consolidirt hätten -- alle übrigen Bühnen in Berlin geschlossen, auch
die italiänische Oper und das französische Schauspiel verbannt werden.
Man muß Theater und Publicum erst im Geist und Sinne für ein wahrhaft
nationales Theater erstarken lassen, bis man beide verlockender und
zerstreuender Rivalität preisgeben darf.
* * * * *
Soll nun aber das künstlerische Gedeihen der naturgemäß organisirten
großen Nationalbühnen gesichert sein, so dürfen ihnen die vorbereitenden
=Theaterschulen= nicht länger fehlen. Sie sind endlich zu einer
gebieterischen Nothwendigkeit geworden, wenn die Schauspielkunst nicht
überhaupt binnen Kurzem als ein gauklerhaftes Virtuosenthum alle Achtung
des deutschen Volkes verscherzen soll.
Was ich über die Nothwendigkeit der Schulen, wie über ihre praktische
Einrichtung zu sagen weiß, habe ich bereits 1840 in einer kleinen
Schrift: =Ueber Theaterschule= gegen das Publicum ausgesprochen,[14] ich
kann also hier die Wiederholung sparen. In den acht Jahren, welche
seitdem verflossen, haben alle Uebel der künstlerischen Zuchtlosigkeit
dergestalt zugenommen, daß selbst die Gegner der Schulen -- die jede
methodische Vorbildung verwarfen und die Behauptung verfochten: die
Schauspieler müßten wild, wie die Pilze aufwachsen -- von ihrer Ansicht
bekehrt worden sind. Sie geben jetzt zu, daß dieser Mangel an Unterricht
in den künstlerischen Elementen, die jungen Talente unserer Tage
massenhaft zu Grunde gehen läßt und alle Natur, alle Vernunft und allen
Geschmack von der Bühne zu verbannen droht.
[14] Sie ist im IV. Bande meiner dramatischen und dramaturgischen
Schriften wieder abgedruckt.
Der Zeitpunkt die Theaterschulen einzurichten, ist folgerichtig der
einer Reorganisation der Directionen. Bei unkünstlerischer Leitung der
Bühnen konnten die Schulen allerdings nur halbe Frucht bringen, viele
ihrer Vortheile würden wieder verloren gegangen sein; der künstlerischen
Direction dagegen werden sie eine organische Vervollständigung ihres
Lebens und Wirkens sein.
Der Schuleinrichtung, welche ich in der angezogenen Schrift angegeben,
habe ich nur noch die dringende Empfehlung des engsten Anschlusses an
die übrigen Kunstschulen hinzuzufügen. Jeder Staat bilde =eine
allgemeine umfassende Kunstakademie=, entsprechend der Universität, die
das Gesammtstudium aller Wissenschaften umfaßt.
Wenn der Staat alle Künste auf eine höhere Bildung des Volkes lenken
will, so muß er ihre Uebereinstimmung dazu schon in den Kunstschulen
vorbereiten. Die Künste und die Künstler müssen mit einander verständigt
werden. Indem man die Theaterschule mit den bereits bestehenden
Anstalten für Musik und für bildende Künste vereinigt, wird man eine
größere allgemeine künstlerische Bildung des heranwachsenden
Geschlechtes erreichen, die jetzt nur zu oft vermißt wird, weil Jeder in
seinen Fachstudien eingeengt bleibt.
