~Tod durch Erhängen. Zweifelhafter Selbstmord.~
Der letzte Fall in dieser Reihe betraf den Erhängungstod eines
19jährigen Lehrburschen. Der Fall würde gar nicht zu unsrer Cognition
gekommen sein, wenn nicht ein Verdacht gegen den Meister obgewaltet
hätte, dass er den Burschen durch eine Züchtigung zu Tode gebracht und
dann nach dem Tode, um die Schuld von sich abzuwälzen, ihn aufgehängt
hätte. Die Obduction ergab ganz unerhebliche Spuren äusserer Gewalt
auf dem Rücken der Leiche. Rings um den Hals lief eine braungelbe,
pergamentartig harte Strangrinne, ohne subcutane Sugillation. Am
After war Koth ausgeflossen. Die innere Besichtigung ergab starke
apoplectische Congestion und grossen Blutreichthum in den Lungen.
Hiernach musste angenommen werden, dass die Züchtigungen nicht die
Todesursache gewesen, und dass der junge Mann lebend an den Strang
gekommen sei. Im Uebrigen schloss ich aus einem Befunde in der
Harnblase, und nach meinen Erfahrungen in andern Fällen, dass _denatus_
ein »Bettpisser« gewesen sei, und die bei der Section anwesende Mutter
bestätigte mir sogleich diese Diagnose, auf welche ich bei andrer
Gelegenheit noch zurückkommen werde.