Freilich müßten -- wenigstens bis diese drei Theater sich ganz

consolidirt hätten -- alle übrigen Bühnen in Berlin geschlossen, auch

die italiänische Oper und das französische Schauspiel verbannt werden.

Man muß Theater und Publicum erst im Geist und Sinne für ein wahrhaft

nationales Theater erstarken lassen, bis man beide verlockender und

zerstreuender Rivalität preisgeben darf.

* * * * *

Soll nun aber das künstlerische Gedeihen der naturgemäß organisirten

großen Nationalbühnen gesichert sein, so dürfen ihnen die vorbereitenden

=Theaterschulen= nicht länger fehlen. Sie sind endlich zu einer

gebieterischen Nothwendigkeit geworden, wenn die Schauspielkunst nicht

überhaupt binnen Kurzem als ein gauklerhaftes Virtuosenthum alle Achtung

des deutschen Volkes verscherzen soll.

Was ich über die Nothwendigkeit der Schulen, wie über ihre praktische

Einrichtung zu sagen weiß, habe ich bereits 1840 in einer kleinen

Schrift: =Ueber Theaterschule= gegen das Publicum ausgesprochen,[14] ich

kann also hier die Wiederholung sparen. In den acht Jahren, welche

seitdem verflossen, haben alle Uebel der künstlerischen Zuchtlosigkeit

dergestalt zugenommen, daß selbst die Gegner der Schulen -- die jede

methodische Vorbildung verwarfen und die Behauptung verfochten: die

Schauspieler müßten wild, wie die Pilze aufwachsen -- von ihrer Ansicht

bekehrt worden sind. Sie geben jetzt zu, daß dieser Mangel an Unterricht

in den künstlerischen Elementen, die jungen Talente unserer Tage

massenhaft zu Grunde gehen läßt und alle Natur, alle Vernunft und allen

Geschmack von der Bühne zu verbannen droht.

[14] Sie ist im IV. Bande meiner dramatischen und dramaturgischen

Schriften wieder abgedruckt.

Der Zeitpunkt die Theaterschulen einzurichten, ist folgerichtig der

einer Reorganisation der Directionen. Bei unkünstlerischer Leitung der

Bühnen konnten die Schulen allerdings nur halbe Frucht bringen, viele

ihrer Vortheile würden wieder verloren gegangen sein; der künstlerischen

Direction dagegen werden sie eine organische Vervollständigung ihres

Lebens und Wirkens sein.

Der Schuleinrichtung, welche ich in der angezogenen Schrift angegeben,

habe ich nur noch die dringende Empfehlung des engsten Anschlusses an

die übrigen Kunstschulen hinzuzufügen. Jeder Staat bilde =eine

allgemeine umfassende Kunstakademie=, entsprechend der Universität, die

das Gesammtstudium aller Wissenschaften umfaßt.

Wenn der Staat alle Künste auf eine höhere Bildung des Volkes lenken

will, so muß er ihre Uebereinstimmung dazu schon in den Kunstschulen

vorbereiten. Die Künste und die Künstler müssen mit einander verständigt

werden. Indem man die Theaterschule mit den bereits bestehenden

Anstalten für Musik und für bildende Künste vereinigt, wird man eine

größere allgemeine künstlerische Bildung des heranwachsenden

Geschlechtes erreichen, die jetzt nur zu oft vermißt wird, weil Jeder in

seinen Fachstudien eingeengt bleibt.

