Selbstregierung das eine wichtigste Lebenselement der Schauspielkunst
stärken, das der =künstlerischen Gesinnung=, des =Gesammtgeistes=. Das
selbstsüchtige Sonderinteresse einzelner Talente, durch hervorragende
Fähigkeiten und durch geschickte und dreiste Ausbeutung der bisherigen
Verhältnisse, fast an allen Hofbühnen zu einer Gewalt gelangt, die das
allgemeine Gedeihen schlechterdings unmöglich macht, dieser
Krebsschaden des heutigen Theaterwesens, der die beste Lebenskraft der
Institute zur Beute der Eitelkeit und Eigensucht weniger Bevorrechteter
macht, kann nur durch die Gesundheit und Kräftigung der gesammten
Körperschaft geheilt werden. Entweder werden die Theatermatadore durch
eine edlere Richtung der Bühne zu einer edlen Hingebung an die
Herrschaft des Gemeinwesens der Kunst bewogen, oder ihre Anmaßung wird
durch die gehobene Gesinnung der Kunstgenossen beschämt und
niedergehalten werden. Dies wird um so eher geschehen, als das
Sonderinteresse sich nicht mehr in dem Mißbrauch der Hofgunst nähren
wird, die Direction dagegen, auf bestimmte Staatsgrundsätze gestützt und
dem Lande verantwortlich, das allgemeine Interesse dem einzelnen
gegenüber energischer wird vertreten können und müssen.
* * * * *
Bei einer solchen Bühnenverfassung wird die Direction -- aus dem
besonnenen Vertrauen der Genossenschaft hervorgegangen, deren beste
Einsicht sie repräsentirt -- an und für sich stark sein, aber die
Oberbehörde darf sie auch in keiner Machtvollkommenheit beschränken,
welche es ihr möglich macht, die ganze Verantwortung für die Leistungen
der Bühne zu übernehmen und dem Personal gegenüber die vollkommenste
Autorität zu behaupten.
Von der künstlerischen Direction müssen daher alle =Anstellungen=,
=Verabschiedungen=, =Beurlaubungen= und =Pensionirungen= abhängig sein.
Dem Ministerium bleibe die Bestätigung, damit Ueberschreitungen im
Ausgabeetat oder Uebereilungen vermieden werden. Die Beurtheilung aber
und Entscheidung über die Zusammensetzung des Personals muß der
Direction durchaus anheim gegeben werden. Ebenso hat sie allein über die
Zulässigkeit der =Gastspiele= zu entscheiden; wobei ihr nur zur Pflicht
gemacht werden muß, dem allgemein eingerissenen tief verderblichen
Mißbrauche derselben zu steuern, der die Geldmittel der Theater
vergeudet, das künstlerische Ensemble untergräbt, das vereinzelte
Virtuosenspiel bei den Künstlern und das Vergnügen daran bei dem
Publikum hervorruft, auch dessen Neuigkeitsgier und Parteinahme
steigert.
Der Direction muß ferner die Entscheidung über =Wahl und Reihenfolge der
aufzuführenden Werke=, die =Rollenbesetzung=, =Ausstattung= in
=Decorationen= und =Costüm=, die Aufstellung des =Repertoirs= überlassen
sein. Daß ein verderblicher Eigenwille sich in den Entscheidungen des
Directors geltend machen werde, ist nicht zu fürchten, weil alle Dinge
mit den übrigen Vorständen berathen werden müssen, der Director nur der
Erste unter Gleichen, er auch der Ueberwachung und zuletzt der Anklage
bei der Ministerialdirection von Seiten des Ausschusses ausgesetzt ist.
