Luthers Testament.
„Ich denke noch oft“, erzählt der treue Hieronymus Weller nach Luthers
Tod, „an den Mann Gottes, Doktor Martin Luther, daß er sein Gemahl ließ
den 31. Psalm auswendig lernen, da sie noch jung und frisch und fröhlich
war und sie noch nicht wissen konnte, wie dieser Psalm so lieblich und
tröstlich war. Aber ihr Mann that das nicht ohne Ursache. Denn er wußte
wohl, daß sie nach seinem Tode ein betrübtes, elendes Weib sein und
dieses Trostes, so der 31. Psalm in sich hat, sehr nötig werde
bedürfen.“ Und ähnlich hat sich der Doktor auch in seinem Testament
ausgesprochen, wie in seinem Brief auf seiner Trutz-Fahrt[572].
Luther kannte eben die Welt und seine und seiner Familie Lage: er kannte
der Leute Undank[573], der Fürsten Unzuverlässigkeit und ihrer Beamten
Untreue, der Amtsgenossen kleinliche Gesinnung, der Feinde Haß, der sich
schon bei Lebzeiten auch gegen sein Gemahl in unerhörter Beschimpfung
richtete und sich noch ungehemmter zeigen mußte, wenn erst der
gefürchtete Kämpe den Schild nicht mehr über sie deckte. Er wußte, daß
er ein kranker Mann war, daß er sterben werde, ehe seine Kinder erzogen
und versorgt wären; er kannte die traurige Lage einer Witwe zu seiner
Zeit, die ohne Ansprüche auf Witwengehalt, ja nach dem herkömmlichen
Recht ohne Ansprüche auf die Hinterlassenschaft war. Deshalb war er in
Sorge für seine treue Gattin; deshalb hat er aber auch, so viel an ihm
lag, Fürsorge für sie getroffen, um sie vor dem Schwersten zu bewahren.
Diese Gedanken hat Luther in seinem „zweiten“ und „letzten“ „Testament“
niedergelegt, welches vier Jahre vor seinem Tode, am 6. Januar 1542
niedergeschrieben ist. Darin setzt er seiner „lieben und treuen
Hausfrau“ ein Leibgeding aus und will sie schützen gegen „etlich
unnütze, böse und neidische Mäuler“, welche seine „liebe Käthe“
beschweren oder verunglimpfen möchten oder die Kinder aufhetzen. „Denn
der Teufel, so er mir nicht konnte nahe kommen, sollt er wohl meine
Käthe (auf) allerlei Weise (heim)suchen, (schon) allein (aus) der
Ursache, daß sie des D.M. ehrliche Hausfrau gewesen und Gottlob noch
ist.“[574]
So mußte Frau Katharina auch bald spüren, welcher Unterschied es sei,
die Gattin des großen Doktors zu sein, der nach dem Anspruch eines
großen Fürsten neben dem Kaiser die Welt regierte, dessen Ansehen und
Ehre auch auf die „Hauswirtin“ überging, und Luthers verlassene Witwe,
in deren Vermögens-und Familienverhältnisse, Hauswirtschaft und
Kindererziehung hineinzureden und hineinzuregieren sich jetzt viele
berufen fühlten, zum Teil aus gutem Willen und Verehrung für den
dahingegangenen Freund und Reformator, während bisher Frau Katharina
selbst, höchstens mit Rat und Zustimmung ihres Eheherrn, in diesen
Dingen vollständig selbstherrlich geschaltet hatte. Daß sie, die
energische Frau, welche sich ihrer Tüchtigkeit in der Leitung eines
großen Hauswesens wohl bewußt war, und welcher Luther so bereitwillig
das Hausregiment überlassen hatte, dies Dreinreden und Dreinbefehlen
schwer empfand, ist begreiflich. Nicht wenig mußte es sie auch schmerzen
und ihr Selbstgefühl verletzen, daß sie bisher die erste Frau der Stadt,
ja der evangelischen Welt, nun bescheiden zurücktreten mußte. Schwer
auch kam sie's gewiß an, daß sie das in so großem Stil geführte
Hauswesen mit seiner unerhörten Gastlichkeit beschränken mußte.
Zwar das trat nicht ein, was Luther gefürchtet hatte, daß „die vier
Elemente (d.h. doch wohl die vier Fakultäten der Universität) sie nicht
wohl leiden“ würden. Auch davon hört man nichts, was Luther in seinem
Testamente aussprach: „Ich bitt alle meine guten Freunde, sie wollten
meiner lieben Käthe Zeugen sein und sie entschuldigen helfen, wo etliche
unnütze Mäuler sie beschweren und verunglimpfen wollten, als sollte sie
etwa eine Barschaft hinter sich haben, die sie den armen Kindern
entwenden oder unterschlagen würde. Ich bin des Zeuge, daß da keine
Barschaft ist, ohne die Becher und Kleinod droben im Wipgeding erzählt
(aufgezählt), vielmehr 450 fl. Schulden oder mehr.“[575]
Aber Luther hatte noch ein weiteres vorausgesehen, was seiner Frau
vorgeworfen werden könnte: eine üble Wirtschaft. Es heißt weiter im
Testament: „Es kann solches bei jedermann die Rechnung öffentlich geben,
weil man weiß, wie viel ich Einkommens gehabt von meinen gestrengen
Herrn, ohn was Geschenk ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden,
zumteil auch noch in der Schuld steckt und zu finden ist. Und ich doch
von solchem Einkommen und Geschenk so viel gebaut, gekauft und große und
schwere Haushaltung geführt, daß ich's muß neben anderem selbst für
einen sonderlichen, wunderliche Segen erkennen, daß ich's hab können
erschwingen, und nicht Wunder ist, daß keine Barschaft, sondern daß
nicht mehr Schuld da ist.“[576]
Am meisten unzufrieden mit der gesamten Wirtschaft Katharinas war der
Kanzler Brück, Luthers Gevattersmann. Brück hatte schon 1536, als
Katharina das Gut Booß pachten wollte, ihr das nicht zukommen lassen,
aus Argwohn, sie wolle dies herrschaftliche Gut so unter der Hand
erblich an sich und ihre Kinder bringen, „welche Gedanken doch nie in
ihr Herz gekommen sind“. Deshalb hatte sie auch den Landrentmeister
Taubenheim später (1539), als das Gut wieder pachtfrei war, angegangen,
solchen ihren Antrag an niemand sonst, auch nicht an den Kurfürsten
(welchen dann Brück um Gutachten gefragt hätte) gelangen zu lassen,
sondern ihr's unter der Hand zukommen zu lassen, was dann auch geschah.
Brück äußerte sich auch sehr abschätzig über Käthes Unternehmungen auf
ihrem Lieblingssitz Zulsdorf und hielt diese kostspieligen
Verbesserungen für arge Verschwendungen. Er widersetzte sich endlich dem
Erwerb von Wachsdorf. Daher ist es begreiflich, daß auch Katharina auf
ihn übel zu sprechen war, und überhaupt auf die fürstlichen Amtleute,
welche scheel zu den Begnadigungen sahen, die sie vom Hofe erhielten,
und sogar sie darin verkürzten. Als Luther ein Jahr vor seinem Tode von
Wittenberg wegziehen wollte, und seine Frau beauftragte, seine
Besitzungen in der Stadt zu veräußern, da ließ Melanchthon gegen Brück
merken, daß eigentlich Katharina das „treibe“ und daß es nicht das sei,
was Luther vorwende. Das berichtete der Kanzler dem Kurfürsten und fügte
mit einer gewissen Schadenfreude hinzu: es gebe Gottlob keine Käufer für
so kostbare Häuser und Güter[577].
