I. Obductions-Protocoll,

betreffend

einen Fall von Vergiftung durch Schwefelsäure.

(Vergl. 84. Fall, S. 117.)

Verhandelt: ~Charlottenburg~, den 13. December 18--.

In Sachen, betreffend die Ermittelung der Todesart des

Hutmachermeisters _Christian Ludwig Schmidt_, verfügten sich heute die

unterschriebenen Gerichtspersonen nach dem Obductionshause, Behufs der

Obduction des Leichnams des Hutmachermeisters _C. L. Schmidt_.

Sie trafen daselbst an:

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 102 / 118 题