VI. Kopfverletzungen.

Ausser den im Obigen (Nr. 6, 7, 29, 30, 31 und 32) bereits erwähnten

kamen noch zwei Fälle von schweren, schnell tödtlich gewordenen

~Kopfverletzungen~ bei Mordthaten vor.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 42 / 118 题