~Ertrinkungstod eines Kindes.~
beweisen wird. Ein zwei Jahre alter Knabe war todt aus dem Wasser
gezogen worden. Im Gehirn fand sich nichts weniger als Blutüberfüllung,
kein Wasser in der Luftröhre und in den Bronchien, obgleich der
Kehldeckel offen stand, in den Lungen Blutleere, und absolute Blutleere
in allen Herzhöhlen, also -- weder Apoplexie noch Suffocation! Allein
das Blut war hellroth und ungemein flüssig, der Magen war fast ganz mit
Wasser angefüllt -- in welchem etwas Speisebrei schwamm -- und keine
andre Todesart liess sich nachweisen, und so durfte der Ertrinkungstod
wenigstens »mit hoher Wahrscheinlichkeit«, die Abwesenheit jeder andern
gewaltsamen Todesart aber als gewiss angenommen werden. Der seltne
Befund des fast vollständig mit Wasser angefüllten Magens klärte sich
später auf eine höchst einfache Weise auf, die eben in ähnlichen
Fällen wohl auch, ohne dass es, wie hier, mit Gewissheit ermittelt
worden, den Befund in der Leiche bei Ertrunkenen veranlasst haben
mag. Das Kind hatte nämlich mit seiner Wärterin im heissen Sommer in
der Nähe des Wassers gespielt. Es bekam Durst, und ~trank~ ein, von
der Wärterin gereichtes ~Glas Wasser~ mit Begierde aus. Gleich darauf
entfernte sich die Wärterin ein wenig, und als sie wieder zurückkehrte,
fand sie das Kind vom Ufer herab ins Wasser gefallen und ertrunken!