berechtigter Betheiligung, muß die auf sich selbst gestellte Kunst
werden, was sie werden kann; in ihrer Wirkung auf das Volk, vom Geiste
desselben -- der sich in der Staatsregierung auszusprechen hat --
geleitet, wird sie dem Volke leisten, was sie ihm leisten kann.=
Dies sind die Bedingungen eines wahrhaften Nationaltheaters.
Uebereinstimmend, wie in Kirche und Schule, müssen die Kräfte und Mittel
der Nation dazu wirken; =nur die organisch verbundenen Landesbühnen
erschaffen ein Nationaltheater=.
* * * * *
Zum Schluß noch einen Blick auf ein Moment dieses Reformvorschlages, das
in rein menschlicher Beziehung allein schon volle Beherzigung verdient:
es ist =die Wirkung auf den Schauspielerstand=.
Allen Plänen, die Schaubühne auf eine höhere Stufe zu heben, pflegt man
den Einwurf entgegenzuhalten: sie müßten an der unabänderlichen
Beschaffenheit des Schauspielerstandes scheitern.
Wäre es wahr, daß die allerdings starken und mannichfachen Versuchungen
dieses Standes unüberwindlich wären, so hätte der Staat die Pflicht,
denselben aufzuheben und nach Plato's und Rousseau's Rath das Theater
aus seinem Bereiche zu verbannen.
Aber es ist nicht so. Die Kunstgeschichte zeigt uns unter den
Schauspielern wahre Muster an sittlicher Würde und Charaktergröße. Waren
diese möglich, so muß auch die Hebung des ganzen Standes möglich sein
und es hat bisher nur an den Bedingungen dazu gefehlt.
Was hat der Staat, was hat die bürgerliche Gesellschaft zur Bildung und
Versittlichung des Standes gethan? Nichts! Ja schlimmer als das, man hat
Alles gethan ihn in verderblicher Stellung zu erhalten.
Das erste Erforderniß zur Hebung eines Standes: =Bildung=, der Staat hat
ihm bis auf den heutigen Tag die =Gelegenheit= und damit auch die
=Nöthigung= dazu versagt. =Der Schauspieler ist der einzige
Staatsbürger, dem keine Fachbildung geboten, dem auch keine abgefordert
wird.= Darf man sich wundern, daß er sie nicht besitzt?
Unsittlichkeiten unter den Theatermitgliedern -- obschon sie
verhältnißmäßig kaum häufiger vorkommen, als in andern Ständen, nur bei
der Oeffentlichkeit ihrer Stellung auffallender sind -- entfernen noch
immer die gute Gesellschaft von dem ganzen Stande, und Einzelne finden
nur =trotz= ihres Standes Zutritt. Aber um demselben eine sittlichere
Haltung aufzunöthigen, was hat denn der Staat, was die Gesellschaft
gethan? Würden wohl andere öffentliche Stände: Geistliche, Richter u. s.
w. ein im Allgemeinen sittliches Verhalten zeigen, wenn es ihnen nicht
streng abgefordert, wenn der einzelne Bescholtene nicht, als des Standes
unwürdig, ausgestoßen würde? Alle bürgerlichen Tugenden haben ihre
Grundlage im Zwange des Gesetzes und der Sitte.
Dem Schauspieler aber macht die irregeleitete öffentliche Meinung
Unsittlichkeit beinahe zur Bedingung künstlerischer Anerkennung; man
läßt es ihn merken: einige Flecken Schande ständen ihm gut zu Gesicht.
Man nimmt dem Schauspieler nichts übel, aber man verachtet ihn. Das
Spiel der Leidenschaften im Privatleben des Künstlers sieht man als in
nothwendiger Beziehung zu dem auf der Bühne stehend an, läßt seine
entfesselten Neigungen als eine Würze der Kunstproduction gelten. Sogar
die ersten Grundbedingungen des rechtlichen Vertrauens legt man ihm nur
locker auf, er gilt als ein privilegirter Freibeuter im bürgerlichen
Leben. Ein contraktbrüchiger, durchgegangener Bühnenkünstler findet
selbst an Hoftheatern bereite Aufnahme.
Darf man sich wundern, daß in dieser Stellung manche Theatermitglieder
es mit sittlichen Verpflichtungen nicht genau nehmen?
Darf man die allerdings tief eingerissene Selbstsucht, -- aus der in der
Kunstübung das vereinzelte Virtuosenspiel und die verderbliche
Effectjägerei entspringen -- dem Künstler so unbedingt zum Vorwurf
machen, wenn er behaupten darf, daß die jetzigen Bühnenzustände ihm, von
allen Antrieben für seine Kunst, nur den Egoismus übrig gelassen? Daß er
sich als ein Miethling fühle, entweder gewinnsüchtiger Unternehmer oder
kunstfremder Behörden, die für seine Leistungen keinen andern Maßstab
als den Beifall der Massen und der Journale haben, der denn also um
jeden Preis errungen werden müsse, wenn man sich eine Stellung sichern
wolle.
