Vor Allem aber muß diese allgemeine Betheiligung an der künstlerischen

Selbstregierung das eine wichtigste Lebenselement der Schauspielkunst

stärken, das der =künstlerischen Gesinnung=, des =Gesammtgeistes=. Das

selbstsüchtige Sonderinteresse einzelner Talente, durch hervorragende

Fähigkeiten und durch geschickte und dreiste Ausbeutung der bisherigen

Verhältnisse, fast an allen Hofbühnen zu einer Gewalt gelangt, die das

allgemeine Gedeihen schlechterdings unmöglich macht, dieser

Krebsschaden des heutigen Theaterwesens, der die beste Lebenskraft der

Institute zur Beute der Eitelkeit und Eigensucht weniger Bevorrechteter

macht, kann nur durch die Gesundheit und Kräftigung der gesammten

Körperschaft geheilt werden. Entweder werden die Theatermatadore durch

eine edlere Richtung der Bühne zu einer edlen Hingebung an die

Herrschaft des Gemeinwesens der Kunst bewogen, oder ihre Anmaßung wird

durch die gehobene Gesinnung der Kunstgenossen beschämt und

niedergehalten werden. Dies wird um so eher geschehen, als das

Sonderinteresse sich nicht mehr in dem Mißbrauch der Hofgunst nähren

wird, die Direction dagegen, auf bestimmte Staatsgrundsätze gestützt und

dem Lande verantwortlich, das allgemeine Interesse dem einzelnen

gegenüber energischer wird vertreten können und müssen.

* * * * *

Bei einer solchen Bühnenverfassung wird die Direction -- aus dem

besonnenen Vertrauen der Genossenschaft hervorgegangen, deren beste

Einsicht sie repräsentirt -- an und für sich stark sein, aber die

Oberbehörde darf sie auch in keiner Machtvollkommenheit beschränken,

welche es ihr möglich macht, die ganze Verantwortung für die Leistungen

der Bühne zu übernehmen und dem Personal gegenüber die vollkommenste

Autorität zu behaupten.

Von der künstlerischen Direction müssen daher alle =Anstellungen=,

=Verabschiedungen=, =Beurlaubungen= und =Pensionirungen= abhängig sein.

Dem Ministerium bleibe die Bestätigung, damit Ueberschreitungen im

Ausgabeetat oder Uebereilungen vermieden werden. Die Beurtheilung aber

und Entscheidung über die Zusammensetzung des Personals muß der

Direction durchaus anheim gegeben werden. Ebenso hat sie allein über die

Zulässigkeit der =Gastspiele= zu entscheiden; wobei ihr nur zur Pflicht

gemacht werden muß, dem allgemein eingerissenen tief verderblichen

Mißbrauche derselben zu steuern, der die Geldmittel der Theater

vergeudet, das künstlerische Ensemble untergräbt, das vereinzelte

Virtuosenspiel bei den Künstlern und das Vergnügen daran bei dem

Publikum hervorruft, auch dessen Neuigkeitsgier und Parteinahme

steigert.

Der Direction muß ferner die Entscheidung über =Wahl und Reihenfolge der

aufzuführenden Werke=, die =Rollenbesetzung=, =Ausstattung= in

=Decorationen= und =Costüm=, die Aufstellung des =Repertoirs= überlassen

sein. Daß ein verderblicher Eigenwille sich in den Entscheidungen des

Directors geltend machen werde, ist nicht zu fürchten, weil alle Dinge

mit den übrigen Vorständen berathen werden müssen, der Director nur der

Erste unter Gleichen, er auch der Ueberwachung und zuletzt der Anklage

bei der Ministerialdirection von Seiten des Ausschusses ausgesetzt ist.

