Der jetzige Moment ist entscheidend. Die Umgestaltung unsere

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been standardized (e.g. blos, Erkenntniß, datirt, obenein). Original

emphasis by =letter spacing= has been marked here with =equal= signs

(e.g. seines =eignen= Vortheils); changes in font from Fraktur to

_Antiqua_ have been indicated by _underscores_ (e.g. Ludwig XIV. gab dem

_théâtre français_ die erste Verfassung). In the publisher's name J. J.

Weber, the initials probably expand to Johann Jacob.

Zur Transkription: Die Wortwahl und Schreibweisen des Originals wurden

beibehalten (z.B. blos, Erkenntniß, datirt, obenein). Hervorhebungen im

Original durch =gesperrten= Druck wurden hier mit =Gleichheitszeichen=

dargestellt (z.B. seines =eignen= Vortheils); der Wechsel von Fraktur

zur _Antiquaschrift_ wurde mit _Unterstrichen_ angedeutet (z.B. Ludwig

XIV. gab dem _théâtre français_ die erste Verfassung). Die Abkürzung im

Verlagsnamen J. J. Weber steht wohl für Johann Jacob.]

Das

Nationaltheater

des

Neuen Deutschlands.

Eine Reformschrift

von

Eduard Devrient.

Leipzig,

Verlag von J. J. Weber.

1849.

[I.]

Das preußische Cultusministerium hat mich durch den Auftrag geehrt, ihm

meine Ansichten mitzutheilen: welche Gestaltung dem Theater zu geben

sei, um es, zu einem gedeihlichen Wirken, in Uebereinstimmung mit den

übrigen Künsten zu setzen.

Dieser Auftrag hat mich zur Abfassung der vorliegenden Schrift

veranlaßt. In dem Glauben, daß sie von zeitgemäßem und allgemein

deutschem Interesse sei, übergebe ich sie hiermit der Oeffentlichkeit.

Dresden, im December 1848.

=Eduard Devrient.=

[II.]

Noch in keinem Momente des Völkerlebens ist die höhere Sendung der

Künste zur Veredlung des Menschengeschlechtes so leuchtend

hervorgetreten, hat sich noch nie zu so kräftiger, tiefgreifender

Wirkung angeboten, als in der großen Wendung unserer Tage.

Schule und Kirche, die bisher allein anerkannten Erziehungsstätten, sind

einem Streite verfallen, der noch langehin ein heftiges Sträuben des

mündig gewordenen Volkes gegen jeden fühlbaren Zwang erhalten wird. Was

kann daher willkommener sein, als die sanfte Gewalt der Künste, die es

allein vermag, die Gemüther zu beschwichtigen, in rein menschlichem

Antheil die Herzen aller Parteien zu vereinigen, durch unmerklichen

Zwang wieder Achtung vor Sitte, Friede und stillem Glück zu verbreiten,

auf diesem heitren Wege die Geister wieder den strengen

Erziehungsstätten zuzuführen und der großen, gemeinsamen Begeisterung

für eine neue, edle Freiheit des Völkerlebens den höchsten Schwung und

den schönsten Ausdruck zu verleihen!

Ueberall muß es daher als ein Zeugniß sorgsamer Staatsweisheit anerkannt

werden, wo die Organisation des Kunsteinflusses auf das Volksleben von

der Landesregierung in thätigen Angriff genommen wird.

Daß unter allen Künsten keine von so allgemeiner und volksthümlicher

Wirkung ist, als die Schauspielkunst, bedarf hier keiner Beweisführung,

die tägliche Erfahrung liefert sie. Keine Kunst wird also in dem Maße

die Aufmerksamkeit der Staatsgewalt verdienen, so wie keine einer

Organisation so dringend bedürftig ist, welche sie mit allen anderen

höheren Culturmitteln des Staates in Uebereinstimmung setzt, als die

Schauspielkunst.

Faßt man ihre rein künstlerische Wichtigkeit in's Auge, so drängt sich

als ihre wesentliche Eigenheit hervor: daß sie alle übrigen Künste

umfaßt; sie erhebt sich auf allen anderen und wird so zur Spitze der

Pyramide; sie ist die Kunst der Künste.

Plastik, Malerei, Dichtkunst, Musik, Redekunst, Mimik und Tanzkunst

sammelt sie in den gewaltigen Brennpunkt unmittelbaren Lebens, und

dieser trifft in eine versammelte Menge, wo die Gemeinsamkeit des

Antheils das Feuer des Enthusiasmus um so mächtiger entzündet.

Wenngleich daher die schon vollendeten Werke der übrigen Künste, welche

der Schauspielkunst zum Stoffe dienen, dabei an ihrer Selbständigkeit

einbüßen müssen, so macht dennoch keine Kunst für sich schlagendere

Wirkungen, als von der Bühne herab.

Wie dringend nothwendig ist es also, daß die Schauspielkunst endlich in

den Kreis der akademischen Bildung aufgenommen werde, damit ihre

drastischen Wirkungen eine grundsätzliche Uebereinstimmung mit den

übrigen Künsten gewinnen!

Die Bühne vermag den Schönheitssinn, des Volkes sowohl als der Künstler,

in die größte Verwirrung zu bringen, sie vermag ihn aber auch zu heben

und zu reinigen. Daß so viel Unpoetisches, Unmusikalisches und

Unmalerisches auf der Bühne Glück macht, bleibt ein unablässig

fortwirkendes Moment der Verführung und Corruption für Dichter,

Musiker, Maler und Bildhauer; dagegen hat an die einzelnen, im rechten

Geiste gelungenen Erscheinungen der Bühne sich von jeher eine Kette der

fruchtbringendsten Anregungen geknüpft. =Die Fähigkeit der

Schauspielkunst: den wohlthätigsten Einfluß auf die übrigen Künste, also

auf den Kunstsinn überhaupt, zu äußern, ist außer Zweifel, es muß daher

als Pflicht erkannt werden: diese Fähigkeit zum wesentlichen Zweck der

Bühne zu erheben.=

Und nun, den Einfluß auf die =Sittlichkeit= in's Auge gefaßt, welche

Kunst übt ihn stärker, als die der Bühne? -- Der Gegenstand ist zu oft

erörtert worden, als daß es nöthig wäre, ihn hier noch einmal

aufzunehmen; wer damit unbekannt ist, sei zunächst auf Schiller's

Vorlesung: »die Schaubühne, als eine moralische Anstalt betrachtet«,

verwiesen.

Gewiß ist -- das gestehen selbst die Feinde der Bühne nicht nur zu,

sondern sie machen es als ihre größte Gefahr geltend -- daß die

Schauspielkunst die gewaltigsten Wirkungen auf das Volk hervorbringt.

