49. Fall.

~Mord durch Erdrosselung.~

Eine höchst interessante Untersuchung veranlasste ein Raubmord, der an

einer alten 72jährigen allein wohnenden Wittwe verübt wurde.

Am 22. April 18-- früh 10 Uhr bemerkten die Hausbewohner, dass aus den

Fenstern der Hofwohnung dieser Frau Rauch hervordrang. Die Thür fand

man verschlossen, und als man deshalb das Fenster einschlug, und die

Läden desselben öffnete und darauf eindrang, fand man das Zimmer ganz

voll Rauch, das Stroh in der Bettstelle angebrannt, den Schlüssel zur

verschlossenen Thür fehlend und ~auf einem Stuhle sitzend~ die Leiche

der alten Frau B. anscheinend erdrosselt. Mehrere Schritte von ihrem

Sitze in der Wand fand sich ein Haken eingeschlagen, um welchen ein

altes, in der Dicke eines kleinen Fingers zusammengedrehtes, leinenes

Tuch gewickelt war, das mit einem Ende herunterhing. Im Zimmer fand

man geöffnete Schränke, aus denen Kleider und geldwerthe Effecten

weggekommen waren. Man brachte die Leiche auf den Flur, wo die Aerzte

_A._, _F._ und _K._ noch fruchtlose Rettungsversuche anstellten. Diese

Aerzte fanden nach ihrem Attest »eine vertiefte Strangulationsmarke,

die sich vom Kopfnicker der rechten Seite bis hinter denselben Muskel

der linken Seite erstreckte. Sie war an der linken Seite am stärksten,

und an einer Stelle sogar doppelt. Das Gesicht war ganz blau«. Der Dr.

_A._ erklärte vier Tage später, vor der gerichtlichen Inspection der

Leiche, »dass die Strangmarke nicht mehr so deutlich sei, als früher«.

Ein Arbeitsmann H., der bei den Rettungsversuchen behülflich gewesen,

hatte erklärt, »dass am Halse ein rother Streifen gewesen, der ungefähr

so aussah, wie ein Peitschenhieb auf der Haut auszusehen pflegt«. Am

26., also 4 Tage nach dem Tode, obducirten wir die Leiche, die noch

viele Bettfedern in den Haaren hatte. Die etwas aufgetriebene, aber

bleiche Zunge lag ~zwischen~ den zahnlosen Kiefern. Hände und Nägel

waren bläulich gefärbt. Auf der linken Backe fand sich ein kleiner

Hautritz, an Nase und Mund, dessen Lippen bläulich waren, geringe

Spuren von angetrocknetem Blute, in der Mitte der Oberlippe ein

erbsengrosser, sugillirter Fleck. Auf der linken Seite des Halses vom

hinteren Rande des Kopfnickers an bis zum vorderen Rande desselben

Muskels rechts zeigte sich eine ganz abgeflachte, und an einzelnen

Stellen 1/4 Linie tiefe, schmutzig gelb-bräunlich, und an beiden

Rändern hier und da röthlich gefärbte Marke von 1/3 Zoll Breite. Gegen

ihr Ende nach der rechten Seite wurden ihre Kennzeichen immer weniger

sichtbar. Die ganze Marke war weich zu schneiden, und nirgends eine

Sugillation im subcutanen Zellgewebe. Sie verlief gerade über die

Mitte des Kehlkopfs. Einen halben Zoll über ihr zeigten sich einzelne

Spuren erhöhter Hautröthe, muthmaasslich von einer zweiten Marke

herrührend, welche jedoch jetzt nicht mehr erkannt werden konnte. Am

linken Unterkieferwinkel fanden sich zwei blaurothe, ächte sugillirte

Flecke von Sechser- und Erbsengrösse, und ein ganz gleich beschaffener

Fleck von Groschen-Grösse am unteren Rande des Kiefers, 1-1/2 Zoll

vom rechten Unterkieferwinkel entfernt. Von den inneren Befunden

waren die wesentlichsten: merklicher Blutreichthum der Lungen mit

dunklem, ziemlich flüssigen Blute, starke Anfüllung der Kranzadern,

wenig Blut im linken, strotzende Blutfülle im rechten Herzen und in

den grossen Aderstämmen der Brust, lebhafte und hohe Röthung der

ganzen Tracheal-Schleimhaut, auf welcher sich einige Tropfen wässrigen

Blutes vorfanden, und dunkelblaue Färbung der Rachenhöhle. Im Kopfe

fand sich sehr bedeutende Anfüllung der Venen der harten und weichen

Hirnhaut, und eine 2-1/2 Zoll grosse runde Blutunterlaufung an der

inneren Fläche der _galea_ über der Occipital-Protuberanz, sonst nichts

Ungewöhnliches, und im Unterleibe endlich: bedeutender Blutreichthum

in Netz und Gekröse, eine »ungewöhnliche Blutfülle« in beiden Nieren

(s. No. 48 oben) und strotzende Anfüllung der Venenstämme mit

dunkelflüssigem Blute.