Mit unbeschränkter Gewalt soll aber der künstlerischen Führung die Kunst
zurückgegeben, der Mittelpunkt ihrer Thätigkeit aus dem Bureau wieder
auf den Regieplatz in's Proscenium der Bühne, wo er naturgemäß liegt,
versetzt werden. =Die künstlerische Arbeit sei wieder die Hauptaufgabe
der Theaterdirection.=
Dabei aber darf sie, ebensowenig wie von der Ministerialdirection, von
der Einmischung des Ausschusses beeinträchtigt werden. An der
regelmäßigen Geschäftsführung darf demselben kein Theil zustehen, die
schon so complicirte Theaterpraxis würde sonst in babylonische
Verwirrung gerathen, der Ausschuß würde dadurch ein integrirender Theil
der Direction werden und seinen Charakter als Vertreter der
Genossenschaft, der Direction =gegenüber=, einbüßen.
Die Stärke der Theaterdirection soll aber keinesweges den Einfluß der
Staatsbehörde ausschließen. Die Direction -- abgesehen von ihrer später
zu besprechenden administrativen Abhängigkeit -- hat alle ihre Pläne,
vorhabenden Einrichtungen und vorzubereitenden Arbeiten, vierteljährlich
etwa, dem Ministerialdirector vorzulegen, damit er sich überzeuge, ob
das Institut die Staatstendenzen innehalte.
Ferner ist das Ministerium in allen Streitsachen letzter und oberster
Gerichtshof, sowohl in Differenzen zwischen Direction und Untergebenen,
als zwischen den Mitgliedern der Direction selbst, oder in Klagen gegen
dieselbe von Seiten der Autoren, des Publikums u. s. w., sie mögen sich
nun auf materielle Forderungen oder auf solche, welche den Geist des
Institutes betreffen, richten.
* * * * *
Die Aufgaben, welche dem so reformirten Nationaltheater gestellt werden
müssen, sind nicht gering.
Vor allem thut es Noth, ein =Stammrepertoir= der bedeutendsten Dicht-
und Musikwerke aufzustellen, das in alljährlicher Wiederkehr die
Künstler in der Uebung am Vortrefflichen erhält, dem Volke den Genuß
seines Kunstschatzes in Musteraufführungen sichert, ihm den ganzen
Entwicklungsproceß des Theaters zugleich klar macht und ihm Ehrfurcht
für das, was es leistet, einflößt.[7]
[7] Was Goethe davon sagt, siehe Geschichte der deutschen
Schauspielkunst B. III. S. 379-382.
Auf einem Nationaltheater soll keine Woche vergehen, in welcher nicht
eins der Werke aus diesem klassischen Cyklus gegeben wird. Jedes
kirchliche oder politische Fest, jeder für die Nation merkwürdige Tag --
bezeichne er eine große Begebenheit oder die Geburt eines großen
Künstlers u. s. w. -- werde durch eine entsprechende Vorstellung
gefeiert und in die Sympathie der Gegenwart gezogen. Auch die wichtigen
Ereignisse des Tages sollen ihren Ausdruck auf der Nationalbühne finden;
sie soll nicht bestimmt sein, die Eindrücke des Lebens vergessen zu
machen, sondern dem Volke ein höheres und heiteres Verständniß derselben
zu eröffnen.
Um all dieser Zwecke willen wird dem Nationaltheater die =Ermuthigung
und Befeuerung der Autoren= dringend angelegen sein müssen. Auffordernde
Anregungen aller Art, angemessenere Regulirung des Honorars, Eröffnung
einer achtungsvollen Stellung zur Bühne -- wie sie den Schöpfern der
geistigen Nahrung derselben gebührt -- werden die nächsten Schritte dazu
sein.
Dagegen fordert gerade die Achtung vor der Autorschaft, daß eine strenge
Auswahl unter den Tageserzeugnissen vorgenommen, das Mittelmäßige und
Schlechte nicht gleichberechtigt mit dem Guten betrachtet werde. Es
fordert die Achtung und Rücksicht für die darstellenden Künstler, daß
ihre Kraft und ihr Eifer nicht durch die Beschäftigung mit
nichtsbedeutenden Arbeiten abgestumpft werden. Es fordert die Achtung
vor dem Publikum: daß man es sicher stelle gegen die Langeweile an der
Darstellung von Arbeiten, wie sie zufällig einlaufen und worüber dem
Publikum hinterher das Urtheil überlassen wird. Die Direction ist dazu
eingesetzt, ein Urtheil im Voraus zu haben und dem Publikum nur wahrhaft
Erfreuendes oder Begeisterndes anzubieten, nicht aber das Vertrauen zu
täuschen, mit dem das Volk sein Theater betritt, nicht die Kräfte und
Mittel, die es ihr zur Verwendung übergiebt, aus persönlicher Rücksicht
oder Furcht vor Journalartikeln abgewiesener Autoren zu vergeuden. Die
Direction eines Nationaltheaters soll ihre Bühne nicht zum Tummelplatz
für bloße Neuigkeiten und unreife Versuche eröffnen, dagegen sie mit
aller Hingebung den werthvollen Arbeiten anbieten und das Interesse der
Autoren bei der Darstellung zu ihrem eigenen machen.