Starke Wirkungen aber sind entweder wohlthätig oder nachtheilig,

gleichgültig können sie nicht sein. Wenn also die Bühne den Geschmack

und die Versittlichung nicht =fördert=, so muß sie ihnen =schaden=;

=unabweisbar wird daher die Verpflichtung für den Staat sein: sich der

Wirkung seiner Schaubühnen zu vergewissern, dafür zu sorgen, daß sie die

Bahn seiner Grundsätze über Volkscultur innehalten=.

Daß dies bisher nicht, oder nur sehr lau und mangelhaft geschehen ist,

der Einfluß der Bühne daher oft in den schreiendsten Widerspruch mit den

Staatsmaximen gerathen,[1] das liegt ebenso vor Aller Augen, als daß die

Schauspielkunst noch immer ganz außerhalb des Kreises einer, mit den

übrigen Künsten übereinstimmenden Bildung sich bewegt; ganz außerhalb

der Kettenglieder, welche die Regierungen zur Versittlichung und

Veredlung des Volkes so sorgfältig ineinanderfügen.

[1] Mit welchem strengen Eifer hat z. B. der Staat den neuen

socialen Theorien entgegenzuwirken und die Achtung vor der Ehe,

der Familie und allen Gliederungen der gesellschaftlichen Ordnung,

welche daraus hervorgehen, aufrecht zu erhalten gesucht, während

die Theaterrepertoire -- die der Hofbühnen keinesweges

ausgeschlossen -- von Stücken wimmelten, in denen die Heiligkeit

der Ehe verhöhnt, die Familienpietät lächerlich gemacht, ja eine

förmliche Verherrlichung der Nichtswürdigkeit getrieben wird!

Die Forderung, diesem Zustande ein Ende zu machen, dem deutschen Theater

eine andere, grundsätzliche Basis und Einrichtungen zu geben und es

dadurch in Stand zu setzen: seine künstlerische und sociale Bestimmung

zu erfüllen, ist seit lange schon laut genug geworden. Sie wird bei der

Bewegung unserer Zeit immer lauter und ungestümer, sie wird unabweislich

werden und sich natürlich zunächst gegen die bedeutendsten,

tonangebenden Theater richten, die reich dotirt, den höheren Forderungen

des Volksgeistes am ehesten zu entsprechen verpflichtet erscheinen.

Es sind die =Hoftheater=.

In ihrer Entstehung rühmlich für die Fürsten und wohlthätig für Kunst,

sind sie im Verlaufe der Zeit -- wie dies allen menschlichen

Einrichtungen begegnet -- von ihrer ursprünglichen Bestimmung

abgewichen; ihre heutige Erscheinung entspricht ihrer ersten Idee nicht

mehr.

Als in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die deutschen Höfe

sich ernstlich und dauernd der vaterländischen Schauspielkunst annahmen,

repräsentirten die Fürsten noch alle Staatsgewalt. Es war der Staat,

welcher durch sie der wandernden Kunst heimische Stätten, Anerkennung,

Schutz und Unterstützung gab. Fürsten waren es, der edle Kaiser Joseph

II. an der Spitze, welche den höheren Staatszweck der Bühne thatsächlich

proklamirten. Kaiser Joseph gab seiner Hofbühne den Namen und die

Grundsätze eines =Nationaltheaters=, er erklärte: es solle keine andere

Bestimmung haben, als =zur Verbreitung des guten Geschmacks und zur

Veredlung der Sitten zu wirken=.[2] Fast überall folgten Höfe und

Magistrate des Kaisers Beispiele, die Nationaltheater wurden allgemein

und die Schauspielkunst gewann eine bewunderungswürdig rasche und

nationale Entwickelung, weil sie ihr in einer gewissen Freiheit und

Selbständigkeit gegönnt war. Die Höfe nämlich übten im Allgemeinen nur

Schutz und Oberaufsicht über ihre Theater aus, die künstlerische

Thätigkeit wurde fort und fort von künstlerischen Directoren geleitet.

Ja Kaiser Joseph erkannte die Nothwendigkeit der Selbstregierung der

Künstler so vollständig an, daß er dem Wiener Nationaltheater eine ganz

republikanische Verfassung gab, deren Grundsätze in Mannheim unter

Dalberg eine denkwürdige Fortbildung fanden.[3]

[2] Das Genauere über diesen geschichtlichen Moment ist in meiner

»Geschichte der deutschen Schauspielkunst« (Leipzig 1848, bei J.

J. Weber) im II. B. zu finden. Ich muß mich hier und fernerhin auf

dies Buch beziehen, weil es bis jetzt das einzige über diesen

Gegenstand ist.

[3] Gesch. der deutsch. Schauspielkunst II. B., S. 402, und III.

B., S. 16.

Aus solchem Geiste und unter solchem Schutze wuchs die deutsche

Schauspielkunst, geführt von Meistern, wie Eckhoff, Schröder, Iffland,

zu der kräftigen Reife, welche unter Schiller's und Goethe's Einfluß

ihre poetische Vollendung erhielt.

Als aber nach dem Wiener Congreß die Höfe den alten Glanz wieder

gewannen, neue Theater in den Residenzen errichtet, die bestehenden in

größeren Flor gebracht wurden, da veränderte sich Stellung und

Organisation der Bühnen wesentlich.

Die Verbreitung der constitutionellen Regierungsform trennte die

Staatsgewalten, der Fürst vertrat nicht mehr allein den Willen der

Nation; indem also die Höfe das Theater an sich behielten, gab der

Staat, gab die Nation stillschweigend den Anspruch auf, den sie bisher

daran zu haben glaubten.

Es war ganz folgerichtig, daß der Name »=Nationaltheater=« überall dem

Titel »=Hoftheater=« Platz machen mußte und Kaiser Joseph's Principien

aufgegeben wurden. Da die Höfe immer reichlichere Geldmittel für die

Bühnen bewilligten, so wollten sie diese auch ganz in ihrem Sinne

verwendet sehen und dehnten daher die Verantwortung der Hofintendanten

über den ganzen Umfang der theatralischen Leistungen aus. So kam es

denn, daß fast überall die künstlerischen Directionen -- selbst die

eines =Goethe= -- der neuen Ordnung der Dinge weichen mußten und die

Hofintendanten in die falsche Stellung geriethen: die specielle

künstlerische Leitung der Bühne zu übernehmen. =Das Bureau wurde nun der

Mittelpunkt der Kunstthätigkeit.=

Diese Veränderung der Theaterorganisation erwies sich viel tiefer

greifend, als man wohl vorausgesehen hatte. Die dramatische Kunst war

dadurch nicht nur dem Staatsinteresse entfremdet, auch die

unausweichbare Nothwendigkeit ihres inneren Verfalles war damit

ausgesprochen.