Auch die Kosten der Schulen würden geringer werden, indem viele

Gegenstände gemeinschaftliche Studien zulassen. Wie sehr Musik- und

Theaterschule in einander greifen, hat man längst erkannt -- das Pariser

Conservatorium vereinigt darum beide -- aber wie sehr dies auch mit den

bildenden Künsten der Fall ist, hat man sich bisher verhehlt. Nicht

allein daß Hülfswissenschaften, wie Geschichte und Mythologie, allen

Kunstjüngern übereinstimmend zu lehren sind,[15] daß dem Theatereleven

Bildung des Auges für Schönheit und Charakteristik der Form im

Zeichnenunterricht, daß den Zöglingen der bildenden Künste dagegen zu

Förderung einer harmonischen Bildung Theilnahme an manchem Unterricht

der Theaterschule, dem Gesange, der Redekunst,[16] der höhern Gymnastik

u. s. w. wünschenswerth sein wird, sondern es würden auch die

beiderseitigen Fachstudien sich fördernd berühren können. Die Uebungen

der Geberdensprache von den Theatereleven z. B. könnten den Schülern der

bildenden Kunst einen Reichthum lebendiger Motive zu raschen Skizzen

liefern, an denen das Urtheil über die beiderseitige Leistung sich

schärfen würde. So könnte die gegenseitige Anregung fortwachsend sich

bis auf die wirkliche theatralische Thätigkeit ausdehnen und in der

Dramatik eine wahrhafte Verschwisterung aller Künste erzeugen.

[15] Ueber das Wie? habe ich mich in der angezogenen Schrift

erklärt.

[16] Der Unterricht hierin wird, bei unserer parlamentarischen

Entwicklung, bald zu einer Bedingung guter Erziehung werden.

Noch eine Wohlthat würde aus solch einer Universität der Künste

erwachsen, indem sie die Mißgriffe der jungen Talente über ihren Beruf

zu berichtigen vermöchte, wie dies auf den Universitäten der

Wissenschaften der Fall ist, wo mancher Jüngling zu seinem Heile -- wie

man es nennt -- umsattelt. Abgesehen von denen, deren Talentlosigkeit in

der Schule zur Erkenntniß kommt und die somit bei Zeiten von einer

falschen Lebenstendenz geheilt werden können, giebt es Viele, die sich

in unbestimmtem Triebe zur Kunst auf einen falschen Zweig derselben

werfen. Wie man auf den jetzigen Kunstakademien wohl junge Bildhauer zu

Malern umschlagen sieht und umgekehrt, so würde eine allgemeine

Kunstschule manchen Theatereleven belehren, daß er zum Maler oder

Bildhauer, manchen jungen Maler, daß er zum Schauspieler geboren sei. In

den Abtheilungen für Musik und Theater würden diese gegenseitigen

Berichtigungen ebensowenig ausbleiben und jeder wahrhaft zur Kunst

berufene junge Mensch würde, in noch bildungsfähiger Zeit, an den Platz

gestellt werden wohin er gehört, wo er der Kunst wahrhaft nützen und

über seine Zukunft außer Sorge sein könnte.

Denn Wien und Berlin würden, auf ihren vielen Theatern, fast den ganzen

Nachwuchs aus ihren Schulen anzustellen im Stande sein, hier also würden

die darauf verwendeten Kosten augenscheinlichen Vortheil bringen. Diese

Kosten aber würden, wenn die Landesvertreter nicht geneigt wären

besondere Bewilligungen dazu zu machen, zur Noth von dem bedeutenden

Zuschusse, den die Bühnen bereits genießen, abzuzweigen sein!

Die drei Theater in =Berlin= z. B. kosten dem Hofe jährlich an 200,000

Thlr. Was wäre es für drei künstlerische Directionen -- die unfehlbar

große Ersparungen und größere Einnahmen als bisher herbeiführen werden

-- von dieser Summe gemeinschaftlich 6-8000 Thlr. an die allgemeine

Kunstakademie abzutreten? Und diese würden zureichen -- wenn man alle

vereinzelte Musikinstitute des Staates und was sonst an

Deklamationslehrern, Ballettschulen u. s. w. verausgabt wird,

zusammenzöge und zu =einer= großen Schule vereinfachte -- dem

ausgedehntesten Plane zu genügen. Im Akademiegebäude, seinem ganzen

Umfange nach, würden -- wenn man Ställe und Caserne daraus entfernte --

alle Künste unter =einem= Dache eine Pflanzstätte finden, wie sie Europa

noch nicht kennt und wie sie doch, ohne unverhältnißmäßige Opfer, durch

guten und energischen Willen sehr wohl herzustellen wäre.

