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[Transcriber's Note: Original language and spelling variations have not
been standardized (e.g. blos, Erkenntniß, datirt, obenein). Original
emphasis by =letter spacing= has been marked here with =equal= signs
(e.g. seines =eignen= Vortheils); changes in font from Fraktur to
_Antiqua_ have been indicated by _underscores_ (e.g. Ludwig XIV. gab dem
_théâtre français_ die erste Verfassung). In the publisher's name J. J.
Weber, the initials probably expand to Johann Jacob.
Zur Transkription: Die Wortwahl und Schreibweisen des Originals wurden
beibehalten (z.B. blos, Erkenntniß, datirt, obenein). Hervorhebungen im
Original durch =gesperrten= Druck wurden hier mit =Gleichheitszeichen=
dargestellt (z.B. seines =eignen= Vortheils); der Wechsel von Fraktur
zur _Antiquaschrift_ wurde mit _Unterstrichen_ angedeutet (z.B. Ludwig
XIV. gab dem _théâtre français_ die erste Verfassung). Die Abkürzung im
Verlagsnamen J. J. Weber steht wohl für Johann Jacob.]
Das
Nationaltheater
des
Neuen Deutschlands.
Eine Reformschrift
von
Eduard Devrient.
Leipzig,
Verlag von J. J. Weber.
1849.
[I.]
Das preußische Cultusministerium hat mich durch den Auftrag geehrt, ihm
meine Ansichten mitzutheilen: welche Gestaltung dem Theater zu geben
sei, um es, zu einem gedeihlichen Wirken, in Uebereinstimmung mit den
übrigen Künsten zu setzen.
Dieser Auftrag hat mich zur Abfassung der vorliegenden Schrift
veranlaßt. In dem Glauben, daß sie von zeitgemäßem und allgemein
deutschem Interesse sei, übergebe ich sie hiermit der Oeffentlichkeit.
Dresden, im December 1848.
=Eduard Devrient.=
[II.]
Noch in keinem Momente des Völkerlebens ist die höhere Sendung der
Künste zur Veredlung des Menschengeschlechtes so leuchtend
hervorgetreten, hat sich noch nie zu so kräftiger, tiefgreifender
Wirkung angeboten, als in der großen Wendung unserer Tage.
Schule und Kirche, die bisher allein anerkannten Erziehungsstätten, sind
einem Streite verfallen, der noch langehin ein heftiges Sträuben des
mündig gewordenen Volkes gegen jeden fühlbaren Zwang erhalten wird. Was
kann daher willkommener sein, als die sanfte Gewalt der Künste, die es
allein vermag, die Gemüther zu beschwichtigen, in rein menschlichem
Antheil die Herzen aller Parteien zu vereinigen, durch unmerklichen
Zwang wieder Achtung vor Sitte, Friede und stillem Glück zu verbreiten,
auf diesem heitren Wege die Geister wieder den strengen
Erziehungsstätten zuzuführen und der großen, gemeinsamen Begeisterung
für eine neue, edle Freiheit des Völkerlebens den höchsten Schwung und
den schönsten Ausdruck zu verleihen!
Ueberall muß es daher als ein Zeugniß sorgsamer Staatsweisheit anerkannt
werden, wo die Organisation des Kunsteinflusses auf das Volksleben von
der Landesregierung in thätigen Angriff genommen wird.
Daß unter allen Künsten keine von so allgemeiner und volksthümlicher
Wirkung ist, als die Schauspielkunst, bedarf hier keiner Beweisführung,
die tägliche Erfahrung liefert sie. Keine Kunst wird also in dem Maße
die Aufmerksamkeit der Staatsgewalt verdienen, so wie keine einer
Organisation so dringend bedürftig ist, welche sie mit allen anderen
höheren Culturmitteln des Staates in Uebereinstimmung setzt, als die
Schauspielkunst.
Faßt man ihre rein künstlerische Wichtigkeit in's Auge, so drängt sich
als ihre wesentliche Eigenheit hervor: daß sie alle übrigen Künste
umfaßt; sie erhebt sich auf allen anderen und wird so zur Spitze der
Pyramide; sie ist die Kunst der Künste.
Plastik, Malerei, Dichtkunst, Musik, Redekunst, Mimik und Tanzkunst
sammelt sie in den gewaltigen Brennpunkt unmittelbaren Lebens, und
dieser trifft in eine versammelte Menge, wo die Gemeinsamkeit des
Antheils das Feuer des Enthusiasmus um so mächtiger entzündet.
Wenngleich daher die schon vollendeten Werke der übrigen Künste, welche
der Schauspielkunst zum Stoffe dienen, dabei an ihrer Selbständigkeit
einbüßen müssen, so macht dennoch keine Kunst für sich schlagendere
Wirkungen, als von der Bühne herab.
Wie dringend nothwendig ist es also, daß die Schauspielkunst endlich in
den Kreis der akademischen Bildung aufgenommen werde, damit ihre
drastischen Wirkungen eine grundsätzliche Uebereinstimmung mit den
übrigen Künsten gewinnen!
Die Bühne vermag den Schönheitssinn, des Volkes sowohl als der Künstler,
in die größte Verwirrung zu bringen, sie vermag ihn aber auch zu heben
und zu reinigen. Daß so viel Unpoetisches, Unmusikalisches und
Unmalerisches auf der Bühne Glück macht, bleibt ein unablässig
fortwirkendes Moment der Verführung und Corruption für Dichter,
Musiker, Maler und Bildhauer; dagegen hat an die einzelnen, im rechten
Geiste gelungenen Erscheinungen der Bühne sich von jeher eine Kette der
fruchtbringendsten Anregungen geknüpft. =Die Fähigkeit der
Schauspielkunst: den wohlthätigsten Einfluß auf die übrigen Künste, also
auf den Kunstsinn überhaupt, zu äußern, ist außer Zweifel, es muß daher
als Pflicht erkannt werden: diese Fähigkeit zum wesentlichen Zweck der
Bühne zu erheben.=
Und nun, den Einfluß auf die =Sittlichkeit= in's Auge gefaßt, welche
Kunst übt ihn stärker, als die der Bühne? -- Der Gegenstand ist zu oft
erörtert worden, als daß es nöthig wäre, ihn hier noch einmal
aufzunehmen; wer damit unbekannt ist, sei zunächst auf Schiller's
Vorlesung: »die Schaubühne, als eine moralische Anstalt betrachtet«,
verwiesen.
Gewiß ist -- das gestehen selbst die Feinde der Bühne nicht nur zu,
sondern sie machen es als ihre größte Gefahr geltend -- daß die
Schauspielkunst die gewaltigsten Wirkungen auf das Volk hervorbringt.