Eine Kunst, die sich nur in Totalwirkungen vollendet, kann den

Sammelpunkt einer künstlerischen Direction schlechterdings nicht

entbehren. Der einige Geist, welcher in der Uebereinstimmung aller

Theile lebendig werden soll, kann nur aus innerstem, praktischen

Verständniß der Kunstthätigkeit selbst hervorgehen. =Der Schauspielkunst

die künstlerische Direction nehmen, hieß: ihr das Herz ausschneiden.=

Umsonst haben die Intendanten, theils mit Talent, meistens mit gutem

Willen und redlichem Eifer das Naturwidrige ihrer Stellung zu überwinden

gesucht; es konnte nicht gelingen. Erwägt man, wie mannichfache

specielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Leitung eines

Theaters erforderlich sind, so ist es leicht zu begreifen, daß diese

nicht bei Männern gefunden werden können, welche, bis dahin

Kammerherren, Hofmarschälle, Oberstall- oder Oberjägermeister, Officiere

u. s. w. gar keine Veranlassung gehabt hatten irgend einem dieser

Erfordernisse genug zu thun. Zwar hat man geglaubt, dem Wesen der Kunst

hinlänglich Rechnung zu tragen, indem dem nichtsachverständigen Director

die sachverständigen Regisseure zur Seite gestellt blieben, denen das

augenfällig Technische der Leitung und die Abhaltung der Proben u. s.

w. überlassen ist; =in diesem Irrthume aber liegt eben der eigentliche

Knotenpunkt der Verwirrung unseres heutigen Theaterwesens=.

Die Leistungen der Bühnenkunst sollen einheitliches Leben haben, darum

verträgt ihre Leitung keine Theilung der Gewalt. Indem die

wesentlichsten Bestimmungen: Wahl, Besetzung und Ausstattung der

aufzuführenden Werke, Zusammensetzung des Kunstpersonals durch

Anstellungen und Entlassungen, Urlaube, Gastrollen u. dergl. vom

Intendanten, wohl auch von höheren Verfügungen, abhängig sind, bleibt

der Regie nur ein beschränkter und durchaus bedingter Kreis des Wirkens,

in welchem sie keine absolute Verantwortung für das Gelingen der

Kunstwerke übernehmen kann, weil alle Vorbedingungen dazu nicht in ihren

Händen liegen. Rühmend muß es anerkannt werden, daß einige Intendanten

durch Anstellung von Oberregisseuren oder Dramaturgen der künstlerischen

Autorität eine größere Ausdehnung gegeben und eine Annäherung an die

alten Zustände bewirkt haben, in welchen die Intendantur nur

Oberaufsicht und administrative Gewalt ausübte; aber es ist auch nur

eine Annäherung. So lange die Intendanten noch für alle Einzelheiten

der theatralischen Thätigkeit verantwortlich gelten, können sie sich

auch der Bestimmung über dieselben nicht entschlagen, und so muß, bei

diesen bestgemeinten Einrichtungen, der Nachtheil kreuzender Anordnungen

ebenfalls lähmend für die Ausführung bleiben.

Das Theater soll lebendige Kunstwerke schaffen, seine Thätigkeit muß

also eine organische, von =einem= Lebenspunkte ausgehende sein. Die

ganze complicirte Kette der Maßregeln, welche bis zum Aufsteigen des

Vorhanges nothwendig sind, darf =eine= Hand nur halten, wenn das Werk in

Einheit zur Erscheinung kommen soll; und das muß die Hand eines

Sachverständigen sein. Nur der versteht aber eine Sache, der sie ausübt.

=Halbheit in der Machtvollkommenheit der künstlerischen Leitung,

Einmischung kunstfremder Gewalten muß nothwendig Halbheit und

Zerfahrenheit in ihre Resultate bringen.=

Nicht glücklicher ist die Hofintendanz in anderer Beziehung gestellt;

die innere Selbständigkeit, welche sie der Kunst entzog, gewann sie

nicht für sich, ja sie gerieth in Abhängigkeit, da, wo sie absolut zu

herrschen unternommen hatte. Außerdem immer im Gedränge der

widersprechendsten Forderungen: hier den Wünschen des Hofes zu genügen,

dort den Forderungen der höhern Bildung der Nation, entgegen denen der

bloßen rohen Vergnügungslust der Menge, unvermögend sich auf eine dieser

Parteien mit Sicherheit zu stützen, unausgesetzt im Schaukelsystem: es

bald hier, bald dort recht zu machen -- mußte sie es zuletzt mit Allen

verderben. Zum Ueberfluß noch verantwortlich gegen eine Oberbehörde,

(das Hausministerium) die, ihrer Natur nach blos verwaltend, für das

Kunstinstitut nur den Geldmaßstab haben kann, überwuchs die Verlegenheit

um vortheilhafte Kassenabschlüsse zuletzt fast alle übrigen, und so

sehen wir alle, so reich dotirten Hoftheater in unausgesetzter

ängstlicher Bemühung um die Einnahme. Der Zuschuß aus Staatsmitteln

scheint seinen eigentlichen Zweck: =die Kunst unabhängig zu machen=, gar

nicht zu erfüllen; er hat die Kassenverlegenheit nur auf größere

Zahlenverhältnisse gebracht, hat den vornehmen Hofbühnen dieselbe

plebejische industrielle Richtung der Privatunternehmungen gegeben. In

stetem Kreislaufe von hazardirten Ausgaben und kleinlicher Noth sie

wieder zu decken, erinnert man sich kaum zu welchem höhern Zweck sie

eigentlich in Bewegung gesetzt werden? Das Mittel ist zum Zweck geworden

und der Zweck (die Kunst) zum Mittel; das Theater scheint lediglich eine

Anstalt für den Geldumsatz zu sein.

Consequent war es da freilich, daß man auf den Gedanken gerieth:

administrativen Capacitäten müsse die Leitung des Theaters übergeben

werden; der Mann der Ersparnisse galt nun für den wünschenswerthesten

Intendanten. Man hatte vergessen, daß ein Theater für jeden

festzustellenden Etat zu führen ist, daß es nicht darauf ankommt: wie

viel oder wie wenig =ausgegeben=, sondern was für das Ausgegebene

=geleistet= wird, und daß nur der Sachverständige für den möglichst

geringen Preis das möglichst Beste herzustellen vermag. Die

Controllansicht der Hausministerien siegte, die Höfe bemühten sich um

die Wette den knappsten Haushalter zum Intendanten zu machen. Mit diesem

Experimente büßte die Hofintendanz ihren unbestreitbaren Vorzug ein: den

einer würdigen, achtunggebietenden Haltung, einer edlen, kunstbelebenden

Liberalität. Mehr als ein Hoftheater ist, bei solcher Umwandlung, an

Würde, Anstand und künstlerischem Geiste tief herabgekommen, obenein

ohne die goldenen Hoffnungen auf Kassenüberschüsse erfüllt zu sehen.

