D. Ertrinkungstod.

Bei dem heutigen Standpunkt der gerichtlichen Arzneiwissenschaft

wüsste ich kaum ein grösseres Desiderat für ihre practische Anwendung,

als ein irgend sichres Criterium zur Feststellung der Thatsache: ob

ein Mensch ertrunken, d. h. den Tod ~im~ Wasser gestorben ist? Jeder

Kenner weiss, wie hier die Schriftsteller, auch die besten, in ihren

Meinungen auseinandergehn. Wie viel ist darüber gestritten worden, ob

der Ertrinkende den apoplectischen oder den Erstickungstod stirbt?

ob schäumende Flüssigkeit in der Luftröhre ein sichres Zeichen des

Erstickungstodes, ob es die Gänsehaut, die Flüssigkeit des Blutes

sei u. s. w., von so schwankenden Zeichen wie der grössern Kälte der

Wasserleichen (_Merzdorf_), oder des Auströpfelns des Blutes aus den

Gefässen der Schädelknochen (_Pyl._), oder dem Aufrechtstehen des

Kehldeckels und ähnlicher gar nicht zu reden! Ich glaube von einer

sehr grossen Zahl von Leichen Ertrunkener sprechen zu können, die ich

bis heute amtlich -- und nicht amtlich, zu meiner eignen Belehrung,

in solchen Fällen, wo eine amtliche Section nicht gefordert wurde --

genau untersucht habe, und dennoch gestehe ich, kein einziges Zeichen

~constant~ gefunden zu haben. Und wie wichtig doch die Frage _in

foro_ werden kann, darüber darf ja nur an den ~Fonk~'schen Process

erinnert werden, zu dem ich vor einiger Zeit ein, in der zweiten

Centurie meiner Beobachtungen zu veröffentlichendes Seitenstück

erlebt habe. Im obigen 20. Falle war ein Mann mit einer nicht schnell

tödtlichen Schusswunde in den Unterleib im Wasser gefunden worden; war

dieser lebend oder todt ins Wasser gekommen? In vielen Fällen waren

neugeborne, lebend geborne, oder ältere Kinder aus dem Wasser gezogen

worden, in einem andern Falle ein Mann, der angeblich vergiftet worden

sein sollte -- die Schwierigkeiten können in solchen Fällen wirklich

unüberwindlich werden. Allerdings ist anzunehmen, dass ein Mensch im

Wasser umgekommen, wenn sich apoplectischer ~und~ suffocatorischer Tod

im Gehirn, Lungen und Herz ergiebt, wenn das Blut dunkel und flüssig,

wenn die Luftröhrenschleimhaut hellroth injicirt und Kehlkopf oder

Luftröhre mit blutigem Schaum mehr oder weniger -- oft nur in ~sehr~

geringem Maasse -- erfüllt, wenn an einzelnen Stellen des Körpers --

am häufigsten an den Oberschenkeln und an den Vorderarmen -- Gänsehaut

sichtbar ist, wenn sich mehr oder weniger Wasser -- wohl gar die

etwanige eigenthümliche Flüssigkeit, wie Morast, Mistjauche u. dgl.,

in welcher _denatus_ aufgefunden ward -- im Magen auffindet, und wenn

endlich zu allen diesen Zeichen noch der negative Beweis geführt

werden kann, dass _denatus_ keiner andern Todesart unterlag. Aber

abgesehn davon, was gegen die Beweiskraft dieser Zeichen, ~einzeln~

genommen, mit Recht angeführt worden ist, so giebt es Ein Moment, das

leider! grade bei Wasserleichen, wenn dieselben zur ärztlichen Prüfung

vorgelegt werden, so sehr oft hindernd eintritt, welches alle diese

Zeichen verwischt und den Thatbestand schwankend macht, und dieses

Moment, woran die meisten Handbücher gar nicht gedacht haben, ist --

die ~Fäulniss~. Wie oft haben die Leichen Wochen- oder Monatelang im

Wasser gelegen, ehe sie entdeckt wurden, und wie weit ist dann die

Putrefaction in der graugrünen, von der Oberhaut ganz entblössten,

hoch aufgeschwollenen Leiche vorgeschritten! Aber schon bei geringern

Verwesungsgraden zersetzt sich das Blut und verdunstet, und man findet

einen durchweg anhämischen Körper, in dem also auch von Blutanhäufungen

in Gehirn, Lungen oder (rechtem) Herz, in den Netz- und Gekrös-Venen u.

s. w., also von Apoplexie oder Suffocation, keine Rede mehr sein kann.

Auch die Consistenz des Blutes lässt sich dann nicht mehr prüfen. Noch

viel weniger die Beschaffenheit der Luftröhre, die schon sehr früh bei

eintretender Verwesung sich verfärbt, und je weiter, desto mehr eine

dunkelkirschbraune Röthe ihrer Schleimhaut zeigt. Eben so wenig endlich

die ~Gänsehaut~, die ich, wo sie vorhanden, für ein ~werthvolles~

Zeichen erklären muss, das im Allgemeinen zu wenig beachtet wird, und

bei dem ich deshalb noch einen Augenblick verweile. Mein Vorgänger auf

dem Lehrstuhl und im Berliner Gerichts-Physicat, Geh. Rath _Wagner_,

ein in diesen Dingen vielerfahrener Mann, behauptete auch bei noch

warmen ~Leichen~, die als solche ins Wasser kämen, könne sich noch

eine Gänsehaut bilden. Zahlreiche Beobachtungen kann derselbe indess

hierüber, wie die Natur der Sache beweist, wohl nicht gemacht haben,

und aus einigen wenigen Fällen dieser Art, die mir vorgekommen, möchte

ich um so weniger diesen Schluss ziehn, als hier die Erscheinung der

Gänsehaut an sich sehr schwankend war. Was nämlich diese Erscheinung

unsicher machen kann, ist der Umstand, dass bei Menschen von »straffer

Faser«, zumal bei solchen aus der untern Volksclasse, die eine derbe,

straffe, im Leben nicht gepflegte Haut hatten, diese im Leben, (wie

Jeder sich davon bei solchen Individuen leicht wird überzeugen

können), wie nach dem Tode eine körnige Beschaffenheit zeigt, die

schwer von einer sogenannten Gänsehaut zu unterscheiden ist. Und

nun vollends wieder der Verwesungsprocess, wenn er die Oberhaut

schon blasenartig aufgetrieben, oder ganz zerstört hat! Bei halb

oder ganz verwesten Leichen also, die aus dem Wasser gezogen wurden,

lässt sich oft mit Ueberzeugung und beweisend der Ertrinkungstod gar

nicht, oder mindestens nicht anders, als durch den negativen Beweis

feststellen[16]. Ich habe Nichts erwähnt von dem so viel discutirten

Befunde von Wasser in den Lungen (Bronchien) oder im Magen bei

Ertrunkenen, ein wichtiges Zeichen, das aber an sich betrachtet,

gleichfalls täuschen kann, wie gleich der erste hier zu besprechende

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 57 / 118 题