Mit unbeschränkter Gewalt soll aber der künstlerischen Führung die Kunst

zurückgegeben, der Mittelpunkt ihrer Thätigkeit aus dem Bureau wieder

auf den Regieplatz in's Proscenium der Bühne, wo er naturgemäß liegt,

versetzt werden. =Die künstlerische Arbeit sei wieder die Hauptaufgabe

der Theaterdirection.=

Dabei aber darf sie, ebensowenig wie von der Ministerialdirection, von

der Einmischung des Ausschusses beeinträchtigt werden. An der

regelmäßigen Geschäftsführung darf demselben kein Theil zustehen, die

schon so complicirte Theaterpraxis würde sonst in babylonische

Verwirrung gerathen, der Ausschuß würde dadurch ein integrirender Theil

der Direction werden und seinen Charakter als Vertreter der

Genossenschaft, der Direction =gegenüber=, einbüßen.

Die Stärke der Theaterdirection soll aber keinesweges den Einfluß der

Staatsbehörde ausschließen. Die Direction -- abgesehen von ihrer später

zu besprechenden administrativen Abhängigkeit -- hat alle ihre Pläne,

vorhabenden Einrichtungen und vorzubereitenden Arbeiten, vierteljährlich

etwa, dem Ministerialdirector vorzulegen, damit er sich überzeuge, ob

das Institut die Staatstendenzen innehalte.

Ferner ist das Ministerium in allen Streitsachen letzter und oberster

Gerichtshof, sowohl in Differenzen zwischen Direction und Untergebenen,

als zwischen den Mitgliedern der Direction selbst, oder in Klagen gegen

dieselbe von Seiten der Autoren, des Publikums u. s. w., sie mögen sich

nun auf materielle Forderungen oder auf solche, welche den Geist des

Institutes betreffen, richten.

* * * * *

Die Aufgaben, welche dem so reformirten Nationaltheater gestellt werden

müssen, sind nicht gering.

Vor allem thut es Noth, ein =Stammrepertoir= der bedeutendsten Dicht-

und Musikwerke aufzustellen, das in alljährlicher Wiederkehr die

Künstler in der Uebung am Vortrefflichen erhält, dem Volke den Genuß

seines Kunstschatzes in Musteraufführungen sichert, ihm den ganzen

Entwicklungsproceß des Theaters zugleich klar macht und ihm Ehrfurcht

für das, was es leistet, einflößt.[7]

[7] Was Goethe davon sagt, siehe Geschichte der deutschen

Schauspielkunst B. III. S. 379-382.

Auf einem Nationaltheater soll keine Woche vergehen, in welcher nicht

eins der Werke aus diesem klassischen Cyklus gegeben wird. Jedes

kirchliche oder politische Fest, jeder für die Nation merkwürdige Tag --

bezeichne er eine große Begebenheit oder die Geburt eines großen

Künstlers u. s. w. -- werde durch eine entsprechende Vorstellung

gefeiert und in die Sympathie der Gegenwart gezogen. Auch die wichtigen

Ereignisse des Tages sollen ihren Ausdruck auf der Nationalbühne finden;

sie soll nicht bestimmt sein, die Eindrücke des Lebens vergessen zu

machen, sondern dem Volke ein höheres und heiteres Verständniß derselben

zu eröffnen.

Um all dieser Zwecke willen wird dem Nationaltheater die =Ermuthigung

und Befeuerung der Autoren= dringend angelegen sein müssen. Auffordernde

Anregungen aller Art, angemessenere Regulirung des Honorars, Eröffnung

einer achtungsvollen Stellung zur Bühne -- wie sie den Schöpfern der

geistigen Nahrung derselben gebührt -- werden die nächsten Schritte dazu

sein.