Daß dieser Zustand unhaltbar geworden, daß die Mission der Hofintendanz

an ihr Ziel gelangt sei, ist eine allgemeine Ueberzeugung; es fragt sich

nur: was an deren Stelle gesetzt werden soll?

Es fehlt nicht an Stimmen, welche jede Unterstützung des Theaters

verwerfen und verlangen: es solle ganz frei gegeben, d. h. sich selbst

und der Concurrenz der Privatunternehmung überlassen werden; es solle

aus eigener Kraft bewähren: was es werden und was es der Nation nützen

könne.

Aus dieser Forderung spricht eine untergeordnete Anschauung der Kunst

überhaupt: =Alles, was die Menschheit bilden und veredeln soll, muß vom

Staate gestützt, vom bloßen Erwerbe unabhängig gemacht werden; das gilt

von der Kunst, wie von der Schule und der Kirche.= Die Concurrenz ist in

unsern Tagen, selbst in ihrer Anwendung auf die Gewerbe, verdächtig

geworden, und sicherlich birgt sie ein so starkes Moment der Verführung

zu schlechten Hülfsmitteln, daß sie von den Maßregeln zur Hebung der

Künste ein für allemal ausgeschlossen sein sollte. Privatindustrie, in

Pachtverhältnissen wie in selbständigen Unternehmungen, kann, bei den

Bedingungen unserer Zeit, dem Theater kein höheres Gedeihen bringen;

=ohne den Rückhalt kräftiger Geldunterstützung, welche den Bühnen

Unabhängigkeit von der geldbringenden Menge sichert, ist ihre Führung

nach reinen Grundsätzen unmöglich=. Die Erfahrungen der Geschichte und

unsere täglichen Erlebnisse beweisen es, daß alle Bühnen, welche auf

Selbsterhaltung angewiesen sind, kleine und große, den Kampf der reinen

Kunstrichtung gegen die Forderungen der materiellen Existenz nicht

bestehen können. Männer wie Schröder selbst sind ihm unterlegen, auch

seine Direction zielte zuletzt nur auf Gewinn.

Befreit aber soll die Kunst allerdings werden, befreit von allen

Bedingungen, die ihrer Natur zuwider sind, unter denen die erste die der

unbedingten Abhängigkeit vom Erwerbe ist. Frei auf sich selbst und ihre

hohe Bestimmung: =den Menschen die Menschheit darzustellen, dem Volke

das Leben der Völker abzuspiegeln=, soll die dramatische Kunst gestellt

werden. Unabhängig von der Herrschaft des Geschmacks einzelner

Standesschichten, seien es die höchsten, seien es die niedrigsten, nur

auf die Vernunft und den besseren Willen der Nation gestützt, soll sie

die Opposition gegen das wandelbare Urtheil der Massen halten können,

eine unbestechliche Priesterschaft der Wahrheit und des Adels der

menschlichen Natur.

Diese Freiheit aber der Schaubühne kann nur auf dem Boden einer höheren

Gesetzlichkeit stehen, einer ernsten Verpflichtung zur Treue gegen ihre

Bestimmung. Streng gehalten muß sie werden: der Nation zu leisten, was

diese berechtigt ist von ihr zu fordern.

Kein Zweifel also, =daß die Staatsregierung selbst die Schaubühnen des

ganzen Landes unter ihre Oberleitung nehmen muß=, daß dasjenige

Ministerium, welches die Erziehung und Veredlung des Volkes zur Aufgabe

hat, welches Religion, Wissenschaft und Kunst -- diese dreieinige

Beglaubigung unserer höhern Natur -- in ihrem Zusammenwirken überwacht,

nicht länger säumen darf sich auch der Schauspielkunst zu bemächtigen.

Nehme Niemand Anstoß an der frivolen Miene, die noch die Bühne unserer

Tage zeigt und die sie der Verbindung mit Schule und Kirche unwerth zu

machen scheint; ihrer inneren Natur nach ist Schauspielkunst zu hohen

Dingen bestimmt, bei allen Völkern war sie die Trägerin des

ursprünglichen Gottesdienstes. =Auch muß durch diese einzige Maßregel:

die Bühne zur Staatsanstalt zu erklären, unausbleiblich ihre ganze

Beschaffenheit sich verwandeln.=

Soll aber die Grundlage der nothwendigen Theaterreform in Uebertragung

der Oberleitung, von der unverantwortlichen Autorität des Hofes auf die,

dem Lande verantwortliche, der Regierung, bestehen, so darf dabei doch

nicht aus den Augen gelassen werden: was die Hoftheater der Kunst

genützt haben, damit diese Vortheile einem neuen Zustande der Dinge

möglichst erhalten werden. Allen Glanz, alle Sicherstellung und Würde,

alle äußere Vervollkommnung und Achtung verdankt das Theater dem Schutze

und der Intimität der Höfe. Ohne das bisherige Verhältniß der

Zugehörigkeit würde kein Theater so hoch dotirt, würden die Ansprüche

des Publikums daran nie so hoch gesteigert worden sein. Auch hat der

gewähltere Geschmack der höheren Gesellschaft allem künstlerischen

Streben nach Adel, Feinheit, Grazie und Eleganz, den derberen

Forderungen des großen Publikums gegenüber, einen wichtigen Rückenhalt

dargeboten. Alles dies darf künftig nicht verloren gehen.

Nicht nur die bisherigen Geldzuschüsse, auch der permanente Antheil des

Hofes muß dem Theater erhalten bleiben.

Der hin und wieder laut gewordene Vorschlag: das Theater lediglich zur

Landessache zu machen und dem Fürsten anheim zu geben, seine Logen darin

zu bezahlen -- wie dieß in Frankreich und England üblich -- ist

unbedingt und aus Staatsprincip zurückzuweisen. In jedem wahrhaften

Nationalinstitute muß der Erste der Nation, der Träger der Majestät des

Volkes, ohne alle Bedingung zu Haus sein, und sein Interesse an der

Kunst zu nähren muß ein Antrieb des Ehrgeizes bleiben.

Allerdings wird es selbst politisch consequent sein, in dieser Zeit,

welche die Fürsten von Verantwortung frei zu machen trachtet, den Höfen

auch die für das Theater -- dessen Oeffentlichkeit unablässige Angriffe

jedes Einzelnen herausfordert -- abzunehmen; aber damit darf doch, zum

Vortheil der Kunst, das Protectorat der Fürsten nicht aufgegeben werden.

