Bei dem heutigen Standpunkt der gerichtlichen Arzneiwissenschaft
wüsste ich kaum ein grösseres Desiderat für ihre practische Anwendung,
als ein irgend sichres Criterium zur Feststellung der Thatsache: ob
ein Mensch ertrunken, d. h. den Tod ~im~ Wasser gestorben ist? Jeder
Kenner weiss, wie hier die Schriftsteller, auch die besten, in ihren
Meinungen auseinandergehn. Wie viel ist darüber gestritten worden, ob
der Ertrinkende den apoplectischen oder den Erstickungstod stirbt?
ob schäumende Flüssigkeit in der Luftröhre ein sichres Zeichen des
Erstickungstodes, ob es die Gänsehaut, die Flüssigkeit des Blutes
sei u. s. w., von so schwankenden Zeichen wie der grössern Kälte der
Wasserleichen (_Merzdorf_), oder des Auströpfelns des Blutes aus den
Gefässen der Schädelknochen (_Pyl._), oder dem Aufrechtstehen des
Kehldeckels und ähnlicher gar nicht zu reden! Ich glaube von einer
sehr grossen Zahl von Leichen Ertrunkener sprechen zu können, die ich
bis heute amtlich -- und nicht amtlich, zu meiner eignen Belehrung,
in solchen Fällen, wo eine amtliche Section nicht gefordert wurde --
genau untersucht habe, und dennoch gestehe ich, kein einziges Zeichen
~constant~ gefunden zu haben. Und wie wichtig doch die Frage _in
foro_ werden kann, darüber darf ja nur an den ~Fonk~'schen Process
erinnert werden, zu dem ich vor einiger Zeit ein, in der zweiten
Centurie meiner Beobachtungen zu veröffentlichendes Seitenstück
erlebt habe. Im obigen 20. Falle war ein Mann mit einer nicht schnell
tödtlichen Schusswunde in den Unterleib im Wasser gefunden worden; war
dieser lebend oder todt ins Wasser gekommen? In vielen Fällen waren
neugeborne, lebend geborne, oder ältere Kinder aus dem Wasser gezogen
worden, in einem andern Falle ein Mann, der angeblich vergiftet worden
sein sollte -- die Schwierigkeiten können in solchen Fällen wirklich
unüberwindlich werden. Allerdings ist anzunehmen, dass ein Mensch im
Wasser umgekommen, wenn sich apoplectischer ~und~ suffocatorischer Tod
im Gehirn, Lungen und Herz ergiebt, wenn das Blut dunkel und flüssig,
wenn die Luftröhrenschleimhaut hellroth injicirt und Kehlkopf oder
Luftröhre mit blutigem Schaum mehr oder weniger -- oft nur in ~sehr~
geringem Maasse -- erfüllt, wenn an einzelnen Stellen des Körpers --
am häufigsten an den Oberschenkeln und an den Vorderarmen -- Gänsehaut
sichtbar ist, wenn sich mehr oder weniger Wasser -- wohl gar die
etwanige eigenthümliche Flüssigkeit, wie Morast, Mistjauche u. dgl.,
in welcher _denatus_ aufgefunden ward -- im Magen auffindet, und wenn
endlich zu allen diesen Zeichen noch der negative Beweis geführt
werden kann, dass _denatus_ keiner andern Todesart unterlag. Aber
abgesehn davon, was gegen die Beweiskraft dieser Zeichen, ~einzeln~
genommen, mit Recht angeführt worden ist, so giebt es Ein Moment, das
leider! grade bei Wasserleichen, wenn dieselben zur ärztlichen Prüfung
vorgelegt werden, so sehr oft hindernd eintritt, welches alle diese
Zeichen verwischt und den Thatbestand schwankend macht, und dieses
Moment, woran die meisten Handbücher gar nicht gedacht haben, ist --
die ~Fäulniss~. Wie oft haben die Leichen Wochen- oder Monatelang im
Wasser gelegen, ehe sie entdeckt wurden, und wie weit ist dann die
Putrefaction in der graugrünen, von der Oberhaut ganz entblössten,
hoch aufgeschwollenen Leiche vorgeschritten! Aber schon bei geringern
Verwesungsgraden zersetzt sich das Blut und verdunstet, und man findet
einen durchweg anhämischen Körper, in dem also auch von Blutanhäufungen
in Gehirn, Lungen oder (rechtem) Herz, in den Netz- und Gekrös-Venen u.
s. w., also von Apoplexie oder Suffocation, keine Rede mehr sein kann.
Auch die Consistenz des Blutes lässt sich dann nicht mehr prüfen. Noch
viel weniger die Beschaffenheit der Luftröhre, die schon sehr früh bei
eintretender Verwesung sich verfärbt, und je weiter, desto mehr eine
dunkelkirschbraune Röthe ihrer Schleimhaut zeigt. Eben so wenig endlich
die ~Gänsehaut~, die ich, wo sie vorhanden, für ein ~werthvolles~
Zeichen erklären muss, das im Allgemeinen zu wenig beachtet wird, und
bei dem ich deshalb noch einen Augenblick verweile. Mein Vorgänger auf
dem Lehrstuhl und im Berliner Gerichts-Physicat, Geh. Rath _Wagner_,
ein in diesen Dingen vielerfahrener Mann, behauptete auch bei noch
warmen ~Leichen~, die als solche ins Wasser kämen, könne sich noch
eine Gänsehaut bilden. Zahlreiche Beobachtungen kann derselbe indess
hierüber, wie die Natur der Sache beweist, wohl nicht gemacht haben,
und aus einigen wenigen Fällen dieser Art, die mir vorgekommen, möchte
ich um so weniger diesen Schluss ziehn, als hier die Erscheinung der
Gänsehaut an sich sehr schwankend war. Was nämlich diese Erscheinung
unsicher machen kann, ist der Umstand, dass bei Menschen von »straffer
Faser«, zumal bei solchen aus der untern Volksclasse, die eine derbe,
straffe, im Leben nicht gepflegte Haut hatten, diese im Leben, (wie
Jeder sich davon bei solchen Individuen leicht wird überzeugen
können), wie nach dem Tode eine körnige Beschaffenheit zeigt, die
schwer von einer sogenannten Gänsehaut zu unterscheiden ist. Und
nun vollends wieder der Verwesungsprocess, wenn er die Oberhaut
schon blasenartig aufgetrieben, oder ganz zerstört hat! Bei halb
oder ganz verwesten Leichen also, die aus dem Wasser gezogen wurden,
lässt sich oft mit Ueberzeugung und beweisend der Ertrinkungstod gar
nicht, oder mindestens nicht anders, als durch den negativen Beweis
feststellen[16]. Ich habe Nichts erwähnt von dem so viel discutirten
Befunde von Wasser in den Lungen (Bronchien) oder im Magen bei
Ertrunkenen, ein wichtiges Zeichen, das aber an sich betrachtet,
gleichfalls täuschen kann, wie gleich der erste hier zu besprechende