Auch die Kosten der Schulen würden geringer werden, indem viele
Gegenstände gemeinschaftliche Studien zulassen. Wie sehr Musik- und
Theaterschule in einander greifen, hat man längst erkannt -- das Pariser
Conservatorium vereinigt darum beide -- aber wie sehr dies auch mit den
bildenden Künsten der Fall ist, hat man sich bisher verhehlt. Nicht
allein daß Hülfswissenschaften, wie Geschichte und Mythologie, allen
Kunstjüngern übereinstimmend zu lehren sind,[15] daß dem Theatereleven
Bildung des Auges für Schönheit und Charakteristik der Form im
Zeichnenunterricht, daß den Zöglingen der bildenden Künste dagegen zu
Förderung einer harmonischen Bildung Theilnahme an manchem Unterricht
der Theaterschule, dem Gesange, der Redekunst,[16] der höhern Gymnastik
u. s. w. wünschenswerth sein wird, sondern es würden auch die
beiderseitigen Fachstudien sich fördernd berühren können. Die Uebungen
der Geberdensprache von den Theatereleven z. B. könnten den Schülern der
bildenden Kunst einen Reichthum lebendiger Motive zu raschen Skizzen
liefern, an denen das Urtheil über die beiderseitige Leistung sich
schärfen würde. So könnte die gegenseitige Anregung fortwachsend sich
bis auf die wirkliche theatralische Thätigkeit ausdehnen und in der
Dramatik eine wahrhafte Verschwisterung aller Künste erzeugen.
[15] Ueber das Wie? habe ich mich in der angezogenen Schrift
erklärt.
[16] Der Unterricht hierin wird, bei unserer parlamentarischen
Entwicklung, bald zu einer Bedingung guter Erziehung werden.
Noch eine Wohlthat würde aus solch einer Universität der Künste
erwachsen, indem sie die Mißgriffe der jungen Talente über ihren Beruf
zu berichtigen vermöchte, wie dies auf den Universitäten der
Wissenschaften der Fall ist, wo mancher Jüngling zu seinem Heile -- wie
man es nennt -- umsattelt. Abgesehen von denen, deren Talentlosigkeit in
der Schule zur Erkenntniß kommt und die somit bei Zeiten von einer
falschen Lebenstendenz geheilt werden können, giebt es Viele, die sich
in unbestimmtem Triebe zur Kunst auf einen falschen Zweig derselben
werfen. Wie man auf den jetzigen Kunstakademien wohl junge Bildhauer zu
Malern umschlagen sieht und umgekehrt, so würde eine allgemeine
Kunstschule manchen Theatereleven belehren, daß er zum Maler oder
Bildhauer, manchen jungen Maler, daß er zum Schauspieler geboren sei. In
den Abtheilungen für Musik und Theater würden diese gegenseitigen
Berichtigungen ebensowenig ausbleiben und jeder wahrhaft zur Kunst
berufene junge Mensch würde, in noch bildungsfähiger Zeit, an den Platz
gestellt werden wohin er gehört, wo er der Kunst wahrhaft nützen und
über seine Zukunft außer Sorge sein könnte.
Denn Wien und Berlin würden, auf ihren vielen Theatern, fast den ganzen
Nachwuchs aus ihren Schulen anzustellen im Stande sein, hier also würden
die darauf verwendeten Kosten augenscheinlichen Vortheil bringen. Diese
Kosten aber würden, wenn die Landesvertreter nicht geneigt wären
besondere Bewilligungen dazu zu machen, zur Noth von dem bedeutenden
Zuschusse, den die Bühnen bereits genießen, abzuzweigen sein!
Die drei Theater in =Berlin= z. B. kosten dem Hofe jährlich an 200,000
Thlr. Was wäre es für drei künstlerische Directionen -- die unfehlbar
große Ersparungen und größere Einnahmen als bisher herbeiführen werden
-- von dieser Summe gemeinschaftlich 6-8000 Thlr. an die allgemeine
Kunstakademie abzutreten? Und diese würden zureichen -- wenn man alle
vereinzelte Musikinstitute des Staates und was sonst an
Deklamationslehrern, Ballettschulen u. s. w. verausgabt wird,
zusammenzöge und zu =einer= großen Schule vereinfachte -- dem
ausgedehntesten Plane zu genügen. Im Akademiegebäude, seinem ganzen
Umfange nach, würden -- wenn man Ställe und Caserne daraus entfernte --
alle Künste unter =einem= Dache eine Pflanzstätte finden, wie sie Europa
noch nicht kennt und wie sie doch, ohne unverhältnißmäßige Opfer, durch
guten und energischen Willen sehr wohl herzustellen wäre.
Selbst der Anstalten von so großem Umfange bedürfte es nicht, um auch
mit kleineren Mitteln in kleinerem Kreise höchst Wohlthätiges zu
leisten. =Das musikalische Conservatorium Sachsens= z. B., auch das von
=Prag=, wären durch veränderte Organisation und Hinzufügung einiger
Disciplinen, leicht zu Musik- und Theaterschulen umzugestalten und im
Anschluß an die vorhandenen Akademien zu wahrhaft praktischer
Nutzbarkeit des Staates auszubringen.
Und wo auch solche Anlehnungspunkte nicht vorhanden sind, sollte doch,
wenigstens an jeder stehenden Bühne, ein erfahrener Künstler dazu
angestellt sein: den Anfängern die nothdürftigsten Anweisungen zu
geben, damit die jungen Talente ihre besten Jahre nicht ganz in
irrthümlichen und verkehrten Versuchen -- die das Theater selbst immer
mitbüßen muß -- verlören. Der praktische Nutzen davon ist so
einleuchtend, und doch ist im ganzen großen Deutschland nirgend eine
solche Einrichtung getroffen. =Unter den tausend Professoren der
verschiedenen Künste giebt es noch keinen einzigen der Schauspielkunst.=
Künstlerische Directionen und Theaterschulen werden auch diese
Verhältnisse verändern oder sie durch die richtigen Maßregeln
ausgleichen.
* * * * *
Ist mit der hier besprochenen, durchgreifenden Erneuerung des ganzen
Kunstlebens für eine mögliche Vollkommenheit dessen, was die großen,
tonangebenden Theater leisten, gesorgt, so wird der wohlthätige Einfluß
davon auf die Bühnen zweiten Ranges, auf die =Stadttheater=, nicht
ausbleiben. Damit aber darf die Landesregierung sich nicht beruhigen,
ihre Oberleitung muß sich grundsätzlich bis auf die letzte Wanderbühne
geltend machen.
Die Directionen der Stadttheater sind -- man darf sich darüber nicht
täuschen -- nichts anderes, als industrielle Unternehmungen. Die
Magistrate oder die Regierungspolizei, denen bis jetzt die dramatische
Kunst in den Provinzen unterworfen ist, setzen daher auch ihre höchste
Forderung an den Director, bei Uebergabe des Theaters, in seine
Zahlungsfähigkeit.
In welchem =Geiste= er es führen werde, davon ist niemals die Frage.
Gute Einnahmen gelten für den Beweis, daß er das Publikum zu unterhalten
verstehe, und wenn dies auch in der geschmackverderblichsten Weise
geschieht, so hat die Behörde ihn deshalb nicht anzufechten.
Dieser Zustand verändert sich schon durchaus, sobald die Oberaufsicht
von der Landespolizei auf das Cultusministerium übergeht, dem der
=Geist= der Institute als das Wesentliche, ihr =materieller Bestand= nur
als dessen Grundlage gilt. Das Ministerium würde vor Allem darüber
wachen müssen, =daß die Directoren der Stadttheater künstlerisch
befähigte und gesinnungstüchtige Männer seien und daß sie die
Verpflichtung übernähmen: ein der Musterbühne des Landes analoges
Verfahren einzuhalten=. Dies müßte der Hauptpunkt der Pachtverträge oder
Concessionsertheilungen sein. Nach Ort und Verhältnissen würde sich das
Maß für die Erfüllung dieser Bedingung bestimmen lassen, wobei die
Directionen der Residenztheater die sachverständige Regulirung
übernehmen könnten. Das Wichtigste dabei müßte die Aufstellung eines
=Stammrepertoirs= sein, das jeder Director -- nach Maßgabe seiner Kräfte
und seines Publikums -- in jährlicher Wiederkehr festzuhalten hätte.
Denn womit ein Theater sich beschäftigt, das bestimmt seine
Beschaffenheit. Ist ein Director gezwungen, alljährlich gewisse
treffliche Stücke aufzuführen, so wird er, um seines eignen Vortheils
willen, sie möglichst gut zu geben suchen und an dem Umgang mit dem
Trefflichen wird das Institut sich erheben.
Die Regierung müßte ferner dahin wirken, das =Repräsentativsystem der
Direction= auch bei diesen Theatern einzuführen. Hier, wo die Einnahmen
zur Lebensfrage für alle Mitglieder werden, wird die Organisation bald
zu einem vollständigen =Societätsverhältnisse= führen, das, wenn es
gehörig geregelt und beaufsichtigt wird, die trefflichste Schule für den
schauspielerischen Gemeingeist abgeben und der Ausbeutung der Kunst und
der Künstler durch das Unternehmerwesen ein Ziel setzen muß.
Freilich hätte die Regierung auch dahin zu wirken, daß die Städte den
verkehrten Grundsatz aufgäben: vom Theater Nutzen ziehen zu wollen, daß
die Stadttheater von einer Menge von Lasten und Abgaben und dadurch von
steten Sorgen befreit würden, welche die Befolgung reinerer Grundsätze
unmöglich machen.
Zunächst müßte dies mit dem Miethzins der Fall sein, der für die
Benutzung der Schauspielhäuser gezahlt wird. Jede bedeutende Stadt muß
unter ihren öffentlichen Gebäuden auch ein Theater besitzen, und
=ebensowenig als für Benutzung der Kirchen, Schulhäuser, Bibliotheken,
Museen u. s. w. ein Miethzins eingezogen wird, sollte er für das Theater
gefordert werden=.
Es sollte ein Ehrenpunkt für unsere Städte sein -- wie dies in
Frankreich der Fall ist -- ihre Schauspielhäuser der Kunst ohne
Eigennutz zu eröffnen, dann würden sie auch höhere Ansprüche an das, was
drinnen geleistet werden soll, machen können.
Auf die Directionen solcher Theater, welche aus Staatsmitteln
Unterstützungen erhalten -- wie dies in mehreren Provinzialhauptstädten
Preußens der Fall ist -- würde die Regierung einen dictatorischen
Einfluß üben können, auf die andern würde dieser zunächst ein
vermittelnder, aber darum nicht weniger wichtiger sein.
Entschiedener und gewaltsamer müßte dagegen der Eingriff in das Wesen
der =Wanderbühnen=, der großen und kleinen ausfallen; hier ist einem
Unfuge zu steuern, der nicht allein auf dem Gebiete der Volksbildung,
sondern auch der bürgerlichen Sitte und Ordnung wahre Verwüstungen
anrichtet.
Aeußerst wenige der sogenannten =reisenden Gesellschaften= bewähren
durch dauernden Bestand ihre Achtbarkeit. Die bei Weitem größere Zahl
der Comödiantenbanden, welche schaarenweis Deutschland durchschwärmen,
in mittleren und kleinen Städten, Flecken und Dörfern sich einander auf
die Fersen treten und die Schaulust der Einwohner -- auf eine, zu deren
übriger Lage, unverhältnißmäßige und meistentheils unwürdige Weise --
ausbeuten, schleppen sich von einem Bankerott zum andern. Sie entstehen
aus zusammengerafften Leuten, halten sich einige Monate, oft nur einige
Wochen, bezeichnen ihre Wanderspur mit der liederlichsten Wirthschaft,
hinterlassenen Schulden, verführter Jugend u. s. w. und zerstreuen sich
dann über das Land hin, eine Schaar vagabundirender Bettler. Meistens
sind es bethörte Menschen, die im äußersten Elende die unergiebigen
Sommermonate durchkämpfen, um mit dem Herbste den Kreislauf ihrer
verzweifelten Existenz von Neuem zu beginnen. Zu keiner regelmäßigen
Thätigkeit mehr brauchbar, gerathen diese Abenteurer des lustigen Elends
endlich bis zur untersten Stufe der physischen und moralischen
Versunkenheit.
