~Mord durch Erdrosselung.~
Eine höchst interessante Untersuchung veranlasste ein Raubmord, der an
einer alten 72jährigen allein wohnenden Wittwe verübt wurde.
Am 22. April 18-- früh 10 Uhr bemerkten die Hausbewohner, dass aus den
Fenstern der Hofwohnung dieser Frau Rauch hervordrang. Die Thür fand
man verschlossen, und als man deshalb das Fenster einschlug, und die
Läden desselben öffnete und darauf eindrang, fand man das Zimmer ganz
voll Rauch, das Stroh in der Bettstelle angebrannt, den Schlüssel zur
verschlossenen Thür fehlend und ~auf einem Stuhle sitzend~ die Leiche
der alten Frau B. anscheinend erdrosselt. Mehrere Schritte von ihrem
Sitze in der Wand fand sich ein Haken eingeschlagen, um welchen ein
altes, in der Dicke eines kleinen Fingers zusammengedrehtes, leinenes
Tuch gewickelt war, das mit einem Ende herunterhing. Im Zimmer fand
man geöffnete Schränke, aus denen Kleider und geldwerthe Effecten
weggekommen waren. Man brachte die Leiche auf den Flur, wo die Aerzte
_A._, _F._ und _K._ noch fruchtlose Rettungsversuche anstellten. Diese
Aerzte fanden nach ihrem Attest »eine vertiefte Strangulationsmarke,
die sich vom Kopfnicker der rechten Seite bis hinter denselben Muskel
der linken Seite erstreckte. Sie war an der linken Seite am stärksten,
und an einer Stelle sogar doppelt. Das Gesicht war ganz blau«. Der Dr.
_A._ erklärte vier Tage später, vor der gerichtlichen Inspection der
Leiche, »dass die Strangmarke nicht mehr so deutlich sei, als früher«.
Ein Arbeitsmann H., der bei den Rettungsversuchen behülflich gewesen,
hatte erklärt, »dass am Halse ein rother Streifen gewesen, der ungefähr
so aussah, wie ein Peitschenhieb auf der Haut auszusehen pflegt«. Am
26., also 4 Tage nach dem Tode, obducirten wir die Leiche, die noch
viele Bettfedern in den Haaren hatte. Die etwas aufgetriebene, aber
bleiche Zunge lag ~zwischen~ den zahnlosen Kiefern. Hände und Nägel
waren bläulich gefärbt. Auf der linken Backe fand sich ein kleiner
Hautritz, an Nase und Mund, dessen Lippen bläulich waren, geringe
Spuren von angetrocknetem Blute, in der Mitte der Oberlippe ein
erbsengrosser, sugillirter Fleck. Auf der linken Seite des Halses vom
hinteren Rande des Kopfnickers an bis zum vorderen Rande desselben
Muskels rechts zeigte sich eine ganz abgeflachte, und an einzelnen
Stellen 1/4 Linie tiefe, schmutzig gelb-bräunlich, und an beiden
Rändern hier und da röthlich gefärbte Marke von 1/3 Zoll Breite. Gegen
ihr Ende nach der rechten Seite wurden ihre Kennzeichen immer weniger
sichtbar. Die ganze Marke war weich zu schneiden, und nirgends eine
Sugillation im subcutanen Zellgewebe. Sie verlief gerade über die
Mitte des Kehlkopfs. Einen halben Zoll über ihr zeigten sich einzelne
Spuren erhöhter Hautröthe, muthmaasslich von einer zweiten Marke
herrührend, welche jedoch jetzt nicht mehr erkannt werden konnte. Am
linken Unterkieferwinkel fanden sich zwei blaurothe, ächte sugillirte
Flecke von Sechser- und Erbsengrösse, und ein ganz gleich beschaffener
Fleck von Groschen-Grösse am unteren Rande des Kiefers, 1-1/2 Zoll
vom rechten Unterkieferwinkel entfernt. Von den inneren Befunden
waren die wesentlichsten: merklicher Blutreichthum der Lungen mit
dunklem, ziemlich flüssigen Blute, starke Anfüllung der Kranzadern,
wenig Blut im linken, strotzende Blutfülle im rechten Herzen und in
den grossen Aderstämmen der Brust, lebhafte und hohe Röthung der
ganzen Tracheal-Schleimhaut, auf welcher sich einige Tropfen wässrigen
Blutes vorfanden, und dunkelblaue Färbung der Rachenhöhle. Im Kopfe
fand sich sehr bedeutende Anfüllung der Venen der harten und weichen
Hirnhaut, und eine 2-1/2 Zoll grosse runde Blutunterlaufung an der
inneren Fläche der _galea_ über der Occipital-Protuberanz, sonst nichts
Ungewöhnliches, und im Unterleibe endlich: bedeutender Blutreichthum
in Netz und Gekröse, eine »ungewöhnliche Blutfülle« in beiden Nieren
(s. No. 48 oben) und strotzende Anfüllung der Venenstämme mit
dunkelflüssigem Blute.
