96. Fall.

~Mord durch Verbrennen oder Erdrosseln.~

Am 26. April 18-- war der Arbeitsmann _Fritze_ Nachmittags zu der

allein wohnenden 70jährigen Wittwe _Hake_ gegangen, geständlich um von

ihr Geld zu borgen, im Weigerungsfalle aber sie umzubringen. Wirklich

verweigerte sie das Darlehn, und er, ein sehr grosser und starker Mann,

gab ihr sogleich einen Schlag mit der Faust vor die Stirn, wodurch sie

umfiel. Sie war »ganz still ohne zu stöhnen, zu winseln oder um Hülfe

zu rufen.« Er nahm hierauf einen Pflasterstein, der etwa Faust dick

war, und den er angeblich in der Stube gefunden hatte, und versetzte

ihr damit einen Schlag ins Gesicht, worauf sie »noch kurze Zeit gezuckt

und dann sich nicht mehr bewegt hat.« Weiter wollte er durchaus Nichts

mit dem Körper der _Hake_ unternommen, namentlich sie weder gewürgt,

noch verbrannt, nur allein die am Boden rücklings da Liegende umgedreht

haben, weil es ihm »unangenehm« war, ihr ins Gesicht zu sehen. Er

durchsuchte nunmehr die Schränke, fand einen Beutel mit 1000 Thalern,

blieb im Zimmer, bis es finster geworden, zündete ein Talglicht an

und entfernte sich endlich spät Abends mit seinem Raube, nachdem er

das noch brennende Licht unter einen Rohrstuhl gesetzt hatte, für

welches absonderliche Verfahren er durchaus keine Erklärung abgeben

zu können vermeinte. Am folgenden Tage fand man, auch wir selbst, die

kleine zweizimmerige Wohnung der _Hake_ ganz mit brenzlichem Geruche

erfüllt und Wände, Möbel u. s. w. ganz mit Kohlenniederschlag bedeckt.

In der Schlafkammer lag die gleich zu schildernde Leiche auf dem

Bauche neben dem ganz zerstörten Bette, worin viele Theile verbrannt

waren; auf ihr lag ein ganz angebranntes Kopfkissen, und einen Fuss

von ihr stand ein durchgebrannter Rohrstuhl, unter welchem noch der

messingene Leuchter, in welchem ein Talglicht ganz ausgebrannt war,

gefunden wurde. Im Wohnzimmer fand sich der Pflasterstein auf der

Diele. Die wesentlichen Befunde nun der gerichtlichen Section, die

ich dem ausführlichen Obductionsprotokolle auszugsweise entnehme,

waren folgende. Die Haare der corpulenten Leiche angebrannt, zum Theil

verkohlt; die Nasenbeine zerbrochen, und das _Septum_ von den Knorpeln

getrennt; die Augen platt zugedrückt und im Innern des rechten Auges

kleine Brandblasen; die ganze Stirn mit angetrocknetem Blute besudelt

und in ihrer Mitte eine Achtgroschenstück grosse Sugillation, bei deren

Einschnitt sich flüssiges Blut ergab; eine kleinere Sugillation auf

der rechten Backe; das ganze Gesicht mit angetrocknetem Blute und mit

verbrannten Bettfedern bedeckt, und wie verkohlt und ganz unkenntlich;

das rechte Ohr vollständig verkohlt, das linke nur angebrannt; an

der Nasenwurzel eine halbmondförmige, etwa Viertel Zoll lange, 2

Linien breite Wunde mit stumpfen, ungleichen Rändern, einen halben

Zoll von derselben entfernt eine zweite ähnliche, die aber beide

nur die Haut trennten; am rechten Schlafbein eine dritte ähnliche,

aber dreieckige Wunde; die Zunge vor den Kiefern; der Hals ringsum

vollständig verkohlt, die Haut in grossen Fetzen abgeplatzt, nur die

Kehlkopfgegend nicht verkohlt, aber mit mehreren Brandblasen besetzt;