Und diese Zustände werden von den Landesbehörden recht eigentlich
herbeigeführt und gehegt. Das Uebermaß der Concessionen, die
leichtsinnige Unbedenklichkeit, mit welcher sie ertheilt werden,
erschaffen dem Staate eine ganze Klasse von bedauernswerthen und
unheilbringenden Landstreichern.
Man hat zur Entschuldigung dieses laxen Regierungsverfahrens angeführt:
auch der Kleinbürger und Bauer bedürfe der Erregung seiner Phantasie,
die ihn der drückenden Alltäglichkeit enthöbe und dadurch erfrische, das
Schauspiel sei dazu das geeigneteste und unschuldigste Mittel, wer ihm
also dies verschaffe, dürfe in seiner Gewerbthätigkeit nicht gehindert
werden.
Abgesehen davon aber, daß ein Erwerb, der notorisch trügerisch ist, an
welchen entschieden polizeiwidrige Folgen geknüpft sind, nicht
unbedingten Schutz verdient, ist die Gleichgültigkeit gegen den
geistigen Einfluß dieser bettelhaften Schauspiele auf Bürger und Bauer
gewiß nicht zu rechtfertigen. Es =darf= dem Staate nicht gleichgültig
sein, wenn dem Volke das menschliche Leben in Zerrbildern und in
unsinniger Verkehrtheit dargestellt wird. =Gerade den unteren Schichten
des Volkes, auf welche der sinnliche Eindruck ungemäßigt durch
Ueberlegung und Urtheil wirkt, muß im Schauspiele ein möglichst reiner
und lehrreicher Spiegel des Lebens geboten werden.=
Ist es doch in unsern Tagen zur Anerkennung gekommen: das Volk habe ein
Recht, vom Staate Bildung zu verlangen. Soll sie ihm nun lediglich auf
dem Wege des Buchstabens und des Erlernens angeboten, soll sie ihm nicht
auch durch lebendige Kunsteindrücke in's Gemüth geprägt werden? Und wenn
dies nicht überall in =rechter= Weise geschehen kann, hat der Staat
nicht die Verpflichtung: das Volk wenigstens vor =falschen= Eindrücken
zu bewahren?
Zudem wäre es eine sträfliche Inconsequenz, wenn die Regierung länger
zugeben wollte, daß in den Provinzen und auf dem Lande gerade das
Gegentheil von dem geschieht, was sie mit so bedeutenden Geldopfern in
den Hauptstädten zu bewirken sucht.
Darum muß also die Generaldirection des Cultusministeriums ihre Hand
über das ganze Land hinstrecken, der Polizei die Beurtheilung und
Entscheidung der Bühnenangelegenheiten abnehmen, sie höchstens zur
Vollstreckerin ihrer Beschlüsse machen.
=Alle Comödiantentruppen, welche die Würde der Menschendarstellung
geradehin verletzen, müssen ohne Weiteres abgeschafft werden.= Alle
Concessionen sind nach ihrem Ablauf einzuziehen, nur dem
Cultusministeriums stehe es zu: sie nach einem neuen Modus zu erneuern.
Nun grenze man bestimmte =Wanderbezirke= ab, welche vielleicht eine
Provinzialhauptstadt und einige nahe gelegene, oder eine genügende
Anzahl von mittleren und kleinen Städten umfassen, und übergebe ein
jedes dieser Gebiete einem erprobten Director, daß er nach Uebereinkunft
mit den betreffenden Städten sie nach einer jährlichen Reihefolge mit
seiner Truppe besuche.
Man richte diese Bezirke nicht zu eng, nicht nach einer knappen, sondern
nach einer reichlichen Veranschlagung des Theaterpublikums ein, damit
diese Gesellschaften anständig bestehen, damit das kostspielige Reisen
und an verschiedenen Orten Wohnen in unanstößiger Weise geschehen könne.
