~Mord durch Kopfhiebwunden.~
~Markendorf~, ein zur Zeit der That erst 18jähriger Mensch, und
einer der herzenshärtigsten Verbrecher, die ich je gesehen, welche
abstossende Stimmung er bis zum Tage der Hinrichtung behielt, bis
wohin er sich im einsamen Gefängniss fortwährend seine blonden Haare
in Locken gekräuselt hatte! -- war zu einem ihm bekannten Schuhmacher
gekommen, in der später eingestandenen Absicht, ihm um jeden Preis
ein Paar Stiefeln zu rauben. Der Mann sass auf einem Schemel bei
der Arbeit. Im Gespräch schlich M. hinter ihn, ergriff einen
Schusterhammer, und schlug beherzt und wiederholt auf den Kopf des
Mannes ein, der gleich von seinem Sitz herabstürzte und bald nach den
Verletzungen verschied. Der Mörder bekannte später -- was ich ~oft~
in ähnlichen Fällen aus dem Munde von solchen Verbrechern gehört
habe (es giebt eine eigene dämonische Lust am Verbrechen!), -- dass
er, nachdem er einmal mit dem Hammer zugeschlagen, und sein Opfer
schon regungslos vor ihm lag, nun erst recht wüthig geworden sei und
»immerzu« geschlagen hätte. (Vgl. 16. Fall.) Dieser Aussage entsprach
unser Befund von ~vierundzwanzig~ einzelnen Kopfverletzungen, die sich
bis in das Gesicht (Augen, Nase, Backen) erstreckten. Unter anderen
war das linke Ohr in seiner Mitte bis auf eine schmale Brücke durch
eine Queerwunde mit stumpf-scharfen Rändern getrennt, und auch mehrere
einzelne Verletzungen an den weichen Kopfbedeckungen hatten solche
Ränder, woraus wir gleich bei der Obduction, wo noch nicht einmal der
Thäter, geschweige die Art, wie er verfahren, ermittelt war, schliessen
mussten, dass _denatus_ theils mit einem stumpfen (wofür die Mehrzahl
der Wunden sprach), theils aber mit einem stumpf-scharfen Werkzeug
getödtet worden sein musste. Dies bestätigte sich durch das spätere
Geständniss des Mörders, dass er beide Seiten des Schusterhammers, auch
die scharfe, abwechselnd angewandt hatte. Es würde sehr ermüdend und
überflüssig sein, wollten wir hier alle einzelnen Verletzungen nach
dem uns vorliegenden Obductionsprotocolle aufführen; wir begnügen uns
vielmehr mit der Angabe der hauptsächlichsten, welche bestanden in
einem Vertical-Bruch des linken, in einem halbmondförmigen Bruch des
rechten Schlafbein-Schuppentheils, und in einer völligen Sprengung der
Schädelgrundfläche von einem Keilbeinflügel bis zum andern herüber.
Die Venen der _pia mater_, zumal links, strotzten von dunkelschwarzem
Blute. Dem Bruche des linken _os temporum_ entsprechend, fand
sich auf dem Gehirn ein Extravasat von geronnenem Blute von
Silbergroschen-Grösse, und eine 1/4 Zoll in die Gehirnsubstanz
eindringende Verletzung. Die allgemeine absolute Lethalität dieser
Verletzungen war leicht nachzuweisen.
~Markendorf~ hat die wohl verdiente Todesstrafe erlitten. Kurze Zeit
nach der Publication des Todesurtheils erkrankte er schwer. Ich fragte
ihn einmal, ob er denn nicht vorzöge, an seiner Krankheit Statt unter
dem Henkerbeil zu sterben? Er zuckte mit den Achseln und äusserte:
»ich möchte doch lieber erst curirt werden.« Er wurde curirt und dann
hingerichtet. »Noch am Grabe pflanzt er die Hoffnung sich auf!«