiget und konfirmiret, ob es

gleich an Zierlichkeiten und Solemnitäten, so die Rechte erfordern,

mangelhaft wäre.“[604]

Nun gab es noch lange mühsame Verhandlungen zwischen dem Kanzler und

Kurfürsten einerseits und zwischen den Vormündern und der Doctorin

anderseits wegen der Erwerbung des Gutes Wachsdorf und der Erziehung der

Kinder[605].

Der Kanzler riet energisch von dem Kauf des Gutes ab, aber noch

hartnäckiger „arbeitete“ Frau Katharina darauf, und erbot sich, ihren

Kindern zu gut sich mit dieser Sache zu „beladen“; denn sie verhoffte

daraus große Nutznießung zu ziehen und versprach auch „keine

sonderlichen Gebäude allda vorzunehmen“. Darum haben die Vormünder „es

auch nit härter bestreiten wollen und durch ihr Widerfechten das Ansehen

bei ihr haben, als wollten sie ihre Wohlfahrt hindern und des Herrn

(Luthers) Wohlthaten vergessen“. „Also hat es die tugendsame Frau

Doctorin und die Vormünder neben ihr angenommen.“[606] Das Gut kostete

aber 2200 fl. Weil das Mansfeldische Kapital erst in zwei Jahren flüssig

wurde, so gaben die Vormünder dem Kurfürsten zu bedenken, „daß um des

löblichen Herrn Doctors willen der Witfrauen auch etwas zu willfahren

ist, und daß sie wahrlich zwischen Thür und Angel stecken.“ Darum gab

der Kurfürst die 2000 fl. her, darunter auch die 500 fl. der Margarete,

welche aber bis zu ihrer Verehelichung als Hypothek auf Wachsdorf

gestellt und mit 30 fl. verzinst werden mußten. Von den fehlenden 200

fl. gab Melanchthon und ein Freund die Hälfte, um die andere ging er den

wohlhabenden Amsdorf an. Am Pfingstmontag (14. Juni 1546) zahlte der

Kanzler Brück die 2000 fl. an die Vormünder Ratzeberger, Reuter und

Jacob Luther aus, und Frau Käthe, die so „fleißig angehalten, daß

gemeldte Gabe in liegende Güter umgewandelt werde“, erbot sich, „daß sie

solche Güter den vier Kindern zu Gute treulich und fleißig warten

wollte“. Zur Verwaltung des Gutes hätte sie freilich gerne noch einen

Teil des Mansfeldschen Kapitals gehabt und begab sich dieserhalb zu dem

Grafen, und wie es scheint, mit teilweisem Erfolg[607].

In ähnlicher Weise ging es auch mit der Erziehung der Kinder. Der

Kanzler drang zwar darauf, daß Johann in die kurfürstl. Kanzlei käme und

die beiden andern, Paul und Martin, mit der Mutter Verwilligung weg zu

einem Magister in Wohnung, Kost und Unterricht, also zu fremden Leuten

gethan würden. Und so billigte es auch der Kurfürst[608].

Damit mußte auch die Witwe zufrieden sein und „ihr solches gefallen

lassen und sich mit den Vormündern darüber vergleichen.“ So berichtete

wenigstens Brück an den Kurfürsten. Nun ordnete der Kurfürst auf den

Bericht des Kanzlers an, daß die Vormünder den ältesten Sohn vor sich

forderten und an ihm vernähmen, ob er im Studio fortzufahren geneigt und

wenn er jetzo dermaßen geschickt, daß seines Studieren halber Hoffnungen

sei, so solle man es noch ein halb Jahr mit ihm versuchen; sollte er

aber dazu weder geschickt noch geneigt sein, so wolle der Kurfürst ihn

auf seine Kanzlei nehmen. Die zwei jungen Söhne aber sollten „von der

Mutter zu einem tauglichen Magister oder Präceptor gethan werden, bei

denen sie wesentlich sein und ihre um ein gleich (billiges) Geld Kost

haben oder irgendwo mit ihm zu Tisch gehen, bei denen sie auch eine

Scheu und Furcht haben und also in der Lehr und Zucht zum besten

aufgezogen werden und darinnen verharren.“ Mit dieser Entfernung der

Kinder aus dem Hause sollte nun auch zugleich die Haushaltung der Witwe

aufgelöst werden[609].