Man schütze diese Truppen gegen jede Concurrenz -- welche jederzeit die
Theater nur gegenseitig verschlechtert, niemals verbessert hat -- man
organisire sie nach dem Muster der Residenztheater, mit angemessenem
=Stammrepertoir=[17] und grundsätzlichen Verpflichtungen, mit
=Repräsentativverfassung=, die ganz natürlich auch hier zu
=Societätsverhältnissen=, mit selbstgewählten Führern, ausschlagen wird,
dann werden diese ambulanten Theater so in Flor kommen, daß manche
Stadt, die jetzt einen Ehrgeiz darein setzt, ein stabiles Theater
kümmerlich zu erhalten, es vorziehen wird, in solch einen Wanderbezirk
zu treten und lieber vier oder sechs Monate =gutes= Theater, als das
ganze Jahr über =schlechtes= zu haben. Denn diese reisenden
Gesellschaften werden den großen Vortheil genießen, nur einen kleinen
Kreis von Vorstellungen zu brauchen, um das Publikum jeder Stadt eine
Zeit lang in regem Antheil zu erhalten. Diese Vorstellungen können daher
sehr sorgfältig studirt sein und in jeder Stadt neu gespielt, vor immer
neuen Zuschauern, immer vollkommener werden. Die Truppen werden auch,
wenn bei ihrer Abwesenheit kein anderes Schauspiel stattfinden darf, das
Publikum immer wieder voll frischer Theaterlust und begierigem Antheil
finden.
[17] Wie man den besseren dieser Truppen gewisse Vorstellungen zu
=ge=bieten hätte, so müßte man den untergeordneten andere
=ver=bieten, damit sie nicht, was über ihre Kräfte geht,
herabwürdigen.
Man schelte diese durchgreifende und beschränkende Einrichtung -- welche
allerdings so viele Interessen berührt, daß sie, sowie die gesammte
Theaterorganisation, durch ein eignes Gesetz von den Landesvertretern
adoptirt werden müßte -- nicht eine Beeinträchtigung der Freiheit des
Theaterpublikums und der Erwerbthätigkeit. =Man darf das Theater nicht
länger als eine bloße Vergnügungs- und Industrieanstalt betrachten.=
Soll es aber eine höhere Culturbedeutung gewinnen, so müssen die Grenzen
seiner Wirksamkeit, ebenso wie die der Kirche und Schule, vom Staate
festgestellt werden.
Die Zahl der reisenden Gesellschaften wird über die Hälfte vermindert
werden, das ist ein Glück für die bürgerliche Gesellschaft und für die
Kunst, denn um so eher wird der Schauspielerstand nur aus wirklich
Berufenen bestehen. Den Bewohnern der Dörfer und kleinen Städte wird es
besser sein, wenn sie nicht mehr von Wandertruppen heimgesucht werden,
dagegen ein wohlgeordnetes Theater in den Städten finden, sobald sie
diese zu Jahrmärkten oder festlichen Zeiten besuchen. Die Mittelstädte
werden nur eine bestimmte Theatersaison haben, aber sie wird ihnen auch
etwas bieten, das des Antheils werth ist.
Man braucht nicht zu besorgen, daß die Bezirksgesellschaften, auf die
Ausschließlichkeit des Privilegiums pochend, sich vernachlässigen und
das Theaterbedürfniß ihres Publikums mit Bequemlichkeit ausbeuten
werden; dagegen bürgt die allgemeine Betheiligung der Mitglieder an Ehre
und Vortheil der Gesellschaft und die Abhängigkeit von der
Landesregierung, die, auf eine begründete Beschwerde des Bezirks, der
Gesellschaft das Privilegium nehmen, oder sie in einen andern Bezirk
versetzen kann.
Diese letzte Maßregel eines Wechsels der Gesellschaften könnte übrigens
auch unter anderen Umständen anwendbar sein.