Als dann die kurfürstliche Verordnung wegen „der Hochzeiten und
Kindtaufen“ an Luther geschickt wurde, kamen Melanchthon und Bugenhagen
zu Brück und zeigten an, Luther wolle sie weder sehen noch hören; zu Hof
hätte man nur sein Gespött damit. Daraus schloß Brück, daß der Doktor
durch seine Frau aufgewiegelt werde.
Es war also ein Zerwürfnis zwischen dem Schwarzen Kloster und dem Hof,
das heißt zwischen Dr. Luther und Kanzler Brück, der den „Hof“ vertrat,
so daß Brück gar nicht mehr persönlich und direkt mit Luther
verhandelte, sondern die beiden Theologen sandte oder auch einen
Dritten[578]. Dieses Zerwürfnis hatte dann noch seine weitere
Geschichte.
Im Dezember 1545 schickte Brück einen Zwischenhändler ins Schwarze
Kloster „hinauf zu Sr. Ehrwürden“, um Luther zu bewegen, er solle aus
einer vom Hof bestellten Schrift eine politisch bedenkliche Stelle
auslassen. „Da war Frau Käthe auch dabei und hat ihr Wort dazu gelegt
dergestalt: „Ei lieber Herr, sie lesen zu Hof nichts; das macht's,
wissen sie doch Euere Weise wohl u.s.w.“ Und Luther wurde über diese
Zumutung des Kanzlers zornig und wunderlich und sagte, er wolle es
kurzum nicht thun. Diese Rede Käthes wurde natürlich dem Kanzler
hinterbracht und er berichtete sie sofort samt den vorhergehenden
Beobachtungen dem Kurfürsten mit dem Zusatz: „Ich sorg, weil sich Doktor
Martinus in mehr denn einem Weg wider den Hof bewegt vermerken läßt, es
muß nochmals das Gütlein Wachsdorf dahinter stecken, und der gute,
fromme Herr durch die „Rippe“ bewegt wird.“[579]
Das alles spielte kurz vor Luthers Tode; begreiflich, daß die
Verstimmung bei Brück jetzt noch frisch und kräftig nachwirkte. Auch
Melanchthon und Bugenhagen scheinen gegen die Doktorin eingenommen, wenn
man den Berichten von Brück glauben soll. Es muß aber doch ausfallen,
daß außer den Brückschen Berichten keine Belege für Melanchthons und
Bugenhagens Feindseligkeit gegen Frau Käthe bekannt sind; ja die
Fürsorge beider, namentlich Melanchthons und das Zutrauen Katharinas zu
diesem beweist eher das Gegenteil. Dennoch wäre nach Brücks Eingabe eine
vorübergehende Erregung der beiden alten Freunde gegen sie vorhanden
gewesen.
Zunächst freilich wirkte die Liebe und Verehrung, die der gewaltige und
gemütreiche Mann genossen, auch noch auf seine Familie, insbesondere die
trauernde Gattin.
Der Kurfürst hatte einst vor neun Jahren in Schmalkalden an Luthers
vermeintlichem Sterbebett diesem versprochen: „Euer Weib soll mein Weib
sein und Euere Kinder sollen meine Kinder sein“. Dessen gedachte er auch
jetzt nach des Doktors wirklichem Abscheiden und sandte an „die
Doktorin, Luthers liebe Hausfrau“, jenes gnädige Trostschreiben, worin
er sie und ihre Kinder seiner gnädigen Fürsorge versichert[580]. Diesem
Versprechen kam nun auch der Fürst getreulich nach, so lange er in
Freiheit war und es vermochte.
Der Kanzler Brück hatte in einer Nachschrift zu seinem Briefe an den
Kurfürsten vom 19. bemerkt: „Philippus hat mir gesagt, er habe der
Doktorin bereits vor 14 Tagen 20 Thaler zur Haushaltung leihen müssen.
E. Kf. Gn. wollen 14 Thaler verordnen zur Haushaltung und anderem, das
dieses Falles Notdurft wohl erfordern will. Der Allmächtige wird es E.
Kf. Gn. reichlich vergelten!“ Darauf sandte der Kurfürst sofort am
folgenden Tag hundert Gulden mit einem Schreiben an Melanchthon; darin
heißt es: „Dieweil Wir auch vermerken, als solle gemeldten Doctor
Martini seligen Hausfrau und Witwe am Gelde Mangel haben, wie ihr denn
von Euch vor seinem Tode Fürsehung (Vorschuß) geschehen sein solle: als
schicken Wir Euch bei diesem Boten hundert Gulden. Davon wollet Euch des
Geldes, was Ihr geliehen habt, zuvor bezahlen und der Witwe die Übermaß
(den Überschuß) von Unserntwegen zustellen.“[581]
Und vielleicht nochmals zwei Tage nach der Beisetzung hat der Kurfürst
die Witwe Luthers seiner besonderen Gnade und Fürsorge versichert. Auch
erbot er sich, ihren ältesten Sohn an den Hof und in die kurfürstliche
Kanzlei zu nehmen[582].
Auch die Freunde des Hauses nahmen sich der Witwe noch an. Melanchthon
erwies ihr eine kleine Aufmerksamkeit. Als er am 11. März einen Hasen
und einen Pelz von Jonas erhielt, dachte er an das Mosesgesetz, daß den
Priestern, welche die Bürde der Kirchenregierung auf ihren Schultern
trugen, auch die Haut des Opfertieres gehören sollte, und damit an
Luther, der so lange Jahre auf seinen Schultern eine solche Last
Geschäfte getragen, und er schickte den Pelz und Hasen an Luthers
Witwe[583].
Jonas berichtet am 15. April an König Christian III. von Dänemark über
Luthers Tod und fügte die Bitte bei: „Bitt' unterthänigst E.K.Maj. wolle
der Witwe Domini D. Martini seiner drei Söhne Martini, Pauli, Johannis
und eines Töchterlein Margret gnädigster Herr sein.“[584]
Sogar der Herzog von Preußen schrieb an den Kurfürsten von Sachsen für
D. Martini seligen Witwe eine „Vorbitt“, deren der Kurfürst freundlich
eingedenk zu sein verheißt: „Dieweil Wir dem Doktor bei seinem Leben in
allem Guten geneigt gewesen, so achten Wir Uns auch schuldig, seine
nachgelassenen Kinder, seinen getreuen, fleißigen und christlichen
Dienst genießen zu lassen, wie Wir sie auch samt der Witwe in gutem
Befehl habend.“[585]
Die Grafen von Mansfeld hatten Luther und seiner Familie für seine
Vermittlung 2000 fl. zugesagt und haben diese dann auch am 8. Mai 1546
„Doktor Luthers nachgelassener Wittfrau und Kindern“ verschrieben, zu
„Dankbarkeit solch christlichen Liebe und Erzeigung bemeldts D.M.
Luthers, daß er sich gutwillig gen Eisleben gefügt und treumeinende
Handlung vorgenommen und also daselbst mit Friede sein Ende christlich
und seliglich beschlossen.“[586]
Endlich bestand noch ein Vermächtnis des Kurfürsten Johann Friedrich von
1000 fl., welche Luthers Kindern ausgesetzt waren, und wovon einstweilen
die Renten ausbezahlt wurden, als eine Art Gnadengehalt für die
Waisen[587].
Der Witwe war in diesen Verschreibungen nicht gedacht. Dagegen hatte
Luther für seine Gattin schon vier Jahre vor seinem Tode ein Leibgeding
ausgesetzt.
