~Angebliche Vergiftung durch Belladonna.~
Weniger entschieden konnte das Urtheil in diesem Falle abgegeben
werden. Ein Mann von 50 Jahren hatte ~sechs Monate~ vor seinem Tode
einen Thee aus Belladonna-Blättern genommen, war in eine Krankheit
verfallen, und nach viermonatlicher Behandlung in der Charité
verstorben. Im Obductionstermine wurden uns nur diese oberflächlichen
Data überliefert. Wie viel Belladonna-Blätter der Mann bekommen,
wie sich seine lange Krankheit gestaltet hatte, darüber blieben wir
vollständig in Ungewissheit. Die Leiche war aufs Höchste abgemagert,
zeigte _oedema pedum_, den höchsten Grad von _decubitus_, allgemeine
Anhämie, und an innern auffallenden und abnormen Befunden nur einen
kleinen und ganz zusammengeschrumpften Magen. Nach diesen Ergebnissen
glaubten wir nach der Leichenöffnung kein andres vorläufiges
(summarisches) Gutachten abgeben zu können, als die Annahme: dass
_denatus_ an einer langwierigen, innern Krankheit gestorben sei, deren
Zusammenhang mit der Vergiftung nur als möglich gesetzt werden könne,
und dass eine chemische Untersuchung der _contenta_ bei der Länge der
Zeit und der Natur des concreten Giftes nicht mehr für fruchtbringend
erachtet werden könne. In Folge dieses Gutachtens wurden die Acten
reponirt und ein Obductionsbericht nicht erfordert.