45. Fall.

~Anscheinend tödtliche Misshandlung.~

Umgekehrt hatte der behandelnde Arzt in einem anderen Falle, betreffend

eine Frau von 84 Jahren, die Anzeige gemacht, dass dieselbe durch

Misshandlungen ihren Tod gefunden habe. Es ergab sich Tod durch blutige

Apoplexie, die höchst wahrscheinlich durch einen Fall aus dem Bette

veranlasst worden war. Für von Dritten verübte Gewaltthätigkeit aber

sprach gar Nichts, und auch hier wurde unser Ausspruch später bestätigt.

C. Tödtungen durch Erstickung und Schlagfluss mit Einschluss der

Erhängten und Erdrosselten.

Die thatsächlich grosse Häufigkeit dieser Todesarten steht nicht

im Verhältniss zu der Erfahrung, die dieselben den preussischen

Gerichtsärzten gewähren. Bekanntlich werden nämlich, wie bereits

oben (S. 8) auch bemerkt ist, den Bestimmungen der Criminal-Ordnung

entgegen, welche durch Allerhöchste Cabinets-Ordre eingeschränkt

worden, bereits seit mehr als einem Viertel-Jahrhundert (December 1824)

alle Selbstmörder und solche Verunglückte, für deren Tod die Schuld

eines Dritten nicht vermuthet werden kann, gar nicht mehr zur Cognition

des gerichtlichen Arztes gebracht, sondern nur, vor Ausfertigung

des Beerdigungsscheines, von einem Gerichtsdeputirten, also Laien,

besichtigt. Dass dabei wunderliche _Quiproquo_'s mitunterlaufen müssen,

lässt sich leicht ermessen und ich selbst habe dergleichen erlebt.

Eine Leiche war im Wasser gefunden worden. Der Gerichtsabgeordnete

fand bei der amtlichen Besichtigung einen tiefen Eindruck oder Bruch

im Schädel und Blut an der Weste der Leiche, und veranlasste deshalb,

und in der anscheinend begründeten Annahme eines vorgefallenen Mordes,

die Zuziehung des Arztes. Bei der sachkennerischen Ermittelung ergab

sich nun aber ganz einfach, dass der vermeintliche Eindruck oder Bruch

am Schädel nichts Anderes war, als ein einige Zoll langer Eindruck

in die sehr aufgeschwollenen weichen Bedeckungen der Stirn, mit

welcher _denatus_ im Wasser an einem scharfkantigen Pfahl angepresst

gelegen hatte, und die wenigen Blutflecke an der Weste waren höchst

wahrscheinlich aus der Nase geflossen, da sich im Uebrigen nicht die

geringste Spur einer gewaltsamen Tödtung ausserhalb des Wassers ergab.

Späterhin wurde das freiwillige Ertränken des Menschen ausser Zweifel

gesetzt.

46.-48. Fall.

~Erstickung durch Einsturz eines Gebäudes.~

Unter den zehn aus dieser Centurie zu erwähnenden Fällen der

vorliegenden Rubrik will ich zunächst dreier zu gleicher Zeit

obducirter Männer gedenken, weil bei allen Dreien die Criterien des

Erstickungstodes auf eine seltene Weise stark ausgeprägt gefunden

wurden. Sie waren, in einer Kellerstube sitzend, durch das über

ihnen plötzlich zusammenstürzende, so eben neu gebaute dreistöckige

Haus getödtet worden. Nur Einer hatte eine eigentliche Verletzung,

einen Bruch des rechten Oberschenkels, davongetragen, und die

gemeinschaftliche Todesursache war Erstickung gewesen. Der älteste

von ihnen, G., 36 Jahre alt, war ein Mann von toröser Constitution.

Die Leiche hatte ein zinnoberrothes, stark gedunsenes Gesicht, die

Zunge lag ~hinter~ den Zähnen. Beide Lungen waren zwar stark mit dem

dunklen und flüssigen Blute der Erstickten erfüllt, jedoch enthielt

das rechte Herz desselben nur mässig viel, das linke noch weniger.

Dagegen war der Erstickungstod in der Luftröhre exquisit ausgeprägt:

denn die Schleimhaut des Kehlkopfs und der Luftröhre war durchweg

hochroth gefärbt, und der Canal fast ganz mit einem dunkelblutigen

Schaume ausgestopft. Jene Röthe ist das bei weitem beständigste, daher

auch zuverlässigste Zeichen des Erstickungstodes, das, wenn auch nur

angedeutet, nie zu fehlen pflegt. Ausserdem waren allerdings wie

gewöhnlich, auch bei dieser Leiche Leber, Milz und Gehirn ansehnlich

congestiv mit Blut erfüllt, aber höchst auffallend beide Nieren, die

von der strotzenden Anfüllung mit dunklem Blute fast schwarz anzusehen

waren. Und hier will ich nicht unterlassen anzuführen, ~dass die

Blutcongestion in den Nieren bei suffocatorischem Tode weit häufiger

ist~, als die Congestion in Leber, Milz, Netzen u. s. w., was weit

weniger bekannt ist, als die wichtige Thatsache zu sein verdient.

So waren gleich bei der zweiten Leiche, dem 25jährigen Bruder des

G., beide Nieren so strotzend mit flüssigem Blute angefüllt, dass

dasselbe bei Längsschnitten in dieselben förmlich ausfloss, gewiss ein

äusserst seltener Befund. Die Zunge (bei dem Bruder s. oben hinter den

Zähnen) lag bei diesem Erstickten einen halben Zoll weit aus dem Munde

vorgedrängt. Das Gesicht war blutroth und gedunsen. Im _lumen_ der

Luftröhre fand sich kein Blutschaum, aber eine leichte helle Röthung

der Schleimhaut. Hier waren aber die rechte Hälfte des Herzens und

dessen Kranzadern sehr stark überfüllt, weniger die Lungen und die

grossen Venenstämme des Unterleibs. Der jüngste und schwächste der

drei Körper, ein 20jähriger Geselle, zeigte gleichfalls ein blauroth

gedunsenes Gesicht und eine eben solche, drei Linien vor die Kiefer

gedrängte Zunge. Die Luftröhre war von derselben Beschaffenheit, wie in

der eben geschilderten Leiche, aber am meisten unter allen drei Leichen

waren hier die Lungen blutüberfüllt, und die Venen des Unterleibs

waren wahrhaft wurstartig blutstrotzend. Beide Nieren, besonders aber

die rechte, waren gleichfalls strotzend von Blut, und eine starke

Congestion im Gehirn sichtbar.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 54 / 118 题