Hiernach konnte es als zweifellos angenommen werden, dass _denata_
den Erstickungstod gestorben. Aber auch die gewaltsame Veranlassung
desselben war zweifellos, denn abgesehen davon, dass eine andere
Veranlassung gar nicht constirte, da etwanige Erstickung durch
Strohrauch sich namentlich durch eine anderartige Färbung der
Luftröhrenschleimhaut zu erkennen gegeben haben würde, abgesehen davon,
dass, zugegeben, dass die Strangmarke, wie sie bei der Legalinspection
gefunden worden, allerdings auch bei solchen Menschen beobachtet werden
kann, denen erst nach dem Tode ein Strangwerkzeug umgelegt worden[14],
dass, sage ich, nach den Schilderungen der Aerzte, die die Leiche
früher, und alsbald nach dem Tode der B. gesehn hatten, die Strangrinne
früher eine andre, und höchst wahrscheinlich solche Beschaffenheit
gehabt hatte, wie sie nur allein bei lebendig Erdrosselten oder
Erhängten vorkommt, so erschien in diesem Falle die Marke von
geringerer Erheblichkeit, da ein andrer, sehr wichtiger Sectionsbefund
vorlag. Wir meinen die geschilderten ächten Sugillationen am Halse,
zwei linker und Eine rechter Seits. Diese Befunde konnten nur die
Resultate eines Drucks von aussen gewesen sein, und es lag auf der
Hand, sie als Fingerdrücke anzusprechen, wobei der Daumen auf die
rechte, und zwei Finger auf die linke Seite des Halses aufgesetzt
gewesen waren. Ohne Zweifel war dieser Druck der erste Angriff auf das
Leben der _denata_, und das Strangwerkzeug folgte erst auf denselben,
und dass hierbei keinenfalls ein langer Zwischenraum verflossen sein
konnte, ergaben die actenmässigen Vorgänge.
Der Verdacht eines Selbstmords war leicht zu beseitigen, obgleich
offenbar die Mörder denselben zu erregen bemüht gewesen waren,
wie namentlich das Tuch am Wandhaken bewies, Aber plumper ist
wohl in dieser Hinsicht selten verfahren worden! Der Schlüssel
der abgeschlossenen Thüre fehlte, es fehlte das Strangwerkzeug am
Halse, als man die Leiche auffand, und die Mörder hatten in der Eile
übersehn, dass wenn die B. sich an dem Tuche am Haken aufgehängt
gehabt, sie nicht davon entfernt auf dem Stuhle sitzend als Leiche
hätte können gefunden werden!! Im Uebrigen musste auf Dritte durch
die Brandstiftung geschlossen werden, durch welche offenbar die That
des Mordes hatte verdunkelt werden sollen. In der That wurden drei
des Verbrechens verdächtige Männer eingezogen, und lange gegen sie
inquirirt. Aber -- vergeblich, und selbst nachdem Einer von ihnen nach
Jahr und Tag, längst entlassen, geldwerthe Papiere, die zu den bei der
B. geraubten gehörten, bei einem Wechsler hatte umsetzen wollen und
dabei aufs Neue gefänglich eingezogen worden war, gelang es nicht, ihn
der That zu überführen, und der Mord ist bis heute (fünf Jahre nachher)
unentdeckt und ungerochen geblieben!
50.-54. Fall.
~Erstickung von Kindern im Bette.~
Nach unserm Strafrechte (A. L. R. §. 738, 739 Thl. II Tit. 20) ist es
Müttern und Ammen bei Gefängnissstrafe verboten, Kinder unter zwei
Jahren Nachts zu sich ins Bett zu nehmen[15], Contraventionen gegen
dies eigenthümliche Gesetz kommen natürlich häufig vor, und so habe
ich alljährlich mehrere Fälle gerichtsärztlich zu constatiren, in
denen durch ein solches Verfahren kleine Kinder in den Betten ihrer
Mütter oder Ammen erstickt worden sein sollen. In der hier betrachteten
Centurie von gerichtlichen Obductionen kamen nicht weniger als fünf
dergleichen Anschuldigungen vor, von denen vier die eignen Mütter
trafen, die natürlich doppelt schwer durch eine solche harte Anklage
getroffen werden mussten, da sie ohnedies schon schwer genug für
ihre Fahrlässigkeit durch den Verlust eines geliebten Kindes büssen
müssen. -- Bei diesen Sectionen habe ich (nicht nur in den hier
betrachteten fünf, sondern auch in mehrern spätern Fällen) einen Befund
angetroffen, der höchst interessant ist, und den Erstickungtod ~bei
kleinen Kindern~, wie kein andres bekanntes Kriterium, characterisirt.
