~Verletzung der Lunge. Tödtlicher Abscess.~
Endlich gehörte in diese Rubrik und in die hundert hier zu
durchmusternden Fälle eine nach Monaten erst tödtlich gewordene
~Lungenwunde~, bei welcher eine Reihe von Zwischenursachen die
Anwendung der drei Fragen erleichterte. Ein Mann von 41 Jahren war
mit einem Messer in die rechte Brust gestochen worden --, die äussere
Wunde hatte nach dem chirurgischen Atteste eine Länge von einem
halben Zoll und eine Breite von 2 Linien. (Eine zweite Stichwunde
in die Mitte des linken Oberarms blieb für die spätere Beurtheilung
unerheblich.) Ein Wundarzt hatte sogleich die Wunde trocken geheftet,
kalte Ueberschläge gemacht und _Nitrum_ und Glaubersalz verordnet.
Am ~dritten Tage~ fand er den Athem »kurz und schnell und den Puls
unterdrückt«, und veranstaltete nun einen Aderlass von vier Tassen
Blut. Nachmittags wurde Dr. _M._ zugerufen, der alsbald eine zweite,
eben so starke Venäsection verordnete, weil er »eine sehr bedeutende
Entzündung der Lungen und der _Pleura_ fand, beschwerte Athmung,
Husten mit blutigen _Sputis_, Abgang von wenig hochrothem Urin,
Schmerz in der verwundeten Seite, und grosse Unruhe und Angstgefühl«.
Am anderen Morgen neue VS., so wie Blutegel, und eine _Emulsio
nitrosa_. Am Abend dieses Tages schien der Kranke verloren. Er lag
passiv, abgespannt, bleich, bewusstlos da, und hatte einen kleinen
schwachen, aussetzenden Puls. Dr. _M._ verordnete _Calomel_ mit
Goldschwefel, _Nitrum_ und _Hyoscyam_. und legte ein Vesicator auf
die Brust. Am folgenden Tage hatte sich Patient gebessert, indess
traten allmälig die Erscheinungen des Exsudats ein, der abgesonderte
Wundeiter wurde übelriechend, die Füsse ödematös. Indess gingen auch
diese Zufälle (unter den ungünstigsten äusseren Lebensbedingungen!!)
wieder vorüber und schon fasste man neue Hoffnung zur Rettung des
Kranken. Aber er gab sich seinem sehr heftigen Temperamente wieder
hin, hatte oft mit seinen Umgebungen Zank und Streit, die bis zu
Thätlichkeiten ausarteten, er genoss wieder wie früher viel Branntwein,
und so steigerten sich die Zufälle wieder, es trat hectisches Fieber
ein, und vier und einen halben Monat nach der Verletzung starb er.
Bei der gerichtlichen Section fanden wir siebenundzwanzig Unzen
stinkenden graulichen Eiters im rechten Pleurasack, welcher Eiter
die Intercostalmuskeln dieser Seite theilweise zerstört hatte, und
es ergab sich, dass die Quelle dieser Eiterung ein Abscess war, der
fast zwei Drittel der ganzen rechten Lunge umfasste. Beide Lungen
waren ganz frei von Tuberkeln, so dass recht eigentlich hier eine
Lungeneiterung in Folge von (traumatischer) Pneumonie vorlag. Die
rechte Lunge war stark mit der Costalpleura verwachsen, und wo sie
nicht abscedirt war, grau hepatisirt. Die übrigen Befunde boten
nichts Bemerkenswerthes. Es musste hiernach angenommen werden, dass
die Lungenstichwunde keine allgemein absolut tödtliche gewesen, dass
dagegen die leidenschaftlichen Zornausbrüche des _denatus_, seine
Neigung zum Branntweinmissbrauch, das schlechte Lager in einer feuchten
Kellerwohnung, das Umgebensein mit zänkischen Nachbarn eben so viele
schädliche Momente gewesen seien, deren Einfluss durch frühzeitigen
Transport des Verletzten in ein Krankenhaus (zu welchem er durchaus
seine Einwilligung nicht hatte geben wollen) hätte abgewendet werden
können. Hierzu kam die mangelhafte Behandlung des Wundarztes gerade
in der wichtigsten ersten Zeit nach der Verletzung, der in einem
so erheblichen Falle erst am dritten Tage zu einer Blutentziehung
geschritten war, und nicht hinreichend kräftige antiphlogistische
Mittel angewandt hatte, aus welchen Gesammtgründen wir die beiden
Theile der dritten Frage bejahend beantworteten.