Selbst der Anstalten von so großem Umfange bedürfte es nicht, um auch

mit kleineren Mitteln in kleinerem Kreise höchst Wohlthätiges zu

leisten. =Das musikalische Conservatorium Sachsens= z. B., auch das von

=Prag=, wären durch veränderte Organisation und Hinzufügung einiger

Disciplinen, leicht zu Musik- und Theaterschulen umzugestalten und im

Anschluß an die vorhandenen Akademien zu wahrhaft praktischer

Nutzbarkeit des Staates auszubringen.

Und wo auch solche Anlehnungspunkte nicht vorhanden sind, sollte doch,

wenigstens an jeder stehenden Bühne, ein erfahrener Künstler dazu

angestellt sein: den Anfängern die nothdürftigsten Anweisungen zu

geben, damit die jungen Talente ihre besten Jahre nicht ganz in

irrthümlichen und verkehrten Versuchen -- die das Theater selbst immer

mitbüßen muß -- verlören. Der praktische Nutzen davon ist so

einleuchtend, und doch ist im ganzen großen Deutschland nirgend eine

solche Einrichtung getroffen. =Unter den tausend Professoren der

verschiedenen Künste giebt es noch keinen einzigen der Schauspielkunst.=

Künstlerische Directionen und Theaterschulen werden auch diese

Verhältnisse verändern oder sie durch die richtigen Maßregeln

ausgleichen.

* * * * *

Ist mit der hier besprochenen, durchgreifenden Erneuerung des ganzen

Kunstlebens für eine mögliche Vollkommenheit dessen, was die großen,

tonangebenden Theater leisten, gesorgt, so wird der wohlthätige Einfluß

davon auf die Bühnen zweiten Ranges, auf die =Stadttheater=, nicht

ausbleiben. Damit aber darf die Landesregierung sich nicht beruhigen,

ihre Oberleitung muß sich grundsätzlich bis auf die letzte Wanderbühne

geltend machen.

Die Directionen der Stadttheater sind -- man darf sich darüber nicht

täuschen -- nichts anderes, als industrielle Unternehmungen. Die

Magistrate oder die Regierungspolizei, denen bis jetzt die dramatische

Kunst in den Provinzen unterworfen ist, setzen daher auch ihre höchste

Forderung an den Director, bei Uebergabe des Theaters, in seine

Zahlungsfähigkeit.

In welchem =Geiste= er es führen werde, davon ist niemals die Frage.

Gute Einnahmen gelten für den Beweis, daß er das Publikum zu unterhalten

verstehe, und wenn dies auch in der geschmackverderblichsten Weise

geschieht, so hat die Behörde ihn deshalb nicht anzufechten.

Dieser Zustand verändert sich schon durchaus, sobald die Oberaufsicht

von der Landespolizei auf das Cultusministerium übergeht, dem der

=Geist= der Institute als das Wesentliche, ihr =materieller Bestand= nur

als dessen Grundlage gilt. Das Ministerium würde vor Allem darüber

wachen müssen, =daß die Directoren der Stadttheater künstlerisch

befähigte und gesinnungstüchtige Männer seien und daß sie die

Verpflichtung übernähmen: ein der Musterbühne des Landes analoges

Verfahren einzuhalten=. Dies müßte der Hauptpunkt der Pachtverträge oder

Concessionsertheilungen sein. Nach Ort und Verhältnissen würde sich das

Maß für die Erfüllung dieser Bedingung bestimmen lassen, wobei die

Directionen der Residenztheater die sachverständige Regulirung

übernehmen könnten. Das Wichtigste dabei müßte die Aufstellung eines

=Stammrepertoirs= sein, das jeder Director -- nach Maßgabe seiner Kräfte

und seines Publikums -- in jährlicher Wiederkehr festzuhalten hätte.