* * * * *
Der Vortheil, der hierin aus der Centralisation der Oberleitung
sämmtlicher Landesbühnen entspringt, wird sich noch in einer Menge von
anderen Dingen darthun. In großen Staaten wird die Ausübung des
Ministerialeinflusses allerdings einer weitläuftigeren Gliederung
bedürfen, in den kleineren dagegen in ungemein abgerundetem
Zusammenhange wirken.
So werden z. B. die allgemeinen und einzelnen Einrichtungen,
Bearbeitungen von Stücken, Uebersetzungen, zur dramatischen Handlung
gehörige Musiken, verbesserte Operntexte, Scenirungen u. s. w., wenn sie
sich in der Residenz als zweckmäßig erwiesen haben, sich ohne erhebliche
Kosten den übrigen Landesbühnen mittheilen lassen; mithin werden die
besten Talente, welche die Mustertheater versammeln, für die Hebung des
gesammten Theaterwesens im ganzen Lande arbeiten. Junge Leute, die sich
bei den untergeordneten Theatern auszeichnen, werden in der
Unparteilichkeit der, allen Theatern gemeinsamen Oberbehörde den Weg zu
den besseren Bühnen unversperrter finden, während, bei dem verbesserten
Zustande der Provinztheater, man künftig ohne Sorge vor Verbildung,
junge Leute, Eleven der Theaterschule, auf Lehr- und Uebungsjahre
dorthin geben kann.
So manches Mitglied der ersten Theater, das unter den jetzigen
Verhältnissen bei voller, kräftiger Gesundheit pensionirt wird, -- weil
es etwa die Stimme verloren hat, oder dem jugendlichen Fache entwachsen,
für ein älteres gerade kein Talent zeigt -- würde als Director eines
Provinzial-Theaterbezirkes dem Staate noch gute Dienste leisten können.
Oder der Halbinvalide eignete sich für eine Professur an der
Theaterschule; eine Wirksamkeit, welche einem abgetretenen Director auch
wohl anstehen würde. Oder wenn der für die Bühne Untauglichgewordene von
untergeordneten Fähigkeiten ist, könnte er sich auf irgend einem
Beamtenposten der Bühne noch nützlich machen. Immer vermöchte so die
Ministerialdirection, durch ihre umfangreiche Verfügung, dem Staate die
ungebührlich langen Pensionsleistungen und den alternden Künstlern die
Schmach eines bezahlten Müßigganges zu ersparen, in einem Alter, wo sie
noch arbeiten können.[18]
[18] Uebereinstimmende und angemessene Anstalten zur Pensionirung
der Schauspieler zu treffen, würde erst möglich sein, wenn die
Reorganisation des ganzen Theaterwesens festen Fuß gefaßt hätte.
Auch diese, so überaus wichtige Angelegenheit müßte nach einem
umfassenden Plane geordnet werden, auf alle Bühnen des Landes,
nach den erweiterten Grundsätzen des preußischen
Staatspensionsfonds sich erstrecken, vielleicht, nach Eckhof's
altem Entwurfe, ganz Deutschland umfassen. Für's Erste wird man an
den bestehenden Einrichtungen festhalten müssen, mit denjenigen
Modificationen, welche an den Residenztheatern die Verwandlung der
Theatermitglieder aus Hofdienern in Staatsdiener nothwendig macht.
Genügen werden die hier angegebenen Momente, um den Blick auf den
außerordentlichen Gewinn zu lenken, den das Theater in seinen =Mitteln=,
durch deren gesammelte Verwendung machen wird. Genügen wird die ganze
bisherige Darstellung, um den unermeßlichen Gewinn darzuthun, den der
=Geist= und die =Würde= der deutschen Bühne von der vorgeschlagenen
Reform ziehen und dem Volke mittheilen muß.
Die Schwierigkeiten der Reorganisation sind nicht so groß, als die
Umständlichkeit dieser Besprechung vielleicht erscheinen läßt, denn die
Einrichtungen beruhen auf der Natur der Sache, gestalten und regeln sich
darum aus sich selbst.