liegt und wird gefunden in den Leichen »eingeklemmt zwischen den
Zähnen (resp. Kiefern), oder mehr oder weniger weit vor denselben,
ja vor dem Munde hervorragend«. ~Auch~ ein Lehrsatz der Handbücher,
wonach diese eingeklemmte Zunge als characteristisches Zeichen grade
des Erstickungstodes allgemein betrachtet wird. Es ist aber nichts
weniger als dem Tode durch Suffocation eigenthümlich -- wenngleich
ich nicht läugne, dass es sehr häufig danach gefunden wird -- denn es
kommen sehr exquisite Fälle von Erstickung vor, bei welchen man die
Zungenspitze wie gewöhnlich ~hinter~ den Zähnen findet, -- vergl. den
Fall 46 von ausgeprägtester Erstickung -- und andererseits findet man
die eingeklemmte Zunge auch bei ganz anderen Todesarten, wofür u. A.
der Fall 18 -- Verblutung durch eine Herzstichwunde -- der 75. Fall --
Verblutung durch eine Schusswunde -- wie der Nr. 86 -- Vergiftung durch
Schwefelsäure -- sehr lehrreiche Beispiele ergeben. Es ist deshalb
auf dieses Zeichen kein erheblicher Werth zu legen, eine Bemerkung,
die bei zweifelhaftern, schwierig zu beurtheilenden Fällen, z. B.
von Strangulation ob vor, ob nach dem Tode erfolgt? -- von grosser
Wichtigkeit werden kann.