89. Fall.

~Angebliche Vergiftung durch Belladonna.~

Weniger entschieden konnte das Urtheil in diesem Falle abgegeben

werden. Ein Mann von 50 Jahren hatte ~sechs Monate~ vor seinem Tode

einen Thee aus Belladonna-Blättern genommen, war in eine Krankheit

verfallen, und nach viermonatlicher Behandlung in der Charité

verstorben. Im Obductionstermine wurden uns nur diese oberflächlichen

Data überliefert. Wie viel Belladonna-Blätter der Mann bekommen,

wie sich seine lange Krankheit gestaltet hatte, darüber blieben wir

vollständig in Ungewissheit. Die Leiche war aufs Höchste abgemagert,

zeigte _oedema pedum_, den höchsten Grad von _decubitus_, allgemeine

Anhämie, und an innern auffallenden und abnormen Befunden nur einen

kleinen und ganz zusammengeschrumpften Magen. Nach diesen Ergebnissen

glaubten wir nach der Leichenöffnung kein andres vorläufiges

(summarisches) Gutachten abgeben zu können, als die Annahme: dass

_denatus_ an einer langwierigen, innern Krankheit gestorben sei, deren

Zusammenhang mit der Vergiftung nur als möglich gesetzt werden könne,

und dass eine chemische Untersuchung der _contenta_ bei der Länge der

Zeit und der Natur des concreten Giftes nicht mehr für fruchtbringend

erachtet werden könne. In Folge dieses Gutachtens wurden die Acten

reponirt und ein Obductionsbericht nicht erfordert.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 83 / 118 题