55. Fall.

~Tod durch Erhängen. Zweifelhafter Selbstmord.~

Der letzte Fall in dieser Reihe betraf den Erhängungstod eines

19jährigen Lehrburschen. Der Fall würde gar nicht zu unsrer Cognition

gekommen sein, wenn nicht ein Verdacht gegen den Meister obgewaltet

hätte, dass er den Burschen durch eine Züchtigung zu Tode gebracht und

dann nach dem Tode, um die Schuld von sich abzuwälzen, ihn aufgehängt

hätte. Die Obduction ergab ganz unerhebliche Spuren äusserer Gewalt

auf dem Rücken der Leiche. Rings um den Hals lief eine braungelbe,

pergamentartig harte Strangrinne, ohne subcutane Sugillation. Am

After war Koth ausgeflossen. Die innere Besichtigung ergab starke

apoplectische Congestion und grossen Blutreichthum in den Lungen.

Hiernach musste angenommen werden, dass die Züchtigungen nicht die

Todesursache gewesen, und dass der junge Mann lebend an den Strang

gekommen sei. Im Uebrigen schloss ich aus einem Befunde in der

Harnblase, und nach meinen Erfahrungen in andern Fällen, dass _denatus_

ein »Bettpisser« gewesen sei, und die bei der Section anwesende Mutter

bestätigte mir sogleich diese Diagnose, auf welche ich bei andrer

Gelegenheit noch zurückkommen werde.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 56 / 118 题