Daß diese Zumutungen bei Katharina einen großen Kampf kosteten, läßt

sich denken. Wenn sie auch wohl zuerst bei dem gemeinsamen Ansturm aller

Freunde und Gönner diesen Plänen nachgegeben hatte, jetzt, als sie zur

wirklichen Ausführung kommen sollten, wehrte sich die Mutter mit aller

Macht dagegen. Vier Wochen dauerte der Kampf und — Katharina blieb

siegreich[610].

Die Vormünder Kreuziger, Melanchthon und Reuter nahmen auf des

Kurfürsten Befehl zuerst den ältesten, Johann, vor. Sie stellten ihm

vor, daß S.K.Gn. geneigt wäre, ihn in seine Kanzlei zu nehmen. „Dieweil

er denn in einem solchen Alter wäre, daß er billig bedenken solle, was

er endlich vornehmen wolle: ob er bei dem Studio wollte bleiben oder

nicht, und die Vormünder ihn zur Kanzlei tüchtiger erachteten, so

wollten sie ihm gern dazu raten; zudem daß es an sich ein löblicher und

nützlicher Stand sei, darin er zu Gottes Lob und zu gemeiner Wohlfahrt

dienen und seiner lieben Mutter, Schwester und Brüdern tröstlich sein

könne; er sollte daher dankbar das kurfürstliche Anerbieten annehmen und

diesen Stand nicht ausschlagen.“

Darauf folgte eine lange Hin- und Widerrede und eine schriftliche

Antwort von Hans des Inhalts: „Ehrwürdige, liebe Herren! Des Durchl.

Kurf. Befehl meine Person anlangend habe ich in Untertänigkeit und

dankend angehört. Nun versteh ich wohl, daß der Stand in der Kanzlei ein

sehr ehrlicher (ehrenvoller) Dienst ist, ich weiß aber, daß mein lieber

Vater vor dieser Zeit nicht hat willigen wollen, daß ich außer der Schul

ziehen soll. So wollt ich gern länger studieren. Ich will mich auch

durch Gottes Gnade in allem Gehorsam und Unterthänigkeit gegen Gott, S.

Kurf. Gn. und meiner lieben Mutter allezeit halten. Und bitte, S. Kurf.

Gn. wollen mir gnädiglich zulassen, noch ein Jahr in artibus („in den

freien Künsten“) zu studiren, mich in lateinischer Schrift besser zu

üben. Und so ich alsdann zu einer Fakultät tüchtig, wollt ich lieber

procediren (fortfahren) im Studio; so mich aber S.K.Gn. alsdann

gnädiglich gebrauchen wollten, stelle ich dasselbe auch zu S.K.Gn. in

Unterthänigkeit. Johannes Lutherus.“

Weiterhin forderten die Vormünder den jetzigen Präzeptor der zwei jungen

Knaben, Ambros Rutfeld, vor und erkundigten sich nach den Knaben. Des

einen, Martin, Schrift sahen sie an und befanden ihn wohl studiert; Paul

war etliche Wochen krank gewesen, erwies sich zur Musik geschickt, der

Grammatik aber nicht so fähig.

Dann zeigten die Vormünder der Mutter Sr. Kurf. Gn. „gnädiges Gemüt an,

daß sie zum Studio treulich und fleißig angehalten und mit Lehr und

Wohnung bei einem Magister in der Stadt bestellet würden.“

Die Mutter gab folgende Antwort: „Sie zweifle nicht, S. Kurf. Gn. meine

dieses gnädiglich, und sie danke unterthänig. Aber sie bitte zu

bedenken, weil der jüngste oft schwach (krank) sei, daß er an andern

Oertern nicht besser sein könne, denn bei der Mutter. Zudem so seien

allhie die Magistri also beladen (übersetzt) in ihren eigenen Wohnungen,

daß die Kinder ohne Fährlichkeit ihrer Gesundheit nicht wohl bei ihnen

zu bestellen seien. Auch möchten sie unter dem fremden ungleichen jungen

Volk eher in böse Gesellschaft geraten, denn bei ihr, dieweil sie doch

aus dem Haus ohne ihre Erlaubnis nicht gehen dürften.“

Diese Gründe erkannten die Vormünder an; und weil nun die Söhne nicht

von der Mutter kommen, sondern weiter bei ihr bleiben sollten, so

erheischte auch der Kinder und der Witwe Notdurft nicht mehr, daß die

Haushaltung eingezogen und vergebliche Kosten abgeschnitten wurden. Die

Vormünder brachten darum auch den weiteren kurfürstlichen Auftrag gar

nicht zur Verhandlung, „daß das unnötige Gesinde hinweg gethan wurde und

von dem jährlichen Einkommen die Witwe und Kinder ihre Haushaltung

bequemlich haben, auch darüber nicht in Schulden gedeihen möchten.“ Die

Vormünder erklärten vielmehr dem Kurfürsten, die Knaben seien jetzund

mit einem gelehrten treuen Gesellen bestellet, sie wollten auch selber

ein Aufsehen auf Martini Studio haben, hätten auch bereits das Nötige

angeordnet. Und sie trugen darum auch um so lieber auf den Ankauf des

Gutes Wachsdorf an. Demgemäß entschied nun der Kurfürst mit Ratzebergers

Zustimmung: er wolle es bei dem Entschlusse Hansens bewenden lassen; sei

auch einverstanden, daß er und seine Brüder nun bei der Mutter blieben,

versehe sich aber nun, daß des Doktors sel. Söhne alle drei unter dem

Hauslehrer und der Vormünder Aufsicht zu Zucht, Tugend und Lehre mit

Fleiß angehalten würden, ihnen auch nicht viel versäumliches Spazierens

verstattet werde. „Denn Wir wissen, daß des Doktors Gemüt mit höchster

Begierde dahin gerichtet gewest, daß seine Söhne studieren sollten.“ Von

einer Einschränkung oder Auslösung der Haushaltung war nicht mehr die

Rede.

So hatte Frau Katharina schließlich doch ihr „Gemüt“ durchgesetzt: das

alte, liebgewordene, durch so viele große Erinnerungen geheiligte

Klosterhaus blieb ihr Besitz und ihr Wohnsitz, die Kinder durfte sie

alle um sich haben und Wachsdorf wurde den Söhnen zu teil als ein

rittermäßiges Mannlehen; und damit hatte sie die Genugthuung, daß ihre

Kinder wieder ein edelmännisches Erbgut besaßen, nachdem der adelige

Besitz ihrer eigenen Familie völlig zerstoben war.

Die Familie blieb also im Klosterhause beisammen. Hans besuchte die

Kollegien und die beiden Knaben lernten bei ihrem Präzeptor Rutfeld. Das

Töchterlein wurde von der Mutter erzogen.

In der ersten Trauerzeit hatte die Frau Doktorin unmöglich ihren großen

Haushalt und Kosttisch mit den vielen fremden Tischgenossen weiter

führen können. So waren manche ausgezogen. M. Besold z.B. bat

Melanchthon, ihn aufzunehmen. Frau Katharina kam auch wohl wegen der

ungewissen Zukunft ihrer Lage nicht so bald dazu, den Kosttisch wieder

im alten Umfang anzufangen.

Der lahme alte Wolf, der Famulus des Doctors, war auch noch da. Die

Vormünder mußten hören, ob er noch länger bei der Frau bleiben, auch ob

sie ihn behalten wollte oder nicht. Wahrscheinlich ist er, der so sehr

mit dem Klosterhause verwachsen war, doch geblieben, obwohl er einmal

auf eine frühere gleiche Anfrage Luthers, ob er bei seiner Frau bleiben

wolle, ausweichend geantwortet hatte, wenn Luther sterbe, möchte er am

liebsten auch selber gleich begraben werden, und Frau Katharina wird ihn

auch behalten haben; abgesehen von den 40 Gulden Pension, die sie, wie

Kanzler Bruck meinte, „mit einbrocken“ konnte, war er doch zu sehr

eingeweiht in alle Verhältnisse des Hauses, und Frau Käthe behielt ihn,

wenn er auch nicht nur lahm, sondern nach Luthers Zeugnis auch

nachlässig, bequem und gedankenlos war und am liebsten am Vogelherd saß.

Das übrige Gesinde wird wohl beschränkt worden sein, wie der Kanzler und

der Kurfürst verschiedentlich betont hatten. Denn auch die

Gastfreundschaft war in dem Klosterhause nicht mehr in dem alten Umfang

nötig: die Besuche, Feste, Tischgesellschaften der zahlreichen Freunde

und Bekannten, der flüchtigen und Bittsteller, der Gesandtschaften und

Studierenden ließen nach oder hörten ganz auf. Aber freilich neue Mühe

und Arbeit erwuchs der Doktorin in dem neuen Landgut, zumal da jetzt die

Heu- und Fruchternte bevorstand. Doch solche Arbeit war der

thatkräftigen Domina eine Lust und Freude. Neben der Landwirtschaft

betrieb Frau Käthe jetzt ihre „Tischburse“ weiter. Es starb ihr aber

leider gar bald am 30. Mai ein junger Tischgeselle Weidhofer aus

Oesterreich hinweg[611].