Luther hatte nun in bekannter Mißachtung der Juristen und des
juristischen Formen-Krams dies Dokument absichtlich selbst aufgesetzt
und nur von seinen theologischen Freunden Melanchthon, Kreuziger und
Bugenhagen unterschreiben lassen, in der Meinung, da ihn so „viele in
der Welt für einen Lehrer der Wahrheit halten“ trotz Papstes Bann und
des Kaisers, Könige, Fürsten, Pfaffen, ja aller Teufel Zorn, so sollte
man ihm und seiner Handschrift auch in diesen geringen Sachen glauben.“
Er schreibt darin: „Zuletzt bitt' ich jedermann, weil ich in dieser
Begabung oder Wibgeding nicht gebrauche der juristischen Formen und
Wörter (wozu ich Ursachen gehabt), man wolle mich lassen sein die
Person, die ich in Wahrheit bin, nämlich öffentlich im Himmel, auf Erden
und in der Hölle bekannt, der man trauen und glauben mag, mehr denn
keinem Notario.“[588]
Daraus ergiebt sich eine Mißstimmung gerade gegen Brück, der ja in
diesem Falle besonders hätte gehört werden müssen. Aber die
Rechtsgelehrten konnten dies Testament auch anfechten und scheinen dies
gethan zu haben eben darum, weil Luther in so geflissentlicher Weise die
verhaßten Juristen übergangen hatte. Waren doch die Juristen immer noch
bedenklich über die Rechtsgültigkeit der Priesterehe und gar der Ehe von
Mönchen und Nonnen, also daß Luther fürchten mußte, daß sie seine „Ehre
und Bettelstücke seinen Kindern nicht gedenken zuzusprechen“. Da konnte
nur eine besondere Entscheidung der Staatshoheit der Witwe zu ihrem
Rechte verhelfen, wie auch Luther selbst in dem Testament vorgesehen
hatte: „Und bitt auch hiemit unterthäniglich, S.K.G. wollten solche
Begabung oder Wibgeding schützen und handhaben.“[589]
Dies sog. „Testament“ Luthers war eigentlich ein Leibgeding für seine
Hausfrau, ein „Weibgedinge“, wie es herkömmlich von Ehemännern früher
oder später ausgestellt zu werden pflegte. Es hatte um so größere
Bedeutung, als es für Beamten-, wie Professorenfrauen kein Witwengehalt
gab und das sächsische Erbrecht für Frauen so ungünstig war.
Alle evangelischen Pfarrer der Reformationszeit, deren Besoldung sehr
unsicher, oft nur ein Gnadengehalt war, strebten deshalb danach, ihren
Frauen, wie Luther sich ausdrückt, ein „Erbdächlein und Herdlin“, d.h.
Grundbesitz, zu verschaffen; und jeder Ehemann in Sachsen pflegte der
Ehefrau ein Leibgedinge zu verschreiben. „Wie wenige findet man,“ sagt
Luthers langjähriger Hausgenosse Hieronymus Weller, als er Pfarrer in
Freiberg war und Weib und Kind hatte, „wie wenige findet man, die sich
kümmern um Witwen und Waisen von verstorbenen Dienern der Kirche! Darum
folge ich Luthers Beispiele und kaufe ein Haus zur Zuflucht für die
Meinen in der Zukunft.“ So dachte auch Luther. Er äußerte sich sehr
unzufrieden über das sächsische Recht wegen seiner Behandlung der
weiblichen Ansprüche. „Sachsenrecht“, sagte er, „ist allzustreng und
hart, als das da anordnet, daß man einem Weibe nach ihres Mannes Tode
geben soll nur einen Stuhl und Rocken“. Dies legte aber Luther so aus:
„_Stuhl_, das ist Haus und Hof; _Rocken_, das ist Nahrung, dabei sie
sich in ihrem Alter auch könne erhalten; muß man doch Dienstboten
besolden und jährlich ihnen ihren Lohn geben, ja man giebt doch einem
Bettler mehr.“[590]
Demgemäß handelte nun auch Luther und schrieb — schon am Dreikönigstag
1542 — sein „Testament“, d.h. das „Weibgeding“ für seine Gattin[591].
„Ich, M.L.D. bekenne mit dieser meiner eigenen Handschrift, daß ich
meiner lieben u. treuen Hausfrauen Katherin gegeben habe zum Wipgeding
(oder wie man es nennen kann) auf ihr Lebenlang, damit sie ihres
Gefallens u. zu ihrem Besten gebaren muge, und gebe ihr das in Kraft
dieses Briefs, gegenwartiges und heutigen Tages:
Nämlich das Guttlein Zeilsdorff, wie ichs bis daher gehabt habe.
Zum andern das Haus Bruno zur Wohnung, so ich unter meines Wolfs Namen
gekauft habe.
Zum dritten die Becher und Kleinod, als Ringe, Ketten, Schenkgroschen,
gulden und silbern, welche ungefährlich sollten bey 1000 Fl. werth seyn.
Das thue ich darumb,
Erstlich, daß sie mich als ein frum, treu ehelich Gemahel allezeit lieb,
werth u. schön gehalten, und mir durch reichen Gottes-Segen fünf
lebendige Kinder (die noch furhanden, Gott geb lange) geboren und
erzogen hat.
Zum andern, daß sie die Schuld, so ich noch schuldig bin (wo ich sie nit
bey Leben ablege), auf sich nehmen und bezahlen soll, welcher mag seyn
ungefähr, mir bewußt, 450 fl. mugen sich vielleicht wohl mehr finden.
Zum dritten, und allermeist darumb, daß ich will, sie müsse nicht den
Kindern, sonder die Kinder ihr in die Hände sehen, sie in Ehren halten,
und unterworfen seyn, wie Gott geboten hat. Denn ich wohl gesehen und
erfahren, wie der Teufel wider dieß Gebot die Kinder hetzet und reizet,
wenn sie gleich frum sind, durch böse und neidische Mäuler, sonderlich
wenn die Mütter Witwen sind, und die Söhne Ehefrauen, und die Töchter
Ehemänner kriegen, und wiederumb socrus nurum, nurus socrum. Denn ich
halte, daß die Mutter werde ihrer eigenen Kinder der beste Vormund seyn,
und sölch Guttlein und Wipgeding nicht zu der Kinder Schaden oder
Nachtheil, sondern zu Nutz und Besserung brauchen, als die ihr Fleisch
und Blut sind und sie unter ihrem Herzen getragen hat.
Und ob sie nach meinem Tode genöthiget oder sonst vorursachet wurde
(denn ich Gott in seinen Werken und Willen kein Ziel setzen kann) sich
zu vorändern: so traue ich doch, und will hiemit sölches Vertrauen
haben, sie werde sich mutterlich gegen unser beyder Kinder halten, und
alles treulich, es sey Wipgeding oder anders, wie recht ist, mit ihnen
theilen.
Auch bitt ich alle meine gutten Freunde, sie wollten meiner lieben
Käthen Zeugen seyn und sie entschuldigen helfen, wo etzliche unnutze
Mäuler sie beschweren oder verunglimpfen wollten, als sollt sie etwa
eine Barschaft hinter sich haben, die sie den armen Kindern entwenden
oder unterschlagen würde. Ich bin deß Zeuge, daß da keine Barschaft ist,
ohn die Becher und Kleinod, droben im Wipgeding erzählet.
Und zwar sollts bey iedermann die Rechnung offentlich geben, weil man
weiß, wie viel ich Einkummens gehabt vom M. gestr. Herr, und sonst nicht
ein Heller noch Körnlein von iemand einzukummen gehabt, ohn was Geschenk
ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden, zum Theil auch noch in
der Schuld steckt, und zu finden ist. Dieß bitte ich darumb: denn der
Teufel, so er mir nicht kunnt näher kummen, sollt er wohl meine Käthe,
allein der Ursachen, allerley Weise suchen, daß sie des Mannes D.M.
eheliche Hausfrau gewesen, und (Gott Lob) noch ist.“ —
Außer diesem Witwengut bestand das Lutherische Vermögen aus folgendem:
dem Klosterhaus, hernach zu 3700 fl. verkauft, den beiden Gärten zu 500
fl., Hausrat und Bibliothek zu 1000 fl. zusammen 5200 fl. Das Leibgeding
der Mutter betrug im Verkaufswert 2300 fl., nämlich das Gut Zulsdorf 956
fl., das Haus „Bruno“ zu 343 fl., bisher „um einen liederlichen Zins“
vermietet, dazu noch die 1000 fl. Silbergeschirre; davon gingen
allerdings die genannten 450 fl. Schulden ab, wenn sie bei Luthers Tod
noch standen; diese Schulden machten ihr viel Sorgen; eine „Barschaft“
war — auch nach D. Brücks Zeugnis „nicht da“. Freilich Luther selber
hatte diesen Besitz viel höher angeschlagen; in der Schätzung 1542
berechnet er ihn auf 9000 fl. Das Einkommen aber aus allem schätzt er
auf kaum 100 fl. Dazu kamen noch seit einiger Zeit 50 fl. jährliche
Rente, aus dem verschriebenen kurfürstlichen Legate von 1000 fl. und
endlich noch 2000 fl. des Grafen von Mansfeld[592].