Die ganze Praxis der künstlerischen Leitung hier zu besprechen, ist
weder zulässig noch nöthig, einige Momente aber scheinen mir anregender
Erwähnung zu bedürfen.
So wird unter Allem, was für die möglichste Vollendung der Darstellungen
geschehen muß, auf das =Malerische= derselben eine größere Sorgfalt, als
sie bisher in Deutschland üblich, zu wenden sein.
Die =Decorationen= werden meist auf einzelne Bestellung, bald hier bald
dort, oder doch von verschiedenen Malern gefertigt. Natürlich entsteht
dadurch die größte Ungleichartigkeit. Werden auch die auffallendsten
Mißgriffe dabei vermieden, so sieht man doch selten die Decorationen ein
und desselben Stückes in übereinstimmender Farbe und Behandlungsart. Oft
sieht man in ein und derselben Scene Prospect, Coulissen und Setzstücke
von dreifach grell verschiedener Manier. Hierin Uebereinstimmung zu
schaffen, die richtige Unterordnung der Farbe bei den Decorationen
überhaupt einzuführen, genügt aber nicht allein, auch auf die Farben der
=Costüme= und ihre Stimmung zum Hintergrunde der Handlung sollte
Aufmerksamkeit gewendet werden. Das ganze Gebiet der Theatertracht
bedarf im Allgemeinen einer gründlichen Regelung. Bei den wenigsten
Bühnen sind Costümiers angestellt, Unkenntniß, Laune, Geschmacklosigkeit
und Putzsucht erzeugen daher das grundsatzloseste, bunteste
Durcheinander, das für jedes einigermaßen gebildete Auge eine wahre
Beleidigung ist.
Costümier und Decorateur müssen also in genauem Einverständniß gehalten
werden. Wo es die Verhältnisse gestatten, muß ihnen der Rath großer
malerischer Capacitäten gewonnen werden; wie denn überhaupt mit den
Höchstbefähigten in Literatur, Plastik, Musik, auch aller Wissenschaft,
die sonst der Bühne dienen kann, die Verbindung mehr gesucht und
unterhalten werden muß, als es bisher der Fall war. Zu diesen Zwecken
müssen die Theatervorstände zugleich Mitglieder der Kunstakademie sein.
Auch wird die ministerielle Gesammtleitung aller Künste dem Theater
große Unterstützung verschaffen, sich von allen Künsten das Beste
anzueignen, sich stets mitten in der Strömung allseitigen Lebens zu
halten, um so in seinen Werken der Nation das Trefflichste bieten zu
können.
Ihre Eigenheit dabei zu bewahren, wird freilich eine neue Aufgabe der
Schauspielkunst und ihrer Leitung sein. Indem sie aber von Allen
entlehnt, das Entlehnte jedoch anders und frei benutzt, werden in ihr
auch die übrigen Künste ihr eignes Wesen schärfer erkennen; sie wird so
den Kreis der akademischen Künste erst verständigend abschließen.