Starke Wirkungen aber sind entweder wohlthätig oder nachtheilig,
gleichgültig können sie nicht sein. Wenn also die Bühne den Geschmack
und die Versittlichung nicht =fördert=, so muß sie ihnen =schaden=;
=unabweisbar wird daher die Verpflichtung für den Staat sein: sich der
Wirkung seiner Schaubühnen zu vergewissern, dafür zu sorgen, daß sie die
Bahn seiner Grundsätze über Volkscultur innehalten=.
Daß dies bisher nicht, oder nur sehr lau und mangelhaft geschehen ist,
der Einfluß der Bühne daher oft in den schreiendsten Widerspruch mit den
Staatsmaximen gerathen,[1] das liegt ebenso vor Aller Augen, als daß die
Schauspielkunst noch immer ganz außerhalb des Kreises einer, mit den
übrigen Künsten übereinstimmenden Bildung sich bewegt; ganz außerhalb
der Kettenglieder, welche die Regierungen zur Versittlichung und
Veredlung des Volkes so sorgfältig ineinanderfügen.
[1] Mit welchem strengen Eifer hat z. B. der Staat den neuen
socialen Theorien entgegenzuwirken und die Achtung vor der Ehe,
der Familie und allen Gliederungen der gesellschaftlichen Ordnung,
welche daraus hervorgehen, aufrecht zu erhalten gesucht, während
die Theaterrepertoire -- die der Hofbühnen keinesweges
ausgeschlossen -- von Stücken wimmelten, in denen die Heiligkeit
der Ehe verhöhnt, die Familienpietät lächerlich gemacht, ja eine
förmliche Verherrlichung der Nichtswürdigkeit getrieben wird!
Die Forderung, diesem Zustande ein Ende zu machen, dem deutschen Theater
eine andere, grundsätzliche Basis und Einrichtungen zu geben und es
dadurch in Stand zu setzen: seine künstlerische und sociale Bestimmung
zu erfüllen, ist seit lange schon laut genug geworden. Sie wird bei der
Bewegung unserer Zeit immer lauter und ungestümer, sie wird unabweislich
werden und sich natürlich zunächst gegen die bedeutendsten,
tonangebenden Theater richten, die reich dotirt, den höheren Forderungen
des Volksgeistes am ehesten zu entsprechen verpflichtet erscheinen.
Es sind die =Hoftheater=.
In ihrer Entstehung rühmlich für die Fürsten und wohlthätig für Kunst,
sind sie im Verlaufe der Zeit -- wie dies allen menschlichen
Einrichtungen begegnet -- von ihrer ursprünglichen Bestimmung
abgewichen; ihre heutige Erscheinung entspricht ihrer ersten Idee nicht
mehr.
Als in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die deutschen Höfe
sich ernstlich und dauernd der vaterländischen Schauspielkunst annahmen,
repräsentirten die Fürsten noch alle Staatsgewalt. Es war der Staat,
welcher durch sie der wandernden Kunst heimische Stätten, Anerkennung,
Schutz und Unterstützung gab. Fürsten waren es, der edle Kaiser Joseph
II. an der Spitze, welche den höheren Staatszweck der Bühne thatsächlich
proklamirten. Kaiser Joseph gab seiner Hofbühne den Namen und die
Grundsätze eines =Nationaltheaters=, er erklärte: es solle keine andere
Bestimmung haben, als =zur Verbreitung des guten Geschmacks und zur
Veredlung der Sitten zu wirken=.[2] Fast überall folgten Höfe und
Magistrate des Kaisers Beispiele, die Nationaltheater wurden allgemein
und die Schauspielkunst gewann eine bewunderungswürdig rasche und
nationale Entwickelung, weil sie ihr in einer gewissen Freiheit und
Selbständigkeit gegönnt war. Die Höfe nämlich übten im Allgemeinen nur
Schutz und Oberaufsicht über ihre Theater aus, die künstlerische
Thätigkeit wurde fort und fort von künstlerischen Directoren geleitet.
Ja Kaiser Joseph erkannte die Nothwendigkeit der Selbstregierung der
Künstler so vollständig an, daß er dem Wiener Nationaltheater eine ganz
republikanische Verfassung gab, deren Grundsätze in Mannheim unter
Dalberg eine denkwürdige Fortbildung fanden.[3]
[2] Das Genauere über diesen geschichtlichen Moment ist in meiner
»Geschichte der deutschen Schauspielkunst« (Leipzig 1848, bei J.
J. Weber) im II. B. zu finden. Ich muß mich hier und fernerhin auf
dies Buch beziehen, weil es bis jetzt das einzige über diesen
Gegenstand ist.
[3] Gesch. der deutsch. Schauspielkunst II. B., S. 402, und III.
B., S. 16.
Aus solchem Geiste und unter solchem Schutze wuchs die deutsche
Schauspielkunst, geführt von Meistern, wie Eckhoff, Schröder, Iffland,
zu der kräftigen Reife, welche unter Schiller's und Goethe's Einfluß
ihre poetische Vollendung erhielt.
Als aber nach dem Wiener Congreß die Höfe den alten Glanz wieder
gewannen, neue Theater in den Residenzen errichtet, die bestehenden in
größeren Flor gebracht wurden, da veränderte sich Stellung und
Organisation der Bühnen wesentlich.
Die Verbreitung der constitutionellen Regierungsform trennte die
Staatsgewalten, der Fürst vertrat nicht mehr allein den Willen der
Nation; indem also die Höfe das Theater an sich behielten, gab der
Staat, gab die Nation stillschweigend den Anspruch auf, den sie bisher
daran zu haben glaubten.
Es war ganz folgerichtig, daß der Name »=Nationaltheater=« überall dem
Titel »=Hoftheater=« Platz machen mußte und Kaiser Joseph's Principien
aufgegeben wurden. Da die Höfe immer reichlichere Geldmittel für die
Bühnen bewilligten, so wollten sie diese auch ganz in ihrem Sinne
verwendet sehen und dehnten daher die Verantwortung der Hofintendanten
über den ganzen Umfang der theatralischen Leistungen aus. So kam es
denn, daß fast überall die künstlerischen Directionen -- selbst die
eines =Goethe= -- der neuen Ordnung der Dinge weichen mußten und die
Hofintendanten in die falsche Stellung geriethen: die specielle
künstlerische Leitung der Bühne zu übernehmen. =Das Bureau wurde nun der
Mittelpunkt der Kunstthätigkeit.=
Diese Veränderung der Theaterorganisation erwies sich viel tiefer
greifend, als man wohl vorausgesehen hatte. Die dramatische Kunst war
dadurch nicht nur dem Staatsinteresse entfremdet, auch die
unausweichbare Nothwendigkeit ihres inneren Verfalles war damit
ausgesprochen.