Das war wohl ein großer, weitläufiger Besitz; aber er war wenig
einträglich; alles in allem warf er 250 fl. ab. Ob davon eine größere
Familie ohne gar zu große Einschränkung leben konnte? Die Kinder waren
noch alle unversorgt und unmündig. Der älteste Sohn Hans war 20 Jahre
alt, das jüngste Töchterlein Margarete erst 11, Martin 14 und Paul 15.
Und die drei Söhne sollten nach Luthers Wunsch alle studieren: Hans nach
der Mutter Meinung die Rechte, Martin wollte Theologe werden, Paul hatte
sich schon mit des Vaters Beifall für die Medizin entschlossen. Zudem
war noch der alte lahme Famulus Wolf da, der als gewohntes Erbstück mit
versorgt werden mußte; er hatte zwar auf Luthers Ansuchen vom Kurfürsten
ein Stipendium von 40 fl. bekommen, dies aber ging in Luthers Haushalt
mit auf[593]. Man konnte Luthers Witwe, die einen so großen und
gastfreien Haushalt gewohnt war, doch nicht zumuten, das alte liebe Haus
zu verlassen und sich in ärmlichster Weise, etwa in die „Bude“ Bruno
oder auf Zulsdorf zurückzuziehen und die Kinder unter fremde Leute zu
geben. Brück war freilich dieser Meinung. Frau Katharina dagegen wollte
alle Kinder bei sich behalten, was ja wohl auch das billigste war; sie
wollte ferner im Klosterhaus bleiben und Kostgänger nehmen in noch
ausgedehnterem Maße wie bisher; sie wollte endlich nicht nur „die Böse“
(das Gut Booß), die sie etliche Jahre her zur Miete und um einen
„liederlichen Zins“ innegehabt, ferner auch also behalten, sondern noch
ein weiteres landwirtschaftliches Anwesen erwerben, um ihre Einnahmen zu
vermehren[594]. Dies alles aus Fürsorge für sich und ihre Kinder; aber
auch, wie der Kanzler Dr. Brück gewiß richtig versteht, „damit sie zu
thun, zu schaffen und zu gebieten genug hab, und ihr demnach an der
vorigen Reputation nichts abgehe“. Namentlich war ihr das neue Landgut
angelegen: hatte sie ja für die Landwirtschaft besondere Neigung aus
wirtschaftlichem Interesse, aber wohl auch aus ihrem adeligen Bewußtsein
heraus. Schon vor mehreren Jahren nämlich war ihrem Gatten das große Gut
Wachsdorf zum Kaufe angetragen worden, welches eine Stunde von
Wittenberg, jenseits der Elbe, also viel günstiger als das ferne
Zulsdorf gelegen, auch fruchtbarer und einträglicher, freilich auch
teurer war als dies. Das wurde ihr nun aufs neue angeboten[595].
Die Witwe fragte nun Melanchthon um Rat. Der sah für gut an, man sollte
den Kauf von Wachsdorf anlangend des Kurfürsten Rat und, wo dieser es
riete, seine gnädige Hilfe erbitten. Sie aber wollte das schlechterdings
nicht haben — gewiß nur deshalb, weil sie von vorn herein wußte, daß der
kurfürstliche Rat — der Rat Dr. Brücks sei, dem die Sache zur
Begutachtung übergeben würde und der dem Vorhaben Katharinas durchaus
entgegen war. Sie entwarf nun eine Eingabe an den Kurfürsten
dahingehend: Weil sie gedenke, das Gut Wachsdorf zu kaufen, so wolle
S.K.Gn. ihr dazu gnädige Hilfe thun, und sie mit Vormündern bedenken,
damit ihre Kinder und sie zu ihrer Unterhaltung bedacht werden möchten,
dieweil kein Geld, Gesinde oder Vorrat vorhanden, denn das Gut wäre
nicht angerichtet (eingerichtet).
Diese Bittschrift gab Frau Katharina Melanchthon zur Begutachtung.
Dieser brachte sie nun am Dienstag, 9. März, abends in die Sitzung mit,
welche er, Bugenhagen und Kreuziger mit Brück wegen des Regensburger
Religionsgespräches bei dem Kanzler hielten, und gab sie — Brück. Und
der Kanzler las sie nun „öffentlich“ vor.
Als Bugenhagen den Plan Katharinas wegen Wachsdorf vernahm, rief er: „Da
hört man wohl, wer alleweg nach dem Gut Wachsdorf getrachtet. Vorher hat
man's auf den Doktor geworfen, der wolle es schlechterdings haben; aber
jetzt merkt man wohl, wessen Getrieb es gewest.“
Darnach fielen allerlei Reden zwischen den vier Männern und meinten
dieselben „fast insgemein“: „Kriegte sie das Gut, so würde sie ein
solches Bauen darauf anfangen, zu ihrem und der Kinder großem Schaden,
wie sie mit dem Gut Zulsdorf auch gethan, welches sie über 1600(!)
Gulden zu stehen kam und wollt ihr nicht gern 600 Gulden gelten[596].
Weiter wurde bedacht: Wenn sie draußen (in Wachsdorf) bauen und wohnen
wollte, so würde sie die Söhne zu sich hinaus vom Studium abziehen, daß
sie junkern lernten und Vögel fangen[597]. Ferner überschwemme die Elbe
sofort und bedecke das Gut mehrern Teils mit Wasser; man könne keinen
Keller bauen, es sei überhaupt „ein wüstes Gütlein“.
Aber Melanchthon, der das Ungehörige seines Schrittes wohl einsah, bat,
man solle nicht über die Bittschrift verhandeln, sondern sie, wie sie
wäre, an den Kurfürsten abgehen lassen; „die Frau ließe sich doch nit
raten, sondern ihr Gutdünken und Meinung müsse alleweg für rücken“.
Brück sagte: „Will sie um Vormünder bitten, so wird sie ja mit derselben
Rate handeln und vorgehen müssen. Und ich dächte, daß Kreuziger und M.
Melanchthon neben andern die besten Vormünder wären; denn sie wissen ja
um des Herrn sel. Gelegenheit; die Kinder müssen ihnen auch des Studiums
halber vor anderen folgen.“
Aber die beiden schlugen die Vormundschaft „alsbald glatt ab“, aus
Ursachen, daß „die Frau nicht folge und sie oft beschwerliche Reden von
ihr würden einnehmen müssen“.
Ferner ließ sich Melanchthon vernehmen, daß sie der Kinder keins wolle
von sich thun, sondern dieselben sollten bei ihr in Wittenberg
unterhalten werden. Und wiewohl der ältere Sohn Hans nicht ungeneigt
gewesen wäre, auf des Kurfürst gnädiges Erbieten gen Hof und in die
kurf. Kanzlei zu ziehen, so hätte sie ihn doch (ab)wendig gemacht.