Selbständig muß die Theaterdirection sich durchaus erhalten, unabhängig
von allen Forderungen, in deren Erfüllung die einzelnen Künste sich
selbst gern auf dem Theater fänden. Die Schauspielkunst muß wissen, was
sie auszuführen vermag, und darum Alles abweisen was sie nicht lebendig
machen kann. Sie muß die Productionen der andern Künste zu verwenden
wissen, nicht aber sich ihnen dienstbar machen. Gleichweit von
theatralischer Herkömmlichkeit, wie von unfruchtbaren Experimenten, hat
sie den schwierig einzuhaltenden Weg einer unablässigen Fortentwicklung
und Bereicherung der Kunst in den Grenzen ihrer eigensten Natur zu
finden.
Um dies ausführen zu können, wird die Direction es aber auch nicht an
Anregungen zur =Bildung= und zum =Kunstverständniß des Personals= fehlen
lassen dürfen. Was die Eckhof'sche Schauspielerakademie,[8] die
Manheimer Ausschußsitzungen,[9] der Berliner Schauspielerverein in der
neuern Zeit, gesollt: die Schauspieler nämlich zu gemeinsamem
Kunststreben und gegenseitiger Forthülfe sammeln, das dürfte bei
wahrhaft künstlerisch organisirten Theatern endlich, zu unberechenbarem
Vortheil des Gesammtgeistes und des nachwachsenden Geschlechtes, Bestand
gewinnen.
[8] Gesch. d. deutschen Schauspielkunst. Bd. II. S. 88.
[9] Ebendas. Bd. III. S. 18.
Von großer Wichtigkeit wird es sein, wenn die Nationaltheater =die
Spieltage vermindern=. Die Alltäglichkeit des Schauspiels ernüchtert
Publicum und Künstler. Könnten zwei Tage, oder auch nur einer in der
Woche ausfallen, so würden die Vorstellungen wieder einen größeren,
einen festlichen Reiz für das Publicum gewinnen, und der um so
lebhaftere Besuch den Kassenverlust der ausfallenden Tage hinlänglich
ersetzen. Die Künstler aber gewönnen durch die Ruhetage größere
Elasticität und wärmere Begeisterung und, was nicht minder wichtig ist,
mehr Zeit und Sammlung, um die Vorstellungen mit der letzten Sorgfalt
vorzubereiten. Die Hast und Noth für jeden Tag eine Vorstellung zu
schaffen, ist eines der wesentlichsten Hindernisse für die heutige
Bühne: höhere Kunstforderungen zu befriedigen.
Die Abende, an denen das Theater feiert, würden, für das Publicum um so
gelegener, durch Concerte oder Kunstgenüsse anderer Art ausgefüllt
werden.
Ferner müßte das Nationaltheater dahin streben, die =Eintrittspreise=,
besonders für die wohlfeileren und mittleren Plätze zu =ermäßigen=. Der
Theaterbesuch ist noch viel zu kostspielig, als daß er seine volle
Wirkung auf alle Schichten des Volkes äußern könnte. Der durch
wohlfeilere Preise vermehrte Besuch würde die Kasse entschädigen, oder
Ersparnisse im Ausgabeetat müßten es thun, deren nähere Angaben hier zu
weit führen würden.
* * * * *
Es ist noch übrig, den Punkt, welcher bisher als der wichtigste
gegolten, zu erörtern, den der =Finanzen=, des richtigen Verhältnisses
zwischen Einnahme und Ausgabe.
Nach dem Prinzip des Nationaltheaters sollen die =Einnahmen= nur durch
würdige Mittel, durch möglichst vollkommene, dem Volksgeschmacke
wahrhaft gedeihliche Vorstellungen erzielt werden; diese können durch
die künstlerische Direction als gesichert erachtet werden, denn bessere
Leistungen bringen auch bessere Einnahmen. Die Verwaltungsfrage wird
sich daher wesentlich um die richtige =Verwendung= der Geldmittel,
welche dem Theater zu Gebote stehen, drehen.
Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der Staatszuschuß und dem
Minimalsatz der jährlichen Einnahme ergeben, festgesetzt. Derselbe müsse
nur nach Maßgabe erworbener Ueberschüsse überschritten werden dürfen,
jährlich aber ein Theil des Staatszuschusses zu einem Reservefonds
zurückgelegt werden, damit die mannichfachen Wechselfälle, denen das
Theater durch die Zeitereignisse ausgesetzt ist, dasselbe niemals
mittellos finden. Von diesen Grundzügen der Theaterökonomie müsse
niemals gewichen werden, damit der Staat die Garantie hätte: nur in den
außer aller menschlichen Berechnung liegenden Fällen vor den Riß treten
zu müssen.