Dagegen fordert gerade die Achtung vor der Autorschaft, daß eine strenge

Auswahl unter den Tageserzeugnissen vorgenommen, das Mittelmäßige und

Schlechte nicht gleichberechtigt mit dem Guten betrachtet werde. Es

fordert die Achtung und Rücksicht für die darstellenden Künstler, daß

ihre Kraft und ihr Eifer nicht durch die Beschäftigung mit

nichtsbedeutenden Arbeiten abgestumpft werden. Es fordert die Achtung

vor dem Publikum: daß man es sicher stelle gegen die Langeweile an der

Darstellung von Arbeiten, wie sie zufällig einlaufen und worüber dem

Publikum hinterher das Urtheil überlassen wird. Die Direction ist dazu

eingesetzt, ein Urtheil im Voraus zu haben und dem Publikum nur wahrhaft

Erfreuendes oder Begeisterndes anzubieten, nicht aber das Vertrauen zu

täuschen, mit dem das Volk sein Theater betritt, nicht die Kräfte und

Mittel, die es ihr zur Verwendung übergiebt, aus persönlicher Rücksicht

oder Furcht vor Journalartikeln abgewiesener Autoren zu vergeuden. Die

Direction eines Nationaltheaters soll ihre Bühne nicht zum Tummelplatz

für bloße Neuigkeiten und unreife Versuche eröffnen, dagegen sie mit

aller Hingebung den werthvollen Arbeiten anbieten und das Interesse der

Autoren bei der Darstellung zu ihrem eigenen machen.

Die ganze Praxis der künstlerischen Leitung hier zu besprechen, ist

weder zulässig noch nöthig, einige Momente aber scheinen mir anregender

Erwähnung zu bedürfen.

So wird unter Allem, was für die möglichste Vollendung der Darstellungen

geschehen muß, auf das =Malerische= derselben eine größere Sorgfalt, als

sie bisher in Deutschland üblich, zu wenden sein.

Die =Decorationen= werden meist auf einzelne Bestellung, bald hier bald

dort, oder doch von verschiedenen Malern gefertigt. Natürlich entsteht

dadurch die größte Ungleichartigkeit. Werden auch die auffallendsten

Mißgriffe dabei vermieden, so sieht man doch selten die Decorationen ein

und desselben Stückes in übereinstimmender Farbe und Behandlungsart. Oft

sieht man in ein und derselben Scene Prospect, Coulissen und Setzstücke

von dreifach grell verschiedener Manier. Hierin Uebereinstimmung zu

schaffen, die richtige Unterordnung der Farbe bei den Decorationen

überhaupt einzuführen, genügt aber nicht allein, auch auf die Farben der

=Costüme= und ihre Stimmung zum Hintergrunde der Handlung sollte

Aufmerksamkeit gewendet werden. Das ganze Gebiet der Theatertracht

bedarf im Allgemeinen einer gründlichen Regelung. Bei den wenigsten

Bühnen sind Costümiers angestellt, Unkenntniß, Laune, Geschmacklosigkeit

und Putzsucht erzeugen daher das grundsatzloseste, bunteste

Durcheinander, das für jedes einigermaßen gebildete Auge eine wahre

Beleidigung ist.

Costümier und Decorateur müssen also in genauem Einverständniß gehalten

werden. Wo es die Verhältnisse gestatten, muß ihnen der Rath großer

malerischer Capacitäten gewonnen werden; wie denn überhaupt mit den

Höchstbefähigten in Literatur, Plastik, Musik, auch aller Wissenschaft,

die sonst der Bühne dienen kann, die Verbindung mehr gesucht und

unterhalten werden muß, als es bisher der Fall war. Zu diesen Zwecken

müssen die Theatervorstände zugleich Mitglieder der Kunstakademie sein.

Auch wird die ministerielle Gesammtleitung aller Künste dem Theater

große Unterstützung verschaffen, sich von allen Künsten das Beste

anzueignen, sich stets mitten in der Strömung allseitigen Lebens zu

halten, um so in seinen Werken der Nation das Trefflichste bieten zu

können.

Ihre Eigenheit dabei zu bewahren, wird freilich eine neue Aufgabe der

Schauspielkunst und ihrer Leitung sein. Indem sie aber von Allen

entlehnt, das Entlehnte jedoch anders und frei benutzt, werden in ihr

auch die übrigen Künste ihr eignes Wesen schärfer erkennen; sie wird so

den Kreis der akademischen Künste erst verständigend abschließen.

Selbständig muß die Theaterdirection sich durchaus erhalten, unabhängig

von allen Forderungen, in deren Erfüllung die einzelnen Künste sich

selbst gern auf dem Theater fänden. Die Schauspielkunst muß wissen, was

sie auszuführen vermag, und darum Alles abweisen was sie nicht lebendig

machen kann. Sie muß die Productionen der andern Künste zu verwenden

wissen, nicht aber sich ihnen dienstbar machen. Gleichweit von

theatralischer Herkömmlichkeit, wie von unfruchtbaren Experimenten, hat

sie den schwierig einzuhaltenden Weg einer unablässigen Fortentwicklung

und Bereicherung der Kunst in den Grenzen ihrer eigensten Natur zu

finden.

Um dies ausführen zu können, wird die Direction es aber auch nicht an

Anregungen zur =Bildung= und zum =Kunstverständniß des Personals= fehlen

lassen dürfen. Was die Eckhof'sche Schauspielerakademie,[8] die

Manheimer Ausschußsitzungen,[9] der Berliner Schauspielerverein in der

neuern Zeit, gesollt: die Schauspieler nämlich zu gemeinsamem

Kunststreben und gegenseitiger Forthülfe sammeln, das dürfte bei

wahrhaft künstlerisch organisirten Theatern endlich, zu unberechenbarem

Vortheil des Gesammtgeistes und des nachwachsenden Geschlechtes, Bestand

gewinnen.

[8] Gesch. d. deutschen Schauspielkunst. Bd. II. S. 88.

[9] Ebendas. Bd. III. S. 18.

Von großer Wichtigkeit wird es sein, wenn die Nationaltheater =die

Spieltage vermindern=. Die Alltäglichkeit des Schauspiels ernüchtert

Publicum und Künstler. Könnten zwei Tage, oder auch nur einer in der

Woche ausfallen, so würden die Vorstellungen wieder einen größeren,

einen festlichen Reiz für das Publicum gewinnen, und der um so

lebhaftere Besuch den Kassenverlust der ausfallenden Tage hinlänglich

ersetzen. Die Künstler aber gewönnen durch die Ruhetage größere

Elasticität und wärmere Begeisterung und, was nicht minder wichtig ist,

mehr Zeit und Sammlung, um die Vorstellungen mit der letzten Sorgfalt

vorzubereiten. Die Hast und Noth für jeden Tag eine Vorstellung zu

schaffen, ist eines der wesentlichsten Hindernisse für die heutige

Bühne: höhere Kunstforderungen zu befriedigen.

Die Abende, an denen das Theater feiert, würden, für das Publicum um so

gelegener, durch Concerte oder Kunstgenüsse anderer Art ausgefüllt

werden.

Ferner müßte das Nationaltheater dahin streben, die =Eintrittspreise=,

besonders für die wohlfeileren und mittleren Plätze zu =ermäßigen=. Der

Theaterbesuch ist noch viel zu kostspielig, als daß er seine volle

Wirkung auf alle Schichten des Volkes äußern könnte. Der durch

wohlfeilere Preise vermehrte Besuch würde die Kasse entschädigen, oder

Ersparnisse im Ausgabeetat müßten es thun, deren nähere Angaben hier zu

weit führen würden.

* * * * *

Es ist noch übrig, den Punkt, welcher bisher als der wichtigste

gegolten, zu erörtern, den der =Finanzen=, des richtigen Verhältnisses

zwischen Einnahme und Ausgabe.

Nach dem Prinzip des Nationaltheaters sollen die =Einnahmen= nur durch

würdige Mittel, durch möglichst vollkommene, dem Volksgeschmacke

wahrhaft gedeihliche Vorstellungen erzielt werden; diese können durch

die künstlerische Direction als gesichert erachtet werden, denn bessere

Leistungen bringen auch bessere Einnahmen. Die Verwaltungsfrage wird

sich daher wesentlich um die richtige =Verwendung= der Geldmittel,

welche dem Theater zu Gebote stehen, drehen.

Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der Staatszuschuß und dem

Minimalsatz der jährlichen Einnahme ergeben, festgesetzt. Derselbe müsse

nur nach Maßgabe erworbener Ueberschüsse überschritten werden dürfen,

jährlich aber ein Theil des Staatszuschusses zu einem Reservefonds

zurückgelegt werden, damit die mannichfachen Wechselfälle, denen das

Theater durch die Zeitereignisse ausgesetzt ist, dasselbe niemals

mittellos finden. Von diesen Grundzügen der Theaterökonomie müsse

niemals gewichen werden, damit der Staat die Garantie hätte: nur in den

außer aller menschlichen Berechnung liegenden Fällen vor den Riß treten

zu müssen.