Bei Erwachsenen erinnere ich mich nicht, diesen Befund angetroffen zu
haben: ~ich meine petechienartige Sugillationen~ in der Lungenpleura,
der _Aorta_ oder namentlich auch auf der Oberfläche des Herzens,
welches, wie die Lunge dadurch ganz gesprenkelt erscheinen kann. Viele
meiner Zuhörer haben sich wiederholt bei diesen Fällen von diesem
Befunde überzeugen können, der meines Wissens noch nicht allgemein
bekannt ist. -- Ein drei Monate altes Mädchen war im Bette der Mutter
am Morgen todt gefunden worden. Ausser den gewöhnlichen Zeichen des
Erstickungstodes fanden sich ~unzählige~ kleine, petechienartige
Sugillationen auf Herz, Aortenbogen und rechter Lunge, die das Aussehn
hatten, als wären Schreibfedern darauf ausgespritzt worden. Die Zunge
lag zwischen den Kiefern. Der Magen war halb mit geronnener Milch
angefüllt, und ein blutiger Schaum in der Luftröhre fehlte nicht.
-- Auch bei einem einen Monat altem Mädchen, das, ohne alle Spuren
äusserer Gewalt, im Bette der Amme todt gefunden worden war, waren
die Erstickungsbefunde sehr deutlich ausgeprägt. Das ganze Herz hatte
sogar eine dunkelblaue Färbung, und in dieser waren noch zahlreiche
Petechien-Sugillationen auf der Oberfläche des Organs, so wie auch in
beiden, besonders der linken Lungenpleura wahrzunehmen. Die Milz war
bedeutend überfüllt, die Nieren aber in diesem Falle weniger. Die
Lungen waren mit dunkelm, dickflüssigen Blute strotzend, die Luftröhre
sehr mit einem röthlichen Schaum angefüllt. Die Zunge lag 3 Linien
weit vor den Kiefern. Auch in diesem Falle enthielt der Magen gekäste
Milch, wie gewöhnlich und natürlich, da ja meist die Kinder in's Bett
genommen werden, um sie zu stillen, und Nährende und Säugling darüber
dann einschlafen. -- Ganz ähnliches ergab die Section eines zwei Monate
alten Mädchens, das im Bette seiner Mutter erstickt war. Ich führe, mit
Uebergehung der übrigen suffocatorischen Zeichen, nur an, dass auch
hier die Oberfläche des Herzens wie gesprenkelt erschien. Das _lumen_
der Luftröhre war mit hellröthlichem Schaum angefüllt, ihre Schleimhaut
hellroth. Das Kind hatte sich satt und voll getrunken, denn der Magen
war ganz mit gekäster Milch angefüllt. Dass eine solche Ueberfüllung
den Erstickungstod unter ähnlichen Umständen nur sehr begünstigen muss,
ist unzweifelhaft, und ich bin überzeugt, dass diese Todesart kleiner
Säuglinge noch weit häufiger vorkommt, als sie zur richterlichen
Cognition gelangt. Auch den Hausärzten mag die Veranlassung aus
begreiflichen Gründen oft genug verschwiegen werden, und dann passirt
der Todesfall in den amtlichen Listen unter der Rubrik »Krämpfe« oder
dgl.! Im Uebrigen zeigten sich bei dem Kinde _quaest._ Todtenflecke auf
Schaamtheilen und Vorderfläche der Oberschenkel und ich schloss daraus,
dass das Kind, nachdem es gesäugt hatte, auf dem Leibe der Mutter
eingeschlafen, liegen geblieben, und erstickt worden sei, was später
die Mutter vollständig bestätigte. ~Das _foramen ovale_ war bei dem
zweimonatlichen Kinde noch ganz offen.~ -- ~Ganz dasselbe fand ich bei
einem zwei Monate alten Knaben~, der Morgens bei seiner Mutter todt
im Bette gefunden worden war. In diesem, so wie in einem andern Falle
von einem drei Viertel Jahre alten Mädchen, das man im Bette der Mutter
todt gefunden hatte, ergab sich ~Schlagfluss~, nicht Erstickung, als
Todesart.