Daß der Theaterhaushalt auf dieser Basis zu führen ist, steht bei einer
künstlerischen Direction außer Zweifel, die durch bestimmte
Staatsgrundsätze geschützt ist: nicht jedem kostspieligen Gelüsten eines
dominirenden Geschmackes, nicht jeder unmäßigen Geldprätension
hervorragender Talente fröhnen zu müssen. =Bei jedem, wenn nur irgend
gesicherten, hohen oder niedrigen Einnahmeetat ist ein Theater
herzustellen, in dem der Geist lebendig ist=, und wenn hierauf nur der
Accent gelegt wird, ergiebt sich alles Uebrige leicht. Man nehme keinen
Anstand, einer selbständigen, künstlerischen Direction die Aufgabe
zuzuschieben, sie kann, sie wird sie lösen. Sie wird bei einer sicherer
berechneten und geleiteten Verwendung der Talente schon im Gehaltetat,
gewiß aber in den Ausgaben für allen Apparat, der so ungeheure Summen
verzehrt, große Ersparnisse herbeiführen können. Inmitten der Production
stehend, kann sie das Auge überall haben, sie versteht mit Wenigem Viel
auszurichten, Dinge doppelt und dreifach zu benutzen, welche bei mancher
Hofbühne -- die in der Fülle ihres aufgehäuften Apparates fast erstickt
-- bereits doppelt und dreifach existiren und doch immer wieder aufs
Neue beschafft werden.
Der Ausgabeetat werde nach monatlichen Durchschnittssummen, je nach den
verschiedenen Zweigen geordnet, wie dies schon jetzt gebräuchlich ist.
Das Ministerium hat diese Eintheilung zu bestätigen, aber auch speciell
darüber zu wachen, daß sie nicht ohne Noth überschritten werde. Künstler
sind selten geschickte Haushalter, daher muß der Regierung zustehen: die
Direction, in Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und
jeden Augenblick darüber Rechenschaft fordern zu dürfen.
Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaushalt, wie dies bereits
bei einigen Hofbühnen der Fall ist, in die Hand eines einzigen Beamten
gelegt ist, der jede materielle Beschaffung vermittelt, das gesammte
Theaterinventarium unter seiner Aufsicht hat und die Controlle der
Einnahme und Ausgabe führt. Damit ist auch die Verantwortlichkeit für
die materielle Verwaltung in der Person dieses =ökonomischen Inspectors=
concentrirt und durch ihn kann die Oberbehörde in jedem Augenblick
vollständigen Aufschluß über den complicirten Theaterhaushalt erlangen.
Dieser Posten, so wie der des Cassirers und anderer bloß verwaltenden
Beamten, wird durch die Regierung, in Uebereinkunft mit der
künstlerischen Direction, besetzt.
Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Baulichkeiten in den Theatern,
über Hausordnung, die Aufnahme des Publicums u. s. w. von der
künstlerischen Direction, aber nur unter specieller Bestätigung der
Oberbehörde vorzunehmen sind, daß also die Direction, wie frei sie auch
auf rein künstlerischem Gebiete zu schalten habe, aus dem der
Administration doch entschieden abhängig sein müsse -- wird die
Auseinandersetzung des Verhältnisses zwischen Ministerium und
Theaterdirection abgeschlossen sein.
* * * * *
Diese hier vorgeschlagene Reorganisation der großen und tonangebenden
Bühnen in Deutschland müßte sich am vortheilhaftesten in Wien und Berlin
erweisen, wo mehrere Theater vorhanden, welche eine Trennung der
verschiedenen dramatischen Gattungen und dadurch eine um so vollkommnere
Ausbildung jeder einzelnen begünstigen. Denn die Schwierigkeit: das
ganze recitirende Schauspiel, vom Trauerspiel bis zur Posse, daneben
heroische und komische Oper und Ballett, kurz die ganze dramatische
Möglichkeit auf ein und derselben Bühne, mit ein und demselben Personal
zur Vollkommenheit zu bringen, wird immer ungeheuer bleiben; selbst wenn
die vorgeschlagene organische Gliederung einer Direction von
Kunstverständigen die Lösung dieses Problems erleichtert.[10] In =Wien=
aber z. B., wo Schauspiel, Oper und Posse bereits abgesonderte Theater
und abgesonderte Directionen besitzen, wo noch zwei andere Bühnen
vorhanden sind, mit deren Hinzuziehung sich eine noch weitere
Eintheilung nach dem Muster der Pariser Theater vornehmen ließe, wonach
dem =Burgtheater= sein bisheriges Gebiet des =recitirenden Schauspiels=
verbliebe, dem =Kärnthnerthortheater= die =große Oper= (nach dem Muster
der _Academie royale_), dem =Josephstädter Theater= die =komische Oper=
und das =Singspiel=, dem =Wiedner-Theater= das =Spektakelstück und
Melodram=, dem =Leopoldstädter Theater= die =Volksposse= zufiele -- dort
würde jede Gattung, bei der vorgeschlagenen Organisation, sich ihrer
Vollendung zuführen lassen.
[10] Ausführlicheres hierüber Gesch. d. deutsch. Schauspielkunst.
Bd. III. S. 413 u. f.
Freilich müßten aber alle fünf Theater Staatsanstalten werden und ihre
abgesonderten Directionen dem gemeinsamen höheren Prinzipe und der
Beaufsichtigung der Regierung unterworfen werden.
* * * * *
Die preußische Regierung hat den wichtigsten Grundsatz der aus diesen
Blättern vorgeschlagenen Theaterreform, den einer ministeriellen
Oberleitung, bereits vor vierzig Jahren auf einige Zeit anerkannt,[11]
=Berlin= hat unter =Iffland= schon eine musterhafte künstlerische
Direction gehabt, dort würde man also nur auf schon anerkannte Zustände
zurück zu fußen brauchen.
[11] Gesch. d. deutsch. Schauspielk. Bd. III. S. 422 u. f.
=Die erste und unabweisbare Maßregel einer Reorganisation der Berliner
Theater würde die Trennung der dramatischen Gattungen sein müssen.=
Berlin besitzt drei Theater, angemessen in Lage und Beschaffenheit, um
eine natürliche Scheidung mit dem schönsten Erfolge vornehmen zu können.
Im =Schauspielhause=, das zu der, leider immer geringer werdenden Zahl
derjenigen gehört, deren glückliche mittlere Größe noch eine naturgemäße
Menschendarstellung zuläßt, wo der Schauspieler noch nicht genöthigt ist
zum Ueberbieten aller Mittel zu greifen um nur einen Eindruck
hervorzubringen, im Schauspielhause bliebe das sogenannte =recitirende
Schauspiel=, der eigentliche Kern der dramatischen Kunst: Tragödie,
Drama und Comödie, in reiner Gattung abgeschlossen, wie dies im Wiener
Burgtheater musterhaft und erfolgreich der Fall ist; nur ohne jene
peinliche Beschränkung, welche selbst Lieder und Chöre aus dem
Schauspiele verbannt. Im glanzvollen =Opernhause= die =große Oper= und
die =komische=, so weit sich diese vom Burlesken frei hält und die
musikalische Entwicklung als ihre wesentliche Aufgabe darlegt. Diesen
schlösse das =Ballett= sich an.
Das behagliche =Königsstädter Theater= dagegen werde seiner
ursprünglichen Bestimmung eines =Volkstheaters= zurückgegeben. Hier
werde der Maßstab des höheren Schönheitsprinzipes und der Classicität
nicht angelegt, in Ernst und Scherz mögen die grellen Effecte walten,
wie der Volksgeschmack sie heischt. Dies Theater umfasse in seiner
Thätigkeit das =Schauerdrama=, das =Spektakelstück= und =Melodram=, die
=niedrig-komische Oper= und =Posse=, das =komische Liederspiel=, die
=Genrebilder=, =komische Pantomime= und =Grotesktanz= u. s. w. Hier kann
das =Berliner Localstück= -- wenn ihm, was bisher nie geschehen, das
Gebiet unbeeinträchtigt überlassen wird -- seine mögliche Ausbildung
finden.