Der Landesfürst hat nur die Organe seines Willens zu wechseln, anstatt

Hofbeamten, die von seiner Willkür abhängig, die Oberleitung des

Theaters Staatsbeamten zu übergeben, die außer ihm auch dem Lande

verantwortlich sind.

Der jetzige Moment ist entscheidend. Die Umgestaltung unserer

staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse muß auch das Theater

ergreifen; es kann nicht anders sein, denn das Theater ist zu jeder Zeit

das kleine Spiegelbild des großen Außenlebens gewesen. Jetzt kommt es

darauf an: was es dem Vaterlande werden soll?

Wie vor hundert Jahren alle Stimmen die Höfe um Schutz für die

heimathliche Kunst anriefen, wie es als eine That ruhmwürdigen

Patriotismus gepriesen wurde, wenn ein Fürst seinen Mantel über ein

Nomadenhäuflein deutscher Comödianten ausbreitete, so blicken die

Freunde der Kunst und des Vaterlandes jetzt wieder auf die Fürsten,

verhoffend: sie werden die erste Wohlthat durch die zweite,

großmüthigere vollenden, sie werden den verweichlichenden Gnadenmantel

zurückschlagen und den üppig aufgeschossenen Pflegling ihrer Gunst in

die ernste Pflicht: =der höheren Wohlfahrt des Volkes dienstbar zu

sein=, entlassen.

[III.]

Nun aber die praktische Ausführung dieser tiefgreifenden Theaterreform!

Was ist zu thun, wenn sie den angekündigten Zwecken entsprechen soll?

Hier meine Vorschläge:

Der Landesfürst überträgt dem Ministerium für Cultus, Wissenschaft u.

Kunst, neben der Oberaufsicht über die Institute für Musik und bildende

Künste -- Conservatorien, Akademien, Museen -- auch die über die

bisherigen Hoftheater. Er gewährt die Uebertragung der Summen, welche

die Hofkasse bisher jährlich zur Erhaltung des Theaters zugeschossen,

auf die Staatskasse. Alle Unterstützungen und Vortheile, welche andre

Theater des Landes von Staats wegen genießen, so wie die Aufsicht über

dieselben, welche bis jetzt meistentheils von dem Ministerium des

Innern ausgeübt worden, alles dieß wird ebenfalls in die Hand des

Cultusministeriums gelegt, =so daß die Staatspflege aller Kunst im

ganzen Lande durch eine Abtheilung dieses Ministeriums vollkommen

vertreten und ihr organisches Leben gesichert ist=.

Der Beamte, dem die Generaldirection der Landesbühnen übertragen wird,

braucht keine specielle Kenntniß vom Theaterwesen zu besitzen; -- er

soll sich in die künstlerische Thätigkeit nicht mischen -- ein

ästhetisch gebildeter Sinn, das genaue Verständniß dessen, was die Bühne

für die höhere Volksbildung zu leisten habe, ein richtiger

administrativer Ueberblick werden die Erfordernisse für dieses Amt sein.

Eine würdige persönliche Repräsentation wird die Wirksamkeit dieses

Beamten wesentlich unterstützen. Erleichtern wird es die Theaterreform,

wenn bisherige Hofintendanten von geeigneten Fähigkeiten, in dieses

Ministerialamt eintreten. In welcher Weise dasselbe auf die eigentliche

Theaterdirection einzuwirken hat, wird sich aus der Organisation

derselben ergeben.

Die Residenztheater sind es, welche die nächste und hauptsächlichste

Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen; nichts darf versäumt werden, um

ihnen eine wahre Mustergültigkeit zu verleihen. Ihre künstlerische

Verfassung wird am wesentlichsten dazu wirken.

* * * * *

Die bisherigen =Hoftheater= erhalten unter dem Namen: =Nationaltheater=

eine =von künstlerischen Vorständen gebildete, selbständig

abgeschlossene, der Landesregierung verantwortliche Direction=.

Dieselbe besteht aus den Vertretern derjenigen Künste, welche den

wesentlichen Kern der Dramatik ausmachen: Dichtkunst, Musik und

Schauspielkunst; also aus einem =Theaterdichter= und =Schriftführer=

(dem bisherigen Theatersecretair), einem =Kapellmeister= und einem

=darstellenden Künstler=.

=Diese drei Männer berathen und beschließen= -- mit Hinzuziehung der

weiter unten zu besprechenden Vorstände zweiten Ranges -- =über alle

Angelegenheiten des Theaters=; aber =Einem unter ihnen steht die

endliche Entscheidung in allen Beschlüssen und ihre Ausführung mit

vollkommener Gewalt und unter seiner alleinigen Verantwortlichkeit zu=.

Weil nun die Schauspielkunst diejenige ist, in welche alle übrigen

aufgehen, weil es auf sie ankommt: was die Dicht- und Musikwerke von der

Bühne herab wirken, weil sie in letzter Instanz für Alles verantwortlich

sein muß, was auf der Bühne geschieht, so wird auch die Direction des

Theaters nur dann naturgemäß organisirt sein, wenn =ein darstellender

Künstler an ihrer Spitze= steht.

Man pflegt gegen die Direction eines Schauspielers vielfache Bedenken

geltend zu machen. Man sagt: er mißbrauche gewöhnlich seine Macht zur

Befriedigung der, dem Schauspieler nahe liegenden Rollensucht, säe

dadurch Mißtrauen und Zwietracht im Personal, benachtheilige wohl auch

dadurch die Wirkung der Darstellungen.

Wahr ist es, fast alle Schauspielerdirectoren in der ganzen

Kunstgeschichte haben diesen Vorwurf verschuldet. Aber da jede Direction

ihre Mängel haben wird, so ist dieser, gegen den unermeßlichen Vorzug

einer kunstverständigen Leitung, sehr gering anzuschlagen; wird auch

zudem, aus Rollensucht der übrigen Schauspieler, gewöhnlich übertrieben

angegeben. Den Meistern =Eckhof=, =Schröder=, =Iffland= u. A., obschon

sie manche Rolle, die ihnen nicht zukam, sich aneigneten, hat dennoch

die deutsche Kunst ihr erstaunlich rasches Wachsthum zu danken.

Uebrigens ist in der Organisation des Theaters ein hinlängliches

Gegengewicht gegen egoistische Uebergriffe aufzustellen, wie die weitern

Vorschläge zeigen werden.

Ferner macht man den Einwand geltend: die erforderliche Bildung und

Charakterwürde sei unter den Schauspielern zu selten anzutreffen, um dem

Stande die Selbstregierung überall anvertrauen zu können.

Der Vorwurf ist, in seiner Anwendung wenigstens, unbegründet. An jeder

irgend bedeutenden Bühne wird ein darstellender Künstler zu finden sein,

der hinlänglich befähigt ist, die Direction -- wenn auch nicht tadellos

-- jedenfalls besser zu führen, als sie bisher von Nichtschauspielern

geführt worden ist. Ein Fortschritt also wäre der Bühne damit jedenfalls

garantirt, selbst bei dem gegenwärtigen Bildungsstande. Dieser aber wird

sich durch Einführung künstlerischer Directionen erstaunlich schnell

verändern. Die Directionstalente unter den Schauspielern, seit 30 Jahren

niedergehalten und vom Steuer entfernt, weil sie der Bureauherrschaft

unbequem sein mußten, werden sich wieder erheben, die Bühne, zur

Staatsanstalt erklärt, wird immer mehr an Mitgliedern aus den gebildeten

Ständen gewinnen, es werden Talente, welche vielleicht, wegen

mangelhafter Begabung, auf der Bühne nicht die größten Erfolge zu

erlangen vermögen, andere von vorherrschender Verstandesrichtung, sich

mehr auf Ausbildung der künstlerischen =Einsicht= legen, und wenn sie

einen Weg praktischer Entwicklung in der Theaterorganisation offen

finden, eine Vervollkommnung erlangen, wie wir sie ähnlich in andern

Künsten bei Talenten antreffen, die vortrefflich als Lehrer und

Directoren, in ihren Werken selbst aber nicht bedeutend sind. Und diese

Entwicklung wird man um so geduldiger abwarten können, als bei der

vorgeschlagenen Directionseinrichtung von dem Schauspielerdirector nicht

aller Verstand und alle Einsicht allein gefordert wird, weil ihm die, in

den Berathungen gleichberechtigten musikalischen und literarischen

Vorstände zur Seite stehen, hier also der =Geist= der dramatischen Kunst

und die =praktische Ausführbarkeit= sich lebendig durchdringen können.

Man hat vielfach der Direction eines Dichters vor der eines

Schauspielers den Vorzug gegeben um der höhern Bildung willen, welche

sein Beruf ihm aneignet, die Directionen von Goethe, Schreyvogel

(West), Klingemann und Immermann scheinen diesen Vorzug zu

rechtfertigen; und wo es zur Zeit nicht möglich sein sollte, einem

Schauspieler das volle Directionsvertrauen zu schenken, dagegen, was

selten genug der Fall sein wird, der Theaterdichter besonders

vorragendes schauspielerisches und praktisches Talent zeigen sollte, mag

man ausnahmsweise den Literaten an die Spitze stellen.

Der Natur der Dinge wird es immer widersprechen, und der Mißstand, den

dies erzeugt, ist jederzeit, auch bei den besten Literaten-Directionen,

hervorgetreten. Wie der Dichter den geistigen Stoff hergiebt in der

Dramatik, der Schauspieler aber ihm Gestalt und sinnliches Leben

verleiht, =so muß auch bei der Leitung der Kunst im Ganzen der Dichter

die berathende Stimme haben, die künstlerische Praxis aber das letzte

Wort behalten=.

* * * * *

Die Frage: wie der künstlerische Vorstand gefunden, wie die bis jetzt

unerkannten Directionstalente unter den Schauspielern hervorgezogen

werden sollen? muß sich wiederum aus der Natur und dem Wesen der Kunst

beantworten.

Das Wesen der Schauspielkunst aber ist vollkommene Vergesellschaftung

=Aller=, mit Erhaltung der Eigenheit des =Einzelnen=. Sie fordert

gänzliche Hingebung an den Gesammtvortheil der Totalwirkungen, fordert

Selbstverläugnung in einer Thätigkeit, welche Ehrgeiz und Eitelkeit am

gewaltigsten aufregt, fordert, daß der Einzelne die Befriedigung seines

=eignen= Vortheils in der Befriedigung des =allgemeinen= finde, =die

Schauspielkunst fordert also republikanische Tugend in höchster Potenz=.

Um diese zu wecken und zu pflegen bedarf das Theater folgerichtig auch

republikanischer Einrichtungen. Diese Erkenntniß datirt nicht etwa aus

den politischen Bewegungen unserer Tage, schon die absolutesten

Herrscher haben ihr gemäß gehandelt. Ludwig XIV. gab dem _théâtre

français_ die erste Verfassung, die Napoleon späterhin ausbildete.

Joseph II. führte eine ähnliche am Wiener Nationaltheater ein. Dalberg

in Mannheim, Schröder in Hamburg u. A. m. nahmen ihre Grundsätze auf. Es

ist also nichts Neues, wenn das Theater eine künstlerische

Selbstregierung durch Vertretung, und aus freiem Vertrauen gewählte

Vorstände erhält, es ist eine Nothwendigkeit, die sich aus tausend

Hemmungen und Mißhelligkeiten in der Theaterpraxis ergiebt. Denn es sind

nicht blos mechanische Verrichtungen, welche von dem Personal -- selbst

dem untergeordneten -- gefordert werden, der gute Wille, der lebendige

Antheil an der gemeinsamen Sache, die eifrige Betheiligung müssen

überall das Beste thun. Dies Alles aber ist nicht zu erlangen, wenn

nicht jeder Einzelne fühlt, daß er wirklichen Theil hat an dem

organischen Leben des Institutes, dem er angehört, wenn die Führer nicht

Männer des allgemeinen Vertrauens sind.

Darum muß die Gliederung der verschiedenen Körperschaften im Personale

festgestellt und der Grundsatz der =Wahl= von Vertretern und Führern,

von unten auf geltend gemacht werden; die Direction wird dadurch

erleichtert und vereinfacht.

Die Mitglieder des =Orchesters=, des =Chors= und des =Balletts= wählen

sich alljährlich =Ausschüsse= von drei bis fünf Männern etwa. Bei Chor

und Ballett übernehmen diese das bereits eingeführte Geschäft der

Inspicienten, handhaben Ordnung in Vorübungen, Proben und Vorstellungen

u. s. w.; alle aber vertreten ihre Körperschaft der Direction

gegenüber, bei Wahl von Vorständen, bei Verwaltung gemeinsamer Kassen

und in Streit- und Beschwerdesachen. Zum Theil besteht diese Einrichtung

bereits an einigen Bühnen, sie bedarf aber grundsätzlicher Regelung.

Diese Ausschüsse mit ihren Vorständen -- Kapellmeister, Musikdirector

und Conzertmeister, Chordirector und Ballettmeister -- treten mit

sämmtlichen darstellenden Mitgliedern, männlichen und weiblichen,

zusammen[4] und =wählen den Künstler, dem sie die meisten Fähigkeiten

zutrauen, die Ehre und Würde des Institutes zu fördern=, durch

mindestens zwei Drittel Mehrheit der Stimmen, =zum Director=.