=Sobald das Theater zur Staatsanstalt erhoben ist, werden die
Forderungen an die Künstler strenger, die Achtung für sie aber darum
auch größer werden.= Verletzungen der öffentlichen Moral werden keine
Bemäntelung mehr finden, der Stand wird an sittlicher Haltung gewinnen.
Er wird für seinen Beruf gebildet und geprüft werden, wie das in andern
Künsten der Fall ist. Die Anerkennung seiner Bedeutung und seines
Nutzens im Staate wird ihm gesellschaftliche Achtung verschaffen, er
wird sich immer mehr aus den gebildeten Schichten der Gesellschaft
recrutiren. Seine gemeinwesenliche Verfassung wird die Elemente feinerer
Bildung mit der Kraft naturwüchsigen Talentes unausgesetzt durchdringen,
eine edle künstlerische Gesinnung sich geltend machen können.
=Darum ist es menschlich und gerecht, wenn man dem Schauspieler endlich
eine Verfassung zugesteht, die seine Selbständigkeit anerkennt, ihm
Bildung und höhere Gesittung garantirt=; den Anspruch daran erhebe ich
im Interesse meines Standes mit diesen Reformvorschlägen. =Wir haben
ein Recht: endliche Gleichstellung mit den übrigen Ständen zu
verlangen, Gleichstellung in Unterricht und moralischer Verpflichtung.=
Wir sind die einzigen davon Ausgeschlossenen, wir sind die Parias unter
den Ständen. Willig sind wir zu leisten, was man von uns fordern kann,
aber wir können es nicht, wenn man es nicht fordern, wenn man die
Leistung nicht ermöglichen will. Erst wenn Alles geschehen ist, wie
bisher Nichts geschehen ist, unsern Stand zu heben und er sich unfähig
dazu erwiesen, erst wenn man ihm höhere Zwecke gegeben und er ihnen
nicht entsprochen -- dann mag man ihn verwerfen, aber erst dann. Jetzt
hat die Gesellschaft kein Recht dazu, sie hat verschuldet, was sie uns
vorwirft.
Ueber diese höhere Lebensfrage unseres Standes wird zugleich mit der
über die deutsche Bühne entschieden werden.
Der bisherige Zustand hat keine Dauer mehr. Das deutsche Volk, an seiner
Spitze seine Fürsten, muß sich erklären, was es von seiner Schaubühne
will?
Soll sie ihm nur zum Vergnügungsort, zur Zuflucht des Zeitvertreibes,
zur Reunion der feinen Welt, zur Gelegenheit: Toilette zu machen und
sich Rendezvous zu geben, daneben zur Befriedigung der Schaulust oder
des Bedürfnisses der Erschütterung durch Lachen oder Weinen dienen --
wozu dann die enormen Summen, welche aus Landesmitteln zu Gunsten so
frivoler Anstalten fließen? Dann mögen diejenigen das Vergnügen
bezahlen, die es genießen, man ziehe alle Subventionen zurück, verpachte
die Theater und lasse den Unfug auf der Bahn industrieller Speculation
dahinschießen. Die englische Bühne zeigt: wohin sie führt; die
französische wird vor ihren Gefahren bis jetzt nur noch durch den
angeborenen richtigen Sinn ihres Volkes für die dramatische Kunst
bewahrt. Gewiß ist, daß auf diesem Wege keine Bühne zur =Veredlung= des
Volkes wirken, ja daß sie vom Strome der Vergnügungslust so weit
fortgerissen werden kann, daß ihre Existenz für die öffentliche Moral
bedenklich wird.
Soll aber dem deutschen Volke sein Nationaltheater sein, was die
Folgerichtigkeit seines geistigen und sittlichen Bildungsstrebens
fordert, soll es ihm ein Spiegel des Lebens, eine Stätte der
Selbsterkenntniß, ein heiterer Tempel der Begeisterung für Schönes,
Edles und Erhabenes sein, so müssen ihm auch ernster Wille und volle
Mittel dafür zugewendet werden. =Ein ächtes Nationaltheater wird die
Erwartungen der Nation niemals täuschen.=
Mögen zu der alsdann nothwendig werdenden durchgreifenden Umgestaltung
des heutigen Theaterwesens meine Ansichten und Vorschläge behülflich
sein, sie sind ein Ergebniß dreißigjähriger Erfahrung in allen Zweigen
der Dramatik und einer unzerstörbaren Ueberzeugung von der erhabenen
Bestimmung des Theaters.
=Dresden= im December 1848.
=Eduard Devrient.=
Druck von =Otto Wigand= in Leipzig.