betreffend
einen Fall von Vergiftung durch Schwefelsäure.
(Vergl. 84. Fall, S. 117.)
Verhandelt: ~Charlottenburg~, den 13. December 18--.
In Sachen, betreffend die Ermittelung der Todesart des
Hutmachermeisters _Christian Ludwig Schmidt_, verfügten sich heute die
unterschriebenen Gerichtspersonen nach dem Obductionshause, Behufs der
Obduction des Leichnams des Hutmachermeisters _C. L. Schmidt_.
Sie trafen daselbst an: