56. Fall.

~Ertrinkungstod eines Kindes.~

beweisen wird. Ein zwei Jahre alter Knabe war todt aus dem Wasser

gezogen worden. Im Gehirn fand sich nichts weniger als Blutüberfüllung,

kein Wasser in der Luftröhre und in den Bronchien, obgleich der

Kehldeckel offen stand, in den Lungen Blutleere, und absolute Blutleere

in allen Herzhöhlen, also -- weder Apoplexie noch Suffocation! Allein

das Blut war hellroth und ungemein flüssig, der Magen war fast ganz mit

Wasser angefüllt -- in welchem etwas Speisebrei schwamm -- und keine

andre Todesart liess sich nachweisen, und so durfte der Ertrinkungstod

wenigstens »mit hoher Wahrscheinlichkeit«, die Abwesenheit jeder andern

gewaltsamen Todesart aber als gewiss angenommen werden. Der seltne

Befund des fast vollständig mit Wasser angefüllten Magens klärte sich

später auf eine höchst einfache Weise auf, die eben in ähnlichen

Fällen wohl auch, ohne dass es, wie hier, mit Gewissheit ermittelt

worden, den Befund in der Leiche bei Ertrunkenen veranlasst haben

mag. Das Kind hatte nämlich mit seiner Wärterin im heissen Sommer in

der Nähe des Wassers gespielt. Es bekam Durst, und ~trank~ ein, von

der Wärterin gereichtes ~Glas Wasser~ mit Begierde aus. Gleich darauf

entfernte sich die Wärterin ein wenig, und als sie wieder zurückkehrte,

fand sie das Kind vom Ufer herab ins Wasser gefallen und ertrunken!

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 58 / 118 题