33. Fall.

~Verletzung der Lunge. Tödtlicher Abscess.~

Endlich gehörte in diese Rubrik und in die hundert hier zu

durchmusternden Fälle eine nach Monaten erst tödtlich gewordene

~Lungenwunde~, bei welcher eine Reihe von Zwischenursachen die

Anwendung der drei Fragen erleichterte. Ein Mann von 41 Jahren war

mit einem Messer in die rechte Brust gestochen worden --, die äussere

Wunde hatte nach dem chirurgischen Atteste eine Länge von einem

halben Zoll und eine Breite von 2 Linien. (Eine zweite Stichwunde

in die Mitte des linken Oberarms blieb für die spätere Beurtheilung

unerheblich.) Ein Wundarzt hatte sogleich die Wunde trocken geheftet,

kalte Ueberschläge gemacht und _Nitrum_ und Glaubersalz verordnet.

Am ~dritten Tage~ fand er den Athem »kurz und schnell und den Puls

unterdrückt«, und veranstaltete nun einen Aderlass von vier Tassen

Blut. Nachmittags wurde Dr. _M._ zugerufen, der alsbald eine zweite,

eben so starke Venäsection verordnete, weil er »eine sehr bedeutende

Entzündung der Lungen und der _Pleura_ fand, beschwerte Athmung,

Husten mit blutigen _Sputis_, Abgang von wenig hochrothem Urin,

Schmerz in der verwundeten Seite, und grosse Unruhe und Angstgefühl«.

Am anderen Morgen neue VS., so wie Blutegel, und eine _Emulsio

nitrosa_. Am Abend dieses Tages schien der Kranke verloren. Er lag

passiv, abgespannt, bleich, bewusstlos da, und hatte einen kleinen

schwachen, aussetzenden Puls. Dr. _M._ verordnete _Calomel_ mit

Goldschwefel, _Nitrum_ und _Hyoscyam_. und legte ein Vesicator auf

die Brust. Am folgenden Tage hatte sich Patient gebessert, indess

traten allmälig die Erscheinungen des Exsudats ein, der abgesonderte

Wundeiter wurde übelriechend, die Füsse ödematös. Indess gingen auch

diese Zufälle (unter den ungünstigsten äusseren Lebensbedingungen!!)

wieder vorüber und schon fasste man neue Hoffnung zur Rettung des

Kranken. Aber er gab sich seinem sehr heftigen Temperamente wieder

hin, hatte oft mit seinen Umgebungen Zank und Streit, die bis zu

Thätlichkeiten ausarteten, er genoss wieder wie früher viel Branntwein,

und so steigerten sich die Zufälle wieder, es trat hectisches Fieber

ein, und vier und einen halben Monat nach der Verletzung starb er.

Bei der gerichtlichen Section fanden wir siebenundzwanzig Unzen

stinkenden graulichen Eiters im rechten Pleurasack, welcher Eiter

die Intercostalmuskeln dieser Seite theilweise zerstört hatte, und

es ergab sich, dass die Quelle dieser Eiterung ein Abscess war, der

fast zwei Drittel der ganzen rechten Lunge umfasste. Beide Lungen

waren ganz frei von Tuberkeln, so dass recht eigentlich hier eine

Lungeneiterung in Folge von (traumatischer) Pneumonie vorlag. Die

rechte Lunge war stark mit der Costalpleura verwachsen, und wo sie

nicht abscedirt war, grau hepatisirt. Die übrigen Befunde boten

nichts Bemerkenswerthes. Es musste hiernach angenommen werden, dass

die Lungenstichwunde keine allgemein absolut tödtliche gewesen, dass

dagegen die leidenschaftlichen Zornausbrüche des _denatus_, seine

Neigung zum Branntweinmissbrauch, das schlechte Lager in einer feuchten

Kellerwohnung, das Umgebensein mit zänkischen Nachbarn eben so viele

schädliche Momente gewesen seien, deren Einfluss durch frühzeitigen

Transport des Verletzten in ein Krankenhaus (zu welchem er durchaus

seine Einwilligung nicht hatte geben wollen) hätte abgewendet werden

können. Hierzu kam die mangelhafte Behandlung des Wundarztes gerade

in der wichtigsten ersten Zeit nach der Verletzung, der in einem

so erheblichen Falle erst am dritten Tage zu einer Blutentziehung

geschritten war, und nicht hinreichend kräftige antiphlogistische

Mittel angewandt hatte, aus welchen Gesammtgründen wir die beiden

Theile der dritten Frage bejahend beantworteten.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 41 / 118 题