Man[598] habe von andern auch dergleichen gehört, daß sie vorgäbe: es
wäre ein alberner Gesell, man würde ihn in der Kanzlei nur äffen und zum
Narren machen. Zum Studium tauge er nach Melanchthons Meinung gar nicht,
denn er wäre zu groß und es fehlten ihm die Grundlagen. Endlich war der
Kanzler der Meinung, man sollte die Behausung des Klosters, diese
weitläufige Wohnung, verkaufen oder verlassen. Aber Melanchthon
erklärte, daß „ihr Gemüt (Sinn) nicht wäre“, das zu thun, sondern sie
gedächt es zu behalten, ingleichen auch das Gut Zulsdorf, selbst wenn
Wachsdorf dazu käme.
So war — nach Brücks Bericht — die Unterredung der vier Freunde und
Gevattern Luthers über seine Witwe.
Melanchthon hatte also gegen den Willen der Frau Doktorin ihr Anliegen
dem Kanzler vorgetragen, dessen Dreinreden sie gerade — und mit gutem
Grund — vermeiden wollte; und er hatte auch noch allerlei mündliche
Mitteilungen gemacht, welche nicht dazu dienen konnten, die Stimmung der
Freunde gegen die Doktorin zu verbessern.
Ohne von dieser Behandlung ihrer vertraulichen Mitteilung etwas zu
wissen, ließ nun Frau Katharina ihre Eingabe durch den Hausfreund
Ratzeberger, den kurfürstlichen Leibarzt, bei Hofe im Torgauer Schloß
einreichen. Es geschah am Mittwoch, und schon Donnerstag, 11. März,
fordert der Kurfürst den Kanzler Brück in Wittenberg um ein Gutachten
über die Bittschrift Katharinas auf, die er seinem Schreiben beilegte.
Das Gutachten des Kanzlers ist nun ein eigentümlich gehässiges
Schreiben. Brück berichtet darin an den Kurfürsten zuerst die
vertrauliche Beratung der drei Theologen mit allen für Katharina
ungünstigen Bemerkungen derselben, und zwar, wie es scheint, verschärft.
Hätte das Melanchthon gewußt, so hätte er's wohl unterlassen, Brück „von
der Frauen wegen um sein Bedenken“ zu bitten. Ferner erwähnt der Kanzler
in dem Schriftstück allerlei gehässiges und sogar verlogenes Geschwätz
„von andern“. „Viel Leut wollen's dafür halten, es werde endlich
schwerlich unterbleiben, daß sie sich wieder verändern wird“ — so wagt
Brück drei Wochen nach ihres Gatten Tod von einer 47jährigen Frau zu
schreiben! und dies, obwohl er sich bewußt ist und ausdrücklich erklärt,
es sollte vermieden werden, daß „man mit der Frauen disputiere, ob sie
sich verändern wird oder nit“. Ferner berichtet er an den Kurfürsten:
„Man sagt mir, es hab ein jeder Knab einen eigenen Präceptor und
Famulum“ — hinterher stellt sich aber heraus, daß es bloß ein einziger
ist, Rutfeld, und ein gelehrter und treuer Geselle. Ebenso wird es
Uebertreibung sein, wenn er als „öffentlich“ hinstellt, was „des andern
Gesindes vorhanden ist“ — wie sie nämlich „mit vielem Volk“ (Gesinde)
überladen sei. Endlich giebt der Kanzler seiner Abneigung gegen die
Doctorin noch verschiedentlich klaren Ausdruck. Er nennt ihre Bitte
„stumpf und kurz“; er rechnet dem Kurfürsten _wiederholt_ vor, daß er
600 fl. Gnadengeld zur Erbauung des Gutes Zulsdorf gegeben und noch dazu
für 100 fl. Holz; er spricht die Verdächtigung aus, welche doch auch Dr.
Luther träfe: „Der arme lahme Wolf ist auch noch da; wollt sie ihn bei
sich behalten und er bei ihr bleiben, so hätt sie die vierzig Gulden
auch mit einzubrocken, wie denn bisher geschehen, daß der arme Mensch
derselben wenig genossen hat, — besorg ich“, setzt er doch etwas
bedenklich hinzu. Das Gut Wachsdorf macht Brück so schlecht wie möglich
und meint, es „erobere“ keine hundert Gulden Reinertrag, also nicht
einmal die Kapitalzinsen. Er verdächtigt die Doctorin weiter, „es sei
ihren Kindern nichts nutz“ und es sei ihr nur darum zu thun, teil zu
haben an dem Gut. Und sein ganzes Bestreben geht dahin, nur den Kindern
und immer den Kindern alles zugut kommen zu lassen und die Witwe vom
Besitz und Genuß auszuschließen. Und weiterhin ist Brücks Rat und
Absicht, „ihr die stattliche — ein andermal heißts: „große und
verthunliche“ — Haushaltung zu brechen“. Endlich geht er mit aller Macht
darauf aus, der Mutter die Kinder zu entziehen. Während Luther in seinem
Testament zu seiner Gattin das gute Zutrauen hatte, „die Mutter werde
ihren eigenen Kindern der beste Vormund sein“, erklärte Brück, wie es
scheint mit direkter Beziehung auf diese Meinung Luthers: „Nach
sächsischem Recht kann sie nit Vormund sein, dieweil sie bei ihrem
Witwenstand selbst Vormünder bedürftig; so wär es auch sorglich, da
(wenn) sich die Frau anderweit würde verehelichen.“ Am ärgsten wohl
tritt er der Witwe zu nahe, wenn er ausführt, die Knaben würden bei ihr
junkern und spazieren gehen und vom Studio abgezogen, sie müßten daher
„zu gelehrten Leuten gethan werden, vor denen sie Furcht und Scheu
hätten, bei welchen sie auch einen bequemen Tisch hätten“ — als ob die
Kinder bei ihr — der „Erzköchin“ — sogar in ihrer leiblichen Pflege
versäumt würden! Die einzige gegründete Veranlassung zu dem Mißtrauen in
Katharinas Erziehungskunst konnten doch nur die geringen Fortschritte
geben, die der wenig begabte Erstgeborne im Studium bisher gemacht.
Fast eher wie böses Gewissen sieht es aus, als wie Scheu vor Frau
Katharinas starkem Willen, wenn der Kanzler an den Kurfürsten schreibt:
„Nun wär ich in Unterthänigkeit willig gewest, mit der Frauen selbst
oder dem Philippo von den Sachen auf E. Kurf. Gn. Befehl zu reden; so
hat mich doch dies abgescheuet, daß ich dazumal vom Philippo verstanden,
daß ihr Gemüt nit wäre das Haus allhie zu verkaufen oder zu verlassen,
sondern gedächt es zu behalten, ingleichen Zulsdorf und Wachsdorf; darum
des Verkaufens des Hauses gegen ihr nit zu gedenken sein wollte.“
Sachlich macht der Kanzler dem Kurfürsten nun folgende Vorschläge:
1. Damit die Domina nicht Ursache habe S.K.Gn. zu Unglimpf zu gedenken,
möge der Kurfürst zu den bisherig verschriebenen 1000 fl. noch 1000 fl.
— aber nur für die Kinder — hinzuthun und beides zusammen mit 100 fl.
verzinsen, das auf das Mädchen (Margarete) fallende Viertel aber (500
fl.) bis zu ihrer Verheiratung verpensionieren.
2. Der Kurfürst solle der Mutter und den Kindern besondere Vormünder
geben. Diese beiderseitigen Vormünder sollten dann das Eigentum der
Witwe und das der Waisen reinlich scheiden.
3. „Darnach müssen die Vormünder beiderseits davon reden, wie, wovon und
welcher Gestalt die Kinder sollen unterhalten werden. Da wird sich denn
das Gebeiß zwischen der Frau und den beiderseitigen Vormündern ergeben.