[4] Obwohl die darstellenden Mitglieder ebenfalls einen

vertretenden Ausschuß haben müssen, von dem nachher die Rede sein

wird, so betheiligen sie sich doch bei der Wahl des Directors

=unmittelbar=, weil jeder Einzelne in unmittelbarer Beziehung zu

diesem steht. Die übrigen Genossenschaften, Orchester, Chor und

Ballett, stehen größtentheils nur in ihrer Gesammtheit -- da sie

in dieser nur wirken -- in Bezug zum Director, darum wählen sie

nur als Genossenschaft durch Vertretung. Auch würde ihre

Stimmenüberzahl ein unrichtiges Betheiligungsverhältniß ergeben.

Dem Ministerium steht es zu, die Wahl zu bestätigen.

Man darf sich überzeugt halten, daß der rechte Mann auf diese Weise

gefunden wird. Wie gering man auch den allgemeinen Bildungsstand der

Theatermitglieder anschlagen mag, was zu ihrem Fache taugt, verstehen

sie besser, als irgend sonst Jemand, und wo es sich um Ehre und Gedeihen

des Theaters handelt, wird persönliche Parteilichkeit die Freiheit des

Urtheils nicht mehr benachtheiligen, als dies bei anderen Wahlen

geschieht.

Dem Ministerium sowohl, als den künstlerischen Ausschüssen steht es

frei: Wahlcandidaten, auch von andern Bühnen, vorzuschlagen.

Eine Dauer der Amtsführung kann im Voraus nicht vorgeschrieben werden,

ein Theaterdirector kann so wenig, als ein Staatsminister, auf

Lebenszeit oder auf eine bestimmte Anzahl von Jahren eingesetzt werden.

Es muß ihm freistehen, den Posten aufzugeben, wenn er Muth, Kraft und

Lust dazu verliert, -- was in diesem Amte schneller, als in jedem

anderen geschieht, -- aber es muß auch möglich sein, ihn des Postens zu

entheben, wenn er stumpf wird, ohne es zu merken, oder er dem Vertrauen

der Kunstgenossenschaft und der Regierung nicht entspricht.

Diese Enthebung darf aber nur -- um Gewaltsamkeit oder Intrigue zu

entwaffnen -- in derselben Weise, wie die Wahl geschehen, durch Beschluß

des Ministeriums und der zwei Drittel Mehrheit der Stimmberechtigten.

Der austretende Director -- wenn nicht Straffälligkeit ihn aus der

Genossenschaft entfernt -- nimmt seine frühere Stellung im Personale,

oder diejenige ein, welche auf diesen Fall mit dem Ministerium

verabredet worden. Es leuchtet ein, daß das Ministerium überhaupt in

jedem einzelnen Falle mit dem gewählten Director über die Bedingungen

der Annahme übereinkommen muß. Dazu ist aber die dringende Warnung

auszusprechen: den Director der Residenztheater in keiner Weise bei den

Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals persönlichen Gewinn, sondern

nur die Ehre und Würde des Institutes im Auge haben.

Die Stellung des Directors wird sich erst übersehen lassen, wenn die

ganze Organisation des Theatervorstandes klar ist.

* * * * *

=Der Kapellmeister in der Direction hat die Verantwortung für das

gesammte Musikwesen des Theaters zu übernehmen.= Ihm sind die übrigen

Orchesterdirigenten, so wie der Chorlehrer untergeben, mit deren Beirath

er über Anstellungen, Verabschiedungen und Pensionirungen im Orchester,

über Wahl, Reihefolge und Ausführung der Musikwerke Vorschläge zu

machen, und sobald diese durch die Direction zum Beschluß erhoben

worden, für Betreibung des Studiums und für die Vollkommenheit der

Ausführung zu sorgen hat.

Der Kreis dieser Wirksamkeit wird bereits an vielen Bühnen von dem

Kapellmeister beherrscht, darum würden die in Amt befindlichen fast

überall für die neue Organisation passen. Es gälte nur: den Umfang ihrer

Machtvollkommenheit und also ihrer Verantwortlichkeit zweifellos

festzustellen und da, wo die musikalischen Angelegenheiten in

verschiedenen Händen liegen, sie in einer einzigen zu centralisiren. Wo

zwei gleichberechtigte Kapellmeister im Amte sind, müßte der eine dem

anderen untergeordnet oder die Directionsgewalt jährlich abwechselnd in

ihre Hand gelegt werden, bis ein Personenwechsel über diese Auskunft

hinweghilft. Denn unverrückt muß an dem Grundsatze festgehalten werden,

daß die Verantwortung überall in eine einzige Person auslaufe, damit die

so geregelten einzelnen Kreise schnell und gelenkig für den allgemeinen

Zweck bewegt werden können.

Diese Einrichtungen dürfen natürlich nur in Uebereinkunft mit dem

Director getroffen werden, weil derselbe sich mit dem musikalischen

Mitdirector in grundsätzlicher Uebereinstimmung fühlen muß. Wenn daher

die Stelle des Kapellmeisters neu zu besetzen ist, so muß der Director

sich mit der Aufstellung der Candidaten, welche das Ministerium oder der

musikalische Ausschuß, neben den von ihm selbst vorzuschlagenden,

präsentiren will, einverstanden erklären.

=Die Ernennung eines neuen Kapellmeisters geschieht durch Wahl der

musikalisch Betheiligten= mit zwei Drittel Stimmenmehrheit und

Bestätigung der Regierung. Stimmberechtigt sind -- in Analogie mit der

Wahl des Directors -- die Sänger und Sängerinnen der Oper, die übrigen

musikalischen Vorstände und die Ausschüsse des Orchesters[5] und des

Chors.

[5] Ob man alle Orchestermitglieder für stimmberechtigt erklären

will, muß lokalen Bestimmungen überlassen bleiben.

Ob die Anstellung auf Zeit oder auf Lebensdauer geschehen soll, wird von

den Bedingnissen jedes einzelnen Falles abhängen. Zu erwägen ist nur,

daß der Rücktritt, lediglich von der Theilnahme an der Direction, nur da

möglich ist, wo ein zweiter Kapellmeister dafür einzutreten vorhanden

ist.