Eine Kunst, die sich nur in Totalwirkungen vollendet, kann den
Sammelpunkt einer künstlerischen Direction schlechterdings nicht
entbehren. Der einige Geist, welcher in der Uebereinstimmung aller
Theile lebendig werden soll, kann nur aus innerstem, praktischen
Verständniß der Kunstthätigkeit selbst hervorgehen. =Der Schauspielkunst
die künstlerische Direction nehmen, hieß: ihr das Herz ausschneiden.=
Umsonst haben die Intendanten, theils mit Talent, meistens mit gutem
Willen und redlichem Eifer das Naturwidrige ihrer Stellung zu überwinden
gesucht; es konnte nicht gelingen. Erwägt man, wie mannichfache
specielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Leitung eines
Theaters erforderlich sind, so ist es leicht zu begreifen, daß diese
nicht bei Männern gefunden werden können, welche, bis dahin
Kammerherren, Hofmarschälle, Oberstall- oder Oberjägermeister, Officiere
u. s. w. gar keine Veranlassung gehabt hatten irgend einem dieser
Erfordernisse genug zu thun. Zwar hat man geglaubt, dem Wesen der Kunst
hinlänglich Rechnung zu tragen, indem dem nichtsachverständigen Director
die sachverständigen Regisseure zur Seite gestellt blieben, denen das
augenfällig Technische der Leitung und die Abhaltung der Proben u. s.
w. überlassen ist; =in diesem Irrthume aber liegt eben der eigentliche
Knotenpunkt der Verwirrung unseres heutigen Theaterwesens=.
Die Leistungen der Bühnenkunst sollen einheitliches Leben haben, darum
verträgt ihre Leitung keine Theilung der Gewalt. Indem die
wesentlichsten Bestimmungen: Wahl, Besetzung und Ausstattung der
aufzuführenden Werke, Zusammensetzung des Kunstpersonals durch
Anstellungen und Entlassungen, Urlaube, Gastrollen u. dergl. vom
Intendanten, wohl auch von höheren Verfügungen, abhängig sind, bleibt
der Regie nur ein beschränkter und durchaus bedingter Kreis des Wirkens,
in welchem sie keine absolute Verantwortung für das Gelingen der
Kunstwerke übernehmen kann, weil alle Vorbedingungen dazu nicht in ihren
Händen liegen. Rühmend muß es anerkannt werden, daß einige Intendanten
durch Anstellung von Oberregisseuren oder Dramaturgen der künstlerischen
Autorität eine größere Ausdehnung gegeben und eine Annäherung an die
alten Zustände bewirkt haben, in welchen die Intendantur nur
Oberaufsicht und administrative Gewalt ausübte; aber es ist auch nur
eine Annäherung. So lange die Intendanten noch für alle Einzelheiten
der theatralischen Thätigkeit verantwortlich gelten, können sie sich
auch der Bestimmung über dieselben nicht entschlagen, und so muß, bei
diesen bestgemeinten Einrichtungen, der Nachtheil kreuzender Anordnungen
ebenfalls lähmend für die Ausführung bleiben.
Das Theater soll lebendige Kunstwerke schaffen, seine Thätigkeit muß
also eine organische, von =einem= Lebenspunkte ausgehende sein. Die
ganze complicirte Kette der Maßregeln, welche bis zum Aufsteigen des
Vorhanges nothwendig sind, darf =eine= Hand nur halten, wenn das Werk in
Einheit zur Erscheinung kommen soll; und das muß die Hand eines
Sachverständigen sein. Nur der versteht aber eine Sache, der sie ausübt.
=Halbheit in der Machtvollkommenheit der künstlerischen Leitung,
Einmischung kunstfremder Gewalten muß nothwendig Halbheit und
Zerfahrenheit in ihre Resultate bringen.=
Nicht glücklicher ist die Hofintendanz in anderer Beziehung gestellt;
die innere Selbständigkeit, welche sie der Kunst entzog, gewann sie
nicht für sich, ja sie gerieth in Abhängigkeit, da, wo sie absolut zu
herrschen unternommen hatte. Außerdem immer im Gedränge der
widersprechendsten Forderungen: hier den Wünschen des Hofes zu genügen,
dort den Forderungen der höhern Bildung der Nation, entgegen denen der
bloßen rohen Vergnügungslust der Menge, unvermögend sich auf eine dieser
Parteien mit Sicherheit zu stützen, unausgesetzt im Schaukelsystem: es
bald hier, bald dort recht zu machen -- mußte sie es zuletzt mit Allen
verderben. Zum Ueberfluß noch verantwortlich gegen eine Oberbehörde,
(das Hausministerium) die, ihrer Natur nach blos verwaltend, für das
Kunstinstitut nur den Geldmaßstab haben kann, überwuchs die Verlegenheit
um vortheilhafte Kassenabschlüsse zuletzt fast alle übrigen, und so
sehen wir alle, so reich dotirten Hoftheater in unausgesetzter
ängstlicher Bemühung um die Einnahme. Der Zuschuß aus Staatsmitteln
scheint seinen eigentlichen Zweck: =die Kunst unabhängig zu machen=, gar
nicht zu erfüllen; er hat die Kassenverlegenheit nur auf größere
Zahlenverhältnisse gebracht, hat den vornehmen Hofbühnen dieselbe
plebejische industrielle Richtung der Privatunternehmungen gegeben. In
stetem Kreislaufe von hazardirten Ausgaben und kleinlicher Noth sie
wieder zu decken, erinnert man sich kaum zu welchem höhern Zweck sie
eigentlich in Bewegung gesetzt werden? Das Mittel ist zum Zweck geworden
und der Zweck (die Kunst) zum Mittel; das Theater scheint lediglich eine
Anstalt für den Geldumsatz zu sein.
Consequent war es da freilich, daß man auf den Gedanken gerieth:
administrativen Capacitäten müsse die Leitung des Theaters übergeben
werden; der Mann der Ersparnisse galt nun für den wünschenswerthesten
Intendanten. Man hatte vergessen, daß ein Theater für jeden
festzustellenden Etat zu führen ist, daß es nicht darauf ankommt: wie
viel oder wie wenig =ausgegeben=, sondern was für das Ausgegebene
=geleistet= wird, und daß nur der Sachverständige für den möglichst
geringen Preis das möglichst Beste herzustellen vermag. Die
Controllansicht der Hausministerien siegte, die Höfe bemühten sich um
die Wette den knappsten Haushalter zum Intendanten zu machen. Mit diesem
Experimente büßte die Hofintendanz ihren unbestreitbaren Vorzug ein: den
einer würdigen, achtunggebietenden Haltung, einer edlen, kunstbelebenden
Liberalität. Mehr als ein Hoftheater ist, bei solcher Umwandlung, an
Würde, Anstand und künstlerischem Geiste tief herabgekommen, obenein
ohne die goldenen Hoffnungen auf Kassenüberschüsse erfüllt zu sehen.