die rechte Hand vollständig verkohlt; der rechte Ober- und Vorderarm,

so wie der linke Arm waren nur theilweise verkohlt, aber reichlich mit

Brandblasen besetzt, die kleiner und grösser und zum Theil mit Serum

gefüllt, zum Theil leer waren, was von allen auf dem ganzen Körper

zahlreich befundenen Phlyctänen gilt. Bemerkenswerth war noch, dass

_Nates_ und äussere Geschlechtstheile vollkommen verkohlt waren, so

dass von letztern gar kein anatomischer Bau mehr erkannt werden konnte.

Nur allein die Unterschenkel und Füsse waren ganz unversehrt. Bei der

innern Besichtigung zeigte die Schädelhöhle und das Gehirn Blutleere,

sonst Nichts, was für die Beurtheilung des Todes hätte erheblich

werden können, weshalb wir die einzelnen Befunde hier übergehen; der

Bruch der Nasenbeine konnte nun noch genauer constatirt werden; dass

er im Leben entstanden, bewiesen die Sugillationen, die sich in die

Knochen erstreckten. Die Schleimhaut der Luftröhre erschien, nachdem

mit dem Schwamm ein schmutziger (Russ-) Niederschlag abgewaschen war,

»hellkirschroth gefärbt, und etwas blutig-wässriger Schaum fand sich im

_lumen_ der Luftröhre vor.« Die Lungen waren »stark mit einem dunkeln

Blute überfüllt«, das schlaffe Herz »in seiner linken Hälfte blutleer,

in der rechten mit schwarzem Blute überfüllt«; die Speiseröhre leer

und normal; die grossen Venenstämme der Brust stark mit dunklem Blute

erfüllt. Von der Bauchhöhle habe ich hier nur hervorzuheben, da alle

Organe normal beschaffen waren, dass die _V. cava_ viel dunkelflüssiges

Blut enthielt.

Nach diesen Befunden mussten wir schon im summarisch-vorläufigen

Gutachten gleich nach der Obduction annehmen: dass _denata_ den

~Erstickungstod~ gestorben, und dass es »sehr wohl möglich«, dass die

bedeutende Verbrennung die alleinige Ursache dieses Erstickungstodes

gewesen sei. Für den Obductionsbericht wurden uns nun folgende Fragen

zur Beantwortung vorgelegt:

1) Ist gewiss, wahrscheinlich, oder nur möglicherweise der

Erstickungstod der _Hake_ durch die ihr mit der Faust und mit dem

Steine beigebrachten Schläge gegen die Stirn und auf die Nase

unmittelbar oder mittelbar herbeigeführt, oder sind diese Schläge

unmöglich die Ursache des Erstickungstodes?

2) Wenn dies der Fall, ist er dadurch, dass _Fritze_ nach den

beiden Schlägen die _Hake_, welche corpulent und hoch in Jahren

gewesen, auf den Leib gelegt, und sie so einige Stunden bis zu

seinem Fortgehen ohne Wahrnehmung eines Lebenszeichens hat liegen

lassen, herbeigeführt worden?

3) Aus welchen medicinischen Gründen lässt sich nachweisen,

dass nur der Statt gehabte Dampf des angelegten Feuers den

Erstickungstod der _Hake_ herbeigeführt habe?

