~Vergiftung durch Schwefelsäure.~
Einem sieben Wochen alten unehelichen Mädchen war von seiner Mutter
-- was dieselbe später sogar gestand -- acht Tage vor seinem Tode
concentrirte Schwefelsäure in den Mund eingegossen worden. Es
entstanden die bekannten Symptome. Bei der Leichenöffnung fiel
zunächst der Hals auf, an dessen linker Seite sich handtellergross die
ganze _cutis_ abgelöst, und die lederartig harten Muskellagen unter
ihr ganz blossliegend fanden. Die Ränder dieser Stelle granulirten
bereits, und ein schmaler rother Hof umgab dieselben. Die Speiseröhre,
etwas grauroth gefärbt, war so mürbe, dass sie beim leichtesten
Anfassen zerriss. Der Magen war ganz (auffallend) bleich, und ein
Schleimhautgeschwür, d. h. eine Zerstörung der Schleimhaut fand sich
in Thalergrösse auf der vorderen Magenwand. Das Blut war dunkel und
~dickflüssig~. Wirkliche Blutgerinnsel fanden sich nur einige in
der rechten Herzkammer und in den _sinus_ der harten Hirnhaut. Der
übrige Befund war unerheblich. Die in Beschlag genommene Flüssigkeit
ergab sich deutlich als rohe Schwefelsäure. Die _contenta_ des Magens
und _duodenum_ dagegen liessen keine Spur von dieser Säure mehr
entdecken, wobei indess zu erwägen war, dass das Kind bald nach der
Vergiftung kohlensaure Magnesia erhalten hatte. (Die Mutter wurde,
da ihr Gemüthszustand zu Zweifeln Veranlassung gegeben hatte, nur zu
einer damals noch statthaften »ausserordentlichen« Zuchthausstrafe
verurtheilt.)