Daß dieser Zustand unhaltbar geworden, daß die Mission der Hofintendanz
an ihr Ziel gelangt sei, ist eine allgemeine Ueberzeugung; es fragt sich
nur: was an deren Stelle gesetzt werden soll?
Es fehlt nicht an Stimmen, welche jede Unterstützung des Theaters
verwerfen und verlangen: es solle ganz frei gegeben, d. h. sich selbst
und der Concurrenz der Privatunternehmung überlassen werden; es solle
aus eigener Kraft bewähren: was es werden und was es der Nation nützen
könne.
Aus dieser Forderung spricht eine untergeordnete Anschauung der Kunst
überhaupt: =Alles, was die Menschheit bilden und veredeln soll, muß vom
Staate gestützt, vom bloßen Erwerbe unabhängig gemacht werden; das gilt
von der Kunst, wie von der Schule und der Kirche.= Die Concurrenz ist in
unsern Tagen, selbst in ihrer Anwendung auf die Gewerbe, verdächtig
geworden, und sicherlich birgt sie ein so starkes Moment der Verführung
zu schlechten Hülfsmitteln, daß sie von den Maßregeln zur Hebung der
Künste ein für allemal ausgeschlossen sein sollte. Privatindustrie, in
Pachtverhältnissen wie in selbständigen Unternehmungen, kann, bei den
Bedingungen unserer Zeit, dem Theater kein höheres Gedeihen bringen;
=ohne den Rückhalt kräftiger Geldunterstützung, welche den Bühnen
Unabhängigkeit von der geldbringenden Menge sichert, ist ihre Führung
nach reinen Grundsätzen unmöglich=. Die Erfahrungen der Geschichte und
unsere täglichen Erlebnisse beweisen es, daß alle Bühnen, welche auf
Selbsterhaltung angewiesen sind, kleine und große, den Kampf der reinen
Kunstrichtung gegen die Forderungen der materiellen Existenz nicht
bestehen können. Männer wie Schröder selbst sind ihm unterlegen, auch
seine Direction zielte zuletzt nur auf Gewinn.
Befreit aber soll die Kunst allerdings werden, befreit von allen
Bedingungen, die ihrer Natur zuwider sind, unter denen die erste die der
unbedingten Abhängigkeit vom Erwerbe ist. Frei auf sich selbst und ihre
hohe Bestimmung: =den Menschen die Menschheit darzustellen, dem Volke
das Leben der Völker abzuspiegeln=, soll die dramatische Kunst gestellt
werden. Unabhängig von der Herrschaft des Geschmacks einzelner
Standesschichten, seien es die höchsten, seien es die niedrigsten, nur
auf die Vernunft und den besseren Willen der Nation gestützt, soll sie
die Opposition gegen das wandelbare Urtheil der Massen halten können,
eine unbestechliche Priesterschaft der Wahrheit und des Adels der
menschlichen Natur.
Diese Freiheit aber der Schaubühne kann nur auf dem Boden einer höheren
Gesetzlichkeit stehen, einer ernsten Verpflichtung zur Treue gegen ihre
Bestimmung. Streng gehalten muß sie werden: der Nation zu leisten, was
diese berechtigt ist von ihr zu fordern.
Kein Zweifel also, =daß die Staatsregierung selbst die Schaubühnen des
ganzen Landes unter ihre Oberleitung nehmen muß=, daß dasjenige
Ministerium, welches die Erziehung und Veredlung des Volkes zur Aufgabe
hat, welches Religion, Wissenschaft und Kunst -- diese dreieinige
Beglaubigung unserer höhern Natur -- in ihrem Zusammenwirken überwacht,
nicht länger säumen darf sich auch der Schauspielkunst zu bemächtigen.
Nehme Niemand Anstoß an der frivolen Miene, die noch die Bühne unserer
Tage zeigt und die sie der Verbindung mit Schule und Kirche unwerth zu
machen scheint; ihrer inneren Natur nach ist Schauspielkunst zu hohen
Dingen bestimmt, bei allen Völkern war sie die Trägerin des
ursprünglichen Gottesdienstes. =Auch muß durch diese einzige Maßregel:
die Bühne zur Staatsanstalt zu erklären, unausbleiblich ihre ganze
Beschaffenheit sich verwandeln.=
Soll aber die Grundlage der nothwendigen Theaterreform in Uebertragung
der Oberleitung, von der unverantwortlichen Autorität des Hofes auf die,
dem Lande verantwortliche, der Regierung, bestehen, so darf dabei doch
nicht aus den Augen gelassen werden: was die Hoftheater der Kunst
genützt haben, damit diese Vortheile einem neuen Zustande der Dinge
möglichst erhalten werden. Allen Glanz, alle Sicherstellung und Würde,
alle äußere Vervollkommnung und Achtung verdankt das Theater dem Schutze
und der Intimität der Höfe. Ohne das bisherige Verhältniß der
Zugehörigkeit würde kein Theater so hoch dotirt, würden die Ansprüche
des Publikums daran nie so hoch gesteigert worden sein. Auch hat der
gewähltere Geschmack der höheren Gesellschaft allem künstlerischen
Streben nach Adel, Feinheit, Grazie und Eleganz, den derberen
Forderungen des großen Publikums gegenüber, einen wichtigen Rückenhalt
dargeboten. Alles dies darf künftig nicht verloren gehen.
Nicht nur die bisherigen Geldzuschüsse, auch der permanente Antheil des
Hofes muß dem Theater erhalten bleiben.
Der hin und wieder laut gewordene Vorschlag: das Theater lediglich zur
Landessache zu machen und dem Fürsten anheim zu geben, seine Logen darin
zu bezahlen -- wie dieß in Frankreich und England üblich -- ist
unbedingt und aus Staatsprincip zurückzuweisen. In jedem wahrhaften
Nationalinstitute muß der Erste der Nation, der Träger der Majestät des
Volkes, ohne alle Bedingung zu Haus sein, und sein Interesse an der
Kunst zu nähren muß ein Antrieb des Ehrgeizes bleiben.
Allerdings wird es selbst politisch consequent sein, in dieser Zeit,
welche die Fürsten von Verantwortung frei zu machen trachtet, den Höfen
auch die für das Theater -- dessen Oeffentlichkeit unablässige Angriffe
jedes Einzelnen herausfordert -- abzunehmen; aber damit darf doch, zum
Vortheil der Kunst, das Protectorat der Fürsten nicht aufgegeben werden.