Denn womit ein Theater sich beschäftigt, das bestimmt seine

Beschaffenheit. Ist ein Director gezwungen, alljährlich gewisse

treffliche Stücke aufzuführen, so wird er, um seines eignen Vortheils

willen, sie möglichst gut zu geben suchen und an dem Umgang mit dem

Trefflichen wird das Institut sich erheben.

Die Regierung müßte ferner dahin wirken, das =Repräsentativsystem der

Direction= auch bei diesen Theatern einzuführen. Hier, wo die Einnahmen

zur Lebensfrage für alle Mitglieder werden, wird die Organisation bald

zu einem vollständigen =Societätsverhältnisse= führen, das, wenn es

gehörig geregelt und beaufsichtigt wird, die trefflichste Schule für den

schauspielerischen Gemeingeist abgeben und der Ausbeutung der Kunst und

der Künstler durch das Unternehmerwesen ein Ziel setzen muß.

Freilich hätte die Regierung auch dahin zu wirken, daß die Städte den

verkehrten Grundsatz aufgäben: vom Theater Nutzen ziehen zu wollen, daß

die Stadttheater von einer Menge von Lasten und Abgaben und dadurch von

steten Sorgen befreit würden, welche die Befolgung reinerer Grundsätze

unmöglich machen.

Zunächst müßte dies mit dem Miethzins der Fall sein, der für die

Benutzung der Schauspielhäuser gezahlt wird. Jede bedeutende Stadt muß

unter ihren öffentlichen Gebäuden auch ein Theater besitzen, und

=ebensowenig als für Benutzung der Kirchen, Schulhäuser, Bibliotheken,

Museen u. s. w. ein Miethzins eingezogen wird, sollte er für das Theater

gefordert werden=.

Es sollte ein Ehrenpunkt für unsere Städte sein -- wie dies in

Frankreich der Fall ist -- ihre Schauspielhäuser der Kunst ohne

Eigennutz zu eröffnen, dann würden sie auch höhere Ansprüche an das, was

drinnen geleistet werden soll, machen können.

Auf die Directionen solcher Theater, welche aus Staatsmitteln

Unterstützungen erhalten -- wie dies in mehreren Provinzialhauptstädten

Preußens der Fall ist -- würde die Regierung einen dictatorischen

Einfluß üben können, auf die andern würde dieser zunächst ein

vermittelnder, aber darum nicht weniger wichtiger sein.

Entschiedener und gewaltsamer müßte dagegen der Eingriff in das Wesen

der =Wanderbühnen=, der großen und kleinen ausfallen; hier ist einem

Unfuge zu steuern, der nicht allein auf dem Gebiete der Volksbildung,

sondern auch der bürgerlichen Sitte und Ordnung wahre Verwüstungen

anrichtet.

Aeußerst wenige der sogenannten =reisenden Gesellschaften= bewähren

durch dauernden Bestand ihre Achtbarkeit. Die bei Weitem größere Zahl

der Comödiantenbanden, welche schaarenweis Deutschland durchschwärmen,

in mittleren und kleinen Städten, Flecken und Dörfern sich einander auf

die Fersen treten und die Schaulust der Einwohner -- auf eine, zu deren

übriger Lage, unverhältnißmäßige und meistentheils unwürdige Weise --

ausbeuten, schleppen sich von einem Bankerott zum andern. Sie entstehen

aus zusammengerafften Leuten, halten sich einige Monate, oft nur einige

Wochen, bezeichnen ihre Wanderspur mit der liederlichsten Wirthschaft,

hinterlassenen Schulden, verführter Jugend u. s. w. und zerstreuen sich

dann über das Land hin, eine Schaar vagabundirender Bettler. Meistens

sind es bethörte Menschen, die im äußersten Elende die unergiebigen

Sommermonate durchkämpfen, um mit dem Herbste den Kreislauf ihrer

verzweifelten Existenz von Neuem zu beginnen. Zu keiner regelmäßigen

Thätigkeit mehr brauchbar, gerathen diese Abenteurer des lustigen Elends

endlich bis zur untersten Stufe der physischen und moralischen

Versunkenheit.

