=In einer freien Entwicklung der künstlerischen Kräfte, bei gemeinsam

berechtigter Betheiligung, muß die auf sich selbst gestellte Kunst

werden, was sie werden kann; in ihrer Wirkung auf das Volk, vom Geiste

desselben -- der sich in der Staatsregierung auszusprechen hat --

geleitet, wird sie dem Volke leisten, was sie ihm leisten kann.=

Dies sind die Bedingungen eines wahrhaften Nationaltheaters.

Uebereinstimmend, wie in Kirche und Schule, müssen die Kräfte und Mittel

der Nation dazu wirken; =nur die organisch verbundenen Landesbühnen

erschaffen ein Nationaltheater=.

* * * * *

Zum Schluß noch einen Blick auf ein Moment dieses Reformvorschlages, das

in rein menschlicher Beziehung allein schon volle Beherzigung verdient:

es ist =die Wirkung auf den Schauspielerstand=.

Allen Plänen, die Schaubühne auf eine höhere Stufe zu heben, pflegt man

den Einwurf entgegenzuhalten: sie müßten an der unabänderlichen

Beschaffenheit des Schauspielerstandes scheitern.

Wäre es wahr, daß die allerdings starken und mannichfachen Versuchungen

dieses Standes unüberwindlich wären, so hätte der Staat die Pflicht,

denselben aufzuheben und nach Plato's und Rousseau's Rath das Theater

aus seinem Bereiche zu verbannen.

Aber es ist nicht so. Die Kunstgeschichte zeigt uns unter den

Schauspielern wahre Muster an sittlicher Würde und Charaktergröße. Waren

diese möglich, so muß auch die Hebung des ganzen Standes möglich sein

und es hat bisher nur an den Bedingungen dazu gefehlt.

Was hat der Staat, was hat die bürgerliche Gesellschaft zur Bildung und

Versittlichung des Standes gethan? Nichts! Ja schlimmer als das, man hat

Alles gethan ihn in verderblicher Stellung zu erhalten.

Das erste Erforderniß zur Hebung eines Standes: =Bildung=, der Staat hat

ihm bis auf den heutigen Tag die =Gelegenheit= und damit auch die

=Nöthigung= dazu versagt. =Der Schauspieler ist der einzige

Staatsbürger, dem keine Fachbildung geboten, dem auch keine abgefordert

wird.= Darf man sich wundern, daß er sie nicht besitzt?

Unsittlichkeiten unter den Theatermitgliedern -- obschon sie

verhältnißmäßig kaum häufiger vorkommen, als in andern Ständen, nur bei

der Oeffentlichkeit ihrer Stellung auffallender sind -- entfernen noch

immer die gute Gesellschaft von dem ganzen Stande, und Einzelne finden

nur =trotz= ihres Standes Zutritt. Aber um demselben eine sittlichere

Haltung aufzunöthigen, was hat denn der Staat, was die Gesellschaft

gethan? Würden wohl andere öffentliche Stände: Geistliche, Richter u. s.

w. ein im Allgemeinen sittliches Verhalten zeigen, wenn es ihnen nicht

streng abgefordert, wenn der einzelne Bescholtene nicht, als des Standes

unwürdig, ausgestoßen würde? Alle bürgerlichen Tugenden haben ihre

Grundlage im Zwange des Gesetzes und der Sitte.

Dem Schauspieler aber macht die irregeleitete öffentliche Meinung

Unsittlichkeit beinahe zur Bedingung künstlerischer Anerkennung; man

läßt es ihn merken: einige Flecken Schande ständen ihm gut zu Gesicht.

Man nimmt dem Schauspieler nichts übel, aber man verachtet ihn. Das

Spiel der Leidenschaften im Privatleben des Künstlers sieht man als in

nothwendiger Beziehung zu dem auf der Bühne stehend an, läßt seine

entfesselten Neigungen als eine Würze der Kunstproduction gelten. Sogar

die ersten Grundbedingungen des rechtlichen Vertrauens legt man ihm nur

locker auf, er gilt als ein privilegirter Freibeuter im bürgerlichen

Leben. Ein contraktbrüchiger, durchgegangener Bühnenkünstler findet

selbst an Hoftheatern bereite Aufnahme.

Darf man sich wundern, daß in dieser Stellung manche Theatermitglieder

es mit sittlichen Verpflichtungen nicht genau nehmen?

Darf man die allerdings tief eingerissene Selbstsucht, -- aus der in der

Kunstübung das vereinzelte Virtuosenspiel und die verderbliche

Effectjägerei entspringen -- dem Künstler so unbedingt zum Vorwurf

machen, wenn er behaupten darf, daß die jetzigen Bühnenzustände ihm, von

allen Antrieben für seine Kunst, nur den Egoismus übrig gelassen? Daß er

sich als ein Miethling fühle, entweder gewinnsüchtiger Unternehmer oder

kunstfremder Behörden, die für seine Leistungen keinen andern Maßstab

als den Beifall der Massen und der Journale haben, der denn also um

jeden Preis errungen werden müsse, wenn man sich eine Stellung sichern

wolle.