Der Landesfürst hat nur die Organe seines Willens zu wechseln, anstatt
Hofbeamten, die von seiner Willkür abhängig, die Oberleitung des
Theaters Staatsbeamten zu übergeben, die außer ihm auch dem Lande
verantwortlich sind.
Der jetzige Moment ist entscheidend. Die Umgestaltung unserer
staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse muß auch das Theater
ergreifen; es kann nicht anders sein, denn das Theater ist zu jeder Zeit
das kleine Spiegelbild des großen Außenlebens gewesen. Jetzt kommt es
darauf an: was es dem Vaterlande werden soll?
Wie vor hundert Jahren alle Stimmen die Höfe um Schutz für die
heimathliche Kunst anriefen, wie es als eine That ruhmwürdigen
Patriotismus gepriesen wurde, wenn ein Fürst seinen Mantel über ein
Nomadenhäuflein deutscher Comödianten ausbreitete, so blicken die
Freunde der Kunst und des Vaterlandes jetzt wieder auf die Fürsten,
verhoffend: sie werden die erste Wohlthat durch die zweite,
großmüthigere vollenden, sie werden den verweichlichenden Gnadenmantel
zurückschlagen und den üppig aufgeschossenen Pflegling ihrer Gunst in
die ernste Pflicht: =der höheren Wohlfahrt des Volkes dienstbar zu
sein=, entlassen.
[III.]
Nun aber die praktische Ausführung dieser tiefgreifenden Theaterreform!
Was ist zu thun, wenn sie den angekündigten Zwecken entsprechen soll?
Hier meine Vorschläge:
Der Landesfürst überträgt dem Ministerium für Cultus, Wissenschaft u.
Kunst, neben der Oberaufsicht über die Institute für Musik und bildende
Künste -- Conservatorien, Akademien, Museen -- auch die über die
bisherigen Hoftheater. Er gewährt die Uebertragung der Summen, welche
die Hofkasse bisher jährlich zur Erhaltung des Theaters zugeschossen,
auf die Staatskasse. Alle Unterstützungen und Vortheile, welche andre
Theater des Landes von Staats wegen genießen, so wie die Aufsicht über
dieselben, welche bis jetzt meistentheils von dem Ministerium des
Innern ausgeübt worden, alles dieß wird ebenfalls in die Hand des
Cultusministeriums gelegt, =so daß die Staatspflege aller Kunst im
ganzen Lande durch eine Abtheilung dieses Ministeriums vollkommen
vertreten und ihr organisches Leben gesichert ist=.
Der Beamte, dem die Generaldirection der Landesbühnen übertragen wird,
braucht keine specielle Kenntniß vom Theaterwesen zu besitzen; -- er
soll sich in die künstlerische Thätigkeit nicht mischen -- ein
ästhetisch gebildeter Sinn, das genaue Verständniß dessen, was die Bühne
für die höhere Volksbildung zu leisten habe, ein richtiger
administrativer Ueberblick werden die Erfordernisse für dieses Amt sein.
Eine würdige persönliche Repräsentation wird die Wirksamkeit dieses
Beamten wesentlich unterstützen. Erleichtern wird es die Theaterreform,
wenn bisherige Hofintendanten von geeigneten Fähigkeiten, in dieses
Ministerialamt eintreten. In welcher Weise dasselbe auf die eigentliche
Theaterdirection einzuwirken hat, wird sich aus der Organisation
derselben ergeben.
Die Residenztheater sind es, welche die nächste und hauptsächlichste
Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen; nichts darf versäumt werden, um
ihnen eine wahre Mustergültigkeit zu verleihen. Ihre künstlerische
Verfassung wird am wesentlichsten dazu wirken.
* * * * *
Die bisherigen =Hoftheater= erhalten unter dem Namen: =Nationaltheater=
eine =von künstlerischen Vorständen gebildete, selbständig
abgeschlossene, der Landesregierung verantwortliche Direction=.
Dieselbe besteht aus den Vertretern derjenigen Künste, welche den
wesentlichen Kern der Dramatik ausmachen: Dichtkunst, Musik und
Schauspielkunst; also aus einem =Theaterdichter= und =Schriftführer=
(dem bisherigen Theatersecretair), einem =Kapellmeister= und einem
=darstellenden Künstler=.
=Diese drei Männer berathen und beschließen= -- mit Hinzuziehung der
weiter unten zu besprechenden Vorstände zweiten Ranges -- =über alle
Angelegenheiten des Theaters=; aber =Einem unter ihnen steht die
endliche Entscheidung in allen Beschlüssen und ihre Ausführung mit
vollkommener Gewalt und unter seiner alleinigen Verantwortlichkeit zu=.
Weil nun die Schauspielkunst diejenige ist, in welche alle übrigen
aufgehen, weil es auf sie ankommt: was die Dicht- und Musikwerke von der
Bühne herab wirken, weil sie in letzter Instanz für Alles verantwortlich
sein muß, was auf der Bühne geschieht, so wird auch die Direction des
Theaters nur dann naturgemäß organisirt sein, wenn =ein darstellender
Künstler an ihrer Spitze= steht.
Man pflegt gegen die Direction eines Schauspielers vielfache Bedenken
geltend zu machen. Man sagt: er mißbrauche gewöhnlich seine Macht zur
Befriedigung der, dem Schauspieler nahe liegenden Rollensucht, säe
dadurch Mißtrauen und Zwietracht im Personal, benachtheilige wohl auch
dadurch die Wirkung der Darstellungen.
Wahr ist es, fast alle Schauspielerdirectoren in der ganzen
Kunstgeschichte haben diesen Vorwurf verschuldet. Aber da jede Direction
ihre Mängel haben wird, so ist dieser, gegen den unermeßlichen Vorzug
einer kunstverständigen Leitung, sehr gering anzuschlagen; wird auch
zudem, aus Rollensucht der übrigen Schauspieler, gewöhnlich übertrieben
angegeben. Den Meistern =Eckhof=, =Schröder=, =Iffland= u. A., obschon
sie manche Rolle, die ihnen nicht zukam, sich aneigneten, hat dennoch
die deutsche Kunst ihr erstaunlich rasches Wachsthum zu danken.
Uebrigens ist in der Organisation des Theaters ein hinlängliches
Gegengewicht gegen egoistische Uebergriffe aufzustellen, wie die weitern
Vorschläge zeigen werden.
Ferner macht man den Einwand geltend: die erforderliche Bildung und
Charakterwürde sei unter den Schauspielern zu selten anzutreffen, um dem
Stande die Selbstregierung überall anvertrauen zu können.