Und diese Zustände werden von den Landesbehörden recht eigentlich

herbeigeführt und gehegt. Das Uebermaß der Concessionen, die

leichtsinnige Unbedenklichkeit, mit welcher sie ertheilt werden,

erschaffen dem Staate eine ganze Klasse von bedauernswerthen und

unheilbringenden Landstreichern.

Man hat zur Entschuldigung dieses laxen Regierungsverfahrens angeführt:

auch der Kleinbürger und Bauer bedürfe der Erregung seiner Phantasie,

die ihn der drückenden Alltäglichkeit enthöbe und dadurch erfrische, das

Schauspiel sei dazu das geeigneteste und unschuldigste Mittel, wer ihm

also dies verschaffe, dürfe in seiner Gewerbthätigkeit nicht gehindert

werden.

Abgesehen davon aber, daß ein Erwerb, der notorisch trügerisch ist, an

welchen entschieden polizeiwidrige Folgen geknüpft sind, nicht

unbedingten Schutz verdient, ist die Gleichgültigkeit gegen den

geistigen Einfluß dieser bettelhaften Schauspiele auf Bürger und Bauer

gewiß nicht zu rechtfertigen. Es =darf= dem Staate nicht gleichgültig

sein, wenn dem Volke das menschliche Leben in Zerrbildern und in

unsinniger Verkehrtheit dargestellt wird. =Gerade den unteren Schichten

des Volkes, auf welche der sinnliche Eindruck ungemäßigt durch

Ueberlegung und Urtheil wirkt, muß im Schauspiele ein möglichst reiner

und lehrreicher Spiegel des Lebens geboten werden.=

Ist es doch in unsern Tagen zur Anerkennung gekommen: das Volk habe ein

Recht, vom Staate Bildung zu verlangen. Soll sie ihm nun lediglich auf

dem Wege des Buchstabens und des Erlernens angeboten, soll sie ihm nicht

auch durch lebendige Kunsteindrücke in's Gemüth geprägt werden? Und wenn

dies nicht überall in =rechter= Weise geschehen kann, hat der Staat

nicht die Verpflichtung: das Volk wenigstens vor =falschen= Eindrücken

zu bewahren?

Zudem wäre es eine sträfliche Inconsequenz, wenn die Regierung länger

zugeben wollte, daß in den Provinzen und auf dem Lande gerade das

Gegentheil von dem geschieht, was sie mit so bedeutenden Geldopfern in

den Hauptstädten zu bewirken sucht.

Darum muß also die Generaldirection des Cultusministeriums ihre Hand

über das ganze Land hinstrecken, der Polizei die Beurtheilung und

Entscheidung der Bühnenangelegenheiten abnehmen, sie höchstens zur

Vollstreckerin ihrer Beschlüsse machen.

=Alle Comödiantentruppen, welche die Würde der Menschendarstellung

geradehin verletzen, müssen ohne Weiteres abgeschafft werden.= Alle

Concessionen sind nach ihrem Ablauf einzuziehen, nur dem

Cultusministeriums stehe es zu: sie nach einem neuen Modus zu erneuern.

Nun grenze man bestimmte =Wanderbezirke= ab, welche vielleicht eine

Provinzialhauptstadt und einige nahe gelegene, oder eine genügende

Anzahl von mittleren und kleinen Städten umfassen, und übergebe ein

jedes dieser Gebiete einem erprobten Director, daß er nach Uebereinkunft

mit den betreffenden Städten sie nach einer jährlichen Reihefolge mit

seiner Truppe besuche.

Man richte diese Bezirke nicht zu eng, nicht nach einer knappen, sondern

nach einer reichlichen Veranschlagung des Theaterpublikums ein, damit

diese Gesellschaften anständig bestehen, damit das kostspielige Reisen

und an verschiedenen Orten Wohnen in unanstößiger Weise geschehen könne.

Man schütze diese Truppen gegen jede Concurrenz -- welche jederzeit die

Theater nur gegenseitig verschlechtert, niemals verbessert hat -- man

organisire sie nach dem Muster der Residenztheater, mit angemessenem

=Stammrepertoir=[17] und grundsätzlichen Verpflichtungen, mit

=Repräsentativverfassung=, die ganz natürlich auch hier zu

=Societätsverhältnissen=, mit selbstgewählten Führern, ausschlagen wird,

dann werden diese ambulanten Theater so in Flor kommen, daß manche

Stadt, die jetzt einen Ehrgeiz darein setzt, ein stabiles Theater

kümmerlich zu erhalten, es vorziehen wird, in solch einen Wanderbezirk

zu treten und lieber vier oder sechs Monate =gutes= Theater, als das

ganze Jahr über =schlechtes= zu haben. Denn diese reisenden

Gesellschaften werden den großen Vortheil genießen, nur einen kleinen

Kreis von Vorstellungen zu brauchen, um das Publikum jeder Stadt eine

Zeit lang in regem Antheil zu erhalten. Diese Vorstellungen können daher

sehr sorgfältig studirt sein und in jeder Stadt neu gespielt, vor immer

neuen Zuschauern, immer vollkommener werden. Die Truppen werden auch,

wenn bei ihrer Abwesenheit kein anderes Schauspiel stattfinden darf, das

Publikum immer wieder voll frischer Theaterlust und begierigem Antheil

finden.

[17] Wie man den besseren dieser Truppen gewisse Vorstellungen zu

=ge=bieten hätte, so müßte man den untergeordneten andere

=ver=bieten, damit sie nicht, was über ihre Kräfte geht,

herabwürdigen.

Man schelte diese durchgreifende und beschränkende Einrichtung -- welche

allerdings so viele Interessen berührt, daß sie, sowie die gesammte

Theaterorganisation, durch ein eignes Gesetz von den Landesvertretern

adoptirt werden müßte -- nicht eine Beeinträchtigung der Freiheit des

Theaterpublikums und der Erwerbthätigkeit. =Man darf das Theater nicht

länger als eine bloße Vergnügungs- und Industrieanstalt betrachten.=

Soll es aber eine höhere Culturbedeutung gewinnen, so müssen die Grenzen

seiner Wirksamkeit, ebenso wie die der Kirche und Schule, vom Staate

festgestellt werden.

Die Zahl der reisenden Gesellschaften wird über die Hälfte vermindert

werden, das ist ein Glück für die bürgerliche Gesellschaft und für die

Kunst, denn um so eher wird der Schauspielerstand nur aus wirklich

Berufenen bestehen. Den Bewohnern der Dörfer und kleinen Städte wird es

besser sein, wenn sie nicht mehr von Wandertruppen heimgesucht werden,

dagegen ein wohlgeordnetes Theater in den Städten finden, sobald sie

diese zu Jahrmärkten oder festlichen Zeiten besuchen. Die Mittelstädte

werden nur eine bestimmte Theatersaison haben, aber sie wird ihnen auch

etwas bieten, das des Antheils werth ist.

Man braucht nicht zu besorgen, daß die Bezirksgesellschaften, auf die

Ausschließlichkeit des Privilegiums pochend, sich vernachlässigen und

das Theaterbedürfniß ihres Publikums mit Bequemlichkeit ausbeuten

werden; dagegen bürgt die allgemeine Betheiligung der Mitglieder an Ehre

und Vortheil der Gesellschaft und die Abhängigkeit von der

Landesregierung, die, auf eine begründete Beschwerde des Bezirks, der

Gesellschaft das Privilegium nehmen, oder sie in einen andern Bezirk

versetzen kann.

Diese letzte Maßregel eines Wechsels der Gesellschaften könnte übrigens

auch unter anderen Umständen anwendbar sein.

* * * * *

Der Vortheil, der hierin aus der Centralisation der Oberleitung

sämmtlicher Landesbühnen entspringt, wird sich noch in einer Menge von

anderen Dingen darthun. In großen Staaten wird die Ausübung des

Ministerialeinflusses allerdings einer weitläuftigeren Gliederung

bedürfen, in den kleineren dagegen in ungemein abgerundetem

Zusammenhange wirken.

So werden z. B. die allgemeinen und einzelnen Einrichtungen,

Bearbeitungen von Stücken, Uebersetzungen, zur dramatischen Handlung

gehörige Musiken, verbesserte Operntexte, Scenirungen u. s. w., wenn sie

sich in der Residenz als zweckmäßig erwiesen haben, sich ohne erhebliche

Kosten den übrigen Landesbühnen mittheilen lassen; mithin werden die

besten Talente, welche die Mustertheater versammeln, für die Hebung des

gesammten Theaterwesens im ganzen Lande arbeiten. Junge Leute, die sich

bei den untergeordneten Theatern auszeichnen, werden in der

Unparteilichkeit der, allen Theatern gemeinsamen Oberbehörde den Weg zu

den besseren Bühnen unversperrter finden, während, bei dem verbesserten

Zustande der Provinztheater, man künftig ohne Sorge vor Verbildung,

junge Leute, Eleven der Theaterschule, auf Lehr- und Uebungsjahre

dorthin geben kann.

So manches Mitglied der ersten Theater, das unter den jetzigen

Verhältnissen bei voller, kräftiger Gesundheit pensionirt wird, -- weil

es etwa die Stimme verloren hat, oder dem jugendlichen Fache entwachsen,

für ein älteres gerade kein Talent zeigt -- würde als Director eines

Provinzial-Theaterbezirkes dem Staate noch gute Dienste leisten können.

Oder der Halbinvalide eignete sich für eine Professur an der

Theaterschule; eine Wirksamkeit, welche einem abgetretenen Director auch

wohl anstehen würde. Oder wenn der für die Bühne Untauglichgewordene von

untergeordneten Fähigkeiten ist, könnte er sich auf irgend einem

Beamtenposten der Bühne noch nützlich machen. Immer vermöchte so die

Ministerialdirection, durch ihre umfangreiche Verfügung, dem Staate die

ungebührlich langen Pensionsleistungen und den alternden Künstlern die

Schmach eines bezahlten Müßigganges zu ersparen, in einem Alter, wo sie

noch arbeiten können.[18]

[18] Uebereinstimmende und angemessene Anstalten zur Pensionirung

der Schauspieler zu treffen, würde erst möglich sein, wenn die

Reorganisation des ganzen Theaterwesens festen Fuß gefaßt hätte.

Auch diese, so überaus wichtige Angelegenheit müßte nach einem

umfassenden Plane geordnet werden, auf alle Bühnen des Landes,

nach den erweiterten Grundsätzen des preußischen

Staatspensionsfonds sich erstrecken, vielleicht, nach Eckhof's

altem Entwurfe, ganz Deutschland umfassen. Für's Erste wird man an

den bestehenden Einrichtungen festhalten müssen, mit denjenigen

Modificationen, welche an den Residenztheatern die Verwandlung der

Theatermitglieder aus Hofdienern in Staatsdiener nothwendig macht.

Genügen werden die hier angegebenen Momente, um den Blick auf den

außerordentlichen Gewinn zu lenken, den das Theater in seinen =Mitteln=,

durch deren gesammelte Verwendung machen wird. Genügen wird die ganze

bisherige Darstellung, um den unermeßlichen Gewinn darzuthun, den der

=Geist= und die =Würde= der deutschen Bühne von der vorgeschlagenen

Reform ziehen und dem Volke mittheilen muß.

Die Schwierigkeiten der Reorganisation sind nicht so groß, als die

Umständlichkeit dieser Besprechung vielleicht erscheinen läßt, denn die

Einrichtungen beruhen auf der Natur der Sache, gestalten und regeln sich

darum aus sich selbst.

Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift · 第 3 / 4 段