Der Obductionsbericht begann nun damit nach der Anforderung des

Gesetzes, da hier Tödtung nach Verletzungen vorlag, diese im Sinne

des §. 169 der Criminal-Ordnung (nach ihren Lethalitätsgraden) zu

würdigen. Da aber, selbst zugegeben, dass sie eine Hirnerschütterung

unmittelbar zur Folge gehabt, diese Verletzungen sich nicht als die

Todesursache durch die Section erwiesen hatten, die vielmehr den Tod

durch Erstickung bewies, so mussten wir zunächst behaupten, dass die

drei Lethalitätsfragen auf den vorliegenden Fall gar keine Anwendung

fänden. Nachdem nun wissenschaftlich motivirt worden, dass und warum

hier Erstickungstod anzunehmen sei, wurden sämmtliche verschiedene

mögliche Entstehungsweisen des Erstickungstodes angegeben, und nun

in Beziehung auf die erste der vorgelegten Fragen fortgefahren;

»namentlich kann derselbe durch Kopfverletzungen, die an sich nicht

einmal schwere und tödtliche waren, nicht etwa das ganze Gehirn,

oder grosse und wesentliche Theile desselben zermalmt, und dadurch

die Innervation der Lungen zerstört hatten, nicht bedingt werden. Im

vorliegenden Falle ist hierbei die Zermalmung der Nase allerdings in

so fern nicht ganz unberücksichtigt zu lassen, als bei einer solchen

Verletzung das Athemholen mehr oder weniger erschwert werden muss. Der

bei weitem wichtigere Weg aber für die Athmung, der durch den Mund,

bleibt bei einem Bruch, ja bei einer völligen Zerquetschung der Nase

ganz ungehindert, und es kann demnach aus einer noch so bedeutenden

Beschädigung der Nase, wenn nur der Hauptweg der Luftströmung durch

die Athemwerkzeuge nicht behindert wird, Erstickung nicht entstehen.«

Hiernach wurde mit Bezug auf die erste Frage geantwortet: dass jene

Schläge »unmöglich die Ursache des Erstickungstodes gewesen seien.«

In Betreff der nicht leichten zweiten Frage wurde im Wesentlichen

Folgendes gesagt: »wir müssen abermals wiederholen, dass die _Hake_

an den Kopfverletzungen nicht gestorben ist. Sie war also noch nicht

todt, als _Fritze_ die am Boden scheinbar leblos Daliegende todt

glaubte, sondern sie lag höchstens -- wenn seine Aussage überhaupt

Glauben verdient -- in jener Betäubung, die die Kopfverletzungen

allerdings veranlassen konnten, aber noch athmend am Boden. In diesem

von uns vorausgesetzten Zustande drehte _Fritze_ sie angeblich um,

und legte sie auf das Gesicht, welches allerdings, bei der durch den

Knochenbruch platt gedrückten Nase, hart auf der Diele zu liegen kommen

musste. Hierdurch musste begreiflich die Athmung erschwert werden.