Der Vorwurf ist, in seiner Anwendung wenigstens, unbegründet. An jeder
irgend bedeutenden Bühne wird ein darstellender Künstler zu finden sein,
der hinlänglich befähigt ist, die Direction -- wenn auch nicht tadellos
-- jedenfalls besser zu führen, als sie bisher von Nichtschauspielern
geführt worden ist. Ein Fortschritt also wäre der Bühne damit jedenfalls
garantirt, selbst bei dem gegenwärtigen Bildungsstande. Dieser aber wird
sich durch Einführung künstlerischer Directionen erstaunlich schnell
verändern. Die Directionstalente unter den Schauspielern, seit 30 Jahren
niedergehalten und vom Steuer entfernt, weil sie der Bureauherrschaft
unbequem sein mußten, werden sich wieder erheben, die Bühne, zur
Staatsanstalt erklärt, wird immer mehr an Mitgliedern aus den gebildeten
Ständen gewinnen, es werden Talente, welche vielleicht, wegen
mangelhafter Begabung, auf der Bühne nicht die größten Erfolge zu
erlangen vermögen, andere von vorherrschender Verstandesrichtung, sich
mehr auf Ausbildung der künstlerischen =Einsicht= legen, und wenn sie
einen Weg praktischer Entwicklung in der Theaterorganisation offen
finden, eine Vervollkommnung erlangen, wie wir sie ähnlich in andern
Künsten bei Talenten antreffen, die vortrefflich als Lehrer und
Directoren, in ihren Werken selbst aber nicht bedeutend sind. Und diese
Entwicklung wird man um so geduldiger abwarten können, als bei der
vorgeschlagenen Directionseinrichtung von dem Schauspielerdirector nicht
aller Verstand und alle Einsicht allein gefordert wird, weil ihm die, in
den Berathungen gleichberechtigten musikalischen und literarischen
Vorstände zur Seite stehen, hier also der =Geist= der dramatischen Kunst
und die =praktische Ausführbarkeit= sich lebendig durchdringen können.
Man hat vielfach der Direction eines Dichters vor der eines
Schauspielers den Vorzug gegeben um der höhern Bildung willen, welche
sein Beruf ihm aneignet, die Directionen von Goethe, Schreyvogel
(West), Klingemann und Immermann scheinen diesen Vorzug zu
rechtfertigen; und wo es zur Zeit nicht möglich sein sollte, einem
Schauspieler das volle Directionsvertrauen zu schenken, dagegen, was
selten genug der Fall sein wird, der Theaterdichter besonders
vorragendes schauspielerisches und praktisches Talent zeigen sollte, mag
man ausnahmsweise den Literaten an die Spitze stellen.
Der Natur der Dinge wird es immer widersprechen, und der Mißstand, den
dies erzeugt, ist jederzeit, auch bei den besten Literaten-Directionen,
hervorgetreten. Wie der Dichter den geistigen Stoff hergiebt in der
Dramatik, der Schauspieler aber ihm Gestalt und sinnliches Leben
verleiht, =so muß auch bei der Leitung der Kunst im Ganzen der Dichter
die berathende Stimme haben, die künstlerische Praxis aber das letzte
Wort behalten=.
* * * * *
Die Frage: wie der künstlerische Vorstand gefunden, wie die bis jetzt
unerkannten Directionstalente unter den Schauspielern hervorgezogen
werden sollen? muß sich wiederum aus der Natur und dem Wesen der Kunst
beantworten.
Das Wesen der Schauspielkunst aber ist vollkommene Vergesellschaftung
=Aller=, mit Erhaltung der Eigenheit des =Einzelnen=. Sie fordert
gänzliche Hingebung an den Gesammtvortheil der Totalwirkungen, fordert
Selbstverläugnung in einer Thätigkeit, welche Ehrgeiz und Eitelkeit am
gewaltigsten aufregt, fordert, daß der Einzelne die Befriedigung seines
=eignen= Vortheils in der Befriedigung des =allgemeinen= finde, =die
Schauspielkunst fordert also republikanische Tugend in höchster Potenz=.
Um diese zu wecken und zu pflegen bedarf das Theater folgerichtig auch
republikanischer Einrichtungen. Diese Erkenntniß datirt nicht etwa aus
den politischen Bewegungen unserer Tage, schon die absolutesten
Herrscher haben ihr gemäß gehandelt. Ludwig XIV. gab dem _théâtre
français_ die erste Verfassung, die Napoleon späterhin ausbildete.
Joseph II. führte eine ähnliche am Wiener Nationaltheater ein. Dalberg
in Mannheim, Schröder in Hamburg u. A. m. nahmen ihre Grundsätze auf. Es
ist also nichts Neues, wenn das Theater eine künstlerische
Selbstregierung durch Vertretung, und aus freiem Vertrauen gewählte
Vorstände erhält, es ist eine Nothwendigkeit, die sich aus tausend
Hemmungen und Mißhelligkeiten in der Theaterpraxis ergiebt. Denn es sind
nicht blos mechanische Verrichtungen, welche von dem Personal -- selbst
dem untergeordneten -- gefordert werden, der gute Wille, der lebendige
Antheil an der gemeinsamen Sache, die eifrige Betheiligung müssen
überall das Beste thun. Dies Alles aber ist nicht zu erlangen, wenn
nicht jeder Einzelne fühlt, daß er wirklichen Theil hat an dem
organischen Leben des Institutes, dem er angehört, wenn die Führer nicht
Männer des allgemeinen Vertrauens sind.
Darum muß die Gliederung der verschiedenen Körperschaften im Personale
festgestellt und der Grundsatz der =Wahl= von Vertretern und Führern,
von unten auf geltend gemacht werden; die Direction wird dadurch
erleichtert und vereinfacht.
Die Mitglieder des =Orchesters=, des =Chors= und des =Balletts= wählen
sich alljährlich =Ausschüsse= von drei bis fünf Männern etwa. Bei Chor
und Ballett übernehmen diese das bereits eingeführte Geschäft der
Inspicienten, handhaben Ordnung in Vorübungen, Proben und Vorstellungen
u. s. w.; alle aber vertreten ihre Körperschaft der Direction
gegenüber, bei Wahl von Vorständen, bei Verwaltung gemeinsamer Kassen
und in Streit- und Beschwerdesachen. Zum Theil besteht diese Einrichtung
bereits an einigen Bühnen, sie bedarf aber grundsätzlicher Regelung.
Diese Ausschüsse mit ihren Vorständen -- Kapellmeister, Musikdirector
und Conzertmeister, Chordirector und Ballettmeister -- treten mit
sämmtlichen darstellenden Mitgliedern, männlichen und weiblichen,
zusammen[4] und =wählen den Künstler, dem sie die meisten Fähigkeiten
zutrauen, die Ehre und Würde des Institutes zu fördern=, durch
mindestens zwei Drittel Mehrheit der Stimmen, =zum Director=.
