~Angeblich tödtliche Quacksalberei.~
Gar kein Interesse bot der letzte hierhergehörige Fall dar. Ein
38jähriger Friseur, der gegen einen Quacksalber Kopfschmerzen geklagt,
hatte von diesem eine Salbe in den Nacken einzureiben bekommen. Der
Schmerz und das Kranksein steigerte sich, es wurde ein approbirter
Arzt gerufen, und dieser behandelte nun den Kranken, bei dem er eine
Gehirnentzündung fand, _lege artis_, ohne den Tod abwehren zu können.
Die Familie glaubte indess, dass jene Salbe Schuld am Tode des Mannes
gewesen, und klagte. Die Section ergab die gewöhnlichen Befunde einer
_Meningitis exsudativa_, und es konnte natürlich in unserm Gutachten
das Tröpfchen Fett nicht als zum Tode mitwirkend anerkannt werden!
H. Tödtliche Verbrennungen.
In diese Rubrik gehört vor Allem ein Fall, vielleicht der
allerwichtigste, gewiss der schwierigste für die Entscheidung unter
allen Hundert hier betrachteten Fällen, der zu vielen Verhandlungen
Veranlassung gegeben hat. Er betraf den an einer alten Wittwe
_Hake_ durch den Arbeitsmann _Fritze_ verübten Raubmord. Das
medicinisch-wissenschaftliche Interesse des Falles betraf die
Frage: auf welche Weise die _Hake_ den Tod gefunden, ~ob namentlich
Brandblasen noch nach dem Tode entstehen können~? worüber besonders
_Duncan_ und _Christison_ in Edinburg bei dem unsrigen ganz ähnlichen
Fällen so lehrreiche Thatsachen bekannt gemacht haben (S. _Edinb. med.
and surg. journal_, _April 1831_), während der Fall mir auch noch ein
psychologisches Interesse darbot, indem der Mörder, wie man sehen
wird, wohl den Mord gestand, aber durchaus nicht zu dem Geständniss
zu bringen war, dass er Feuer angelegt (um seine That zu verdunkeln),
wovon sowohl ich, wie das Gericht nach den Umständen des Falles,
ganz fest überzeugt war. Die Wichtigkeit dieses Gerichtsfalles wird
eine grössere Ausführlichkeit in der Mittheilung an dieser Stelle
rechtfertigen.