7. Die Strangmarke von Umschlingung der Nabelschnur

bei neugebornen Kindern ist am Leichnam nicht schwer von andern

durch absichtliche und gewaltsame Strangulation erzeugten

Strangulationsrinnen zu unterscheiden, was ungemein wichtig für die

forensische Praxis ist. Sehr häufig kommt es bei den zweifelhaften

Todesarten der Neugebornen vor, dass nach den Umständen des Falles

eine solche verbrecherische Strangulation wahrscheinlich wird,

während es sich später ergiebt, dass die Natur das Kind durch die

Nabelschnur strangulirt hatte. Man wird dann aber in allen Fällen

finden: eine breite, der Breite der Nabelschnur entsprechende, eine

mehr oder weniger, d. h. ganz oder an mehreren einzelnen Stellen

des Halses ächt sugillirte, und rund ausgehöhlte, rinnenförmige und

überall ganz weiche Marke, nicht selten, da die Umschlingung gewöhnlich

keine bloss einfache ist, eine doppelte, ja dreifache Marke von der

beschriebenen Beschaffenheit. Die Strangulationsrinne aber von andern

Strangwerkzeugen verhält sich wie die in allen Lebensaltern; sie

zeigt mehr oder weniger Mumification, pergamentartige Beschaffenheit

der Haut an grösseren oder kleineren Stellen ihres Verlaufs, selten

wirklich sugillirte Flecke oder Stellen, und niemals die Tiefe jener

Nabelschnurmarke. Bei dieser Gelegenheit will ich auf einen Irrthum

aufmerksam machen, den ich nicht selten von Unerfahrenen, wie Zuhörern

oder Examen-Candidaten u. s. w., habe begehen sehen, die etwas bei

dem neugebornen Leichnam für eine Strangrinne halten, was keine ist.

Man untersuche nämlich nur eine kleine Anzahl recht fetter und noch

frischer Kindesleichen, zumal im Winter, so wird man sehen, dass

dieser Irrthum wohl möglich ist, wenn man nämlich die ~Hautfurchen am

Halse, die durch die Biegungen des Kopfs entstehen, und im erkalteten

Fette stehen bleiben~, und welche bei kurzem Halse noch deutlicher

hervortreten, ohne weitere Berücksichtigung der übrigen Criterien

einer Strangmarke, für eine solche hält. Die Berücksichtigung eben

dieser Criterien aber, pergamentartige Härte der Haut, Sugillation,

braungelbliche Färbung, Ungleichheit des Lumens der Rinne u. s. w.

werden sehr bald das Richtige erkennen lassen.

Anhang.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 101 / 118 题