[4] Obwohl die darstellenden Mitglieder ebenfalls einen
vertretenden Ausschuß haben müssen, von dem nachher die Rede sein
wird, so betheiligen sie sich doch bei der Wahl des Directors
=unmittelbar=, weil jeder Einzelne in unmittelbarer Beziehung zu
diesem steht. Die übrigen Genossenschaften, Orchester, Chor und
Ballett, stehen größtentheils nur in ihrer Gesammtheit -- da sie
in dieser nur wirken -- in Bezug zum Director, darum wählen sie
nur als Genossenschaft durch Vertretung. Auch würde ihre
Stimmenüberzahl ein unrichtiges Betheiligungsverhältniß ergeben.
Dem Ministerium steht es zu, die Wahl zu bestätigen.
Man darf sich überzeugt halten, daß der rechte Mann auf diese Weise
gefunden wird. Wie gering man auch den allgemeinen Bildungsstand der
Theatermitglieder anschlagen mag, was zu ihrem Fache taugt, verstehen
sie besser, als irgend sonst Jemand, und wo es sich um Ehre und Gedeihen
des Theaters handelt, wird persönliche Parteilichkeit die Freiheit des
Urtheils nicht mehr benachtheiligen, als dies bei anderen Wahlen
geschieht.
Dem Ministerium sowohl, als den künstlerischen Ausschüssen steht es
frei: Wahlcandidaten, auch von andern Bühnen, vorzuschlagen.
Eine Dauer der Amtsführung kann im Voraus nicht vorgeschrieben werden,
ein Theaterdirector kann so wenig, als ein Staatsminister, auf
Lebenszeit oder auf eine bestimmte Anzahl von Jahren eingesetzt werden.
Es muß ihm freistehen, den Posten aufzugeben, wenn er Muth, Kraft und
Lust dazu verliert, -- was in diesem Amte schneller, als in jedem
anderen geschieht, -- aber es muß auch möglich sein, ihn des Postens zu
entheben, wenn er stumpf wird, ohne es zu merken, oder er dem Vertrauen
der Kunstgenossenschaft und der Regierung nicht entspricht.
Diese Enthebung darf aber nur -- um Gewaltsamkeit oder Intrigue zu
entwaffnen -- in derselben Weise, wie die Wahl geschehen, durch Beschluß
des Ministeriums und der zwei Drittel Mehrheit der Stimmberechtigten.
Der austretende Director -- wenn nicht Straffälligkeit ihn aus der
Genossenschaft entfernt -- nimmt seine frühere Stellung im Personale,
oder diejenige ein, welche auf diesen Fall mit dem Ministerium
verabredet worden. Es leuchtet ein, daß das Ministerium überhaupt in
jedem einzelnen Falle mit dem gewählten Director über die Bedingungen
der Annahme übereinkommen muß. Dazu ist aber die dringende Warnung
auszusprechen: den Director der Residenztheater in keiner Weise bei den
Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals persönlichen Gewinn, sondern
nur die Ehre und Würde des Institutes im Auge haben.
Die Stellung des Directors wird sich erst übersehen lassen, wenn die
ganze Organisation des Theatervorstandes klar ist.
* * * * *
=Der Kapellmeister in der Direction hat die Verantwortung für das
gesammte Musikwesen des Theaters zu übernehmen.= Ihm sind die übrigen
Orchesterdirigenten, so wie der Chorlehrer untergeben, mit deren Beirath
er über Anstellungen, Verabschiedungen und Pensionirungen im Orchester,
über Wahl, Reihefolge und Ausführung der Musikwerke Vorschläge zu
machen, und sobald diese durch die Direction zum Beschluß erhoben
worden, für Betreibung des Studiums und für die Vollkommenheit der
Ausführung zu sorgen hat.
Der Kreis dieser Wirksamkeit wird bereits an vielen Bühnen von dem
Kapellmeister beherrscht, darum würden die in Amt befindlichen fast
überall für die neue Organisation passen. Es gälte nur: den Umfang ihrer
Machtvollkommenheit und also ihrer Verantwortlichkeit zweifellos
festzustellen und da, wo die musikalischen Angelegenheiten in
verschiedenen Händen liegen, sie in einer einzigen zu centralisiren. Wo
zwei gleichberechtigte Kapellmeister im Amte sind, müßte der eine dem
anderen untergeordnet oder die Directionsgewalt jährlich abwechselnd in
ihre Hand gelegt werden, bis ein Personenwechsel über diese Auskunft
hinweghilft. Denn unverrückt muß an dem Grundsatze festgehalten werden,
daß die Verantwortung überall in eine einzige Person auslaufe, damit die
so geregelten einzelnen Kreise schnell und gelenkig für den allgemeinen
Zweck bewegt werden können.
Diese Einrichtungen dürfen natürlich nur in Uebereinkunft mit dem
Director getroffen werden, weil derselbe sich mit dem musikalischen
Mitdirector in grundsätzlicher Uebereinstimmung fühlen muß. Wenn daher
die Stelle des Kapellmeisters neu zu besetzen ist, so muß der Director
sich mit der Aufstellung der Candidaten, welche das Ministerium oder der
musikalische Ausschuß, neben den von ihm selbst vorzuschlagenden,
präsentiren will, einverstanden erklären.
=Die Ernennung eines neuen Kapellmeisters geschieht durch Wahl der
musikalisch Betheiligten= mit zwei Drittel Stimmenmehrheit und
Bestätigung der Regierung. Stimmberechtigt sind -- in Analogie mit der
Wahl des Directors -- die Sänger und Sängerinnen der Oper, die übrigen
musikalischen Vorstände und die Ausschüsse des Orchesters[5] und des
Chors.
[5] Ob man alle Orchestermitglieder für stimmberechtigt erklären
will, muß lokalen Bestimmungen überlassen bleiben.
Ob die Anstellung auf Zeit oder auf Lebensdauer geschehen soll, wird von
den Bedingnissen jedes einzelnen Falles abhängen. Zu erwägen ist nur,
daß der Rücktritt, lediglich von der Theilnahme an der Direction, nur da
möglich ist, wo ein zweiter Kapellmeister dafür einzutreten vorhanden
ist.
