~Anscheinend tödtliche Misshandlung.~
Umgekehrt hatte der behandelnde Arzt in einem anderen Falle, betreffend
eine Frau von 84 Jahren, die Anzeige gemacht, dass dieselbe durch
Misshandlungen ihren Tod gefunden habe. Es ergab sich Tod durch blutige
Apoplexie, die höchst wahrscheinlich durch einen Fall aus dem Bette
veranlasst worden war. Für von Dritten verübte Gewaltthätigkeit aber
sprach gar Nichts, und auch hier wurde unser Ausspruch später bestätigt.
C. Tödtungen durch Erstickung und Schlagfluss mit Einschluss der
Erhängten und Erdrosselten.
Die thatsächlich grosse Häufigkeit dieser Todesarten steht nicht
im Verhältniss zu der Erfahrung, die dieselben den preussischen
Gerichtsärzten gewähren. Bekanntlich werden nämlich, wie bereits
oben (S. 8) auch bemerkt ist, den Bestimmungen der Criminal-Ordnung
entgegen, welche durch Allerhöchste Cabinets-Ordre eingeschränkt
worden, bereits seit mehr als einem Viertel-Jahrhundert (December 1824)
alle Selbstmörder und solche Verunglückte, für deren Tod die Schuld
eines Dritten nicht vermuthet werden kann, gar nicht mehr zur Cognition
des gerichtlichen Arztes gebracht, sondern nur, vor Ausfertigung
des Beerdigungsscheines, von einem Gerichtsdeputirten, also Laien,
besichtigt. Dass dabei wunderliche _Quiproquo_'s mitunterlaufen müssen,
lässt sich leicht ermessen und ich selbst habe dergleichen erlebt.
Eine Leiche war im Wasser gefunden worden. Der Gerichtsabgeordnete
fand bei der amtlichen Besichtigung einen tiefen Eindruck oder Bruch
im Schädel und Blut an der Weste der Leiche, und veranlasste deshalb,
und in der anscheinend begründeten Annahme eines vorgefallenen Mordes,
die Zuziehung des Arztes. Bei der sachkennerischen Ermittelung ergab
sich nun aber ganz einfach, dass der vermeintliche Eindruck oder Bruch
am Schädel nichts Anderes war, als ein einige Zoll langer Eindruck
in die sehr aufgeschwollenen weichen Bedeckungen der Stirn, mit
welcher _denatus_ im Wasser an einem scharfkantigen Pfahl angepresst
gelegen hatte, und die wenigen Blutflecke an der Weste waren höchst
wahrscheinlich aus der Nase geflossen, da sich im Uebrigen nicht die
geringste Spur einer gewaltsamen Tödtung ausserhalb des Wassers ergab.
Späterhin wurde das freiwillige Ertränken des Menschen ausser Zweifel
gesetzt.
46.-48. Fall.
~Erstickung durch Einsturz eines Gebäudes.~
Unter den zehn aus dieser Centurie zu erwähnenden Fällen der
vorliegenden Rubrik will ich zunächst dreier zu gleicher Zeit
obducirter Männer gedenken, weil bei allen Dreien die Criterien des
Erstickungstodes auf eine seltene Weise stark ausgeprägt gefunden
wurden. Sie waren, in einer Kellerstube sitzend, durch das über
ihnen plötzlich zusammenstürzende, so eben neu gebaute dreistöckige
Haus getödtet worden. Nur Einer hatte eine eigentliche Verletzung,
einen Bruch des rechten Oberschenkels, davongetragen, und die
gemeinschaftliche Todesursache war Erstickung gewesen. Der älteste
von ihnen, G., 36 Jahre alt, war ein Mann von toröser Constitution.
Die Leiche hatte ein zinnoberrothes, stark gedunsenes Gesicht, die
Zunge lag ~hinter~ den Zähnen. Beide Lungen waren zwar stark mit dem
dunklen und flüssigen Blute der Erstickten erfüllt, jedoch enthielt
das rechte Herz desselben nur mässig viel, das linke noch weniger.
Dagegen war der Erstickungstod in der Luftröhre exquisit ausgeprägt:
denn die Schleimhaut des Kehlkopfs und der Luftröhre war durchweg
hochroth gefärbt, und der Canal fast ganz mit einem dunkelblutigen
Schaume ausgestopft. Jene Röthe ist das bei weitem beständigste, daher
auch zuverlässigste Zeichen des Erstickungstodes, das, wenn auch nur
angedeutet, nie zu fehlen pflegt. Ausserdem waren allerdings wie
gewöhnlich, auch bei dieser Leiche Leber, Milz und Gehirn ansehnlich
congestiv mit Blut erfüllt, aber höchst auffallend beide Nieren, die
von der strotzenden Anfüllung mit dunklem Blute fast schwarz anzusehen
waren. Und hier will ich nicht unterlassen anzuführen, ~dass die
Blutcongestion in den Nieren bei suffocatorischem Tode weit häufiger
ist~, als die Congestion in Leber, Milz, Netzen u. s. w., was weit
weniger bekannt ist, als die wichtige Thatsache zu sein verdient.
So waren gleich bei der zweiten Leiche, dem 25jährigen Bruder des
G., beide Nieren so strotzend mit flüssigem Blute angefüllt, dass
dasselbe bei Längsschnitten in dieselben förmlich ausfloss, gewiss ein
äusserst seltener Befund. Die Zunge (bei dem Bruder s. oben hinter den
Zähnen) lag bei diesem Erstickten einen halben Zoll weit aus dem Munde
vorgedrängt. Das Gesicht war blutroth und gedunsen. Im _lumen_ der
Luftröhre fand sich kein Blutschaum, aber eine leichte helle Röthung
der Schleimhaut. Hier waren aber die rechte Hälfte des Herzens und
dessen Kranzadern sehr stark überfüllt, weniger die Lungen und die
grossen Venenstämme des Unterleibs. Der jüngste und schwächste der
drei Körper, ein 20jähriger Geselle, zeigte gleichfalls ein blauroth
gedunsenes Gesicht und eine eben solche, drei Linien vor die Kiefer
gedrängte Zunge. Die Luftröhre war von derselben Beschaffenheit, wie in
der eben geschilderten Leiche, aber am meisten unter allen drei Leichen
waren hier die Lungen blutüberfüllt, und die Venen des Unterleibs
waren wahrhaft wurstartig blutstrotzend. Beide Nieren, besonders aber
die rechte, waren gleichfalls strotzend von Blut, und eine starke
Congestion im Gehirn sichtbar.