Daß der Theaterhaushalt auf dieser Basis zu führen ist, steht bei einer

künstlerischen Direction außer Zweifel, die durch bestimmte

Staatsgrundsätze geschützt ist: nicht jedem kostspieligen Gelüsten eines

dominirenden Geschmackes, nicht jeder unmäßigen Geldprätension

hervorragender Talente fröhnen zu müssen. =Bei jedem, wenn nur irgend

gesicherten, hohen oder niedrigen Einnahmeetat ist ein Theater

herzustellen, in dem der Geist lebendig ist=, und wenn hierauf nur der

Accent gelegt wird, ergiebt sich alles Uebrige leicht. Man nehme keinen

Anstand, einer selbständigen, künstlerischen Direction die Aufgabe

zuzuschieben, sie kann, sie wird sie lösen. Sie wird bei einer sicherer

berechneten und geleiteten Verwendung der Talente schon im Gehaltetat,

gewiß aber in den Ausgaben für allen Apparat, der so ungeheure Summen

verzehrt, große Ersparnisse herbeiführen können. Inmitten der Production

stehend, kann sie das Auge überall haben, sie versteht mit Wenigem Viel

auszurichten, Dinge doppelt und dreifach zu benutzen, welche bei mancher

Hofbühne -- die in der Fülle ihres aufgehäuften Apparates fast erstickt

-- bereits doppelt und dreifach existiren und doch immer wieder aufs

Neue beschafft werden.

Der Ausgabeetat werde nach monatlichen Durchschnittssummen, je nach den

verschiedenen Zweigen geordnet, wie dies schon jetzt gebräuchlich ist.

Das Ministerium hat diese Eintheilung zu bestätigen, aber auch speciell

darüber zu wachen, daß sie nicht ohne Noth überschritten werde. Künstler

sind selten geschickte Haushalter, daher muß der Regierung zustehen: die

Direction, in Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und

jeden Augenblick darüber Rechenschaft fordern zu dürfen.

Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaushalt, wie dies bereits

bei einigen Hofbühnen der Fall ist, in die Hand eines einzigen Beamten

gelegt ist, der jede materielle Beschaffung vermittelt, das gesammte

Theaterinventarium unter seiner Aufsicht hat und die Controlle der

Einnahme und Ausgabe führt. Damit ist auch die Verantwortlichkeit für

die materielle Verwaltung in der Person dieses =ökonomischen Inspectors=

concentrirt und durch ihn kann die Oberbehörde in jedem Augenblick

vollständigen Aufschluß über den complicirten Theaterhaushalt erlangen.

Dieser Posten, so wie der des Cassirers und anderer bloß verwaltenden

Beamten, wird durch die Regierung, in Uebereinkunft mit der

künstlerischen Direction, besetzt.

Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Baulichkeiten in den Theatern,

über Hausordnung, die Aufnahme des Publicums u. s. w. von der

künstlerischen Direction, aber nur unter specieller Bestätigung der

Oberbehörde vorzunehmen sind, daß also die Direction, wie frei sie auch

auf rein künstlerischem Gebiete zu schalten habe, aus dem der

Administration doch entschieden abhängig sein müsse -- wird die

Auseinandersetzung des Verhältnisses zwischen Ministerium und

Theaterdirection abgeschlossen sein.