* * * * *
Der =Theaterdichter= und =Schriftführer= -- man mag ihn auch =Dramaturg=
nennen -- hat, wie herkömmlich, für das Bedürfniß der Bühne an
Gelegenheitsgedichten, Bearbeitungen, Abänderungen, Verbesserungen der
Operntexte u. s. w. zu sorgen, auch die Bureaugeschäfte und
Correspondenz zu führen, so weit ihm letztere nicht vom Kapellmeister
und Director erleichtert wird. Seine wesentliche Aufgabe aber wird sein,
=die Literatur, den Geist der Dramatik zu vertreten=. Er soll von dieser
Seite her immer neue Anregungen geben, damit die Direction sich nicht
einer blos herkömmlich theatralischen Richtung und den gewöhnlichen
Tagesforderungen hingebe. Er soll also der wichtigste Rathgeber des
Directors sein in Allem, was die höhere Bedeutung der Bühne berührt;
besonders also in der Wahl der aufzuführenden dramatischen Werke. Er
soll den Director vornehmlich unterstützen: im Kunstpersonale ein
allgemeines Bildungsbestreben zu wecken und zu nähren. Durch Anregungen
aller Art, durch Vorträge, Regelung der Lectüre, Aufsicht über
Vervollständigung und Benutzung der Theaterbibliothek in diesem Sinne,
durch bereite Auskunft über wissenschaftliche Fragen, durch Vermittelung
eines innigen Verkehrs mit literarischen Capacitäten und eines
Zusammenhanges mit den Vereinen dramatischer Autoren -- deren Bildung
durch die Reorganisation des Theaters gewiß angeregt werden wird -- soll
er den Geist des Institutes heben und erweitern.
Daß dieser Posten von der allergrößten Wichtigkeit, leuchtet ebensowohl
ein, als daß die meisten zur Zeit fungirenden Theatersecretaire -- die
ebensowohl beim Post- oder Steuerfache angestellt sein könnten -- diesen
Forderungen nicht entsprechen werden; diese Stelle wird also bei einer
Bühnenreform fast überall neu besetzt werden müssen.
Aus einer Wahl kann dieses Mitglied der Direction nicht hervorgehen,
weil keine wahlberechtigte Körperschaft dazu vorhanden ist.[6] Die
darstellenden Mitglieder können in ihrer Mehrheit kein Urtheil über
seine Befähigung haben, auch sind sie in dienstlicher Beziehung nicht
dergestalt von ihm abhängig, daß er der Mann ihres Vertrauens sein
müßte. Es wird genügen, wenn die Majorität des Ausschusses der
darstellenden Künstler der Ernennung beistimmt, welche vom Ministerium,
in Uebereinkunft mit den beiden andern Directionsmitgliedern,
vorgenommen wird.
[6] Bis jetzt existiren keine Vereine dramatischer Autoren, denen
eine corporative Vertretung beizumessen wäre und denen man darum
eine Betheiligung bei der Wahl dieses Vertreters der dramatischen
Literatur zumuthen könnte.
* * * * *
Dieser =Ausschuß der darstellenden Künstler= ist für die
Gesammtorganisation überhaupt von großer Wichtigkeit.
Gleich den Musikern, Choristen und Tänzern erwählt alljährlich das
darstellende Personal, Herren und Damen, einen Ausschuß von mindestens
fünf Männern, darunter wenigstens je zwei aus Oper und Schauspiel.
Von diesen Vertrauensmännern des Personals hat der Director sich die
=Regisseure= zu seinen künstlerischen Mitarbeitern zu wählen. Im Fall
längerer Krankheit oder Abwesenheit eines derselben ernennt der Director
aus den übrigen Ausschußmitgliedern einen =Stellvertreter=. Die
Entfernung eines Regisseurs von seinem Posten muß natürlich in der
Gewalt des Directors stehen, doch hat er sich mit dem übrigen Ausschusse
deshalb zu benehmen.
In ähnlicher Weise, d. h. unter Beirath der betreffenden Ausschüsse,
werden =alle Vorstände zweiten Ranges= eingesetzt:
=Orchesterdirigenten=, =Chordirector=, =Ballettmeister=. Diese können
natürlich nicht aus Vertrauensmännern ernannt werden, welche das
Personal bezeichnet, weil sie oft von andern Theatern berufen werden
müssen, immerhin aber wird es wichtig sein, daß die Direction
verpflichtet sei: sich der Zustimmung des betreffenden Ausschusses zu
versichern, damit das unentbehrliche Moment des ausgesprochenen
Vertrauens zu allen Vorständen die ganze Bühnenverfassung durchdringe.
Der, nach Wahl zweier Regisseure mindestens aus drei Personen bestehende
Ausschuß der darstellenden Künstler wird in dieser Zahl jährlich neu
gewählt, wenn nicht der Austritt eines oder beider Regisseure eine
Ergänzungswahl nöthig macht.
Der Ausschuß der drei Künstler ist, wie bei den andern Genossenschaften,
Vorstand der Almosen-, Pensions- und Wittwenkassen u. s. w., zugleich
aber übt er die Vertretung des Kunstpersonals der Direction gegenüber.
Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung für die
entgegenstehenden Interessen, die sich so oft in der Theaterpraxis
geltend machen. In vielen Streitfällen, welche nach dem Buchstaben der
Theatergesetze nicht, sondern nur nach dem Urtheile Sachverständiger zu
entscheiden sind, bei Beschwerden über parteiische Rollenvertheilung,
über Beeinträchtigung künstlerischer Rechte, welche durch kein
geschriebenes Wort zu sichern sind, hingegen auch bei bestrittenen
Ansprüchen der Direction wird das Hinzutreten des Ausschusses zu
denjenigen Vorständen, in deren Gebiet der Fall schlägt, eine Jury
bilden, welche dem Ausspruche eine größere Unparteilichkeit verleihen
muß. Alle Gesetze, Ordnungs- und Strafverfügungen, Entlassungen wegen
Dienstvergehungen oder gröblicher Vernachlässigung -- welche auch
lebenslänglich Angestellten nicht erspart werden dürfen -- werden, unter
Mitwirkung des Ausschusses erlassen, eine gerechtere Anerkennung
erlangen und verdienen. Der Ausschuß, die Interessen des Personals
vertretend und zugleich auf der Schwelle der Direction stehend, wird das
Gleichgewicht zwischen dem allgemeinen und dem Einzelinteresse am
sichersten halten können. Und was noch überaus wichtig ist, der Ausschuß
wird eine Vorbereitungsstufe abgeben für die Directionstalente, die
rascher als bisher in die künstlerischen Aemter eintreten werden, wenn
sie sich auszeichnen, weil die kräftigere Bewegung, welche die
Selbstregierung in den Genossenschaften hervorbringen muß, die
abgenutzten Vorstände nicht lange an der Spitze dulden, überhaupt die
Hemmnisse der Anciennetät, des Rollenmonopols u. s. w. beseitigen wird.