Denn der Kinder Vormünder werden sagen: es sei kein bessers, denn Hansen
den ältern Sohn thue man gen Hof in E.K.G. Kanzlei; so möchte es sich
mit der Zeit also schicken, daß er zu etwas käme, so ihm sonst fehlen
möchte. Denn wenn ihm E.K.G. ein Stipendium verordnet und es wollt mit
dem Studium nicht fort, so wird es schimpflich, es ihm zu kündigen.
Ferner werden sie sagen, daß mit den andern Knaben auch kein besser
wäre, denn daß man sie von einander thät und daß sie nit bei der Mutter
wären.“ Dazu könne ihnen der Kurfürst noch ein weiteres Stipendium
geben.
4. Das Töchterlein könne man bei der Mutter lassen, und von den 500 fl.
30 fl. Rente geben, und wenn es nicht reiche: 40 fl. Davon könnte es die
Mutter mit einem kleinen Meidlein, das ihm aufwartet, wohl erhalten und
es von dem Mansfeldischen Geld- oder Zinsanteil mit Kleidung versehen.
5. Auf diesem Weg würde der Frau ihre große und verthunliche Haushaltung
gebrochen werden und dem vorgebeugt, daß aus den Kindern „Junker und
Lappen“ werden.
6. „Würde die Frau unsern Vormündern dann sagen: „Wovon solle sie denn
erhalten werden?“, so könnten die Vormünder der Kinder erwidern: Sie
brauche mit ihrer Tochter nicht große Haushaltung, nicht viel Gesinde,
hätte die Wohnung umsonst, könne Kostgänger halten, die Anwesen zum Teil
vermieten, brauen, den Genuß vom Garten, Hufen und Zulsdorf haben und
Anteil an den Mansfeldschen Kapitalzinsen. Auch könne der Kurfürst ihr
und der Tochter jährlich 2 Wispel Korn geben und vielleicht etliche
Klafter Holz.
7. „Wenn sie (die Domina) vermerkte, daß E.K.G. den _Kindern_ bewilligen
wollte, Wachsdorf zu kaufen und dazu die 2000 fl. ausfolgen lassen, so
wird sie des Gutes bald vergessen und sich der Mühe und des Bauens nicht
wollen beladen, so sie nicht zum wenigsten die Hälfte daran
mitberechtigt wird.“ Es gebe auch jährlich kaum 100 fl. Reinertrag, und
habe dazu auch die Last eines halben Lehnspferdes. Darüber aber solle
der Hauptmann zu Wittenberg Asmus Spiegel befinden, ob das Gut mehr
eintrage als das Kapital.
Der Kurfürst war rücksichtsvoller als sein Kanzler. Er schien dessen
Abneigung zu merken und ordnete in einem Schreiben an Brück und
Melanchthon an, daß Vormünder für die Witwe und für die Waisen bestellt
würden, und verschrieb den Kindern noch 1000 fl.; über den Kauf von
Wachsdorf sollten die Vormünder befinden[599].
Zwar erbot sich Brück, „hinauf zu fahren (zur Doktorin) und die
Anzeigung mit zu thun; Philippus aber meinte, es wäre ohne Not, er wollt
es von unser beider wegen wohl ausrichten.“ Also ging Melanchthon am
Freitag früh mit dem kurfürstlichen Schreiben zu der Doktorin[600].
Sie bedankte sich bei ihm und dem Kurfürsten für die Begnadigungs-Zulage
zu gunsten ihrer Kinder und erklärte dann folgendes:
1. Sie wünsche für sich zu Vormündern den jeweiligen Stadthauptmann von
Wittenberg und ihren Bruder Hans von Bora; für die Kinder des Doktors
sel. Bruder Jakob, den jetzigen Bürgermeister Reuter von Wittenberg und
Melanchthon, Dr. G. Major lehnte sie ab; auch Kreuziger scheint sie
abgelehnt zu haben, welcher im vertrauten Briefwechsel mit Veit Dietrich
Käthe eine „Hausfackel“ genannt hatte. Sie erklärte sich aber mit der
Vormundschaft des Kurfürstl. Leibarztes Dr. Ratzeberger einverstanden,
der „seines Weibes halber selber der Freundschaft (= Verwandtschaft)
war.“[601]
2. Sie war einverstanden, daß die 1500 fl. vom Kurfürsten für ihre
_Söhne_ auf Wachsdorf angelegt würden. Der Kanzler hatte ihr also auch
darin Unrecht gethan, daß er meinte, die Domina wolle Wachsdorf nur oder
hauptsächlich für sich haben und bewirtschaften, statt für ihre Söhne.
Der Kanzler schlug nun dem Kurfürsten vor, Melanchthon „nicht mit der
Vormundschaft zu beladen, denn er ist fromm und wenig (gutherzig und
schwach), dienet nit dazu, da man der Frau wird sollen Oppositum
(Opposition) halten.“ Man solle die beiden Theologen Melanchthon und
Kreuzinger nur zu Mitvormündern in Bezug auf die Erziehung der Kinder
machen, daß die Söhne zu „Gottesfurcht, Lehre, Zucht und Tugend möchten
gezogen werden“.[602]
So wurde es dann auch vom Kurfürsten angenommen und die Vormünder
bestellt, für die Kinder auch Kreuziger in Stellvertretung für
Ratzeberger, welcher nur bei den wichtigsten Verhandlungen abkommen
könnte[603].
Auch das Testament Luthers wurde, „nachdem Uns Unsre Liebe Besondere
Katharina, des Ehrwürdigen und Hochgelehrten Unsers Lieben Andächtigen
Ehr Martin Luthers, der hl. Schrift Doctors seligen nachgelassene Witwe
ihres Herrn Testament und Verordnung vortragen und bitten lassen“ — zu
Judica vom Kurfürsten „gnädiglich bestätiget und konfirmiret, ob es
gleich an Zierlichkeiten und Solemnitäten, so die Rechte erfordern,
mangelhaft wäre.“[604]
Nun gab es noch lange mühsame Verhandlungen zwischen dem Kanzler und
Kurfürsten einerseits und zwischen den Vormündern und der Doctorin
anderseits wegen der Erwerbung des Gutes Wachsdorf und der Erziehung der
Kinder[605].
Der Kanzler riet energisch von dem Kauf des Gutes ab, aber noch
hartnäckiger „arbeitete“ Frau Katharina darauf, und erbot sich, ihren
Kindern zu gut sich mit dieser Sache zu „beladen“; denn sie verhoffte
daraus große Nutznießung zu ziehen und versprach auch „keine
sonderlichen Gebäude allda vorzunehmen“. Darum haben die Vormünder „es
auch nit härter bestreiten wollen und durch ihr Widerfechten das Ansehen
bei ihr haben, als wollten sie ihre Wohlfahrt hindern und des Herrn
(Luthers) Wohlthaten vergessen“. „Also hat es die tugendsame Frau
Doctorin und die Vormünder neben ihr angenommen.“[606] Das Gut kostete
aber 2200 fl. Weil das Mansfeldische Kapital erst in zwei Jahren flüssig
wurde, so gaben die Vormünder dem Kurfürsten zu bedenken, „daß um des
löblichen Herrn Doctors willen der Witfrauen auch etwas zu willfahren
ist, und daß sie wahrlich zwischen Thür und Angel stecken.“ Darum gab
der Kurfürst die 2000 fl. her, darunter auch die 500 fl. der Margarete,
welche aber bis zu ihrer Verehelichung als Hypothek auf Wachsdorf
gestellt und mit 30 fl. verzinst werden mußten. Von den fehlenden 200
fl. gab Melanchthon und ein Freund die Hälfte, um die andere ging er den
wohlhabenden Amsdorf an. Am Pfingstmontag (14. Juni 1546) zahlte der
Kanzler Brück die 2000 fl. an die Vormünder Ratzeberger, Reuter und
Jacob Luther aus, und Frau Käthe, die so „fleißig angehalten, daß
gemeldte Gabe in liegende Güter umgewandelt werde“, erbot sich, „daß sie
solche Güter den vier Kindern zu Gute treulich und fleißig warten
wollte“. Zur Verwaltung des Gutes hätte sie freilich gerne noch einen
Teil des Mansfeldschen Kapitals gehabt und begab sich dieserhalb zu dem
Grafen, und wie es scheint, mit teilweisem Erfolg[607].
