57. Fall.

~Ertrinken im Abtritt.~

In diese Rubrik gehört ein Fall von einem Mädchen, das zwar ertrunken

war -- in Menschenkoth und Urin! -- dessen ich aber nicht erwähne, weil

er etwa Aufschlüsse über den Erstickungs- (Ertrinkungs-) Tod gegeben

hätte, sondern seiner Seltenheit und Sonderbarkeit wegen, und weil er

mir eine neue, glänzende Bestätigung einer Beobachtung gab, die ich

oft gemacht und die meines Wissens noch neu ist. -- Ein Dienstmädchen

war im März von einer Brustentzündung befallen worden, und sollte nach

mehrtägiger Krankheit nach dem Hospital geschafft werden. Sie sträubte

sich dagegen lebhaft und äusserte: sie wolle sich lieber mit dem Hammer

todtschlagen lassen, als nach der Charité gehn. Am Abend desselben

Tages war sie plötzlich -- verschwunden. Es war der 21. März 1841. Alle

Nachforschungen nach ihr blieben vergeblich, und ein Gerücht, dass sie

von einem ihr nahe stehenden Manne im Hause geschwängert gewesen, und

dass ihr Verschwinden wohl nicht ganz zufällig sei, konnte natürlich

weiter nicht festgestellt werden. Der Fall war fast verschollen, als

im December desselben Jahres, also nach fast ~neun Monaten~, die

Abtrittsgrube des Hauses ausgeräumt wurde. Ganz unerwartet fanden die

Arbeiter bei dieser Gelegenheit im Kothe einen ganz und gar verwesten

Körper, der für einen menschlichen Leichnam gehalten werden musste.

Es musste sich die Vermuthung aufdrängen, dass derselbe der Körper

jenes im Hause früher vermissten Dienstmädchens sei, und da nun das

frühere Gerücht über dessen Verschwinden neue Nahrung gewann, so sah

sich das Gericht veranlasst, eine ärztliche Untersuchung der Leiche,

~dieser~ Leiche zu verfügen! Einen höhern Grad von Verwesung, als

dieselbe darbot, werde ich wohl nie wieder zu sehn bekommen. Man

denke sich nur eine neun Monate dauernde Maceration des Körpers in

der warmen Flüssigkeit menschlicher Excremente. Selbst die sehr

abgehärteten Leichenwärter der Anatomie empfanden hier, vielleicht zum

erstenmale, Ekel, wozu der unbeschreibliche Gestank allein, abgesehn

vom Anblick, schon Veranlassung genug darbot. Ein Ideologe hätte hier

ein herrliches Thema zu einer erbaulichen Rede über das »Ebenbild

Gottes« gehabt, und die bittere Ironie in den, bis zum Ueberdruss oft

citirten Worten der Thekla: »~das~ ist das Loos des Schönen auf der

Erde«! hat nie eine treffendere Anwendung gefunden, als auf den, in

das ekelhafteste Scheusal verwandelten Körper dieses, angeblich sehr

hübsch gewesenen jungen Mädchens. Der Schädel, der Unterkiefer, die

Unterextremitäten zum grössten Theil, waren nackt und durch Maceration

von den Weichtheilen entblösst, die Gelenkverbindungen zum Theil

gelöst, das Geschlecht äusserlich natürlich nicht mehr erkennbar; was

von den Weichtheilen noch vorhanden, waren grauschwarze Fetzen. Von

einer Obduction konnte natürlich keine Rede mehr sein. Die Frage des

anwesenden Gerichtsdeputirten aber: ob es wohl noch möglich sei, zu

erkennen, ob die Person bei ihrem Tode schwanger gewesen? musste ich

~bejahen~, da _event._ Fötusknochen im _uterus_, den ich, nach meinen

frühern Beobachtungen an verwesten weiblichen Leichnamen (s. unten

Corollarien Nr. 5.) noch ziemlich unversehrt zu finden hoffen konnte,

vorhanden und erkennbar, sein mussten. Deshalb legten wir wenigstens

die Bauchhöhle offen. Ihre Muskeln zeigten sich nun in Fettwachs

und die sämmtlichen Därme in eine schmierige Masse verwandelt, die

die einzelnen Theile des Darmcanals und seiner Anhänge nicht mehr

unterscheiden liess. Als wir zum _uterus_ gelangten, fanden wir

denselben hellroth gefärbt, hart und fest zu fühlen und zu schneiden,

von jungfräulicher Grösse, an Form noch ganz vollkommen erkennbar, ja

normal, und seine Höhle vollkommen jungfräulich und leer. Wenn also

schliesslich über Leben und Tod hier natürlich nicht ein auch nur

wahrscheinliches Urtheil gegeben werden konnte, so konnten wir doch

mit Gewissheit _in foro_ das Gutachten abgeben: dass diese Person

im Augenblicke ihres Todes ~nicht schwanger gewesen sein könne~.

Jenes Gerücht zerfiel dadurch in Nichts, von jeder Verfolgung gegen

den angeblichen Schwängerer und muthmaasslichen Mörder wurde sofort

Abstand genommen, der Ruf dieses Mannes, eines ehrenwerthen Bürgers,

war wiederhergestellt, und hierin, wie in der gewiss interessanten

und schlagendsten Bestätigung unsrer frühern Beobachtungen über die

langsame Verwesung des _uterus_ fanden wir eine lohnende Genugthuung

für ein Geschäft, das allerdings an sich ein wenig erfreuliches gewesen

war.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 59 / 118 题