Berücksichtigt man hierzu, dass die _Hake_ sehr hoch in Jahren gewesen,

in welchem Lebensalter überhaupt die Athmung schon weniger häufig

und energisch ist, und ist es ferner wenigstens nicht actenwidrig,

anzunehmen, dass sie in einem gewissen Grade von Hirnerschütterung

dalag, bei welcher an sich die Respiration selten und unterdrückt

wird, so ist es ~nicht unmöglich~, dass durch alle diese Momente die

Behinderung der Athmung sich bis zur endlichen Erstickung steigern

konnte. Dunkel bleibt uns jedoch bei dieser Annahme, der wir nicht

einmal eine höhere Wahrscheinlichkeit, geschweige Gewissheit beilegen,

die ~Verkohlung des Gesichts~, das als fast ganz flach auf dem Boden

liegend angenommen werden muss, während der Fussboden an dieser Stelle

gar nicht sehr verbrannt oder verkohlt war. Eben so scheint gegen

diese Annahme der Befund der gänzlich verkohlten ~rechten~ Hand zu

sprechen, die wohl, worüber wir keine Wissenschaft besitzen, bei der

am Boden bereits todt liegenden so gelegen haben kann, dass die Flamme

sie besonders und vorzugsweise ergriffen haben mag, während sich

die Annahme nicht ganz abweisen lässt, dass die _Hake_ damals noch

~lebte~, als die Flamme ihre Kleidungsstücke und das Kissen, womit

ihr Rücken bedeckt gefunden wurde, ergriffen, und dass sie nun, halb

oder ganz besinnlich, mit der ~rechten~ Hand so viel als möglich sich

zu retten, und die brennenden Stoffe von sich zu reissen versucht

habe. Wir können hiernach die zweite Frage nur dahin beantworten: dass

der Erstickungstod dadurch, dass _Fritze_ nach den beiden Schlägen

die _Hake_ auf den Leib gelegt, und sie so einige Stunden hat liegen

lassen, ~möglicherweise~ herbeigeführt worden sein kann.«

Zur dritten Frage endlich äusserten wir uns dahin: »wie stark der

Rauch und Dampf des Feuers gewesen sei, und wie sehr derselbe die

beiden kleinen Zimmer der _Hake_'schen Wohnung erfüllt haben müsse,

davon gab der starke Kohlenniederschlag einen Beweis, den wir auf

allen Möbeln und Stoffen daselbst vorfanden. Eben so beweisen dies die

fast ganz verbrannten und verschwälten Kleidungsstücke, die _denata_

am Leibe gehabt hatte, so wie endlich die Intensität des Feuers und

seiner Wirkung auf den Körper der _Hake_ aus den Verkohlungen an ihrer

Leiche, namentlich am Gesicht, rechtem Ohr, rechter Hand, den _nates_

und Geschlechtstheilen deutlich hervorgeht. Dass ein solcher Brand und

Rauch einen darin hülfslos Verweilenden tödten müssen, bedarf keines

Beweises, wie es denn auch von selbst erhellt, dass in solchem Falle

die Obduction gerade ~die~ Resultate liefern wird, welche die des

Körpers der _H._ ergeben hat, nämlich Verbrennungen und Verkohlungen an

der Oberfläche, und Erstickungstod im Innern. -- Dass aber letzterer

bei der _denata_ »~nur~« auf diese Weise erfolgt sei, lässt sich »aus

medicinischen Gründen« durchaus nicht erweisen. Im Gegentheile sind

mehrfache, anderartige Veranlassungen hierbei denkbar. Keine anderen

als die vorgefundenen Sectionsresultate würden sich ergeben haben,

wenn z. B. _Fritze_ die durch die vorgängigen Schläge betäubte _Hake_

mit den Händen erwürgt, oder sie mit einem Strangulationswerkzeuge

erdrosselt gehabt, und nachher den Hals so verbrannt und geröstet

hätte, wie er von uns gefunden worden, und woran eine etwanige frühere

Strangmarke unmöglich mehr zu erkennen war -- oder wenn derselbe das

Kopfkissen der auf dem Boden Liegenden so lange gewaltsam auf das

Gesicht oder über den Kopf hinüber gedrückt hätte, bis er sie erstickt

wusste, oder vermuthen konnte, und nachher den Brand angelegt hätte« u.

s. w. -- Hiernach beantworteten wir die letzte vorgelegte Frage dahin:

»dass aus medicinischen Gründen sich gar nicht nachweisen lasse, dass

~nur~ der Statt gehabte Dampf des angelegten Feuers den Erstickungstod

der _H._ herbeigeführt habe.«

Nachträglich wurde uns noch die Frage vorgelegt -- die von grosser

gerichtlich-medicinischer Wichtigkeit ist, und die wir bereits im

Eingange dieses Falles, den wir namentlich deshalb so ausführlich

mittheilen, berührt haben: ob die vorgefundenen Brandblasen an der

Leiche nicht erst ~nach~ dem Tode der _Hake_ verursacht worden sein

konnten? Wir ~verneinten~ diese Frage, auf Auctoritäten des Faches und

eigene Erfahrung gestützt, mit dem Zusatze: »dass es wohl möglich sei,

dass, nachdem _Fritze_ auf eine oder die andere Art die _Hake_ schon

asphyctisch gemacht hatte, d. h. als sie schon dem Erstickungstode

nahe, ~aber noch nicht alles Leben in ihr erloschen war~, die

Verbrennung auf sie gewirkt und die Brandblasen erzeugt habe, welche

unter ~solchen~ Umständen sich noch erzeugen können.«

Diese Behauptung wurde in einem anderen technischen Gutachten

angefochten, und darin der Satz aufgestellt: »auch an der ~Leiche~

bilden sich erfahrungsgemäss (??) durch die eine Zeit lang

unterhaltene Einwirkung des Feuers, wahrscheinlich in Folge der

durch die Hitze bewirkten Ausdehnung und raschen Verdampfung von

Flüssigkeiten, die durch die Oberhaut nicht entweichen können, nach 12

bis 20 Stunden, ja noch längere Zeit nach dem Tode, ~deutliche Blasen~,

welche den im Leben sich bildenden um so mehr ähnlich sehen, je kürzere

Zeit nach dem Tode sie durch das Feuer hervorgebracht wurden« u. s. w.

In einer Gegenerklärung musste ich die Behauptung aufstellen, dass

die angeblichen »Erfahrungen« der Verfasser dieses Gutachtens ganz

isolirt daständen. Man höre, wie sich die drei besten neueren (nicht

blos Theoretiker, sondern wirklich practische) Fachkenner darüber

aussprechen:

_Orfila_ sagt (_Méd. lég. #1# Paris 1828_. S. 457.): »_on cherchera

à découvrir, s'il-y-a des phlictènes_ (wobei _O._ keine weitere

Charakteristik derselben in Bezug auf Hof, Grund der Blasen u. s. w.

angiebt) _altération, qui dénote ~manifestement~, que l'enfant était

~vivant~ lorsqu'il a êté brulé_.«

_Dévergie_ (_Méd. lég. Par._ 1836 S. 273) bemerkt: »_si l'on applique

de l'eau bouillante ou un fer rouge à la surface du corps d'un individu

~dix minutes~ même aprês la mort, il ne se manifeste ~jamais~ de

rougeur ni de phlictènes_«, und gleich weiter sagt derselbe: »dass es

~nicht möglich~ ist, eine Verbrennung, die im Leben geschah, mit einer

nach dem Tode gemachten, zu verwechseln.«

_Christison_ (_Edinb. med. and surg. Journ. l. c._) hat 6 Versuche

gemacht, »wonach es ihm »evident« erscheint, dass die Anwendung der

Hitze, selbst »einige Minuten« nach dem Tode, ~keine~ der Wirkungen

hervorbringen kann, die die lebendige Reaction hervorrufe.« Besonders

lehrreich ist ein Fall, in welchem vier Stunden ~vor~ dem Tode eine

comatös Daliegende mit heissem Wasser behandelt, und ~eine halbe

Stunde nach~ dem Tode mit Glüheisen gebrannt wurde, und worauf dann an

der Leiche ~jene~ Stellen grosse Brandblasen zeigten, diese letztere

~durchaus nicht~.

Ich glaubte mich hierbei noch nicht begnügen zu müssen, und stellte

selbst mit einem in dergleichen Dingen sehr bewanderten und bewährten

Freunde ~vier Versuche~ an Leichen an, deren kurzgefasstes Ergebniss

Folgendes war:

1) Der Leiche einer 60jährigen, vor 48 Stunden verstorbenen Frau wurde

ein zwei Finger breiter Streifen Watte, die mit Terpenthin-Oel (das

am Lebenden die ausgebreitetsten Brandblasen giebt) getränkt worden,

viermal um die Waden gewickelt und angezündet. Die Stoffe brannten vier

Minuten, worauf die Watte ganz verbrannt war. Der Streifen Haut unter

der Watte war oberflächlich geröstet; ~nirgends fand sich eine Spur von

wässriger Ausschwitzung oder Blasenbildung~.