=Sobald das Theater zur Staatsanstalt erhoben ist, werden die

Forderungen an die Künstler strenger, die Achtung für sie aber darum

auch größer werden.= Verletzungen der öffentlichen Moral werden keine

Bemäntelung mehr finden, der Stand wird an sittlicher Haltung gewinnen.

Er wird für seinen Beruf gebildet und geprüft werden, wie das in andern

Künsten der Fall ist. Die Anerkennung seiner Bedeutung und seines

Nutzens im Staate wird ihm gesellschaftliche Achtung verschaffen, er

wird sich immer mehr aus den gebildeten Schichten der Gesellschaft

recrutiren. Seine gemeinwesenliche Verfassung wird die Elemente feinerer

Bildung mit der Kraft naturwüchsigen Talentes unausgesetzt durchdringen,

eine edle künstlerische Gesinnung sich geltend machen können.

=Darum ist es menschlich und gerecht, wenn man dem Schauspieler endlich

eine Verfassung zugesteht, die seine Selbständigkeit anerkennt, ihm

Bildung und höhere Gesittung garantirt=; den Anspruch daran erhebe ich

im Interesse meines Standes mit diesen Reformvorschlägen. =Wir haben

ein Recht: endliche Gleichstellung mit den übrigen Ständen zu

verlangen, Gleichstellung in Unterricht und moralischer Verpflichtung.=

Wir sind die einzigen davon Ausgeschlossenen, wir sind die Parias unter

den Ständen. Willig sind wir zu leisten, was man von uns fordern kann,

aber wir können es nicht, wenn man es nicht fordern, wenn man die

Leistung nicht ermöglichen will. Erst wenn Alles geschehen ist, wie

bisher Nichts geschehen ist, unsern Stand zu heben und er sich unfähig

dazu erwiesen, erst wenn man ihm höhere Zwecke gegeben und er ihnen

nicht entsprochen -- dann mag man ihn verwerfen, aber erst dann. Jetzt

hat die Gesellschaft kein Recht dazu, sie hat verschuldet, was sie uns

vorwirft.

Ueber diese höhere Lebensfrage unseres Standes wird zugleich mit der

über die deutsche Bühne entschieden werden.

Der bisherige Zustand hat keine Dauer mehr. Das deutsche Volk, an seiner

Spitze seine Fürsten, muß sich erklären, was es von seiner Schaubühne

will?

Soll sie ihm nur zum Vergnügungsort, zur Zuflucht des Zeitvertreibes,

zur Reunion der feinen Welt, zur Gelegenheit: Toilette zu machen und

sich Rendezvous zu geben, daneben zur Befriedigung der Schaulust oder

des Bedürfnisses der Erschütterung durch Lachen oder Weinen dienen --

wozu dann die enormen Summen, welche aus Landesmitteln zu Gunsten so

frivoler Anstalten fließen? Dann mögen diejenigen das Vergnügen

bezahlen, die es genießen, man ziehe alle Subventionen zurück, verpachte

die Theater und lasse den Unfug auf der Bahn industrieller Speculation

dahinschießen. Die englische Bühne zeigt: wohin sie führt; die

französische wird vor ihren Gefahren bis jetzt nur noch durch den

angeborenen richtigen Sinn ihres Volkes für die dramatische Kunst

bewahrt. Gewiß ist, daß auf diesem Wege keine Bühne zur =Veredlung= des

Volkes wirken, ja daß sie vom Strome der Vergnügungslust so weit

fortgerissen werden kann, daß ihre Existenz für die öffentliche Moral

bedenklich wird.

Soll aber dem deutschen Volke sein Nationaltheater sein, was die

Folgerichtigkeit seines geistigen und sittlichen Bildungsstrebens

fordert, soll es ihm ein Spiegel des Lebens, eine Stätte der

Selbsterkenntniß, ein heiterer Tempel der Begeisterung für Schönes,

Edles und Erhabenes sein, so müssen ihm auch ernster Wille und volle

Mittel dafür zugewendet werden. =Ein ächtes Nationaltheater wird die

Erwartungen der Nation niemals täuschen.=

Mögen zu der alsdann nothwendig werdenden durchgreifenden Umgestaltung

des heutigen Theaterwesens meine Ansichten und Vorschläge behülflich

sein, sie sind ein Ergebniß dreißigjähriger Erfahrung in allen Zweigen

der Dramatik und einer unzerstörbaren Ueberzeugung von der erhabenen

Bestimmung des Theaters.

=Dresden= im December 1848.

=Eduard Devrient.=

Druck von =Otto Wigand= in Leipzig.

Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift · 第 4 / 4 段