Hiernach konnte es als zweifellos angenommen werden, dass _denata_

den Erstickungstod gestorben. Aber auch die gewaltsame Veranlassung

desselben war zweifellos, denn abgesehen davon, dass eine andere

Veranlassung gar nicht constirte, da etwanige Erstickung durch

Strohrauch sich namentlich durch eine anderartige Färbung der

Luftröhrenschleimhaut zu erkennen gegeben haben würde, abgesehen davon,

dass, zugegeben, dass die Strangmarke, wie sie bei der Legalinspection

gefunden worden, allerdings auch bei solchen Menschen beobachtet werden

kann, denen erst nach dem Tode ein Strangwerkzeug umgelegt worden[14],

dass, sage ich, nach den Schilderungen der Aerzte, die die Leiche

früher, und alsbald nach dem Tode der B. gesehn hatten, die Strangrinne

früher eine andre, und höchst wahrscheinlich solche Beschaffenheit

gehabt hatte, wie sie nur allein bei lebendig Erdrosselten oder

Erhängten vorkommt, so erschien in diesem Falle die Marke von

geringerer Erheblichkeit, da ein andrer, sehr wichtiger Sectionsbefund

vorlag. Wir meinen die geschilderten ächten Sugillationen am Halse,

zwei linker und Eine rechter Seits. Diese Befunde konnten nur die

Resultate eines Drucks von aussen gewesen sein, und es lag auf der

Hand, sie als Fingerdrücke anzusprechen, wobei der Daumen auf die

rechte, und zwei Finger auf die linke Seite des Halses aufgesetzt

gewesen waren. Ohne Zweifel war dieser Druck der erste Angriff auf das

Leben der _denata_, und das Strangwerkzeug folgte erst auf denselben,

und dass hierbei keinenfalls ein langer Zwischenraum verflossen sein

konnte, ergaben die actenmässigen Vorgänge.

Der Verdacht eines Selbstmords war leicht zu beseitigen, obgleich

offenbar die Mörder denselben zu erregen bemüht gewesen waren,

wie namentlich das Tuch am Wandhaken bewies, Aber plumper ist

wohl in dieser Hinsicht selten verfahren worden! Der Schlüssel

der abgeschlossenen Thüre fehlte, es fehlte das Strangwerkzeug am

Halse, als man die Leiche auffand, und die Mörder hatten in der Eile

übersehn, dass wenn die B. sich an dem Tuche am Haken aufgehängt

gehabt, sie nicht davon entfernt auf dem Stuhle sitzend als Leiche

hätte können gefunden werden!! Im Uebrigen musste auf Dritte durch

die Brandstiftung geschlossen werden, durch welche offenbar die That

des Mordes hatte verdunkelt werden sollen. In der That wurden drei

des Verbrechens verdächtige Männer eingezogen, und lange gegen sie

inquirirt. Aber -- vergeblich, und selbst nachdem Einer von ihnen nach

Jahr und Tag, längst entlassen, geldwerthe Papiere, die zu den bei der

B. geraubten gehörten, bei einem Wechsler hatte umsetzen wollen und

dabei aufs Neue gefänglich eingezogen worden war, gelang es nicht, ihn

der That zu überführen, und der Mord ist bis heute (fünf Jahre nachher)

unentdeckt und ungerochen geblieben!

50.-54. Fall.

~Erstickung von Kindern im Bette.~

Nach unserm Strafrechte (A. L. R. §. 738, 739 Thl. II Tit. 20) ist es

Müttern und Ammen bei Gefängnissstrafe verboten, Kinder unter zwei

Jahren Nachts zu sich ins Bett zu nehmen[15], Contraventionen gegen

dies eigenthümliche Gesetz kommen natürlich häufig vor, und so habe

ich alljährlich mehrere Fälle gerichtsärztlich zu constatiren, in

denen durch ein solches Verfahren kleine Kinder in den Betten ihrer

Mütter oder Ammen erstickt worden sein sollen. In der hier betrachteten

Centurie von gerichtlichen Obductionen kamen nicht weniger als fünf

dergleichen Anschuldigungen vor, von denen vier die eignen Mütter

trafen, die natürlich doppelt schwer durch eine solche harte Anklage

getroffen werden mussten, da sie ohnedies schon schwer genug für

ihre Fahrlässigkeit durch den Verlust eines geliebten Kindes büssen

müssen. -- Bei diesen Sectionen habe ich (nicht nur in den hier

betrachteten fünf, sondern auch in mehrern spätern Fällen) einen Befund

angetroffen, der höchst interessant ist, und den Erstickungtod ~bei

kleinen Kindern~, wie kein andres bekanntes Kriterium, characterisirt.

