4. Die Zunge bei Erstickten

liegt und wird gefunden in den Leichen »eingeklemmt zwischen den

Zähnen (resp. Kiefern), oder mehr oder weniger weit vor denselben,

ja vor dem Munde hervorragend«. ~Auch~ ein Lehrsatz der Handbücher,

wonach diese eingeklemmte Zunge als characteristisches Zeichen grade

des Erstickungstodes allgemein betrachtet wird. Es ist aber nichts

weniger als dem Tode durch Suffocation eigenthümlich -- wenngleich

ich nicht läugne, dass es sehr häufig danach gefunden wird -- denn es

kommen sehr exquisite Fälle von Erstickung vor, bei welchen man die

Zungenspitze wie gewöhnlich ~hinter~ den Zähnen findet, -- vergl. den

Fall 46 von ausgeprägtester Erstickung -- und andererseits findet man

die eingeklemmte Zunge auch bei ganz anderen Todesarten, wofür u. A.

der Fall 18 -- Verblutung durch eine Herzstichwunde -- der 75. Fall --

Verblutung durch eine Schusswunde -- wie der Nr. 86 -- Vergiftung durch

Schwefelsäure -- sehr lehrreiche Beispiele ergeben. Es ist deshalb

auf dieses Zeichen kein erheblicher Werth zu legen, eine Bemerkung,

die bei zweifelhaftern, schwierig zu beurtheilenden Fällen, z. B.

von Strangulation ob vor, ob nach dem Tode erfolgt? -- von grosser

Wichtigkeit werden kann.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 98 / 118 题