Die eben Witwe gewordene hatte auch selber zu sorgen für eine andere

Waise, ihren Neffen Florian. Die Mutter desselben hatte sie angegangen,

dem jungen Studenten namentlich mit Büchern nachzuhelfen; sie meinte

wohl — irrigerweise —, das könnte aus der Bibliothek Luthers geschehen

oder durch Bücher von einem abgehenden oder verdorbenen andern

Tischgenossen, wie das ja vorkam. Frau Käthe schreibt da ihrer

Schwägerin:

„Was Euern Sohn, meinen lieben Ohmen antrifft, will ich gerne thun, so

viel ich kann, wenn es allein sollt an ihm angelegt sein. Wie ich mich

denn gänzlich versehe, er werde dem Studieren mit allem Fleiß folgen und

seine köstliche, edle Jugend nicht unnützlich und vergeblich zubringen.

Wenn er aber in seinem Studieren ein wenig besser zunehmen und nun

andere und mehr Bücher bedarf, sonderlich so er die Rechte studieren

sollte, könnt Ihr, liebe Schwester, selbst gedenken, daß ich ihm solche

Bücher, die er dazu bedarf, nicht werde geben können. Und (er) wird ein

wenig einen größern Nachdruck müssen haben, damit er sich das Ding

alles, was dazu gehört, schicken kann. Wär' derhalben sehr vonnöten,

daß, wie Ihr mir schreibet, Euren Sohn, meinem lieben Ohmen, ein

jährlich Geld zum Stipendio gegeben würde. Also könnte er desto besser

beim Studieren bleiben und seinem Ding leichtlicher nachkommen. — Von

dem allem aber, das ich bei ihm thun kann, will ich Euch bei (durch)

meinem Bruder Hans von Bora, alsbald er hieher zu mir kommen wird,

weiterm Bericht und Bescheid geben.“[612]

Dies Stipendium erhielt auch Florian mit Hilfe Katharinas[613].

Zu Ostern kam also Bruder Hans von Krimmitschau, wo ihm vom Kurfürsten

die Karlhause als Rittergut um mäßigen Kaufpreis überlassen worden war,

zu Besuch bei der verwitweten Schwester. Freilich helfen konnte Hans von

Bora auch nicht eigentlich, am wenigsten mit handgreiflicher

Unterstützung; denn er hatte selbst mit Sorgen der Nahrung und des

Lebens zu kämpfen.

Dagegen wandten sich die Freunde der Lutherschen Familie, besonders

Bugenhagen, der Reformator des Nordens, wiederholt an den alten Gönner

D. Luthers, den König Christian III. von Dänemark. Nachdem zu Pfingsten

auf Jonas' allgemeines Schreiben noch keine Antwort eingetroffen war,

schrieb der Dr. Pommer am 5. Juni bestimmt und deutlich: „Der Herr

Philippus und ich bitten, E.M. wolle unsern Sold (100 Thlr.) und 50

Thaler, die noch gehören in diesem Jahr unserm lieben Vater Doctori

Martino (welchen Christus herrlich hat aus diesem Jammerthal zu sich

genommen vor einem Vierteljahr) geben diesem Herrn Christophero, Ritter,

an uns zu bringen. Die fünfzig Thaler wollen wir Doctor Martini Weib und

Kindern verantworten.“[614]

Bald darauf kam die königliche Antwort auf D. Jonas' Brief: „Wir wollen

auch Uns des seligen und teuern Mann Gottes nachgelassene Witwe und

Kinder gnädigst befohlen sein lassen.“ Aber der fällige Sold kam nicht,

so daß Bugenhagen im Herbst (am 15. Nov.) nochmals eine deutliche

Mahnung an den König abgehen ließ: „Ich habe Ew. Königl. Majestät

fleißig geschrieben um Pfingsten bei Ehr Christoffer, Ritter aus

Schweden, von unserm Solde, welchen Ehr Christoffer wollt uns hieher

bringen, auch gebeten für D. Martini nachgelassene Witwe daß sie diesmal

noch die fünfzig Thaler möchte kriegen aus Gnaden E.K.M. Aber Ehr

Christoffer ist nicht wieder kommen, hat mir auch gar nicht

geschrieben.“[615]

So harrte Frau Katharina vergeblich auf diese Beisteuer und sie hätte

sie doch so nötig gehabt. Denn mittlerweile war aufs neue großes Unheil

über Wittenberg und das Klosterhaus hereingebrochen.

Katharina von Bora: Geschichtliches Lebensbild · 第 65 / 92 题