Bei Erwachsenen erinnere ich mich nicht, diesen Befund angetroffen zu

haben: ~ich meine petechienartige Sugillationen~ in der Lungenpleura,

der _Aorta_ oder namentlich auch auf der Oberfläche des Herzens,

welches, wie die Lunge dadurch ganz gesprenkelt erscheinen kann. Viele

meiner Zuhörer haben sich wiederholt bei diesen Fällen von diesem

Befunde überzeugen können, der meines Wissens noch nicht allgemein

bekannt ist. -- Ein drei Monate altes Mädchen war im Bette der Mutter

am Morgen todt gefunden worden. Ausser den gewöhnlichen Zeichen des

Erstickungstodes fanden sich ~unzählige~ kleine, petechienartige

Sugillationen auf Herz, Aortenbogen und rechter Lunge, die das Aussehn

hatten, als wären Schreibfedern darauf ausgespritzt worden. Die Zunge

lag zwischen den Kiefern. Der Magen war halb mit geronnener Milch

angefüllt, und ein blutiger Schaum in der Luftröhre fehlte nicht.

-- Auch bei einem einen Monat altem Mädchen, das, ohne alle Spuren

äusserer Gewalt, im Bette der Amme todt gefunden worden war, waren

die Erstickungsbefunde sehr deutlich ausgeprägt. Das ganze Herz hatte

sogar eine dunkelblaue Färbung, und in dieser waren noch zahlreiche

Petechien-Sugillationen auf der Oberfläche des Organs, so wie auch in

beiden, besonders der linken Lungenpleura wahrzunehmen. Die Milz war

bedeutend überfüllt, die Nieren aber in diesem Falle weniger. Die

Lungen waren mit dunkelm, dickflüssigen Blute strotzend, die Luftröhre

sehr mit einem röthlichen Schaum angefüllt. Die Zunge lag 3 Linien

weit vor den Kiefern. Auch in diesem Falle enthielt der Magen gekäste

Milch, wie gewöhnlich und natürlich, da ja meist die Kinder in's Bett

genommen werden, um sie zu stillen, und Nährende und Säugling darüber

dann einschlafen. -- Ganz ähnliches ergab die Section eines zwei Monate

alten Mädchens, das im Bette seiner Mutter erstickt war. Ich führe, mit

Uebergehung der übrigen suffocatorischen Zeichen, nur an, dass auch

hier die Oberfläche des Herzens wie gesprenkelt erschien. Das _lumen_

der Luftröhre war mit hellröthlichem Schaum angefüllt, ihre Schleimhaut

hellroth. Das Kind hatte sich satt und voll getrunken, denn der Magen

war ganz mit gekäster Milch angefüllt. Dass eine solche Ueberfüllung

den Erstickungstod unter ähnlichen Umständen nur sehr begünstigen muss,

ist unzweifelhaft, und ich bin überzeugt, dass diese Todesart kleiner

Säuglinge noch weit häufiger vorkommt, als sie zur richterlichen

Cognition gelangt. Auch den Hausärzten mag die Veranlassung aus

begreiflichen Gründen oft genug verschwiegen werden, und dann passirt

der Todesfall in den amtlichen Listen unter der Rubrik »Krämpfe« oder

dgl.! Im Uebrigen zeigten sich bei dem Kinde _quaest._ Todtenflecke auf

Schaamtheilen und Vorderfläche der Oberschenkel und ich schloss daraus,

dass das Kind, nachdem es gesäugt hatte, auf dem Leibe der Mutter

eingeschlafen, liegen geblieben, und erstickt worden sei, was später

die Mutter vollständig bestätigte. ~Das _foramen ovale_ war bei dem

zweimonatlichen Kinde noch ganz offen.~ -- ~Ganz dasselbe fand ich bei

einem zwei Monate alten Knaben~, der Morgens bei seiner Mutter todt

im Bette gefunden worden war. In diesem, so wie in einem andern Falle

von einem drei Viertel Jahre alten Mädchen, das man im Bette der Mutter

todt gefunden hatte, ergab sich ~Schlagfluss~, nicht Erstickung, als

Todesart.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 55 / 118 题