Es wird dies ein Theater sein, am beliebtesten bei dem großen Publicum
und vielleicht mit einem geringeren Zuschuß, als ihr jetzt durch die
Krone zu Theil wird, im schönsten Flor zu erhalten.[12]
[12] Auf welche Weise das Königstädter Theater gänzlich in Besitz
der Krone und so der Regierung zu bringen wäre, muß Gegenstand
abgesonderter Erörterung bleiben.
Die Subvention des Königl. Theaters würde zwischen Oper und Schauspiel
zu vertheilen sein. Nach der Erfahrung, welche die Trennung der Wiener
Theater an die Hand giebt, würde Oper und Ballet 2/3, das Schauspiel 1/3
davon brauchen.
Alle drei Theater erhielten abgesonderte Directionen, nach der
vorbeschriebenen Organisation, und fänden ihre gemeinsame Oberdirection
im Ministerium. Dieselbe hätte nicht nur Einsicht zu nehmen von den
Arbeitsplänen der einzelnen Directionen -- wie früher angegeben -- sie
hätte diese auch sämmtlich, vielleicht monatlich, zu gemeinschaftlichen
Sitzungen zu versammeln, damit die verschiedenartige Thätigkeit doch
nach einem übereinstimmenden Plane und Geiste geordnet werde, die neuen
Werke sich nicht gegenseitig im Eindruck beim Publicum hindern, die
Gattungen richtig gesondert blieben u. s. w. Zugleich würden, durch
diese gemeinschaftliche ministerielle Oberdirection, ausnahmsweise
Aufführungen von Werken, welche den Zusammentritt der ersten Talente
aller Gattungen erfordern, möglich bleiben; wie die Vorstellungen der
Antigone, des Sommernachtstraumes u. s. w. Der Uebelstand einer
absoluten Trennung des musikalischen vom recitirenden Drama, der in Wien
so oft empfunden wird, wäre dadurch vermieden und die großartigste
Entfaltung der Dramatik, dem ganzen Umfang ihrer Mittel nach, bliebe
freigegeben.
Natürlich dürften solche combinirte Vorstellungen nur ausnahmsweise und
durch die hohe Bedeutung ihres Gehaltes gebotene sein, damit eine
abgesonderte Entwicklung der Gattungen und der einzelnen Theater nicht
zu oft gehindert würde.
Welch eine Vollendung die dramatische Kunst in Berlin durch solche
Organisation gewinnen könnte, getragen durch die Empfänglichkeit und
Befeuerung eines, die Sommitäten der Intelligenz und des Geschmackes
repräsentirenden Publicums, ist leicht zu übersehen.
Die Vereinigung der höheren Interessen der drei Directionen in der
gemeinsamen Leitung der Regierung würde auch eine gegenseitige Förderung
garantiren. Der falsche Antrieb feindseliger Concurrenz -- welcher
vierundzwanzig Jahre lang dem Königl. Theater nachtheilig und dem
Königstädter an seiner Ausbildung entschieden hinderlich gewesen und gar
keinen Vortheil gebracht hat -- würde dem edlen Wetteifer Platz machen:
in gleichem Interesse des Nationalruhms sich den Kranz streitig zu
machen.[13]
[13] Es braucht kaum noch erwähnt zu werden, daß auch hier alle
drei Theater wetteifern würden, sich den Antheil des Hofes
ungeschwächt zu erhalten und die Erfüllung eines Wunsches
desselben als einen besondern Vorzug zu betrachten. Auch bei
besondern Vorstellungen in den königl. Schlössern fände
verwaltungsmäßig keine wesentliche Veränderung statt, da diese
bisher schon besonders in Rechnung kamen.