83. Fall.

~Vergiftung durch Schwefelsäure.~

Einem sieben Wochen alten unehelichen Mädchen war von seiner Mutter

-- was dieselbe später sogar gestand -- acht Tage vor seinem Tode

concentrirte Schwefelsäure in den Mund eingegossen worden. Es

entstanden die bekannten Symptome. Bei der Leichenöffnung fiel

zunächst der Hals auf, an dessen linker Seite sich handtellergross die

ganze _cutis_ abgelöst, und die lederartig harten Muskellagen unter

ihr ganz blossliegend fanden. Die Ränder dieser Stelle granulirten

bereits, und ein schmaler rother Hof umgab dieselben. Die Speiseröhre,

etwas grauroth gefärbt, war so mürbe, dass sie beim leichtesten

Anfassen zerriss. Der Magen war ganz (auffallend) bleich, und ein

Schleimhautgeschwür, d. h. eine Zerstörung der Schleimhaut fand sich

in Thalergrösse auf der vorderen Magenwand. Das Blut war dunkel und

~dickflüssig~. Wirkliche Blutgerinnsel fanden sich nur einige in

der rechten Herzkammer und in den _sinus_ der harten Hirnhaut. Der

übrige Befund war unerheblich. Die in Beschlag genommene Flüssigkeit

ergab sich deutlich als rohe Schwefelsäure. Die _contenta_ des Magens

und _duodenum_ dagegen liessen keine Spur von dieser Säure mehr

entdecken, wobei indess zu erwägen war, dass das Kind bald nach der

Vergiftung kohlensaure Magnesia erhalten hatte. (Die Mutter wurde,

da ihr Gemüthszustand zu Zweifeln Veranlassung gegeben hatte, nur zu

einer damals noch statthaften »ausserordentlichen« Zuchthausstrafe

verurtheilt.)

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 77 / 118 题