In ähnlicher Weise ging es auch mit der Erziehung der Kinder. Der
Kanzler drang zwar darauf, daß Johann in die kurfürstl. Kanzlei käme und
die beiden andern, Paul und Martin, mit der Mutter Verwilligung weg zu
einem Magister in Wohnung, Kost und Unterricht, also zu fremden Leuten
gethan würden. Und so billigte es auch der Kurfürst[608].
Damit mußte auch die Witwe zufrieden sein und „ihr solches gefallen
lassen und sich mit den Vormündern darüber vergleichen.“ So berichtete
wenigstens Brück an den Kurfürsten. Nun ordnete der Kurfürst auf den
Bericht des Kanzlers an, daß die Vormünder den ältesten Sohn vor sich
forderten und an ihm vernähmen, ob er im Studio fortzufahren geneigt und
wenn er jetzo dermaßen geschickt, daß seines Studieren halber Hoffnungen
sei, so solle man es noch ein halb Jahr mit ihm versuchen; sollte er
aber dazu weder geschickt noch geneigt sein, so wolle der Kurfürst ihn
auf seine Kanzlei nehmen. Die zwei jungen Söhne aber sollten „von der
Mutter zu einem tauglichen Magister oder Präceptor gethan werden, bei
denen sie wesentlich sein und ihre um ein gleich (billiges) Geld Kost
haben oder irgendwo mit ihm zu Tisch gehen, bei denen sie auch eine
Scheu und Furcht haben und also in der Lehr und Zucht zum besten
aufgezogen werden und darinnen verharren.“ Mit dieser Entfernung der
Kinder aus dem Hause sollte nun auch zugleich die Haushaltung der Witwe
aufgelöst werden[609].
Daß diese Zumutungen bei Katharina einen großen Kampf kosteten, läßt
sich denken. Wenn sie auch wohl zuerst bei dem gemeinsamen Ansturm aller
Freunde und Gönner diesen Plänen nachgegeben hatte, jetzt, als sie zur
wirklichen Ausführung kommen sollten, wehrte sich die Mutter mit aller
Macht dagegen. Vier Wochen dauerte der Kampf und — Katharina blieb
siegreich[610].
Die Vormünder Kreuziger, Melanchthon und Reuter nahmen auf des
Kurfürsten Befehl zuerst den ältesten, Johann, vor. Sie stellten ihm
vor, daß S.K.Gn. geneigt wäre, ihn in seine Kanzlei zu nehmen. „Dieweil
er denn in einem solchen Alter wäre, daß er billig bedenken solle, was
er endlich vornehmen wolle: ob er bei dem Studio wollte bleiben oder
nicht, und die Vormünder ihn zur Kanzlei tüchtiger erachteten, so
wollten sie ihm gern dazu raten; zudem daß es an sich ein löblicher und
nützlicher Stand sei, darin er zu Gottes Lob und zu gemeiner Wohlfahrt
dienen und seiner lieben Mutter, Schwester und Brüdern tröstlich sein
könne; er sollte daher dankbar das kurfürstliche Anerbieten annehmen und
diesen Stand nicht ausschlagen.“
Darauf folgte eine lange Hin- und Widerrede und eine schriftliche
Antwort von Hans des Inhalts: „Ehrwürdige, liebe Herren! Des Durchl.
Kurf. Befehl meine Person anlangend habe ich in Untertänigkeit und
dankend angehört. Nun versteh ich wohl, daß der Stand in der Kanzlei ein
sehr ehrlicher (ehrenvoller) Dienst ist, ich weiß aber, daß mein lieber
Vater vor dieser Zeit nicht hat willigen wollen, daß ich außer der Schul
ziehen soll. So wollt ich gern länger studieren. Ich will mich auch
durch Gottes Gnade in allem Gehorsam und Unterthänigkeit gegen Gott, S.
Kurf. Gn. und meiner lieben Mutter allezeit halten. Und bitte, S. Kurf.
Gn. wollen mir gnädiglich zulassen, noch ein Jahr in artibus („in den
freien Künsten“) zu studiren, mich in lateinischer Schrift besser zu
üben. Und so ich alsdann zu einer Fakultät tüchtig, wollt ich lieber
procediren (fortfahren) im Studio; so mich aber S.K.Gn. alsdann
gnädiglich gebrauchen wollten, stelle ich dasselbe auch zu S.K.Gn. in
Unterthänigkeit. Johannes Lutherus.“
Weiterhin forderten die Vormünder den jetzigen Präzeptor der zwei jungen
Knaben, Ambros Rutfeld, vor und erkundigten sich nach den Knaben. Des
einen, Martin, Schrift sahen sie an und befanden ihn wohl studiert; Paul
war etliche Wochen krank gewesen, erwies sich zur Musik geschickt, der
Grammatik aber nicht so fähig.
Dann zeigten die Vormünder der Mutter Sr. Kurf. Gn. „gnädiges Gemüt an,
daß sie zum Studio treulich und fleißig angehalten und mit Lehr und
Wohnung bei einem Magister in der Stadt bestellet würden.“
Die Mutter gab folgende Antwort: „Sie zweifle nicht, S. Kurf. Gn. meine
dieses gnädiglich, und sie danke unterthänig. Aber sie bitte zu
bedenken, weil der jüngste oft schwach (krank) sei, daß er an andern
Oertern nicht besser sein könne, denn bei der Mutter. Zudem so seien
allhie die Magistri also beladen (übersetzt) in ihren eigenen Wohnungen,
daß die Kinder ohne Fährlichkeit ihrer Gesundheit nicht wohl bei ihnen
zu bestellen seien. Auch möchten sie unter dem fremden ungleichen jungen
Volk eher in böse Gesellschaft geraten, denn bei ihr, dieweil sie doch
aus dem Haus ohne ihre Erlaubnis nicht gehen dürften.“
Diese Gründe erkannten die Vormünder an; und weil nun die Söhne nicht
von der Mutter kommen, sondern weiter bei ihr bleiben sollten, so
erheischte auch der Kinder und der Witwe Notdurft nicht mehr, daß die
Haushaltung eingezogen und vergebliche Kosten abgeschnitten wurden. Die
Vormünder brachten darum auch den weiteren kurfürstlichen Auftrag gar
nicht zur Verhandlung, „daß das unnötige Gesinde hinweg gethan wurde und
von dem jährlichen Einkommen die Witwe und Kinder ihre Haushaltung
bequemlich haben, auch darüber nicht in Schulden gedeihen möchten.“ Die
Vormünder erklärten vielmehr dem Kurfürsten, die Knaben seien jetzund
mit einem gelehrten treuen Gesellen bestellet, sie wollten auch selber
ein Aufsehen auf Martini Studio haben, hätten auch bereits das Nötige
angeordnet. Und sie trugen darum auch um so lieber auf den Ankauf des
Gutes Wachsdorf an. Demgemäß entschied nun der Kurfürst mit Ratzebergers
Zustimmung: er wolle es bei dem Entschlusse Hansens bewenden lassen; sei
auch einverstanden, daß er und seine Brüder nun bei der Mutter blieben,
versehe sich aber nun, daß des Doktors sel. Söhne alle drei unter dem
Hauslehrer und der Vormünder Aufsicht zu Zucht, Tugend und Lehre mit
Fleiß angehalten würden, ihnen auch nicht viel versäumliches Spazierens
verstattet werde. „Denn Wir wissen, daß des Doktors Gemüt mit höchster
Begierde dahin gerichtet gewest, daß seine Söhne studieren sollten.“ Von
einer Einschränkung oder Auslösung der Haushaltung war nicht mehr die
Rede.