2) An derselben Leiche wurde die starke Flamme einer Oellampe drei

Minuten lang an den Fussrücken so angehalten, dass sich die Flamme

ihrer ganzen Breite nach an die Hautfläche anlegte. Die Folge war die,

dass die Stelle braun, trocken und hart wurde; ~nirgends~ aber war eine

Spur von Loslösung, Wulstung oder gar ~Blasenbildung~ der Oberhaut zu

bemerken.

3) An einem frühzeitig geborenen Kinde, welches 24 Stunden nach

der Geburt gestorben war, wurden 13 Stunden nach dem Tode zwei

Versuche gemacht. Auf die Magengrube wurde ein 1 Q.-Zoll grosses, in

Terpenthin-Oel getauchtes Baumwollenbäuschgen gelegt und angezündet.

Nach 3-1/2 Minute war es verbrannt. Die ganze Stelle war mit feinen

Fältchen strahlenförmig umgeben. In dem umgebenden Rande entstanden

nach drei Minuten einige kleine Risse; der Raum, welcher von der

Baumwolle bedeckt gewesen war, bildete eine lichtbraune, trockene,

geröstete Rinde, ~ohne Spur einer Blase~.

4) An dem wassersüchtigen prallen Scrotum dieser Leiche, an welchem,

wegen der Menge wässriger Flüssigkeit -- nach der Theorie des oben

citirten Gutachtens -- am meisten Veranlassung zur Bildung von Blasen

gewesen wäre, wurde eine Lichtflamme so angehalten, dass der Rand der

Basis des Lichtkegels die Haut berührte. Es fand also eine mässige,

aber stete Einwirkung der Hitze auf die Hautfläche Statt, ohne dass

sich Russ ansetzen konnte. Die der Flamme ausgesetzte Stelle zog sich

zusammen, und bekam eine silbergraue glänzende Fläche; ~nirgends~ aber

zeigte sich auch nur die geringste ~Spur von Blasenbildung~.

Ich darf hier noch an ganz alltägliche Erfahrungen erinnern. Wer

überhaupt viel Leichen gesehen, der hat auch oft Leichen von Menschen

gesehen, denen, und zwar in der Regel doch ~unmittelbar~ nach erfolgtem

Tode, als ganz gewöhnlicher Rettungsversuch brennender Siegellack auf

die Magengrube getröpfelt worden. ~Niemals~ habe ich an den höchst

zahlreichen Leichen der Art, die mir vorgekommen, auch nur eine Spur

von Blasenbildung danach beobachtet.[21]

~Fritze~ ist hingerichtet worden. Wie oben schon bemerkt, so war es

psychologisch höchst merkwürdig, dass er, der sehr bald im Gefängniss

reumüthig und weich geworden war, und ein freiwilliges Geständniss

des Mordes mit allen Einzelheiten abgelegt hatte, doch nicht dazu zu

bewegen war, die ohne allen Zweifel von ihm verübte Brandstiftung

einzubekennen. Noch einen Tag vor seiner Hinrichtung, wo Nichts auf

Erden mehr für ihn zu hoffen noch zu fürchten war, sprach ich ihm

im Gefängniss zu, mir, da es mich persönlich für meine Wissenschaft

interessire, nun noch zu erzählen, wie er die ~Hake~ behandelt habe.

Umsonst! Er blieb dabei, dass er nicht wisse, warum er beim Weggehen

das brennende Licht unter den Rohrstuhl und dicht neben das Bett

der Ermordeten gestellt habe! Er scheute sich nicht, von seinem

Gewissen gepeinigt, zu gestehen, dass er ein ~Mörder~ geworden, als

~Mordbrenner~ aber wollte er nicht aus der Welt gehen. Das ist das

eigenthümliche _point d'honneur_ der Verbrecher, von welchem man in der

Verbrecherwelt vielfache Beweise findet.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 90 / 118 题