* * * * *

Diese hier vorgeschlagene Reorganisation der großen und tonangebenden

Bühnen in Deutschland müßte sich am vortheilhaftesten in Wien und Berlin

erweisen, wo mehrere Theater vorhanden, welche eine Trennung der

verschiedenen dramatischen Gattungen und dadurch eine um so vollkommnere

Ausbildung jeder einzelnen begünstigen. Denn die Schwierigkeit: das

ganze recitirende Schauspiel, vom Trauerspiel bis zur Posse, daneben

heroische und komische Oper und Ballett, kurz die ganze dramatische

Möglichkeit auf ein und derselben Bühne, mit ein und demselben Personal

zur Vollkommenheit zu bringen, wird immer ungeheuer bleiben; selbst wenn

die vorgeschlagene organische Gliederung einer Direction von

Kunstverständigen die Lösung dieses Problems erleichtert.[10] In =Wien=

aber z. B., wo Schauspiel, Oper und Posse bereits abgesonderte Theater

und abgesonderte Directionen besitzen, wo noch zwei andere Bühnen

vorhanden sind, mit deren Hinzuziehung sich eine noch weitere

Eintheilung nach dem Muster der Pariser Theater vornehmen ließe, wonach

dem =Burgtheater= sein bisheriges Gebiet des =recitirenden Schauspiels=

verbliebe, dem =Kärnthnerthortheater= die =große Oper= (nach dem Muster

der _Academie royale_), dem =Josephstädter Theater= die =komische Oper=

und das =Singspiel=, dem =Wiedner-Theater= das =Spektakelstück und

Melodram=, dem =Leopoldstädter Theater= die =Volksposse= zufiele -- dort

würde jede Gattung, bei der vorgeschlagenen Organisation, sich ihrer

Vollendung zuführen lassen.

[10] Ausführlicheres hierüber Gesch. d. deutsch. Schauspielkunst.

Bd. III. S. 413 u. f.

Freilich müßten aber alle fünf Theater Staatsanstalten werden und ihre

abgesonderten Directionen dem gemeinsamen höheren Prinzipe und der

Beaufsichtigung der Regierung unterworfen werden.

* * * * *

Die preußische Regierung hat den wichtigsten Grundsatz der aus diesen

Blättern vorgeschlagenen Theaterreform, den einer ministeriellen

Oberleitung, bereits vor vierzig Jahren auf einige Zeit anerkannt,[11]

=Berlin= hat unter =Iffland= schon eine musterhafte künstlerische

Direction gehabt, dort würde man also nur auf schon anerkannte Zustände

zurück zu fußen brauchen.

[11] Gesch. d. deutsch. Schauspielk. Bd. III. S. 422 u. f.

=Die erste und unabweisbare Maßregel einer Reorganisation der Berliner

Theater würde die Trennung der dramatischen Gattungen sein müssen.=

Berlin besitzt drei Theater, angemessen in Lage und Beschaffenheit, um

eine natürliche Scheidung mit dem schönsten Erfolge vornehmen zu können.

Im =Schauspielhause=, das zu der, leider immer geringer werdenden Zahl

derjenigen gehört, deren glückliche mittlere Größe noch eine naturgemäße

Menschendarstellung zuläßt, wo der Schauspieler noch nicht genöthigt ist

zum Ueberbieten aller Mittel zu greifen um nur einen Eindruck

hervorzubringen, im Schauspielhause bliebe das sogenannte =recitirende

Schauspiel=, der eigentliche Kern der dramatischen Kunst: Tragödie,

Drama und Comödie, in reiner Gattung abgeschlossen, wie dies im Wiener

Burgtheater musterhaft und erfolgreich der Fall ist; nur ohne jene

peinliche Beschränkung, welche selbst Lieder und Chöre aus dem

Schauspiele verbannt. Im glanzvollen =Opernhause= die =große Oper= und

die =komische=, so weit sich diese vom Burlesken frei hält und die

musikalische Entwicklung als ihre wesentliche Aufgabe darlegt. Diesen

schlösse das =Ballett= sich an.

Das behagliche =Königsstädter Theater= dagegen werde seiner

ursprünglichen Bestimmung eines =Volkstheaters= zurückgegeben. Hier

werde der Maßstab des höheren Schönheitsprinzipes und der Classicität

nicht angelegt, in Ernst und Scherz mögen die grellen Effecte walten,

wie der Volksgeschmack sie heischt. Dies Theater umfasse in seiner

Thätigkeit das =Schauerdrama=, das =Spektakelstück= und =Melodram=, die

=niedrig-komische Oper= und =Posse=, das =komische Liederspiel=, die

=Genrebilder=, =komische Pantomime= und =Grotesktanz= u. s. w. Hier kann

das =Berliner Localstück= -- wenn ihm, was bisher nie geschehen, das

Gebiet unbeeinträchtigt überlassen wird -- seine mögliche Ausbildung

finden.

