34. Fall.

~Mord durch Kopfhiebwunden.~

~Markendorf~, ein zur Zeit der That erst 18jähriger Mensch, und

einer der herzenshärtigsten Verbrecher, die ich je gesehen, welche

abstossende Stimmung er bis zum Tage der Hinrichtung behielt, bis

wohin er sich im einsamen Gefängniss fortwährend seine blonden Haare

in Locken gekräuselt hatte! -- war zu einem ihm bekannten Schuhmacher

gekommen, in der später eingestandenen Absicht, ihm um jeden Preis

ein Paar Stiefeln zu rauben. Der Mann sass auf einem Schemel bei

der Arbeit. Im Gespräch schlich M. hinter ihn, ergriff einen

Schusterhammer, und schlug beherzt und wiederholt auf den Kopf des

Mannes ein, der gleich von seinem Sitz herabstürzte und bald nach den

Verletzungen verschied. Der Mörder bekannte später -- was ich ~oft~

in ähnlichen Fällen aus dem Munde von solchen Verbrechern gehört

habe (es giebt eine eigene dämonische Lust am Verbrechen!), -- dass

er, nachdem er einmal mit dem Hammer zugeschlagen, und sein Opfer

schon regungslos vor ihm lag, nun erst recht wüthig geworden sei und

»immerzu« geschlagen hätte. (Vgl. 16. Fall.) Dieser Aussage entsprach

unser Befund von ~vierundzwanzig~ einzelnen Kopfverletzungen, die sich

bis in das Gesicht (Augen, Nase, Backen) erstreckten. Unter anderen

war das linke Ohr in seiner Mitte bis auf eine schmale Brücke durch

eine Queerwunde mit stumpf-scharfen Rändern getrennt, und auch mehrere

einzelne Verletzungen an den weichen Kopfbedeckungen hatten solche

Ränder, woraus wir gleich bei der Obduction, wo noch nicht einmal der

Thäter, geschweige die Art, wie er verfahren, ermittelt war, schliessen

mussten, dass _denatus_ theils mit einem stumpfen (wofür die Mehrzahl

der Wunden sprach), theils aber mit einem stumpf-scharfen Werkzeug

getödtet worden sein musste. Dies bestätigte sich durch das spätere

Geständniss des Mörders, dass er beide Seiten des Schusterhammers, auch

die scharfe, abwechselnd angewandt hatte. Es würde sehr ermüdend und

überflüssig sein, wollten wir hier alle einzelnen Verletzungen nach

dem uns vorliegenden Obductionsprotocolle aufführen; wir begnügen uns

vielmehr mit der Angabe der hauptsächlichsten, welche bestanden in

einem Vertical-Bruch des linken, in einem halbmondförmigen Bruch des

rechten Schlafbein-Schuppentheils, und in einer völligen Sprengung der

Schädelgrundfläche von einem Keilbeinflügel bis zum andern herüber.

Die Venen der _pia mater_, zumal links, strotzten von dunkelschwarzem

Blute. Dem Bruche des linken _os temporum_ entsprechend, fand

sich auf dem Gehirn ein Extravasat von geronnenem Blute von

Silbergroschen-Grösse, und eine 1/4 Zoll in die Gehirnsubstanz

eindringende Verletzung. Die allgemeine absolute Lethalität dieser

Verletzungen war leicht nachzuweisen.

~Markendorf~ hat die wohl verdiente Todesstrafe erlitten. Kurze Zeit

nach der Publication des Todesurtheils erkrankte er schwer. Ich fragte

ihn einmal, ob er denn nicht vorzöge, an seiner Krankheit Statt unter

dem Henkerbeil zu sterben? Er zuckte mit den Achseln und äusserte:

»ich möchte doch lieber erst curirt werden.« Er wurde curirt und dann

hingerichtet. »Noch am Grabe pflanzt er die Hoffnung sich auf!«

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 43 / 118 题