So hatte Frau Katharina schließlich doch ihr „Gemüt“ durchgesetzt: das
alte, liebgewordene, durch so viele große Erinnerungen geheiligte
Klosterhaus blieb ihr Besitz und ihr Wohnsitz, die Kinder durfte sie
alle um sich haben und Wachsdorf wurde den Söhnen zu teil als ein
rittermäßiges Mannlehen; und damit hatte sie die Genugthuung, daß ihre
Kinder wieder ein edelmännisches Erbgut besaßen, nachdem der adelige
Besitz ihrer eigenen Familie völlig zerstoben war.
Die Familie blieb also im Klosterhause beisammen. Hans besuchte die
Kollegien und die beiden Knaben lernten bei ihrem Präzeptor Rutfeld. Das
Töchterlein wurde von der Mutter erzogen.
In der ersten Trauerzeit hatte die Frau Doktorin unmöglich ihren großen
Haushalt und Kosttisch mit den vielen fremden Tischgenossen weiter
führen können. So waren manche ausgezogen. M. Besold z.B. bat
Melanchthon, ihn aufzunehmen. Frau Katharina kam auch wohl wegen der
ungewissen Zukunft ihrer Lage nicht so bald dazu, den Kosttisch wieder
im alten Umfang anzufangen.
Der lahme alte Wolf, der Famulus des Doctors, war auch noch da. Die
Vormünder mußten hören, ob er noch länger bei der Frau bleiben, auch ob
sie ihn behalten wollte oder nicht. Wahrscheinlich ist er, der so sehr
mit dem Klosterhause verwachsen war, doch geblieben, obwohl er einmal
auf eine frühere gleiche Anfrage Luthers, ob er bei seiner Frau bleiben
wolle, ausweichend geantwortet hatte, wenn Luther sterbe, möchte er am
liebsten auch selber gleich begraben werden, und Frau Katharina wird ihn
auch behalten haben; abgesehen von den 40 Gulden Pension, die sie, wie
Kanzler Bruck meinte, „mit einbrocken“ konnte, war er doch zu sehr
eingeweiht in alle Verhältnisse des Hauses, und Frau Käthe behielt ihn,
wenn er auch nicht nur lahm, sondern nach Luthers Zeugnis auch
nachlässig, bequem und gedankenlos war und am liebsten am Vogelherd saß.
Das übrige Gesinde wird wohl beschränkt worden sein, wie der Kanzler und
der Kurfürst verschiedentlich betont hatten. Denn auch die
Gastfreundschaft war in dem Klosterhause nicht mehr in dem alten Umfang
nötig: die Besuche, Feste, Tischgesellschaften der zahlreichen Freunde
und Bekannten, der flüchtigen und Bittsteller, der Gesandtschaften und
Studierenden ließen nach oder hörten ganz auf. Aber freilich neue Mühe
und Arbeit erwuchs der Doktorin in dem neuen Landgut, zumal da jetzt die
Heu- und Fruchternte bevorstand. Doch solche Arbeit war der
thatkräftigen Domina eine Lust und Freude. Neben der Landwirtschaft
betrieb Frau Käthe jetzt ihre „Tischburse“ weiter. Es starb ihr aber
leider gar bald am 30. Mai ein junger Tischgeselle Weidhofer aus
Oesterreich hinweg[611].
Die eben Witwe gewordene hatte auch selber zu sorgen für eine andere
Waise, ihren Neffen Florian. Die Mutter desselben hatte sie angegangen,
dem jungen Studenten namentlich mit Büchern nachzuhelfen; sie meinte
wohl — irrigerweise —, das könnte aus der Bibliothek Luthers geschehen
oder durch Bücher von einem abgehenden oder verdorbenen andern
Tischgenossen, wie das ja vorkam. Frau Käthe schreibt da ihrer
Schwägerin:
„Was Euern Sohn, meinen lieben Ohmen antrifft, will ich gerne thun, so
viel ich kann, wenn es allein sollt an ihm angelegt sein. Wie ich mich
denn gänzlich versehe, er werde dem Studieren mit allem Fleiß folgen und
seine köstliche, edle Jugend nicht unnützlich und vergeblich zubringen.
Wenn er aber in seinem Studieren ein wenig besser zunehmen und nun
andere und mehr Bücher bedarf, sonderlich so er die Rechte studieren
sollte, könnt Ihr, liebe Schwester, selbst gedenken, daß ich ihm solche
Bücher, die er dazu bedarf, nicht werde geben können. Und (er) wird ein
wenig einen größern Nachdruck müssen haben, damit er sich das Ding
alles, was dazu gehört, schicken kann. Wär' derhalben sehr vonnöten,
daß, wie Ihr mir schreibet, Euren Sohn, meinem lieben Ohmen, ein
jährlich Geld zum Stipendio gegeben würde. Also könnte er desto besser
beim Studieren bleiben und seinem Ding leichtlicher nachkommen. — Von
dem allem aber, das ich bei ihm thun kann, will ich Euch bei (durch)
meinem Bruder Hans von Bora, alsbald er hieher zu mir kommen wird,
weiterm Bericht und Bescheid geben.“[612]
Dies Stipendium erhielt auch Florian mit Hilfe Katharinas[613].
Zu Ostern kam also Bruder Hans von Krimmitschau, wo ihm vom Kurfürsten
die Karlhause als Rittergut um mäßigen Kaufpreis überlassen worden war,
zu Besuch bei der verwitweten Schwester. Freilich helfen konnte Hans von
Bora auch nicht eigentlich, am wenigsten mit handgreiflicher
Unterstützung; denn er hatte selbst mit Sorgen der Nahrung und des
Lebens zu kämpfen.
Dagegen wandten sich die Freunde der Lutherschen Familie, besonders
Bugenhagen, der Reformator des Nordens, wiederholt an den alten Gönner
D. Luthers, den König Christian III. von Dänemark. Nachdem zu Pfingsten
auf Jonas' allgemeines Schreiben noch keine Antwort eingetroffen war,
schrieb der Dr. Pommer am 5. Juni bestimmt und deutlich: „Der Herr
Philippus und ich bitten, E.M. wolle unsern Sold (100 Thlr.) und 50
Thaler, die noch gehören in diesem Jahr unserm lieben Vater Doctori
Martino (welchen Christus herrlich hat aus diesem Jammerthal zu sich
genommen vor einem Vierteljahr) geben diesem Herrn Christophero, Ritter,
an uns zu bringen. Die fünfzig Thaler wollen wir Doctor Martini Weib und
Kindern verantworten.“[614]
Bald darauf kam die königliche Antwort auf D. Jonas' Brief: „Wir wollen
auch Uns des seligen und teuern Mann Gottes nachgelassene Witwe und
Kinder gnädigst befohlen sein lassen.“ Aber der fällige Sold kam nicht,
so daß Bugenhagen im Herbst (am 15. Nov.) nochmals eine deutliche
Mahnung an den König abgehen ließ: „Ich habe Ew. Königl. Majestät
fleißig geschrieben um Pfingsten bei Ehr Christoffer, Ritter aus
Schweden, von unserm Solde, welchen Ehr Christoffer wollt uns hieher
bringen, auch gebeten für D. Martini nachgelassene Witwe daß sie diesmal
noch die fünfzig Thaler möchte kriegen aus Gnaden E.K.M. Aber Ehr
Christoffer ist nicht wieder kommen, hat mir auch gar nicht
geschrieben.“[615]
So harrte Frau Katharina vergeblich auf diese Beisteuer und sie hätte
sie doch so nötig gehabt. Denn mittlerweile war aufs neue großes Unheil
über Wittenberg und das Klosterhaus hereingebrochen.