95. Fall.

~Angeblich tödtliche Quacksalberei.~

Gar kein Interesse bot der letzte hierhergehörige Fall dar. Ein

38jähriger Friseur, der gegen einen Quacksalber Kopfschmerzen geklagt,

hatte von diesem eine Salbe in den Nacken einzureiben bekommen. Der

Schmerz und das Kranksein steigerte sich, es wurde ein approbirter

Arzt gerufen, und dieser behandelte nun den Kranken, bei dem er eine

Gehirnentzündung fand, _lege artis_, ohne den Tod abwehren zu können.

Die Familie glaubte indess, dass jene Salbe Schuld am Tode des Mannes

gewesen, und klagte. Die Section ergab die gewöhnlichen Befunde einer

_Meningitis exsudativa_, und es konnte natürlich in unserm Gutachten

das Tröpfchen Fett nicht als zum Tode mitwirkend anerkannt werden!

H. Tödtliche Verbrennungen.

In diese Rubrik gehört vor Allem ein Fall, vielleicht der

allerwichtigste, gewiss der schwierigste für die Entscheidung unter

allen Hundert hier betrachteten Fällen, der zu vielen Verhandlungen

Veranlassung gegeben hat. Er betraf den an einer alten Wittwe

_Hake_ durch den Arbeitsmann _Fritze_ verübten Raubmord. Das

medicinisch-wissenschaftliche Interesse des Falles betraf die

Frage: auf welche Weise die _Hake_ den Tod gefunden, ~ob namentlich

Brandblasen noch nach dem Tode entstehen können~? worüber besonders

_Duncan_ und _Christison_ in Edinburg bei dem unsrigen ganz ähnlichen

Fällen so lehrreiche Thatsachen bekannt gemacht haben (S. _Edinb. med.

and surg. journal_, _April 1831_), während der Fall mir auch noch ein

psychologisches Interesse darbot, indem der Mörder, wie man sehen

wird, wohl den Mord gestand, aber durchaus nicht zu dem Geständniss

zu bringen war, dass er Feuer angelegt (um seine That zu verdunkeln),

wovon sowohl ich, wie das Gericht nach den Umständen des Falles,

ganz fest überzeugt war. Die Wichtigkeit dieses Gerichtsfalles wird

eine grössere Ausführlichkeit in der Mittheilung an dieser Stelle

rechtfertigen.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 89 / 118 题