* * * * *

Der =Theaterdichter= und =Schriftführer= -- man mag ihn auch =Dramaturg=

nennen -- hat, wie herkömmlich, für das Bedürfniß der Bühne an

Gelegenheitsgedichten, Bearbeitungen, Abänderungen, Verbesserungen der

Operntexte u. s. w. zu sorgen, auch die Bureaugeschäfte und

Correspondenz zu führen, so weit ihm letztere nicht vom Kapellmeister

und Director erleichtert wird. Seine wesentliche Aufgabe aber wird sein,

=die Literatur, den Geist der Dramatik zu vertreten=. Er soll von dieser

Seite her immer neue Anregungen geben, damit die Direction sich nicht

einer blos herkömmlich theatralischen Richtung und den gewöhnlichen

Tagesforderungen hingebe. Er soll also der wichtigste Rathgeber des

Directors sein in Allem, was die höhere Bedeutung der Bühne berührt;

besonders also in der Wahl der aufzuführenden dramatischen Werke. Er

soll den Director vornehmlich unterstützen: im Kunstpersonale ein

allgemeines Bildungsbestreben zu wecken und zu nähren. Durch Anregungen

aller Art, durch Vorträge, Regelung der Lectüre, Aufsicht über

Vervollständigung und Benutzung der Theaterbibliothek in diesem Sinne,

durch bereite Auskunft über wissenschaftliche Fragen, durch Vermittelung

eines innigen Verkehrs mit literarischen Capacitäten und eines

Zusammenhanges mit den Vereinen dramatischer Autoren -- deren Bildung

durch die Reorganisation des Theaters gewiß angeregt werden wird -- soll

er den Geist des Institutes heben und erweitern.

Daß dieser Posten von der allergrößten Wichtigkeit, leuchtet ebensowohl

ein, als daß die meisten zur Zeit fungirenden Theatersecretaire -- die

ebensowohl beim Post- oder Steuerfache angestellt sein könnten -- diesen

Forderungen nicht entsprechen werden; diese Stelle wird also bei einer

Bühnenreform fast überall neu besetzt werden müssen.

Aus einer Wahl kann dieses Mitglied der Direction nicht hervorgehen,

weil keine wahlberechtigte Körperschaft dazu vorhanden ist.[6] Die

darstellenden Mitglieder können in ihrer Mehrheit kein Urtheil über

seine Befähigung haben, auch sind sie in dienstlicher Beziehung nicht

dergestalt von ihm abhängig, daß er der Mann ihres Vertrauens sein

müßte. Es wird genügen, wenn die Majorität des Ausschusses der

darstellenden Künstler der Ernennung beistimmt, welche vom Ministerium,

in Uebereinkunft mit den beiden andern Directionsmitgliedern,

vorgenommen wird.

[6] Bis jetzt existiren keine Vereine dramatischer Autoren, denen

eine corporative Vertretung beizumessen wäre und denen man darum

eine Betheiligung bei der Wahl dieses Vertreters der dramatischen

Literatur zumuthen könnte.

* * * * *

Dieser =Ausschuß der darstellenden Künstler= ist für die

Gesammtorganisation überhaupt von großer Wichtigkeit.

Gleich den Musikern, Choristen und Tänzern erwählt alljährlich das

darstellende Personal, Herren und Damen, einen Ausschuß von mindestens

fünf Männern, darunter wenigstens je zwei aus Oper und Schauspiel.

Von diesen Vertrauensmännern des Personals hat der Director sich die

=Regisseure= zu seinen künstlerischen Mitarbeitern zu wählen. Im Fall

längerer Krankheit oder Abwesenheit eines derselben ernennt der Director

aus den übrigen Ausschußmitgliedern einen =Stellvertreter=. Die

Entfernung eines Regisseurs von seinem Posten muß natürlich in der

Gewalt des Directors stehen, doch hat er sich mit dem übrigen Ausschusse

deshalb zu benehmen.

In ähnlicher Weise, d. h. unter Beirath der betreffenden Ausschüsse,

werden =alle Vorstände zweiten Ranges= eingesetzt:

=Orchesterdirigenten=, =Chordirector=, =Ballettmeister=. Diese können

natürlich nicht aus Vertrauensmännern ernannt werden, welche das

Personal bezeichnet, weil sie oft von andern Theatern berufen werden

müssen, immerhin aber wird es wichtig sein, daß die Direction

verpflichtet sei: sich der Zustimmung des betreffenden Ausschusses zu

versichern, damit das unentbehrliche Moment des ausgesprochenen

Vertrauens zu allen Vorständen die ganze Bühnenverfassung durchdringe.

Der, nach Wahl zweier Regisseure mindestens aus drei Personen bestehende

Ausschuß der darstellenden Künstler wird in dieser Zahl jährlich neu

gewählt, wenn nicht der Austritt eines oder beider Regisseure eine

Ergänzungswahl nöthig macht.

Der Ausschuß der drei Künstler ist, wie bei den andern Genossenschaften,

Vorstand der Almosen-, Pensions- und Wittwenkassen u. s. w., zugleich

aber übt er die Vertretung des Kunstpersonals der Direction gegenüber.

Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung für die

entgegenstehenden Interessen, die sich so oft in der Theaterpraxis

geltend machen. In vielen Streitfällen, welche nach dem Buchstaben der

Theatergesetze nicht, sondern nur nach dem Urtheile Sachverständiger zu

entscheiden sind, bei Beschwerden über parteiische Rollenvertheilung,

über Beeinträchtigung künstlerischer Rechte, welche durch kein

geschriebenes Wort zu sichern sind, hingegen auch bei bestrittenen

Ansprüchen der Direction wird das Hinzutreten des Ausschusses zu

denjenigen Vorständen, in deren Gebiet der Fall schlägt, eine Jury

bilden, welche dem Ausspruche eine größere Unparteilichkeit verleihen

muß. Alle Gesetze, Ordnungs- und Strafverfügungen, Entlassungen wegen

Dienstvergehungen oder gröblicher Vernachlässigung -- welche auch

lebenslänglich Angestellten nicht erspart werden dürfen -- werden, unter

Mitwirkung des Ausschusses erlassen, eine gerechtere Anerkennung

erlangen und verdienen. Der Ausschuß, die Interessen des Personals

vertretend und zugleich auf der Schwelle der Direction stehend, wird das

Gleichgewicht zwischen dem allgemeinen und dem Einzelinteresse am

sichersten halten können. Und was noch überaus wichtig ist, der Ausschuß

wird eine Vorbereitungsstufe abgeben für die Directionstalente, die

rascher als bisher in die künstlerischen Aemter eintreten werden, wenn

sie sich auszeichnen, weil die kräftigere Bewegung, welche die

Selbstregierung in den Genossenschaften hervorbringen muß, die

abgenutzten Vorstände nicht lange an der Spitze dulden, überhaupt die

Hemmnisse der Anciennetät, des Rollenmonopols u. s. w. beseitigen wird.

Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift · 第 1 / 4 段