Es wird dies ein Theater sein, am beliebtesten bei dem großen Publicum

und vielleicht mit einem geringeren Zuschuß, als ihr jetzt durch die

Krone zu Theil wird, im schönsten Flor zu erhalten.[12]

[12] Auf welche Weise das Königstädter Theater gänzlich in Besitz

der Krone und so der Regierung zu bringen wäre, muß Gegenstand

abgesonderter Erörterung bleiben.

Die Subvention des Königl. Theaters würde zwischen Oper und Schauspiel

zu vertheilen sein. Nach der Erfahrung, welche die Trennung der Wiener

Theater an die Hand giebt, würde Oper und Ballet 2/3, das Schauspiel 1/3

davon brauchen.

Alle drei Theater erhielten abgesonderte Directionen, nach der

vorbeschriebenen Organisation, und fänden ihre gemeinsame Oberdirection

im Ministerium. Dieselbe hätte nicht nur Einsicht zu nehmen von den

Arbeitsplänen der einzelnen Directionen -- wie früher angegeben -- sie

hätte diese auch sämmtlich, vielleicht monatlich, zu gemeinschaftlichen

Sitzungen zu versammeln, damit die verschiedenartige Thätigkeit doch

nach einem übereinstimmenden Plane und Geiste geordnet werde, die neuen

Werke sich nicht gegenseitig im Eindruck beim Publicum hindern, die

Gattungen richtig gesondert blieben u. s. w. Zugleich würden, durch

diese gemeinschaftliche ministerielle Oberdirection, ausnahmsweise

Aufführungen von Werken, welche den Zusammentritt der ersten Talente

aller Gattungen erfordern, möglich bleiben; wie die Vorstellungen der

Antigone, des Sommernachtstraumes u. s. w. Der Uebelstand einer

absoluten Trennung des musikalischen vom recitirenden Drama, der in Wien

so oft empfunden wird, wäre dadurch vermieden und die großartigste

Entfaltung der Dramatik, dem ganzen Umfang ihrer Mittel nach, bliebe

freigegeben.

Natürlich dürften solche combinirte Vorstellungen nur ausnahmsweise und

durch die hohe Bedeutung ihres Gehaltes gebotene sein, damit eine

abgesonderte Entwicklung der Gattungen und der einzelnen Theater nicht

zu oft gehindert würde.

Welch eine Vollendung die dramatische Kunst in Berlin durch solche

Organisation gewinnen könnte, getragen durch die Empfänglichkeit und

Befeuerung eines, die Sommitäten der Intelligenz und des Geschmackes

repräsentirenden Publicums, ist leicht zu übersehen.

Die Vereinigung der höheren Interessen der drei Directionen in der

gemeinsamen Leitung der Regierung würde auch eine gegenseitige Förderung

garantiren. Der falsche Antrieb feindseliger Concurrenz -- welcher

vierundzwanzig Jahre lang dem Königl. Theater nachtheilig und dem

Königstädter an seiner Ausbildung entschieden hinderlich gewesen und gar

keinen Vortheil gebracht hat -- würde dem edlen Wetteifer Platz machen:

in gleichem Interesse des Nationalruhms sich den Kranz streitig zu

machen.[13]

[13] Es braucht kaum noch erwähnt zu werden, daß auch hier alle

drei Theater wetteifern würden, sich den Antheil des Hofes

ungeschwächt zu erhalten und die Erfüllung eines Wunsches

desselben als einen besondern Vorzug zu betrachten. Auch bei

besondern Vorstellungen in den königl. Schlössern fände

verwaltungsmäßig keine wesentliche Veränderung statt, da diese

bisher schon besonders in Rechnung kamen.

Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift · 第 2 / 4 段